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    +++ Ist jemand mit den "STEUERFORMULAREN - W8"von interactivebrokers.com vertraut???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.04.01 19:36:25 von
    neuester Beitrag 28.04.01 22:53:31 von
    Beiträge: 9
    ID: 388.432
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      Avatar
      schrieb am 24.04.01 19:36:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo @all!
      Oh mann, es ist reine Zumutung bei "interactivebrokers.com" ein Konto zu eröffnen!!!
      Zunächst ein mal diese verdammte Altersbegrenzung , dann dieser Test - hab schon erledigt , dachte mir: na gut , der Weg ist nun frei... tja, ich war zu naiv....

      Nun - kann mir jemand sagen , was sind eigentlich diese sog. "W8 - Steuerformulare" und für welches ich mich entscheiden soll?Und wozu man die eigentlich braucht?

      Noch eine Frage , hat jemand schon Erfahrungen bei der Entrichtung von den ,auf die Gewinne in den USA (falls Ihr uber IB.com gehandelt habt) anfallenden Steuern gemacht?

      Was wird aus diesen "W-8-Formularen"?Werden die dem deutschen Finanzamt zugeschickt? Bekommt man aus Amerika irgendwelche Belege??

      Ich bedanke mich im Voraus!

      DRINGEND
      Avatar
      schrieb am 24.04.01 22:08:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Altersbegrenzung ? Wie alt darf man denn maximal sein ?
      Avatar
      schrieb am 25.04.01 02:13:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo DRINGEND,

      hier die deutsche Überstzung des Formulars:

      http://www.consors.de/servicepoint/formular_center/pdf/antra…

      Das Formular W8 dient den US-Steuerbehörden als Nachweis, daß Du Steuerausländer bist und somit in den USA keine Steuern abführen mußt! Der deutsche Fiskus bekommt meines wissens diesen Wisch nicht zu Gesicht.
      Wenn Du ein "normaler" deutscher Privatanleger bist, so müßtest Du in diesem deutschen Exemplar im Teil 2 9a ankreuzen, sonst nichts!

      Viele Grüße
      Schnäggie
      Avatar
      schrieb am 25.04.01 02:24:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ganz vergessen: Du mußt das Formular W8BEN verwenden! Warum dem so ist, kannst Du im ersten Teil der deutschen Übersetzung erkennen.

      Gruß
      Schnäggie
      Avatar
      schrieb am 25.04.01 11:15:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo zusammen

      Du musst das W-8 Ben formular ausfuellen. du musst nur Punkt 1,2 und 3 ausfuellen. der rest ist nicht wichtig.

      Gruss IBOP

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      Avatar
      schrieb am 25.04.01 16:00:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kopiert aus:

      http://www.georgmueller.de/archiv/nr12.html


      "Dieses Formular [W-8BEN] führt bei vielen deutschen Antragsstellern immer wieder zu Problemen. Es ist ein eigentlich recht einfaches Formular, mit dem Datek angezeigt wird, daß man selbst ein Nicht-US-Bürger ist und auch nicht in den Vereinigten Staaten wohnt. Die USA haben verschiedene Steuergesetze, die unter dem Oberbegriff "Backup Withholding" zusammengefaßt sind, die bei nicht vorliegender Steuernummer das direkte Zurückhalten besonderer Einkommensformen in Höhe von 31% aus spekulativen Geschäften vorschreiben und denen amerikanische Investoren unterliegen. Diese Gesetze treffen aber natürlich nicht auf Investoren zu, die in Europa wohnen und auch von dort aus Ihr Konto bei Datek eröffnen. Deshalb ist das Ausfüllen dieses Formulares sehr wichtig, da ja in der Regel der deutsche Investor nicht über eine amerikanische Steuernummer verfügen wird. Der Part I dieses Antrages ist selbsterklärend und muß mit der eigenen Adresse versehen werden. Im Part II genügt es zumeist, den Punkt 9a anzukreuzen, also anzuzeigen, daß man nicht US-Bürger ist und in einem andern Land als den USA wohnt, das gilt aber wieder nur für den Investor, der nicht professionell und auf seine eigene Rechnung dieses Konto eröffnet. Für alle anderen empfiehlt es sich im Einzelfall einen Steuerexperten hinzuzuziehen, der auch noch der englischen Sprache mächtig ist. Der Part III kann vernachlässigt werden. Dann wird im Part IV der Antrag noch unterschrieben und zuletzt wieder an Datek zurückgeschickt. Dieser Antrag W-8BEN wird von allen amerikanischen Brokern bei Eröffnung eines Kontos durch einen Ausländer mitgeschickt, er kann sich aber in den einzelnen Parts etwas unterscheiden. Die Bearbeitung ist aber immer darauf ausgelegt, mit Hilfe dieses Formulars dem US-Broker anzuzeigen, daß man im Ausland residiert."

      Gruß
      Schnäggie
      Avatar
      schrieb am 25.04.01 18:52:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      @all
      Leute , ich danke Euch ganz herzlich für eure Hilfe!

      DRINGEND
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 12:31:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die USA und die Bundesrepublik Deutschland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen.

      Mit dem Formular W-8 wird den amerikanischen Steuerbehörden angezeigt, das der Kontoinhaber seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat und damit unter die Regelungen des DBA´s fällt.

      Zwischen den Finanzbehörden besteht schon seit Jahren ein reger Datenaustausch. Die Amis melden alles. Also vorsicht!
      Avatar
      schrieb am 28.04.01 22:53:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      schau mal im archiv in meinem board. hab da ein ausfüllbsp gepostet


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