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    Ausgabeaufschlag in MLP-Fondspolice - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.06.02 13:47:15 von
    neuester Beitrag 19.07.02 17:03:37 von
    Beiträge: 42
    ID: 597.748
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      Avatar
      schrieb am 14.06.02 13:47:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein wichtiges Verkaufsargument für die MLP-Fondspolice ist der Wegfall des Ausgabeaufschlags beim Fondserwerb, auch beim Umschichten.
      Umso überraschter war ich über den BO-Vorwurf im neuesten Heft, dass beim häufigen Umschichten jeweils der volle Ausgabeaufschlag anfalle, und dadurch die Kunden geschädigt würden.

      Die MLP-Reaktion sieht so aus:
      Erklärung von MLP-Homepage (13.06.02)
      Ausgabeaufschlag
      Die Behauptung, die MLP Lebensversicherungskunden würden für jeden Fondstausch mit einem Ausgabeaufschlag (Agio) von z. B. 5,26 Prozent belastet, ist falsch. Der bei Kapitalanlage-gesellschaften übliche Ausgabeaufschlag wird für MLP Lebensversicherungskunden nicht berechnet. Der Ausgabeaufschlag ist hier Null.

      Meine Frage:
      Hat BO keine Ahnung, oder trickst MLP mit Begrifflichkeiten?
      Bedeutet die Formulierung, "Der [...] Ausgabeaufschlag wird für MLP Lebensversicherungskunden nicht berechnet " lediglich, dass der Aufschlag den Kunden nicht explizit in Rechnung gestellt wird, sehr wohl aber aus dem Anlagekapital an die KAG entrichtet wird?
      Wenn dies tatsächlich so wäre, läge m.E. bewußte Kundentäuschung vor, möglicherweise noch weitere Delikte. Abgesehen von dem fälschlicherweise angeführten Verkaufsargument wären folgende Punkte problematisch:
      1. Völlig unüblich ist die Zahlung des vollen nominellen Ausgabeaufschlags für große (7-stellige) Anlagebeträge. Wieso fordert - und erhält - MLP nicht, im Interesse ihrer Kunden, Rabatte?
      2. Unabhängig von der Höhe des Anlagebetrags fließt der Ausgabeaufschlag bekanntlich (größtenteils) an den Vermittler (bei Privatkunden). An wen fließt das Geld bei der MLP-Fondspolice? Falls er untypischerweise an die KAG geht: Warum?
      3. Die von BO dargestellten Fondswechsel wären nur schwer darstellbar. Unfähigkeit des Managements wäre die mildeste Interpretation, alles andere ginge m.E. in den strafrechtlich relevanten Bereich.

      Allerdings ist auch die Antwort von BO auf das (scheinbare) MLP-Dementi nicht gerade überzeugend:

      Entgegnung auf BO-Homepage (14.06.02)
      Ausgabeaufschlag: In unserem Artikel wurde nicht der Fondstausch innerhalb einer Gesellschaft angesprochen, sondern der extrem häufige Tausch von Fonds unterschiedlicher Gesellschaften. Auf der MLP Hauptversammlung vom 28. Mai 2002 hat Bernhard Termühlen auf Nachfrage eines Aktionärs zugegeben, dass MLP für diese Transaktionen die vollen Ausgabeaufschläge bezahlt.

      Der erste Satz ist völlig irrelevant, da MLP nirgends vom Fondstausch innerhalb einer Gesellschaft gesprochen hat.
      Was den zweiten Teil betrifft, so würde mich der genaue Wortlaut der betreffenden Frage und der Antwort interessieren. Der Vorwurf, wenn er zutrifft, ist so schwerwiegend, dass mir ein Missverständnis wahrscheinlich erscheint. Immerhin basiert der Vorwurf, soweit ich erkennen kann, auf der angeblichen Aussage Termühlens auf der Hautversammlung.

      Kennt jemand den Wortlaut der Aussagen, bzw. die tatsächliche Praxis bezüglich dem Ausgabeaufschlag?


      (Eine Bitte: Es wäre schön, wenn in diesem Thread nicht die bekannten Grundsatzdiskussionen über Fondpolicen oder das Unternehmen MLP fortgeführt würden, sondern auf die spezielle Thematik Ausgabeaufschlag eingegangen würde.)
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 13:56:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Börse Online meint dazu:

      Ausgabeaufschlag: In unserem Artikel wurde nicht der Fondstausch innerhalb einer Gesellschaft angesprochen, sondern der extrem häufige Tausch von Fonds unterschiedlicher Gesellschaften. Auf der MLP Hauptversammlung vom 28. Mai 2002 hat Bernhard Termühlen auf Nachfrage eines Aktionärs zugegeben, dass MLP für diese Transaktionen die vollen Ausgabeaufschläge bezahlt.

      http://www.boerse-online.de/ac/de/dax/148657.html?PAGE=2

      Mach dir einen Reim darauf.
      Wende die an den Bund der Versicherten oder eine netsprechende Verbraucherzentrale.
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 14:01:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Blos nicht an den Bund der Versicherten. Die wollen doch blos nur die eingenen Versicherungen verkaufen.
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 14:03:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke Kreuzbube,
      aber das Zitat von der BO-Homepage ist mir bekannt, es ist sogar in meinem Beitrag enthalten. :D

      Außerdem glaube ich nicht, dass eine Verbraucherzentrale den Wortlaut von Fragen und Antworten der HV mitteilen kann, hier im Forum sehe ich da größere Chancen.
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 14:07:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mein persönlicher Kommentar hierzu

      Für wie blöd hält MLP eigentlich BO?
      Kann sich jemand vorstellen, dass BO den Vorstand von MLP falsch zitiert?

      MLP Fondspolicen sind allgemein als teuer undunflexibel bekannt.

      Und man beachte die Wortwahl.
      MLP verneibt nicht den Ausgabeaufschlag, sondern sagt nur
      "...würden für jeden Fondstausch mit einem Ausgabeaufschlag (Agio) von z. B. 5,26 Prozent belastet, ist falsch"

      Für jeden nicht, aber für einige wohl schon?

      Nachtigal ich hör dir trabsen

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      Avatar
      schrieb am 14.06.02 14:18:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi JackB,
      man kann aber seine Versicherungen checken lassen und feststellen wie gut oder schlecht sie im Branchenvergleich liegen.
      Bei Fondspolicen geht ja oftmals um 6stellige Beträge.

      Wer kauft schon eine Eigentumswohnung oder Haus nach einer 2 stündigen Beratung?
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 14:19:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kreuzbube,
      BO ZITIERT doch gar nicht, sondern sagt lediglich in indirekter Rede: "[...] hat Bernhard Termühlen auf Nachfrage eines Aktionärs zugegeben, dass MLP für diese Transaktionen die vollen Ausgabeaufschläge bezahlt."

      Ich kann mir schon vorstellen, dass eine solche Zusammenfassung, die auch Interpretation sein kann, ein Missverständnis enthält. Auch die Frage kann missverstanden worden sein.

      Deshalb meine Frage nach den Zitaten.
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 14:24:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Kreuzbube,
      um Missverstandnisse zu vermeiden:
      Es geht mir nicht um eine Fondspolice, die ich abgeschlossen habe.

      Mich interessiert, ob MLP in diesem Punkt tatsächlich mit grob irreführenden Verkaufsargumenten arbeitet, oder vielleicht BO im Eifer des Gefechts unsauber recherchiert hat.
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 14:44:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Jack, diese Frage könnte dir ein MLPler beantworten.

      Ich kann nur allgemeine Aussagen treffen und im Einzelfall belegen.
      Es wird zum Teil hammerhart verkauft; viele Verträge oft unter falschen Voraussetzungen vermittelt.
      Es wird belogen und betrogen in verschiedenem Maße.

      Warum soll es bei MLP anders sein, als bei anderen Gesellschaften.

      Ich war auch mal im Versicherungsgewerbe tätig und habe auch schon mal einen unsauberen Vertrag rückabwickeln lassen.

      Mit anderen Worten.
      Wie überall gibt es die guten und bösen.
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 14:48:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      Sollte das nicht eine Information sein, die MLP bereitstellen muss, z.B. auf der Homepage. Ich konnte dort nichts finden.

      Bei den Discountbrokern sieht man genau wie hoch der Ausgabeaufschlag des entsprechenden Fonds ist und ob und wieviel es Rabatt gibt.

      Das mehrfache Berechnen von Ausgabeaufschlägen wegen Fondstausch ist sicherlich nicht per se strafbar. Das ist eine Sache zwischen den Vertragsparteien: Dem Kunden und MLP.
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 14:53:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nein, die MLPler wissen das in der Regel nicht. Ich kann mich nur daran erinnern, daß für die Einzahlungen keine Ausgabeaufschläge erhoben wurden.

      Frage: Wenn es beim Fondswechsel Ausgabeaufschläge gäbe, wo würden die dann verbucht werden?

      MLP-Bank
      MLP-Leben

      Bitte um Info - die Geschäftsberichte müßten das ja hergeben!

      Gruß interna
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 15:11:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Jetzt einmal abgesehen von möglichen Kosten.

      Was für Gründe könnte MLP gehabt haben die Fonds zu wechseln.

      Lt. BO sind nahezu jährlich die Japanfonds gegen Japanfonds anderer Gesellschaften ausgewechselt worden. Aus Performance- oder Anlagegesichtspunkten macht das keinen Sinn. Kein langfristig orientierter Anleger würde einen solchen Blödsinn machen.

      Von daher scheint der Vorwurf von BO "Hin und her macht Tschen leer" nicht so weit hergeholt.

      NH :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 15:36:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hai Leute,
      bin zwar kein Experte für fondsgebundene LV - ich vermute aber einfach mal dass die gesetzlichen Regelungen ähnlich wie bei Dachfonds sind.

      Hier gilt: Für hauseigene Fondsprodukte darf beim Erwerb kein Ausgabeaufschlag in Rechnung gestellt werden. Bei Fremdfonds ja. Wenn also Fremdfonds erworben werden, darf der Verwalter (er muss nicht) volle AA erheben und letztendlich selbst einstecken.

      Ich vermute, dass MLP aus diesem Grund häufig umschichtet und dabei Fremdfonds einbindet. Gebührenschneiderei könnte man auch dazu sagen. Ist aber nur eine "fundierte Vermutung". Sicher weis ich es nicht.
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 16:23:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      Um fair zu bleiben:

      Ich konnte allerdings keine entsprechenden Erträge aus möglichen Ausgabeaufschlägen entdecken. Die Erträge von ca. 46 Mio aus der Geldanlage könnten gut durch die Neuanlage + Bestand gekommen sein.

      Sorry, aber Zahlen pro MLP muß man ja auch mal posten (knirsch, meine amalgan-Plombe) :).
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 17:23:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      Bleibt trotzdem die Frage:

      Warum sind die Investmentgesellschaften mehrfach gewechselt worden?? Aus anlagepolitschen Gründen kann das nicht passiert sein, da ja alle Fonds in Japan investieren!

      MLP sollte hierzu eindeutig Stellung beziehen.

      Ansonsten lässt diese Art des Kapitalanlagemanagements nur die Vermutung zu, das hier tatsächlich Gebührenreiterei zu
      Lasten der Versicherungsnehmer stattgefunden hat.

      NH
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 17:42:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      Nun, wieder eine Stunde mehr Analyse betreiben - ok.

      Ich sehe das mal als Weiterbildung an.

      interna
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 17:50:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      In Ergänzung zu meinem Eingangsposting zitiere ich aus den Vertragsbedingungen der MLP-Fondspolice:

      "Allgemeine Bedingungen für die MLP bestpartner topinvest fondsgebundene Lebensversicherung der MLP Lebensversicherung AG (Stand 01.10.2001)

      $ 1 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?
      (3) Die Portefeuilles werden im Rahmen einer professionellen Vermögensverwaltung aktiv durch einen von uns beauftragten Vermögensverwalter gemanagt. Innerhalb eines Portefeuilles können mehrere Fonds kombiniert werden.Die Portefeuilles werden vom Vermögensverwalter regelmäßig den Marktgegebenheiten angpasst, das heisst, dass während der Laufzeit Fonds ausgetauscht werden und/oder die prozentuale Aufteilung verändert wird.
      Werden vom Vermögensverwalter innerhalb eines Portefeuilles Umschichtungen vorgenommen, so fallen keine Ausgabenaufschläge an. Es wird lediglich eine Gebühr von 0,4 % des umgeschichteten Volumens berechnet. Diese Gebühr ist begrenzt auf 1 % des Durchschnittbestandes des Deckungskapitals pro Kalenderjahr. [...] "


      Nach meinem Verständnis würde die von BO beschriebene Praxis, und die von Termühlen (angeblich) bei der HV gemachte Aussage in eindeutigen Widerspruch zu dem zitierten Absatz stehen. Insofern wäre dies weit schwerwiegender als die "übliche Lügnerei".

      Und deshalb vermute ich weiterhin, dass die von BO angeführte Aussage Termühlens von der HV falsch ist oder falsch widergegeben wurde. Ich lasse mich aber auch eines besseren belehren.
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 23:49:09
      Beitrag Nr. 18 ()
      JackB

      genau so ist es auch
      ---
      Über die Fondsauswahl in der gemanagten MLP-Fondspolizze entscheidet ein Anlageausschuss der MLP Vermögensverwaltung AG. In diesem Gremium aus Vertretern verschiedener Vermögensverwaltungsgesellschaften werden regelmäßig die aktuellen konjunkturellen Entwicklungen und die Auswirkungen auf die Märkte diskutiert.

      Dabei bedient sich der Anlageausschuss des Researchs der renommierten Financial und Economic Research International (FERI) GmbH, Bad Homburg.

      und dann ist der Punkt

      Managementgebühr:

      Portefeuille I: 0,4% des umgeschichteten Volumens, maximal 0,4% des durchschnittlichen Depotwertes per anno
      Portefeuille II, III
      und IV: 0,4% des umgeschichteten Volumens, maximal
      0,8% des durchschnittlichen Depotwertes per anno

      Sonderportefeuille V : keine Managementgebühr

      (Anmerkung: Der niedrigere Wert wird verrechnet!)
      Wir bieten unseren Kunden eine Vermögensverwaltung, welche ansonsten nur Großkunden zur Verfügung steht.

      Die Veranlagung der Kundengelder in den verschiedensten Fonds erfolgt zum "Errechneten-Wert", d.h. es werden keine Ausgabezuschläge verrechnet!


      ---
      Quelle

      http://mitglied.lycos.de/MLPdieLV/MLP-die-Fondsgebundene.htm

      unter Kosten
      Avatar
      schrieb am 15.06.02 18:52:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      @alle

      Wie hoch wäre die voraussichtliche Ablaufleistung der
      MLP-Fondspolice für folgendes Beispiel ohne irgendwelche
      Zusätze wie BU, UZV, Airbag oder ähnliches?

      Mtl. 300 Euro

      Eintrittsalter 29
      Ablauf mit 65 und 9% durchschn. Rendite

      Wie hoch ist in diesem Fall die Versicherungssumme?

      Wie lange kann man bei dieser Police das Geld im Vertrag nach Ablauf steuerfrei investiert lassen?
      ____________________________________________________________

      Was kostet eine Risiko-LV

      100.000 Euro

      Eintrittsalter 29
      Laufzeit 21 Jahre
      Akademiker (Arzt)

      Brutto:

      Netto:

      Vielen Dank im voraus.
      :D :O
      SR
      Avatar
      schrieb am 15.06.02 22:13:16
      Beitrag Nr. 20 ()
      Superreich
      ____________________________________________________________

      kann dirs nicht berechnen !

      1.)Du hast zwar gesagt 29-65 Jahre das wären 36 Jahre doch ich würde nicht die vollen 36 Jahre als Berechnungsgrundlage nehmen - warum -weil man die Kosten besser aufteilen kann 10 Jahre einzahlen und nach 12 Jahren montlich sich zu überlegen was mach ich - in deinen Fall läßt es liegen. Und fangst nach 10 Jahren wieder mit einem Vertrag an zu spaaren .....
      Du hast bei der MLP-Austria ein Depot mit fast 0 Kosten und einem Management das ebenfals sehr wenig Kostet - die leben von der vorwiegend von der Fondsinternen Managegebühr !


      2.) Hier der Hauptgrund warum´s ich dir nicht berechnen kann - weil ich nicht weiß was du an VSSumme haben willst !
      Man kann von 10-150% der "Plansumme" Beitragssumme wählen als Ablebenssumme.

      --
      Zu deiner letzten Frage
      Das ist leicht zu beantworten -theoretisch ewig ! (man übertragts deinen Kindern und die wiederum ihren ..... :D - um dieErbschaftssteuer muß man sich kümmern ! hi )
      Vertragsdauer ist vorerst max 50 Jahre aber das ist abänderbar -du hast nach 12 Jahren (Steuer ...) ein Depot über das du immer verfügen kannst

      Beantworte mir Punkt 2 wie viel brauchst bzw gibt es schon verpflichtungen Kinder, Frau, Kredit oder "nur" Bestattungskosten - sorry muß das aber fragen - es ist eine öffendliche "Beratung". Zu dem man kann die VSSumme jederzeit abändern ! Gesundheitsfragen müßen aber beim erhöhen neu beantwortet werden

      oegeat
      Avatar
      schrieb am 17.06.02 11:15:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      Gibt es den wirklich keine Beispielrechnung zu einer MLP-Fondspolice??

      Am besten mit folgenden Eckdaten:

      VN männlich
      Einstiegsalter 30 Jahre
      Endalter/Ablauf 60 Jahre
      Versicherungssumme 100.000 Euro
      Monatsbeitrag 300 Euro

      Ablaufleistung bei 0 %, 6 %, 9 % erwarteter Rendite

      Es sollen keine zusätzliche biometrische Risiken versichert oder sonstige Optionen berücksichtigt werden.

      So etwas muss doch verfügbar sein. Oder muss ich mich auf meine alten Tage tatsächlich nochmal von MLP beraten lassen?

      NH ;)
      Avatar
      schrieb am 17.06.02 12:22:27
      Beitrag Nr. 22 ()
      Immer noch keine Antwort!?

      Also, mich interessiert nur die von MLP prognostizierte Ablaufleistung unter den drei genannten Renditeerwartungen.

      So etwas muss es doch geben?! :confused:

      NH
      Avatar
      schrieb am 17.06.02 13:49:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      Die MLPler wollen wohl nicht! Dabei sind Zahlen nicht alles, denn eine gute Beratung und Betreuung ist auch etwas wert.

      Vielleicht dürfen die aber auch nicht!!!
      Avatar
      schrieb am 17.06.02 17:48:06
      Beitrag Nr. 24 ()
      @supereich
      zu den Risikoleben
      VS 100.000 E
      Eintrittsalter 29
      Laufzeit 21
      Zahlweise XXX Vierteljährlich XXX

      Nichtaucher Europa
      Netto 23 Brutto 53

      Raucher Dialog
      Netto 42 Butto 75
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 17:34:25
      Beitrag Nr. 25 ()
      .
      Avatar
      schrieb am 21.06.02 11:55:17
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ superreich:

      Nachdem hier offensichtlich die große Zurückhaltung ausgebrochen ist, dar ich Dir mal einen Vorschlag machen.
      Ich bin zwar des Lesens kundig (sollte ja MLP sein), da ich aber keiner bin, lege ich einmal auf den Tisch, was mir diesbezüglich vorliegt:

      Vorraussetzung: 29 Jahre, EA 65, € 300,--/ Monat

      a) Clerical Medical: 781.862, Todesfallschutz 77.760 (9%)
      b) Sali: 767.000 (10%), Todesfallschutz 215.000, 25 schwere Krankheiten (Herzinfarkt, Schlaganfall, MS,...) 200.000
      c) Canada Life: 794.000 (9%), kein Todesfallschutz

      Aber mal ganz im Ernst:

      Mit Ausnahme von b) (ich vermute, daß Du Jungakademiker bist) würde ich aber nicht einfach in eine Police finanzieren. Da gibt es wesentlich preisgünstigere Alternativen und Gestaltungsmöglichkeiten)

      SFK
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 15:54:50
      Beitrag Nr. 27 ()
      um mal wieder auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen. Ich würde bei der Frage der Ausgabeaufschläge eher MLP glauben als Börse Online. Wenn man sich die verschiedenen Artikel von Börse Online zu MLP durchliest findet man immer wieder subtile Stimmungsmache. So wird geschrieben, dass der Wirtschaftsprüfer von MLP auch die als unseriös bekannte Firma Securenta prüft. Was aber hat das mit MLP zu tun? Nichts. KPMG hat Comroad geprüft und prüft Siemens. Muß auch hier mit Bilanzbetrug gerechnet werden?

      In der nächsten Ausgabe war wieder so etwas, aber ich erinnere mich nicht mehr an den Wortlaut.

      Wenn MLP in den Vertragsbedinungen schreibt, es wird kein Ausgabeaufschlag berechnet, dann wird auch nicht. Denn andernfalls würde wohl auch Rölfs MLP nicht testieren, dass sie bei ihren Lebensversicherungen korrekt abrechnen. Das Zitat von Termühlen aus der HV muß sich ja außerdem gar nicht auf fondsgebundene Lebensversicherungen beziehen.

      Was mich bei BO auch wundert ist: sie haben in ihren Gewinnschätzungen MLP für 2002 und 2003 Zahlen unterstellt, die unter dem Wert liegen, den sie für 2001 akzeptieren. Sie gehen für 2002 von einem Gewinnrückgang von 50% aus. Wo soll der herkommen??? (Ein großer Teil des Ertrags stammt nämlich schon aus dem Altgeschäft).
      Man sollte sich auch fragen: was ist mit den ganzen Analysten der Banken (die ja, wenn sie vor MLP warnen würden, weil BO recht hat, ja berühmt werden könnten) und denen von anderen Börsenzeitschriften? Sind die nicht an einem Coup interessiert? Wieso kann nur BO bei MLP Bilanzmanipulationen finden?
      Avatar
      schrieb am 03.07.02 07:10:58
      Beitrag Nr. 28 ()
      Auf der Homepage von MLP.de konnte ich keine Hinweise finden wieviel MLP an Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten berechnet.
      Ein starkes Indiz daß MLP ein sehr teurer Anbieter ist.

      Es gibt auch keine Performance Angaben der Fonds für die letzten Jahre:
      Ein starkes Indiz, daß MLP ein sehr schlechter Anbieter ist.
      Avatar
      schrieb am 03.07.02 09:01:59
      Beitrag Nr. 29 ()
      @se2707

      Die Performance ist wirklich besch.....!

      Interessant ist auch, welche Fonds wann wie wo in welchem Umfang getauscht wurden - wirklich interessant.

      :)

      :D
      Avatar
      schrieb am 03.07.02 10:49:07
      Beitrag Nr. 30 ()
      zu #28

      Auf der MLP-Homepage steht habe ich folgendes gefunden:

      "MLP: Gericht stoppt weitere Falschbehauptung
      Heidelberg, den 20. Juni 2002 - MLP hat heute eine weitere Falschaussage des Anlegermagazins Börse Online vor Gericht gestoppt. Per Einstweiliger Verfügung darf das Magazin nun nicht länger behaupten, MLP belaste seine Kunden mit Ausgabeaufschlägen beim Tausch von Fonds innerhalb der fondsgebundenen Lebensversicherung. [ ... ]

      Keine Ausgabeaufschläge für die Kunden
      In der letzten Ausgabe des Magazins war behauptet worden, dass MLP beim Tausch von Investmentfonds innerhalb der Fondspolice die "vollen Ausgabeaufschläge", die "teilweise üppig" seien, mit dem Geld der MLP Kunden bezahlen würde. Als Beispiel wurde ein Fonds genannt, der einen einmaligen Ausgabeaufschlag von 5,26 Prozent verlange.
      Das Landgericht folgte der Darstellung von MLP, denn das krasse Gegenteil ist der Fall: Die Kunden von MLP bezahlen keine Ausgabeaufschläge. Nicht einmal die MLP Lebensversicherung AG, die die Fondsgebundene Lebensversicherungen anbietet, bezahlt beim Erwerb der Fondsanteile Ausgabeaufschläge (Agio). MLP hat in diesem Bereich mit seinen Vertragspartnern vereinbart, dass die sonst üblichen Ausgabeaufschläge nicht anfallen."

      Hervorhebung von mir.

      Ich denke, das ist eine klare Aussage, die keinen Spielraum für Interpretationen lässt.

      Es wäre nun an BO, zu belegen, wie sie zu ihren Anschuldigungen kommen. Allerdings habe ich auch den Eindruck, dass BO (zumindest in diesem Punkt) unsauber recherchiert hat.
      Avatar
      schrieb am 03.07.02 11:03:11
      Beitrag Nr. 31 ()
      Der Vollständigkeit halber.

      Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung von MLP vom 18. Juni
      [ 20.06.02, 17:45 ]
      Von Redaktion Börse Online




      BÖRSE ONLINE wird Widerspruch gegen einen Teil der von MLP beantragten Einstweiligen Verfügung des Frankfurter Landgerichts einlegen. Der Dax-Wert hatte anstatt wirklich fundierte Antworten auf die in unserem Artikel vom 13. Juni 2002 aufgeworfenen Fragen zu geben zwei einzelne Passagen gerichtlich angegriffen.





      Nach der Verfügung darf BÖRSE ONLINE
      1. den Bilanzexperten Professor Küting nicht mehr mit einer bestimmten Äußerung über die Bilanz von MLP zitieren.

      2. künftig eine bestimmte Äußerung zur Kapitalflussrechnung von MLP für das 1. Quartal 2002 nicht mehr verbreiten.

      Zu Punkt 1:

      BÖRSE ONLINE hatte Professor Küting auf die Bilanz von MLP angesprochen. Die das Gespräch führenden Redakteure hatten den Steuerexperten offenbar zu Unrecht - so wie berichtet, verstanden. Da BÖRSE ONLINE keinerlei Interesse hat, sich über einen Punkt zu streiten, der nur von den Ungereimtheiten der MLP-Bilanz ablenken soll, wird die Entscheidung insoweit akzeptiert.

      Zu Punkt 2:

      Gegen diese Entscheidung des Gerichts wird BÖRSE ONLINE Widerspruch einlegen und die Instanzen wenn nötig voll ausschöpfen. Die Gerichte werden sich mit der Frage befassen müssen, ob die von BÖRSE ONLINE aus dem MLP-Zahlenwerk gezogene Schlussfolgerung zulässig war. BÖRSE ONLINE wird darüber informieren, wann die mündliche Verhandlung stattfindet.

      MLP feiert in seiner Pressemeldung die Verfügung des Landgerichts als großen Sieg. Es heißt dort: "Mit dem Betrag von 250.000 Euro bei Nichtbeachtung der Einstweiligen Verfügung ist von den Richtern ein ungewöhnlich hohes Ordnungsgeld festgesetzt worden. Damit stützt der Richterspruch ganz offensichtlich die Auffassung von MLP, dass die Verbreitung von Falschaussagen nicht als Kavaliersdelikt geahndet werden darf, weil sie Unternehmen zu Unrecht schweren Schaden zufügen kann."

      Das ist irreführend. Denn das Ordnungsgeld wird im Tenor einer Unterlassungsverfügung nicht festgesetzt sondern nur angedroht. Der genannte Ordnungsgeldbetrag von 250.000 Euro ist ferner bei presserechtlichen Auseinandersetzungen Standard und keineswegs ungewöhnlich. Er rechtfertigt in keiner Weise die vollmundige Schlussfolgerung von MLP.

      Soeben erreicht BÖRSE ONLINE die Nachricht, dass MLP in einer weiteren Sache gegen uns eine Einstweilige Verfügung erwirkt hat. Wir werden auch gegen diese Entscheidung des Landgerichts Frankfurt Widerspruch einlegen.

      http://www.boerse-online.de/ac/de/dax/149917.html
      Avatar
      schrieb am 03.07.02 11:20:34
      Beitrag Nr. 32 ()
      Aus dem letzten Beitrag darf man wohl schließen, dass BO (bisher) keinen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung hinsichtlich des Ausgabeaufschlags eingelegt hat.

      Demnach dürfte dieser Punkt wohl an MLP gehen.
      Aber vielleicht kommt ja noch was von BO.
      Avatar
      schrieb am 03.07.02 11:22:38
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich muß mein letztes Posting zurücknehmen, ich hatte den vorhergehenden Beitrag nicht gründlich gelesen. Sorry.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 09:23:35
      Beitrag Nr. 34 ()
      Besser spät als nie:

      Aus meiner eigenen Fondspolice (also kein Interna) - Zitate wie immer in "":

      Abschnitt:

      "Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Lebensversicherung"

      "§4"

      "Wie verwenden wir Ihre Beiträge?"

      "(1) Wir führen Ihren Beitrag, soweit er nicht zur Deckung unserer Abschluß- und Verwaltungskosten vorgesehen ist, ..."

      Jetzt wird es wichtig:

      "(2) Der Wert einer Anteilseinheit pro Anlagestock richtet sich nach der Wertentwicklung des entsprechenden Angestocks. Den Wert einer Anteileinheit ermitteln wir dadurch, daß der DM- Gesamtwert des Anlagestocks am Stichtag durch dei Zahl der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Anteileinheiten des Anlagestocks geteilt wird. Zertifikate von Investmentfonds werden mit dem Rücknahmepreis angesetzt."

      Noch einmal:

      Zertifikate von Investmentfonds werden mit dem Rücknahmepreis angesetzt.

      Ich lese daraus, daß Ausgabeaufschläge beim Einzahlen anfallen.

      Beim Umschichten fallen ja Kosten bis 0,8% vom Depot an. Nun ja, wenn ich 20% eines Depots mehrfach im Jahr umschichte, dann komme ich auf auf 4,0% von diesen 20%.


      So really short - interna
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 09:27:28
      Beitrag Nr. 35 ()
      RE: Interna

      ich kann Dir bei deinen Überlegungen nicht fplgen, und halte sich für abwegig.

      Aus dem reinen Erwähnen des Rücknahmepreises kann man nicht ableiten, dass MLP bei den Anlagevorgängen einen Ausgabeaufschlag fordert.

      Es ist m.E. nur eine begriffliche Definition.
      Der Kunde soll darüber informiert werden, dass der Rücknahmepreis und nicht der Ausgabepreis massgeblich ist.


      SOM ;)
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 09:53:30
      Beitrag Nr. 36 ()
      Möglich, aber MLP kann das ja durch eine einzige Erklärung klären bzw. definitiv in die Verträge reinschreiben.

      Bei der (berechtigten) Geldgier von AGs gehe ich erst mal davon aus, daß Ausgabeaufschläger anfallen.

      Wie gesagt, eine Erklärung von MLP genügt.

      Gruß interna
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 09:53:30
      Beitrag Nr. 37 ()
      Möglich, aber MLP kann das ja durch eine einzige Erklärung klären bzw. definitiv in die Verträge reinschreiben.

      Bei der (berechtigten) Geldgier von AGs gehe ich erst mal davon aus, daß Ausgabeaufschläger anfallen.

      Wie gesagt, eine Erklärung von MLP genügt.

      Gruß interna
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 16:28:35
      Beitrag Nr. 38 ()
      Interna, ich kann dir auch nicht folgen.

      In §1 der Versicherungsbedingungen (siehe Posting #17) und in der Veröffentlichung auf der MLP-Homepage (Posting # 30) wird doch wohl unzweideutig erklärt, dass KEINE Ausgabeaufschläge anfallen.
      Fazit: Sollten denoch, wie von BO behauptet, Ausgabeaufschläge anfallen, wäre dies eine eindeutige Vertragsverletzung und, da ein Versehen wohl nicht in Betracht käme, ganz klar ein Straftatbestand.

      Frage: Gibt es dafür Beweise oder Indizien?
      (Die Verwendung des Ausdrucks "Rücknahmepreis" in §4 taugt als solcher sicher nicht.)
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 16:40:39
      Beitrag Nr. 39 ()
      Was eigentlich jemand, was mit dem angekündigten Einspruch von BO gegen die von MLP erwirkte einstweilige Verfügung (hinsichtlich dem Thema Ausgabeaufschläge) geworden ist?
      (siehe Posting #31, letzter Absatz)
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 16:44:24
      Beitrag Nr. 40 ()
      @alle


      "MLP: Gericht stoppt weitere Falschbehauptung


      Heidelberg, den 20. Juni 2002 - MLP hat heute eine weitere Falschaussage des Anlegermagazins Börse Online vor Gericht gestoppt. Per Einstweiliger Verfügung darf das Magazin nun nicht länger behaupten, MLP belaste seine Kunden mit Ausgabeaufschlägen beim

      Tausch von Fonds

      innerhalb der fondsgebundenen Lebensversicherung. Damit wurde vom Landgericht Frankfurt auch dem zweiten Antrag auf Einstweilige Verfügung von MLP gegen die Berichterstattung des Magazins vollständig stattgegeben."

      Anmerkung: Das habe ich nicht behauptet!

      ""Wir sind in dem Wust an Behauptungen und Unterstellungen die eindeutig auch juristisch angreifbaren falschen Tatsachenbehauptungen angegangen. Diese ersten juristischen Erfolge zeigen, wie haltlos die Vorwürfe sind und wie unsauber von dem Blatt recherchiert wurde", sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Bernhard Termühlen heute in Heidelberg. "Wir bleiben auch weiterhin bei der festen Absicht, sämtliche weiteren rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.""

      "Keine Ausgabeaufschläge für die Kunden
      In der letzten Ausgabe des Magazins war behauptet worden, dass MLP

      beim Tausch

      von Investmentfonds innerhalb der Fondspolice die "vollen Ausgabeaufschläge", die "teilweise üppig" seien, mit dem Geld der MLP Kunden bezahlen würde. Als Beispiel wurde ein Fonds genannt, der einen einmaligen Ausgabeaufschlag von 5,26 Prozent verlange.
      Das Landgericht folgte der Darstellung von MLP, denn das krasse Gegenteil ist der Fall: Die Kunden von MLP bezahlen keine Ausgabeaufschläge. Nicht einmal die MLP Lebensversicherung AG, die die Fondsgebundene Lebensversicherungen anbietet, bezahlt beim Erwerb der Fondsanteile Ausgabeaufschläge (Agio). MLP hat in diesem Bereich mit seinen Vertragspartnern vereinbart, dass die sonst üblichen Ausgabeaufschläge nicht anfallen.
      Im Zusammenhang mit dieser Falschbehauptung hatte das Magazin unter der Überschrift "Hin und Her macht Taschen leer" weitergehende Spekulationen angestellt, die den Eindruck entstehen lassen, MLP habe sich bewusst zum Nachteil seiner Kunden bereichert. Der ungeheuerliche Vorwurf, "Ob und wie viel von den Gebühren, die aus den Anlagegeldern der Versicherungsnehmer bezahlt werden, auf die ein oder andere Weise an die Heidelberger fließt, ist nicht bekannt" beruht auf der nun per Einstweiliger Verfügung falschen und gerichtlich verbotenen Darstellung der Fakten und ist daher völlig substanzlos. Spekulationen und Beurteilungen, die auf einer falschen Faktenlage beruhen, führen logischerweise in die Irre."

      Zitat Ende:

      Was ist beim erstmaligen Erwerb der Fondsanteile. Das war mein Punkt. Diesen sehe ich nicht geklärt.

      "Wir arbeiten daran, aus dem Dickicht der Unterstellungen und Falschbehauptungen juristisch die Stützen zu entfernen, durch die das ganze Gebäude zum Einsturz zu bringen ist", sagte Dr. Bernhard Termühlen abschließend.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 16:58:05
      Beitrag Nr. 41 ()
      @Interna

      Die Aussage von MLP ist m.E. eindeutig:

      Es fallen keine Ausgabeaufschläge an, weder beim Ersterwerb noch beim Tausch.

      BO behauptet etwas anderes.
      Wer hat recht?

      P.S: Bitte keine ellenlangen Zitate aus alten Postings, das erschwert das Lesen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 17:03:37
      Beitrag Nr. 42 ()
      @JackB

      Meiner Meinung nach ist das nicht eindeutig. Damit auch ich das auch verstehe, kann das MLP doch wie folgt formulieren:

      Bei der Fondspolice fallen weder beim Ersterwerb noch bei einem Tausch Ausgabeaufschläge an.

      Das wäre viel kürzer und verständlicher.

      JackB, ich darf seit einiger Zeit erfahren, wie spitzfindig MLP eigene Texte deutet und verweise auch auf die Einigung mit BO bgzl. der einstweiligen Verfügung. Auch hier mußte MLP eine Korrektur vornehmen.

      Gruß interna


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