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    Wie bei Hauskauf die Hälfte für meine Firma nutzen und entsprechend absetzen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.03.03 13:32:10 von
    neuester Beitrag 18.03.03 19:21:06 von
    Beiträge: 21
    ID: 709.202
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      Avatar
      schrieb am 18.03.03 13:32:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe ein Haus im Auge. Würde dieses gerne zur Hälfte geschäftlich nutzen, die andere Hälfte selbst drin wohnen. Bin Einzelunternehmer.

      Wie sieht das steuerlich aus? Speziell, da als Einzelunternehmer ja Privat- und Geschäftsvermögen nicht trennbar sind.

      Die laufenden Betriebskosten einfach 50/50, das ist klar.

      Aber wie kann ich vom halben Kaufkosten in meine Gewinn- und Verlustrechnung einfließen lassen?

      Danke für "erleuchtende" Antworten .......
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 13:37:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi

      ist doch ganz simpel.
      du kaufst das haus privat und vermietest es an deine firma. so kannste dann die miete absetzen. da hast mehr davon, als mit der wohnungsbauprämie vom staat....

      grüßle

      magic :)
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 13:45:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      # 2 :laugh: :laugh: :laugh:

      Tolle Idee!! der hacken: die Mieteinnahmen müssen auch versteuert werden!! :laugh:

      #1 Ich glaube es geht nur so, wie #2 gesagt hat:
      privat kaufen und an fa. vermieten.

      1. reparaturkosten können bis (30% ?) vom anschaffungswert in den ersten 3 jahren abgesetzt werden!! ansonst nur normale afa..

      2. lfde kosten können in deinem fall zu 50% abgesetzt werden..

      ist nicht viel, aber es lohnt sich!!! :-)
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 13:57:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also ich hab die oberste Etage als gewerblich deklariert, bzw. nutze sie auch gewerblich (entspricht ca. 19% des Hauses). Konte von der Umsatzsteuer 19% sofort absetzen, und von allen Kosten und Investitionen für das gesamte Haus 19% (natürlich auch von den Anschaffungskosten, aber über 50 Jahre, da Neubau). Das Finanzamt will die Pläne sehen und das wars.
      Der Nachteil - wird das Haus irgendwann verkauft, muß ich von 19% der Verkaufssumme USt. abführen.

      mfg nsn
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 14:18:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      # 3

      Hallo tempuser,

      genau Dein Tipp ( "privat kaufen und an Firma vermieten" ) verstehe ich immer noch nicht.

      Ist doch als Einzelunternehmer, der nicht bilanziert (nur Gewinn- und Verlustrechnung) doch irgendwie nicht möglich das richtig zu trennen !???

      # 4

      Es geht um eine Gebrauchtimmobilie, also mit Mehrwertsteuer ist da nichts.

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      Avatar
      schrieb am 18.03.03 14:35:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      50% sind Privat- und 50% Betriebsvermögen.

      50% der Kosten können als Betriebskosten angesetzt werden.

      Bei Finanzierung fallen 50% der Kosten/Zinsen auf die Betriebskosten.
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 14:44:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5
      wäre doch auch egal! denn was du auf der einen seite als aufwand buchst, ist auf der anderen Seite (privat) eine Einnahme! (Miete)

      Alle meine Steuerbearter (brauche tatsächlich mehrere :() empfehlen in so einem Fall den Privatkauf.

      ansonsten muss di es irgendwann wieder aus dem bietriebsvermögen herausholen. und dann zockt dich das FA gnadenlos ab!!!!!

      machs also wie oben beschrieben, setze dann Reparaturkosten ab und dann die anderen lfden. Kosten!! Achte beim Absetzen darauf, dass du nicht zuviel über die Geschäftsräume laufen lässt!! es muss in einem plausiblen rahmen bleiben. bleibt aber noch genug übrig :D
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 14:48:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      # 6

      Privat- und Betriebsvermögen ist doch das gleiche bei einem nicht bilanzierenden Einzelunternehmer.

      Wenn ich die Hälfte finanziere, müßte es mir doch freistehen, die geschäftlich genutzte Hälfte zu finanzieren und somit mein gesamtes Darlehen auf`s Geschäft abzuwälzen!???

      Jetzt fällt mir noch was ein: Die Eigenheimzulage darf ja auch nichts mit dem geschäftlich genutzten Teil zu tun haben ....

      Alles etwas kompliziert, weitere Beiträge von Euch sehr erwünscht!
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 15:00:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      zu #8: Deine Annahme, ein Einzelunternehmer könne kein Privatvermögen haben, trifft nicht zu.
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 15:05:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn du mit einem (1) Darlehen das gesamte Haus kaufst, wird es dir nicht gelingen, dieses Darlehen nur auf die geschäftlich genutzte Hälfte zu beziehen.
      Möglich ist es aber, die geschäftlich genutzte Hälfte über ein Darlehen zu finanzieren und die andere Hälfe ohne Inanspruchnahme eines Kredits zu finanzieren.
      Ebenso ist es möglich, zwei Kreditverträge abzuschließen und für die privat genutzte Hälfte andere Konditionen zu vereinbaren als für die geschäftlich genutzte Hälfte.
      Das muss aber "sauber" gemacht werden. Nach meiner Einschätzung brauchst du einen Steuerberater.
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 15:05:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Nataly

      Richtig, nur läßt sich bei Einzelunternehmern, die nicht bilanzieren, doch Privat- und Firmenvermögen nicht trennen.

      PS: Was wolltest Du mir bezügl. meiner Eingangsfrage damit sagen?
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 15:06:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zu #11: Doch. Das lässt sich trennen und das musst du auch trennen.
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 15:09:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      P.S.: Wo steht das, dass beim nicht bilanzierenden Einzelunternehmer Privat- und Firmenvermögen nicht getrennt werden können?
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 15:14:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13

      Wenn ich es trennen kann, wie ist das dann mit der Abschreibung auf den Geschäftsteil?

      Sind das dann glaub` ich so um die 2% p.a. ?
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 15:19:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      #13: ebend... :rolleyes:

      Es gibt sogar Bestimmungen, da musst Du z.B. ein Büro ins Betriebsvermögen übernehmen!
      Ab einer bestimmten Größe z.B. .... und bei 50% MUSST DU es als Betriebsvermögen buchen.


      #7: Wieso zockt Dich das FA gnadenlos ab :rolleyes:

      Du musst, wenn Du die Hütte mal mit Gewinn verkaufst, den anteiligen Gewinn für die betriebliche Hälfte versteuern.
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 15:22:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo,

      habe ein Haus im Auge.


      Hoffentlich tränt das Auge nicht
      :D :D
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 15:23:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      #15 ...und den teil, den du dann in das privatvermögen überführst! und das kann teuer werden.
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 15:29:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      #15

      In dem Sinne KANN ich nichts ins Betriebsvermögen buchen, da ich doch nicht bilanziere. Ich kann nur die entsprechenden Abschreibungen vornehmen.

      Mir scheint, das beste wird sein, wenn ich privat kaufe, keine betriebliche Abschreibungen vornehme, die Reparatur- und Betriebskosten 50/50 aufteile !!!?

      Kann noch jemand was zur Eigenheimzulage sagen (sofern es sie dann noch gibt und auch nicht rückwirkend gestrichen wird ....), ob das bei mir mit der halben geschäftlichen Nutzung klarginge!?
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 15:31:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      #17: Kann gut möglich sein... kenne mich da nicht so aus.

      Wäre ja auch zu einfach.......

      Der Versuch eines Beispiels:

      HAUS: Kostet 300.000€
      GEWINN: war 150.000€

      Wenn er nun das Haus bar bezahlt und 50% als Betriebsausgaben sofort bucht, wäre der Gewinn bei NULL.
      Also keine EKSt. fällig :D

      Nächstes Jahr gehst dann einfach mal so ins Privatvermögen ;)

      Dann ist mir schon klar, dass das FA sagt.... .öööhmmmm ca. 48% (50% minus 2% Abschreibung p.a.) hätten wir dann doch gerne "Nachversteuert" ...;)
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 15:33:33
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Walker333: Warum macht das nicht Dein Steuerberater für Dich????

      Der kann Dir genau sagen, was Du darfst und was Du musst!!!

      Der kann Dir auch die Fallstricke erklären, bei BAR-Kauf und/oder Finanzierung.

      Und mit den 50/50... lässt sich auch immer "tricksen" ;)
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 19:21:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      @howlong

      Bin ja erst in den letzten Tagen auf dieses Hausangebot aufmerksam geworden, wenn es ernst wird, müßte natürlich auch meinen (Ex-) Steuerberater mal konsultieren .....

      Aber zur Eigenheimzulage hat noch niemand was gesagt. Muß man hier die Hausanteile sauber trennen, da es die Eigenheimzulage ja nur zum selbstgenutzten Wohnen gibt?


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