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    ÖKOLOGIK ECOVEST AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.02.01 19:57:53 von
    neuester Beitrag 30.01.04 13:49:23 von
    Beiträge: 26
    ID: 349.802
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      schrieb am 28.02.01 19:57:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was ist eigentlich von der ECOVEST AG und deren aktueller Kapitalerhöhung zu halten. Die bieten derzeit Ihren Venture Capital-Fonds VII an. Ich habe einige wenige ECOVEST-Aktien und bekam heute von der Gesellschaft einen Anruf bezüglich dieses Fonds.
      Was haltet ihr davon? Gibt es Erfahrungen, Meinungen?
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      schrieb am 28.02.01 21:25:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      @nabu2:

      Im www.oeko-invest.de -Diskussionsforum macht (seit 19.2.)ein Kleinaktionär (werner reinhard) der Ökologik Ecovest AG seinem Ärger Luft, nachdem er seine Aktien - angeblich im Gegensatz zu „Schoko-Ritter und Konsorten“ - nicht mehr los wird: „Da ich die Hinhaltetaktiken satt bin, habe ich am LG Frankfurt Ecovest verklagt.“

      Ausserdem gibt es in diesem Forum auch ältere Diskussionen, teilweise mit Stellungnahmen des Unternehmens - und zahlreiche Artikel seit der Gründung der Ökologik AG, die man beim ÖKO-INVEST-Verlag nachbestellen kann.
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      schrieb am 02.07.01 09:54:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hab ich soeben bei www.cleanenergie.de/newsger.html / gefunden - ein Artikel aus der aktuellen Wirtschaftswoche.
      >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
      Windparkfonds: Luftige Renditen

      Das Geschäft mit der Windkraft boomt. Auf den ersten Blick versprechen die staatlichen Subventionen für Ökostrom nahezu sichere Erträge. Doch neben seriösen Fonds buhlen auch Anbieter mit zweifelhaften Absichten um das Geld der Anleger. Wie kann der der Anleger zwischen dubiosen und seriösen Angeboten unterscheiden?

      Auf der letzten Gesellschaftersitzung erschien Udo Bockemühl, Vorstand der Ökologik Ecovest AG, mit zwei Anwälten und einem Wirtschaftsprüfer. Im sonst so friedliebenden Frankfurter Ökohaus K3 wollte der Geschäftsführer des Energie-Wende-Fonds III in Geisleden kein Risiko eingehen und die aufgebrachten Investorenschar mit einem Prüfbericht über seine Arbeit beruhigen.

      Immerhin fehlte Geld im Fonds – und die versprochenen Gewinne eh. Doch die Kommanditisten, die insgesamt 5,8 Millionen Mark in das Projekt gesteckt hatten, schnitten Bockemühl das Wort ab und setzten ihn mit 95,2 Prozent der Stimmen vor die Tür. Bevor der Geschasste die Runde verließ, bediente er sich noch auf Rechnung des Fonds – am kalten Buffet.

      Vier Wochen bekam Bockemühl Zeit, die von der AG aus dem Fonds „geliehenen“ 540.000 Mark wieder zu beschaffen. „Cash-Pooling“ nennt es Bockemühl, wenn er aus Fonds Darlehen entnimmt, um Ertragsschwankungen unter einzelnen Fonds der Ökologik AG auszugleichen. Weil das Geld aber bis heute nicht zurückgezahlt wurde, gehen die Investoren vor Gericht. Der AG, die angeblich 2002 an die Börse will, stehen schwere Zeiten bevor. Die geschädigten Investoren schließen weitere Klagen auf Schadensersatz nicht aus. Erst vor wenigen Wochen war die Ökologik bereits in erster Instanz verurteilt worden, 772.000 Mark an einen anderen Fonds zurückzuzahlen.

      Immer mehr Betrugsfälle

      Weil aber übereifrige Steuersparer zu sehr auf schnelle Fiskuseffekte achten und zu wenig auf nachhaltige Erträge, weil zudem Ökoidealisten ihr Geld blauäugig in vermeintlich saubere Energien stecken, dreht sich das Betrugsrad immer schneller. Vor allem die weit verbreitete personelle Verquickung von Fondsinitiatoren, Betreibern und Anlagenherstellern sorgt für Ärger. „Das ist eine gefährliche Entwicklung für die gesamte Branche“, warnen inzwischen auch die Experten des Bundesverbandes Windenergie.

      Beim Windpark Geisleden kamen die Probleme ans Licht, weil der Anleger Hans-Georg Fromme als Ingenieur die technischen Details der Windanlagen verstand und zu interpretieren wusste. Geisleden, klagt der pensionierte Anlagenbauer, habe schlechte elektrische Steuerungen, der Getriebelieferant habe schlicht Fehler gemacht. Neben permanenter Windstille ist dies das Schlimmste für jeden Windanlageninvestor. Die Windräder stehen, die Einnahmen bleiben aus. Die Grundrahmen müssen für viel Geld ausgetauscht werden, wie zuvor sämtliche Getriebe. Das wäre nicht so schlimm, wenn Versicherungsverträge dieses Risiko abdecken würden. Die aber existierten für den Fonds nicht.

      Die Verkaufsprospekte stellen die Risiken oft nur unzureichend dar. Dagegen werben Initiatoren immer wieder mit der hohen „Verfügbarkeit“ der Anlagen. Ob eine Windanlage erst bei voller Drehung ausgelastet ist oder schon, wenn nur ein Windhauch die Räder anstupst, wird nicht erklärt. Windige Angebote zeichnen sich oft dadurch aus, dass die Betreiber Prototypen einsetzen oder schlechte Anlagen unterhalb ihrer Leistungsgrenze fahren. Der Gewinn der Investoren sinkt, aber der Betreiber erspart sich so einen hohen Verschleiß und teure Instandhaltungsarbeiten. Der Kostenfaktor „Wartungen und Reparaturen“ wird so in vielen Prospekten von vornherein niedriger angesetzt, als eigentlich notwendig.

      Das Deutsche Windenergie-Institut hat ermittelt, dass über 20 Jahre gerechnet rund 60 Prozent der Fondsgelder in die Anlagen reinvestiert werden müssen. Konsequenz: Die in den Prospekten versprochenen Renditen sind auf Dauer nicht zu halten.

      Der Anleger merkt das viel zu spät. In der Regel zeigt sich frühestens nach vier Jahren, welche Kosten auf den Fonds zukommen. Die Prospekthaftung gilt nur drei Jahre. Gute Chancen für Fondsinitiatoren, mit niedrig angesetzten Wartungskosten den Fonds für den Verkauf schön zu rechnen und sich am Ende ohne Schadensersatzverpflichtung aus der Affäre zu ziehen.

      Wohin mit all den Windanlagen?

      Bundesweit rotieren mittlerweile fast 10.000 Windanlagen, bis Ende des Jahres rechnen Experten mit Fondsinvestitionen von insgesamt 5,3 Milliarden Mark. Nachteil dieses Booms: Auf dem Festland bleiben kaum Standorte, an denen es sich lohnt, Windanlagen aufzustellen. Die meisten Angebote dürften daher schlechter sein als die Fonds der ersten Stunde. Lediglich auf dem Meer liefern Offshore-Windanlagen noch reichlich Strom. Aber dort müssen wesentlich teurere Anlagen aufgestellt werden, sodass wiederum Vorsicht geboten ist.

      Im Fall Geisleden bläst zwar ein anständiger Wind auf dem Parkgelände. Allerdings haben die Initiatoren die erforderlichen Reparaturkosten viel zu niedrig angesetzt. Der so genannte Parkwirkungsgrad, Indikator für die Leistungsfähigkeit der Anlagen an dem Standort, wurde im Prospekt zu hoch angesetzt. Das geht aus internen Schreiben der Beteiligten hervor: „Damit kommen insgesamt über den Projektverlauf von 20 Jahren und unter Berücksichtigung der Strompreissteigerung zirka 1,45 Millionen Mark zusätzlich in die Kasse“, teilte die damalige Planergesellschaft Enersys der Ökologik mit. Entsprechend wies der Prospekt eine um 0,5 Prozentpunkte höhere Verzinsung des Kommanditistenkapitals aus. So entstehen luftige Renditen.

      „Bei uns mehren sich Anrufe von Kommanditisten zahlreicher Fonds, dass Prospekte nicht mit der Realität übereinstimmen“, sagt Carlo Reeker vom Bundesverband Windenergie. Bis zu 30 Prozent seien Versprechen überhöht. „Die wenigsten machen sich vor einem Engagement die Mühe, den Prospekt Punkt für Punkt durchzugehen“, warnt er. Bei der Rentabilität sei größte Vorsicht von Nöten: Liegt die Investition im Verhältnis zum Ertag, also den Kilowattstunden pro Jahr, höher als 1,30 Mark, stimme oft etwas nicht. Höhere Werte seien nur in Ordnung, wenn die laufenden Kosten des Windparks niedriger als üblich seien.

      Neue Qualitätskontrollen

      Inzwischen hat der Verband einen Qualitätsprüfer eingestellt, um vor schwarzen Schafen zu warnen. Ein Ratgeber hilft, vor einer Investition jedes Angebot zumindest im Ansatz zu prüfen . Ein wichtiger Punkt: Wurde die Leistungskurve, also der Ertrag je nach Windstärke, noch mal vor Ort nachgemessen?

      Ebenso wichtig ist, dass Hersteller und Betreiber nicht miteinander verbandelt sind. Solche Konstruktionen sind in der Branche üblich – meist, weil es die Anleger stillschweigend hinnehmen. Selbst die Großen wie Enercon haben eigene Betreibergesellschaften gegründet. Kleinen Anbietern fehlt aber oft das Know-how.

      Den Park Geisleden etwa hat die Ökologik aufgelegt, der Aufsichtsratvorsitzende heißt Rainer Bökmann. Er hatte die liefernde Herstellerfirma, die Wind Strom Frisia, und die Planer- und Betreibergesellschaft Enersys gegründet. „Die haben in der Planungsphase schon den ersten Reibach gemacht“, mutmaßt Geisleden-Kommanditist Fromme heute. „Störungen und Ausfälle der Anlagen wurden immer wieder vertuscht.“ Entschädigungen? Fehlanzeige. Fast eine Million Mark, rechnet Fromme, haben Anleger als Kommanditisten verloren. 2003 sollte die erste halbe Million verdient werden, doch davon wagt kein Investor mehr zu träumen.

      Groß war die Freude der Kommanditisten, als sie nach der Gesellschafterversammlung erfuhren, dass neben der Planer- und Betriebsführungsgesellschaft vor allem die Herstellerfirma seit Ende 1998 an die potente Neue Energie Verbund AG (Nevag) verkauft worden war – auch wenn der Nevag-Gründer wieder Bökmann hieß. Zumindest leitet nicht mehr er, sondern ein gestandener Ingenieur die Herstellerfirma. Gute Anlagen würden nun gebaut und Software installiert, mit der die Anlagen Tag und Nacht überwacht werden, loben die Kommanditisten nach einer Betriebsbesichtigung. Allerdings will die Nevag die Schäden von 850.000 Mark nicht komplett übernehmen, die durch die anfänglichen Betriebsstörungen im Park entstanden waren.

      Per Beschluss haben die Anleger Geschäftsführer und Bökmann-Freund Bockemühl sowie die von der Nevag übernommenen Betriebsführungsgesellschaft Enersys gewechselt, um den Branchenfilz zu beenden. „Die Nonchalance der Vergangenheit machen wir nicht mehr mit“, sagt Kommanditist Fromme. Nun hofft er auf Schadensersatz für die verpatzten Jahre.

      Fonds-Check

      Wichtige Fragen, die ein Anleger vor der Beteiligung an einem Windkraftfonds klären sollte:

      • Verfügt der Initiator über Erfahrungen in Errichtung, Finanzierung und Betrieb von Windkraftanlagen?

      • Hat ein Wirtschaftsprüfer den Prospekt geprüft?

      • Wurden zu den Windverhältnissen am Standort zwei unabhängige Windgutachten erstellt?

      • Verfügt die Windkraftanlage über eine so genannte vermessene Leistungskennlinie, an der sich die Ertragschancen abschätzen lassen?

      • Sind die Anlagen marktreif oder handelt es sich um Prototypen?

      • Fließen mindestens 85 Prozent der Investitionssumme in die Windkraftanlage?

      • Wurde die gesetzlich vorgeschriebene Absenkung der Stromeinspeisevergütung von 17,8 auf 12,1 Pfennig je Kilowattstunde berücksichtigt?

      • Werden von Beginn an ausreichende Rückstellungen für Reparaturen und den späteren Rückbau der Anlagen gebildet?

      • Werden die laufenden Kosten für die Betriebsführung und Verwaltung detailliert und in ausreichender Höhe ausgewiesen?

      • Wird ein ausreichender Sicherheitsabschlag von mindestens zehn Prozent berücksichtigt, um windschwache Zeiten zu überbrücken?

      DANIEL DELHAES
      Avatar
      schrieb am 02.07.01 16:54:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ein Geschäftsfreund hat der Ökovest ein Blind Profil zu einem mögl. ökol. Investment zukommenlassen.

      Man hatte kein Interesse an weiteren Infos. Da in dem Projekt inzwischen die Investoren Schlange stehen, frage ich mich ob die vielleicht Liquiditätsprobleme haben. (?)

      SC
      Avatar
      schrieb am 02.07.01 18:04:22
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      schrieb am 04.07.01 13:36:24
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      schrieb am 04.07.01 15:15:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Stellungnahme zum Artikel „Luftige Renditen“, Wirtschaftswoche vom 28.06.01

      Im Wesentlichen wird in diesem Artikel der Eindruck erweckt, die Geschäftsführung des Fonds Geisleden habe durch unseriöse Aktivitäten eine Schädigung der Investoren verursacht.
      Diesem Eindruck müssen wir in aller Entschiedenheit entgegentreten.

      Im Einzelnen:

      Die wesentlichen Vorwürfe sind, dass die Windkraftanlagen des Windparks Geisleden nicht versichert sind, dass schlechte Technik geliefert wurde, keine Entschädigungszahlungen geleistet wurden und die ÖKOLOGIK ECOVEST AG Gelder aus dem Fonds entnommen habe.

      Dazu ist Folgendes zu sagen:

      Der Park ist vollständig versichert, wie im Prospekt angegeben. Alle Kommanditisten erhielten ein Kopie des Versicherungsscheins.
      Geliefert wurden Windkraftanlagen nach dem Stand der Technik. Dass diese schlechte elektrische Steuerungen enthalten, entbehrt jeder Grundlage. Richtig ist, dass fehlerhafte Getriebe geliefert wurden. Dieses Problem betraf jedoch große Teile der Branche, da dieser Fehler dem Zulieferer Flender AG unterlaufen ist. Der dafür verantwortliche Vorstandsvorsitzende wurde im September 1999 von seinen Aufgaben entbunden. Für die entstandenen Schäden hat die Versicherung der FRISIA Schadensersatz geleistet. Falsch ist folglich auch die Behauptung, es sei bisher keinen Schadensersatz bezahlt worden. Richtig ist ferner, dass die KG bisher rund 0,5 Mio. Schadensersatz von der FRISIA erhalten hat.
      Von dem "Cash-Pooling" haben bisher alle Fonds der ÖKOLOGIK ECOVEST AG, insbesondere auch der Fonds Geisleden stark profitiert. In der Startphase war der Fonds Geisleden als „Nehmer-Fonds“ Nutznießer deutlicher Summen, die in der Bilanz ausgewiesen wurden und gegen die kein Gesellschafter Einwände erhob. Nun als „Geber-Fonds“ – wobei die Darlehen selbstverständlich immer verzinst wurden – will man sich aus der Solidargemeinschaft, von der man anfangs stark profitierte verabschieden.

      Zu den verbleibenden Behauptungen:

      Falsch ist, dass die Kommanditisten Herrn Bockemühl das Wort abschnitten. Richtig ist, dass Herr Bockemühl Versammlungsleiter war und in eigenem Ermessen über Zulassung und Länge der Wortbeiträge der Kommanditisten bestimmen konnte.

      Unverständlich ist die Behauptung, dass die Investoren weitere Klagen auf Schadenersatz nicht ausschließen. Da dies impliziert, dass auf Schadensersatz geklagt wurde. Dem ist nicht so.

      Falsch ist, dass die Reparaturkosten zu niedrig angesetzt sind. Richtig ist das Gegenteil: Die Reparaturkosten gesamt liegen unter Plan!

      Es wird der Eindruck erweckt, die Reparaturkosten hätten etwas mit dem Parkwirkungsgrad zu tun. Dies ist inhaltlich falsch. Der Parkwirkungsgrad beschreibt die Abschattungseffekte innerhalb eines Windpark, also eventuelle Mindererlöse, weil Anlagen zu dicht aufeinander stehen.

      Im vorliegenden Artikel wird der Eindruck erweckt, der Parkwirkungsgrad sei zu niedrig angesetzt worden. Auch dies ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass diverse Abschläge auf das Windgutachten, insbesondere den Parkwirkungsgrad korrekt errechnet und im Prospekt wiedergegeben wurden. Das wörtliche Zitat aus dem Schreiben der Enersys GmbH bezieht sich ausschließlich darauf, dass durch die Umplanung der Anlagen ein höherer Ertrag möglich sei. Welcher aber nicht realisierbar war, da die dazu benötigten Grundstücke und Flächen von den Eigentümern nicht zu Verfügung gestellt wurden.

      Falsch ist weiterhin, dass Störungen und Ausfälle der Anlagen „vertuscht“ wurden. Richtig ist, dass alle Kommanditisten regelmäßig einen schriftlichen Bericht mit Angabe aller Zählerstände und technischen Störungen der Windanlagen erhielten.

      Es wird der Eindruck erweckt, die Anlagen seien früher nicht Tag und Nacht überwacht worden und dies würde derzeit unter der neuen Geschäftsführung geschehen. Richtig ist, dass die bisherige technische Betriebführerin, die Enersys GmbH ihre Verträge mit sofortiger Wirkung stornierte, nachdem die ÖKOLOGIK ECOVEST AG aus der Geschäftsführung ausgeschieden war. Richtig ist weiterhin, dass es der neuen Geschäftsführung bisher nicht gelungen ist, eine technische Überwachung zu organisieren.
      Wir halten fest, dass die Anlagen unter der Geschäftsführung der ÖKOLOGIK ECOVEST AG überwacht wurden. Heute hingegen nicht mehr!

      Falsch ist, dass Herr Bockemühl Geschäftsführer des Fonds Geisleden KG ist. Richtig ist, dass dies die ÖKOLOGIK ECOVEST AG ist.

      Es wird der Eindruck erweckt das Unternehmen NEVAG würde Schadensersatzforderungen nicht anerkennen. Falsch, da nicht die NEVAG sondern die FRISIA Vertragspartner war und ist. Zwar wurde die FRISIA GmbH von der NEVAG übernommen, die FRISIA GmbH besteht jedoch in ihrer ursprünglichen Rechtsform weiter. Eine Rechtsnachfolge möglicher Forderungen gegen die FRISIA GmbH auf die NEVAG besteht somit nicht.

      Zusammenfassend halten wir die Informanten für unglaubwürdig und fragen uns, was die wahre Motivation dieser Beschuldigungen gegen uns ist, zumal die Vorwürfe aus unserem direkten Wettbewerbsumfeld kommen.

      Hintergründe zum Energie-Wende-Fonds III Geisleden KG
      In der außerordentlichen Gesellschafterversammlung, die von der Komplementärin einberufen wurde auf den 18.03.2001, wurde auf Antrag eines Kommanditisten die bisherige Komplementärin, die ÖKOLOGIK ECOVEST AG, aus wichtigem Grund von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Ein wichtiger Grund wurde weder in der Versammlung noch danach der ÖKOLOGIK ECOVEST AG mitgeteilt. Juristisch gehen wir davon aus, dass ein Wechsel der Komplementärin einer KG nur einvernehmlich erfolgen kann. Eine Herbeiführung des Wechsels durch Mehrheitsbeschluss sieht weder das HGB noch die entsprechende Satzung vor.
      Wie kam es zu dieser Entwicklung?
      Es wird von interessierter Seite immer wieder vorgetragen, es habe sich ein großes Unzufriedenheitspotential bei den Kommanditisten aufgestaut über die Form der Geschäftsführung der ÖKOLOGIK ECOVEST AG. Wir müssen hier allerdings nach den möglichen Ursachen dieser Unzufriedenheit fragen. Bisher wurde uns sachlich nichts vorgetragen, was sich nicht widerlegen lässt. Richtig allerdings ist, dass der Kommanditist Hagebusch in sehr emotionalen und sachlich an vielen Stellen unrichtigen Briefen an die Kommanditisten den Eindruck hat entstehen lassen, es lägen schwere Versäumnisse in der Geschäftsführung vor.
      Erstmalig hat sich Herr Hagebusch in einem Rundschreiben vom 27.11.2000 an alle Kommanditisten gewandt und ihnen vorgeschlagen, ein Treffen zu veranstalten um ein gemeinsames Vorgehen gegen den Komplementär zu besprechen. Nach Angaben von Herrn Hagebusch (2. Rundschreiben vom 18.01.2001) sind diesem Aufruf genau zwei Kommanditisten gefolgt und fanden sich persönlich zur Besprechung in Berlin ein. Weitere neun Kommanditisten gaben eine entsprechende Vollmacht (für uns stellt sich die Frage, Vollmacht für was, denn es handelte sich um ein informatives Treffen). Wir möchten also festhalten, dass bis zu diesem Zeitpunkt von einem großen Unzufriedenheitspotential innerhalb der Kommanditisten auch nicht annähernd die Rede sein kann (insgesamt über 200 Kommanditisten im Fonds).
      Weiterhin haben wir Herrn Hagebusch bereits nach dem ersten Rundschreiben (das wir, wie auch die folgenden, nicht direkt erhielten, sondern nur über Kommanditisten zugestellt bekamen) aufgefordert, seine Vorwürfe doch direkt an die Geschäftsleitung des Fonds zu richten, damit von dort eine qualifizierte Stellungnahme ergehen kann. Dies wurde von Herrn Hagebusch unterlassen. Es ging sogar soweit, dass Herr Hagebusch im zweiten Kommanditistenrundschreiben ausführt, dass es wohl Kommanditisten gäbe, die die Rundschreiben an die ÖKOLOGIK ECOVEST AG weitergeben würden und dass man daher Einzelheiten des Treffens in Berlin nicht im Rundschreiben aufführen könne. Spätestens hier stellt sich tatsächlich die Frage ob es darum ging, vermutete Missstände in der Geschäftsführung aufzuzeigen, mit dem Ziel diese abzustellen oder ob nicht vielmehr das Ziel der gesamten Aktion war, die Komplementärin aus der Geschäftsführung auszuschließen und dies mangels Fakten über entsprechende Stimmungsmache und Falschinformationen zu betreiben.
      Um in der Auseinandersetzung eine möglichst sachliche Ebene wieder herzustellen, haben wir alle Kommanditisten aufgefordert, uns ihre Fragen für die Gesellschafterversammlung einzureichen, damit wir diese, nach Komplexen geordnet, durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen prüfen und unsere Form der Geschäftsführung testieren lassen. Hiermit beauftragt haben wir die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Lüders & Tarcikowski AG, Hamburg. Weder diese Gesellschaft noch die dort handelnden Personen haben in der Vergangenheit Aufträge für die ECOVEST Gruppe oder mit ihr verbundenen Unternehmen oder Personen abgewickelt noch fand eine sonst wie geartete Zusammenarbeit statt. Damit wollten wir gewährleisten, von dritter, wirklich unabhängiger Seite begutachtet zu werden. Die Prüfer kommen in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass keine Verstöße der Geschäftsführung vorliegen, die geeignet sind, das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft negativ zu beeinflussen und dass insbesondere keine Verstöße vorliegen, die einen Entzug der Geschäftsführung rechtfertigen würden.
      Die Zusammenfassung diese Gutachtens haben wir allen Kommanditisten vor der Versammlung zugeschickt, das Gutachten in seiner Gesamtheit wurde durch die Komplementärin in der Veranstaltung ausführlich vorgestellt und erläutert.
      Der Kommanditist Hagebusch, sowie die als neue Komplementärin vorgesehene Umweltfinanz GmbH, Berlin (bzw. eine ihrer Töchter), hat sich im Vorfeld der Versammlung mit umfangreichen Vollmachten vieler Kommanditisten ausstatten lassen. Das Einsetzen dieser Stimmen führte zu der bereits eingangs erwähnten Abstimmung an deren Ende der Ausschluss der Komplementärin als Geschäftsführerin stand. Wie das Protokoll dieser Versammlung (von der neuen Komplementärin erstellt) ausweist, wurden noch in dieser Versammlung verschiedene Anträge auf Tagesordnungspunkte gestellt und über diese auch abgestimmt, obwohl die vollmachtgebenden Kommanditisten (die sich bei der Versammlung in der Mehrheit befanden) von diesen Tagesordnungspunkten nicht wissen konnten. Abgesehen von der inhaltlichen Komponente dieser Tagesordnungspunkte, auf die nachfolgend noch eingegangen wird, halten wir dies für einen schlechten Stil oder zumindest fahrlässigen Umgang mit den Vollmachten von Anlegern. Die folgenden Tagesordnungspunkte waren nämlich eindeutig zum Nachteil des Gesellschaftsvermögens und drehten sich ausschließlich um Fragen zusätzlicher Vergütung.
      Der Kommanditist Hagebusch erhält durch diesen zusätzlichen Beschluss eine „Aufwandsentschädigung“ in Höhe von DM 25.000,00 da er, wie es wörtlich im Protokoll heißt, über 400 Stunden (dies entspricht 10 Wochen à 40 Stunden Arbeit) in den „Kreuzzug“ gegen die Komplementärin investiert hat und darüber sein eigenes Architekturbüro wirtschaftlich vernachlässigen musste. Ihm sollte daher der Verdienstausfall erstattet werden. Weiterhin hat sich die neue Komplementärin eine erhebliche Erhöhung der bisher durch Gesellschaftsvertrag festgelegten Vergütungssätze genehmigt. Diese stiegen für die Geschäftsführung/Betriebsführung von DM 50.000 auf DM 63.000. Die Haftungsvergütung wird beibehalten mit folgender Konsequenz: Bisher war die Konstruktion so, dass die KG als vollhaftende Komplementärin eine AG mit über DM 15 Mio. im Rücken hatte, die Haftungsfunktion also tatsächlich ausfüllte und nicht nur pro forma. Die neue Komplementärin verfügt lediglich über ein Stammkapital von DM 50.000 und keine weiteren Werte, kann also die Haftungsfunktion im Ernstfalle in keiner Weise ausüben. Die jetzige Beschlusslage führt zu einer Haftungsentschädigung für die neue Komplementärin in Höhe von DM 42.000,00 p. a., bei eine maximalen Haftungssumme von DM 50.000,00. Dies entspricht einer jährlichen Rendite von über 80%. Dies ist auch nach entsprechenden Urteilen in der bisherigen Rechtsprechung als nicht angemessen anzusehen.
      Auch über die Vergütung des Beirates wurde in der erwähnten Gesellschafterversammlung entschieden: Der Beiratsvorsitzende (der bereits bekannte Herr Hagebusch) erhält DM 8000,- p.a.. Die beiden Beisitzer (Herr Fromme und Herr Altschäffel) erhalten jeweils p.a. DM 4.000,-. Zum Vergleich: Im Windpark Gardelegen, der ebenfalls von der ÖKOLOGIK ECOVEST AG initiiert wurde, erhält der gesamte Beirat p.a. DM 6.000,-.
      Daraus erschließt sich vielleicht auch die Motivation der bisherigen Akteure, die offensichtlich einzig im Bereich der persönlichen Einkommenserhöhung liegen muss.
      Wir haben der neuen Komplementärin im Vorfeld angeboten, für einen rechtlich geordneten Übergang zu sorgen, indem die Frage der Nachhaftung im Vorgang geklärt würde. Dies ist nicht geschehen. Dadurch sind wir gezwungen, diese Frage gerichtlich zu klären, was dem Fonds deutlich Liquidität entzieht, da wir bis zur Klärung der Frage ob Nachhaftungsansprüche auf die Komplementärin zukommen können, gezwungen sind die entnommenen Darlehen als Pfand zurückzuhalten um im Falle einer Negativentscheidung entsprechende Vermögenswerte gesichert zu haben. Wir weisen allerdings deutlich darauf hin, dass wir auf jedes Rechtsmittel verzichtet haben, unseren Ausschluss aus der Geschäftsführung anzufechten, da wir uns dem Willen der Kommanditisten beugen, auch wenn wir Zweifel an dessen Zustandekommen hinsichtlich der Fakten haben. Wir haben weiterhin darauf verzichtet die erteilten Vollmachten zu prüfen, obwohl wir von einigen wissen, dass sie nicht in dem vorliegenden Umfang erteilt wurden. Es scheint uns aber wirtschaftlich nicht sinnvoll, hiergegen vorzugehen, da wir wirtschaftlich von der Führung des Fonds und der möglichen Einnahmen nicht abhängig sind und wir davon ausgehen müssen, dass die emotionale Auseinandersetzung öffentlichen Schaden anrichtet. Dies ist von uns weder für unser Unternehmen noch für den Windpark gewollt und sinnvoll.

      ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Diese Stellungnahme ist mir von Frau A. Weber der ÖKOLOGIK ECOVEST AG übermittelt wurden.


      MfG
      J. Matzerath
      Avatar
      schrieb am 20.07.01 00:55:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ all:

      Im aktuellen Fonds-Prospekt (Ecovest Venture Capital Fonds VII) sind nur Bilanz/GuV von 199 --> 8 abgedruckt.

      Nicht gerade aktuell.

      Hat jemand die Jahresabschlüsse (Bilanz / GuV / Lagebericht) von 1999 und / oder 2000 ?

      Bin für jeden Hinweis dankbar.

      Thanx in advance -

      VC01
      Avatar
      schrieb am 22.07.01 12:25:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Neue Post vom Energiewendefonds IV (Wasserkraftwerke Murg).
      Auch bis Ende Juni liegen die umgebauten Wasserkraftwerke voll im Plan. Im Sommer soll noch ein Kraftwerk optimiert werden, dass heißt das bei diesem Projekt mit einem dauerhaft höheren Ertrag zu rechnen ist! Auch die Unterlagen sind sehr ausführlich. Weiter so!
      Avatar
      schrieb am 03.10.01 19:15:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das sieht mir bzgl. der Ecovest ziemlich nach Neidkampagne aus! Aktuell bewirbt die Ecovest die SPD-Mitglieder über die Zeitschrift Vorwärts bzw. deren Infopakete. Kein schlechter Schachzug, da die SPD meines Wissens über 700.000 Mitglieder hat und viele davon ökologisch orientiert sind. An den Unterlagen über die Versammlung Wasserkraftwerk Murg kann sich manch andere Firma eine Scheibe abschneiden. Da ich über ein Depotvg Mitglied von äußerster Korrektheit bei einer Firmenbeteiligung erfahren habe, bin ich gewillt der Firma weiterhin zu trauen.

      P.S. Ich bin nicht Udo Bockemühl wenn ich auch in der Nähe von Stuttgart wohne.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 22:44:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die Ökologik Ecovest sagt, sie will an die Börse! Steht heute bei ecoreporter.de Die haben auch gleich einige Beteiligungen der Ökologik angerufen und entweder tote Leitungen festgestellt oder abgestellte Internetseiten oder ruhende Geschäfte. Ist heute die Titelgeschichte, daher will ich hier nicht mehr aufschreiben, Rest findet man direkt bei ecoreporter.de
      Avatar
      schrieb am 22.07.02 09:15:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das Täuschungsspiel geht unverändert auf der Ecoreporter-Seite und den Aktionärs- und Kommanditistenbriefen weiter: Man gibt einen empfohlenen Ankaufspreis von 4,80 Euro (rechts daneben sogar "empfohlener Preis" von 5,57 Euro) und druckt einen extrem positiven Kursverlaufschart aus.
      Die realen BRIEF-Kurse (Ankaufskurse gibt es eh nie ...) bei Valora und Depot-VG betragen hingegen einen Bruchteil (0,99 und 1 Euro).

      Meines Wissens nach sind fast alle der großen Beteiligungen insolvent (Bergquell, Schmiedendorf, Umwelt.de, Broncho-Air) oder kurz davor. Deshalb schreibt das Unternehmen auch gern über ihre Minibeteiligung Rapunzel (Investitionsvolumen der OE: 0,23 % !), auch wenn es hier nur knapp 1/435 seiner Gelder investiert hat. Die anderen 434/435 sind hingegen weg - oder zumindest extrem zusammen geschrumpft.
      Avatar
      schrieb am 07.10.02 14:34:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Am 19.10 ist das

      2. ANLEGERTREFFEN DER BOCKEMÜHL-GESCHÄDIGTEN in Köln


      Infos unter moda@modanet.de
      und forumoekologik@gmx.de
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 01:09:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo liebe Forumbesucher,

      es geht mal wieder um die Ökologik Ecovest AG und ihre Beteiligungsgesellschaften, die fast alle - zumindest meines Wissens nach - zum größten Teil wirtschaftliche Probleme haben und/oder vor oder in der Insolvenz bzw. dem Konkurs stehen.
      Kurz zu meiner Person: Ich kenne die Entwicklung der ECOVEST AG von Beginn an seit 1994 (Gründung)über die Fusion/Übernahme mit/durch die ÖKOLOGIK AG bis zur heutigen ÖKOLOGIK ECOVEST AG, weil ich von Beginn an sehr eng mit Herrn Schulz, dem damaligen Vorstand der ECOVEST AG zusammengearbeitet habe. Ich habe u.a. die Vertriebsstrukturen für die ECOVEST-Produkte mit aufgebaut und aktiv Kapital eingeworben, da ich Finanzmakler bin. Habe die Querelen um Prof. Stahlmann, die Streitigkeiten zwischen den Vorständen Schuderer/Schulz/Bockemühl und Schulz/Bockemühl, den Weggang von Herrn Ritter und Herrn Fehrenbach erlebt.
      Bin selbst Aktionär der AG und beteiligt an isofloc, leider Konkurs.
      Leider glaube auch ich mittlerweile, daß "nicht alles Gold ist, was glänzt" bzw. das Unternehmen ein undurchsichtiges Gewirr von einzelnen Beteiligungen ist, bei dem wahrscheinlich keiner der verantwortlichen Manager selbst mehr so richtig durchblickt oder diese Undurchsichtigkeit und Desinformationspolitik gegenüber den Aktionären - wie von anderen auch vermutet - System hat.
      Mein Ziel: Ich will die ÖKOLOGIK ECOVEST AG im Interesse meiner Kunden/Anleger wieder auf einen klaren Kurs bringen und profitabel machen. Wir müssen das Schiff endlich wieder flott machen. Dies bin ich meinen Kunden/Anleger, die seinerzeit meinem Anlagetip vertraut haben, schuldig. Das Werkzeug! zum Flottmachen habe ich.
      Wer Interesse hat, mir dabei zu helfen und wichtige Informationen beisteuern kann, den bitte ich, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Falls Sie weitere Aktionäre und Investoren kennen, denen auch daran gelegen ist, leiten Sie bitte diese Information entsprechend weiter. Ich danke Ihnen und hoffe auf Ihre Unterstützung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Baron Tiesenhausen


      P.S.: Sie erreichen mich unter Tel.: 07000 / 555 55 87, über Handy 0177 / 555 55 87 oder per E-Mail.
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 07:46:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Respekt Herr Baron... wenn das alles so stimmt, wie Sie es schreiben, bewundere ich Ihren Mut, sich öffentlich zu äußern!

      Ich selber bin zum Glück kein Aktionär dieser Gesellschaft.
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 09:17:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      Schaut man sich das Portefolio an, so kann einen Angst und Bange werden (aus dem
      Quartalsbericht des Unternehmens / Top6):


      Firmenname Branche %
      Bergquell Naturhöfe AG Bio-Lebensmittel 21,48*
      InterHygreno GmbH Pflanzenaufzucht 20,99
      SCHMIEDENDORF AG Heilmittel 14,05
      PSP Papierschaum AG Ökologische Verpackungssysteme 6,13
      Umwelt.de GmbH Internetinformationssysteme 4,08
      Broncho Air AG Medizintechnik 2,19


      Soweit ich weiß, dürfte ALLE Unternehmen insolvent sein - oder nicht weit weg davon.
      PSP dürfte es noch am besten gehen, aber ebenfalls Lichtjahre von einem
      blühenden Unternehmen entfernt sein.

      Im Quartalsbericht ( Stand: 01.01.2003) wird auch noch ein
      Aktueller empfohlener (MOND-) Preis je Aktie ausgewiesen: 4,29 Euro.

      Bei der Depot-VG versucht jemand, die Aktie zu 1 Euro zu verkaufen, bei der Valora zu 1,1 Euro.


      Meiner Ansicht nach äußerst problematisch erachte ich die Ecologik-FONDs: (Zitat)
      Venture Capital Fonds
      Der aktuell in der Platzierung befindliche Venture Capital-Fonds VII investiert in
      das breit gestreute Portfolio der ÖKOLOGIK ECOVEST AG.
      (Zur "Güte" des Portfolios: Siehe oben)
      Anleger erwerben bei diesem innovativen Fondskonzept Kommanditanteile,
      die in drei Jahren, zum Zeitpunkt des Börsengangs der ÖKOLOGIK ECOVEST AG in
      börsennotierte Aktien umgewandelt werden.


      Ratet mal, zu welchen Kursen (4,29 Euro - oder 1 Euro ?) der Fonds die Aktien kauft ....
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 10:20:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      die grasen nur die dummen kleinanleger ab!
      was die anbieten ist nach meiner meinung nur anlegerbetrug am rande der legalität!

      und warum? weil keiner der gesetzgeber den mut hat etwas gegen solche machenschaften zu unternehmen.

      Modern nennt man das Risikokapitalanlage
      :cry: :cry: :cry:
      Das Kapital legen die an und das Risiko tragen die Anleger
      :D :D :D
      Inslovenz - Geld in andere Unternehmenstöchter verschoben - Kerngeschäft verschleudert - und
      die verbleibende leere Aktenhülle der "inovativen Unternehmen" ist für die gutgläubigen Investoren
      natülich mit "Goldeinband".
      Avatar
      schrieb am 16.04.03 15:19:27
      Beitrag Nr. 18 ()
      http://www.boxer99.de/

      Insolvente Antec Solar wird übernommen und weitergeführt

      Die Antec Solar GmbH, Arnstadt, hatte im August 2002 Insolvenz angemeldet und ihre über 100 Mitarbeiter entlassen (s. auch unsere Meldung 05.09.2002 / Nr. 1 im Archiv). Nach einem Bericht der thüringischen Tageszeitung "Freies Wort" vom 15.04.2003 ist nach mehreren gescheiterten Versuchen nun doch noch vom Insolvenzverwalter eine Lösung für das Unternehmen erreicht worden. Dem Bericht zufolge wird die Ecovest AG, Frankfurt/Main, eine ökologisch orientierte Venture Capital Gesellschaft, die Antec Solar GmbH übernehmen und unter der Firmierung Antec Solar Energy GmbH die Produktion wieder aufnehmen. Zunächst sollen etwa 70 Mitarbeiter beschäftigt werden, die ersten seien dem Bericht nach schon eingestellt. (Copyright: BOXER - Infodienst: Regenerative Energie)

      Aha, reden wir von der selben Firma, und warum wollen ausgerechnet die besser sein als der Rest der Welt?
      Avatar
      schrieb am 16.04.03 15:37:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      oder

      http://www.wertpapier-analysten.de/wyttohomepage/welcome.php…

      ECOVEST investiert in Solartechnik
      Rund neunzig neue Arbeitsplätze werden entstehen durch die Investition der ÖKOLOGIK ECOVEST AG in eine neue Beteiligung: Die ANTEC Solar GmbH aus dem thüringischen Arnstadt.
      Der Hersteller von Solarzellen produziert großflächige Solarmodule für den Einsatz in energie- und umweltbewussten Gebäudekonzepten. ANTEC Solar setzt dabei die fortgeschrittene Dünnschichttechnik in industriellem Maßstab um. Am Firmenstandort in Arnstadt ermöglicht eine in der Solarbranche bisher einzigartige, 180 Meter lange Produktionsstraße die Fabrikation der TÜV geprüften Module in Serie. Bis zum Jahr 2010 rechnen Experten mit jährlichen Wachstumsraten in der Solarbranche von 20-30 Prozent. "Im Herstellungsprozess der ANTEC Solarmodule wird außerdem kein teures Silizium benötigt, dadurch kann das Unternehmen ein Spitzenprodukt zu fairen Preisen anbieten", beschreibt Udo Bockemühl, Vorstand der ÖKOLOGIK ECOVEST AG, die Chancen dieser neuen Beteiligung.
      Avatar
      schrieb am 22.04.03 00:35:23
      Beitrag Nr. 20 ()
      feuerfalk kannst du mir sagen wieviele der unternehmen insolventz anmelden mussten, in die ECOVEST investiert hatte?

      Und was haben die "dummen" kleinanleger der insolventen unternehmen bekommen?

      NICHTS NICHT und nochmals NICHTS.

      Dagegen wurde oftmals von den unternehmensinhabern an anderer wieder neue firmen gegründet, die zuvor das kerngeschäft der pleidefirmen übernommen haben. Dabei haben die geprellten kleinanleger noch nicht einmal erfahren, was für ihr teuer erworbenes eigentum (aktionäres sind eigentümer am unternehmen) noch bezahlt wurde. Wie heisst es so schön - vom verkaufserlös wurden die gläubiger bezahlt - oder - sind die etwa auch geprellt worden????? nämlich dann, wenn alles zu schleuderpreisen verscherbelt wurde.
      Avatar
      schrieb am 22.04.03 13:57:37
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich interessiere mich eher für die PV, Antec Solar ist eben schon länger im Gespräch (Insolvenz/Übernahme)
      Die ÖKOLOGIK ECOVEST AG brauchte wohl ein Übernahmeunternehmen, mit der sie den weiteren Kapitalschwund deren Aktionäre erklären kann, obwohl der PV-Markt selbst kränkelt und die Übernahme eigentlich keinen Sinn ergeben dürfte.
      So macht man aus dem "Konzern"verlust eben nur ein "Antec"verlust.
      Avatar
      schrieb am 28.04.03 17:31:00
      Beitrag Nr. 22 ()
      Aus www.wertpapier-analysten.de
      #
      Ecovest hat 6 % ihres Depots in PSP AG investiert.

      PSP Papierschaum Aktiengesellschaft
      Achim
      WKN 696620
      Mitteilung über die Absage der ordentlichen Hauptversammlung
      Wir teilen den Aktionären der Gesellschaft mit, dass die ordentliche Hauptversammlung am

      Dienstag, den 29. April 2003 um 09.00 Uhr


      abgesagt wird.

      Eine neue Einladung erfolgt kurzfristig.


      Achim, den 16. April 2003

      Der Vorstand


      Quelle: eBundesanzeiger
      Autor: Wytto.de - Redaktion
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 10:51:25
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hauptversammlung der Ökologik Ecovest am 5. September 2003 in Frankfurt.
      Anzeige des Verlustes der Hälfte des Grundkapitals.
      Die sehr umfangreiche Tagesordnung (wg. Verschmelzungsvertrag
      mit ANTEC) gibt´s unter:
      http://www.wertpapier-analysten.de/wyttohomepage/welcome.php…

      Die Aktie wird derzeit bei der Depot-VG für 1 Euro angeboten.

      Nachfolgend nur der erste Teil der Einladung:

      Ökologik Ecovest AG Frankfurt am Main
      Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am Freitag, den 05. September 2003,
      11.00 Uhr, im Marriott Hotel, Hamburger Allee 2-10, 60486 Frankfurt am Main,
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.

      TAGESORDNUNG
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ökologik Ecovest AG zum 31.12.2002 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002

      2. Verwendung des Bilanzverlustes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2002 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von € 5.123.647,98 auf neue Rechnung vorzutragen.

      3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.

      4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.

      5. Anzeige des Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2002 hat sich ergeben, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. Der Bilanzverlust der Gesellschaft beträgt kumuliert € 7.607.157,38. Die Kapitalrücklage beträgt € 1.291.126,30. Das Grundkapital beträgt € 6.622.914,88. Der Bilanzverlust mit der Kapitalrücklage verrechnet ergibt einen Betrag in Höhe von € 6.316.031,08. Dieser Betrag liegt über der Hälfte des Grundkapitals in Höhe von € 6.622.914,88, weshalb nach § 92 Abs. 1 AktG der Vorstand unverzüglich die Hauptversammlung zu informieren hat.

      Dementsprechend wird der Vorstand der Hauptversammlung gem. § 92 Abs. 1 AktG anzeigen,
      dass ein Verlust des Grundkapitals in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 12:40:22
      Beitrag Nr. 24 ()
      Immer wieder interessant und lesenswert: www.eco-reporter.de

      Aktuell ein Beitrag über ÖKOLOGIK ECOVEST, der sicherlich für alle Aktionäre sehr interessant ist:
      http://www.eco-reporter.de/index.php?action=,91,,,81,,_n7879…

      5.9.2003: Ökologik Ecovest AG verliert über die Hälfte des Grundkapitals
      – Rettung in letzter Minute durch Verschmelzung – neuer Name nun „Antec“?

      Die Ökologik Ecovest AG hat für das Geschäftsjahr 2002 den Verlust
      von mehr als der Hälfte des Grundkapitals bekannt gegeben.
      Das teilte die Frankfurter Beteiligungsgesellschaft in einer
      Pflichtveröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger (eBundesanzeiger) mit.
      Das Unternehmen hat seine Aktionäre für den heutigen Freitag
      ab 11:00 Uhr zur Hauptversammlung in das Marriott Hotel, Frankfurt eingeladen.
      Die Anteilseigner sollen unter anderem die geplante Verschmelzung der
      Ökologik mit dem ostdeutschen Hersteller von Dünnschichtsolarzellen
      Antec Solar Energy GmbH, Arnstadt-Rudisleben, beschließen.
      Die Vorgängergesellschaft Antec Solar GmbH stand vor der Übernahme durch
      das Venture Capital-Unternehmen im März 2003 seit Monaten unter Insolvenzverwaltung.
      Laut Ökologik soll mit der Einbindung von Antec das Geschäftsfeld um die
      Produktion von Solarzellen erweitert und das Eigenkapital gestärkt werden.
      Für den Fall, dass die Hauptversammlung dem Verschmelzungsvertrag zustimme,
      wolle man den Bereich Venture Capital nicht ausbauen, hieß es,
      solange die schwierige Marktsituation in diesem Bereich anhalte.
      Laut dem Bericht beträgt der kumulierte Bilanzverlust der Ökologik Ecovest AG 7.6 Mio Euro
      (Zahlen sind im folgenden gerundet, Anm. der Red.)

      Nach Abzug einer Kapitalrücklage von 1,29 Millionen Euro verbleibe
      ein Fehlbetrag in Höhe von 6,32 Millionen Euro.
      Da das Grundkapital sich auf 6,62 Millionen Euro belaufe, sei der
      Vorstand nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet,
      der Hauptversammlung einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzuzeigen,
      so die Pflichtmitteilung des Unternehmens.

      Am Stammkapital der Antec Solar Energy in Höhe von 382.250 Euro ist die
      Ökologik den Angaben zufolge mit 25.000 Euro beteiligt.
      Die restliche Stammeinlage in Höhe von 357.250 Euro wird von der
      wind strom frisia GmbH, Minden, gehalten.

      21,1 Millionen Euro soll der seit dem Frühjahr 2003 unter dem neuen
      Namen firmierende Arnstädter Solarzellenhersteller wert sein.
      Festgestellt habe das die Leipziger Wirtschaftsprüfungs- und
      Steuerberatungsgesellschaft Anacor Treuhand GmbH, die das Unternehmen
      nach der Ertragswertmethode bewertet habe, so Ökologik Ecovest.

      Nach dem selben Verfahren hätten die Leipziger für die Ökologik
      einen Wert von 6,62 Millionen Euro errechnete, hieß es weiter.
      Wenn es zu der anstrebten Verschmelzung kommt, entsteht laut der
      Mitteilung eine „mittelgroße Kapitalgesellschaft“, diese sei verpflichtet, ihre
      Jahresabschlüsse und Lageberichte durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
      Diesen Job soll nach dem Willen der Ökologikführung Anacor übernehmen;
      deren Wahl wird den Aktionären unter Punkt zehn der Tagesordnung vorgeschlagen.

      Zur Durchführung der Verschmelzung soll das Grundkapital der Ökologik Ecovest AG
      durch die Ausgabe von 3,27 Millionen neuen Stückaktien auf knapp 15 Millionen Euro erhöht werden.
      Die Differenz zum höheren Unternehmenswert der Antec werde in die Kapitalrücklage gebucht, so Ökologik.

      Die Mindener wind strom frisia GmbH soll laut Beschlussvorlage zur
      Ökologik-Hauptversammlung für ihre Anteile an der Antec Solar mit
      Aktien der Ökologik Ecovest AG bezahlt werden.

      Für einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von 50 Euro werde die frisia
      gerundet 457,98 Aktien der Ökologik erhalten, heißt es. Insgesamt wird das Mindener Unternehmen damit zum Großaktionär bei Ökologik Ecovest.

      Diese hat bisher laut der Meldung 2,59 Millionen nennwertlose
      Stückaktien ausgegeben, die sich überwiegend im Streubesitz befinden.

      Die frisia wird nach Abschluss der Transaktion 3,27 Millionen Anteile halten.
      Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 1. Juli 2003 wirksam werden.
      Weiter heißt es in der Veröffentlichung: „Die Firma von der Ökologik wird geändert in:
      ANTEC Solar Energy AG.“

      Diese sprachlich merkwürdige Genitiv-Konstruktion in normales Deutsch übersetzt heißt:
      Ökologik nennt sich demnächst Antec.

      Außerdem heißt es in der Veröffentlichung: „Der Unternehmensgegenstand
      der Ökologik wird in § 2 Abs. 1 der Satzung geändert......Gegenstand
      des Unternehmens ist der Erwerb, die Entwicklung, Fertigung,
      Vertrieb und Recycling von solartechnischen Anlagen und Produkten sowie
      die Konzeptionierung, Entwicklung, Erstellung, der Erwerb und die Veräußerung
      von so genannten Solarparks sowie die Vermittlung und Veräußerung von
      Unternehmensbeteiligungen unter der besonderen Berücksichtigung
      ökologisch wirtschaftender Betriebe, die Verwaltung eigenen Wertpapiervermögens,
      die Unterstützung von Unternehmensleitungen beteiligter Unternehmen, der
      Erwerb und die Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.“
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 21:44:16
      Beitrag Nr. 25 ()
      Klingt wirklich spannend;-)

      Ein ziemlich unfähiges - oder nahezu insolventes? - Unternehmen übernimmt ein anderes ziemlich unfähiges - oder nahezu insolventes? - Unternehmen und getreu dem Motto "das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile" soll daraus ein fähiges und durchschlagend erfolgreiches Unternehmen werden?

      Oder habe ich da jetzt etwas falsch interpretiert. Die Aktionäre der Ökologik Ecovest können einem wohl leid tun, aber ist diese Aktion für sie nun nachteilhaft? vorteilhaft? oder annähernd belanglos?

      Das Ganze aus der Distanz zu betrachten, hat einen gewissen Unterhaltungswert, aber man sollte sich wohl nicht mit hineinziehen lassen...
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 13:49:23
      Beitrag Nr. 26 ()
      Manchmal lohnt es sich doch, gegen Aktiengesellschaften zu klagen:

      http://www.anlagerecht.com/pa/32_361.htm



      28.09.2001 - LG Frankfurt
      Urteil - 2-21 O 13/01

      Ökologik Ecovest AG
      Landgericht Frankfurt am Main
      Urteil vom 28.09.2001
      Az.: 2-21 O 13/01
      In dem Rechtsstreit
      Kläger
      Prozessbevollmächtigte:
      Rechtanwalt Peter A. Gundermann,
      Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt/Tübingen
      gegen
      Ökologik Ecovest AG, vertr. durch den Vorstand,
      Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main,
      Prozessbevollmächtigte:
      Rechtsanwalt Wolfgang Scholl,
      Paul-Ehrlich-Straße 37-39, 60596 Frankfurt am Main
      Gerichtsfach: 1 07
      hat die 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt
      durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Sunder
      Richter am Landgericht Hoffmann
      Richter Wallbott
      auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 23.08.2001
      für Recht erkannt:
      Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 98.600,00 nebst 8 % Zinsen seit dem 27.02.1998, 8 % Zinsen aus DM 49.000,00 vom 15.04.1997 bis zum 10.06.1997 und 8 % Zinsen aus DM 68.600,00 vom 11.06.1997 bis zum 26.02.1998 Zug um Zug gegen Rücknahme der in Stƒckzahl 10.000 von dem Klèger gehaltenen Aktien der Fa. àkologik Ecovest AG zu zahlen.
      Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
      Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte 80 % und der Kläger 20 % zu tragen.
      Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 145.000,00 vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagte ist das Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Es wird jedoch dem Kläger gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in HÜhe von DM 2.000,00 abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher HÜhe leistet.
      Es wird den Parteien gestattet, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen deutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.
      Tatbestand:
      Der Kläger begehrt von der Beklagten, dass diese eigene Aktien von ihm zurückkauft, hilfsweise Schadenersatz.
      Die Beklagte ist eine Beteiligungsgesellschaft, die sich an ökologisch ausgerichteten Unternehmen beteiligt. Sie ist nicht börsennotiert und nimmt etwa 1-2 Mal im Jahr Kapitalerhöhungen vor. Im Jahr 1997 firmierte sie von Ökologik AG in Ökologik Ecovest AG um.
      Am 11.04.1997 kaufte der Kläger zunächst 5.000, am 11.06.1997 nochmals 2.000 und am 27.02.1998 weitere 3.000 Aktien der Beklagten zu Preisen von DM 49.000,00, DM 19.600,00 und DM 30.000,00. Der Kontakt zwischen den Parteien kam unter Mitwirkung von Frau x zu Stande.
      Noch vor dem ersten Kauf erhielt der Kläger einen Prospekt überreicht. Dort heißt es: "...., dass die ÖKOLOGIK AG mit ihren Aktein derzeit nicht am Börsenhandel teilnimmt .... Das bedeutet aber auch, dass die ÖKOLOGIK-Aktien weniger einfach gekauft und verkauft werden können als etwa börsennotierte Aktien .... Als Vertriebskoordinationsstelle der AG ist die ÖKOLOGISTIK GmbH den Aktionären dabei behilflich, wenn sie Aktien verkaufen wollen, indem sie diese entweder selbst zum aktuellen Kurs der KapitalerhÜhung ankauft oder an Dritte weitervermittelt. Eine umfassende Abnahmegarantie besteht jedoch nicht, so dass es im Einzelfall zu zeitlichen VerzÜgerungen bei der Verèuºerung grܺerer Posten kommen kann."
      In einem Bericht des Vorstandes der Beklagten vom 22.07.1999 zur Hauptversammlung heißt es zum einen, dass man sich vorsorglich die Genehmigung eingeholt habe, eigene Aktien zurückzukaufen. Zum anderen heißt es dort, dass man sich in einem gerichtlichen Vergleich mit einer vehementen Aktionärin zur Vermeidung eines langwierigen Verfahrens dazu verpflichtet habe, von dem Rƒckkaufsrecht keinen Gebrauch zu machen.
      Im April 2000 erteilte der Kläger der Beklagten einen Verkaufsauftrag für 8.000 Aktien. Am 16.05.2000 teilte die Ecovest Service GmbH mit, dass es weder der Ökologik AG noch der Ecovest Service GmbH gemäß den Vorgaben des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen gestattet sei, Aktien zurückzukaufen. Der Kläger wurde sodann auf den ECOVEST Venture Capital Fonds VII KG verwiesen, der Aktien zum Preis von DM 12,34 ankaufen kÜnne. Man werde sich bemƒhen, den Verkaufswunsch des Klègers auf diese Weise umzusetzen.
      Mit Schreiben vom 04.09.2000 erteilte der Kläger weitere Verkaufsorder für die restlichen 2.000 Aktien.
      Bislang gelang es dem Kläger jedoch nicht, die Aktien zu veräußern. Weder die Ecovest Service GmbH noch die ECOVEST Venture Capital Fonds VII KG kauften seine Aktien an noch vermittelten sie ihm einen Käufer.
      Der Kläger behauptet, er sei von Frau x angerufen und zum Kauf überredet worden. Sie habe sich als freie Mitarbeiterin der Beklagten ausgegeben. Er sei nicht darauf hingewiesen worden, dass die Aktien nicht an der Börse gehandelt werden, dass daraus besondere Risiken folgen und dass ein Verkauf schwierig sein kÜnnte.
      Der Kläger beantragt,
      die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger DM 123.400,00 Zug um Zug gegen Rücknahme der in Stückzahl 10.000 von dem Kläger gehaltenen Aktien der Fa. Ökologik Ecovest AG zu bezahlen.
      Hilfsweise beantragt er, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger DM 98.600,00 zzgl. 8 % Zinsen hieraus seit dem 15.04.1997 Zug um Zug gegen Rücknahme der in Stückzahl 10.000 von dem Kläger gehaltenen Aktien der Fa. Ökologik Ecovest AG zu bezahlen.
      Die Beklagte beantragt,
      die Klage abzuweisen.
      Die Beklagte behauptet, Frau x sei für sie als freie Handelsvertreterin tätig gewesen.
      Die Beklagte hat die Einrede der Verjährung erhoben.
      Wegen des sonstigen Vorbringens der Parteien wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen.
      Entscheidungsgründe:
      Die Klage ist zulässig. Der Hauptantrag ist unbegründet, der Hilfsantrag ist im wesentlichen begründet.
      Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Rückkauf der eigenen Aktien zu einem Preis von DM 123.400,00, da dem Kläger zu keinem Zeitpunkt eine solche Zusicherung erteilt wurde.
      Das von der Ecovest Service GmbH am 16.05.2000 an den Kläger gesandte Schreiben kann schon von vornherein keinen Anspruch gegen die Beklagte begründen, da die Ecovest Service GmbH erkennbar in eigenem Namen, jedenfalls aber nicht im Namen der Beklagten, auftrat.
      Der von der Beklagten stammende Verkaufsprospekt enthält keine konkrete Zusicherung, dass die Beklagte ihre Aktien wieder zurückkaufen werde. So ist dort klar ausgeführt, dass eine umfassende Abnahmegarantie gerade nicht besteht, so dass auch der Kläger nicht darauf vertrauen darf, dass seine Aktien von der Beklagten wieder zurückgekauft werden.
      Letztlich kann auch der dem Kläger zugeleiteten Äußerung des Vorstandes im Hauptversammlungsprotokoll keine Zusicherung dieser Art entnommen werden, da hierin der Vorstand davon berichtet, dass der Beklagten ein Rückkauf auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs nicht gestattet sei.
      Allerdings hat der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von DM 98.600,00 aus _ 13 I VerkProspG a. F. i. V. m. _ 45 BörsG a. F. Zug um Zug gegen Rückgabe der Aktien.
      Das Verkaufsprospektgesetz a. F. findet Anwendung, da die Aktien nicht zum Handel an der Börse zugelassen sind und durch die Beklagte erstmals vor Inkrafttreten der Neufassung des VerkProspG angeboten wurden.
      Es kann dahinstehen, welche Stellung Frau x im Hinblick auf die Beklagte hat und was sie gegenüber dem Kläger geäußert hat, da jedenfalls zur Haftung führende unrichtige Prospektangaben der Beklagten insofern bestehen, als sie 1 bis 2 Mal jährlich Kapitalerhöhungen vornimmt und dies nicht im Verkaufsprospekt angegeben wird.
      Wie das Vorstandmitglied B im Termin erklärt hat, werden jedes Mal, wenn genügend Interessenten für neue Aktien geworben worden sind, was 1 bis 2 Mal im Jahr vorkommt, Kapitalerhöhungen vorgenommen.
      Bereits durch den Umstand, dass die Aktien nicht an der Börse gehandelt werden, sind die Möglichkeiten der Aktionäre, ihre Aktien wieder zu veräußern, sehr stark eingeschränkt. Dies ist bei Gesellschaften, die ein relativ breites Publikum ansprechen und werbend am Markt auftreten, schon relativ problematisch. Wenn dann aber noch zusätzlich der ohnehin schon sehr beschränkte Sekundärmarkt dadurch weiter beeinträchtigt wird, dass in sehr kurzen Abstènden neue Aktien emittiert werden, so dass nahezu sèmtliche Interessenten ihre Aktien direkt von der Beklagten erhalten kÜnnen, besteht eine halbwegs realisierbare MÜglichkeit der seitherigen Aktionère, ihre Aktien, wenn auch unter Schwierigkeiten und gewissen Zeitverzögerungen zu veräußern, nach Einschätzung der Kammer kaum noch.
      So ist auch von der Beklagten nicht vorgetragen worden, welche konkreten Verkaufsmöglichkeiten denn überhaupt bestehen.
      Damit ist eine massive Beeinträchtigung der Interessen der seitherigen Aktionäre verbunden. Über dieses Geschäftsgebaren hätte die Beklagte Anlagewillige in ihrem Prospekt unbedingt aufklären müssen, da die Kenntnis dieses Umstandes für einen Anleger im Zeitpunkt des Erwerbs von wesentlicher Bedeutung ist.
      Hätte der Kläger von diesem Umstand rechtzeitig Kenntnis gehabt, so hätte er nach Überzeugung der Kammer die Aktien nicht erworben. Die entsprechende Behauptung des Klägers ist glaubhaft, da eine solche noch weitergehende Beschränkung der Handelbarkeit der Aktien grundsètzlich dazu geeignet ist, jeden Investor abzuhalten. Wer damit rechnen muss, dass er einmal erworbene Aktien womÜglich nie mehr verèuºern kann, wird in der Regel nicht investieren.
      Der Anspruch ist auch nicht verjährt, da nach _ 13 VerkProspG a. F. die Verjährungsfrist 5 Jahre nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes beträgt. Diese Frist war hier nicht vor Eintritt der Rechtshängigkeit abgelaufen.
      Der Zinsanspruch ist teilweise gegeben. Er ergibt sich für die zugesprochenen Zeiträume aus dem Gesichtspunkt des entgangenen Gewinns. Hierbei ist festzustellen, dass die vom Kläger erzielbare Zinshöhe von 8 % unstreitig ist. Jedoch kann der Kläger die Zinsen nur fƒr die Zeitrèume verlangen, in denen er der Beklagten das Kapital tatsèchlich zur Verfügung stellte, nicht jedoch für die gesamten DM 98.600,00 schon vom Tag der Einzahlung der ersten Tranche von DM 49.000,00.
      Die Parteien haben gemäß _ 92 I ZPO die Kosten des Rechtsstreits im Verhältnis des gegenseitigen Obsiegens zu tragen. Der Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit richtet sich nach __ 708 Nr. 11, 709, 711 ZPO.
      Sunder, Hoffmann, Wallbott


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