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    EBAY - Verkäufer hat bezahlte Ware an falsche Adresse geschickt.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.01.03 22:11:39 von
    neuester Beitrag 02.01.03 08:57:04 von
    Beiträge: 10
    ID: 678.345
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      Avatar
      schrieb am 01.01.03 22:11:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Ebayer

      habe einen Artikel ersteigert und diesen bezahlt.

      Der Verkäufer sendet diesen an meine ALTE unter Ebay abgelegte Anschrift, unter der ich seit kurzem nicht mehr wohne. Hatte leider vergessen meine Anschrift unter Ebay zu korrigieren.
      Nun scheint sich der Artikel in Luft aufgelöst zu haben, denn der Verkäufer meint, der Artikel wäre nicht zu ihm zurück gekommen. Den bezahlten Preis(4 stelliger Euro Betrag!) will er nicht erstatten, mit der Begründung, das es mein Fehler gewesen wäre, eine falsche Anschrift anzugeben. Leider weiß ich nur soviel, daß er für für ein ca. ein 1kg Paket 14 Euro für Porto, Versicherung und Verpackung kassiert hat, innerhalb D. Da ich einen Post- Nachsende Antrag habe und darüber Nichts an meine Neue Anschrift kam, nehme ich an, das er nicht mit der Post versandt hat. Ob er mit einem Privatunternehmen versendet hat, weiß ich auch nicht, auf E- Mails kommen keine Antworten mehr.Bis jetzt hat der Verkäufer nur positive Bewertungen.
      Guter Rat ist gefragt zur weiteren Vorgehensweise....

      Danke vorab !

      F.
      Avatar
      schrieb am 01.01.03 22:16:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Faso,

      ich glaube, da hast Du wirklich Pech gehabt. Der Verkäufer kann sich bei einem Rechtsstreit immer auf die Angaben von ebay berufen.

      War das Paket versichert ? Normalerweise kann man den Weg des Paketes damit verfolgen.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 01.01.03 22:22:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du schreibst das Paket war versichert !!

      Dann ist auch nach zu vollziehen wo es gelandet ist !! Die Post muß das nachweisen !!!
      Avatar
      schrieb am 01.01.03 22:25:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es muss doch feststellbar sein, wer das Paket entgegengenommen hat. Zumindest muss der Absender Dir nachweisen, wer das Paket erhalten hat. Irgendjemand muss da eine Unterschrift geleistet haben.

      Dort musst du dann ansetzen. Wenn jemand fälschlicherweise Ware zugeschickt bekommt heißt das noch lange nicht, dass sie ihm auch gehört. Einfach wegschmeißen darf er sie auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 01.01.03 22:34:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi leute, ich weiß NICHT womit er den Artikel versandt hat, da es weder in den Versandbedingungen steht, noch hat es mir der Verkäufer via E- Mail geschrieben. Mit der Post dürfte er es nicht versendet haben, sonst wäre der Artikel über meinen Nachsendeantrag ja zu meiner Neuen Adresse gekommen.Versicherung habe ich bezahlt ob das Paket wirklich versichert war, weiß nur der Verkäufer und der meldet sich leider nicht...

      F.

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      Avatar
      schrieb am 01.01.03 22:41:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      wende dich doch mal an ebay.
      Avatar
      schrieb am 01.01.03 23:23:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi,

      wenn die Ware an Deine alte Adresse !!!rausgeschickt!!! wurde hat der Verkäufer i.d.R. alles seinerseits notwendige getan.
      I.d.R hat der VK keine Bringschuld.

      Wenn VK nachweist, weil Versicherung, das Ware an Bestimmungsort, liegt die Vermutng nahe, dass zB. Dein Nachmieter (oder so) die Ware entgegengenommen hat.
      Dieser sog. Nachmieter ist nun wiederum nicht verpflichtet Dir die Ware nachzusenden. Ja, wegwerfen darf er sie allerdings auch nicht sofort.
      Er muss sie einen "angemessen" Zeitraum zur Abholung zu Verfügung halten.
      .
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 02:15:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn der Verkäufer gewerblich handelt ist er auf jeden Fall für den Versand verantwortlich. Er muß den Verbleib klären indem er sich an das Versandunternehmen wendet. Hat er es versichert versendet bekommt er es vom Versandunternehmen ersetzt falls es endgültig verloren ist - andernfalls wird es noch zugestellt oder in diesem Fall wohl eher zurückgeschickt. Wenn das Paket jemand angenommen hat obwohl es ihm nicht gehört ist auch das Versandunternehmen dafür Haftbar. Das Paket darf eigentlich nur an dich ausgehändigt werden. Dann ist es deren Sache das zu klären.

      Hat er übrigens unversichert versendet dann hat er die A....karte gezogen. Er muß dafür einstehen und dir das Geld zurückzahlen oder die Ware nochmal versenden.

      Bei Privat zu Privat sieht das noch etwas anders aus.

      Der Verkäufer muß sich auch in diesem Fall um den Verbleib kümmern. Er hat den Vertrag mit dem Versandunternehmen geschlossen. Wenn das Paket versichert war Verhält es sich ähnlich wie oben schon erwähnt.

      War das Paket nicht versichert dann sieht das schon schlechter aus. Es kann nur schwer ermittelt werden wo es abgeblieben ist und der Empfänger trägt das Risiko des Versandes. Der Versender sollte aber möglichst stichhaltig beweisen können das er es tatsächlich abgeschickt hat (z.B. mit Zeugen) sonst kann er noch Probleme bekommen wenn es hart auf hart kommt. Allerdings zieht sich das ganze dann natürlich hin.

      Wenn er sich nicht darum kümmern möchte dann kann er die Ansprüche an dich abtreten und du kannst dich darum kümmern. Dazu muß er dir natürlich das Versandunternehmen nennen und dir die ID/Nummer für die Sendungsverfolgung aushändigen.

      Wenn er nicht reagiert dann mußt du ihn anderweitig unter Druck setzen mit Fristen und Anwaltsdrohung usw. was sich bei einem 4-Stelligen €urobetrag sicher lohnen dürfte.
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 08:45:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Jede Wette, er hat das Paket ganz normal mit der Post verschickt. Bin vor drei Monaten auch umgezogen, und die Sch.. Post hat seither mindestens 3x nicht nachgeliefert und 2x richtig adressierte Päckchen verbummelt / abgegriffen.
      Tollstes Beispiel: Buch von Amazon, ich musste kurzfristig auf Geschäftsreise und konnte es nicht innerhalb der Lagerfrist von 7 Tagen abholen. Also ging es laut Post an den Absender zurück. Amazon hat das Buch bis heute nicht zurück erhalten, sie waren aber so kulant, mir dennoch ohne weitere Umstände Ersatz zu schicken. Tja, wo "Amazon" drauf steht, steht eben auch der Briefträger drauf.
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 08:57:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ pecman
      ich tippe eher auf amazon, das ist so ein grosser laden
      und da arbeiten viele "deppen" und studenten
      da wird ne menge "verschwinden" (beim zurückversand)


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