checkAd

    Gewinn/Verlust-Rechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.11.01 19:13:35 von
    neuester Beitrag 15.11.01 00:19:05 von
    Beiträge: 8
    ID: 502.988
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 383
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.11.01 19:13:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kann man bei der Gewinn-/Verlustrechnung der Aktienkäufe/-verkäufe die anfallenden Gebühren wie Maklercourtage und Provisione als Verlust geltend machen?

      Danke für Antworten!

      starshine
      Avatar
      schrieb am 11.11.01 19:31:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Sunshine!
      Die nach § 23 EStG maßgeblichen Einkünfte aus Spekulationsgeschäften ermitteln sich aus der Differenz zwischen Ankauf- und Verkaufserlös unter Berücksichtigung aller angefallenen Nebenkosten (Makler, Provisionen u. ä).
      Avatar
      schrieb am 12.11.01 09:32:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Man sollte vielleicht klarstellen, was sedum vielleicht weiss, aber starshine nicht:
      Die Provisionen sind nur zu berücksichtigen, wenn der Verkauf der Papiere auch innerhalb der Spekufrist erfolgt, wenn also das Geschäft steuerwirksam wird.
      Provisionen die anfallen für Käufe, die ich erst nach 1 Jahr realisiere, bleiben außen vor.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 12.11.01 18:30:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Moment mal, ich dachte, ich könnte Maklergebühren u. Provisionen als Werbungskosten deklarieren wie auch die Depotgebühren???

      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 12.11.01 19:03:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      @bitterblue

      dachtest Du, muß ich Dich aber enttäuschen, dem ist nicht so.
      Also nochmals vereinfacht:
      Du suchst erst die Geschäfte raus, die innerhalb der Spekufrist liegen (gewinne oder verluste).
      NUR bei diesen rechnest Du dann den tatsächlichen Gewinn oder Verlust unter Einbeziehung der Provisionen.

      Gruß specunia
      der es anders auch lieber wäre

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1390EUR +11,20 %
      East Africa Metals: Widerstand gebrochen und neues Jahreshoch! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 01:13:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      hat du bei einem Vermögensverwalter in Deinem Depot
      Aktien gibts DIVIDENDE >>> Depotgebühren u.ä.abzugsfähig als
      Werbungskosten
      GOLD, DEVISEN >>> depotgebühren uä n.abzugsfähig
      hier gibts keine Einnahmen, also
      auch keine Einkünfte und wo´s die
      nicht gibt, gibt´s auch keine
      (steuerlich berücksichtigungs-
      fähigen) Werbungskosten-Ausgaben.
      Ausländ.Aktien >>>>>>>>>>> ausländ.Dividenden i.d.R. steuer-
      frei >>> steuerfreie Einkünfte
      >>> keine ausgaben (mindern
      aber Progressionsvorbehalt usw.)
      Spekulationsgeschäfts
      (=nun private Veräußerungsgeschäfte) -->>>> Kosten i.d.
      Zusammenhang sind abzugsfähig,
      bei der ermittlung des zu verst.
      Gewinns
      ---------------------
      >>>allgemeiner Grundsatz: wo keine (steuerpflichtigen) EINNAHMEN, da KEINE steuerlich abzugsfähigen AUSGABEN.
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 10:10:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ zwrecht

      Ausländische Dividenden sind in D grundsätzlich STEUERPFLICHTIG!!!! Siehe Anlage AUS.

      Steuerfrei sind ggf. diverse Mieteinnahmen aus dem Ausland, dies
      gehört aber nicht hierher.

      kroko
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 00:19:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      da haste RECHT: hier handelt es sich ja wohl um Dividenden im Privatvermögen (war beim Betriebsvermögen)
      Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen (§ 1 Abs. 1 EStG) unterliegen grundsätzlich mit ihrem Welteinkommen der Besteuerung. Damit unterliegen auch ausländische Kapitaleinkünfte der Besteuerung nach § 20 EStG. Allerdings kann die inländische Besteuerung durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eingeschränkt sein. In diesen ist regelmäßig vereinbart, welcher Staat das Besteuerungsrecht für die jeweiligen Einkünfte hat. Der Staat, der kein Besteuerungsrecht hat, hat jedoch häufig bereits Abzugssteuern auf die Kapitaleinnahmen einbehalten. Diese Doppelbesteuerung wird durch Steueranrechnung oder Steuerabzug beseitigt.
      ------
      Siehe Unternehmenssteuerreform/Einkünfte inländischer Kapitalgesellschaften mit Divdidenenkeinkünften aus ausländischen Beteiligungen... (aus kommentierung zur Unternehmenssteuerreform)...
      ..." In der Gesetzesbegründung wird im Zuge der vollständigen Freistellung der Dividenden von Auslandsbeteiligungen sowie der Gewinne aus der Veräußerung dieser Beteiligungen verlangt, dass dies unter der Voraussetzung einer ausreichenden Besteuerung dieser Gewinne im Ausland erfolgt. Dieser Absicht wurde durch eine Verschärfung der §§ 7 - 14 AStG Rechnung getragen...."
      ---------
      Tschuldigung....


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Gewinn/Verlust-Rechnung