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    Haben Fahrradfahrer auf dem Gehweg Vorfahrt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.10.02 16:31:26 von
    neuester Beitrag 21.10.02 21:39:07 von
    Beiträge: 101
    ID: 641.946
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      schrieb am 03.10.02 16:31:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi, wer kann mir Auskunft geben?

      in Freiburg benutzen manche Fahrradfahrer statt der Strasse grundsätzlich den Gehweg.

      Gestern ist mir folgendes passiert: Ich fahre mit dem Auto aus dem Parkhaus auf die Strasse. Dabei kreuzt die Ausfahrt den Gehweg (kein Fahrradweg). Ich kollidierte beim Herausfahren mit einem Fahrradfahrer, der auf dem Gehweg anraste. Er blieb unverletzt, mein Wagen hat eine dicke Dalle in der Fahrertür. Er will mich anzeigen, ich möchte den Schaden ersetzt kriegen. Wer von uns ist im Recht bzw. Unrecht? Hat ein Fahrradfahrer auch auf dem Gehweg Vorfahrt?

      Bin für jeden Hinweis dankbar!

      Chassespleen
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 16:35:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      welches parkhaus????

      schlossberg oder schwarzwaldcity

      freiburg ist eben total verrückt,überall radfahrer,die ohne rücksicht rumfahren:mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 16:35:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      © 2002 WDR Köln
      21.8.2002

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      OLG Celle
      ---
      14 U 89/00
      Rechtsbereich/Normen: BGB, StVO
      Einstellung in die Datenbank: 2001-11-15
      Bearbeitet von: Markus Baum
      Quelle: Anwalt-Suchservice

      Fahrradfahrer, der auf Gehweg fährt, muss im Falle eines Unfalls selbst zahlen

      Ein Radfahrer, der auf dem Fuß- statt auf dem Radweg fährt, muss er bei einem Unfall selber die entstandenen Schäden zahlen.

      Im verhandelten Fall war ein Radfahrer auf einer Vorfahrtstraße unterwegs gewesen, die von einem getrennten Rad- und Gehweg gesäumt wurde. Statt vorschriftsmäßig den Radweg in Fahrtrichtung zu benutzen, war er jedoch auf der falschen Straßenseite und darüber hinaus auch noch auf dem Gehweg gefahren. An einer schwereinsehbare Straßenmündung war er schließlich mit einem Auto zusammengeprallt und dabei schwer verletzt worden. Da er der Ansicht war, er habe Vorfahrt gehabt und der Autofahrer trage die Schuld, hatte er vor Gericht auf Schadenersatz geklagt.
      Die Richter des OLG Celle befanden jedoch: Gehwege seien allein für Fußgänger gedacht und von jedem Fahrverkehr freizuhalten - Radfahrer, die solche Flächen berührten, hätten grundsätzlich keine Vorfahrt, auch wenn sie eigentlich in einer Vorfahrtstraße unterwegs seien. Deshalb müsse der Radfahrer den Schaden selber tragen. Grundsätzlich verliere ein Radfahrer sein Vorfahrtsrecht zwar nicht allein dadurch, dass er von zwei vorhandenen Fahrradwegen den falschen benutze. n diesem Fall habe der Radfahrer jedoch einen besonders groben Verkehrsverstoß begangen. Wer auf einem Gehweg in falscher Richtung auf eine unübersichtliche Einmündung zufahre, nehme seine eigene Gefährdung und die anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf. Selbst wenn der Autofahrer hier eine geringfügige Mitverantwortung tragen sollte, müsse er nichts zahlen, so die Richter.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 16:36:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Fahrradfahrer hat Schuld. Hätte er das Fahrrad geschoben ist der Autofahrer schuld.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 16:38:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4
      glaub ich nicht,selbst die richter in frbg sind grün;)
      #1
      was hat denn die polizei gesagt??

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      Avatar
      schrieb am 03.10.02 16:41:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ein erwachsener Fahrradfahrer, der auf dem Fußgängerweg fährt und mit einem Auto zusammenstößt, das ordnungsgemäß aus einer Grundstückseinfahrt kommt, haftet voll für den entstandenen Schaden. Er muß sowohl seine eigenen Kosten als auch den Schaden an dem Pkw bezahlen. Nur Kinder bis zu acht Jahren dürfen den Gehweg als Radweg benutzen. (OLG Hamm, Az. 27 U 153/93)
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 16:48:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Nataly und BlackCarlos: Herzlichen Dank für Eure Infos!!! Damit scheint der Fall eindeutig zu meinen Gunsten entschieden werden zu können.

      @ hgnm: weder noch! Schwabentor-Garage, Ausfahrt Leo-wohleb-Brücke. Die Polizei hatten wir nicht gerufen, nur Adressen ausgetauscht, auch eine Zeugenadresse habe ich.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 16:51:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Auch in Freiburg gilt § 2 Abs. 4 und 5 StVO:



      (4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie
      nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen
      Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder
      241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie
      dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden
      sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die
      durch Treten fortbewegt werden.

      (5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum
      vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf
      Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn
      müssen die Kinder absteigen.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 16:52:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      #7 kreuzt da nicht ein kombinierter radweg????

      ist dort eh ne vaerdammt enge kurve,mit ner beschissenen ausfahrt.
      wünsch dir aber trotz allem viel glück;);)
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 16:53:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Klar ist der Radfahrer Schuld. Wenn schon am Gehsteig, dann ist er außerdem viel zu schnell gefahren, sodass du nicht damit rechnen konntest.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 16:57:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #8: Selbstverständlich ist zu prüfen, ob ein reiner Gehweg (Zeichen 239), ein reiner Radweg (Zeichen 237) ein gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240) oder ein getrennter Rad- und Fußweg (Zeichen 241) vorliegt.
      Meine Postings haben vorausgesetzt, dass ein reiner Fußweg (Zeichen 239) vorliegt.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 17:02:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ hgnm: ich denke, der Gehweg (ich meine zwischen ARAL-Tankstelle und dem Sexshop) ist ein reiner Gehweg, nicht kombiniert. Habe dort jedenfalls noch kein entsprechendes Schild gesehen. In den Arkaden kommt es auch ab und an zu Kollisionen zwischen Radlern und Fußgängern. Aber ich check´s nochmal ab, wohne in de Nähe.

      Gruss von FR nach (vermutlich?!) FR!
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 17:18:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      überprüf das nochmal,ich denke der ist kominiert.
      ist halt eben das grüne frbg:(:(:(

      grüsse aus deli;);)
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 17:40:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ hgnm: Kehre gerade von einem erfrischenden Kurzausflug (per Fahrrad) zur Wohleb-Brücke zurück.

      Also: Es ist definitiv ein reiner Gehweg zwischen Ganter bzw. Araltankstelle und der Schwabentorbrücke und damit auch an der Parkhaus-Ausfahrt. Nur die Karthäuserstr. ist gemischt bzw. Radweg, aber um die geht´s ja nicht. Am Kiosk an der Brücke ist ein Gehwegschild (vor den Arkaden), das für die Richtung Parkhaus/Tankstelle gilt.
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 17:44:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      ausflug per fahrrad:eek:haste hoffentlich gut aufgepasst:D:D

      aber sag mal,wo sollen denn die radler fahren????

      auf der schwarzwaldstr:confused:
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 17:48:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      werds morgen mal checken,bin gespannt wie es an dieser ecke zugeht:laugh::laugh:

      soweit ich weiss,fahren dort alle mit den rädern:mad:
      Avatar
      schrieb am 03.10.02 17:56:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      Logo, habe keinem an der Parkhaus-Ausfahrt die Vorfahrt weggenommen

      Als Radler musst Du tatsächlich die Wohleb-Str benutzen bzw. den Dreisam-Radweg (Zufahrt unterhalb der ARAL-Tankstelle).
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 08:54:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      guten morgen chasse

      gestern hab ich mir die stelle mal genauer angeschaut:eek:bring die bilder später mal ins netz;)
      ich war 5 min dort und hab 6-8 radler dort gesehen,sogar photos geschossen:laugh:
      wenn du es genau nimmst ist bei der ganter ein radwegschild,aber stadt einwärts gibts kein schild,das den radweg beendet:mad:

      bin mal gespannt was herauskommt
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 14:23:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zu #18: Ich kenne die Verhältnisse vor Ort nicht. Solltest du aber meinen, der Radfahrer habe sich auf einem Radweg befunden, stellt sich die Frage, was die Fußgänger dort zu suchen haben.
      Avatar
      schrieb am 05.10.02 16:22:33
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo hgnm,

      fleissig, fleissig! ;)

      stadtauswärts zeigend am Kiosk der Schwabentorbrücke steht das Zeichen 239 (Gehweg), das sich auf die Strecke entlang der LeoWohlebStr. bis zum Parkhaus bezieht. Unter der ARAL-Tankstelle, wo der Zugang zum Dreisam-Radweg ist, steht ein "Radweg beendet" Zeichen direkt vor dem Gehweg, der zur Parkhauseinfahrt hinunterführt. Für mich ist es damit klar, dass der Weg auf Höhe der Parkhauseinfahrt ein reiner Gehweg und kein kombinierter Weg ist.

      Grüße

      chassespleen
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 15:38:16
      Beitrag Nr. 21 ()
      #19:confused:weiss ich auch nicht

      werd morgen die bilder ins netz stellen,dann kannst du dir ein bild davon machen;);)

      aber man muss wissen,dass der gehweg mindestens 2m breit ist.es herrscht dort kein radfahrverbot!!!!!(laut schilderwald)

      #20nicht fleissig,hatte einen termin in littenweiler;);)und da dachte ich mir,ich sollte mal polizei spielen:laugh::laugh:
      habe da schön auf dem gehweg geparkt,was kam nicht,ein radler:D:D:Der musste absteigen.es besteht lediglich ein hinweisschild,von osten her,für radler und für fussgänger,als abkürzung zum schwabentor,aber kein verbotsschild;););)
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 15:53:58
      Beitrag Nr. 22 ()
      Zu #21: Ein Verbotsschild für Radler gibt es zwar (Zeichen 254), ich meine aber, dass ein Zeichen 239 (Fußgänger) das Radfahren verbietet, ohne dass zusätzlich noch ein Zeichen 254 angebracht werden müsste. Durch Zeichen 239 wird ein Sonderweg gekennzeichnet, der nur von Fußgängern benutzt werden darf.
      Die zitierte Rechtsprechung bestätigt diese Auffassung, ausserdem ergibt sich auch aus § 2 Abs. 5 StVO, dass Gehwege durch Radler nicht benutzt werden dürfen, wenn die Radler das 10. Lebensjahr überschritten haben.
      Der Hinweis auf ein fehlendes Verbotsschild für Radler (Zeichen 254) ändert daher nichts an meiner Beurteilung der Rechtslage.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 16:09:43
      Beitrag Nr. 23 ()
      Interessant sind auch die Erläuterungen zu den Zeichen 237 bis 241. Dort heißt es nämlich:
      "a)Radfahrer, Reiter und Fußgänger müssen die für sie bestimmten Sonderwege benutzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen.
      f) wird bei Zeichen 237 durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden."

      Dies bedeutet:
      (1) Radfahrer dürfen einen Sonderweg für Fußgänger nicht benutzen.
      (2) Selbst wenn durch Zusatzschild Radverkehr zugelassen worden wäre (was aber hier nicht zutrifft), hätte der Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 16:14:34
      Beitrag Nr. 24 ()
      nataly sag mal,biste vom "amt für öffentliche ordnung":eek::eek:morgen wird der bildliche beweiss eröffnet;);)
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 16:20:31
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Nataly und hgnm: Es gibt dort kein Verbotsschild für Radler, wie an den meisten Gehwegen. Von Westen her allerdings ein Fußgängerschild (Zeichen 239); von Osten her am selben Gehweg (Einfahrt Brauerei Ganter, ca 250 m entfernt) endet offiziell ein Radweg mit Beschilderung "Radweg Ende 14 m" und wird nicht wieder aufgenommen (beschildert).

      hgnm, bin gespannt auf Deine Bilder!

      Grüße, chassespleen
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 16:34:25
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ein Verbotsschild für Radler ist nicht notwendig, weil für Radfahrer das Fahren auf Gehwegen gesetzlich verboten ist. (Ausnahme:Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr). Daher wird mich der bildliche Nachweis des Fehlens eines Verbotsschildes nicht von meiner Meinung abbringen.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 16:38:20
      Beitrag Nr. 27 ()
      nataly ist fast natan die weise......

      gruß trine
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 16:40:36
      Beitrag Nr. 28 ()
      die idotie der gesetzgebung erkennt man allerdings daran, daß ein kind auf einem fahrrad erlaubt auf dem gehweg fahrend auch verletzt worden wäre
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 16:49:53
      Beitrag Nr. 29 ()
      @trinchen: Laut Posting #1 blieb der Radfahrer unverletzt. Ich nehme an, dass auch ein Radfahrer im Kindesalter nicht verletzt worden wäre.
      Idiotisch finde ich die Regelung nicht, denn der Gesetzgeber geht offensichtlich davon aus, dass Kinder nicht auf einer Fahrbahn Rad fahren sollten. Für mich ist es nachvollziehbar, dass die Gefahren für Kinder idR auf einer Fahrbahn größer sind als auf einem Radweg.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 16:50:54
      Beitrag Nr. 30 ()
      Sorry: als auf einem GEHWEG.
      Avatar
      schrieb am 06.10.02 18:22:02
      Beitrag Nr. 31 ()
      stimm. kommt kind auf dem gehweg angerast (und die können echt flitzen, obwohl man als elternteil an garageneinfahrten usw. predigt vorsicht und so)- schlechte karten

      kommt erwachsener, was man ja am klang oder so erkennt, bingo

      logisch ist das irgendwie nicht für mich
      Avatar
      schrieb am 07.10.02 08:17:13
      Beitrag Nr. 32 ()
      ist es ein gehweg,oder ein radweg:confused:an meinem auto ist ein radler wunderbar abgestiegen:D:D:D

      Avatar
      schrieb am 07.10.02 08:18:19
      Beitrag Nr. 33 ()
      das nächste bild folgt;););)
      Avatar
      schrieb am 07.10.02 11:25:28
      Beitrag Nr. 34 ()
      Zu #33. Ich sehe kein Bild, nur ein rotes Kreuz in einem Kästchen.
      Avatar
      schrieb am 07.10.02 12:11:14
      Beitrag Nr. 35 ()
      @hgnm: Du musst dein Bild von deiner Festplatte irgendwo ins Internet uploaden. Wenn du keinen eigenen Platz im Internet besitzt zum Beispiel in die Galerie von http://www.pbase.com
      Avatar
      schrieb am 07.10.02 12:13:37
      Beitrag Nr. 36 ()
      kein bild:confused:

      ich hab ein schön fettes bild auf dem bildschirm;);)
      Avatar
      schrieb am 07.10.02 12:19:03
      Beitrag Nr. 37 ()
      #35

      kann doch nicht das bild auf unsere website stellen:D:D
      Avatar
      schrieb am 07.10.02 19:20:15
      Beitrag Nr. 38 ()
      @hgnm: keep on trying!!!
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 07:41:34
      Beitrag Nr. 39 ()
      #38

      keep on trying,is doch nen geiler song:):):)
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 08:07:53
      Beitrag Nr. 40 ()
      so hab mich mal angemeldet,so dass ihr heut die bilder anschauen dürft.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 08:31:03
      Beitrag Nr. 41 ()
      @hgnm: Klar kannst du das Bild auf deinem Bildschirm sehen, denn es liegt auf deiner Festplatte , aber nicht auf meiner Festplatte. Ich könnte sowieso gar nicht auf deine Festplatte zugreifen. ;)
      Im Prinzip ist das das Problem dasselbe wie die Adressenangabe "Elbestr.14". Da weiss man auch nicht ob man nach Hamburg oder nach München oder sonstwo fahren muss. Und Computer raten nicht, sie erklären gnadenlos error.
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 08:47:19
      Beitrag Nr. 42 ()
      #41 puretec machts möglich;);)
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 11:21:07
      Beitrag Nr. 43 ()
      Zu #42: Ich sehe keine Bilder. Und außerdem: Was willst du damit beweisen?
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 12:49:04
      Beitrag Nr. 44 ()
      nix beweisen,einfach nur die fakten liefern;)
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 13:23:55
      Beitrag Nr. 45 ()
      Ich sehe nach wie vor keine Bilder. Rein vorsorglich: Würde man auf den Bildern Sehen, dass ein Radweg bzw. kpmbinierter Rad/Fußweg vorliegt?
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 13:50:42
      Beitrag Nr. 46 ()
      man,ich hab einen termin nach dem anderen:mad:werd mich später drum kümmern;)
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 17:33:25
      Beitrag Nr. 47 ()
      Hi alle zusammen!

      ab dem 22. Oktober bin ich wieder in Freiburg, derzeit an der Naama-Bay. Falls es mit den Bildern bis dahin nicht geklappt hat, mache ich Aufnahmen und kann die Fussweg- bzw. Radwegende Schilder ins Netz stellen (siehe meine Beitraege #20 und 25)

      Habe derzeit keine eigene homepage, fand aber den Tip von puhvogel fuer mich neu und sehr hilfreich, auf http://www.pbase.com Bilder upzuloaden.

      Greetings from Egypt!

      Chassespleen

      PS: der DAX sieht ja auch heute wieder grausig aus - ich hoffe, Ihr habt puts oder seid nicht investiert!
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 17:33:55
      Beitrag Nr. 48 ()
      Hi alle zusammen!

      ab dem 22. Oktober bin ich wieder in Freiburg, derzeit an der Naama-Bay. Falls es mit den Bildern bis dahin nicht geklappt hat, mache ich Aufnahmen und kann die Fussweg- bzw. Radwegende Schilder ins Netz stellen (siehe meine Beitraege #20 und 25)

      Habe derzeit keine eigene homepage, fand aber den Tip von puhvogel fuer mich neu und sehr hilfreich, auf http://www.pbase.com Bilder upzuloaden.

      Greetings from Egypt!

      Chassespleen

      PS: der DAX sieht ja auch heute wieder grausig aus - ich hoffe, Ihr habt puts oder seid nicht investiert!
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 17:49:26
      Beitrag Nr. 49 ()
      #48 meinste ich bin zu bescheuert???????????????

      hab noch maloche,werd sie heut abend oder morgen reinstellen;);)

      grüsse aus deli mit sonnenschein:):)
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 23:17:37
      Beitrag Nr. 50 ()
      was is nu?
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 23:21:22
      Beitrag Nr. 51 ()
      habs mir überlegt,muss ein geschäft draus machen;);)anmeldung bei puretec.de kostete mich 9 schlappe euors:(:(

      nen fünfer für jedes bild:):):)

      ok,ihr polizisten:D:D
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 18:55:12
      Beitrag Nr. 52 ()
      @ hgnm: take it easy!

      PS: Wg web-hosting schwanke ich noch zwischen puretec und strato. Zu strato gibt es wohl die kritischsten Stimmen. Deine Bewertung von puretec wuerde mich zu gegebener Zeit mal interessieren.

      Gruss

      cs
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 21:38:47
      Beitrag Nr. 53 ()
      nit schlecht,pur...morgen gibts die bilder aus der heimat:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 17:55:48
      Beitrag Nr. 54 ()
      vielleicht bekomme ich dann am Strand Heimweh nach den Freiburger Gehwegen und Radlern... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 13:59:19
      Beitrag Nr. 55 ()
      hier für die analysten die unfallstelle;);)
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 14:52:30
      Beitrag Nr. 56 ()
      Hier sind keine Verkehrszeichen zu sehen, daher trägt das Bild zur Klärung der Rechtslage nichts bei.
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 14:54:17
      Beitrag Nr. 57 ()
      willste noch mehr bilder angucken????

      es gibt da wenige bilder(verkehrszeichen):(:(
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 15:00:32
      Beitrag Nr. 58 ()
      dieses bild ist ca 200m von der unfallstelle entfernt;););)

      und der radweg endet dort

      Avatar
      schrieb am 13.10.02 15:05:26
      Beitrag Nr. 59 ()
      dieses bild ist ca 150m unterhalb der unfallstelle;);)

      wie man sieht steht dort aber ein fahrradparkplatz schild,also ist es doch ein radweg:(:(

      Avatar
      schrieb am 13.10.02 15:09:10
      Beitrag Nr. 60 ()
      Bin nicht überzeugt.
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 15:19:58
      Beitrag Nr. 61 ()
      dann fahr halt nach freiburg:mad::mad:

      ich bastell mir den sack ab und du sagst einfach "glaub ich nicht":mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 16:25:11
      Beitrag Nr. 62 ()
      Ich fahre nicht nach Freiburg, da würde ich dir ja womöglich über den Weg (Radweg, Fußweg?) laufen.
      Avatar
      schrieb am 13.10.02 18:05:12
      Beitrag Nr. 63 ()
      Hi hgnm, die Bilder sind gut geworden, Danke fuer Dein Muehe!!

      Zu Bild in Posting #55: Zeigt exakt die Unfallstelle, der Radler kam von der Kamerarichtung auf dem Gehweg, als ich doert gerade ausfuhr. Die dicken Daimler im Hintergrund sind oft, wie auf dem Photo, illegal auf dem Gehweg geparkt und gehoeren den Loddels vom Sexshopcenter mit angeschlossenem Etablissement (sowas gibt`s tatsaechlich in Freiburg!!!). Auch der sich gerade vorbei quetschende Radler gehoert nicht auf den Gehweg, denn

      Bild in Posting # 59 zeigt eines der Gehwegschilder zum Parkhaus, wenn man genau hinkuckt (ueber dem Kiosk). Ich glaube aber, dass dieses Schild kein Verkehrzeichen ist. Das Verkehrszeichen Mutter mit Kind (heisst glaube ich Nr. 239) ebenfalls Richtung Parkhaus befindet sich an derselben Stange direkt darunter, wir schauen aber von der Seite her drauf und sehen es deshalb nicht.

      Bild Nr. 58 zeigt den Gehweg von oben, gleiche Blickrichtung wie Bild in posting #55, jedoch 200 m weiter entfernt. Das Schild zeigt Radwegende 14m, dann faengt der Gehweg an, der sich bis zum Parkhaus zieht.

      Fuer mich ist es damit eindeutig ein Gehweg.

      Gruss chassespleen
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 07:48:05
      Beitrag Nr. 64 ()
      #chesse der daimler ist meiner;);););)

      siehst du der radler:laugh::laugh:er hat das absteigen verdient:D:D
      bin heut in stegen und werd diese geschichte mal analysieren;)

      der radler kam also von osten???

      hgnm:cool:

      werd mal vorbeifahren;);)

      Avatar
      schrieb am 14.10.02 11:59:03
      Beitrag Nr. 65 ()
      wenn der radweg 186m vor der unfallstelle
      endet (bild in #58), dann endet er dort. wenn er
      nicht wieder anfaengt, dann ist an der unfallstelle
      eindeutig ein gehweg und kein radweg. selbst wenn
      150m nach der unfallstelle ein radparkplatz sein
      sollte (bild in #59) so ist das irrelevant.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 12:12:36
      Beitrag Nr. 66 ()
      Ich sehe auf Bild#58 ein eindeutiges "Vorfahrt-Achten-Schild" VOR dem Geh-/Radweg.

      Selbst wenn dort KEIN Radweg ist, bedeutet dies immer noch nicht, daß Radfahrer dort umgefahren werden müssen :D
      Und wenn`s ein Fußgänger gewesen wäre, hättest Du den wahrscheinlich auch umgefahren.

      Warum haben mich die Bullen als Jugendlicher eigentlich immer angemacht, wenn ich als Radfahrer auf der Strasse gefahren bin, obwohl dort ein Gehweg war :confused:

      Schau mal in die Betriebsanleitung von deinem BENZ, ob der überhaupt die eingebaute Vorfahrt drin hat :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 12:33:26
      Beitrag Nr. 67 ()
      (1)"Ich sehe auf Bild#58 ein eindeutiges "Vorfahrt-Achten-Schild" VOR dem Geh-/Radweg."

      Ich sehe in Bild #58 ein solches Schild nicht.

      (2)"Und wenn`s ein Fußgänger gewesen wäre, hättest Du den wahrscheinlich auch umgefahren."

      Vorliegend geht es um einen Radfahrer.

      (3)"Schau mal in die Betriebsanleitung von deinem BENZ, ob der überhaupt die eingebaute Vorfahrt drin hat."

      Woher weisst du, dass Chassespleen einen Benz fährt? In #1 ist nur von einem "Auto" die Rede.
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 12:39:26
      Beitrag Nr. 68 ()
      der benz ist meiner,ihr müsst mal den thread richtig verfolgen:mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 13:01:14
      Beitrag Nr. 69 ()
      :D erwischt.

      1) Bild #55 ;) (nicht 58)

      2) ....ist doch wurscht..."Vorfahrt achten" heißt "Vorfahrt achten" egal, ob Fussgänger, Radfahrer oder KFZ :confused:
      Gerade bei Ausfahrten .............

      3.) Hab nur gelesen, ... der Daimler ist meiner :D


      ...ich muss weg :D
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 13:05:06
      Beitrag Nr. 70 ()
      der benz ist meiner,ihr müsst mal den thread richtig verfolgen

      habs mir überlegt,muss ein geschäft draus machenanmeldung bei puretec.de kostete mich 9 schlappe euors

      nen fünfer für jedes bild

      ok,ihr polizisten


      oder #64.....

      bei sowas fang ich schon an den Thread zu überfliegen.... warum wohl :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 13:07:43
      Beitrag Nr. 71 ()
      du bist wirklich ein desaster:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 13:31:35
      Beitrag Nr. 72 ()
      :D ;)

      Meine Erfahrung bei "Verkehrsunfällen" (mehr aus Verwandschaft und Bekanntenkreis) ist, daß man sich immer wieder wundert, wie die "recht" gesprochen wird und deren Begründung.

      Wie schrieb hier mal einer: "Vor Gericht wird keine Recht gesprochen, man bekommt ein Urteil mitgeteilt".
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 13:39:35
      Beitrag Nr. 73 ()
      Da der Fahrradfahrer in die Fahrertür gefahren ist, die Gegend gut übersichtlich ist kann er wohl nur mit vollem Karacho >30 km/h auf dem Bürgersteig gefahren sein oder es war nass und er hatte alte Seitenzugbremsen. Stell dir mal vor, ein kleines Kind wär aus den Hauseingängen 10 Meter weiter auf den Gehweg gesprungen! Wenn die "dicke Dalle" dann im Schädel mit Folge schwerem Hirntrauma ist, finde ich das wirklich wenig lustig. Chasse, mach ihn alle! :D

      Das Schild "Fahrrad frei" aus 59 ist so weit weg als bezieht sich das auf eine Parallelstrasse, die scheinbar eine Baumallee ist. Hinzu würde ich das so interpretieren, als würde das Schild sich nur auf den Parkplatz beziehen.
      Ansonsten würde das Schuild Fußgängerweg und Fahrräder frei dort stehen.
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 14:01:42
      Beitrag Nr. 74 ()
      > 30 km/h :D

      Dann wäre der Fahrradfahrer sicherlich nicht ganz unverletzt ;)
      Den Tenor im Knabenchor wäre auf jeden Fall frei :D

      Fahrradfahrer, der auf Gehweg fährt, muss im Falle eines Unfalls selbst zahlen

      Ein Radfahrer, der auf dem Fuß- statt auf dem Radweg fährt, muss er bei einem Unfall selber die entstandenen Schäden zahlen.

      Im verhandelten Fall war ein Radfahrer auf einer Vorfahrtstraße unterwegs gewesen, die von einem getrennten Rad- und Gehweg gesäumt wurde. Statt vorschriftsmäßig den Radweg in Fahrtrichtung zu benutzen, war er jedoch auf der falschen Straßenseite und darüber hinaus auch noch auf dem Gehweg gefahren. An einer schwereinsehbare Straßenmündung war er schließlich mit einem Auto zusammengeprallt und dabei schwer verletzt worden. Da er der Ansicht war, er habe Vorfahrt gehabt und der Autofahrer trage die Schuld, hatte er vor Gericht auf Schadenersatz geklagt.
      Die Richter des OLG Celle befanden jedoch: Gehwege seien allein für Fußgänger gedacht und von jedem Fahrverkehr freizuhalten - Radfahrer, die solche Flächen berührten, hätten grundsätzlich keine Vorfahrt, auch wenn sie eigentlich in einer Vorfahrtstraße unterwegs seien. Deshalb müsse der Radfahrer den Schaden selber tragen. Grundsätzlich verliere ein Radfahrer sein Vorfahrtsrecht zwar nicht allein dadurch, dass er von zwei vorhandenen Fahrradwegen den falschen benutze. n diesem Fall habe der Radfahrer jedoch einen besonders groben Verkehrsverstoß begangen. Wer auf einem Gehweg in falscher Richtung auf eine unübersichtliche Einmündung zufahre, nehme seine eigene Gefährdung und die anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf. Selbst wenn der Autofahrer hier eine geringfügige Mitverantwortung tragen sollte, müsse er nichts zahlen, so die Richter.
      Quelle: http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl02504.html



      Ein erwachsener Fahrradfahrer, der auf dem Fußgängerweg fährt und mit einem Auto zusammenstößt, das ordnungsgemäß aus einer Grundstückseinfahrt kommt, haftet voll für den entstandenen Schaden. Er muß sowohl seine eigenen Kosten als auch den Schaden an dem Pkw bezahlen. Nur Kinder bis zu acht Jahren dürfen den Gehweg als Radweg benutzen. (OLG Hamm, Az. 27 U 153/93)

      :D
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 14:02:04
      Beitrag Nr. 75 ()
      > 30 km/h :D

      Dann wäre der Fahrradfahrer sicherlich nicht ganz unverletzt ;)
      Den Tenor im Knabenchor wäre auf jeden Fall frei :D

      Fahrradfahrer, der auf Gehweg fährt, muss im Falle eines Unfalls selbst zahlen

      Ein Radfahrer, der auf dem Fuß- statt auf dem Radweg fährt, muss er bei einem Unfall selber die entstandenen Schäden zahlen.

      Im verhandelten Fall war ein Radfahrer auf einer Vorfahrtstraße unterwegs gewesen, die von einem getrennten Rad- und Gehweg gesäumt wurde. Statt vorschriftsmäßig den Radweg in Fahrtrichtung zu benutzen, war er jedoch auf der falschen Straßenseite und darüber hinaus auch noch auf dem Gehweg gefahren. An einer schwereinsehbare Straßenmündung war er schließlich mit einem Auto zusammengeprallt und dabei schwer verletzt worden. Da er der Ansicht war, er habe Vorfahrt gehabt und der Autofahrer trage die Schuld, hatte er vor Gericht auf Schadenersatz geklagt.
      Die Richter des OLG Celle befanden jedoch: Gehwege seien allein für Fußgänger gedacht und von jedem Fahrverkehr freizuhalten - Radfahrer, die solche Flächen berührten, hätten grundsätzlich keine Vorfahrt, auch wenn sie eigentlich in einer Vorfahrtstraße unterwegs seien. Deshalb müsse der Radfahrer den Schaden selber tragen. Grundsätzlich verliere ein Radfahrer sein Vorfahrtsrecht zwar nicht allein dadurch, dass er von zwei vorhandenen Fahrradwegen den falschen benutze. n diesem Fall habe der Radfahrer jedoch einen besonders groben Verkehrsverstoß begangen. Wer auf einem Gehweg in falscher Richtung auf eine unübersichtliche Einmündung zufahre, nehme seine eigene Gefährdung und die anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf. Selbst wenn der Autofahrer hier eine geringfügige Mitverantwortung tragen sollte, müsse er nichts zahlen, so die Richter.
      Quelle: http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl02504.html



      Ein erwachsener Fahrradfahrer, der auf dem Fußgängerweg fährt und mit einem Auto zusammenstößt, das ordnungsgemäß aus einer Grundstückseinfahrt kommt, haftet voll für den entstandenen Schaden. Er muß sowohl seine eigenen Kosten als auch den Schaden an dem Pkw bezahlen. Nur Kinder bis zu acht Jahren dürfen den Gehweg als Radweg benutzen. (OLG Hamm, Az. 27 U 153/93)

      :D
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 14:06:23
      Beitrag Nr. 76 ()
      Oh man... ich glaube ich werde krank :D

      Vergesst mein Postins in DIESEM Thread einfach mal :mad:

      ;)
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 14:16:42
      Beitrag Nr. 77 ()
      @syncMasterDesaster #69

      zu

      "
      2) ....ist doch wurscht..."Vorfahrt achten" heißt "Vorfahrt achten" egal, ob Fussgänger, Radfahrer oder KFZ
      Gerade bei Ausfahrten .............
      "

      kann ich nur sagen: das mag dir wurscht sein, nur
      recht bekommst du damit nicht, weil:

      siehe #6:

      "
      "Ein erwachsener Fahrradfahrer, der auf dem Fußgängerweg fährt und mit einem Auto zusammenstößt, das ordnungsgemäß aus einer Grundstückseinfahrt kommt, haftet voll für den entstandenen Schaden. Er muß sowohl seine eigenen Kosten als auch den Schaden an dem Pkw bezahlen. Nur Kinder bis zu acht Jahren dürfen den Gehweg als Radweg benutzen. (OLG Hamm, Az. 27 U 153/93)"
      "

      qed.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 14:18:47
      Beitrag Nr. 78 ()
      dumm nur, dass auch "chassespleen" nicht recht bekommen
      wird, da er bestimmt keinen zeugen fuer den vorfall
      hat. und der fahrradfahrer nicht so bloed sein wird
      zu klagen.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 14:34:05
      Beitrag Nr. 79 ()
      @GGG: siehe Posting #76

      Vielleicht klagt ja Chassepleen :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 14:37:45
      Beitrag Nr. 80 ()
      @GGG: Ich denke, dass die Unfallbeteiligten zumindest ihre Adressen ausgetauscht haben, möglicherweise sogar mit Handschrift. Außerdem ist die "Delle" im Auto. Und außerdem gibt es auch Leute, die die Wahrheit sagen. Und falls der Radfahrer eine Haftplichtversicherung hat, passiert ihm ja auch nichts.
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 14:53:30
      Beitrag Nr. 81 ()
      Und falls der Radfahrer eine Haftplichtversicherung hat, passiert ihm ja auch nichts

      Sicher :confused: :D
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 15:01:20
      Beitrag Nr. 82 ()
      hoffentlich allianz versichert:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 15:17:46
      Beitrag Nr. 83 ()
      Ähmm sync: Angesichts deiner Bemerkungen bezweifle ich, dass du jemals auf einem Fahrrad gesessen hast. Mit 30 km/h meinte ich die Fahrgeschwindigkeit bevor er bremste, wie es allgemein usus ist. Mag sein das es 27 km/h waren bei 20 km/h wäre er aber 100 % mit Absicht ins Auto gefahren.
      Der Junge hatte normalerweise genügend Zeit sich einzurichten, selbst mit einer extrem langen Leitung von einer Schrecksekunde (21---22)wäre er bei 30 km/h "nur" 8 Meter vorwärts gekommen! Ich wäre 20 mal tot, hätte ich in der Neustadt immer eine ganze Schrecksekunde für eine Reaktion gebraucht. Für mich ist der Fahrradfahrer angesichts der Photos ein Megaidiot.

      Bei einem aus dem Gebüsch herausspringenden Kind hätte er nicht den Hauch einer Chance gehabt. :(
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 15:37:39
      Beitrag Nr. 84 ()
      auch ääähhmmm Puh:

      Bist DU schon mal mit 30 km/h mit dem Fahrrad gegen ein KFZ gefahren......... :confused:

      DER wäre über die Kiste gegangen.

      Aus Deinem Zweifel erkenne ich aber, daß Du öfter auf dem Fahrrad sitzt..... vielleicht auch schön öfter mit > 30 km/h irgendwo gegen gefahren :D

      Bei einer F16 im Tiefflug hätter er wahrscheinlich auch keine Chance gehabt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 16:28:03
      Beitrag Nr. 85 ()
      @nataly

      ich stocher nicht gern im trueben.

      GGG

      ps.: recht haben und recht kriegen sind 2 paar stiefel.

      pps.: vor gericht bekommt man nicht recht sondern ein urteil.
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:03:09
      Beitrag Nr. 86 ()
      Du Armer - das ist mir auch schon passiert.
      "Mein" Radfahrer ist zudem in die verkehrte Richtung gefahren.

      Polizei hat ihn gebührenpflichtig verwarnt !!!
      Habe dann Zivilprozess angestrengt, weil er sich weigerte meinen Schaden zu bezahlen.
      Die Richterin hat leider dem Radfahrer Recht gegeben "weil dieser das schwächere Glied" im Strassenverkehr wäre.
      Ich bin also auf meinem Schaden sitzen geblieben.

      Nun hat der Radfahrer Klage gegen mich eingereicht und möchte neben Schadensersatz auch noch Schmerzensgeld.

      X-( Es macht keinen Spass mehr hier ...

      P.S.: Wenn der Verkehr fließen soll, gehören die Radfahrer unter die Erde.
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 20:33:50
      Beitrag Nr. 87 ()
      Habe einen Zeugen, der allerdings nicht den Unfall als Aktion, sondern nur das Ergebnis gesehen hat (Radler umgestuerzt bzw. wieder beim Aufstehen und Fahrrad Aufrichten, Delle am Auto). Wer wen verklagt, wird sich noch entscheiden. Ob ich Klage erhebe oder nicht, haengt nateurlich von meinen Chancen ab. Daher auch dieses Posting. Was die Gegenseite machen wird, weiss ich derzeit nicht. Bin z.Zt. nicht in Deutschland und erst ab naechster Woche zurueck.

      Dank an alle, die sich in dieser Angelegenheit mit Rat und Tat engagieren!


      Gruss

      Chassespleen
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 08:49:03
      Beitrag Nr. 88 ()
      @sync: Kannst du das nicht verstehen oder willst du das Wort "bevor" nicht verstehen? So eine saublöde Diskussion, die ist mir richtig peilich. :(

      Selbst mit vollen 30 km/h prallt ein Fahrradfahrer einfach gegen die Tür und bleibt davor liegen. Motorradfahrer fliegen, die haben aber auch deutlich mehr kinetische Energie.
      Kannst du mit 20 km /h nicht auf 15 Meter stoppen? :D

      Avatar
      schrieb am 15.10.02 10:54:09
      Beitrag Nr. 89 ()
      @puh: kann ich verstehen, daß es Dir peinlich ist.

      Ich sags aber keinem weiter....

      Wie kommst Du nun auf 20km/h und 15 Meter....
      Schriebst Du nicht vollem Karacho >30 km/h :confused:

      Bevor Du dich nun rausredest, zitiere ich Dich lieber mal :D
      Posting #73:
      Da der Fahrradfahrer in die Fahrertür gefahren ist, die Gegend gut übersichtlich ist kann er wohl nur mit vollem Karacho >30 km/h auf dem Bürgersteig gefahren sein oder es war nass und er hatte alte Seitenzugbremsen. Stell dir mal vor, ein kleines Kind wär aus den Hauseingängen 10 Meter weiter auf den Gehweg gesprungen! Wenn die "dicke Dalle" dann im Schädel mit Folge schwerem Hirntrauma ist, finde ich das wirklich wenig lustig. Chasse, mach ihn alle!

      Bremsweg + Reaktionsweg(zeit) = Anhalteweg :D

      Therorie und Praxis... Bub

      Deine 10 Meter NUR Bremsweg sind unter optimalen Bremsverzögerungen.

      Bevor Du nun eine Knoten in Dein Gehirn windest.....es ist völlig egal.

      Selbst mit vollen 30 km/h prallt ein Fahrradfahrer einfach gegen die Tür und bleibt davor liegen. Motorradfahrer fliegen, .... jo :D

      Bitte ein Diagramm dazu posten... sonst glaube ich Dir das nicht :D
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 13:51:30
      Beitrag Nr. 90 ()
      sync: Mein Kind, :D
      herumprollen und prahlen wie ein Goldkettchenträger kannst du ja schon ganz schon gut, aber deine naturwissenschftlichen Basiskenntnisse lassen mich ob der aktuellen Bildungsmisere verzweifeln. Und ich weiss immer noch nicht sicher, ob du das Wort "bevor" verstanden hast.

      1. Fall: 30 km/h = 8,33 m/s
      2. Fall 20 km/h = 5,56 m/s

      1 Schrecksekunde (für mich schon zu lange, denn wenn man 30 über einen Gehsteig fährt, fährt man schon sehr aufmerksam, schon um Verletzungen im Genitalbereich zu vermeiden)

      Ungebremster Weg:
      1. Fall 8,33 Meter
      2. Fall 5,56 Meter

      Kannst du mir noch folgen? :)

      Aus der Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände (Fahrradverordnung):

      § 1. (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muß - sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt - ausgerüstet sein:

      mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen, mit denen auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/sec^2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird;


      v(t)= v_ - 4 m/s² * t

      v(t_)= 0 m/s -> t_= v_/(4 m/s²)

      s(t)= Integral(v(t) *dt) = v_*t - 2 m/s² *t²

      s(0)=0 m;

      s(t_)= (0,25 s²/m)* (v_² - v_²/2)= 0,125 * v_² s²/m

      Man beachte: Der Bremsweg wächst quadratisch mit der Geschwindigkeit, aber das ist ja etwas was in der Führerscheinprüfung abgefragt wurde, gelle sync? :D

      1. Fall: 8,67 m
      2. Fall: 3,86 m

      Jetzt addieren wir (das solltest du jetzt aber können, sync! :eek: :)

      1. Fall: 8,33 m + 8,67 m = 17,0 m
      2. Fall: 5,56 m + 3,86 m = 9,4 m

      Für 20 km/h gibt es jede Menge Spielraum, aber das ist auch jedem anschaulich klar, der mal mit dem Fahrrad fährt und das Photo sieht. Ich würde die Strecke vom Aufnahmepunkt bis zur imaginären Autotür auf 14-15 Meter schätzen, wenn ich als Vergleichsmasstab die Autobreite und die Breite der Gatterstäbe etwa (15 cm) heranziehe. Ich habe ja weiter unten auch eingeschränkt, dass es 27 km/h sein mögen, dann hätte man aber 14,5 Meter Gesamtbremsweg gehabt, dann wäre es immer noch nicht zu einer Delle gekommen. Hinzu kommt, dass es auf der Aufnahme nicht so aussieht, als wäre unmittelbar rechts gleich ein Haus steht, das die Einsicht im Vorfeld behindert.

      Bist DU schon mal mit 30 km/h mit dem Fahrrad gegen ein KFZ gefahren.........

      DER wäre über die Kiste gegangen.

      Aus Deinem Zweifel erkenne ich aber, daß Du öfter auf dem Fahrrad sitzt..... vielleicht auch schön öfter mit > 30 km/h irgendwo gegen gefahren

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      Nimmt man konkret 14 Meter Abstand und 30 km/h an, so hätte er nach 14 Metern "nur" noch 19,3 km/h. Anstatt einer Skizze, (ich habe nicht geringsten Schimmer, was du aus einer Skizze entnehmen willst) kannst du ja im Eigenversuch mit 19 km/h (18,65 sec pro 100 m) quer gegen ein Auto laufen, und sehen ob du dann als erster Mensch das Fliegen lernst. :D
      Wohlgemerkt: Ich finde die Schrecksekunde bei einem solchen Tempo für überhöht.
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 14:13:22
      Beitrag Nr. 91 ()
      he, Bub

      was ist den wenn der Fahrradfahrer überhaupt nicht gebremst hat :laugh:

      Weißt Du eigentlich wie egal der Bremsweg ist :confused:

      Er hat dem Auto ne Delle reingefahren, mehr zählt gar nicht.

      Ein Schrecksekunde bleibt eine Schrecksekunde....egal ob bei 10 km/H, bei 100 km/H oder bei 1000 km/h.... nur die Strecke ändert sich.

      Bring da mal bitte in Deine Rechenkünste mit ein.

      Du kannst mit dem ganz Quatsch hier rumprollen wie du willst.... ich komme auch ohne ganz gut klar :D
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 14:20:30
      Beitrag Nr. 92 ()
      Du kannst mit dem ganz Quatsch hier rumprollen wie du willst.... ich komme auch ohne ganz gut klar

      Ein Satz für das Album. :D
      "Yo, Sport 1 reicht ja auch auch" :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 14:36:47
      Beitrag Nr. 93 ()
      habe diesen Thread nur überflogen. Meines Erachtens ist der Radfahrer schuld, da auf den Bildern kein Radwegschild zu sehen ist. Wäre es ein Radweg, wäre die Gemeinde schuld, weil sie so einen Weg nicht als Radweg ausschildern dürfte.

      bei 28 km/h fliegt ein Radfahrer ca 3-4 Meter, bei 55 km/h ca 12-15 Meter. Habe beides schon unfreiwillig ausprobiert.

      Bremsweg bei Rennrad mit guten Bremsen (Trockene Straße) bei 30 km/h sicherlich über 10 Meter, alles was drunter ist führt zu Abstieg über das Vorderrad.
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 15:44:12
      Beitrag Nr. 94 ()
      ganz was anderes:

      der gehweg (radweg) ist im bereich der ausfahrt
      unterbrochen (siehe bild in #55), d.h. spitzfindig
      gesagt befand sich der fahrradfahrer zum zeitpunkt
      des crashes ganz ordnungsgemaess auf der strasse.

      :confused:

      GGG
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 15:49:13
      Beitrag Nr. 95 ()
      du hast recht;);););)

      so wird das urteil auch aussehen:(:(:(
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 09:18:39
      Beitrag Nr. 96 ()
      So sturzflug und sync, ihr Theoretiker. :D

      Ich habe am WE einen Bremstest gemacht, nachdem ich ein wenig durch die Pampa geradelt bin.
      Auf einem geplasterten, sehr leicht abschüssigen, aber wieder trockenen Bürgersteig auf 30 km/h beschleunigt und dann bei einer Zielmarke gebremst. Der Fehler dürfte bei +/- 0,5 m liegen. Eingeschlossen ist damit sofern nicht die pure Reaktionszeit, aber die Trägheitszeit der Bremse!

      Die Bremsstrecke war 2,75 Radlängen, bei einem 28x 1 3/8 Rad macht das 6,1 m, ohne vom Fahrrad zu fallen oder das Fliegen zu lernen. Für eine echte Panikbremse blieben sicher noch etwas Sicherheitsreserven wie Fussbremse etc.
      Ihr würde mal vorschlagen ihr macht auch mal solche Tests, sofern ihr ein Fahrrad besitzen solltet.
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 09:22:20
      Beitrag Nr. 97 ()
      tja,nur die praxis spiegelt die wahrheit wieder;);)
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 12:45:44
      Beitrag Nr. 98 ()
      Könntest Du den Test bitte noch mit folgenden Parameter wiederholen:

      Gefälle: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 40%, 50%, 60%.....
      Bei Regen (Liter/qm²): 1, 5, 10 ,15, 20, 25, 30 ....
      Steigung: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 40%, 50%, 60%.....
      Sonniges Wetter (Grad C°): 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45
      Luftfeuchtigkeit (in %): 10, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90, 100 (bzw. unter Wasser) :D


      Je mehr Du testest, umso besser ....

      (Desto weniger Zeit hast Du hier so Quatsch zu verbreiten :D )
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 20:30:32
      Beitrag Nr. 99 ()
      @sync: :kiss:
      Hör ich da ein leises Pffft... :D
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 21:31:16
      Beitrag Nr. 100 ()
      So, jetzt sind es genau 100 Postings zu dem weltbewegenden Thema.
      Avatar
      schrieb am 21.10.02 21:39:07
      Beitrag Nr. 101 ()
      und jetzt 101:laugh::laugh:

      es wird immer bewegender:D:D:D

      vielleicht hatte der radler einen fliegenden bremspunkt:confused:


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