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    Eine interessante Frage an ALLE - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.03.03 10:53:57 von
    neuester Beitrag 05.03.03 11:13:06 von
    Beiträge: 3
    ID: 704.055
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      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:53:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Inspiriert vom ebay-Thread eben: :)


      Nehmen wir mal hypothetisch an:

      Ich kaufe einen Artikel für - sagen wir - 200 Euro bei ebay und zahle per Vorkasse.
      Nach Erhalt des Gelder, aber vor dem Versand,
      stirbt der Verkäufer.
      (Ob auf natürlichem Weg oder Mord ist ja egal :D ).

      Wie komme ich wieder an mein Geld ?
      Erben ? Amtsgericht ? :confused: *)



      :) MTT :)



      *): äußerst hypothetischer Fall, der aber in der Realität garantiert auch vorkommt... ;)
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 11:10:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vertrag ist zustande gekommen. ware ist nicht in der Erbmsse enthalten.
      An die erben oder das Vormundschaftsgericht wenden.
      grüße Bohly

      Ps.: Wie soll man denn da hinterkommen, daß er tot ist ?
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 11:13:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich gebe noch ein A


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