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    Kauft Buffet die Kölnische Rück ganz??? - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)

    eröffnet am 19.03.03 10:58:16 von
    neuester Beitrag 20.11.19 16:40:39 von
    Beiträge: 1.290
    ID: 709.618
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      Avatar
      schrieb am 16.03.07 12:50:45
      Beitrag Nr. 501 ()
      Du hast mir ein bischen zu wenig Risikobewusstsein.
      Übermut tut selten gut....

      mfg
      Avatar
      schrieb am 16.03.07 18:46:10
      Beitrag Nr. 502 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.325.972 von gongolo am 16.03.07 12:50:45Und du hast keine Ahnung.:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.03.07 22:08:16
      Beitrag Nr. 503 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.325.972 von gongolo am 16.03.07 12:50:45Mit allgemeinen Aussagen kommen wir hier nicht weiter.

      Das "Risiko" eines SO ist meistens und auch bei KR sehr begrenzt.

      Die Variante >> 140 € << führt vermutlich zu Börsen-Kursen von ca. 150 €. Intraday auch mal etwas tiefer ( für meine Abstauber).

      Für 140 € wird kaum jemand anbieten. Siehe auch die geringe Andiehnungsquote bei Allianz Leben, trotz knapp 20 % Aufschlag.
      Dort liegt angeblich der von E & Y ermittelte "indikative" Unternehmenswert zwischen 600 und 690 €. (Bandbreite: 15% Differenz !!!!). Trotzdem wurden 750 € geboten.
      Womit die Allianz letztlich nicht durchkommen wird.


      Auf den Mindestkurs von KR wird daher auch ein Aufschlag fällig werden, sodass eher 150 bis 160 € als schlechtestes Angebot zu erwarten.

      Das müsste natürlich durch ein passendes Gutachten untermauert werden, welches einen etwas geringeren U.-Wert ausweisen sollte.

      Und ein Gutachten mit einem U.-Wert von weniger als 150 oder 160 € wäre bei den sehr guten Zahlen der KR eine absolute Farce und würde vor jedem Gericht mit Leichtigkeit zu zerflücken sein.

      Das wird man nicht riskieren.

      Also nochmal konkret: Wo liegt das Risiko ???????

      Bei 10 % ??????

      Für mich wäre der worst case, das nach einem längeren Verfahren nicht viel mehr als die aktuellen Kurse herauskommen und man viel Kapital (fast) zinslos gebunden hat.

      Ein richtiges Down-side Risiko kann ich nicht erkennen.
      Avatar
      schrieb am 19.03.07 10:01:44
      Beitrag Nr. 504 ()
      Berni911 der Hirni2007
      Hast du noch alle Tassen im Schrank oder was????
      Avatar
      schrieb am 19.03.07 10:08:22
      Beitrag Nr. 505 ()
      @miru
      Genau das meine auch nur mit Risiko.
      Aber spinnerte Spekulation bleiben Kurse um 200 und darüber-das seh ich nicht.

      ....und wenn das Angebot länger bei 160-170 hängen bleibt, könnte an auch jetzt schon über den Markt verkaufen.Steuerfrei und mit Gewinn-whats wrong about it? lieber ein fetter Spatz in der Hand als eine Taube auf dem Dach, von der ich nicht weiss wieviel sie auf die Waage bringt.

      @Berni the Hirni :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::D:D:D:D:D

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      Avatar
      schrieb am 19.03.07 13:34:22
      Beitrag Nr. 506 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.366.525 von gongolo am 19.03.07 10:08:22Schau Dir mal die Zahlen der KR an.

      Das ist keine "spinnerte Spekulation" , sondern etwas richtig solides. Die 200 € sollten eher die Untergrenze sein. (Die Zahlen mit Bewertung wurden hier im Thread schon ausführlich diskutiert).

      Die AXA-Zahlen vor der Übernahme waren wesentlich schlechter.

      Ich warte ab bis Mitte Mai. 6 Wochen vor der HV (Ende Juni) dürfte die Einladung kommen. Dann muss auch der SO-Betrag für die Abstimmung in der HV genannt werden.

      Der Kurs wird sich wie üblich mit einem entsprechenden Aufschlag über dem Angebot einpendeln und man kann in Ruhe entscheiden, ob man realisiert oder die Verfahren abwartet.

      Die persönliche Speku-Steuersituation ist natürlich auch zu beachten.
      Avatar
      schrieb am 19.03.07 16:30:16
      Beitrag Nr. 507 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.369.989 von MIRU am 19.03.07 13:34:22Hat ich schon geschrieben, dass er keine Ahnung hat ?:laugh::laugh::laugh:
      Berni the Brain
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 14:11:20
      Beitrag Nr. 508 ()
      Zeit .....Umsatz (Kurs) Volumen (Stück)
      09:50:43 ........170,00 ............1.158


      Aus dem ASK gekauft !!!!

      1158 Aktien können sich nicht irren.

      Ich rechne spätestens ab Mitte April mit verstärkten (Insider-)Käufen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 11:54:37
      Beitrag Nr. 509 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.388.466 von MIRU am 20.03.07 14:11:20... und ein kilo zu 172€ erst recht nicht :D
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 13:54:28
      Beitrag Nr. 510 ()
      KOELNISCHE Rück ..842202/Frankfurt/EURO 173,60 ... 22.03.07

      KOELNISCHE Rück ...842200/Frankfurt/EURO 172,00 ...22.03.07


      Geht es schon los mit den Insidern ?????????? :)
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 15:36:51
      Beitrag Nr. 511 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.430.665 von MIRU am 22.03.07 13:54:28sieht ganz so aus:

      5:19:40 174,00 310
      15:19:18 173,95 520
      13:37:54 172,25 180
      12:16:47 172,00 55
      11:56:53 173,00 100
      11:34:32 172,00 1.040
      10:20:25 171,50 140
      09:10:21 169,70 0

      :D
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 16:03:52
      Beitrag Nr. 512 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.433.384 von soc.an. am 22.03.07 15:36:51Der Kurs kennt die News. ;)

      Damit dürfte sich die Diskussion über 140 € oder 150 € erledigt haben.

      Hier kauft keiner Kilo-Pakete wenn man keine Infos hat.

      200 € sehe ich weiterhin als Minimum an.
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 16:15:50
      Beitrag Nr. 513 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.434.182 von MIRU am 22.03.07 16:03:52Du, ich habe auch gestern gekauft, obwohl ich keine Infos habe.

      Gerling verkauft, Kölnische Rück gekauft. Die Pferde ziehen weiter...

      DrKursplus
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 21:20:42
      Beitrag Nr. 514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.434.182 von MIRU am 22.03.07 16:03:52
      Mein Kursziel bleibt 240 € bis 250 € !

      WB hat sich bei der Übernahme von GenRe auch nicht lumpen lassen !

      Bin gestern mal am Theodor-Heuss-Ring vorbeigefahren. Alle Schilder nur noch mit GenRe...
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 23:39:30
      Beitrag Nr. 515 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.441.504 von Prof.Rudickks am 22.03.07 21:20:42I know. Ist schon länger so.

      Die 240-250 € kommen sicher nicht mit dem ersten Gebot. Später über die Verfahren schon möglich.

      WB soll ein fäirer Typ sein. Nur weiß ich nicht ob er noch selbst die (finanziellen ) Entscheidungen trifft oder ob sich irgendwelche "Tough Guys" beweisen wollen und versuchen die Aktionäre über den Tisch zuziehen.

      Aber dazu gehören immer noch zwei . :D

      Ich bin auf der HV auf jeden Fall anwesend. Vermutlich die letzte.
      Avatar
      schrieb am 23.03.07 06:53:41
      Beitrag Nr. 516 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.443.382 von MIRU am 22.03.07 23:39:30
      Ja, leider vermutlich die letzte HV :(:(

      HV lohnt sich alleine schon wegen dem Buffet...
      Avatar
      schrieb am 23.03.07 23:22:56
      Beitrag Nr. 517 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.444.126 von Prof.Rudickks am 23.03.07 06:53:41HV lohnt sich alleine schon wegen dem Buffet...

      vielleicht auch wegen dem Buffett :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.03.07 10:44:26
      Beitrag Nr. 518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.373.550 von Berni911 am 19.03.07 16:30:16Berni the depperte double depp!!!!
      Du bist doch ein ganz kleines Licht - bestenfalls ein Trittbrettfahrer im Vollberuf:laugh::laugh::laugh::laugh:
      Aber ich fürchte schlimmeres....:D

      200??? 250??Ich glaub wir nähern uns dem New-Economy-Wahn.
      Warten wir mal ab-wie der Entscheid des OLG Stuttgart sich weiterentwickelt-zweifellos ne schöne Spekulation-aber alles andere als in trockenen Tüchern-


      Regards to all except birni!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 28.03.07 11:20:33
      Beitrag Nr. 519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.537.508 von gongolo am 28.03.07 10:44:26sag mal gehts noch?! :mad:

      der thread ist bisher einer der sachlichen, die man gerne liest. wäre schön wenn es so bliebe.

      also bitte.
      Avatar
      schrieb am 28.03.07 11:56:38
      Beitrag Nr. 520 ()
      Postings die uns hier nicht weiterbringen.

      Manche verwechseln ein Börsen-Board mit einer Psycho-Couch.

      Das Posting ist ein Grund für eine Sperrung.
      Avatar
      schrieb am 28.03.07 15:30:44
      Beitrag Nr. 521 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.538.442 von soc.an. am 28.03.07 11:20:33also bitte !!

      beschwer dich mal bei birni-dem Ahnungvollen!!!

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 28.03.07 15:36:43
      Beitrag Nr. 522 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.539.424 von MIRU am 28.03.07 11:56:38@miru
      Spekulationen, wie an diesem thread mit SQ-Kursen von 130-250, die hier schon genannt wurden, sind reine Spekulation und können nicht sachlich genannt werden--Glückssache wenns zu 250 kommt -damit wär ich sehr zufrieden, aber juristisch bleibts erstmal umstritten und damit unsicher....Anstatt hier Wunschträume zu diskutieren, warten wirs doch einfach ab -ob in Seelenruhe oder als Nervenbündel ist reine Privatsache.
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.03.07 20:27:21
      Beitrag Nr. 523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.539.424 von MIRU am 28.03.07 11:56:38Hi Miru,

      hier mal ein kleines bischen wat von einer anderen Übernahme.

      Würtenbergische als Bieter für Karlsruher Leben: Angebot lag bei 850,- und dann kam der SQ.

      . Die Beitretende verpflichtet sich, den Minderheitsaktionären der Beklagten über die in der Hauptversammlung vom 20. Juni 2006 beschlossene Barabfindung in Höhe von EUR 1.203,98 je Stückaktie der Beklagten („Festgelegte Barabfindung“) hinaus eine zusätzliche Barabfindung in Höhe von EUR 223,51 je Stückaktie der Beklagten zu zahlen („Zusätzliche Barabfindung“). Die Festgelegte und die Zusätzliche Barabfindung ergeben zusammen einen Betrag von EUR 1.427,49.

      Also, Optimismus

      Grüsse :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 11:08:14
      Beitrag Nr. 524 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.570.914 von Berni911 am 29.03.07 20:27:21Hi Berni911,

      vielen Dank für die Info. Ich habe mir mal erlaubt die Info in den > Allianz Leben Thread < zu stellen.
      Bei AL bin ich auch am Ball.

      Der VS der AL versucht zur Zeit die freien Aktionäre für ein "Butterbrot" aus dem Unternehmen zu drängen.
      Das wird nicht funktionieren. Unter 1.000 € geht da nichts. 1.500 € wären eher angemessen, aber bei der deutschen "Rechtssprechung" und den "objektiven" Bewertungsgutachtern wird der Wert wohl nicht erreicht werden.
      Avatar
      schrieb am 17.04.07 14:16:58
      Beitrag Nr. 525 ()
      morgen, Mittwoch, 18.4. ist AR-Sitzung.

      Danach sollte der Preis veröffentlicht werden.

      thömmes
      Avatar
      schrieb am 17.04.07 15:18:53
      Beitrag Nr. 526 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.857.475 von thömmes am 17.04.07 14:16:58Vorher müssen sich die ARs (Family & Friends) noch einkaufen. :D
      Avatar
      schrieb am 17.04.07 15:47:21
      Beitrag Nr. 527 ()
      ich denke das ist bereits geschehen (wir hatten doch spitzen mit 176€ und gut umsatz...).

      zu viel zeitliche nähe ruft nur die wächter auf den plan...
      Avatar
      schrieb am 17.04.07 20:03:38
      Beitrag Nr. 528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.857.475 von thömmes am 17.04.07 14:16:58
      @thömmes

      Quelle für AR-Sitzung ? Selber dabei oder etwa Glaskugel ?
      Avatar
      schrieb am 17.04.07 21:38:57
      Beitrag Nr. 529 ()
      "DIE WELT" von Montag, Finanzkalender der Woche
      thömmes
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 14:41:28
      Beitrag Nr. 530 ()
      Die wollen sich auf der HV genau die gleiche Klatsche holen wie Gerling! Wirklich arm sowas...




      18.04.2007 - 14:32 Uhr
      DGAP-Adhoc: Mitteilung der festgesetzten Barabfindung durch den Hauptaktionär
      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG / Squeeze-Out

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      18.04.2007

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      =

      Der Hauptaktionär der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG, die General Reinsurance Corporation, Wilmington, Delaware, USA, hat dem Vorstand der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG heute mitgeteilt, dass die General Reinsurance Corporation die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG auf die General Reinsurance Corporation als Hauptaktionär entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff. AktG (sogenannter 'Squeeze Out') auf EURO 148,90 je auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Stückaktie der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG festgesetzt hat. Über den Squeeze Out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG Beschluss gefasst werden, die am 26. Juni 2007 stattfinden wird.

      Köln, den 18. April 2007

      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG Der Vorstand Theodor-Heuss-Ring 11 50668 Köln
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 14:41:30
      Beitrag Nr. 531 ()
      148,90
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 14:43:30
      Beitrag Nr. 532 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.879.022 von Herbert H am 18.04.07 14:41:30hahahahahaha, lächerlich, das Angebot!

      MfG

      Mantelspezzi
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 15:05:23
      Beitrag Nr. 533 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.879.062 von Mantelspezzi am 18.04.07 14:43:30ich hab KöRü jetzt auch auf der WL.

      Werde vielleicht demnächst einsteigen. Malschauen.

      Der Gesamt ist etwas behindert momentan, und das
      Geld in "sicheren Häfen mit Rendite" zu parken ist
      wohl da garnicht so dumm.

      Gruss.

      (ah, miru ist auch da ;) ... schön)
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 15:14:02
      Beitrag Nr. 534 ()
      so viel zum thema bafin-mindestpreis.
      ich erinnere an unsere längere diskussion vor einigen wochen hier im thread.
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 16:30:43
      Beitrag Nr. 535 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.879.020 von Mantelspezzi am 18.04.07 14:41:28Habe grade die Unterlagen vom SQ bei B & L Immobilien bekommen. Die Italiener sind nicht so blöde und zahlen den Mindestpreis!

      Muss ich raten wer die Übernehmer als Kanzlei vertritt oder steht das schon fest, kommt eigendlich nur einer in Frage.:laugh::laugh::laugh: Ach da gibt es natürlichj auch noch die Genies von Lindner.:laugh::laugh::laugh: da freut sich mein Anwalt dann ja wieder, eifacher kann der sein Geld nicht verdienen!:laugh::laugh:


      Also dann bis zur HV, vielleicht lassen sich heute und morgen noch ein paar Dumme die Aktien unter 170,- abnehmen.

      Grüsse :cool:
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 16:34:52
      Beitrag Nr. 536 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.879.062 von Mantelspezzi am 18.04.07 14:43:30Das ist so lächerlich (und im Übrigen erfolglos), dass nicht mal die Kleinen verkaufen! ;)
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 16:36:52
      Beitrag Nr. 537 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.881.462 von SiebterSinn am 18.04.07 16:34:52Und das gleich noch hinter her, der Laden is so gut wie Pleite!

      Ergebnis 2006 der Kölnischen Rück

      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG / Jahresergebnis

      18.04.2007

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG gibt ihre Geschäftszahlen für das Jahr 2006 bekannt. Der Konzernabschluss wurde auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die Kölnische Rück Gruppe konnte das Ergebnis vor Steuern im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 494,0 Mio. Euro steigern (Vj.: 438,0 Mio. Euro). Infolge höherer Zuführungen zu den Steuerrückstellungen lag der Jahresüberschuss mit 246,2 Mio. Euro jedoch unter dem Vorjahr (275,5 Mio. Euro). Das versicherungstechnische Ergebnis verbesserte sich auf 146,2 Mio. Euro (Vj.: 136,4 Mio. Euro). Dies entspricht einer Combined Ratio von 94,8 % (Vj.: 95,3 %). Erneut schlossen sowohl die Lebens- und Krankenversicherung als auch die Schaden- und Unfallversicherung mit versicherungstechnischen Gewinnen ab. Mit 355,9 Mio. Euro lag das Ergebnis aus Kapitalanlagen deutlich über dem Wert des Vorjahres von 300,7 Mio. Euro. Der Kapitalanlagenbestand inklusive liquider Mittel lag währungsbedingt mit 8.678,0 Mio. Euro geringfügig unter dem Vorjahreswert von 8.728,0 Mio. Euro. Der Schwerpunkt der Anlagen liegt unverändert auf festverzinslichen Wertpapieren höchster Bonität. Das Eigenkapital der Gruppe stieg um 7,1 % auf rund 1,8 Mrd. Euro. Die Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG schloss ihren Jahresabschluss mit einem Jahresüberschuss von 130,1 Mio. Euro (Vj.: 142,0 Mio. Euro) ab. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdividende von 4% auf das Grundkapital, das sind 2,3 Mio. Euro oder 11 Cent je Aktie auszuschütten. Der Hauptversammlung soll weiterhin vorgeschlagen werden, den verbleibenden Bilanzgewinn zur weiteren Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft in die Gewinnrücklagen einzustellen. Die Kölnische Rück wird ihre Hauptversammlung am 26. Juni 2007 abhalten.

      Köln, 18. April 2007
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 16:43:34
      Beitrag Nr. 538 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.881.510 von Berni911 am 18.04.07 16:36:52Kann mir mal einer die HV verlinken, da wird man doch wohl alles einsehen können. Komm bei Gen-re nicht weiter!

      Besten Dank :cool:
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 17:46:00
      Beitrag Nr. 539 ()
      Steuerquote beim IFRS-Abschluss 50,16 Prozent (VJe: 37,1 und 26,9). das dürfte innerhalb der deutschen Versicherungsbranche langjähriger Rekord sein :D Jedenfalls ist mir kein vergleichbarer Fall bekannt.

      Dass in Sachen Kölnische Rück maximaler Beschiss zu erwarten ist, hatte ich bereits anlässlich des 9-M-Berichts geschrieben. Schon das Vorgehen bezüglich der Ermittlung des Mindestpreises (das werden wohl die 148,90 Euro sein) wird vor keinem halbwegs vernunftorientierten Gericht (auch nicht dem BGH, welcher sich geradewegs ver.... fühlen müßte) Bestand haben. Insgesamt ist dies ein für eine Gesellschaft wie der Kölnischen Rückversicherung unwürdiges Verhalten.

      Jetzt muß erstmal das "Gutachten" der Lakaien vom IDW abgewartet werden. Mal sehen wie die den Wert hergelitten haben. Dann gibt es eine nette HV am Dienstag, den 26. Juni 2007 in Kölle und anschließend auf jeden Fall ein Spruchverfahren.

      Gruß Unicum
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 18:23:01
      Beitrag Nr. 540 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.882.938 von unicum am 18.04.07 17:46:00Doch: Die Nürnberger Versicherung ist genauso traurig ...
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 19:59:56
      Beitrag Nr. 541 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.883.708 von N100 am 18.04.07 18:23:01Na ja, in letzter Zeit macht
      ja sogar Nürnberger mal richtig
      Freude.

      aber zur KöRü:
      Das schlägt ja heute wirklich dem
      Fass den Boden aus. Ist ja noch
      schlimmer als bei der Allianz Leben.

      Ein paar habe ich schon länger
      und heut abend hab ich noch ein
      wenig genommen - auch wenn man
      sie morgen vielleicht nochmal
      billiger bekommen kann.

      11 cent Dividende :-)))) Scharf!

      Lumpenpack! :-)

      Grüße
      Robert
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 20:18:16
      Beitrag Nr. 542 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.885.948 von rbaethke am 18.04.07 19:59:56na die Strategie des Grossaktionärs scheint jedenfalls aufzugehen. Durch den niedrigen SO-Preis werden offenbar einige Anfänger zum Verkaufen verleitet..
      Der festgesetzte Preis entspricht zwar nicht den üblichen Regeln, aber versuchen kann man es ja - so sagt es sich wohl der sparsame Grossaktionär.
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 20:44:16
      Beitrag Nr. 543 ()
      Das "Angebot" ist wohl dreist hoch drei. Das habe ich nicht erwartet.
      Andererseits wundert mich der stabile Kurs. Ich hätte mit einem Absacken auf 150 + x € gerechnet.

      Vielleicht geht der Kurs noch dahin, damit man schön nachkaufen kann.

      Das EBT (die Steuermauschelei interessiert mich nicht) liegt bei 23,5 € als EPS. Damit hätten wir ein "Angebot" von 6,5 (KGV).

      Ein absoluter Witz. Da versuchen sich irgendwelche Oberschlauen zu profilieren. Die Rechnung wird aber nicht aufgehen.

      Auf jeden Fall sollen die sich für die HV schon mal warm anziehen.
      Da gibt es Schlachtfest. Aber vom feinsten.
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 20:58:36
      Beitrag Nr. 544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.886.959 von MIRU am 18.04.07 20:44:16
      Buffett möchte wohl nur ein KGV von 7 oder weniger zahlen...:laugh::laugh:

      HV könnte ähnlich wie bei Felten+Guillaume laufen, da sollten auch die Kleinaktionäre verar... werden.

      Immerhin weiss ich jetzt, warum die Redezeit auf der letzten HV auf 30 Minuten beschränkt wurde.
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 21:08:05
      Beitrag Nr. 545 ()
      Wen es interessiert!

      Irgendwann wird es 250-300 Euro je Aktie geben...

      Natürlich nur eine Meinung von


      :)
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 21:38:51
      Beitrag Nr. 546 ()
      So könnte es hier auch laufen: :D
      -------------------------------------------------------------------------------------
      Mittwoch, 18. April 2007
      Streit um Gerling-Kauf
      Teilvergleich mit Klägern

      Die Übernahme des Konkurrenten Gerling dürfte den Versicherer Talanx teurer kommen als bislang angenommen. In einem Rechtsstreit um angebliche Formfehler im Zuge des Gerling-Kaufs einigten sich die meisten Kläger am Mittwoch vor dem Kölner Landgericht mit Unternehmen auf einen Teilvergleich.

      Dieser spricht den Minderheitsaktionären der Gerling Konzern Allgmeine (GKA) 2,53 Euro mehr je Anteilsschein zu als ursprünglich geplant. Insgesamt sollen die Anteilseigner damit acht Euro je GKA-Aktie einstreichen. Die aus der zusätzlichen Abfindung resultierenden Kosten beliefen sich auf rund 25 Mio. Euro, sagte der Vorsitzende Richter Hannsgeorg Hoch.

      Rund 40 Kläger haben den Vergleich Hoch zufolge bereits akzeptiert, acht weitere denken noch über einen solchen Schritt nach. Voraussetzung für die zusätzliche Zahlung in voller Höhe sei aber, dass die Transaktion bis zum 15. Mai ins Handelsregister eingetragen werden könne. Auch müssten die Klagen gegen die Übernahme zurück gezogen werden. Darin hatten die Kläger Formfehler bei der Übernahme moniert. So fehle ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Übertragungsbericht. Zudem seien die Aktionäre bei der entscheidenden Hauptversammlung nur unzureichend informiert und in ihren Fragerechten beschnitten worden.
      Talanx hatte den Gerling-Industrie-und Sachversicherer GKA und die Gerling Leben im Mai 2006 übernommen und will beide bis 2008 in die Talanx-Gruppe integrieren. Im Zuge der Übernahme sollen bei Gerling und Talanx rund 1800 Stellen abgebaut werden. Talanx selbst strebt an die Börse. Im vergangenen Jahr hatte Talanx operativ rund 1,2 Mrd. Euro verdient.

      ----------------------------------------------------------------------------------------------


      Das sind mal eben ca. 45 % mehr als beim ersten Angebot.

      Bei der HV wird es auf jeden Fall so tumult werden, dass immer irgendwelche Verfahrensfehler gemacht werden.
      Info und Fragerecht sind nur 2 Punkte. :D

      Das "Angebot" wird die Junks noch teuer zu stehen kommen.

      :D
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 21:41:08
      Beitrag Nr. 547 ()
      Hier ist noch ein Link zur KR (Kölnische Rundschau :D ):

      http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1176130309311.sh…
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 22:17:44
      Beitrag Nr. 548 ()
      Na ich möchte nicht wissen, was den übrigen 8 Klägern für die Rücknahme der Anfechtungsklagen bezahlt wird. Immerhin geht es für Gerling hier um Millionen. Da werden die restlichen Kläger schon wissen, was zu holen ist.

      Und ähnlich wird es wohl auch bei KRV kommen. Lachhafte Abfindungsangebote sind gross in Mode.

      DrKursplus
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 22:21:24
      Beitrag Nr. 549 ()
      Der SO-Preis ist ein Witz.

      Im November habe ich bereits eine sehr konservative Berechnung (s. Beitrag 325) eingestellt, die in etwa der anzuwendenden Bewertungsmethode nach IDW S1 nahekommen sollte.

      Das Jahresergebnis ist so gekommen wie erwartet, aber wie man auf dieser Grundlage das Ergebnis so runterrechnen kann, ist mir ein Rätsel.

      Ich habe bei der KR bereits die Unterlagen nach § 340c AktG angefordert und werde den Prüfungsbericht bei Erhalt durcharbeiten.
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 22:41:43
      Beitrag Nr. 550 ()
      327c AktG natürlich.

      Der § bleibt so wie er ist, den kann man auch nicht runter- oder hochwürfeln.
      Avatar
      schrieb am 18.04.07 22:47:13
      Beitrag Nr. 551 ()
      ich freue mich über den niedrigen Preis, da ich bisher noch nicht investiert bin :lick:

      da es bei Gerling bald einen schönen Liquiditätsrückfluss gibt, ist die KRV eine schöne Folgeinvestition

      man kann sicherlich jetzt eine Wartezeit von ca. 6 Monaten einplanen bis erste Ergebnisse der Anfechtungsklagen vorliegen, daher hat man wohl noch etwas Zeit zum investieren

      der Kurs dürfte wohl aufgrund der zeitlichen und bewertungstechnischen Unsicherheiten (siehe Gerling) noch etwas absinken, 160 EUR sind ein Niveau bei dem man dann durchaus einsteigen könnte, aber dazu bleibt ja noch viel Zeit :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 09:52:14
      Beitrag Nr. 552 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.889.320 von donaldzocker am 18.04.07 22:47:13Moinsen!
      Also ich kann mich nicht beschweren, meine Rechung geht voll auf! Wenn die Aktien zu dem Kurs aus dem Depot gebucht werden, habe ich noch einen schönen Spekulationsverlust, den ich gegenrechnen kann. Die Differenz wird dann ja eh mit Basiszins +2% verzinst, also was will ich mehr.

      Grüsse :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 11:01:18
      Beitrag Nr. 553 ()
      Habs ja gesagt, aber die Oberschwätzer waren ja hier nicht zu stoppen:laugh::laugh::laugh:
      Hätte allerdings auch eher mit 160 oder so gerechnet.Warren B. ist halt doch ein Knauserzahn.Andererseits sehe ich mit Freude, dass die ewigen Dummschwätzer mal zur Vernunft gebracht werden.Zumal...
      Spruchstellenverfahren heisst doch nicht automatisch Abfindung von 200 Euronen. Lasst euch das bloss nicht von einigen Schwachköpfen einreden. Ausgeschlossen ist es nicht, aber das wäre ein Aufschlag von über 30% auf das Angebot....?????
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 11:02:59
      Beitrag Nr. 554 ()
      .....und verkauft wird heute satt.....
      und das wird weitergehen...
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 11:04:50
      Beitrag Nr. 555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.881.653 von Berni911 am 18.04.07 16:43:34berni was bist du doch für ein Grottendummer ..
      was zu beweisen war....
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 12:30:55
      Beitrag Nr. 556 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.895.300 von gongolo am 19.04.07 11:01:18Ich glaube einfach, DU kannst es nicht begreifen.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 13:28:21
      Beitrag Nr. 557 ()
      Wer kauft denn da die dicken Pakete zu Kursen um 20 € über dem "Angebot" ?????????

      Ich möchte nochmal bei 150 € kaufen. :D
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 13:39:21
      Beitrag Nr. 558 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.897.970 von MIRU am 19.04.07 13:28:21Hi Miru,

      also ich bin es nicht, ich muss noch warten bis die Kohle von Gerling kommt, ich hoffe es sind dann noch ein paar Stücke für mich übrig.:look:

      Bis denne:cool:
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 14:59:39
      Beitrag Nr. 559 ()
      Kennt sich jemand in der steuerlichen Behandlung von Squeeze-Out Gewinnen/verlusten aus?
      Meiner Meinung nach können weder Gewinne noch Verluste aus dem Squeeze-Out ( z.B. jetzt Kauf bei 170 €, Squeeze- Out bei 150 €, Hier Verlust 20 €) nicht nach §23 ESTG (Spekulationssteuer) geltend gemacht werden. Diese Information habe ich allerding aus einem Artikel "Der Betrieb" aus dem Jahre 2002. Hat sich bis heute etwas geändert?
      Ist eine mögliche Zahlung aus einem Spruchverfahren im Rahmen der Spekulationssteuer zu berücksichtigen?
      Ich würde mich sehr freuen eine Antwort zu erhalten und denke dass diese Information fuer alle Anleger bei dem momentanen Kurs von Interesse ist.
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 18:11:29
      Beitrag Nr. 560 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.899.718 von Bomian am 19.04.07 14:59:39Hi,

      also ich frage mich, warum sollte das nicht steuerlich geltendmachbar sein ?
      Ich kauf eine Aktie zum Kurs X und verkauf sie zum Kurs y, die Differenz muss ich versteuern, wenn ich inmnerhalb der Spekulationszeit liege.

      Wie der Verkauf nun zu stande kommt, ist dabei doch eigendlich egal, oder ?

      Grüsse :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 18:58:36
      Beitrag Nr. 561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.904.323 von Berni911 am 19.04.07 18:11:29zu diesem Thema habe ich noch keine erschöpfende Antwort bekommen

      Die Nachzahlung ist vermutlich eine nachträgliche Kaufpreiszahlung, ist also dann nachträglich beim Ursprungsgeschäft zu berücksichtigen

      allerdings: zunächst hat man ja häufig einen Spekulationsverlust, den man dann in der Steuererklärung geltend macht

      die Nachzahlung aus dem SSV erfolgt ja meist Jahre später ... die Steuererklärung ist längst vergessen (auch beim Finanzamt)... ich möchte den sehen, der nicht "vergisst" diese Zusatzzahlung nachzuerklären
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 19:25:10
      Beitrag Nr. 562 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.905.302 von donaldzocker am 19.04.07 18:58:36Ich kann jetzt nur meine Sicht beschreiben, der Spekulationsverlust ist geltendmachbar, der Nachschlag nur dann, wenn er innerhalb der Spekulationsfrist liegt, ansonsten nicht, die Zinsen, sind natürlich zu versteuern.
      Meist werden die Zinsen und der Erhöhungsbetrag ausgewiesen.

      Grüsse:cool:
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 20:22:59
      Beitrag Nr. 563 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.905.769 von Berni911 am 19.04.07 19:25:10das wäre ja optimal, wenn das stimmt:eek:

      die Nachzahlungen lassen ja fast immer länger als ein Jahr auf sich warten... und wären somit steuerfrei

      somit könnte man einen Verlust geltend machen, obwohl man letztlich Gewinn macht ... schönes Steuersparmodell

      (wenn das so stimmt :confused: )
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 20:37:36
      Beitrag Nr. 564 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.899.718 von Bomian am 19.04.07 14:59:39
      Ist es wirklich sicher, dass es zwangsläufig zu einem Squeeze out am 26. Juni kommt ? Die Frage mag lächerlich klingen, aber ich erinnere nur an die Felten + Guillaume HV in Köln ;)...
      Wenn jeder Boardteilnemer zur Kölnische Rück HV geht und die maximale Redezeit ausschöpt sowie etliche Antrage und Widersprüche beim Notar einreicht könnte eine weitere HV nötig sein !
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 21:56:10
      Beitrag Nr. 565 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.899.718 von Bomian am 19.04.07 14:59:39Der Artikel ist definitiv überholt. Ich habe dies mal überprüft. Steht auf jeden Fall in den Einkommensteuerrichtlinien!
      Also fällt dies unetr Spekulationsverlust!
      Avatar
      schrieb am 19.04.07 23:26:32
      Beitrag Nr. 566 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.907.082 von Prof.Rudickks am 19.04.07 20:37:36Hallo Prof,

      es kann auch so kommen, dass sich der Vorstand der Gen-Re dazu hinreissen lässt, den Abfindungskurs noch in der HV zu erhöhen, ist schon alles vorgekommen. Die meisten HV's dieser Art werden doch eh auf zwei Tage angesetzt, sehe da also nicht viel Sinn drin.

      So, dann sind es noch wieviel Tage ? 2 Monate und 1 Woche cool

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 09:35:51
      Beitrag Nr. 567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.909.936 von Berni911 am 19.04.07 23:26:32
      Also soweit ich weiss ist die HV der KölnischenRück auf den 26.Juni angesetzt und nicht auf den 26 sowie 27. Juni.
      Ich persönlich würde eher den 17. Juni auswählen ;)...
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 09:42:48
      Beitrag Nr. 568 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.912.311 von Prof.Rudickks am 20.04.07 09:35:51Moin!
      Na die Einladung ist aber noch nicht raus.:) Den Termin habe ich auch notiert. Heute habe ich mir dann die Unterlagen bestellt, sollte ja kein Problembär sein, weil ich als Namensaktionär, der Gesellschaft persönlich bekannt bin.:laugh::laugh: Ich bin mal gespannt, wie man die Gesellschaft so runter schrauben konnte und wann die Post kommt.

      Bis dann ;)
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 10:42:48
      Beitrag Nr. 569 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.896.931 von Berni911 am 19.04.07 12:30:55Doch berni ich begreiffs.Aber mach bitte weniger Wind.
      Hoffe auch auf einen Nachschlag.Mein Standpunkt ist einfach.
      Nix ist unmöglich.Auch eine Enttäuschung.(siehe Allianz-Leben-und die waren noch grosszügig)
      W.B. ist ein Knauser.Wer weiss schon wieviele Aktionäre das Angebot ablehnen????Fakten abwarten---dann SSV etc....
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 10:44:55
      Beitrag Nr. 570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.896.931 von Berni911 am 19.04.07 12:30:55...übrigens berni wollte dich nicht beleidigen--aber notorische Optimisten bringen mich in Rage.
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 19:41:15
      Beitrag Nr. 571 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.913.689 von gongolo am 20.04.07 10:42:48Hallo,

      ich weiss nicht was du von mir willst, ich habe meine Vorstellungen vom Ablauf der ganzen Aktion schon geschrieben, wir werden also in ca. 3 Jahren sehen, wer Recht hatte.

      Grüsse :cool:
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 15:09:19
      Beitrag Nr. 572 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.924.332 von Berni911 am 20.04.07 19:41:15Hallo Berni,

      genau!

      Und die Erfahrung zeigt doch immer
      wieder dass in diesen squeeze-Konstellationen
      gute bis sehr gute Gewinne rausschauen.
      Und das bei sehr geringem Risiko verglichen
      mit dem allgemeinen Risiko im Aktiengeschäft.

      Wie bei Allileben fällt bei der KöRü auf
      dass erhebliche -ja geradezu gewalttätige-
      Abschreibungen vorgenommen wurden um den
      tatsächlichen Gewinn zu verschleiern - bzw.
      um wie auf dem Basar mit einem Unsinnspreis
      das Feilschen eröffnen zu können :-)

      Leider hab ich nun keine Kohle mehr, aber
      es kommen jetzt in Kürze heftige Dividenden
      herein (am Donnerstag BASF, EnBW + celesio),
      davon werde ich mir noch weitere KöRüs können.

      Grüße
      Robert
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 15:39:19
      Beitrag Nr. 573 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.937.970 von rbaethke am 22.04.07 15:09:19Moin Robert,

      mit welchem Preis rechnest du denn ? 50% sollten
      schon drinsein.

      Ich habe eigentlich ein Fallen auf 150 rum erwartet
      um einzukaufen. Aber wird wohl nicht passieren.

      Aber dabeisein in 3 Jahren will ich auch, wenn
      Zahltag ist.

      Naja.
      Gruss
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 16:34:57
      Beitrag Nr. 574 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.938.235 von scharfkantig am 22.04.07 15:39:19Moin scharfkantig,

      ich muss zugeben kein Spezialist
      für diese DCF-Methoden in den
      Wertgutachten zu sein um hier
      eine Rechnung mit sinnvoll abgeänderten
      Parametern vorlegen zu können.

      War aber schon bei vielen squeezes
      dabei und so ca. 40% auf den zuerst
      genannten Abfindungspreis sind inzwischen
      doch recht realistisch. Das wären hier
      also etwas mehr als 200.

      Bezogen auf den jetzigen Kurs ist
      das nicht mehr so spannend (+20%) -
      zumal ansonsten vielleicht mehr
      am Markt zu verdienen ist - aber eben
      auch mit anderem Risiko.

      Mir genügt diese Rendite. Bei der Dauer
      bin ich hier etwas optimistischer und könnte
      mir vorstellen dass es in 2 Jahren erledigt
      ist (also der squeeze-Betrag von 149 oder etwas
      leicht höheres gezahlt ist). Wie lange das
      dann anschliessend mit der Spruchstelle dauert
      oder ob vielleicht doch schon per Vergleich
      in ca. 2 Jahren 200 oder sowas gezahlt wird
      ist mir wurscht. Die Nachbesserung über die
      Spruchstelle wird ja verzinst - das hat dann
      keine Eile.

      Grüße
      Robert
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 11:45:53
      Beitrag Nr. 575 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.939.365 von rbaethke am 22.04.07 16:34:57da das mein erster SO ist, den ich bis zum ende durchziehen möchte, folgende frage:

      muss ich persönlich klagen, um in den genuss des spruchstellen-preises zu kommen? wäre logisch.

      gibt es sammelklagen? und was kostet der spass?

      ich habe einen relativ unbedeutenden bestand als depotbeimischung und die kosten müssen natürlich in einer gewissen relation stehen.

      wäre für ein paar infos dankbar.
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 14:37:12
      Beitrag Nr. 576 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.950.738 von soc.an. am 23.04.07 11:45:53Hallo,

      ich denke auch mal, das hier ca. 30% über dem jetzigen Kursniveau drin sind, also die viel zitierten 220 €.

      Es kann aber auch ganz anders kommen, z.B. Vereins- und Westbank. Hier wurden das erstmal glaube ich 25,00 :confused: geboten, dann für 26,65, nach der Nichtigkeitsklage im Vergleich, abgelöst.

      Im Spruchverfahren hat das LG Hamburg dann über 37,-€ zugestanden, die sind zwar noch nicht gezzahlt, da die HVB gegen das Urteil Revision angekündigt hat, aber um genau diese 10,-€ plus, die ich nie gezahlt habe und nie finanzieren musste geht es, den die werden mir mit Fälligkeit, mit 2% über den Basiszins, verzinst. Und da is es mir egal, wann das Geld kommt, je länger deto besser.:laugh:
      Sag mir einer, wo er 2% über Basiszins sicher bekommt, für Geld das er garnicht hat. Gut, mann muss meist ein Jahr warten, bis diese Anfechtungsklagen durch sind, in der Zeit verzinst sich das eingesetzte Kapital nicht, aber manchmal geht es auch ganz schnell, siehe Spar St., nur Immobilien Aktien sind da etwas träge, da lohnt es sich nicht.

      Grüsse:cool:
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 15:25:21
      Beitrag Nr. 577 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.950.738 von soc.an. am 23.04.07 11:45:53Nein, Du musst natürlich nicht
      selber klagen. Es entstehen keinerlei
      Kosten.

      Es läuft wie folgt:

      Irgendwann bekommst Du Deine
      Aktien gewaltsam abgenommen
      (aus dem Depot ausgebucht) und
      den squeeze-Betrag gutgeschrieben
      (ohne Gebühren/Entgelte).

      Dann dauert es unter Umständen
      ein paar Jahre und Du bekommst
      von Deiner Bank automatisch die
      Nachbesserung der Spruchstelle
      gutgeschrieben.

      Früher war es die Regel dass der
      squeeze sehr schnell durchgeführt
      wurde und man somit seinen Einsatz
      schnell wieder zurück hatte. Das
      Spruchstellenverfahren dauerte dann
      lange. Da die Nachzahlungen verzinst
      werden ist die Dauer kein Problem.

      Heute ist es üblich dass Anfechtungs-
      klagen gegen den squeeze erhoben werden,
      dadurch kann es sehr lange bis zum
      squeeze dauern (bei Wella nun schon über
      3 Jahre Rechststreit). Das ist leider
      nicht förderlich für die effektive Rendite
      bezogen auf die Dauer des Kapitaleinsatzes.
      Diese Klagen enden bisweilen mit einem
      Vergleich der auch immer für alle Aktionäre
      die das wollen gültig ist. Man bekommt dann
      den Betrag der im Vergleich genannt ist wenn
      man auf weitere Ansprüche verzichtet (Formular
      kommt in dem Fall automatisch von der Bank).

      Wenn es so läuft kann man das meines Erachtens
      dann akzeptieren, das bewegt sich dann in der
      Regel in der Höhe die auch bei der Spruchstelle
      zu erwarten wäre.

      Angst haben dass keiner klagt UND keiner
      eine Spruchstelle anstrengt muss man nicht
      haben. Das sind oft Dutzende Antragsteller.
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 19:01:09
      Beitrag Nr. 578 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.954.035 von rbaethke am 23.04.07 15:25:21Hi,

      passieren kann es schon, dass keiner klagt! Aber selbst bei ganz kleinen Gesellschaften sind die "üblichen Verdächtigen" dabei.

      Bei so einem grossen Wert wieder KRück, wirste sie alle wieder finden, Allerthal, die Würzburger Gruppe um Dr. Wenger, die Bremer mit Wiedehold, den Eck und Freitag, für die ist es ja nur ein Katzensprung:laugh::laugh:, und wie sie alle heissen.

      Also Anfechtungen wird es definitiv geben! Spruchstelle auch.

      Grüsse:cool:
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 20:23:49
      Beitrag Nr. 579 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.954.035 von rbaethke am 23.04.07 15:25:21Also je l
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 21:08:34
      Beitrag Nr. 580 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.954.035 von rbaethke am 23.04.07 15:25:21danke! ich dachte, es wäre zumindest mit einmaligen kosten verbunden.

      da könnte man ja glatt selbst auf diesem niveau noch ein paar mitnehmen; vor allem wenn man sowieso eine größere korrektur erwartet. nahezu kein risiko bei wahrscheinlichen 20-30%. :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 01:09:45
      Beitrag Nr. 581 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.959.966 von soc.an. am 23.04.07 21:08:34Eben!
      Deshalb mach ich sowas ganz gern.
      Auch Widerspruch zu Protokoll auf
      der HV ist nicht erforderlich (das
      kostet aber auch nix). Hab bezogen
      auf mich nur einmal erlebt dass es
      was gebracht hat (und ich hab rund
      250 Gattungen im Depot): bei der
      Mannheimer Versicherung gabs mal eine
      Zahlung nur an die die den Widerspruch
      dem Notar auf der HV erklärten. Das hatte
      dort aber nichts mit squeeze zu tun.

      2 Haken gibts aber:
      1.) wenn der Markt gut läuft, verdient
      man -im Nachhinein betrachtet- mit "normalen"
      Aktien mehr als mit dem squeeze-Zeug. Und
      inzwischen hat man durch die Anfechtungs-
      klagen auch eine lange Anlagedauer (so 2 Jahre
      muss man rechnen - geht aber manchmal auch viel
      schneller).

      2.) die goldenen squeeze-Zeiten sind vorbei.
      Inzwischen gibts ja sogar schon mehrere
      squeeze-Spezialfonds und börsennotierte
      Anlage-AGs die auf das Geschäftsmodell
      abstellen. Folge: Wenn man erst nach squeeze-
      Ankündigung kaufen will zahlt man mindestens
      10% Aufschlag auf das Angebot. Das war früher
      nicht so. Da konnte man noch lange ganz dicht
      am Abfindungsbetrag kaufen.
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 22:29:50
      Beitrag Nr. 582 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.963.179 von rbaethke am 24.04.07 01:09:45aber bei der allianz leben geht das problemlos.
      (das nahe am squeeze kaufen)
      Man bekommt sogar noch dividende.

      KöRü ist aber leider etwas teuer. das stimmt.
      aber vielleicht gehts ja noch etwas runter die
      nächste Zeit.

      Ganz so schlecht sind ja die Zeiten auch nicht.
      Der Aufschlag zieht jedenfalls einen sofortigen
      Steuerverlust nach sich. Und der ist manchmal
      auch ganz brauchbar, wenn man den Bestand in
      div. Vehikeln innerhalb der Spekufrist zu irrationalen
      Preisen abbauen möchte.

      Aber zur Steuerproblematik bin ich nicht ganz sicher
      das haben andere weiter unten schon erörtert.

      Also mein Traum wäre, am Tag vor SO mit aller Kohle
      rein, dann aussqueezen und wieder zurück ins Tagesgeld.
      bzw. einen tollen WP-Kredit dazunehmen (für einen Tag)
      und dann das Ganze noch hebeln. das ganze zum SO Preis.
      Das wäre fein. ;)

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 03.05.07 07:42:20
      Beitrag Nr. 583 ()
      Kölnische Rück bootet Aktionäre aus
      VON GERHARD MEYENBURG, 02.05.07, 19:35h
      KÖLN.(Koelnische Rundschau)
      Die Hauptversammlung der Kölnischen Rückversicherungs-Gesellschaft AG soll am 26. Juni 2007 die Zwangsabfindung (Squeeze out) der Kleinaktionäre und die Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär, den US-Rückversicherer General Re, beschließen. General Re hält 95,2 Prozent des Aktienkapitals von 53,5 Millionen Euro, in Streubesitz sind 4,8 Prozent. Der Übernahmepreis soll 148,90 Euro betragen.

      Das Aktienkapital ist in 20 925 000 Aktien eingeteilt. Demnach würde die Kölnische Rück mit 3,11 Milliarden Euro bewertet. Das ist weniger als die Marktkapitalisierung (Firmenwert nach Börsenkurs), die für Ende 2006 mit 3,53 Milliarden beziffert wird. Ende 2005 waren es 1,83 Milliarden. Für ein Squeeze out müssen Gutachten über den Firmenwert eingeholt werden. Der Börsenkurs spielt für die Abfindung dann eine Rolle, wenn daraus ein höherer Wert als der gutachterlich geschätzte abgeleitet werden kann. Umstritten ist der Stichtag für die Berücksichtigung des Börsenkurses. Großaktionäre, die die Kleinen ausbooten wollen, nehmen gern den Kurs in den letzten drei Monaten vor Mitteilung ihrer Absichten. Das wären in diesem Fall 90 Tage vor dem 19. September 2006. An diesem Tag hat General Re den Plan der Zwangsabfindung angekündigt. Der Durchschnittskurs vor dem 19. September lag unter 148,90 Euro. Danach ist er gestiegen.

      Viertes Rekordjahr in Folge

      Die Kölnische Rück hat 2006 gut abgeschnitten. Laut Geschäftsbericht war es das vierte Jahr in Folge mit dem jeweils besten Ergebnis in der Unternehmensgeschichte. Bei Brutto-Prämieneinnahmen von 2,9 Milliarden Euro stieg der Überschuss vor Steuern von 438 auf 494 Millionen Euro, die Combined Ratio (Kosten und Versicherungsaufwand im Verhältnis zu den Prämieneinnahmen) betrug 94,8 (Vorjahr: 95,3) Prozent. Es werden 1000 Mitarbeiter beschäftigt.

      Die Rendite auf 1,8 Milliarden Euro Eigenkapital wird mit 13,8 Prozent genannt. Eine Dividende hat es seit 2000 allerdings nicht gegeben. Der Großaktionär setzte auf Stärkung des Eigenkapitals. Für 2006 sollen nun magere elf Cent je Aktie gezahlt werden. Das sind 2,3 Millionen Euro.
      --------------Zitat-ende
      Avatar
      schrieb am 04.05.07 02:01:55
      Beitrag Nr. 584 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.103.939 von scharfkantig am 02.05.07 22:29:50Da haste recht. Bei Allileben
      ist der Aufschlag minimal.
      Wobei der squeeze nun erst mal
      abgesagt ist. Das wird also
      noch dauern - wobei die Allianz
      das sicher nicht aufgegeben hat.

      Allileben ist der grösste Posten
      in meinem Depot.

      Muss aber zugeben dass meine
      squeeze-Posten angesichts boomender
      Börse suboptimal sind. Das konnte
      man aber vorher nicht wissen. Hab
      aber auch reichlich "normale" Aktien.
      (Hauptsächlich Rhön, BASF, DVB, Simona,
      SCI, Leoni, Celesio, KWS, EnBW, Deutsche
      Bank, KAP, BP, Sekt Oppmann, Sekt Wachenheim,
      Baywa, Mainova, Gelsenwasser, Krones, Pfeiffer,
      Glaxo, Bilfinger etc.) Link zu meinem Depot siehe
      Profil.
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 19:51:58
      Beitrag Nr. 585 ()
      Ansprechpartner:
      Sabine Denné
      (Media Relations)
      0221 9738 739

      Adalbert Bader
      (Investor Relations)
      0221 9738 559

      Köln, den 7. Mai 2007. Auf ihrer heutigen Jahrespressekonferenz informierte die Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG über das Geschäftsjahr 2006 und gab einen Ausblick auf das Jahr 2007.


      Kölnische Rück Gruppe 2006 – Die wichtigsten Faktoren
      (Alle Kennzahlen der Gruppe nach IFRS*)

      Die Kölnische Rück Gruppe blickt erneut auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Der Überschuss vor Steuern der Kölnischen Rück Gruppe erreichte im abgelaufenen Jahr 494,0 Mio. Euro und übertraf damit den bereits sehr erfolgreichen Vorjahreswert (438,0 Mio. Euro) um 12,8 %. Ergebnis und Verlauf des Geschäftsjahres 2006 sind sehr zufrieden stellend.

      Aufgrund höherer Zuführungen zu den Steuerrückstellungen für vergangene Jahre liegt der Jahresüberschuss nach Steuern mit 246,2 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert von 275,5 Mio. Euro.

      Infolge einer auch weiterhin konsequent ergebnisorientierten Zeichnungspolitik erzielte die Kölnische Rück Gruppe einen versicherungstechnischen Gewinn von 146,2 Mio. Euro (Vj.: 136,4 Mio. Euro). Dies entspricht einer Combined Ratio von 94,8 % nach 95,3 % im Vorjahr.

      Folgende Einzelkomponenten tragen zu dem guten Ergebnis des Geschäftsjahres 2006 bei:

      Das technische Ergebnis in der Lebens- und Krankenrückversicherung fiel mit 123,0 Mio. Euro und einer Combined Ratio von 93,4 % erneut hervorragend aus.

      Das Segment Schaden- und Unfallrückversicherung verbuchte ein gutes technisches Ergebnis von 23,2 Mio. Euro. Dies entspricht einer Combined Ratio von 97,6 % und spiegelt sowohl die hohe Qualität des Portefeuilles als auch den günstigen Schadenverlauf im Geschäftsjahr wider.

      Mit 355,9 Mio. Euro lag das Ergebnis aus Kapitalanlagen deutlich über dem Wert des Vorjahres (300,7 Mio. Euro). Der Schwerpunkt der Anlagen liegt unverändert auf festverzinslichen Wertpapieren höchster Bonität.

      Das Geschäftsvolumen blieb 2006 mit verdienten Nettoprämien von 2.836,6 Mio. Euro (Vj.: 2.915,3 Mio. Euro) insgesamt nahezu stabil. In der Lebens- und Krankenrück­versicherung konnte die Marktstellung weiter gestärkt und ein gutes, organisches Wachstum auf 1.876,0 Mio. Euro (Vj.: 1.845,1 Mio. Euro) erzielt werden. In der Schaden-/Unfallrückver­sicherung sank die verdiente Nettoprämie auf 960,6 Mio. Euro (Vj.:1.070,2 Mio. Euro), überwiegend bedingt durch die Aufgabe des Finanzrückversicherungsgeschäfts. Das Volumen des traditionellen Schaden-/Unfallgeschäfts blieb in etwa auf dem Niveau des Vorjahres, obwohl bei unseren Kunden der Trend zu steigenden Selbstbehalten und zur nicht-proportionalen Rückversicherungsnahme weitergeht. Es konnte jedoch eine Vielzahl neuer Kundenverbindungen gewonnen werden, was das Volumen insgesamt stabilisiert.

      Das Eigenkapital stieg um 7,1 % auf 1.839,6 Mio. Euro (Vj.: 1.718,3 Mio. Euro), die Eigenkapitalrendite belief sich auf 13,8 % (Vj.: 17,7 %). Der Rückgang der Eigenkapitalrendite ist auf die verbesserte Kapitalbasis und die Verminderung des Ergebnisses nach Steuern zurückzuführen.

      Die Bilanzqualität wurde auch im Jahr 2006 durch die Vergabe der jeweiligen Höchstnoten der führenden Rating-Agenturen bestätigt, Standard & Poor's (AAA), A.M.Best (A++) und Moody's (Aaa).

      Kölnische Rück AG 2006
      (Alle Kennzahlen der AG nach HGB)
      Die Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG ist die Muttergesellschaft der Kölnischen Rück Gruppe und ihre größte Einzelgesellschaft.

      Das Geschäftsjahr 2006 verlief erfreulich; die Kölnische Rück AG weist einen Jahresüberschuss vor Steuern nach HGB von 201,0 Mio. Euro (Vj.: 217,7 Mio. Euro) bzw. 130,1 Mio. Euro nach Steuern (Vj.: 142,0 Mio. Euro) aus.

      Generell wird auch weiterhin das Ziel verfolgt, die Finanzkraft der Gruppe zu stärken. Aus rechtlichen Erwägungen wird der Hauptversammlung jedoch vorgeschlagen, eine Dividende von 2.301.750 Euro (11 Cent je Aktie) auszuschütten.

      Für die Kölnische Rück AG gab es 2006 noch eine weitere Entwicklung, die an dieser Stelle Erwähnung finden soll:

      Mit Schreiben vom 18.09.2006, welches der Kölnischen Rück am 19.09.2006 zuging, gab die General Reinsurance Corporation bekannt, dass sie nunmehr direkt und indirekt zu 95,2 % am Kapital der Kölnischen Rück AG beteiligt ist und beabsichtigt, die Anteile der Minderheits­aktionäre gegen eine angemessene Barabfindung zu übernehmen („Squeeze-out“). Weiterhin hat die Hauptaktionärin dem Vorstand der Kölnischen Rück AG am 18.04.2007 mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf Euro 148,90 je Aktie festgesetzt hat. Entsprechende Anträge werden auf der anstehenden Hauptversammlung am 26.06.2007 zur Abstimmung gestellt.

      Wir möchten unterstreichen, dass auch im Fall der vollständigen Übernahme aller Anteile durch die General Reinsurance Corporation keine wesentliche Änderung des Geschäftsmodells zu erwarten ist. Die Kölnische Rück bietet beste Bilanzqualität, erstklassige Produkte, umfassende Beratungskompetenz und professionelle Dienstleistungen. Dabei fokussieren wir uns auf Kunden und Märkte, die diesen Ansatz schätzen und risikoadäquate Preise akzeptieren. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass dieses Geschäftsmodell in den wichtigsten Märkten zunehmend akzeptiert und von unseren Kunden anerkannt wird.


      Ausblick 2007 Kölnische Rück Gruppe

      Auch im laufenden Jahr erwarten wir für unser größtes und ertragreichstes Geschäftssegment, die Lebens- und Krankenrückversicherung, weiteres Wachstum und erneut gute Ergebnisse.

      Im Schaden- und Unfallrückversicherungsgeschäft setzte sich in der Erneuerungsrunde 2007 unserer wichtigsten Märkte der Trend steigender Selbstbehalte der Kunden fort. Trotz verschärften Wettbewerbs konnten wir jedoch wiederum Konditionen vereinbaren, die ein angemessenes technisches Ergebnis erwarten lassen. Auch für die teils noch anstehenden Erneuerungs­verhandlungen in den außereuropäischen Märkten sind nur geringe Veränderungen gegenüber 2006 zu erwarten.

      Das laufende Anlageergebnis sollte sich 2007 als Folge der gestiegenen Zinsen leicht verbessern.

      Das Sturmereignis Kyrill vom Januar 2007 wird die Kölnische Rück mit etwa 80 Mio. Euro netto vor Steuern belasten; die Schadenbelastung aus diesem Ereignis kommt ganz überwiegend aus dem deutschen Markt. Im Übrigen verlief das Geschäft in der Schaden- und Unfallrück­versiche­rung bisher planmäßig. Die Lebens- und Krankenrückversicherung wird im ersten Quartal erneut sehr erfreulich abschließen. Die Versicherungstechnik insgesamt wird wegen Kyrill im ersten Quartal bei einem Verlust von ca. 50 Mio. Euro bzw. einer Combined Ratio von ca. 107 % liegen. Das Kapitalanlageergebnis liegt im Plan, so dass die Prognose für das Quartalsergebnis per 31.03.2007 – trotz Kyrill – insgesamt positiv ist. Die definitiven Quartalszahlen werden am 15.05.2007 veröffentlicht.

      Im April des laufenden Jahres hat es Veränderungen im Vorstand gegeben. Der Aufsichtsrat der Kölnischen Rück hat am 18.04.2007 die Herren Dr. Winfried Heinen (48) und Daniel Castillo (50) in den Vorstand der Gesellschaft berufen. Herr Dr. Heinen ist nunmehr gemeinsam mit Herrn Rainer Isringhaus für das weltweite Lebens-/Krankenrückver­sicherungs­geschäft verantwortlich. Das Ressort von Herrn Castillo umfasst das Schaden-/Unfallvertragsgeschäft in den Regionen Kontinentaleuropa (außer Deutschland), Lateinamerika und Südafrika.

      Vorstandsvorsitzender Dr. Peter Lütke-Bornefeld erklärte auf der heutigen Bilanzpressekonferenz: „Unser Geschäftsmodell wird vom Markt angenommen, wir entwickeln uns bei positiven Ergebnissen stetig weiter. Für 2007 erwarten wir trotz Kyrill ein zufrieden stellendes Gesamtergebnis, falls keine unvorhergesehenen Ereignisse eintreten“.

      *) Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS)

      Als kapitalmarktorientiertes Unternehmen in der Europäischen Union ist die Kölnische Rück­versicherung seit 2005 verpflichtet, den Konzernabschluss (einschließlich der Vergleichszahlen) auf der Basis von IFRS zu erstellen. Für die Kölnische Rück bestehen die wesentlichen Unterschiede zur Bilanzierung nach US GAAP in den Bereichen Kapitalanlagen und Währungsumrechnung. Zur Bewertung von Versicherungsverträgen gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt innerhalb von IFRS noch keine abschließenden Bilanzierungsrichtlinien. Die Kölnische Rück wird das Versicherungsgeschäft somit zunächst weiter nach US GAAP bilanzieren
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 20:05:46
      Beitrag Nr. 586 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.194.467 von SAFE1 am 07.05.07 19:51:58liest sich ganz gut, aber: hat jemand Vergleichszahlen?
      Wie stellen sich die Bewertungskennzahlen dar ?

      mir scheint die 148 sind einiges zu wenig.

      Kann da mal jemand der die Relationen im Kopf hat kurz
      die wichtigsten Kennzahlen posten?


      Grüsse.
      Avatar
      schrieb am 07.05.07 20:23:35
      Beitrag Nr. 587 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.194.720 von scharfkantig am 07.05.07 20:05:46Schau doch mal in #423, dort hatte ich ein Bewertungsversuch gestartet. Sicherlich wird der WP im erstellten Gutachten tiefer gestapelt haben und nicht mit Wachstumabschlag von 1,75% und Basiszins von 4,00% gerechnet haben …
      Avatar
      schrieb am 08.05.07 11:40:30
      Beitrag Nr. 588 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.195.022 von Syrtakihans am 07.05.07 20:23:35
      Danke Syrtaki

      Knapp 21 Mio Aktien
      240 Mio Gewinn macht 11,42€/A

      Adjustiert erwartet wurde 15,50

      Bei 38% Steuerquote auf 494 Mio€ vSt
      ergibt sich 14,58

      Wo haben die den Euro versteckt oder
      ist das Ergebnis schlechter als erwartet?

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 08.05.07 20:50:54
      Beitrag Nr. 589 ()
      So genau kann man ein Quartalsergebnis nicht schätzen. Zwischen den von mir geschätzten 15,50 und den 14,58 ist so viel Unterschied nicht. Am Jahresabschluss werden wir so leicht kein "Versteck" finden.

      Was die Bewertung angeht finde ich zwei Parameter sehr interessant und bin gespannt, was der Gutachter hier angesetzt hat:
      Dies ist die Wachstumsrate und der Betafaktor.

      Damit steht und fällt die Bewertung.

      Und interesant dürfte sein, ob das starke und stabile Leben/Krankengeschäft positiv berücksichtigt wurde. Denn dies zeichnet KR gegenüber den anderen Rückversicherern aus.

      Deshalb sollte man auf das Gutachten warten.
      Avatar
      schrieb am 09.05.07 15:31:47
      Beitrag Nr. 590 ()
      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
      Köln
      ISIN: DE 000 842200 7, DE 000 842202 3

      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
      Dienstag, 26. Juni 2007, 10.00 Uhr,
      Congress-Centrum Ost Kölnmesse/ KölnKongress
      Congress-Saal, Deutz-Mülheimer Straße, 50679 Köln
      stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung
      ein.

      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2006, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2006, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006, des Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 2006 sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2006

      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2006 in Höhe von € 65.120.472 wie folgt zu verwenden:

      Ausschüttung einer Dividende von € 0,11 je
      dividendenberechtigter Stückaktie

      € 2.301.750

      Einstellung in Gewinnrücklagen

      € 62.818.722

      Bilanzgewinn

      € 65.120.472

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.

      5. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG auf die General Reinsurance Corporation (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      „Die auf den Inhaber und auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 148,90 je auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Stückaktie auf die General Reinsurance Corporation, eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in Wilmington, Delaware, USA, übertragen.“
      Nach § 327a Aktiengesetz („AktG“) kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals gehören („Hauptaktionär“), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
      Die General Reinsurance Corporation, eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in Wilmington, Delaware, USA, hat mit Schreiben vom 18. September 2006, welches der Gesellschaft am 19. September 2006 zugegangen ist, ein Verlangen gemäß § 327a AktG an die Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG gerichtet, einen Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die General Reinsurance Corporation gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen.
      General Reinsurance Corporation hält unmittelbar und mittelbar insgesamt 19.924.129 auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Stückaktien und damit gerundet 95,22% des Grundkapitals der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG. Dies hat General Reinsurance Corporation durch Vorlage von Auszügen aus Wertpapierdepots und Dokumenten, die die Zurechnung der mittelbar gehaltenen Anteile belegen, nachgewiesen; hinsichtlich Namensaktien ergibt sich die Aktionärsstellung zudem aus dem bei der Gesellschaft geführten Aktienregister. General Reinsurance Corporation ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG und berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG beschließt.
      In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die General Reinsurance Corporation die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Köln als sachverständiger Prüfer bestellte Stüttgen & Haeb AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 2 AktG geprüft und bestätigt.
      General Reinsurance Corporation hat dem Vorstand der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG am 18. April 2007 gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Erklärung des Bankhauses Sal. Oppenheim jr. & Cie. Kommanditgesellschaft auf Aktien übermittelt, durch welche die Sal. Oppenheim jr. & Cie. Kommanditgesellschaft auf Aktien die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung von General Reinsurance Corporation übernommen hat, den Minderheitsaktionären nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zuzüglich etwaiger Zinsen nach § 327b Abs. 2 AktG ab Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister zu zahlen.

      Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 1 und 5

      Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG, Aktienverwaltung, Theodor-Heuss-Ring 11, 50668 Köln, zur Einsicht der Aktionäre aus:
      1. der Jahresabschluss und der Lagebericht (einschl. Erläuterung der Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB) sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht (einschl. Erläuterung der Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB) der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG für das Geschäftsjahr 2006 (zu Tagesordnungspunkt 1 und 5);
      2. der Bericht des Aufsichtsrats (zu Tagesordnungspunkt 1);
      3. der Entwurf des Übertragungsbeschlusses (zu Tagesordnungspunkt 5);
      4. die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG für die Geschäftsjahre 2004 und 2005 (zu Tagesordnungspunkt 5);
      5. der von General Reinsurance Corporation gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionär erstattete schriftliche Bericht an die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre vom 18. April 2007 (zu Tagesordnungspunkt 5);
      6. der von der Stüttgen & Haeb AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit der Barabfindung vom 24. April 2007 (zu Tagesordnungspunkt 5).

      Die vorgenannten Unterlagen sind auch im Internet unter „www.genre.com/KR-Hauptversammlung“ zugänglich. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.
      ***

      Hinweis nach § 30b Wertpapierhandelsgesetz

      Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 53.568.000,00, welches in 16.875.000 auf den Namen und in 4.050.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmen beträgt folglich 20.925.000.

      Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind berechtigt:
      a) Namensaktionäre, die als solche im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, und sich spätestens bis zum Ablauf des 19. Juni 2007 bei der

      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
      c/o Computershare HV-Services AG
      HV-Anmeldung
      Prannerstr. 8
      80333 München
      Fax: 089 309037-4676
      Anmeldestelle@computershare.de
      in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.
      Für die Anmeldung können die Formulare verwendet werden, die den Namensaktionären von der Gesellschaft übersendet werden. Die Anmeldung kann der Gesellschaft auch ohne Verwendung dieses Formulars unter Angabe der Aktionärsnummer, des Namens, des Geburtsdatums und der Adresse in Textform an die oben stehende Adresse übermittelt werden. Bei rechtzeitig erfolgter Anmeldung wird von der Gesellschaft eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung ausgestellt und übersendet.
      b) Inhaberaktionäre, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
      Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Nachweis hat durch Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) erstellten Anteilsbesitznachweises des depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. 5. Juni 2007, 0.00 Uhr, zu beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse bis spätestens zum Ablauf des 19. Juni 2007 zugehen:

      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
      c/o Computershare HV-Services AG
      HV-Anmeldung
      Prannerstr. 8
      80333 München
      Fax: 089 309037-4676
      Anmeldestelle@computershare.de
      Inhaberaktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut anfordern, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die Anmeldung und Weiterleitung des Aktienbesitznachweises wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.


      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen.

      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service an, einen von der Gesell-schaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung schriftlich zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die diesen besonderen Service in Anspruch nehmen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, auf der eine entsprechende Vollmacht erteilt werden kann. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung der Eintrittskarte im Fall von Inhaberaktien möglichst umgehend beim depotführenden Institut und im Fall von Namensaktionären möglichst umgehend bei der Kölnischen Rückversicherungs-Gesellschaft AG unter der oben für die Anmeldung genannten Adresse eingehen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Hierfür können Sie ebenfalls den Vordruck auf der Eintrittskarte verwenden. Die Stimmrechtsvertreter sind an die Weisungen gebunden. Ohne Weisung können die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.

      Die schriftliche Vollmacht nebst Weisungen muss bis spätestens zum 22. Juni 2007 bei der
      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG,
      c/o Computershare HV-Services AG
      HV-Anmeldung
      Prannerstr. 8
      80333 München

      eingehen, um berücksichtigt werden zu können.


      Anträge

      Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
      Aktienverwaltung
      z. H. Herrn Wilhelm-Josef Jorias
      Theodor-Heuss-Ring 11
      50668 Köln
      Fax: 0221-9738-695
      E-Mail: jorias@genre.com

      Zugänglich zu machende Anträge, die bis spätestens zum Ablauf des 11. Juni 2007 unter dieser Adresse eingehen, werden im Internet unter „www.genre.com/KR-Hauptversammlung“ veröffentlicht. Anderweitig adressierte und nicht ordnungsgemäße Anträge werden nicht berücksichtigt.

      Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlichen.


      Köln, im Mai 2007

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 09.05.07 18:14:01
      Beitrag Nr. 591 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.232.633 von unicum am 09.05.07 15:31:47Arbeite mich gerade in CAPM ein. Wie werden die Beta Manipulationen vor Gericht bewertet? Werden die Argumentationsmuster
      - geriner Streubesitz + geringes Handelsvolumen
      - Korrelationskoeffizient R2
      - t-Test

      akzeptiert, um vom tatsächlichen Beta abzuweichen?

      Antwort gern auch per Boardmail.
      Avatar
      schrieb am 09.05.07 20:39:56
      Beitrag Nr. 592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.236.716 von sternenstaub am 09.05.07 18:14:01Soweit ich Gutachten zur Unternehmensbewertungen bisher mitverfolgt habe, sind mir solche Argumente noch nie untergekommen. Es scheint üblich zu sein, historische Betafaktoren (auch vom Trend her) in die Zukunft zu extrapolieren.
      Avatar
      schrieb am 09.05.07 20:51:34
      Beitrag Nr. 593 ()
      Wie ich gestern vermutet habe, hängt es am Betafaktor und am Wachstumsabschlag!
      Der niedrige Betafaktor hat natürlich mit dem geringen Risiko der Gesellschaft zu tun: siehe Kapitalanlagepolitik und das überwiegende Betätigungsfeld Leben/Kranken.

      Darüberhinaus ist mir eine weitere Frechheit aufgefallen:
      Auf Seite 97 geht man ab 2010 von einer Auschüttungsquote von 45% aus, was den Unternehmenswert deutlich schmälert.
      In der Vergangenheit hat man dagegen nicht ausgeschüttet (und jetzt 11Cent!)

      Ich werde das Gutachten weiter durcharbeiten!
      Avatar
      schrieb am 09.05.07 21:15:10
      Beitrag Nr. 594 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.239.808 von SAFE1 am 09.05.07 20:51:34Die waren ja bei Dir offenbar richtig schnell. Mir liegt das Gutachten noch nicht vor. Wäre Dir dankbar, wenn Du mal den Basiszins, Betafaktor, Wachstumsabschlag und die als nachhaltig ermittelten Ergebniszahlen posten könntest.
      Avatar
      schrieb am 09.05.07 21:19:49
      Beitrag Nr. 595 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.240.219 von Syrtakihans am 09.05.07 21:15:10Hallo Syrtakihans,

      steht alles im Netz unter www.genre.com/KR-Hauptversammlung.

      Und zwar in dem Dokument der Gesellschaft selbst (vor dem Gutachten von Stüttgen&Häb).
      Avatar
      schrieb am 09.05.07 22:04:15
      Beitrag Nr. 596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.240.299 von SAFE1 am 09.05.07 21:19:49Danke! Werde ich morgen dann einmal durchsehen ...
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 00:23:54
      Beitrag Nr. 597 ()
      Benötige dringend Hilfe! Wie kommen die auf den nachhaltigen Barwertfaktor von 10,1523 bei einem Kapitalisierungszins von 7,7625
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 12:58:07
      Beitrag Nr. 598 ()
      Das ist schon ein ziemlich dicker Hund: Trotz empirischen Betafaktors von 0,38 bis 0,55 setzt man einfach 1,00 an mit der lapidaren Begründung einer statistisch gering ausgeprägten Signifikanz. Man möge einmal die statistische Signifikanz der zum vergleich herangezogenen anderen Rückversicherungen ermitteln und vielleicht auch die Differenzen in der Geschäftsausrichtung mit einbeziehen. Beim Betafaktor sehe ich Verbesserungspotential!

      Der Wachstumsfaktor ist m.E. mit 0,50 ebenfalls zu gering. Die von mir ursprünglich genannten 1,75 sind im Spruchverfahren sicherlich utopisch, dennoch sehe ich auch hier Verbesserungspotential.

      Eine geringe Ausschüttungsquote während der Planungsphase zur weiteren EK-Stärkung ist durchaus vertretbar, allerdings geht die Quote von 45% an den grundsoliden Kapitalverhältnissen vorbei und steht auch im Widerspruch zum gering veranschlagten Wachstumsfaktor.

      Ansonsten deckt sich die Prognoserechnung sehr gut mit meinem eigenen Ansatz aus #423, der Basiszinssatz mit 4,25% ist auch akzeptabel.

      Ich gehe weiter davon aus, dass im Spruchverfahren 200 EUR erstritten werden können. Allein schon vom Betafaktor, der so sicher nicht stehen bleiben wird, geht ein hohes Nachbesserungspotential aus.


      zu #597

      >> Benötige dringend Hilfe! Wie kommen die auf den nachhaltigen Barwertfaktor von
      >> 10,1523 bei einem Kapitalisierungszins von 7,7625

      Kapitalisierungszinssatz ist ja klar, der wird auch Seite 88 hergeleitet. Der nachhaltige Barwertfaktor ergibt sich aus:

      Barwertfakt. ab Jahr 2010 ff. = (1 : Kap.zinssatz 2010 ff.) x Barwertfakt. Jahr 2009 = (1 : 0,077625) x 0,78807 = 10,1523
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 14:50:32
      Beitrag Nr. 599 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.249.000 von Syrtakihans am 10.05.07 12:58:07Danke für die Nachhilfe! Wenn ich mich nicht verrechnet habe, müßte bei Beta 0,55 der Ertragswert zum 31.12.2006 4.524,49 € betragen.

      Bei folgenden Dingen brauche ich weiterhin Nachhilfe.

      1. In Relation zu welchen Werten ergibt sich das vom Gutachter bestimmte statistische Beta von 0,38 bis 0,55.
      Das derzeitige Beta stellt sich in Relation zu wie folgt dar
      dax 0,08
      mdax 0,10
      sdax0,04

      2. Das Beta scheint mir überhaupt nicht relevant für die Risikobestimmung. Nur weil das Beta in Relation zu einem Markt-Portefeuille niedrig ist, liegt absolut kein veringertes Risiko vor. Ein Beta von unter 1 sagt lediglich aus dass diese Aktie anders schwankt als das Markt-Portefeuille . ZB ist das jährliche Beta von Genentech zum Dax 0,47, obwohl die Aktie seit einem Jahr ständig stagniert oder fällt, ergo ein höheres Risiko hat.

      Kann man vor diesem Hintergrund tatsächlich annehmen, dass das angesetzte Beta von 1 als unbillig angesehen wird? Schließlich bedeutet dies nur, das ein normales Marktrisiko besteht.
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 14:52:47
      Beitrag Nr. 600 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.251.138 von sternenstaub am 10.05.07 14:50:324524,49 Mio €
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 19:52:56
      Beitrag Nr. 601 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.242.575 von sternenstaub am 10.05.07 00:23:54Der Barwertfaktor errechnet sich ganz einfach;
      1/0,077625=12,88

      Dieser Barwertfaktor muß dann noch 3 Jahre (auf den 1.1.2007) abgezinst werden.

      Das ist nicht zu beanstanden.
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 20:04:21
      Beitrag Nr. 602 ()
      Sorry, hatte nicht gesehen, dass dies schon beantwortet war.

      Das Beta von unter 1 sagt aus, dass die Aktie geringer schwankt als der Markt, was nichts anderes heißt, als das sie risikoärmer ist. Und die KR hat sich sehr lange sehr wenig bewegt. Über den tatsächlichen Kursverlauf sagt dies nichts.

      Das Beta von 1 ist deshalb unfair, weil KR einfach besser ist als die anderen Rückversicherungen (Rating, Geschäftsstruktur, sichere Anlagepolitik etc.). Ist nicht Converium vor einiger Zeit fast pleite gewesen?
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 20:58:41
      Beitrag Nr. 603 ()
      Das mit der Schwankung stimmt so nicht.

      Die Allianz hat eine Jahresvolatität von 21,48 Genentech von 25,59. Man müßte jetzt annehmen das Beta der Allianz wäre kleiner. Tatsächlich liegt es bei 1,19 bei Genentech jedoch nur 0,47.

      Das Beta ist damit lediglich eine Wert für den Gleichlauf mit einem Aktienkorb, in vorstehendem Fall dem Dax.
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 10:55:03
      Beitrag Nr. 604 ()
      Eine Frage zum zeitlichen Ablauf:
      Die HV wird den SO beschliessen.
      Die Eintragung in das HReg ist vorzunehmen, erst dann endet die Boersennotiz und die Minderheitsaktionäre erhalten den Abfindungsbetrag.
      Wann kann man hier realistisch mit der Eintragung bzw. dem Ende der Boersennotiz rechnen ?
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 12:36:59
      Beitrag Nr. 605 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.368.917 von kraftfutter am 18.05.07 10:55:03Hängt von der Schnelligkeit des örtlichen HR (hier Köln) ab, ich schätze einige Wochen nach HV-Beschluss.
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 18:54:11
      Beitrag Nr. 606 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.370.550 von Syrtakihans am 18.05.07 12:36:59Mir wäre das durchaus recht.
      Dann käme die Kohle rein und
      später noch der Nachschlag aus
      dem Spruchverfahren.

      Ich glaub aber nicht dass es
      ausgerechnet bei KöRü keine
      Anfechtungsklagen geben wird.
      Ist doch inzwischen bei jedem Squeeze.

      Also das dauert noch deutlich
      länger - je nachdem wie schnell
      eine Einigung gefunden wird.
      Kommts nicht zu einem Vergleich
      dauerts richtig lang. In der Zeit
      gibts auch leider noch keine Kohle.
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 18:59:32
      Beitrag Nr. 607 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.370.550 von Syrtakihans am 18.05.07 12:36:59Hallo,

      das ist natürlich Quatsch mit den paar Wochen. Ich glaube, man hat ein halbes Jahr Zeit, gegen die HV-Beschlüsse Einspruch einzulegen, solange wird dann auch kein Eintrag ins Handelsregister stattfinden! Beschleunigtes Verfahren und pi-pa-po, wir landen wahrscheinlich am 26.06.2008, so ein paar Tage vor der HV.
      Es könnte natürlich noch passieren, dass GenRe einen Vergleich schliesst, dann geht alles schneller. Spruchverfahren endet vermutlich in 2010.

      Zum Gutachten, es kommt mir vor als ob diese Gutachter die Zahlen alle abschreiben, Beta von 1, Basiszins von 5,5%, Risikozuschlag.... da braucht der Aktionär ja auch nur die Namen der Gesellschaft in seiner Klage ändern.:laugh::laugh:

      Ich gebe meine Zahlen mal vor, vielleicht hat jemand son Programm zur Berechnung des Aktienkurses, der dann hinten rausfällt.
      Beta = 0,25
      Basiszins = 4,5%
      Risikozuschlag = 0,75%
      Marktrisikoprämie = 2,5%
      Wachstumsabschlag = 2,25%
      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 20:22:18
      Beitrag Nr. 608 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.377.042 von Berni911 am 18.05.07 18:59:32Gerade wenn man selber nur mit oberflächlichem Halbwissen ausgestattet ist, sollte man doch zumindest nachlesen, bevor man leichtfertig andere Darstellungen als Quatsch bezeichnet.

      Nach § 246 AktG ist die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung zu erheben. Ein schnelles Gericht hat den Eintrag wenige Tage nach Verstreichen eingetragen.

      Die Angabe der Zahlen hättest Du Dir sparen können, denn ohne Begründung gibt es eh keine Diskussionsgrundlage bzw. der Informationsgehalt gleicht dem von Hausnummern. Außerdem gibt es unter Tax-CAPM keine Unterscheidung zwischen Risikozuschlag und Marktrisikoprämie.
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 23:14:53
      Beitrag Nr. 609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.378.273 von Syrtakihans am 18.05.07 20:22:18Ändert natürlich nichts daran, dass es Blödsinn ist, hier als Vorgabe ein paar Wochen zu geben!
      Wenn es Klagen gibt, dann wird es Monate dauern.

      Erfreulich, bei B & L war man der Meinung, nochmals 30% am Tag des ao HV nachzulegen, wenn ebend grad diese Klagen ausbleiben. Da wären wir bei ca 250,-€.

      Nette Hausnummer, die dann auch den Berufsklägern Probleme bereitet, selbst im Spruchverfahren.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 23:19:45
      Beitrag Nr. 610 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.378.273 von Syrtakihans am 18.05.07 20:22:18Ach so,

      jetzt hab ich verstanden, was du meinst, weil das ja total Realitätsfern ist. Du mienst, son Beschluss wird nach Verstreichung der Einspruchsfrist eingetragen.

      Auch hier wieder mal Quatsch, warum sollte es da keine Klage gegen den Übertragungsbeschluss geben??? Ich bin schliesslich auch Aktionär, da ist das eine Selbstverständlichkeit! Und für jeden guten Aktionär eine Pflicht, bei dem unverschämten Angebot.

      Gruss:keks:
      Avatar
      schrieb am 19.05.07 13:21:37
      Beitrag Nr. 611 ()
      Glückwunsch Aktionäre, da hat sich Deloitte ja ein ordentliches Eigentor geschossen...
      Wer einen Bloomberg-Terminal zur Verfügung hat sollte sich mal die Zeit nehmen und KöRe-Betas für 1 bis 5 Jahre mit täglichen/wöchentlichen/monatlichen Renditen zu berechnen und auf statistische Signifikanz zu überprüfen. Wäre sehr überraschend, wenn da nichts weit unter 1 dabei wäre.
      Weiterhin fehlen mit Sicherheit noch ausländische Peers in der Ermittlung.
      Das unlevern/relevern zu unterlassen ist mE trotz gleicher Kapitalstruktrur nicht korrekt, da diese sich 1. in der Vergangenheit änderte und 2. das tax shield aufgrund unterschiedlicher Steuersätze nicht berücksichtigt wird.
      Der Kapitalisierungszinssatz wird in der Planphase nicht jährlich neu berechnet (jew. anderes EK/FK-Verhältnis).
      Ich wette einen Haufen Geld, das der Wertbeitrag aus Thesaurierung falsch berechnet wurde, denn wo ist in der Tabelle S.78 die kapitalwertneutrale Anlage der thesaurierten Überschüsse von S. 89? Da kommen nochmal einige Millionen zusammen.
      Falsch ist ebenso die Ermittlung der Wachstumsrate, im Jahr 2009 wird eine EK-Rendite von 12,505% erreicht und in die ewige Rente fortgeschrieben. Bei einer Ausschüttungsquote von 45% ergibt sich so ein nachhaltiges Wachstum von (1-0,45)*0,12505=6,878%. Aus der angesetzten Wachstumsrate von 0,5% resultiert daher umgekehrt eine EK-Rendite von 0,005/(1-0,45)=0,909%, die ja offensichtlich nicht geplant ist.
      Das sind nur einige Punkte, die mir beim Durchblättern aufgefallen sind. Es lässt sich bestimmt noch mehr finden. Alleine eine Absenkung des Betafaktors von 1 auf 0,75 würde c.p. rd. 40€ mehr pro Aktie ausmachen. Also viel Erfolg.
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 20:00:50
      Beitrag Nr. 612 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.382.983 von Priteer am 19.05.07 13:21:37Hallo,

      heute kam die Einladung zur Hauptversammlung.

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 23:11:58
      Beitrag Nr. 613 ()
      Die Kölnische Rück verliert jedes Jahr Umsatz. Begruendung stets "bla bla wir konzentrieren uns auf ertragreiches Geschaeft". Sehr eigenartig. Ueber Jahrzehnte vorher hat man genau diese Geschaefsbereiche im Schadenversicherungsbereich erfolgreich bearbeitet. Andere Marktteilnehmer, die auch nichts verschenken, betreiben weiterhin die Bereiche, die die Köln. Rueck nicht mehr bearbeitet.

      Senken Umsatzrueckgaenge, auch freiwillige, die Bewertung und damit den SO-Preis ?

      Hat vielleicht die GenRe oder ein befreundetes Unternehmen die angeblich ach so schlechten Umsatzanteile uebernommen ? Falls ja, Gegenleistung erfolgt?
      Avatar
      schrieb am 28.05.07 16:15:14
      Beitrag Nr. 614 ()
      Solche Fragen bitte auf der HV stellen oder direkt bei Brandon´s Oma im bescheidenen Häuschen (30 Zimmer, 3 Schlafzimmer mit Meerblick, 12 Bedienstete) in der Karibik... :D
      Avatar
      schrieb am 04.06.07 18:51:36
      Beitrag Nr. 615 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.506.915 von Prof.Rudickks am 28.05.07 16:15:14
      heute grosse Umsätze in Ffm :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.06.07 23:21:30
      Beitrag Nr. 616 ()
      Wie wäre es mit einer Diskussion bzgl. der Schwächen des Gutachtens?
      Ich fange mal mit der Aufzählung an:

      1) Die eigenartige Ignorierung des Betafaktors. Das Hochsetzen auf 1,0 kostet richtig Geld! (KPMG treibt dasselbe Spiel derzeit auch bei EUWAX - offensichtlich sind viele Betas statistisch insignifikant..........). Die Peer-Rückversicherungen sind schlechter als die KR: weniger stabiles Leben/Kranken-Geschäft und kein so risikoloses Kapitalanlagengeschäft.

      2) Die Nichtberücksichtigung der Unternehmensteuerreform, da noch keine Konkretisierung. M.E. ist die Reform vor rd. 2 Wochen beschlossen worden.

      3) Die größte Dreistigkeit ist m.E. die Tatsache, dass den Aktionären die Gewinne der nächsten drei Jahre weitgehend genommen werden. Dies geht so:
      Mit Hinweis auf die Solvabilitätsvorschriften wird höherer Kapitalbedarf beansprucht, der dann offensichtlich nur im Kapitalanlageergebnis berücksichtigt wird. D.h. die thesaurierten Ergebnisse 2007-2009 werden wohl nur auf ewig mit rd. 3,8% verzinst. Auf 45% Ausschüttungsquote davon noch die Steuer abziehen und den Rest anschließend mit 7,76% wieder abzinsen - da bleibt kaum mehr etwas übrig. Nach meinem Verständnis hätte hier eine kapitalwertneutrale Anlage (7,76%) unterstellt werden müssen!!

      4) Der Wachstumsabschlag von 0,5% ist ein Schrumpfungsabschlag, denn die Inflation ist langfristig sicher höher. Auch dies ist eine Frechheit.

      Zu Solvencay II habe ich folgenden Text gefunden:
      "In jedem Fall wird Rückversicherungsschutz nach Solvency II auch weiterhin als Ersatz für Eigenkapital anerkannt werden. Derzeit dürfen Versicherer die Hälfte ihres vorgeschriebenen Mindestkapitals über Rückversicherungen abdecken. Experten halten eine Erhöhung dieses Anteils nach Solvency II durchaus für möglich, was zusätzliches Geschäft für die Rückversicherer bedeuten würde. Auch die Rückversicherungspreise könnte Solvency II nach Erwartung von Branchenexperten positiv beeinflussen. Bisher kam es am Rückversicherungsmarkt immer wieder zu starken zyklischen Schwankungen, je nachdem, wie viel Kapazität gerade im Markt ist. Wenn das neue Solvabilitätssystem die Branche insgesamt zu einem professionelleren Umgang mit ihren Risiken zwingt, verbessert sich dadurch möglicherweise auch die Transparenz in der Preisfindung zwischen Erst- und Rückversicherern. Die Rückversicherer hoffen auf stabilere Preise im Rückversicherungsmarkt, wenn ihre Kunden, die Erstversicherer, die Preisfindung künftig besser nachvollziehen können. "
      .
      Haben wir davon etwas positives im Gutachten gelesen? Nein!

      5) Warum wird eigentlich das Kapitalanlagegeschäft mit 3,8% Rendite (überwiegend kurzlaufende AAA-Anleihen) in den Cash Flows berücksichtigt und anschließend mit 7,76 % abgezinst? Ist doch eigentlich widersinnig. Aber da kann man wohl nicht mit Erfolgsaussicht gegen angehen.

      6) Drastische Rückgänge des versicherungstechnischen Ergebnisses in Leben/Kranken (s. Seite 50/51) werden als Rückkehr zur "langfristig normalisierte Schadenquote" verkauft.

      7) Auf S. 53 oben wird unterstellt, dass eine Besserabwicklung von Schäden langfristig nicht zu erwarten ist. So auch der Zweitgutachter auf Seite 25. Wie waren denn in der Vergangenheit die Abwicklungsgewinne? Dies liest man nirgends. Wenn diese positiv waren - müsste man dann nicht fairerweise eine entsprechende Abwicklungsgewinnquote auf die derzeit bestehenden Schadenrückstellungen anwenden und in der Barwertberechnung positiv berücksichtigen? Die 5,7 Mrd. Schadenrückstellungen strotzen sicherlich vor Reserven, so meine Vermutung...........
      Beim Betafaktor orientiert man sich doch auch an der Vergangenheit, warum nicht hier auch!

      8) Kr hat AAA-Rating. Wer noch?

      9) Warum 45% Ausschüttung? Dies sieht wohl IDW S1 vor , aber KR hat noch nie so viel ausgeschüttet.

      10) Der Zweitgutachter sieht den relevanten 3-Monatszeitraum etwas differenzierter (s. Seite 35-38), d.h. nicht unbedingt so eindeutig am 19.09.2006 endend.

      Der ein oder andere der Punkte sollte m.E. in den Spruchverfahren obsiegen können.

      Gibt es noch mehr Punkte?
      Avatar
      schrieb am 08.06.07 23:46:07
      Beitrag Nr. 617 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.382.983 von Priteer am 19.05.07 13:21:37Die meisten Ausagen teile ich ja vollkommen - insbesondere die mit der fehlenden kapitalwertneutralen Anlage.

      Aber bzgl. des Zusammenhangs von Unternehmenswachstum 0,5% und EK-Rendite bräuchte ich nochmals Nachhilfe. Dei Berechnung ist mir völlig unverständlich. Wie ist denn die richtige Wachstumsrate bei den unterstellen EK-Renditen? Die 12,505 % kann ich auch nicht nachvollziehen.
      Avatar
      schrieb am 08.06.07 23:56:21
      Beitrag Nr. 618 ()
      "Der Wachstumsabschlag von 0,5% ist ein Schrumpfungsabschlag, denn die Inflation ist langfristig sicher höher. Auch dies ist eine Frechheit."

      Das ganze Vorgehen der KölnischenRück ist eine Frechheit !!! Sobald die Kleinaktionäre rauss sind, wird wieder mehr Geschäftsvolumen abgeschlossen. Also nicht vorhersehbar, aber vielleicht orientiert sich die Zahl von 12,505 an den Mitbewerbern.
      Avatar
      schrieb am 09.06.07 14:08:14
      Beitrag Nr. 619 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.716.340 von Prof.Rudickks am 08.06.07 23:56:21Eine Frechheit ist auch, dass der Kurs so weit über 138 notiert.
      Ich will hier noch günstig einsteigen.. ;)

      nebenbei: ich habe nicht viel Ahnung, aber mir scheint, es wurde
      ein Ziel vorgegeben, und die Parameter wurden so angepasst dass
      das Ziel auch rauskommt.
      Die unterschiedliche Eigenkapitalrendite ist eben ein Neben-
      produkt der Zahlendreherei. Das wurde wohl nicht bedacht.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 15:28:19
      Beitrag Nr. 620 ()
      Aber bzgl. des Zusammenhangs von Unternehmenswachstum 0,5% und EK-Rendite bräuchte ich nochmals Nachhilfe. Dei Berechnung ist mir völlig unverständlich. Wie ist denn die richtige Wachstumsrate bei den unterstellen EK-Renditen? Die 12,505 % kann ich auch nicht nachvollziehen.

      Die nachhaltige Wachstumsrate bestimmt sich allgemein nach der Formel g=ROE*(1-Ausschüttungsquote). Das ist imho auch intuitiv nachvollziehbar, da das Wachstum der Jahresüberschüsse bei in der Nachhaltigkeit konstantem FK durch den Return on Equity bestimmt wird, und zwar wir das nicht ausgeschüttete (=reinvestierte) Kapital damit verzinst.
      Da 2009 ein ROE von 12,5% plangemäß unterstellt wird (siehe Tabelle S. 89), müsste sich in Kombination mit der nachhaltigen Ausschüttungsquote von 45% ein nachhaltiges Ertragswachstum von rd. 6,9% ergeben.
      Umgekehrt folgt aus einer Wachstumsrate von 0,5% (nominal, d.h. in der Tat unterhalb der Inflationserwartungen) durch einfaches Umstellen der Formel in ROE=g/(1-Ausschüttungsquote) eine nachhaltige EK-Rendite von rd. 0,9%.
      Zur Bestimmung der Wachstumsrate sollte jedes mittelfortgeschrittenen CF-Buch etwas bieten, empfehlenswert z.B. dieses Kapitel hier: http://www.stern.nyu.edu/~adamodar/pdfiles/damodaran2ed/ch4.…. Erläutert die Vor- und Nachteile exo-/endogener Bestimmung, die Herleitung der hier genannten Formel beginnt auf S. 13 bei den fundamentalen Methoden.
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 16:56:15
      Beitrag Nr. 621 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.772.625 von Priteer am 10.06.07 15:28:19Hallo Priteer,

      Zur Bestimmung der Wachstumsrate sollte jedes mittelfortgeschrittenen CF-Buch etwas bieten, empfehlenswert z.B. dieses Kapitel hier:
      Das ist auch meine Meinung. In der deutschsprachigen Literatur, die mir bekannt ist, wird der Wachstumsabschlag mit seinen mittlerweile zwei Komponenten (Wachstum über Inflation und über "Steuerstundung") kaum thematisiert. Kannst Du mir da eine Quelle nennen?
      Dein Link funktioniert leider nicht.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 17:04:56
      Beitrag Nr. 622 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.772.625 von Priteer am 10.06.07 15:28:19Danke für die Erläuterungen. Jetzt verstehe ich die Argumentation besser (der Link funktioniert bei mir aber nicht).

      Trotzdem ist das Gutachten m.E. in dem Punkt leider nicht falsch.
      Für die 0,5% Wachstum weren die 13,5 Mio benötigt (Thesaurierung für nachhaltiges Wachstum, S. 89). Der darüberhinausgehende Betrag von 163,1 Mio (Wertbeitrag aus Thesaurierung) wird nach IDW S1 offenichtlich gerade nicht "thesauriert" im eigentlichen Sinne. Weiter unten auf Seite 89 wird dann auch die Formulierung benutzt "Wertbeitrag aus der unmittelbaren Zurechnung von Thesaurierungen an die Anteilseigner". Es wird wohl stattdessen so etwas wie ein Aktienrückkauf unterstellt. Da es sich bei dem angenommenen Wachstum von 0,5% gerade um Überschusskapital handelt.

      Siehe auch in folgenem Link (PwC-Präsentation zu IDW S1, insbesondere Folie 40):
      http://www.wiwi.uni-jena.de/Steuern/lehre/l_downloads/dl/Vor…

      Wäre aber sehr schön gewesen, wenn man die 8,2625% um 6,9% Wachstumsabschlag hätte mindern dürfen..........
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 19:26:36
      Beitrag Nr. 623 ()
      In der deutschsprachigen Literatur, die mir bekannt ist, wird der Wachstumsabschlag mit seinen mittlerweile zwei Komponenten (Wachstum über Inflation und über "Steuerstundung") kaum thematisiert. Kannst Du mir da eine Quelle nennen?
      Mir ist in diesem Punkt leider auch keine deutschsprachige Quelle bekannt, schon gar nicht mit explizitem Bezug auf das Ertragswerverfahren gem. IDW.

      Beim Link ist hinten eine Klammer zu viel: http://www.stern.nyu.edu/~adamodar/pdfiles/damodaran2ed/ch4.…

      Der darüberhinausgehende Betrag von 163,1 Mio (Wertbeitrag aus Thesaurierung) wird nach IDW S1 offenichtlich gerade nicht "thesauriert" im eigentlichen Sinne.
      Die Berechnung thesauriert 4,5%, 87,7% gehen an die Aktionäre und 7,9% sind Steuern. Ich denke so eine hohe Ausschüttungsquote ist übertrieben und nicht zum Wohl der Aktionäre. Eine Ausschüttungsquote von 60% finanziert nachhaltiges Wachstum von rd, 4,8%. Beta von 0,75 = Wert pro Aktie (nur TV) ist 283€. Das entspricht einem KGV von etwa 18 und damit der Bewertung von BRK, die ja gut die Hälfte der Erträge aus dem Versicherungsgeschäft bezieht.
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 21:17:47
      Beitrag Nr. 624 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.774.065 von Priteer am 10.06.07 19:26:36Die Berechnung thesauriert 4,5%, 87,7% gehen an die Aktionäre und 7,9% sind Steuern. Ich denke so eine hohe Ausschüttungsquote ist übertrieben und nicht zum Wohl der Aktionäre

      Die Berechnung thesauriert 13,5 Mio (4,5% des Ergebnises) gerade deshalb, da dies 0,5% des EK entspricht und somit benötigt wird, um das EK entsprechend dem erwarteten Geschäftsvolumenzuwachs von 0,5% p.a. mitwachsen zu lassen.
      Da das angenommene Wachstum sehr mager ist, ergibt sich automatisch der hohe Rückfluss an die Aktionäre (87,7%), da das viele Geld im Unternehmen für 0,5% Wachstum nicht benötigt wird.

      Ich habe mir mal erlaubt bei der Berechnung von S.89 alternativ 2% Wachstum zu berücksichtigen. Dies führt jedoch wegen der höheren Thesaurierung für nachhaltiges Wachstum (54,0 Mio) trotzdem nur zu einer Erhöhung des Ertragwerts auf 3.110 Mio, d.h. rd. 8% mehr.

      Wer ist denn BRK?
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 21:50:05
      Beitrag Nr. 625 ()
      Die Berechnung thesauriert 13,5 Mio (4,5% des Ergebnises) gerade deshalb, da dies 0,5% des EK entspricht und somit benötigt wird, um das EK entsprechend dem erwarteten Geschäftsvolumenzuwachs von 0,5% p.a. mitwachsen zu lassen.
      Da das angenommene Wachstum sehr mager ist, ergibt sich automatisch der hohe Rückfluss an die Aktionäre (87,7%), da das viele Geld im Unternehmen für 0,5% Wachstum nicht benötigt wird.

      Ja eben. Das ist nicht in Ordnung: Die haben selber eine weit realistischere Ausschüttungsquote von iirc 45% empirisch ermittelt (siehe Gutachten), thesaurieren aber nur 4,5%. Zudem entsprechen 2% nachhaltiges Wachstum gerade mal einem Inflationsausgleich. BRK ist Berkshire Hathaway.
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 09:54:32
      Beitrag Nr. 626 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.831.086 von Priteer am 11.06.07 21:50:05Hi,

      ich bin kein Fachmann, aber gab es nicht auch steuerliche Änderungen die ab 2007 gelten und somit grade bei Rückversicherungen ein erhebliches Potential bergen ????
      Ich weiss nicht mehr wo ich es her habe, aber ich meine darüber etwas gelesen zu heben, deshalb fand ich die KR auch sehr interessant. Ob das im Gerling-Threat stand :confused:

      Vielleicht kann ja einer von Euch helfen ?

      Besten Dank:cool:
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 22:14:16
      Beitrag Nr. 627 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.831.086 von Priteer am 11.06.07 21:50:05Verstehe noch nicht so recht, was an der hohen Ausschüttungsquote von 95,5% (vor typisierter Ertragssteuer) unmittelbar anstößlich sein sollte. Eine hohe Quote ist ja zunächst förderlich für einen hohen Barwert. Falls man von einer geringeren Ausschüttung ausgeht, so muss eh komplett neu gerechnet werden, um das Pferd quasi nicht von hinten aufzuzäumen, denn die einhergehende höhere Thesaurierung verlangt sinnvollerweise auch höhere Bruttobeiträge usw. Ob das tatsächlich schlussendlich zu nennenswert höherem Barwert in der ewigen Rente führt, müsste man erst mal durchrechnen.

      Ich denke, der ausschlaggebende Hebel wird in der Nachbesserung auf jeden Fall vom Betafaktor ausgehen. Allein die Anpassung der 1,0 Richtung in den Bereich der empirischen Werte bringt die Abfindung locker über 200 EUR.
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 20:34:04
      Beitrag Nr. 628 ()
      Richtig! Der Betafaktor ist entscheidend und m.E. zusätzlich noch die nicht richtig berücksichtigten Ergebnisse 2007 bis 2009.

      Wie schlecht die Einschätzung durch die Bewerter ist zeigt auch folgende Überlegung:
      In 2006 wurde ein Vorsteuerergebnis von rd. 500 Mio erzielt. Mit der Unternehmensteuerreform ist zukünftig mit rd. 30% Steuer zu rechnen (bisher knapp 40%), d.h. dies hieße Nachsteuerergebnis von 350 Mio bei unveränderter Geschäftslage.

      Obwohl bis 2010 dem Unternehmen ggü. 2006 noch rd. 860 Mio zufliessen, ist das Jahresergebnis nur 322,7 Mio. ab 2010.

      D.h. sozuagen eine Minusrendite für die 860 Mio............
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 19:28:39
      Beitrag Nr. 629 ()
      Wer geht eigentlich nächste Woche zur HV und kann hier einen Erlebnisbericht darbieten?

      Ich kann leider wegen Urlaubs nicht teilnehmen.
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 10:17:19
      Beitrag Nr. 630 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.004.495 von SAFE1 am 18.06.07 19:28:39Du solltest dich unbedingt vertreten lassen! Heute am 19. ist der letzte Termin, du must nur am 05. schon Aktionär gewesen sein.
      Aktionärsvereinigungen wie DSW und SDK sind da die richtigen Ansprechpartner. Son Widerspruch zu Protokoll geben, kostet nix und kann auch nicht schaden.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 10:33:22
      Beitrag Nr. 631 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.014.028 von Berni911 am 19.06.07 10:17:19Son Widerspruch zu Protokoll geben, kostet nix und kann auch nicht schaden.
      Merkwürdige Rechtsauffassung. Die HV ist doch noch gar nicht gelaufen.
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 11:47:20
      Beitrag Nr. 632 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.014.325 von unicum am 19.06.07 10:33:22Kann man doch per Weisung jetzt schon aufgeben, die TOP stehen doch schon fest und wenn die überziehen sollten, na dann haste auch nix vergeben!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 11:51:29
      Beitrag Nr. 633 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.015.820 von Berni911 am 19.06.07 11:47:20Nochmal zu meinem Verständnis: WARUM konkret sollte man Deiner Meinung nach \"Widerspruch zu Protokoll geben\"?
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 11:53:37
      Beitrag Nr. 634 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.015.908 von unicum am 19.06.07 11:51:29Besser: Warum willst Du Widerspruch einlegen?
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 14:33:49
      Beitrag Nr. 635 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.015.950 von unicum am 19.06.07 11:53:37Aktuelles Beispiel: DGAG oder B&L Immobilien (765950).

      Es wurden statt der angebotenen 28,-€ ein Aufschlag von 10,-€ angeboten, wenn keine Klagen erhoben und die Widersprüche zurückgenommen werden.

      Ich bekam also ein Schreiben von Freshfields, mit diesem Angebot, da ich Widerspruch zu Protokoll gegeben hatte. Auf der Liste derer, die Widerspruch eingelegt hatten, waren auch Peter Eck und Klaus Zapf.

      Das kann natürlich auch anders kommen, aber hier war klar, dass es eine Klage geben wird. Ich habe mich auf ca. 33,-€ per Gutachten gerechnet und die Aktien dann für 36,- verkauft. Heute kam die Ad-Hoc: Angebot zurrückgenommen, da Klagen vorliegen, Kurs 30,50. Somit hat mir der Widerspruch 15% nicht gemachten Verlust eingebracht. Kann man denken wie man will. Die Bindung des Kapitals und dann müssen noch mehr als 38,-€ im Spruchverfahren rüber kommen, für mich aussichtslos. Also habe ich mir noch ein paar Kölnische gekauft. Wenn dort auch 230,- € angeboten werden und die Herren von der Partie sind, läufts genauso.

      Dann noch ein kleiner Nachtrag zum Herrn Eck, ich weiss nicht ob man den Vergleich bei CBB Holding noch irgendwo her bekommt, da stand sinngemäß drin, "Die Nachzahlung erhalten alle, die am 28 Dezember Aktionäre waren, gegen den TOP xy gestimmt hatten und einen Widerspruch zu Protokoll gaben." Also Widerspruch zu Protokoll geben kostet nichts und verpflichtet auch zu nix, somit kann man doch von seinem Recht gebrauch machen.

      Und wenn der Prüfer, vom Übernehmer, dem Gericht als Gutachter vorgeschlagen wird, reicht das doch schon aus, um misstrauisch zu sein.:laugh: Und wenn ich dann noch auf einen ganz anderen Unternehmenswert komme, als der Prüfer, na dann muss da doch etwas im Busch sein, oder?;) Das eine oder andere Urteil hab ich auch schon mal gelesen, dass bei einem Spruchverfahren raus kam und die angesprochenen Werte sind halt etwas zu Gunsten des Übernehmers im ersten Gutachten ausgefallen. reicht ja schon wenn der Name Strehle in so einem Gutachten erwähnt wird.:laugh::laugh::laugh:


      Also bis dann, macht ordentlich Rabats, das die HV bis nach Mitternacht dauert, dann is eh alles hinfällig.:laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 14:38:38
      Beitrag Nr. 636 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.015.950 von unicum am 19.06.07 11:53:37Besser: Warum willst Du Widerspruch einlegen?

      Gegen den Übertragungsbeschluss; fühle mich enteignet!
      Da der Aufsichtsrat nicht meine Interessen vertrat und ein ordentliches Angebot erstellen lies, auch gegen dessen Entlastung, gleiches gilt natürlich für den Vorstand, ich bin so enttäuscht.:D:D:D:D
      Der beauftrage und von meiner Gesellschaft bezahlte Abschlussprüfer, hat auch keine Stellungnahme über den wahren Wert meines Unternehmens abgegeben, der gehört nicht entlastet.:)


      :p
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 15:08:00
      Beitrag Nr. 637 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.018.750 von Berni911 am 19.06.07 14:38:38Die von Dir aufgezeigte Praxis stellt für mich einen Missbrauch unseres Rechtsystems dar und gießt Öl ins Feuer derer, die die Aktionärsdemokratie weiter abbauen wollen. Auch das Argument, die Gegenseite würde ja auch auf ihre Weise abzocken, berechtigt m.E. nicht zu diesem Verhalten.

      Auch inhaltlich sind das keine Gründe für evl. Anfechtungs-Nichtigkeitsklagen. Wenn Du bspw. der Meinung bist, ein Unternehmen sei mehr wert als im Gutachten dargestellt, bleibt es Dir ungenommen ein Spruchverfahren zu beantragen.

      Warum nennst Du das Kind nicht beim Namen? Es geht um Abzocke, nicht um Inhalte. Das ist vielleicht etwas für Leute wie Eck und Zapf, mir gefällt der Stil jedenfalls nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 15:39:12
      Beitrag Nr. 638 ()
      @unicum

      Das sehe ich genauso.

      @Berni911

      Du erwähnst zu Recht das Thema Kapitalbindung. Durch die Unsitte, Squezze-Out und GuB-Verträge durch irgendwelche fadenscheinigen Klagen unnötig in die Länge zuziehen, verlängert sich ja gerade die Kapitalbindung. Diesen Leuten geht es wahrscheinlich nur um die Frage der Prozesskostenerstattung.

      Für mich (und höchstwahrscheinlich auch für alle anderen) wäre es gerade unter dem Gesichtspunkt Kapitalbindung und auch unter Steueraspekten attraktiver, Squeeze-Outs nicht durch Klagen zu behindern. Man bekäme viel schneller seinen Kapitalrückfluß und könnte neu investieren. Im Fall Kölner Rück wird sich der Squeeze-Out aufgrund der zu erwartenden Klagen nach meiner Einschätzung bis ins erste Quartal 2008 hinziehen. Das Ergebnis wird sein, dass sich das Unternehmen in einem ersten Schritt mit den Klägern vergleicht und auf 165 Euro nachbessert. Na toll. Mit Blick auf die Opportunitätskosten ist dies nicht besonders attraktiv. "Abgerechnet" wird eh in der Spruchstelle.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 20:21:22
      Beitrag Nr. 639 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.019.804 von babbelino am 19.06.07 15:39:12Hallo ihr beiden,

      also ich habe nur gesagt, dass es nicht schaden kann, einen Widerspruch zu Protokoll zu geben!
      Grade wenn man nicht an einer HV teilnehmen kann. Siehe hier z.B. auch Lindner Holding.

      Das andere was ich geschrieben hatte, bezog sich auf eine andere Aktie, hier finde ich es dann auch nicht fair. Aber es ist schliesslich jedem frei gestellt, zu machen, was er will. Das Recht hat er, wenn jemand etwas dagegen hat, soll er das Gesetz entsprechend ändern. Je mehr Pseudoklagen es gibt, um so grösser der Druck, ein Gesetz zu ändern. Klagen bringen manchmal auch etwas Gutes, siehe z.B. Spar oder Gerling, das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

      Also, macht was ihr wollt.

      Grüsse:cool:
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 20:38:20
      Beitrag Nr. 640 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.026.267 von Berni911 am 19.06.07 20:21:22Ach,

      noch ein Nachtrag, wie lange haben wir hier gewartet, bis endlich diese HV und das Gutachten da ist. Das kann auch alles schneller gehen. Warum gibt es einen SO aber keinen Buy-Out ? Soviel zum Thema Gerechtigkeit.

      Grüsse:cool:
      Avatar
      schrieb am 20.06.07 09:22:36
      Beitrag Nr. 641 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.026.267 von Berni911 am 19.06.07 20:21:22Je mehr Pseudoklagen es gibt, um so grösser der Druck, ein Gesetz zu ändern.
      Eben. Je öfter das Recht missbraucht wird, desto eher werden diese Rechte ganz abgeschafft. Der Trend ist ja schon seit Jahren zu beobachten. Zapf und Eck erweisen der Aktionärsdemokratie einen Bärendienst.
      Avatar
      schrieb am 20.06.07 12:41:40
      Beitrag Nr. 642 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.019.804 von babbelino am 19.06.07 15:39:12@babbelino, unicum, berni911

      ich muss in der Diskussion über die Unsitte,fast grundsätzlich Anfechtungsklagen einzureichen, babbelino und unicum Recht geben, gut dass das auch mal so ausgesprochen wurde...
      allerdings habe ich auch Verständnis dafür, dass man die Anweisung geben kann Widerspruch zu bestimmten TOP zu notariellem Protokoll zu geben, wenn man nicht selbst an den HVs (besonders S-O-HVs)teilnehmen kann und nicht sicher ist, ob sein Vertreter auch angemessen und sachkundig abstimmt, bezw. aufgrund der Mehrheitsverhältnisse der eigene Abstimmungswunsch keine Wirkung hat.
      Die Anrufung der Spruchstelle ist jedoch fast immer geboten und auch mehr als legitim, denn ich habe ja die Anteile an Gesellschaften nicht gekauft, um herausgedrängt zu werden. Wenn dies schon zulässig ist, ist umso genauer zu prüfen, ob die Abfindung auch angemessen ist, was aus meiner mittlerweile verhältnismäßig großen Erfahrung i.R. nicht gegeben ist.
      ms
      Avatar
      schrieb am 21.06.07 16:28:31
      Beitrag Nr. 643 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.071.809 von muschelsucher am 20.06.07 12:41:40Hallo Zusammen,

      mal eine kurze Frage:

      Ich werde zur HV gehen und natürlich gegen die Abfindung stimmen, da uninteressant.... Kann man sich dann irgendwo an Klagen gegen den Beschluss mit dran hängen, oder muss dass jeder einzelne selber machen? Wie teuer ist denn so etwas? Wenn die unter Umständen erhöhte Abfindung vom Rechtsanwalt verzehrt wird, dann gehe ich vielleicht doch vorher raus, und die Rechtsschutz bezahlt solche Fälle ja leider nicht (mehr)...

      Hat da jemand Erfahrung?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 21.06.07 16:42:21
      Beitrag Nr. 644 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.095.700 von Max_Invest23 am 21.06.07 16:28:31Ist im thread schon mal beantwortet worden - Tenor : jeder für sich allein. Aber Du kannst mir gerne Deine shares abgeben.

      Aber jetzt mal im Ernst - warum willst Du mit in eine Sammelklage? Das werden freundlichst andere schon für Dich tun. Da kannst Du Dir wohl ziemlich sicher sein. Geld gibts dann für alle:D Anders ist das natürlich auf der HV - da gilt jede Stimme.

      Gruß xad
      Avatar
      schrieb am 21.06.07 16:50:07
      Beitrag Nr. 645 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.095.984 von xad am 21.06.07 16:42:21OK,

      das heißt also, wenn einer solch eine Klage erwirkt, und es gibt dann ein Urteil, wird es sowieso auf alle Aktionäre angewendet? Sprich, die HV wird ja beschließen (weil Mehrheit bei WB), den Squeeze Out zu machen, und wir bekommen alle die vorgeschlagenen 148,90 EUR als Barabfindung.

      Dann kommt die Klage und wenn die erfolgreich ist, bekommen alle eine Nachzahlung. Ist das das Prozedere?

      Grüße!
      Avatar
      schrieb am 21.06.07 16:53:08
      Beitrag Nr. 646 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.096.165 von Max_Invest23 am 21.06.07 16:50:07So ist es:D

      Ist wie beim Bundesfinanzgericht und Deiner Steuererklärung. Allein, Du solltest natürlich einen formlosen Widerspruch mit Rückschein senden - dann biste auf der sicheren Seite.

      Gruß xad
      Avatar
      schrieb am 21.06.07 20:17:07
      Beitrag Nr. 647 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.096.165 von Max_Invest23 am 21.06.07 16:50:07Nein, so ist es ebend nicht!

      Aus der Klage wird sicherlich nichts aber aus einem Vergleich, wegen der Klage.
      Und die Klage muss auch nicht so enden, dass da eine Nachzahlung bei raus kommt.

      Im Spruchverfahren wird der endgültige Preis festgelegt, den bekommen
      dann alle.

      Grüsse:)
      Avatar
      schrieb am 21.06.07 22:01:09
      Beitrag Nr. 648 ()
      @Berni911
      Danke. Das Vergleichsangebot haben, wenn ich das richtig verstehe, nur diejenigen erhalten, die Widerspruch zu Protokoll brachten. Wirklich interessant. Widerspruch gegen den SO-Beschluss?

      @unicum
      Missbrauch der Aktionaersrechte sieht fuer mich so aus:
      Von den 4 grossen Pruefergesellschaften ist einer Pruefer,
      einer erhaelt Spezialauftraege fuer Auslandsfragen, einer schreibt ein Gutachten mit Zielwert 148 EUR und einer darf Angebote fuer die Zeit nach dem SO einreichen. Alle vertreten ehrlich die Interessen der Kleinaktionaere.

      Bis wann darf man Widerspruch wirksam zu Protokoll bringen ?
      Auch noch in angemessener Frist nach der HV ?
      Avatar
      schrieb am 22.06.07 11:11:29
      Beitrag Nr. 649 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.102.523 von kraftfutter am 21.06.07 22:01:09Also ich meine nur auf der HV!
      Ansonsten müsstest du eine Nichtigkeitsklage einreichen.

      Das mit dem Widerspruch in dem CBB fall, bezog sich nicht auf einen SO. Ich wollte nur mal schreiben, das die Berufskläger auch gerne nur ihr eigens Schaf ins trockne bringen. Und wenn man sich Vergleiche im E-Bundesanzeiger ab und zu mal durchliest, dann finde ich es besser, auf der richtigen Seite zu sein. Wie gesagt, es kostet ja nichts.

      Bei den Prüfern gebe ich dir absolut recht, es tauchen immer die gleichen auf. Man ist auch nicht bereit, Faktoren aus bereits gefällten Urteilen in seine Gutachten mit einzuflechten. Auch ich kann mir genau die von dir beschriebene Art und Weise vorstellen, der Grossaktionär gibt die Zielgrösse vor. In diesem Fall 148,-€. Der Grossaktionär wird auch genau wissen, in welcher Preisspanne das nachher endet. Mit 30 % über dem jetzigen Niveau. Aber erst in 3-4 Jahren.:laugh::laugh::laugh::p

      Irgendwie sieht es aus wie bei Gerling, wer war da denn Prüfer?
      Avatar
      schrieb am 22.06.07 11:18:38
      Beitrag Nr. 650 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.102.523 von kraftfutter am 21.06.07 22:01:09So, ich habe es glaube ich gefunden:

      Schön wenn in einem Vergleich solche Formulierungen verwendet werden:
      In diesem gerichtlichen Vergleich hat sich die EBC Asset Management Ltd. verpflichtet, allen Aktionären der CBB Holding AG die gegen den Beschluss über die Kapitalherabsetzung (TOP 2) Widerspruch zur Niederschrift erklärt haben, ein Kaufangebot über ihre (Alt)-Aktien zu einem Kaufpreis von Euro 0,15 je Aktie zu unterbreiten. Der maßgebliche Zeitpunkt für den Nachweis des Umfangs des Aktienbesitzes endet mit Ablauf des dritten Werktags nach Veröffentlichung des Prozessvergleichs im Rahmen der adhoc-Mitteilung, d.h. dem.14.12.2004.
      Avatar
      schrieb am 22.06.07 11:22:06
      Beitrag Nr. 651 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.144.451 von Berni911 am 22.06.07 11:11:29Moment mal Berni911.

      Es ging, so habe ich es verstanden, Max_Invest23 darum, ob, wenn er jetzt shares von der KR kauft, Chancen hat :

      a.) auf eine höhere Abfindung (ob KLage oder Vergleich) und
      b.) eine Abfindung erhält, auch wenn er nicht selbst klagt bzw. den Vergleich abschließt.

      Sicherlich, a.) ist das Risiko, aber b.) eben nicht.

      Aber vielleicht haben wir auch nur aneinander vorbei geredet:)

      Gruß xad
      Avatar
      schrieb am 22.06.07 12:03:09
      Beitrag Nr. 652 ()
      Wie sieht eigentlich das genaue Vorgehen beim SO aus???

      Auf der HV wird der SO mit der WB-Mehrheit beschlossen werden und es wird (auch von mir) Widersprüche geben.

      Kann dann der SO trotzdem abgewickelt werden ???

      Wann ist mit dem Geldeingang zu rechnen ????


      Schade, dass der Kurs nicht tiefer steht, in der Nähe des Angebots wie bei der Alli-Leben.
      Avatar
      schrieb am 22.06.07 19:11:52
      Beitrag Nr. 653 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.145.692 von MIRU am 22.06.07 12:03:09Das ist es ja gerade, wenn Anfechtungsklagen gegen den S-O Beschluß eingelegt werden, kann der S-O nicht durchgeführt werden bis zur Entscheidung über diese Klagen oder einen Vergleich. Der Zeitrahmen dafür kann 1 bis 1/2 Jahre sein. Dann erst kann der S-O durchgeführt werden und es fließt die Abfindungssumme, den Nachschlag gibt es dann , wenn die Spruchstelle einen höheren Betrag festgestellt hat (kann Jahre dauern) oder die Parteien einen Vergleich schließen. Wenn nur eine Partei dagegen ist, muß das gericht dann entscheiden...
      In der Zeit, wo der S-O wegen s.o. nicht durchgeführt werden kann, ist das Geld der Aktionäre gebunden und es gib i.R kaum Dividende, nur die gesetzliche Mindestdividende..peanuts.
      Ich bin ganz klar ein Gegner von Anfechtungsklagen, jedenfalls von denen, die nur zum Zweck der Erreichung einer Zahlung zur Rücknahme der Anfechtungsklagen geführt werden!!!!!
      Die Überprüfung der Abfindung durch die Spruchstelle soll aber in jedem Fall angeschoben werden, wenn dort was herauskommt wird dann allen Aktionären ausgezahlt .
      ms
      Avatar
      schrieb am 22.06.07 19:15:29
      Beitrag Nr. 654 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.154.208 von muschelsucher am 22.06.07 19:11:52..ich meinte eben es kann 1 - 1 1/2 Jahre dauern, bis der S-O durchgeführt wird und die von der Gesellschaft angebotene Abfindungssumme gezahlt wird....bis dahin tote Hose...auch der Kurs wird sich kaum verändern...
      Avatar
      schrieb am 23.06.07 18:55:45
      Beitrag Nr. 655 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.154.283 von muschelsucher am 22.06.07 19:15:29..da muss ich doch nochmal nachfragen :confused:

      @xad: bin jetzt schon Aktionär...

      @all:

      Ich hatte das so verstanden, dass auf der HV der SO beschlossen wird (da die Mehrheit ja bei Hr. Buffet liegt). Wir, die Kleinen, sagen dazu NEIN (zumindest bei dem Angebot..). Wir bekommen dann zum Stichtag nach der HV das Geld, was die GenRe anbietet in Bar, und danach kann man dann klagen etc. Wenn es daraus ein Resultat gibt, was dann höher liegt, dann gibt es eine Nachzahlung (oder eben nicht).

      Oder: ist es wirklich so, dass die Kölner Rück gelistet bleibt und der Aktienkurs einfach fortgeschrieben wird (gut, ein Handel macht ja auch keinen SInn mehr..), bis irgendwann irgendwer entscheidet, dass das Angebot ok war?? Dann würde es ja wohl eher Sinn machen, jetzt zu verkaufen, denn wenn das Kapital jetzt 1-1/2 Jahre gebunden ist, dann kann ich es besser für etwas anderes verwenden...

      Wie isset denn nu ?
      Avatar
      schrieb am 24.06.07 15:40:26
      Beitrag Nr. 656 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.206.397 von Max_Invest23 am 23.06.07 18:55:45Die Abfolge wird vermutlich so sein:
      Der S-O wird auf der HV beschlossen wegen der Mehrheitsverhältnisse, egal wie die Kleinaktionäre abstimmen.
      Danach werden etliche Anfechtungsklagen eingereicht werden wegen irgendwelcher Gründe, warum der Beschluß nicht wirksam sein soll.
      Dann wird über diese Klagen entweder entschieden oder ein Vergleich geschlossen bezügl. Rücknahme der Klagen gegen Zahlung eines Geldbetrages..(das kann länger dauern,wie ich schon schrieb 1 bis 1 1/2 Jahre).Den Geldbetrag erhalten aber nur die Kläger.
      In dieser Zeit findet nach wie vor ein Handel an den Börsen statt, da die Aktien ja noch notiert ist.
      Dann findet der S-O statt und es wird der Abfindungsbetrag gezahlt, den der Mehrheitsgesellschafter geboten hat und der Handel der Aktien wird eingestellt.
      Da der zu gering ist, wird die Spruchstelle angerufen von einigen Anlegern (auch von mir) und was ggf.dann herauskommt an Erhöhung kommt allen Aktionären, die per S-O aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, zugute, egal, ob sie die Spruchstelle angerufen haben oder nicht.
      ms
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 09:48:45
      Beitrag Nr. 657 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.206.397 von Max_Invest23 am 23.06.07 18:55:45Hallo,

      ja so oder so ähnlich wird es laufen, Es wird Anfechtungsklagen geben und der beschlossene SO kann nicht im Handelsregister eingetragen werden, da ja geklagt wird. Dann kommt meist ein beschleunigtes Verfahren dazu, das den Eintrag verlangt. Ist der SO erstmal eingetragen, ist es eh alles zu spät, kein Gericht wird dann den Beschluss weder rückgängig machen, es sei den, es sind ultra falsche Angaben gemacht wurden. Ist hier aber nicht der Fall.

      Geh mal davon aus, dass der Vergleich oder die Eintragung am heutigen Tag in einem Jahr steht. Entgegen manch anderer Vergleiche, wird hier sicherlich der geschlossene für alle gelten.Je nach dem was die Kläger vorhaben, wird der Vergleich so oder so ausfallen, soll heissen, es wird entweder eine minimale Erhöhung geben und dann einen satten Nachchlag im Spruchverfahren oder man wird gleich beim endgültigen Preis landen.
      Siehe V+W-Bank oder BW-Bank, andernfalls Gerling oder Spar.

      Grüsse:cool:
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 13:54:34
      Beitrag Nr. 658 ()
      Wer kommt morgen zur HV ????

      Ich bin auf jeden Fall dabei.

      Wird sicherlich eine spannende Angelegenheit.
      Mit einer langen Schlange vor dem Notar. :D
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 18:13:20
      Beitrag Nr. 659 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.305.715 von MIRU am 25.06.07 13:54:34Woran erkennt man dich ?

      Hast du wieder diese karierte Jacke an und den Gummihahn in der Tasche?:laugh::laugh::laugh: Ich wünsch euch viel Erfolg und schreibt mal etwas , wenn ihr da noch um 21 Uhr rumsitzt.:D


      Grüsse:cool:
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 21:59:02
      Beitrag Nr. 660 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.310.971 von Berni911 am 25.06.07 18:13:20
      Morgen wieder Märchenstunde von Lüdtke-Bornefeld & Co, wie bei der letzten HV:

      "Ein Squeeze-out ist nicht geplant" :laugh:

      "Die Redezeitbegrenzung von 30 Minuten ist rein prophylaktisch" :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 23:16:47
      Beitrag Nr. 661 ()
      Noch kein Bericht zur HV ? Dann will ich mal meine Eindruck wiedergeben...

      Statt wie sonst HV im Stammsitz am Theodor-Heuss-Ring diesmal Köln-Messehalle Ost. Statt des mit dieser Örtlichkeit sonst verbundenen Massenauflaufs diesmal ein eher überschaubarer Eindruck.
      Statt wie sonst Buffet nach HV, diesmal grosses Buffet zwischen Empfang und Konferenzsaal. Teilnehmeranzahl kann ich nur schwer schätzen, aber anscheinend genausoviele wie in den Jahren vorher.
      Diesmal findet zeitgleich die HV der HypoVereinsbank statt, wo anscheinend mehr herauszuholen sein soll. Na ja, sonst fanden die HVs bei der KölnischenRück doch immer Freitags statt.
      Diesmal aber viel mehr Wortmeldungen mit etlichen Fragen, war auch nicht anders zu erwarten. Lütdke-Bornefeld (diesmal mit roter Nase) hatte trotz 96 Mitarbeitern im Back-Office wiederholt Schwierigkeiten eine präzise Ortwort zu geben...
      Am Infoterminal mit der Auflistung der Teilnehmer reger Betrieb. Wollte jeder wohl mal wissen, wieviele KölnischeRück der Golfpartner so im Depot hat.. :confused:
      Musste leider schon recht schnell aus persönlichen Gründen weg und habe nur noch Widerspruch gegen den Squeeze-out beim Notar eingelegt und mir hierrüber auch eine Bescheinigung ausstellen lassen.
      Wie ich von einem Bekannten erfahren habe und wie zu erwarten ging der Squeeze-out dann wohl mit 97,xx Prozent durch. Ende der HV gegen 21.30 Uhr.

      Wer mehr Infos hat BITTE schreiben.
      Avatar
      schrieb am 27.06.07 09:36:42
      Beitrag Nr. 662 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.337.361 von Prof.Rudickks am 26.06.07 23:16:47Moin,

      ich habe auch einen Bericht erhalten, es kann wohl sein, dass die HV wiederholt werden müsste, es soll Probleme bei den Namensaktien gegeben haben, so dass die Präsenz nicht stimmte.

      Dann soll es auch Unterschiede zwischen dem im Geschäftsbericht angegebenen Kennzahlen und mit dem im Übertragungsbericht verwendeten Zahlen gegeben haben. Auch wurden alle Zahlen zu Lasten der Gesellschaft in voller Höhe angenommen an statt in einem Mittel.
      Schäden durch diesen Wirbelsturm wurden in Höhe von 60-80 Mio angegeben, es wurde im Übertragungsbercht aber mit 80 Mio gerechnet.......... Auch soll es in anderen Bereichen noch kleine \"Mogelein\" gegeben haben. Das ganze Gutachten ist eine Frechheit und nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde.

      Ein Aktionär hat es dann auf den Punkt gebracht, er forderte den Grossaktionär auf, den wahren Wert der Aktie von 300,- € zu zahlen.

      Damit könnte ich leben.:p

      Ich bin gespannt, wie es mit der Stimmkartenbestellung aus geht. Ich als Namensaktionär, war auch persönlich davon betroffen, das ich zwei Eintrittskartenbestellungen bekommen hatte. Einmal für die Namensaktien und dann nochmals mit der gleichen Stückzahl an Inhaber Aktien!!!?!?!?! Die Eintrittskartennummern waren aber identisch. Auf der HV wurde dann von einem Aktionär festgestellt, dass seine Stückzahlen nicht mit seinen Stimmrechten übereinstimmt. Das wäre dann aus meiner Sicht ein formeler Fehler, der dazu führen könnte, obwohl die Stimmmehrheit eindeutig ist; das die HV wiederholt werden müsse. Das kann man auch nicht damit abtun, dass zwei Aktien mehr oder weniger bei den Nein-Stimmen, zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Dann hätte man auch gar nicht einladen brauchen. Bei 95,1% Ja-Stimmen des Grossaktionärs, stand das Ergebnis der HV ja eh schon fest.

      Also zu den normalen Anfechtungsklagen, wird es sicherlich noch Anfechtungsklagen und Nichtigkeitsklagen gegen die HV an sich geben. Ich glaube nun nicht mehr, dass wir mit einem Jahr auskommen. Aber den von mir zitierten Aktienpreis, würde ich von 230,- € auf 270-280 € hochziehen.

      Grüsse:laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.06.07 17:44:23
      Beitrag Nr. 663 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.342.317 von Berni911 am 27.06.07 09:36:4227.06.2007 - 12:41 Uhr
      Kölnische Rück rechnet mit Klagen gegen Squeeze out
      MÜNCHEN (Dow Jones)--Die Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG rechnet mit Klagen von Minderheitsaktionären gegen die geplante Zwangsabfindung. Auf der Hauptversammlung hätten mehrere Aktionäre Widerspruch zu Protokoll gegeben, sagte eine Unternehmenssprecherin am Mittwoch Dow Jones Newswires auf Anfrage. Nun bleibe abzuwarten, wie die Aktionäre weiter verfahren.

      Wie viele Widersprüche eingereicht wurden und wogegen sie sich richten, sagte die Sprecherin nicht.

      Legt ein Aktionär auf einer Hauptversammlung Widerspruch ein, erhält er sich die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen gegen Beschlüsse der Aktionärsversammlung vor Gericht zu klagen.

      Auf der ordentlichen Hauptversammlung Dienstagabend seien sämtliche Beschlussvorschläge der Verwaltung angenommen worden, darunter auch der zum geplanten Squeeze Out, teilte die Kölnische Rück am Mittwoch mit. Mehrheitsaktionär General Reinsurance Corporation bietet den Aktionären eine Barabfindung von 148,90 EUR je Aktie. Die US-Gesellschaft hält nach Angaben vom September 2006 insgesamt 95,217% an der Kölnischen Rück.

      Neuer Vorstand für das weltweite Ressort Leben/Kranken wird ab 1. Juli wie geplant Winfried Heinen, teilte die Kölnische Rück weiter mit. Er löst Rainer Isringhaus ab, der Ende des Monats in den Ruhestand treten wird.

      Webseite: http://www.genre.com

      -Von Rolf Neumann, Dow Jones Newswires, +49 (0)89 5521 4031,
      rolf.neumann@dowjones.com
      Avatar
      schrieb am 27.06.07 23:55:36
      Beitrag Nr. 664 ()
      Also bei mir haben die Stimmkarten auch nicht mit dem Aktienbestand übereingestimmt.

      Ich habe das beim Notar zu Protokoll gegeben und meinen Widerspruch gegen das gesamte SO-Kasperle-Theater.

      Insgesamt war die HV ziemlich gesittet. Ich hatte mit etwas mehr Tumult gerettet.
      Die Fragen und Vorwürfe einiger Redner aus dem Süden der Republik waren schon knackig. Bis hin zu Überlegungen, den Marionetten-VS wegen des frisierten Gutachtens und der einseitigen Parteinahme zu verklagen.

      Per Saldo würde ich sagen, dass hier das übliche Spielchen abläuft und dass der "Wert" im Gutachten nicht haltbar ist.
      Ob die HV wiederholt werden muss, kann ich nicht beurteilen. Sicherlich wird es Einsprüche gegen das SO geben und anschließend die Spruchstelle.

      Ein Erhöhung des SO-Angebotes dürfte ziemlich sicher sein. Welcher Preis und wann letztendlich dabi herauskommt ist völlig offen.

      Auf jeden Fall dürfte nicht der wahre Wert des Unternehmens, der sich ohne Großaktionär und ohne SO in den nächsten Jahren an der Börse ergäben hätte, bezahlt werden.

      Die Frage ist also, was tun. Bei Kursen um 155 € würde ich noch zukaufen. Aktuell eher nicht, da der Gesamtmarkt auf Sicht von 1-2 Jahren bessere Chancen bietet.
      Zur Zeit ist noch völlig offen, wann der SO-Preis bezahlt wird, sodass die Kapitalbindung nicht kalkulierbar ist.

      Alles in allem nicht sehr erbaulich, wie man als Kleinaktionär mit Unterstützung der Politik und der Gerichte verarscht wird.

      (S. auch das letzte BGH-Urteil zur Enteignung von Kleinaktionären, obwohl der Eigentumsanspruch Verfassungsrang hat. )
      Avatar
      schrieb am 28.06.07 16:48:23
      Beitrag Nr. 665 ()
      Hat schon jemand Anfechtungsklage eingereicht ?

      Gruss Rudickks
      Avatar
      schrieb am 29.06.07 22:41:39
      Beitrag Nr. 666 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.370.686 von Prof.Rudickks am 28.06.07 16:48:23Klar, weil der Opa mit der Brille absolut recht hatte, der gesamte Vorstand und Aufsichtsrat und der Gutachter, sowie der Prüfer waren vom Großaktionär bestochen! Ich frag mich manchmal, wer verarscht hier wen ? Ich dachte immer, Vorstände und Aufsichtsräte hätten etwas Ahnung von BWL, hier wird aber nur die Tasche aufgehalten und Gefälligkeitsreden gehalten!
      Absolut korrekt, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern, haben die doch eine reine Stümperei abgeliefert. Erkennen nicht mal selbst, den Wert Ihrer Arbeit, bzw Ihrer Gesellschaft. Lassen sich da mit ein paar Monaten bezahlter Vorstandsarbeit bestechen, pfui Teufel!

      Manchmal hat man das Gefühl, kauft man sich einen schönen Anzug, sollte es auch ohne Ahnung von der Materie reichen, um ein gut bezahlten Job zu erhalten.

      Man sind das Pfeifen. deutshe Manager, kannst alle in einen Sack stecken und draufhauen, triffst immer den richtigen!

      Ciao
      Avatar
      schrieb am 30.06.07 09:18:09
      Beitrag Nr. 667 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.401.062 von Berni911 am 29.06.07 22:41:39
      Also bei einem Vorsteuergewinn in 2006 von knapp 500 Mio. Euro sollte doch wohl jedem (ob Opa, Oma oder 10-jähriger Neffe) der wahre Wert dieses Unternehmens klar sein !!!

      Aber jetzt geht es nicht um den gesunden Menschenverstand, sondern um eine juristische Aufarbeitung der HV. Ich gehöre leider nicht zu den glücklichen, wo die auf der Stimmkarte angegebene Aktienanzahl nicht mit der tatsächlichen übereinstimmte. Dies wäre ein hinreichender Grund für eine Anfechtungsklage gegen sämtliche beschlüsse der HV. Die Klage sollte aber zügig (also innerhalb von 4 Wochen nach HV) bei Gericht eingereicht werden.

      Wenn ein Aktionär nur gegen den völlig unangemessenen Abfindungsbetrag von läppischen 148,90 € klagen will, so bleibt ihm nur eine Klage nach Spruchverfahrensgesetz. Zuständig hierfür ist das Landgericht Köln - Kammer für Handelssachen 2/11 -
      Luxemburger Str. 101 in 50922 Köln
      Die beklagte Gesellschaft muss für die Prozesskosten in Vorleistung treten, also je mehr Aktionäre Klage einreichen desto ungemütlicher wird es für GenRe. Höchstwahrscheinlich werden die Einzelklagen nach dem Spruchverfahrensgesetz gebündelt, hängt jedoch vom zuständigen Richter ab. Wer dies sein wird steht noch nicht fest, da die Zuständigkeit bei der Kammer für Handelssachen im Rotationsprinzip wechselt.
      Soweit ich weiss, besteht keine Anwaltspflicht, aber eine Klageschrift muss den üblichen formalen Kriterien genügen.
      Nachweis über den Besitz der Aktien, Name und Sitz des Beklagten sowie eine Begründung der Klage.

      WICHTIG: Dies ist KEINE Rechtsberatung, sondern sind nur meine Gedanken zum ganzen procedere.

      Also ich freue mich schon auf den Prozess :D
      Avatar
      schrieb am 01.07.07 22:11:44
      Beitrag Nr. 668 ()
      @PRof.Ruddicks
      Konkrete Hinweise, danke.
      Die vorgestreckten Prozesskosten jucken bei der KR jedoch niemanden. Mir scheint grundsaetzlich, fuer die KR laeuft alles nach Plan. Eher lahme HV dank der geschickten Terminierung (HVB gleichzeitig). Und jetzt laesst man sich vermutlich sehr viel Zeit bis zur SO-Eintragung, eine Dividende wird ja auch so gut wie nicht gezahlt, und sammelt derweil noch ein paar Aktien ein. Ein langsames Verfahren stoert die freien Restaktionaere mehr als die Gesellschaft.

      Garantiert haelt man eh bereits mehr als 95,2% bzw. hat eine Option darauf bei befreundeten Kapitalsammelstellen.

      Die Stimmrechtsanzahlgeschichte ist ein Nebenkriegsschauplatz, wenn es sein muss beschliesst man in 3 Monaten alles nochmal.

      Echte Themen ausser der beta-Faktor story, die den Unternehmenswert deutlich erhoehen, scheinen nicht aufzutauchen. Hier fehlen eindeutig kritische Aktionaere mit gewichtigem Aktienbestand, die mit Engagement bei der Sache sind.

      Mir scheint Geld in anderen Werten besser aufgehoben, da ich nicht glaube, dass der wahre Wert der KR gezahlt wird. Auch nicht nach Spruchstelle.
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 12:33:53
      Beitrag Nr. 669 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.436.207 von kraftfutter am 01.07.07 22:11:44Hi,

      der wirkliche Beta-Faktor der AG wurde auf der HV doch genannt, er lag bei ca. 0,4 statt bei 1.
      Erklär mir mal die Relation vom Beta-Faktor zu Stimmrechtsanteilen der Minderheitsaktionäre ? Wieviele Stimmen würden den Beta-Faktor um 0,01 nach unter bringen ???

      Echte Themen ausser der beta-Faktor story, die den Unternehmenswert deutlich erhoehen, scheinen nicht aufzutauchen. Hier fehlen eindeutig kritische Aktionaere mit gewichtigem Aktienbestand, die mit Engagement bei der Sache sind.


      Grüsse:cool:
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 12:57:44
      Beitrag Nr. 670 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.436.207 von kraftfutter am 01.07.07 22:11:44Macht euch mal keine Sorgen, bei Einleitung des Spruchstellenverfahrens werden sich die kritischen Aktionäre mit etwas höherem Bestand schon voll Engagement zeigen.
      ms
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 14:06:17
      Beitrag Nr. 671 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.447.221 von muschelsucher am 02.07.07 12:57:44Moin,

      das seh ich genauso. Falkenstein hat ja auch ordentlich paar Aktien, die werden den genauen Wert dann schon druchkämpfen. Ausserdem waren die ganzen Berufskläger doch auch vertreten, die lassen sich durch solche Gutachter doch nicht auf der Nase rumtanzen.

      Es wird schon, nur leider vergeht die Zeit kaum.:D
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 18:17:44
      Beitrag Nr. 672 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.436.207 von kraftfutter am 01.07.07 22:11:44
      "Die vorgestreckten Prozesskosten jucken bei der KR jedoch niemanden."

      Stimmt. Sicher werden etliche Squeeze-out Abfindungsspezialten per RA Klage einreichen. Aber je mehr Kleinaktionäre Klage einreichen, desto ungünstiger erscheint das Verhalten der KölnischenRück oder nunmehr GenRe beim Richter.
      Für Kleinaktionäre ist die Frage der Prozesskosten eher wichtig. Deshalb mein Hinweis. Sollte die Klage als ungegründet abgewiesen werden, was sehr unwahrscheinlich ist, belaufen sich die Prozesskosten bei einem Mindeststreitwert von 200.000 Euro auf etwa 367 Euro (ohne Anwaltskosten). Sollte es zu einem Sammelverfahren kommen sind die Kosten für den Einzelnen deutlich geringer, falls die Kölnische Rück Recht bekommen sollte. Juristisch möglich, deshalb als worst-case Beispiel für eventuelle Kosten.


      "Mir scheint Geld in anderen Werten besser aufgehoben, da ich nicht glaube, dass der wahre Wert der KR gezahlt wird. Auch nicht nach Spruchstelle."

      Stimmt, eine Allianz lief im letzten halben Jahr deutlich besser als eine KölnischeRück. Aber geht die Hausse noch ein halbes Jahr weiter, Dax auf 12000 ?
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 18:32:46
      Beitrag Nr. 673 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.452.780 von Prof.Rudickks am 02.07.07 18:17:44Hallo Prof,

      wie würde den eine Klage gegen die ordnungsgemäße Einladung aussehen und welche Chancen hat die ?

      Es wurde nachgefragt bei der HV, welche Antwort gab es dazu bei der Versammlung?

      Wie sah es überhaupt mit den falschen Stückzahlen aus ?

      Also ich kann für mich nur sagen, dass ich von der AG oder der beauftragten Firma aus München, für meine Namensaktien eine Eintrittskartenbestellung bekommen habe. Ein Woche später dann von meiner Bank. Fast zeitgleich kamen dann einmal welche für die Namensaktien und dann nochmals die gleiche Anzahl an Inhaberaktien mit der gleichen Eintrittskartennummer.

      Danach kam dann ein Schreiben, dass es einen Fehler gab und mit egal welcher Eintrittskarte ich da hin komme, es nur einen Satz Stimmkarten gibt.

      Was war bei euch los ?

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 18:35:57
      Beitrag Nr. 674 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.452.780 von Prof.Rudickks am 02.07.07 18:17:44Noch eine Frage,

      wie kommst du auf einen Streitwert von 200t€ ? Kann der nicht höher liegen bei 1 Mio ausstehenden Aktien?

      Grüsse:cool:
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 18:49:26
      Beitrag Nr. 675 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.453.141 von Berni911 am 02.07.07 18:35:57
      Der Mindeststreitwert bei einer Klage nach dem Spruchverfahrensgesetz liegt nach § 15 (1) bei 200.000 Euro. Der Streitwert beträgt jedoch höchstens 7,5 Millionen Euro. Sollte jemand 1 Mio. Aktien haben, ändert dies NICHTS am Streitwert nach SpruchG, da dann der Höchststreitwert angesetzt wird und nicht der tatsächliche Aktienwert.
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 21:19:16
      Beitrag Nr. 676 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.453.409 von Prof.Rudickks am 02.07.07 18:49:26Mal eine Frage an die HV-Besucher (bin leider selbst nicht in den genuss gekommen...) :
      War den Prominenz aus der Abfindungsfraktion da ? Und wenn ja, wer ?
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 21:24:04
      Beitrag Nr. 677 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.447.221 von muschelsucher am 02.07.07 12:57:44Nur dies ist bisher sicher! :)
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 22:13:39
      Beitrag Nr. 678 ()
      "War denn Prominenz aus der Abfindungsfraktion da? Und wenn ja, wer ?"

      Am Infoterminal über die teilnehmenden Aktionäre bzw. deren Vertreter war reger Andrang. Warum wohl ? Ich kenne die Abfindungsspezialisten nicht persönlich, aber ein ausführlicher Einblick in die Aktionsliste wäre hierbei sicher hilfreich gewesen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 22:39:22
      Beitrag Nr. 679 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.457.619 von Prof.Rudickks am 02.07.07 22:13:39Meines wissens war Richard Mayer und dieser Wiederhold da, Dr. Dreier hatte wohl auch Aktien, Falkernstein, Cartago, JKK. Also bei so einer grossen Ges. da waren schon alle mit Rang und Namen da, oder haben sich vertreten lassen. Auch eine Ges. aus Lichtenstein oder Luxenburg sollte da gewesen sein, die hatten allein knapp 90.0000 Stimmen. Aber alles nur mündliche Wiedergabe, ohne Beweise.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 06.07.07 14:33:30
      Beitrag Nr. 680 ()
      War die eigenartige Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2007-2009 in dem Bewertungsgutachten auch ein Thema in der HV?
      M.E. steckt darin allein etwa 15% Unterbewertung zu Lasten der Minderheitsaktionäre.

      War die Besteuerung ein Thema? Die Unternehmensteuerreform ist m.E. heute durch den Bundesrat gegangen.

      Thema Betafaktor:
      Die im Gutachten thematisierte Illiquidität der Aktie ist doch ein Witz, denn:
      a) wer hat die denn zu verantworten? Offensichtlich doch der, der seine Aktienquote über 95% getrieben hat. Nun soll Sie dem Kleinaktionär angelastet werden.
      b) Für den Kleinaktionär besteht keine Illiquidität, denn er kann seine benötigten Stücke jederzeit bekommen. auch heute sind bereits wieder über 800 Stücke gehandelt.

      Ich bin zwar nicht bei der HV gewesen, gehöre aber auch weiterhin zu den Optimisten und were bei den derzeitigen Kursen eher noch zukaufen.

      Eine weitere Frage:
      Wann ist denn jetzt mit Ausbuchung er Aktien zu rechnen? Vor Ende 2008 wäre schon gut wenigstens die 148,90 zu erhalten, um diese abgeltungsteuerschonend noch reinvestieren zu können..........
      Avatar
      schrieb am 06.07.07 18:06:35
      Beitrag Nr. 681 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.521.968 von SAFE1 am 06.07.07 14:33:30...hätte da auch eine Frage, wie geht es denn jetzt weiter? Habe bisher kein Schreiben bekommen, in dem das Squeeze Out und der Ablauf erklärt werden, bzw. es müsste doch dann irgendwann Barabfindung gegen Aktien geben, oder behalten wir alle den Bestand, bis es irgendwann einmal ein Urteil gibt?

      Grüße!
      Avatar
      schrieb am 06.07.07 20:05:59
      Beitrag Nr. 682 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.521.968 von SAFE1 am 06.07.07 14:33:30Eine weitere Frage:
      Wann ist denn jetzt mit Ausbuchung er Aktien zu rechnen? Vor Ende 2008 wäre schon gut wenigstens die 148,90 zu erhalten, um diese abgeltungsteuerschonend noch reinvestieren zu können..........


      Abgeltungssteuer greift erst für Wertpapiere, die nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden. Wenn Du also 2007 oder 2008 kaufst, gilt alte Rechtslage.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 06.07.07 22:26:23
      Beitrag Nr. 683 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.527.535 von sparfuchs123 am 06.07.07 20:05:59@sparfuchs123
      der Fragesteller wollte aus verstaendlichen Gruenden vor Ablauf des Jahres 2008 reinvestieren. Die von dir beschriebene Rechtslage war ihm wohl hinlaenglich bekannt. Mich wuerde aus selbigem Grund interessieren, ob diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben vor Ende der Rechtsstreitigkeiten abgefunden werden koennten (wahrscheinlich wohl eher nicht, da der Widerspruch eben dies verhindern will). Die Nachbesserung nach Spruchverfahren koennte ja dann ohne Kapitalbindung abgewartet werden.
      Avatar
      schrieb am 07.07.07 00:38:33
      Beitrag Nr. 684 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.527.535 von sparfuchs123 am 06.07.07 20:05:59
      "Abgeltungssteuer greift erst für Wertpapiere, die nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden."

      ...in der Bundesrepublik Deutschland :D:D

      Wie lange die KRV noch an der Börse gelistet bleibt ist völlig ungewiss. Zum einen hängt es vom zuständigen Richter beim Landgericht Köln ab, da die Akten zumeist nicht sofort bearbeitet werden :D. Etwas Verzug ist gut vorstellbar :D.
      Zum anderen hängt das procedere auch von der KRV ab, der die Richter an der Kammer für Handelssachen zumeist einen gütlichen Vergleich vorschlagen. Ob aber Brandon & Buffett einen Cent mehr als unbedingst nötig ausgeben darf stark bezweifelt werden.

      Schon sehr lange her: Als Siemens Nixdorf übernommen hatte, wurden die Kleinaktionäre mit einem lächerlichen Betrag abgefunden. Der Rechtsstreit dauerte 10 Jahre und dann gab es nochmal das dreifache als Nachschlag.... Nicht ganz so dolle war der SO bei Felten+Guillaume in Kölle, nur 3 bis 4 Jahre.
      Avatar
      schrieb am 07.07.07 10:29:14
      Beitrag Nr. 685 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.529.647 von goodhope am 06.07.07 22:26:23Genau so ist es, die Aktionäre, die keine Anfechtungsklage eingereicht haben, müssen warten, bis über die Klagen entschieden ist (durch Gericht oder durch Vergleich).
      Erst dann kann der SO eingetragen und vollzogen werden...
      Ich denke aber doch, dass dies bis Ende 2008 durch sein sollte, damit noch abgeltungssteuerfrei reinvestiert werden kann....allerdings ggf. zu Kursen, die einen nicht so sehr erfreuen werden, je näher der Termin rückt????
      Wer kann hellsehen?
      ms
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 10:06:32
      Beitrag Nr. 686 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.535.071 von muschelsucher am 07.07.07 10:29:14Man kann von Seiten der Gesellschaft das Verfahren der Eintragung noch beschleunigen. Sobald das bei Gericht durch ist, sind die Anfechtungsklagen eh hinfällig.
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 16:45:13
      Beitrag Nr. 687 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.587.480 von Berni911 am 09.07.07 10:06:32
      "Man kann von Seiten der Gesellschaft das Verfahren der Eintragung noch beschleunigen."

      Sicher, wenn die Gesellschaft dem Richter einen angemessenen SO-Preis vorschlägt, dem die Kleinaktionäre gerne zustimmen, könnte Alles ruck-zuck gehen. Bei 248,90 Euro stimme ich sofort zu...

      "Sobald das bei Gericht durch ist, sind die Anfechtungsklagen eh hinfällig." :laugh:

      Auaaa...Bitte nicht Klagen über den Abfindungspreis nach SpruchG mit den Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse oder Formfehler der HV verwechseln.
      Beispiel: Bei einer Internet-Security AG wurde auf der HV das Grundkapital falsch angegeben. Rundungsfehler bei Bennenung des Grundkapitalsder in Höhe von 0,125 Euro. Dies war jedoch ein hinreichender formaler Fehler für eine Wiederholung der HV.
      Avatar
      schrieb am 10.07.07 10:02:07
      Beitrag Nr. 688 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.594.512 von Prof.Rudickks am 09.07.07 16:45:13Hallo,

      ich glaube der richtige Begriff lautet: "Beschlussfeststellungsantrag"

      Wenn das Gericht dem zustimmt, dann wird der SO eingetragen. Dann wird kein Richter den SO-Beschluss wieder aufheben,nur in ganz dubiosen Fällen. Aber die werden hier nicht vorliegen.

      Eine neue HV kann ich mir da schon viel eher vorstellen. Mit den Eintrittskarten ist recht viel falsch gelaufen. Ich verstehe auch nicht, warum man die HV nicht gleich verschoben und neu eingeladen hat. Dann wäre man auf der richtigen Seite.
      Der Grund liegt bestimmt darin, das man auch in Zukunft nicht in der Lage sein wird, das Aktienregister ordentlich zu führen.:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.07.07 14:00:39
      Beitrag Nr. 689 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.608.960 von Berni911 am 10.07.07 10:02:07Das Verfahren nennt man Freigabe -oder Eilverfahren.
      Da kann tatsächlich das Unternehmen beim zuständigen Landgericht beantragen, dass eine Eintragung des Übertragungsbeschlusses (Squeeze-out)trotz laufender (Anfechtungs-) Klagen vollzogen wird. Eine Eilbebürftigkeit muß mit einem entsprechenden Antrag begründet werden...
      damit hat die Gesellschaft geradezu ungehinderten Zugriff auf die Anteile der Minderheitsaktionäre.
      Wie Berni911 schreibt, kann dann der S-o Beschluss nicht mehr aufgehoben werden...selbst wenn positiv über die Anfechtungsklagen im Sinne der Kläger entschieden wird.
      Die haben dann nur noch die Möglichkeit auf Schadenersatz, nicht jedoch auf Wiederherstellung ihrer Aktionärsstellung.
      Und das ist nicht verfassungswidrig: s.Verfassungsbeschwerde der SdK, die vom BVerfG zurückgewiesen wurde.
      ms
      Avatar
      schrieb am 25.07.07 23:11:32
      Beitrag Nr. 690 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.653.069 von muschelsucher am 12.07.07 14:00:39So,

      ich denke mal, dass nicht überraschender Weise diese Woche im E-Bundesanzeiger die Meldung der Anfechtungsklagen kommt.

      Bis denne:cool:
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 14:33:22
      Beitrag Nr. 691 ()
      Klageflut gegen die Kölnische Rück
      ERSTELLT 26.07.07, 20:40h

      KÖLN. Mit einer Flut von Anfechtungsklagen wehren sich die Kleinaktionäre der Kölnischen Rückversicherungs-Gesellschaft AG gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 26. Juni 2007. Bis gestern Mittag waren nach Angaben des Landgerichts Köln 19 Klagen eingegangen. Hauptpunkt der Hauptversammlung war die Zwangsabfindung („Squeeze out“) der Minderheitsaktionäre zum Preis von 148,90 Euro und die Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär, den US-Rückversicherer General Re.

      Die Klagen blockieren die Aktien-Übertragung. Meist einigt sich der Hauptaktionär mit den Klägern am Ende auf höhere Abfindung, so bei Gerling / Talanx und Axa. Teuer kam der Vergleich Talanx zu stehen. Die Abfindung der Kleinaktionäre der Gerling-Konzern Allgemeine (GKA) kostete 85 statt 55 Millionen Euro. Beobachter erklären das mit dem Zeitdruck: Talanx wollte GKA rückwirkend zum 1.1..2007 durch Fusion in die HDI-Gruppe einbinden.

      Glimpflicher kam Axa Paris davon. Bei einem ersten Erwerbsangebot an die Minderheitsaktionäre der Axa Konzern AG in Köln zum Preis von 129,30 hatte man mit einem Aufwand von 300 Millionen Euro kalkuliert. Am Ende von Squeeze out und Vergleich wurden gut zwölf Prozent mehr gezahlt, 144,68 bis 146,24 Euro an alle. Hinzu kamen elf Millionen Euro Dividendenabgeltung für Aktionäre, die bis zum Squeeze out dabei waren.

      Die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) beteiligt sich nicht an Klagen gegen Kölnische Rück. Sie sieht, so Carsten Heise, dafür keine wesentlichen Ansatzpunkte. Man setze auf höhere Abfindung durch ein gerichtliches Spruchverfahren. Das kann aber erst beginnen, wenn die Aktien übertragen sind. (Mb)
      http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1182956215770.sh…
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 15:27:21
      Beitrag Nr. 692 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.876.616 von DickeBacke am 27.07.07 14:33:22Sachlich gerechtfertigte Gründe für eine Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage kann ich hier nicht erkennen. Zumindest für den überwiegenden Teil der HV an dem ich teilnahm. Die Verschickung von fehlerhaften Eintrittskarten hat sich m.E. auch nicht auf die Richtigkeit der Präsenz ausgewirkt.
      Durch die Klagen wird nun lediglich wieder das Spruchverfahren unnötig hinausgezögert. Ärgerlich.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 15:36:31
      Beitrag Nr. 693 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.877.577 von unicum am 27.07.07 15:27:21Nicht nur die verschickten Eintrittskarten waren falsch, sondern auch die Stimmzahl gem. Präsenzliste und die ausgehändigten Stimmkarten.
      Zumindest bei mir.
      Ich hatte mehr als die doppelte Anzahl an Stimmkarten im Vergleich zu meinem Bestand. Und den hatte ich seit Monaten nicht mehr verändert.

      Trotzdem würde ich deswegen nicht auf Anfechtung klagen, da die Stimmenmehrheit eindeutig ist. Man kann den SO nur verzögern aber nicht verhindern.

      Entscheidend ist die Spruchstelle und der letztliche Abfindungspreis. Ob die Verzögerung des SO-Verfahrens den Großaktionär zu freiwilligen Zugeständnissen bewegt, um Zeit zu gewinnen kann ich nicht beurteilen.
      Vorteilhaft ist es auf jeden Fall durch den SO cash freizuschaufeln für neue Stories.
      Auf den Nachschlag können wir dann in Ruhe warten.
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 15:43:09
      Beitrag Nr. 694 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.877.759 von MIRU am 27.07.07 15:36:31Hallo Miru,

      ich hatte zwar das gleiche Problem, bei mir wurden jedoch die doppelten Stimmrechte gestrichen. Wenn das nicht bei allen der Fall war, wäre das natürlich krass.
      Avatar
      schrieb am 28.07.07 10:07:38
      Beitrag Nr. 695 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.877.759 von MIRU am 27.07.07 15:36:31Hallo Miru,

      im letzten Punkt stimm ich dir zu. Wir verdienen z.Z. nichts, bis die Anfechtungsklagen durch sind. Die Weltbörsen satt im Minus, mein Depot ein gutes Prozent. Montag wird der Kurs wieder auf 168 getaxt und meine Welt ist wieder i.O..:laugh:

      Zu den Stimmkarten muss ich sagen, was ist denn, wenn davon Aktien des Grossaktionärs betroffen waren ? Also mal ganz wirr gesponnen, wenn der durch solche Fehler keine 95% mehr hätte !:D:D Aber soetwas fällt immer nur dann auf, wenn auch alle Stimmen vertreten sind. Das haste aber auf keiner HV. Wäre ja cool gewesen, 20.500.000 Aktien stimmbrechtigte Aktien, vertreten 20.500.200 !:D:D:D


      @uni
      Und auch hier muss ich mir als Kleinaktionär mal wieder anhören, dass eh alles egal ist, da der Grossaktionär ja die Stimmenmehrheit hat. Wozu schreibt das Aktiengesetz dann eine jährliche HV vor ? Könnte man dann doch ins Gesetz reinschreiben, hat ein Aktionär eine Mehrheit von 50 % + 1 Aktie, kann er ja eh alles selbst bestimmen und braucht eine HV nur einberufen, wenn er höhere Stimmrechtsanteile für einen Beschluss braucht.

      Ein absolut blödes Argument:mad:


      Grüsse:cool:
      Avatar
      schrieb am 28.07.07 12:00:56
      Beitrag Nr. 696 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.890.240 von Berni911 am 28.07.07 10:07:38Hi Berni911

      "Montag wird der Kurs wieder auf 168 getaxt und meine Welt ist wieder i.O"

      Was mich absolut verwundert ist, dass der Kurs bei 165-168 € festgenagelt bleibt.

      Weder ein Abtauchen Richtung 150 € noch ein Ansteigen Richtung 200 € .

      Die 200 € sehe ich bei den guten Geschäftszahlen plus positvem Ausblick immer noch als absoluten Billig-Preis an.

      Bei einem Bietergefecht hätten wir schon min. 250 € stehen.

      Die Spruchstelle wird den SO-Preis zwar erhöhen, aber die 200 € kaum erreichen. Ich schätze mal auf ca. 190 €,
      also knapp 30 % über SO oder 14 % über dem aktuellen Kurs.

      Durch das "Gutachten" ist ein Maßstab gesetzt worden, den man auch im nachhinein immer in Relation setzen wird.
      Eine Erhöhung des SO-Preises von 30 % wird dann als großzügiges Entgegenkommen an die lästigen und geldgierigen Kleinaktionäre eingestuft.

      Wer hier geldgierig ist, dürfte wohl allen Beteiligten klar sein.

      Das ist nichts anderes wie auf einem orientalischen Basar, getarnt mit "Gutachten". :mad:
      Avatar
      schrieb am 28.07.07 13:26:40
      Beitrag Nr. 697 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.891.930 von MIRU am 28.07.07 12:00:56Hi,

      jeder hat die Möglichkeit das Gutachten einzusehen. Was am Ende raus kommt ist verhältnismässig klar. Nun kommt nur noch die zeitliche Komponente dazu, was durch die Anfechtungsklagen bis zum Sommer dauern wird. Ab Frühling werden wir etwas höher laufen und dann wird sich halt verglichen.

      Wer seine Aktie als auf Pump kauft, der kann sich den Kurs hinrechnen und auch den Ertrag bestimmen, somit gibt es keinen Grund, jetzt 175 für eine Aktie zu zahlen.
      Die entsprechenden Anfechtungskläger sind mit einigen 1000 Stück gut positioniert, hat man ja in der Präsenzliste gesehen. Die werden vermutlich erst kurz vorm Vergleich nochmals zuschlagen.

      Bei Gerling war der Druck entsprechend gross für den Grossaktionär, mit dem Wunsch der Eingliederung in den HDI schon ab 2007. Daher auch der riesen Sprung der Barabfindung im gerichtlichen Vergleich(siehe auch Spar); hier sehe ich die andere Variante, mässige Erhöhung auf Durchschnittspreis ca 170,- € und dann gibs erst in 4 Jahren den richtigen Preis.

      Es bleibt bis dahin saure Gurkenzeiten.:D

      Grüsse:cool:
      Avatar
      schrieb am 29.07.07 15:00:48
      Beitrag Nr. 698 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.890.240 von Berni911 am 28.07.07 10:07:38@uni
      Und auch hier muss ich mir als Kleinaktionär mal wieder anhören, dass eh alles egal ist, da der Grossaktionär ja die Stimmenmehrheit hat. Wozu schreibt das Aktiengesetz dann eine jährliche HV vor ? Könnte man dann doch ins Gesetz reinschreiben, hat ein Aktionär eine Mehrheit von 50 % + 1 Aktie, kann er ja eh alles selbst bestimmen und braucht eine HV nur einberufen, wenn er höhere Stimmrechtsanteile für einen Beschluss braucht.

      Ein absolut blödes Argument :mad:


      Berni, kietzbitz, zapf & Co.

      das Problem ist, dass ich von Leuten wie Dir noch in keinem einzigen Beitrag mal sachliche, betriebswirtschaftlich begründete Argumente hinsichtlich der Höhe eines Gutachtenwertes gelesen habe! Stattdessen liest man ständig polemische Parolen und große Sprüche, wie clever man doch den Großaktionär mit Anfechtungen ausbremsen kann. Aber selbst zum Thema Anfechtung gibt es keine echten Sachargumente, bis auf das Pauschalurteil, der Kleinaktionär werde abgezockt.

      Leider ist es so, dass man aber, will man glaubwürdig sein, in jedem Einzelfall (auch Gerichte) wenn überhaupt, nur mit Sachargumenten überzeugen kann. Klagt man, weil man eh immer von denen da oben beschissen wird und brüstet sich im gleichen Gegenzug hinsichtlich der Blockadewirkung, dann muß man sich nicht wundern, wenn es das von Dir zitierte Aktienrecht bald nicht mehr gibt. Die Entwicklung ist dank Zapf&Co schon recht weit fortgeschritten: Für einen SQO nach einem Übernahmeangebot ist bei Erreichen der relevanten Annahmequote schon keine HV mehr notwendig.

      Also: nenne uns doch einfach mal Deinen persönlichen Grund, warum Du meinst, die HV wäre nicht nach gesetzeskonformen Regeln abgelaufen. Bitte am besten gleich unter Nennung der Anspruchsgrundlage.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 29.07.07 17:53:27
      Beitrag Nr. 699 ()
      Also: nenne uns doch einfach mal Deinen persönlichen Grund, warum Du meinst, die HV wäre nicht nach gesetzeskonformen Regeln abgelaufen. Bitte am besten gleich unter Nennung der Anspruchsgrundlage.

      Gruß unicum


      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.07.07 17:56:04
      Beitrag Nr. 700 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.920.391 von Prof.Rudickks am 29.07.07 17:53:27Sehr überzeugend. Ebenfalls :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 00:00:42
      Beitrag Nr. 701 ()
      Der Versammlungsleiter bei der HV der HVB war Lothar Meyer.
      Ein ehemaliger Finanzvorstand der K. Rück in den 90ern hiess Lothar Meyer.
      Die HV-Termine wurden wohl bei einem Glas Wein abgestimmt oder gibt es Namensvetter ?

      Ich vermute den Versuch eines Freigabe oder Eilverfahrens noch in 2007 und denke immer noch, dass anders als bei HVB der wahre Wert der KR nie gezahlt werden wird.
      Avatar
      schrieb am 30.07.07 10:58:35
      Beitrag Nr. 702 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.915.768 von unicum am 29.07.07 15:00:48Hi,

      die Präsenz stimmte nicht, einige der Aktionäre hatten mehr Stimmen, als ihnen zustanden, andere weniger. Diese Schlamperei muss die KR verantworten, somit wurde die HV nicht ordnungsgemäß eingeladen und ist hinfällig.

      Ausserdem finde ich das komische Treiben von Herrn Zapf auch nicht so witzig und würde den nicht mit allen anderen in einen Topf schmeissen. Es gibt halt mehrere Schattierungen von Grau!

      Grüsse :cool:
      Avatar
      schrieb am 21.08.07 18:58:20
      Beitrag Nr. 703 ()
      Gibt es etwas Neues in Sachen Anfechtungsklagen und Spruchverfahren?
      Es ist so still geworden...............
      Avatar
      schrieb am 21.08.07 20:59:27
      Beitrag Nr. 704 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.244.402 von SAFE1 am 21.08.07 18:58:20Eigentlich kann es im Moment nichts Neues geben, die Anfechtungsklagen sind eingereicht worden, jetzt heißt es abwarten
      ms
      Avatar
      schrieb am 22.08.07 18:43:33
      Beitrag Nr. 705 ()
      Heute ist der Halbjahresabschluss bei mir aufgeschlagen:
      Insbesondere die cost/income ratio von Leben/Kranken ist um 1,4% beser als für 2007 im Gutachten geplant.

      Auch das Kapitalanlageergebnis hat sich gut erhöht. Aber darum hat man uns im Gutachten (Abschnitt 6.1) für die Jahre 2007 bis 2009 mit einem lapidaren Satz ja enteignet:

      "Da die Ergebnisthesaurierung in der Planung des Kapitalanlageergebnisses berücksichtigt ist, entfällt vorliegend in der Detailplanungsphase eine gesonderte Zurechnung eines Wertbeitrags aus Thesaurierung."
      Avatar
      schrieb am 06.09.07 23:11:53
      Beitrag Nr. 706 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.244.402 von SAFE1 am 21.08.07 18:58:20Info i.S.Anfechtungsklage
      Es gibt 72 Anfechtungsklagen.Der Termin für die mündliche Verhandlung ist der 30.11.2007.
      ms
      Avatar
      schrieb am 14.10.07 18:48:22
      Beitrag Nr. 707 ()
      Aus dem Bundesanzeiger vom 06.09.2007:

      +++

      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG Köln
      Veröffentlichungen gemäß § 246 Abs. 4 AktG

      Von mehreren Aktionären unserer Gesellschaft wurden Klagen beim Landgericht Köln eingereicht mit den Anträgen

      - den in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Juni 2007 gefassten Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2006 (TOP 2 der Hauptversammlung der Gesellschaft)
      - die in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Juni 2007 gefassten Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2006 (TOP 3 der Hauptversammlung der Gesellschaft),
      - die in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Juni 2007 gefassten Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2006 (TOP 4 der Hauptversammlung der Gesellschaft),
      - den in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Juni 2007 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die General Reinsurance Corporation, Wilmington, Delaware, USA, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (TOP 5 der Hauptversammlung der Gesellschaft),

      für nichtig zu erklären (Anfechtungsklage), hilfsweise festzustellen, dass die vorgenannten Beschlüsse jeweils nichtig sind (Nichtigkeitsklage).

      Das Verfahren ist anhängig beim Landgericht Köln - Kammer für Handelssachen – unter Az: 82 O 63/07. Die Klage eines einzelnen Aktionärs ist gegenwärtig noch anhängig beim Landgericht Köln – 22. Zivilkammer – unter Az: 22 O 380/07. Es wird jedoch erwartet, dass dieses Verfahren mit dem oben genannten Verfahren unter Az: 82 O 63/07 verbunden werden wird.

      Das Landgericht Köln hat bezüglich des Verfahrens Az: 82 O 63/07 Termin zur Güteverhandlung sowie für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder der Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbar anschließend frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf den 30. November 2007, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 0120, 1. Etage, Luxemburger Straße 101 in 50939 Köln.


      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 12.11.07 20:27:34
      Beitrag Nr. 708 ()
      Der Termin zur mündlichen Verhandlung wurde neu bestimmt auf den 25. Januar 2008 (Quelle: Bundesanzeiger). :yawn:
      Avatar
      schrieb am 12.11.07 21:03:13
      Beitrag Nr. 709 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.398.497 von Syrtakihans am 12.11.07 20:27:34Kann ich bestätigen, habe gerade die "Umladung" erhalten, am 25.1.08 10 Uhr in Köln
      ms
      Avatar
      schrieb am 13.11.07 18:36:20
      Beitrag Nr. 710 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.398.994 von muschelsucher am 12.11.07 21:03:13schadea auch.. und ich trottel hab die tage extra noch gekauft!!
      Avatar
      schrieb am 13.11.07 19:38:30
      Beitrag Nr. 711 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.412.678 von Schokoladenpudding am 13.11.07 18:36:20Warum meinst Du denn, dass Du ein Trottel bist???Ich bin ganz sicher, dass es kein schlechter Kauf war, denn ich rechne mit einem erheblich höheren Abfindungsbetrag, wenn dann das Spruchstellenverfahren nach Eintragung anläuft.....was ja erst erfolgen kann,wenn die Anfechtungsklagen entschieden oder per Vergleich beendet sind....vielleicht war der Kauf ein wenig zu früh, aber wer weiss, ob die Stücke nicht im Januar teurer werden!
      ms
      Avatar
      schrieb am 13.11.07 20:45:40
      Beitrag Nr. 712 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.413.900 von muschelsucher am 13.11.07 19:38:30ich meinte das nicht ganz ernst...:laugh: ich hatte nur den 30.11. im Kopf und rechne ja im wege der Anfechtungsklage mit einer Erhöhung in den Bereich 160. Im SV wäre alles unter 190 ein schlechter Scherz!!!
      Avatar
      schrieb am 13.11.07 20:48:51
      Beitrag Nr. 713 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.414.926 von Schokoladenpudding am 13.11.07 20:45:40Da gebe ich Dir Recht, alles unter 190 wäre wirklich ein schlechter Scherz..und zum Scherzen ist uns ja wohl nicht !!!!
      ms
      Avatar
      schrieb am 13.11.07 21:02:55
      Beitrag Nr. 714 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.414.975 von muschelsucher am 13.11.07 20:48:51richtig!! zum scherzen gucke ich heute um 22:15 Pro 7!! :-)
      in diesem sinne
      einen schönen Abend!!
      Avatar
      schrieb am 22.11.07 16:10:54
      Beitrag Nr. 715 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.415.143 von Schokoladenpudding am 13.11.07 21:02:55Hallo Schoko und andere,

      hab Ihr diese Woche auch den Zwischenbericht bekommen ?

      Kann dann noch mal einer den Gewinn je Aktie hier kommunizieren und das mit dem aus dem Gutachten in Einklang bringen ?

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 22.11.07 19:26:08
      Beitrag Nr. 716 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.526.221 von Berni911 am 22.11.07 16:10:54Kann dann noch mal einer den Gewinn je Aktie hier kommunizieren

      Das Zwischenmitteilungsheft kann man auch aufschlagen und im unteren Drittel auf der Umschlagseite die Zeile "Ergebnis je Aktie" nachlesen. Was ist denn daran schwierig?? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.12.07 20:49:20
      Beitrag Nr. 717 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.528.482 von sparfuchs123 am 22.11.07 19:26:08Moin,

      ich hatte den gleich weggeschmissen, der D-Day war ja schon. Stand da nicht etwas von 2,30 auf 6,50/Aktie ???? Bei der Steigerung sollten wir in Kürze 20-30 je Aktie sehen, ich glaube kaum, dass das so im Gutachten drinne stand.:laugh::laugh:

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 07.12.07 21:15:04
      Beitrag Nr. 718 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.700.880 von Berni911 am 07.12.07 20:49:20:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.12.07 22:26:51
      Beitrag Nr. 719 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.700.880 von Berni911 am 07.12.07 20:49:20Welche 2,30? Welche 6,50? Rätsel über Rätsel! Aber offensichtlich sollen dies stimmungsaufhellende Zahlen sein. Wundert mich nur, dass der Kurs nur 10 Euro über dem Abfindungspreis steht.
      Avatar
      schrieb am 14.12.07 13:08:06
      Beitrag Nr. 720 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.720.764 von SAFE1 am 10.12.07 22:26:5114.12.2007 - 11:34 Uhr Meldung drucken
      DJ DGAP-PVR: Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung



      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

      14.12.2007

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG


      Die GRD Corporation, Wilmington, Delaware/USA, hat uns nach § 21 Abs. 1
      WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Kölnische
      Rückversicherungs-Gesellschaft AG am 13. Dezember 2007 die Schwellen von 30
      %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat
      und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) beträgt.

      Köln, den 14. Dezember 2007

      - Der Vorstand -

      14.12.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      Sprache: Deutsch
      Emittent: Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
      Theodor-Heuss-Ring 11
      50668 Köln
      Deutschland
      Internet: www.genre.com

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service




      (END) Dow Jones Newswires

      December 14, 2007 05:34 ET (10:34 GMT)



      © Finanztreff.de Meldung drucken · Fenster schließen
      Avatar
      schrieb am 14.12.07 13:58:46
      Beitrag Nr. 721 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.764.744 von muschelsucher am 14.12.07 13:08:06Nur zur Info:
      Diese Meldung ist letzlich für uns ohne Bedeutung, denn es betrifft eine Umschichtung innerhalb des Konzernverbundes des Mehrheitsgesellschafters..
      ms
      Avatar
      schrieb am 14.12.07 14:50:50
      Beitrag Nr. 722 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.765.304 von muschelsucher am 14.12.07 13:58:46Äh, verstehe ich nicht.
      Wenn es eine Umschichtung ist, dann muss es noch eine weitere Meldung geben, oder?
      Eine Firma geht auf Null runter und eine andere erhöht entsprechend. Oder?
      Avatar
      schrieb am 14.12.07 15:06:05
      Beitrag Nr. 723 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.765.875 von N100 am 14.12.07 14:50:50Der Großaktionär hat ja bereits über 95%, sonst wäre ein S-O nicht möglich gewesen..
      ms
      Avatar
      schrieb am 14.12.07 18:25:43
      Beitrag Nr. 724 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.766.038 von muschelsucher am 14.12.07 15:06:05Schlaumeier!
      Würde mich schon interessieren, ob die Anteile an eine andere Konzerngesellschaft der GeRe oder an die Mutter, die den SO initiiert hat, gegangen sind.
      Avatar
      schrieb am 17.12.07 10:15:07
      Beitrag Nr. 725 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.768.773 von N100 am 14.12.07 18:25:43Hi,

      ich habe auch mal eine Idee dazu, ohne nun genau die Gesellschaft raussuchen zu wollen, der die Kölnische Rück nun genau gehört.

      GRD Corporation, Wilmington, Delaware/USA, kann also auch nur aus dem Firmenverbund ausgeschieden sein dem die KR gehört und ist somit nicht mehr mittteilungspflichtig, soll heissen, die haben vielleicht nie eine Aktie besessen, mussten aber melden, weil sie zu 100% Hernn Buffet gehörten.

      Das wäre doch ne coole Begründung, oder ?
      Avatar
      schrieb am 12.01.08 09:49:56
      Beitrag Nr. 726 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.788.431 von Berni911 am 17.12.07 10:15:07Frohes Neues Jahr allen Mitaktionären!

      Da Ergebnise für uns völlig uninteressant geworden sind, sollten wir mal ein paar kleine Wetten abschliessen. In 2 Wochen ist es soweit !

      Nächsten Freitag wird der Kurs zu Mittag mit grossen Umsätzen anziehen und am Montag bekommt man keine Kurse mehr, da die Aktie nicht mehr gehandelt wird.:look:

      Die kleine Dummheit mit den Stimmrechten kann
      a. dazu führen das o.g Ereignis nicht eintritt
      oder
      b. der Kurs massiv nachgebessert wird!

      Tja, mir war so danach, mal wieder etwas schreiben zu müssen.

      Grüsse:cool:
      Avatar
      schrieb am 12.01.08 13:08:13
      Beitrag Nr. 727 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.027.893 von Berni911 am 12.01.08 09:49:56In zwei Wochen passiert überhaupt nichts.
      Die Gerichtstermine wurden auf Mitte März verschoben.
      Avatar
      schrieb am 13.01.08 15:17:21
      Beitrag Nr. 728 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.028.736 von N100 am 12.01.08 13:08:13Schon wieder, hab ich nicht mitbekommen !

      Mist!
      Avatar
      schrieb am 13.01.08 15:47:49
      Beitrag Nr. 729 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.034.050 von Berni911 am 13.01.08 15:17:21Der neue 3.Termin soll nun am 14.3. sein.
      Es sind wohl noch einige Dinge juristisch zu klären.
      Nicht nur die sitmmenberechtigten Kleinaktionäre waren falsch erfaßt, auch war wohl die Stimmenanzahl des Mehrheitsaktionärs nicht richtig gemeldet worden...
      na mal sehen, was da raus kommt.
      ms
      Avatar
      schrieb am 14.01.08 13:09:09
      Beitrag Nr. 730 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.034.137 von muschelsucher am 13.01.08 15:47:49Moin,
      hab mal nach der Meldung gesucht, habe aber leider nix gefunden, weder HP noch E-Bundesanzeiger.:rolleyes:
      Schitt, wenns nun doch wieder länger dauert. Aber meist kommt ja ein ordentlicher Nachschlag bei raus, wenns so lange dauert.

      Kommt einer zur neu angesetzten ao HV ??? Wenn es denn so kommt ?
      Avatar
      schrieb am 14.01.08 14:16:30
      Beitrag Nr. 731 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.040.009 von Berni911 am 14.01.08 13:09:09also, ich gehe dahin oder sende einen Vertreter, falls ich an dem Tag nicht kann...
      Avatar
      schrieb am 14.01.08 20:22:11
      Beitrag Nr. 732 ()
      Wo kommt denn nun der 14.03. her?? Nach meinen Informationen (Quelle Bundesanzeiger) wurde der Termin mit Mitteilung vom 24.10.2007 vom 30.11.2007 auf den 25.01.2008 verschoben.
      Avatar
      schrieb am 14.01.08 21:26:04
      Beitrag Nr. 733 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.045.727 von Syrtakihans am 14.01.08 20:22:11Ja und dann vom 25.1. auf den 14.3.......
      ms
      Avatar
      schrieb am 14.01.08 23:22:37
      Beitrag Nr. 734 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.046.522 von muschelsucher am 14.01.08 21:26:04Ja, aber bzgl. dieser Terminverschiebung ist nirgens etwas zu finden. Wäre also schön, wenn Du die Quelle für diese Information nachreichen könntest.
      Avatar
      schrieb am 15.01.08 08:47:52
      Beitrag Nr. 735 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.047.753 von DickeBacke am 14.01.08 23:22:37Schreiben vom Landgericht Köln : Umladung vom 25.1. auf den 14.3.2008...
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 20:54:27
      Beitrag Nr. 736 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.048.821 von muschelsucher am 15.01.08 08:47:52Weil ja grad tote Hose ist, hier mal ein Ausblick wie es laufen könnte:
      Die an die ausgeschlossenen Aktionäre der BBG Beteiligungs-AG zu gewährende Barabfindung wird für alle ausgeschlossenen Aktionäre von bislang 300,-- € je auf den Inhaber ausgestellte nennwertlose Stammaktie um einen Erhöhungsbetrag von 450,-- € auf nunmehr 750,-- € erhöht. Dieser Betrag ist abzüglich der von den Antragsgegnern bereits gezahlten Beträge ab dem Zeitpunkt der ersten Bekanntmachung dieses Vergleichs im elektronischen Bundesanzeiger und einem Börsenpflichtblatt gemäß Ziff. 13 (nicht jedoch im Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“) fällig.

      wird von bislang 148...auf 370....auf 548 erhöht.:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 12:47:15
      Beitrag Nr. 737 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.046.522 von muschelsucher am 14.01.08 21:26:04Kölnische Rück strong sell.
      gongolo stuft die KöRü wegen der weltweiten Finanzkrise auf 148,5 Euro zurück, selbst damit können die Aktionäre hochzufrieden sein.
      Ohne ein Ünernahmeangebot wäre der Kurs wie alle Finanzwerte stark abgeschmiert.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 14:26:11
      Beitrag Nr. 738 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.308.010 von gongolo am 08.02.08 12:47:15
      Der Berkshire Kurs ist gerade wegen der Subprime Krise stark angestiegen, warum wohl? :D

      ...deshalb kann eine zwangsabfindung nicht hoch genug ausfallen!!!!
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 18:18:41
      Beitrag Nr. 739 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.309.375 von Prof.Rudickks am 08.02.08 14:26:11Moin,

      hatte nur mal reingschaut, weil mein Depotwert so drastisch zugenommen hat. Da scheint ja mal einer wieder Stücke zu kaufen, meist kommt dann eine Einigung und die Rücknahme der Klagen. Wundert mich etwas, Termin vor Gericht war doch erst Mitte März.:rolleyes: Naja, hätte sofort Werte in die ich gerne investieren würde.:p Also hopp, her mit der Kohle, denn auf die Nachbesserung gibs ja eh 5%.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 10:50:22
      Beitrag Nr. 740 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.312.724 von Berni911 am 08.02.08 18:18:412400 Stück
      2900 Stück
      und heute schon wieder 300 und noch 1000 Stück zu 159,- gesucht! bzw.
      +1200 Inhaber zu 159,-. 350k€

      Da ist also Interesse an unserer Aktie vorhanden. Und das von jemanden, der auch ein bischen Geld auf der hohen Kante hat. Hoffentlich hat er auch so viel Ahnung von Aktien.:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 18:40:36
      Beitrag Nr. 741 ()
      "Da ist also Interesse an unserer Aktie vorhanden. Und das von jemanden, der auch ein bischen Geld auf der hohen Kante hat."

      Warren B :kiss:
      Avatar
      schrieb am 13.02.08 10:37:19
      Beitrag Nr. 742 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.345.469 von Prof.Rudickks am 12.02.08 18:40:36Nee, nee, der darf ja nicht kaufen!

      Ich rechne mit jemanden der weiss was die Firma wert ist. Wie schon früher geschrieben, kaufste für 2 Mio. Aktien, bekommst die 2 Mio. nach einem Monat wieder und hast eine Option, auf 30% aufs eingesetzte Kapital. Irgendwann in drei-vier Jahren bekommste dann 600 T€ steuerftrei nachgeschmissen. Selbst wenn da nur um 10% erhöht wird, rechnet sich das Ganze doch.

      So, bis zum 15. März!
      Avatar
      schrieb am 15.02.08 08:59:45
      Beitrag Nr. 743 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.351.664 von Berni911 am 13.02.08 10:37:191. wirst Du es bei der KöRü nicht schaffen ohne Aufgeld zu investieren, insofern stimmt Deine Überlegung 2 Mio zu investieren und diese auch wieder zu bekommen nicht.
      Sagen wir mal Du bekommst zumindest 1,85 Mio wieder, wenn im Rahmen der Anfechtungsklage keine Erhöhung erzielt würde.

      2. ist noch lange nicht klar, dass bei der Anfechtungsklage im März eine Einigung erzielt wird. Wenn Du Pech hast dauert das Prozedere länger, Du hast also Opportunitätskosten.

      3. wären Deine prognostizierten 600 TEUR nicht steuerfrei
      und auch nur eine Prognose

      4. Ist der Termin am 14.03

      und 5.

      ja, das mußte jetzt so sein :D

      In diesem Sinne
      ein schönes Wochenende
      SP
      Avatar
      schrieb am 17.02.08 20:26:54
      Beitrag Nr. 744 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.376.919 von Schokoladenpudding am 15.02.08 08:59:45Warum wären 600 T€ die nicht steuerfrei bei dem Szenario ?
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 09:14:09
      Beitrag Nr. 745 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.396.617 von Berni911 am 17.02.08 20:26:54Warum sollte sie denn? Die Aktien sind doch innerbalb der Jahresspekufrist verkauft worden...
      ms
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 09:39:27
      Beitrag Nr. 746 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.397.740 von muschelsucher am 18.02.08 09:14:09Den Nachschlag von 30% gibt es doch erst in 3-4 Jahren, am Ende des Spruchverfahrens, dann sollte das bis auf die Verzinsung, steuerfrei sein! Bei einem Vergleich der Anfechtungsklagen wird doch eh nur mässig nachgebessert(meist) somit könnte man schon bei 160-170€ landen. Dann stimmts mit der Mio rein, Mio raus, ansonsten wären es dann ja sogar noch Spekulationsverluste. Hierbei ist dann immer wichtig, bei diesen Klagen dabei zu sein, damit man weiss, wolang der Hase läuft.:D
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 09:52:45
      Beitrag Nr. 747 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.397.896 von Berni911 am 18.02.08 09:39:27Die Nachbesserung hat eine Rückwirkung auf den Veräußerungsvorgang, so dass sich der Veräußerungsgewinn zum Zeitpunkt der Veräußerung um den Nachbesserungsbetrag erhöht. Wenn also der Veräußerungsvorgang innerhalb der Spekufrist erfolgt ist, sind auch nach Jahren gezahlte Nachbesserungen zuzurechnen und somit zu versteuern.

      ms

      Dies ist meine Rechtauffassung und stellt keine Steuerberatung dar.
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 10:35:57
      Beitrag Nr. 748 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.398.022 von muschelsucher am 18.02.08 09:52:45Ok, da sind wir unterschiedlicher Meinung. Aber ich bin kein Steuerfuchs, mal sehen was Schoko schreibt!
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 11:07:35
      Beitrag Nr. 749 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.398.022 von muschelsucher am 18.02.08 09:52:45Das würde ich erst mal bezweifeln.
      Im Steuerrecht gilt das strikte Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). Das gilt auch für die (private) Vermögensverwaltung (Aktienkäufe und -verkäufe).
      Anders sieht es bei der gewerblichen Vermögensverwaltung aus.
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 11:19:20
      Beitrag Nr. 750 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.398.897 von N100 am 18.02.08 11:07:35Ganz deiner Meinung,

      Wenn ich die Zinsen auf die Nachzahlung bekomme, versteuer ich das ja auch in dem Jahr des Zuflusses und mach nicht all meine EKST-Erklärungen der Vorjahre wieder auf.
      Der Verkauf ist m. E. auch erst mit der Einigung im Spruchverfahren abgeschlossen und dann fliesst auch erst das Geld.(ich bin auch privat)
      Ab nächsten Jahr erübrigt sich diese Diskussion sowieso.:D
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 19:02:23
      Beitrag Nr. 751 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.398.549 von Berni911 am 18.02.08 10:35:57hier 1131380 findet ihr die entsprechende Diskussion.
      Ich befürchte, es ist die von Sparfuchs gepostete Variante 3,
      wobei ich mich tendenziell auch auf den Standpunkt Zufluß/Abfluß stellen würde.
      Schwieriges Thema!

      Gruß
      SP
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 23:54:31
      Beitrag Nr. 752 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.404.287 von Schokoladenpudding am 18.02.08 19:02:23Yeah.

      Hier der Link:

      http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1131380-1.h…

      @muschelsucher: Du hast (wie so oft) Recht ;)

      Heute übrigens SQ-Ankündigung bei DBV Winterthur (na endlich).

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 19.02.08 10:17:18
      Beitrag Nr. 753 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.406.650 von sparfuchs123 am 18.02.08 23:54:31Na super, wenn der sch.. Termin nicht verschoben hätte, dann hätt man ja schon in den nächsten Kandidaten investiert sein können!

      Mist, DBV steht bei mir auch ganz oben auf der Liste!



      Ich habe den Threat auch gelesen, auch da gab es andere Meinungen zu dem Thema. Ich bin ja nicht sehr erfinderisch und habe keine grosse Lust rumzuspekulieren, vielleicht sollte man mal da nachfragen, wo Leute sitzen, die sich mit sowas auskennen? Schon mal jemand auf die Idee gekommen ? Ich weiss es klingt etwas abwägig und sehr weit hergeholt, einfach mal bei Falkenstein, Allertal oder Carthago nachzufragen. Das sind Unternehmen die sich auf sowas spezialisiert haben. Besser ist einfach abzuwarten, bis der Nächste seinen Senf dazu gibt und uns als Wahrheit verkauft.:D Hier ist halt ein Börsenforum, da gilt es zu spekulieren, was das Zeug hält.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.02.08 19:01:51
      Beitrag Nr. 754 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.408.370 von Berni911 am 19.02.08 10:17:18kein stress, bei dbv ist noch zeit genug!
      Avatar
      schrieb am 20.02.08 14:52:05
      Beitrag Nr. 755 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.408.370 von Berni911 am 19.02.08 10:17:18vielleicht sollte man mal da nachfragen, wo Leute sitzen, die sich mit sowas auskennen?

      Ich kenne mich damit aus. Daher ist die Sache für mich eindeutig. Was andere meinen und spekulieren und möglicherweise unzutreffend versteuern, ist deren Angelegenheit.


      einfach mal bei Falkenstein, Allertal oder Carthago nachzufragen.

      Dieser Vorschlag belegt Dein tiefgründiges steuerliches Fachwissen, auf dem wohl auch Dein Posting #746 und #750 basiert. Kapitalgesellschaften (und man staune, dazu zählen diese drei) genießen die Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften nach § 8b Abs. 2 KStG. Egal ob sie die Beteiligung nach 3 Tagen oder nach 3 Jahren verkaufen. Nachbesserungen sind bei denen daher immer KöSt-befreit.
      Die einkommensteuerliche Behandlung interessiert diese Gesellschaften daher wie der bekannte Sack Reis in China.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 20.02.08 15:01:09
      Beitrag Nr. 756 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.408.370 von Berni911 am 19.02.08 10:17:18Hallo Berni911,
      man kann manchen Beiträgen ansehen, ob sie von Leuten geschrieben sind, die was davon verstehen...achte u.a. mal auf darunter gesetzte Haftungsausschlüsse...
      ms
      Avatar
      schrieb am 20.02.08 16:30:09
      Beitrag Nr. 757 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.423.747 von muschelsucher am 20.02.08 15:01:09...aber Berni911 noch was dazu,
      die Beiträge in einem Börsenthread sollen natürlich nicht dazu verleiten, keine eigenen Informationen individuell einzuholen, sie dienen nur der Anregung und helfen, dann den entsprechenden Leuten die richtigen Fragen zu stellen und sich so beraten richtig zu verhalten.
      ms
      Avatar
      schrieb am 20.02.08 19:30:56
      Beitrag Nr. 758 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.425.067 von muschelsucher am 20.02.08 16:30:09Man wird sehen.

      Ein Link war nicht dabei. Es soll auch Vorstände solcher Gesellschaften geben, die in diese Aktien investieren, daher müssten die doch eigentlich auch bescheid wissen. Daher wenn kein Urteil dazu verlinkt ist, ist es ja nur seine Meinung. Für mich ist ein Geschäft erst abgeschlossen, wenn der endgültige Preis bezahlt wird und nicht der Zeitpunkt, wann die erste Rate eingeht.

      Schade Fuchs, wenn du so viel Ahnung hättest, hättest ja auch ein paar Urteile rüber wachsen lassen können. Alles andere sind doch nur Meinungen.

      Selbst die Spekulationssteuer ist noch nicht durch, soweit ich weiss. Dagegen wird doch auch geklagt!
      Avatar
      schrieb am 21.02.08 13:26:19
      Beitrag Nr. 759 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.427.800 von Berni911 am 20.02.08 19:30:56Schade Fuchs, wenn du so viel Ahnung hättest, hättest ja auch ein paar Urteile rüber wachsen lassen können. Alles andere sind doch nur Meinungen.

      Wo kein Kläger, da kein Richter. Und auch kein Urteil. Meine Begründung steht im unten verlinkten Thread. Falls Du der Auffassung bist, dass die dort zitierten Rechtsvorschriften nicht einschlägig sind, kannst Du das im dortigen Thread mit Begründung posten. Ich bin gespannt!


      Selbst die Spekulationssteuer ist noch nicht durch, soweit ich weiss.

      Eine Spekulationssteuer gab es nie und war nie im Gespräch. Solltest Du die Abgeltungssteuer meinen, hast Du abermals falsche Informationen. Sowohl was den vorletzten Satz in Deinem Posting #758 angeht, als auch den letzten.

      ..
      Avatar
      schrieb am 21.02.08 15:53:40
      Beitrag Nr. 760 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.434.935 von sparfuchs123 am 21.02.08 13:26:19Alles deine Meinung!!!!

      Ich hab das nur mal kurz bei googel reingeschmissen, und selbst die Gerichte sprechen von Spekulationssteuer, aber es gibt sie ja nicht!

      FG Münster, Urteil vom 08.06.2005, Az. 1 K 5607/03 E

      Ein Steuerpflichtiger kann sich nach der Bestandskraft eines Steuerbescheids, wonach er zur Zahlung von Spekulationssteuer verpflichtet ist, nicht darauf berufen, dass bezüglich dieses Steuertatbestandes mehrere verfassungsrechtliche Verfahren anhängig und ihm daher die Steuern aus Billigkeitsgründen zu erlassen sind. Der Steuerpflichtige muss vielmehr selber verfassungsrechtliche Bedenken im Rechtsbehelfsverfahren geltend machen.



      Nur mal so!
      Avatar
      schrieb am 21.02.08 16:17:33
      Beitrag Nr. 761 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.436.905 von Berni911 am 21.02.08 15:53:40Hier wird doch alles durcheinander gebracht...

      Es ging in der Vergangenheit darum, ob sogenannte Spekulationsgewinne zu versteuern seien. Das Bundesverfassungsgericht hatte für die Jahre 1997 und 1998 im Jahr 2004 entschieden, dass eine Besteuerung verfassungswidrig sei, da es Vollzugsdefizite gab. Diese seien nun ab 1999 beseitigt und Spekulationsgewinne sind von nun an zu versteuern.
      Abgeltungssteuer wird es ab 2009 geben, d.h. es sind alle Gewinne aus Aktienkäufen ab 2009 und folgende Jahre mit der Abgeltungssteuer zu belegen, unabhängig von der Haltedauer..
      ms
      Avatar
      schrieb am 21.02.08 16:52:00
      Beitrag Nr. 762 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.437.316 von muschelsucher am 21.02.08 16:17:33Und für die vorher gekauften Aktien gilt dann wohl noch die Steuer auf Spekulationsgewinne, also eine Spekulationssteuer!:D

      Ist ja auch egal, sobald die anfällt, kann man sich ja immernoch mit seinem Steuerberatungsbüro zusammensetzen. Mir ist es eh egal, da ich meine im Januar nachgekauft hatte, die Verschiebung des Gerichtstermin war für mich perfekt.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 21.02.08 20:56:52
      Beitrag Nr. 763 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.437.927 von Berni911 am 21.02.08 16:52:00...Berni911
      was Sparfuchs sagen wollte ist, es gibt keine Spekulationssteuer als eigenständige Steuer, so wird halt umgangssprachlich die Einkommensteuer bezeichnet, die für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften zu entrichten ist...
      Damit sollte es nun aber gut sein, denn das Thema dieses Threads ist ja Kölnische Rück..
      und hier ist als nächster Termin zu beachten der 14.März 08, wo es eine Güteverhandlung i.S. Anfechtungsklagen geben soll....man kann gespannt sein
      ms
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 10:38:06
      Beitrag Nr. 764 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.440.994 von muschelsucher am 21.02.08 20:56:52Wenn Sparfuchs recht hat mit seiner Aussage,

      könnte man dann nicht davon ausgehen, dass es nicht im Interesse der Kläger aus steuerlichen Gründen ist, den Eintrag ins Handelsregister so früh wie möglich vorzunehmen?

      Mann bekommt erst 3 Monate vor dem SQ Wind von der Sache, kauft gleich Aktien und muss dann noch warten, bis das Jahr für die Spekulationssteuer rum ist, man behilft sich dann einer Klage, die den Eintrag ins Handelsregister verzögert. Es wurde bei diesen Gesellschaften doch schon so häufig zur HV eingeladen und diese dann einen Tag vorher abgesagt, weil man sich vor Gericht geeinigt hat. (Harpen z.B.) Scheint alles Sinn zu ergeben, eine Strategie könnte ich da ableiten!:D Daher kann ich einige Leute nicht verstehen, die immer so sauer sind, weil mal einer klagt und lieber gleich ins Spruchverfahren gehen wollen.
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 18:15:03
      Beitrag Nr. 765 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.475.436 von Berni911 am 26.02.08 10:38:06Es könnte bestimmt sein, dass unter den vielen Anfechtungsklägern der eine oder andere auch so einen steuerlichen Effekt im Auge haben mag, glaube ich aber eher weniger, ich glaube eher, dass mehr ihre Honorare im Blick haben im Falle eines Vergleichs...Denn, wie schon geschreiben, eine höhere Abfindung schon auf dieser "Vorstufe" mindert die Abfindung, die es dann im Spruchstellenverfahren gibt....rechnerisch ist es das gleiche, was die Endhöhe der Abfindung angeht, nur dass ein Teilbetrag halt so vorgezogen wird (Zeitfaktor).
      Es gibt aber auch Anfechtungskläger, die ganz klar bei der Abwicklung des S-O's die Einhaltung von Gesetzen im Auge haben...gerade hier im Fall der Kölnischen Rück.
      ms
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 13:02:17
      Beitrag Nr. 766 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.404.287 von Schokoladenpudding am 18.02.08 19:02:23Cool down boys---W.B. wird im Zuge der Finanzkrise auf die Idee kommen, dass das bisherige Anfindungsangebot zu hoch ist und 99,99 Euro ausreichen-ja sogar noch zu grosszügig seien.
      200 Euro??? Träumereien!!!!!
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 15:48:13
      Beitrag Nr. 767 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.555.693 von gongolo am 05.03.08 13:02:17
      FALSCH !

      W.B. würde gerne zum Supersonderangebotspreis für 9,99 € :laugh: pro Stück die restlichen KRV Aktien übernehmen.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 19:28:58
      Beitrag Nr. 768 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.555.693 von gongolo am 05.03.08 13:02:17Du hast absolut recht, verkauf schnell, es werden noch welche für 159,- gesucht.:yawn:
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 12:49:24
      Beitrag Nr. 769 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.481.251 von muschelsucher am 26.02.08 18:15:03Hi Muschelsucher,
      Du klagst doch, oder?? gibt es schon einen Vergleichsvorschlag vorab?? Freitag ist ja Verhandlung!
      Über eine Info würde ich mich sehr freuen.

      Viele Grüße
      SP
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 13:37:12
      Beitrag Nr. 770 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.596.410 von Schokoladenpudding am 10.03.08 12:49:24Nein, mir ist jedenfalls nichts bekannt...
      ms
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 10:39:08
      Beitrag Nr. 771 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.596.888 von muschelsucher am 10.03.08 13:37:12Großer Tag heute. Seit 10.00 Uhr läuft die mündliche Verhandlung zum SO beim Landgericht Köln. Falls jemand zum Ergebnis was erfährt, bitte unbedingt mitteilen!
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 14:39:32
      Beitrag Nr. 772 ()
      Zumindest im Kurs hat sich was getan: 500 Stück zu 162 kurz nach 12 Uhr gelaufen...
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 17:06:36
      Beitrag Nr. 773 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.642.127 von schaerholder am 14.03.08 14:39:32Ein bischen wenige Stücke, glaube nicht dass es eine Einigung gab, denke eher ein Angebot von der Gegenseite. Wenn man sich geeinigt hätte, wären sicherlich noch 20-30k umgegangen.

      Würde mich auch über einen Bericht von der Verhandlung freuen.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 18:02:17
      Beitrag Nr. 774 ()
      Leider kann ich Euch noch nichts berichtigen, denn ich habe mich in Köln vertreten lassen und bekomme keinen Telefonkontakt zu meinem Bevollmächtigten...
      ms
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 18:03:11
      Beitrag Nr. 775 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.645.216 von muschelsucher am 14.03.08 18:02:17...sollte natürlich berichten heissen....
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 18:42:04
      Beitrag Nr. 776 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.645.227 von muschelsucher am 14.03.08 18:03:11In ner guten Stunde is die Börse zu!
      Avatar
      schrieb am 15.03.08 17:11:41
      Beitrag Nr. 777 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.645.725 von Berni911 am 14.03.08 18:42:04Ja, Leute, was ist denn?
      mehr als 100 Kläger und keiner da, der was berichten kann??!!
      Das riecht mir aber ganz nach Vergleich und (gerichtlicher) Schweigepflicht, oder?
      Avatar
      schrieb am 15.03.08 20:32:58
      Beitrag Nr. 778 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.650.718 von N100 am 15.03.08 17:11:41Der Richter hielt die Klagen nicht eindeutig für unberechtigt und hat einen Vergleich angeregt ohne Angabe eines Betrages...
      hierüber müssen sich die Parteien nun einigen
      ms
      Avatar
      schrieb am 15.03.08 20:49:35
      Beitrag Nr. 779 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.651.444 von muschelsucher am 15.03.08 20:32:58hierüber müssen sich die Parteien nun einigen

      verhandelt da die Beklagte nun außerhalb des Gerichtsaales mit den 100 Klägern mit dem Ziel eine Einigung zu erreichen?
      Avatar
      schrieb am 16.03.08 10:04:53
      Beitrag Nr. 780 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.651.533 von Hiberna am 15.03.08 20:49:35Ich denke ja, so ist das bei Anfechtungsklagen wohl üblich, der angemessene Wert wird eh erst im Spruchstellenverfahren ermittelt und verhandelt ..meine Einschätzung ist, dass es aber keine unendliche Geschichte geben wird wie bei der HVB
      Avatar
      schrieb am 16.03.08 13:55:53
      Beitrag Nr. 781 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.652.631 von muschelsucher am 16.03.08 10:04:53bei der hohen Anzahl von 100 Klägern stelle ich mir dies aber als sehr schwierig vor.
      Avatar
      schrieb am 16.03.08 22:23:29
      Beitrag Nr. 782 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.652.631 von muschelsucher am 16.03.08 10:04:53was schätzt du wann der Squeeze-Out eingetragen werden könnte ?

      ich wollte mir vorher noch ein paar Stücke sichern
      Avatar
      schrieb am 17.03.08 08:19:26
      Beitrag Nr. 783 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.651.444 von muschelsucher am 15.03.08 20:32:58Hi,

      konnte man auch etwas zu den Stimmkarten herausbekommen? Ich könnte mir schon denken, dass dies im Gegensatz zur HVB, ein erheblichen Unterschied macht. Man wird die Leute sicherlich nicht so schnell unter einen Hut bekommen. Meist wird sich ja ein paar Tage vor der HV geeinigt. Siehe auch Harpen...

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 19.03.08 23:36:01
      Beitrag Nr. 784 ()
      Kölnische Rück als Zielscheibe
      VON GERHARD MEYENBURG, 19.03.08, 21:27h

      KÖLN. Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wachsen in größere Dimensionen. Gegen die Beschlüsse der Kölnischen Rück und damit gegen die Zwangsabfindung (Squeeze out) der Kleinaktionäre sind 73 Anfechtungsklagen mit vielen Angriffspunkten am Landgericht Köln anhängig.

      Laut der mündlichen Verhandlung ist ein wichtiger Einwand, der Großaktionär, der US-Rückversicherer General Re, habe Meldepflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz über seinen Anteilsbesitz versäumt und erst am Tag der Hauptversammlung per Fax an die Aufsicht BaFin und die Kölnische Rück nachgeholt.

      Daraus wird geschlossen, der Großaktionär sei am 26. Juni 2007 bis 19 Uhr zur Teilnahme gar nicht berechtigt gewesen. Abgestimmt wurde später. Hat aber der Großaktionär vorher die Hauptversammlung beeinflusst, obwohl er gar nicht teilnahmeberechtigt war? Der Vorsitzende Richter, Georg Lauber, ließ offen, wie das zu bewerten sei.

      Strittig ist außerdem, ob General Re im September 2006, als das Squeeze-out-Verlangen erhoben wurde, schon den dafür nötigen Kapitalanteil von 95 Prozent hatte. Kölnische Rück hat vinkulierte Namensaktien. Eine Übertragung ist nur mit Zustimmung der Gesellschaft wirksam. Die neuen Inhaber müssen dann in das Aktienregister eingetragen werden, sonst sind sie keine Aktionäre. Da das Aktienregister elektronisch geführt wird, ist die zeitliche Abfolge schwer zu kontrollieren.

      Die hohen Honorare schrecken ab

      Das Gericht regte einen Vergleich an: Rücknahme der Klagen, höhere Barabfindung als die angebotenen 148,90 Euro je Aktie (Streubesitz: eine Million Aktien). Darüber wird verhandelt. Die Kölnische Rück sorgt sich aber um die beim Vergleich zu übernehmenden Kosten der Gegenseite. Ihr Vertreter sagte, bei Honoraren je gegnerischem Anwalt von etwa 200 000 Euro sei das viel zu teuer. Lauber empfahl den Klägern Zugeständnisse in diesem Punkt. Es geht darum, eine Balance zwischen Abfindung und Kostenübernahme zu finden. Die Abfindung wird später ohnehin im Spruchverfahren überprüft.

      http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1205081001831.sh…
      Avatar
      schrieb am 20.03.08 10:14:00
      Beitrag Nr. 785 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.692.272 von DickeBacke am 19.03.08 23:36:01Moin,

      vielen Dank für den Artikel, gehen aus ihm doch ganz andere MAchenschaften hervor, die diesem Forum garnicht bekannt waren. Ich kann mich noch an Postings erinnern, die die Kläger verunglimpfen! Nun stellt sich die Situation etwas anders da. Zu hohe Honorare der Kläger??? Ich denke mal, die Honare der Verteidiger sollten ensprrechend gekürzt werden, wenn man solche Schlamperein durchlässt.
      Aber es ist wie immer, egal was der Verteidiger auch verbockt, er verdient satt mit. Kein Prozess, ist doch garnicht in seinem Sinne.

      Dann wird man sich auf ein längeres Geplänkel einstellen müssen. Vielleicht haben wir noch im Mai Glück, ansonsten liegt die Sache noch Jahre.

      Grüsse:cool:
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 14:01:21
      Beitrag Nr. 786 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.694.037 von Berni911 am 20.03.08 10:14:00Hallo,

      es scheint etwas im Busch zu sein, es gibt kaum noch Stücke zu kaufen. Auch der Kurs eiert langsam in Richtung der alten Höchststände.Ich bin gespannt, ob in den nächsten Tagen etwas kommt. Weiss einer etwas über das Angebot von Gen Re ?
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 14:59:28
      Beitrag Nr. 787 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.788.332 von Berni911 am 02.04.08 14:01:21ich weiß nix. hab das genau so gesehen wie du.
      Wer jetzt nicht drin ist wird im Moment nur ganz schwer reinkommen.
      Ich bin gespannt!
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 15:02:25
      Beitrag Nr. 788 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.788.993 von Schokoladenpudding am 02.04.08 14:59:28Was soll dieses Gerede?
      In Frankfurt wird 162,30 zu 164,30 € gestellt.
      Natürlich kann man kaufen.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 15:11:42
      Beitrag Nr. 789 ()
      sage und schreibe 10 Stücke!!:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 16:22:07
      Beitrag Nr. 790 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.789.026 von N100 am 02.04.08 15:02:25Vor zwei Wochen gingen hier noch 500-2000 Stücke am Tag um! Nun mal grad 10!!!!
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 17:40:12
      Beitrag Nr. 791 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.790.087 von Berni911 am 02.04.08 16:22:07Wundert Dich das, nach dem Zeitungsartikel?
      Natürlich rechnet jetzt alle Welt mit einem Vergleich ... und verkauft deshalb nicht.
      Ist doch NICHT wie bei der Hypovereinsbank, wo der Richter schon angedeutet hat, dass er die Klagen höchstwahrscheinlich abweisen wird.
      Avatar
      schrieb am 02.04.08 21:25:22
      Beitrag Nr. 792 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.788.993 von Schokoladenpudding am 02.04.08 14:59:28Es hat niemanden gewundert, wir denken lediglich, dass es bald zu einem Vergleich kommt. Ich glaube, dass der Eintrag ins Handelsregister noch diesen Monat erfolgt.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 10:38:19
      Beitrag Nr. 793 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.793.601 von Schokoladenpudding am 02.04.08 21:25:22Hallo,

      ich muss mich ja mal outen, ich hab nur ein paar von diesen Namensaktien, heute sind nun endlich auch die Inhaberaktien gestiegen. In dem Threat dort, ist aber leider nix los.

      Ich befürchte leider, das man sich erst kurz vor der HV einigen wird. Andererseits, wenn man diesen Menschen aus Amerika Glauben schenken darf, ist die Krise ja noch nicht durch. Hat meinem Depot eh wenig angetan.:p Also kann die Aktie hier auch gerne wieder ein halbes Jahr bei 175,-€ rumdümpeln. Dann freu ich mich wenigstens über den fiktiven Depotwert.:D
      Avatar
      schrieb am 07.05.08 15:49:44
      Beitrag Nr. 794 ()
      1000 Stücke bei 168,50 Geld, kein Brief.
      Gehts jetzt los??
      Avatar
      schrieb am 09.05.08 09:21:59
      Beitrag Nr. 795 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.047.490 von Schokoladenpudding am 07.05.08 15:49:44Heute gibt es 10 Euro mehr. Der 842202 ist 178,50 geld, kein Brief mit 1000 Stück.

      Gibt es Neuigkeiten?
      Avatar
      schrieb am 09.05.08 09:29:38
      Beitrag Nr. 796 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.061.935 von SAFE1 am 09.05.08 09:21:59Jetzt sind es wieder 168,50. Aber 1000 Stück je Gattung.
      Avatar
      schrieb am 09.05.08 14:58:22
      Beitrag Nr. 797 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.062.013 von SAFE1 am 09.05.08 09:29:38Wenn das nicht mal ne dicke Enttäuschung gibt.
      Für dieses Geschäftsjahr wird GR die Finanzkrise und darausfolgende Wertminderung anführen....
      GR und das kölsche Magement spielen auf Zeit.
      Je schlimmer es noch kommt desto besser für die vice versa
      Avatar
      schrieb am 09.05.08 18:14:42
      Beitrag Nr. 798 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.065.332 von gongolo am 09.05.08 14:58:22Eine Verringerung des Unternehmenswertes der KR infolge der Finanzkrise lässt sich m.E. überhaupt gar nicht verargumentieren. Vielmehr geht die KR, wie man dem GB 2007 entnehmen kann, im Vergleich zu Mitbewerbern eher gestärkt aus der Krise hervor, was sogar als Anlass genommen werden kann die Planrechnungen ab 2008 nach oben anzupassen.
      Avatar
      schrieb am 10.05.08 13:41:54
      Beitrag Nr. 799 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.067.146 von Syrtakihans am 09.05.08 18:14:42So ist es.
      Avatar
      schrieb am 13.05.08 14:42:22
      Beitrag Nr. 800 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.070.451 von unicum am 10.05.08 13:41:54Dein Wort in Buffets Ohr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 14.05.08 10:10:07
      Beitrag Nr. 801 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.081.965 von gongolo am 13.05.08 14:42:22Ich will 260,00 Euro von W.B.-dem alten Geizknochen
      Avatar
      schrieb am 14.05.08 12:41:38
      Beitrag Nr. 802 ()
      Du hast recht, die Amerikaner zahlen doch heut zu Tage ein wahnsinns Geld für alle möglichen Klitschen, siehe Microsoft und HP.
      Dann kann WB auch gerne 300 raustun. Mit der Zahl kann man doch viel leichter rechnen.:laugh:

      Bald ist HV-Termin, wir werden sehen, ob sich noch kurz vorher etwas tut.

      Bis denne

      Übrigens spielt die Geschäftsentwicklung für den zu zahlenden Preis keine Rolle, dann müsste man ja alle Gutachten nach oben oder unten revidieren. Einzig, das Gericht hebt den SQ wieder auf, was wohl sehr unwahrscheilich ist.
      Avatar
      schrieb am 15.05.08 10:19:50
      Beitrag Nr. 803 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.090.048 von Berni911 am 14.05.08 12:41:38Wann ist denn HV-Termin?????
      Avatar
      schrieb am 15.05.08 10:31:26
      Beitrag Nr. 804 ()
      findet sicher nicht mehr statt, morgen wird hoffentlich die Einigung veröffentlicht!
      Avatar
      schrieb am 15.05.08 11:17:44
      Beitrag Nr. 805 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.098.256 von Schokoladenpudding am 15.05.08 10:31:26Wie sah die denn aus ?:D
      Avatar
      schrieb am 15.05.08 12:57:59
      Beitrag Nr. 806 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.098.124 von gongolo am 15.05.08 10:19:50Die letzte war am 26. Juno, dann sollte die nächste im gleichen Zeitraum sein!

      Also müsste die Einladung bald bekannt gegeben werden.
      Avatar
      schrieb am 15.05.08 13:49:11
      Beitrag Nr. 807 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.099.822 von Berni911 am 15.05.08 12:57:59Ja was jetzt???
      Gibts noch ne HV oder nich???
      Wenn die nicht 100% squeezen können, dann müssen die doch HV´machen oder????
      Avatar
      schrieb am 15.05.08 16:12:16
      Beitrag Nr. 808 ()
      Das Volumen springt an, könnte eine Einigung in der Luft liegen. Wenn das Verfahren beendet ist, haben die 100% und brauchen uns nicht einladen.:D Dann kommt nur noch der Eintrag des SQ ins Handelsregister.
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 11:31:39
      Beitrag Nr. 809 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.098.256 von Schokoladenpudding am 15.05.08 10:31:26....um eine Einigungs veröffentlichen zu können, müßte man sich ja erst mal geeinigt haben, oder?
      ms
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 14:27:51
      Beitrag Nr. 810 ()
      WB ist am 19.5. am Frankfurter Flughafen anzutreffen. Vielleicht hat er ja einen Koffer mit Geld dabei??:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 15:54:50
      Beitrag Nr. 811 ()
      Q1/2008 übrigens wieder ausgezeichnet, gerade im Anbetracht der Rahmenbedingungen, mit einem EPS von 3,96 EUR/Aktie.
      Avatar
      schrieb am 19.05.08 16:30:38
      Beitrag Nr. 812 ()
      Hi ihr SO Spezis überlege ob es noch sinnvoll ist hier einzusteigen,Vattenfall verpasst HVB weiß auch nicht DBV ? . Bin voll in Audi gegangen gebt mal einen Tip für NC::(
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 10:48:37
      Beitrag Nr. 813 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.125.797 von nullcheck am 19.05.08 16:30:38Klar wenn man nach jahrerlanger speku kurz vor der Entscheidung einem Neuen keinen Tip gibt,trotzdem fies
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 10:57:38
      Beitrag Nr. 814 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.131.252 von nullcheck am 20.05.08 10:48:37Ich würde auch keinem Alten einen Tipp geben, muss doch jeder selbst wissen, inwieweit er Kapital binden will/kann oder nicht.

      Bekannt ist, zu welchem Kurs outgesqueezed wird,
      bekannt ist der Börsenkurs,
      nicht bekannt ist, wann der Squeeze-Out eingetragen wird/werden kann und
      nicht bekannt ist, wann und wie das Spruchstellenverfahren ausgeht....so what?????
      ms
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 12:43:34
      Beitrag Nr. 815 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.131.370 von muschelsucher am 20.05.08 10:57:38Ok weiß ich, aber eure Meinung wollt ich mal hören,die habt ihr doch sonst würdet ihr doch hier nicht spekulieren
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 13:11:49
      Beitrag Nr. 816 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.132.383 von nullcheck am 20.05.08 12:43:34Hier spekuliert keiner!:mad:
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 13:16:30
      Beitrag Nr. 817 ()
      Die Inhaber heute schon für 177,- gehandelt
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 13:20:31
      Beitrag Nr. 818 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.132.637 von Berni911 am 20.05.08 13:16:30Wahrscheinlich rechnen so einige mit einem baldigen Vergleich???
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 13:31:00
      Beitrag Nr. 819 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.132.637 von Berni911 am 20.05.08 13:16:30für 177 wurde heute gar nicht gehandelt
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 15:21:28
      Beitrag Nr. 820 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.132.597 von Berni911 am 20.05.08 13:11:49Ach ja, entschuldige mich dafür, heißt ja auch fälschlicherweise Anlagesteuer
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 15:38:15
      Beitrag Nr. 821 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.132.769 von suesserboy am 20.05.08 13:31:00Neee, nur 300 Stücke:D das ist ja wie gar kein HAndel! :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.05.08 16:59:25
      Beitrag Nr. 822 ()
      Es kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass es nicht zu einem Vergleich zwischen den Parteien zur Beendigung der Anfechtungsverfahren kommen wird, da man sich nicht hat verständigen können....
      ms
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 09:10:15
      Beitrag Nr. 823 ()
      Geplänkel! Anfang Juli wissen wir mehr. Immerhin verschickt GenRe seine Zwischenberichte noch, so dass davon auszugehen ist, dass der SQ rechtswidrig zu Stande kam.:laugh::laugh::laugh:
      Ansonsten wären wir daran ja nicht mehr beteiligt, da der Termin der Komplettübernahme schon war. Wie es mit den Konzern weiter geht, interessiert ja niemanden. Der Wert des Unternehmens wurde mit dem Gutachten festgelegt und hier muss nachgebessert werden.

      @ Nullchecko
      Kauf dir doch lieber die DBV, da bekommste über 4 € Dividende garantiert. Bei 77,-€ Einstiegskurs, ist das doch eine solide Rendite von über 5%. Musste allersdings davon ausgehen, dass dein Geld dort erstmal für ein paar Jahre gebunden ist, da der Beherrschungsvertrag mit Sicherheit angefochten wird.:D
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 09:20:39
      Beitrag Nr. 824 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.148.508 von Berni911 am 22.05.08 09:10:15Berni911, wenn Du meine Information meinst, das ist kein Geplänkel ,sondern Fakt...
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 10:30:07
      Beitrag Nr. 825 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.148.588 von muschelsucher am 22.05.08 09:20:39Was haben die denn angeboten? Schoko hat ja auch schon geschrieben, dass es beim ersten Versuch nicht klappt.
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 13:23:33
      Beitrag Nr. 826 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.148.508 von Berni911 am 22.05.08 09:10:15Ansonsten wären wir daran ja nicht mehr beteiligt, da der Termin der Komplettübernahme schon war.

      :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 15:59:07
      Beitrag Nr. 827 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.150.751 von sparfuchs123 am 22.05.08 13:23:33Wenn der SQ eingetragen wird und das wird er auch, dann gilt das Gutachten der Unternehmensbewertung für den SQ. Und da das ja schon alles war, wird sich die jetzige Geschäftsentwicklung nicht darauf auswirken. Egal ob positiv, wie auch negativ.
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 19:51:57
      Beitrag Nr. 828 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.144.103 von muschelsucher am 21.05.08 16:59:25Ich glaube nach wie vor dran, dass man sich vergleichen wird.
      Bei der Vielzahl der Kläger ist es eben ein schwieriges Unterfangen...
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 21:16:14
      Beitrag Nr. 829 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.154.010 von Schokoladenpudding am 22.05.08 19:51:57Ich rechne auch damit, dass man sich vergleichen muss und wird, die Anfechtungskläger haben halt gute Gründe vorgetragen, so dass man schon mehr Entgegenkommen zeigen muss , aber im Moment ist die erste Vergleichsrunde zu keinem Ergebnis gekommen...
      ms
      Avatar
      schrieb am 23.05.08 08:21:54
      Beitrag Nr. 830 ()
      only for information

      INVESTOREN
      Buffetts Jünger (8)

      Von Jonas Hetzer

      Auf den Spuren des Meisters

      Was Starinvestor Buffett auszeichnet und wie Privatanleger ihm nacheifern können

      Lebende Legende: Gut 100.000 Dollar, die er von Freunden und Verwandten anvertraut bekommen hatte, waren vor mehr als 50 Jahren der Grundstock für Buffetts beispiellose Karriere als Investor. Heute ist seine Investmentholding Berkshire Hathaway über 140 Milliarden Dollar wert.
      only for information


      © manager magazin



      Geldmaschine: Berkshire-Aktie im Vergleich zum S&P 500



      Das Konglomerat hat mehr als 70 Tochterfirmen von Süßwarenherstellern bis hin zu einer Möbelhauskette. Mit großen Aktienpaketen hat Buffetts Imperium maßgeblichen Einfluss auf mehrere Weltkonzerne (Coca-Cola , Procter & Gamble ). Jüngster Coup: Berkshire kaufte für über 500 Millionen Euro 3 Prozent des angeschlagenen Schweizer Assekuranzkonzerns Swiss Re .
      Avatar
      schrieb am 27.05.08 09:36:52
      Beitrag Nr. 831 ()
      Moin,

      Düssseldorf hat heute Morgen auf 180,- getaxt, ich dachte schon es wurde eine Einigung erziehlt, schade! Also weiter warten!:D
      Avatar
      schrieb am 13.06.08 11:34:53
      Beitrag Nr. 832 ()
      Moin,

      so noch zwei Wochen, dann jährt sich die Hauptversammlung. Bisher gab es noch keinen Aushang im Bundesanzeiger. Das, und der Besuch von Warren B., lassen doch noch auf einen Vergleich hoffen. Vielleicht brauchte die GenRe etwas länger, um das ganze Kleingeld, das Warren mitgebracht hat, zu zählen!:D

      Weiss einer, ob der Kofferträger aus Berlin bei den Klägern dabei ist und einen Vergleich mal wieder behindert ?

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 13.06.08 11:41:08
      Beitrag Nr. 833 ()
      :confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 13.06.08 11:47:41
      Beitrag Nr. 834 ()
      Tschuldigung, wollte sagen wen meinst Du?
      Avatar
      schrieb am 13.06.08 12:38:28
      Beitrag Nr. 835 ()
      Ich komm nicht auf den Namen, son kleiner dicker mit Vollbart, kommt aus Berlin, Umzugsunternehmer, fällt in letzter Zeit mit seinen Klagen häufiger auf die Nase.
      Avatar
      schrieb am 13.06.08 12:55:29
      Beitrag Nr. 836 ()
      Und der trägt Koffer beim Umzug?:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.06.08 13:44:41
      Beitrag Nr. 837 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.296.561 von Berni911 am 13.06.08 12:38:28Ich weiss nicht, ob der klein und dick ist, hat aber einen Bart, ist Umzugsunternehmer und heißt Zapf...ms
      Avatar
      schrieb am 13.06.08 14:36:14
      Beitrag Nr. 838 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.297.101 von muschelsucher am 13.06.08 13:44:41Ja genau, andere würden ihn halt so beschreiben, wie bei Fame oder Pirelli Immo.:

      Soweit sollte es aber nicht kommen, denn ein Kleinaktionär aus Porta Westfalica und ein bekannter Umzugsunternehmer aus Berlin, der es sich zu einer Art „Sport“ gemacht hat, auf Hauptversammlungen aufzutauchen, dort den Querulanten zu spielen und wichtige Entscheidungen mit Einsprüchen und folgenden Klagen zu blockieren und zu torpedieren, gab Widerspruch zu den entscheidenden Tagesordnungspunkten zu Protokoll, um dann mit einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage die Neuausrichtung erfolgreich und zum Leidwesen aller übrigen Aktionäre zu verhindern.
      Begründung der Klagen: Die Fragen bezüglich der Neuausrichtung wurden nur unzureichend beantwortet. Dem außenstehenden Beobachter drängte sich jedoch der Verdacht auf, dass sich hier zwei Herren auf dem Rücken der restlichen F.A.M.E.-Aktionäre profilieren bzw. der Verwaltung des Unternehmens eines auswischen wollten!
      Kuriosum am Rande: Jener Kleinaktionär aus Porta Westfalica vertrat sage und schreibe zwölf Aktien, die zum damaligen Zeitpunkt einen Gegenwert von nicht mal 60 Euro ausmachten, sein „Kollege“ aus Berlin ließ sich durch seinen Anwalt mit immerhin 25 Aktien vertreten. So viel zum Thema Aktionärsdemokratie... Mit insgesamt 37 Aktien wurde den Bemühungen um eine sinnvolle Neuausrichtung des Unternehmens also ein (vorläufiges) Ende gesetzt!
      Avatar
      schrieb am 17.06.08 08:21:12
      Beitrag Nr. 839 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.297.514 von Berni911 am 13.06.08 14:36:14Moin,

      habe gehört, es soll am Freitag wieder mal einen Gerichtstermin geben ? Weiss einer mehr ?
      Avatar
      schrieb am 18.06.08 17:41:05
      Beitrag Nr. 840 ()
      So,

      was hat den der Umsatz von 1000 Stück zu bedeuten? Wird sich am Freitag geeinigt oder braucht einer Geld und verkauft nochmal vor dem Gütetermin, da er später wieder einsteigen will ?
      Avatar
      schrieb am 20.06.08 15:58:20
      Beitrag Nr. 841 ()
      DGAP-Adhoc: Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG (deutsch)

      Kölnische Rückversicherungs- Gesellschaft AG: Teilprozessvergleich über Squeeze-outKölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG / Squeeze-Out/Vergleich
      20.06.2008
      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
      Teilprozessvergleich über Squeeze-out
      Die Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG, Köln, und die General Reinsurance Corporation, Wilmington, Delaware, USA, haben sich am 20.
      Juni 2008 mit 50 der insgesamt 73 Kläger vor dem Landgericht Köln auf einen Prozessvergleich zur teilweisen Verfahrensbeendigung (Teilprozessvergleich) geeinigt. Gegenstand des Verfahrens sind aktienrechtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Kläger gegen den in der Hauptversammlung am 26. Juni 2007 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft auf die General Reinsurance Corporation als Hauptaktionärin gem. §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Zahlung einer Barabfindung (Squeeze-out).
      Die am Teilprozessvergleich beteiligten 50 Kläger haben im Zuge des Teilprozessvergleichs ihre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zurückgenommen. Im Gegenzug ist die General Reinsurance Corporation gegenüber den übrigen Aktionären der Gesellschaft verpflichtet, im Fall des Wirksamwerdens des Squeeze-out zusätzlich zu der bisher angebotenen Barabfindung in Höhe von Euro 148,90 einen weiteren Betrag in Höhe von Euro 16,67 pro übertragener Stückaktie an die übrigen Aktionäre der Gesellschaft zu zahlen. Die Barabfindung beträgt dann insgesamt Euro 165,57 je Stückaktie. Der Squeeze-out wird wirksam nach Rücknahme sämtlicher Klagen aufgrund eines Vergleiches auch mit den übrigen Anfechtungsklägern oder nach erfolgreichem Abschluss des schwebenden Eilverfahrens zur Eintragung des Squeeze-out. Ob eine dieser Voraussetzungen eintreten wird, kann gegenwärtig nicht sicher vorausgesagt werden.
      Köln, den 20. Juni 2008
      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG Der Vorstand Theodor-Heuss-Ring 11 50668 Köln
      20.06.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG Theodor-Heuss-Ring 11 50668 Köln Deutschland Telefon: 0221-9738-559 Fax: 0221-9738-695 E-Mail: abader@genre.com Internet: www.genre.com ISIN: DE0008422007 , DE0008422023 WKN: 842200, 842202 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 20.06.08 18:32:24
      Beitrag Nr. 842 ()
      Wie geht es jetzt weiter?

      Kann jemand prognostizieren,wie lange unser Kapital noch gebunden ist?
      Avatar
      schrieb am 20.06.08 21:17:35
      Beitrag Nr. 843 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.343.724 von SAFE1 am 20.06.08 18:32:24Ja, wenn die ganzen Abtrünnigen sich nicht auf diesen Teilvergleich eingelassen hätten, dann hätte es gute Karten/Argumente gegeben, vor Gericht zu obsiegen!!
      Was haben wir nun davon??? Nichts!!
      Immerhin haben sich über 20 Anfechtungskläger nicht einwickeln lassen.
      ms
      Avatar
      schrieb am 20.06.08 21:23:19
      Beitrag Nr. 844 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.344.895 von muschelsucher am 20.06.08 21:17:35Die Aufbesserung bringt letztlich wenig ( nur wertmäßig den durchschnittlichen 3-Monatsbörsenkurs und er wird auf die S-O Abfindung angerechnet )....

      wie es weitergeht?
      siehe:
      Der Squeeze-out wird wirksam nach Rücknahme sämtlicher Klagen aufgrund eines Vergleiches auch mit den übrigen Anfechtungsklägern oder nach erfolgreichem Abschluss des schwebenden Eilverfahrens zur Eintragung des Squeeze-out. Ob eine dieser Voraussetzungen eintreten wird, kann gegenwärtig nicht sicher vorausgesagt werden.
      Avatar
      schrieb am 23.06.08 09:15:46
      Beitrag Nr. 845 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.344.895 von muschelsucher am 20.06.08 21:17:35So lange es nach 23 Kläger sind, kann man doch auch so obsiegen, wenn die Chancen doch so gut sind. Wohin soll das dann aber führen? Der Übernahmekurs wird doch eh erst im Spruchverfahren festgelegt. Von mir aus könnte man sich gerne einigen, Spekulationsfrist ist jetzt auch für alle anderen Aktionäre abgelaufen, die auf der HV waren. Ich rechne mal damit, dass sich in 2-3 Wochen alle geeinigt haben. Es sei denn, es gibt wieder so eine Zapf-Kreation.
      Avatar
      schrieb am 23.06.08 09:31:28
      Beitrag Nr. 846 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.351.037 von Berni911 am 23.06.08 09:15:46Es geht doch wohl nicht nur um einen höheren Abfindungspreis zu diesem Zeitpunkt, im Spruchstellenverfahren wird es sowieso eine Korrektur geben müssen. Es geht auch um nicht erteilte Auskünfte auf Fragen, um eine lächerliche Dividende u.s.w.
      Avatar
      schrieb am 23.06.08 12:24:30
      Beitrag Nr. 847 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.351.146 von muschelsucher am 23.06.08 09:31:28Ob sowas dann aber ausreicht um einen Prozess zu gewinnen ????
      Avatar
      schrieb am 23.06.08 13:27:14
      Beitrag Nr. 848 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.352.593 von Berni911 am 23.06.08 12:24:30Das mit der Dividende natürlich nicht, aber wenn auf der HV gestellte Fragen nicht oder nur teilweise beantwortet wurden...wenn die Stimmrechtanteile nicht korrekt und vollständig gemeldet werden...ich denke mal, Anfechtungsgründe gab es bestimmt viele, sonst hätte es auch nicht so viele Kläger gegeben???
      Man macht doch keine Anfechtungsklage, um mehr Abfindung zu bekommen (sollte man nach meinem Verständnis jedenfalls nicht, obwohl das wahrscheinlich manche anders sehen und machen). Schon Richter Dr. Krenek (HVB)hatte, soweit ich mich erinnere, positiv festgestellt, dass Anfechtungsklagen eine präventive Funktion haben können und Sinn machen , wenn Verfahrensmängel oder Verstöße durch die Verwaltung von AGs vorliegen,sozusagen als Gegengewicht.
      Avatar
      schrieb am 23.06.08 14:27:42
      Beitrag Nr. 849 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.353.118 von muschelsucher am 23.06.08 13:27:14Jo, das mit diesem Stimmkartenkuddelmuddel, wäre für mich auch ein Anfechtungsgrund. Schaun wir mal.
      Avatar
      schrieb am 23.06.08 18:52:14
      Beitrag Nr. 850 ()
      Solange "wir" alle Auskünfte bekommen, die für die Bewertung der Gesellschaft relevant sind, ist mir alles andere egal.
      Am SO als solchen können wir eh nichts mehr ändern.
      Avatar
      schrieb am 24.06.08 15:11:46
      Beitrag Nr. 851 ()
      GenRe hat aus dem Stimmkartenkuddelmuddel der letzten HV gelernt und lässt sich jetzt mehr Zeit:

      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
      Köln
      ISIN: DE 000 842200 7
      DE 000 842202 3
      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
      Freitag, 27. Februar 2009, 10.00 Uhr,
      im
      Congress-Centrum Ost Kölnmesse/ KölnKongress
      Congress-Saal, Deutz-Mülheimer Straße, 50679 Köln
      stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung
      ein.


      :D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 24.06.08 15:19:01
      Beitrag Nr. 852 ()
      Weil die in Köln ja immer Spass verstehen, sollten alle Aktionäre Gegenanträge zur HV stellen. Kostet ja nicht unser Geld.

      z.B.: Erhöhung der Dividende auf 5,-€/ Aktie!!!:yawn:

      Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:


      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
      Aktienverwaltung
      z. H. Herrn Wilhelm-Josef Jorias
      Theodor-Heuss-Ring 11
      50668 Köln
      Fax: 0221-9738-695
      E-Mail: jorias@genre.com


      Aber bitte nicht alle auf einmal, nach und nach, damit die Jungs nicht durcheinander kommen!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.07.08 19:36:08
      Beitrag Nr. 853 ()
      Habe heute die Einladung per Post erhalten. Was soll das, rd. 8 Monate vorher einzuladen? Hoffen die auf die Vergeßlichkeit der (störenden) Kleinaktionäre? Gibt es da keine Vorschriften, den Abschluß zeitnah den Anteilseignern vorzulegen? Die Zahlen stehen doch fest!!

      Jedenfalls kriegen die mich nicht mürbe. Auch nicht mit der Div.-Rendite. :laugh:
      Grüße, besonders an alle (standhaften) (Klein-)Investoren.
      EF
      Avatar
      schrieb am 07.07.08 20:21:52
      Beitrag Nr. 854 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.362.858 von Berni911 am 24.06.08 15:19:01Gegen die in der Tagesordnung enthaltenen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat hat ein Aktionär folgenden Antrag übersandt.
      der erste ist dabei


      Mathias Schedler (zu TOP 2):

      "Die Hauptversammlung möge beschließen, eine Dividende in Höhe von 10,- € je dividenden­berechtigter Aktie an die ausstehenden Aktionäre auszuzahlen.

      Begründung: Die HV 2007 hat den Squeeze-Out durch den Mehrheitsaktionär beschlossen. Bisher erfolgt aber keine Auszahlung der Barabfindung an die nicht im Anfechtungsverfahren beteiligten Aktionäre. Eine Dividende von 10,- € würde lediglich einer Verzinsung von 6 %, bei einem Kurs von ca. 167,- € zum 26.06.2007, auf das eingesetzte Kapital entsprechen."
      Avatar
      schrieb am 08.07.08 00:10:49
      Beitrag Nr. 855 ()
      Jo, dafür stimm ich auch!:D Das Geld verbleibt doch eh in der Gesellschaft und somit beim Grossaktionär. Der Bewertungsstichtag liegt doch im letzten Jahr und ist fürs Spruchverfahren entscheident.

      Schon erstaunlich, dass man heute schon zur HV Ende Februar 2009 einlädt!
      Avatar
      schrieb am 09.07.08 10:20:07
      Beitrag Nr. 856 ()
      So, Eintrittskartenbestellungen sind auch hier eingetrudelt, für die HV, die nie stattfinden wird.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.07.08 10:58:44
      Beitrag Nr. 857 ()
      Wie kann es sein, dass die Köln. Rück dieses Jahr keine HV abhalten wird? Ist eine Gesellschaft nicht gesetzlich verpflichtet jedes Jahr eine HV abzuhalten?
      Avatar
      schrieb am 09.07.08 11:47:35
      Beitrag Nr. 858 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.468.204 von Bomian am 09.07.08 10:58:44Eigentlich dürfte es nicht sein. Bis Ende August müsste die HV stattfinden. Aber wie Du siehst geht es trotzdem - und wo kein Kläger, da kein Richter! Ganz einfach, oder?
      Avatar
      schrieb am 09.07.08 12:14:59
      Beitrag Nr. 859 ()
      Kläger haben wir hier doch genug :D
      Avatar
      schrieb am 09.07.08 13:09:54
      Beitrag Nr. 860 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.468.204 von Bomian am 09.07.08 10:58:44§ 16 der Satzung: Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahr statt.
      Avatar
      schrieb am 09.07.08 14:29:33
      Beitrag Nr. 861 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.454.497 von Schokoladenpudding am 07.07.08 20:21:52Der Antrag hat natürlich keine Chance so durchzukommen, denn die Hälfte des Jahresüberschusses kann die Gesellschaft ohne HV-Zustimmung in die Rücklagen einstellen und nur über die andere Hälfte könnte die HV beschließen...
      aber gut, wenn viele Anträge gestellt werden, um die Gesellschft zuzuballern...
      Avatar
      schrieb am 09.07.08 15:08:04
      Beitrag Nr. 862 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.470.314 von muschelsucher am 09.07.08 14:29:33Das läuft doch mit dem Antrag konform! Sind doch nur ca. 10 Mio.!
      Avatar
      schrieb am 09.07.08 16:01:10
      Beitrag Nr. 863 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.469.595 von Schwabenpfeil am 09.07.08 13:09:54Wenn das tatsächlich so in der Satzungs steht, ist die Satzung gesetzwidrig.
      Siehe Hüffer, AktG-Kommentar zu § 175 (1) AktG: "HV muß nach § 175 I 2 in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs stattfinden. Satzung kann diese Frist nicht verlängern ..."

      Da wird es also sicherlich Klagen geben. Die KR sollte also überlegen, ob man nicht doch zu Ende August einlädt ...
      Avatar
      schrieb am 09.07.08 16:17:11
      Beitrag Nr. 864 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.470.713 von Berni911 am 09.07.08 15:08:04Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2007 in Höhe von € 109.344.679 wie folgt zu verwenden:

      Ausschüttung einer Dividende von € 0,11 je dividendenberechtigter Stückaktie € 2.301.750
      Einstellung in Gewinnrücklagen
      € 107.042.929
      Bilanzgewinn
      € 109.344.679


      Wieso, macht der Jahresüberschuß nicht ungefähr 14 Euro pro Aktie aus ?? Dann könnten ohne Zustimmung 7 Euro/Aktie eingestellt werden in die Rücklagen, über den Rest müßte man beschließen...
      Auch für 2006 hatten sie schon 0,11 Euro Dividende beschlossen, was mich sehr empört hat.
      Avatar
      schrieb am 09.07.08 18:56:16
      Beitrag Nr. 865 ()
      weiß einer von euch wann mit den ürigen Klägern weiter verhandelt wird??
      Avatar
      schrieb am 09.07.08 18:58:28
      Beitrag Nr. 866 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.471.504 von muschelsucher am 09.07.08 16:17:11Super Idee, als Aktionär ist es dir natürlich freigestellt, deine Vorschläge selbst einzubringen!:D Adresse steht etwas weiter oben!
      Avatar
      schrieb am 09.07.08 20:01:32
      Beitrag Nr. 867 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.473.231 von Schokoladenpudding am 09.07.08 18:56:16Ist am Laufen...................
      Avatar
      schrieb am 09.07.08 20:22:48
      Beitrag Nr. 868 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.473.929 von muschelsucher am 09.07.08 20:01:32Bei 0,11 Cents und meinen 100.000 Stücken:D würde das ja eine Schadensersatzklage über 11.000 € x Zinsatz x 6 Monate ergeben!

      Habe ich noch garnicht drüber nachgedacht, dass die ausgezahlte Dividende Zinsen bringt und in 2009 vielleicht ganz anders zu versteuern ist! :rolleyes:

      ALso bitteschön, "Feuer frei"!!!:mad:
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 15:30:47
      Beitrag Nr. 869 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.474.126 von Berni911 am 09.07.08 20:22:48Heute hat die Kölnische Rück noch einmal den Teilprozessvergleich im e-bundesanzeiger veröffentlicht. Alle Verdächtigen für eine Prozessverschleppung waren allerdings aufgeführt. Wie z.B. dieser Klaus E.H. Zapf, Peter Zetzsche oder auch Eck und die Schüma GmbH.
      Die anderen waren eigentlich klar. Knoll, Issels, Wenger....mit denen kann man sich einigen.

      Mich würde interessieren wer dann noch weiter klagt ??? Fehlt dieser Dr. Götz und die Jungs aus Bremen Cartagoo&Co oder so.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 15:37:32
      Beitrag Nr. 870 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.474.126 von Berni911 am 09.07.08 20:22:48Sorry, der Döddel war so lang , da kamen noch 12 weitere Aktionäre

      Beitritte zum Teilprozessvergleich vom 20. Juni 2008


      Folgende Kläger sind nach dem 20. Juni 2008 dem vorstehend wiedergegebenen Teilprozessvergleich gemäß dessen Ziffer 9 beigetreten:

      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.,

      Dieter Schulz,

      Christa Götz,

      Martin Kiffer,

      Karsten Trippel,

      Sigma Verwaltungs GmbH,

      Richard Mayer,

      Dieter Sander, als Gesellschafter der Sander Vermögensverwaltung GbR,

      Uwe Sander, als Gesellschafter der Sander Vermögensverwaltung GbR,

      Jan Sander, als Gesellschafter der Sander Vermögensverwaltung GbR,

      Inge Sander, als Gesellschafter der Sander Vermögensverwaltung GbR,

      Frank Scheunert.
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 17:08:40
      Beitrag Nr. 871 ()
      Interessant an dem Teilprozessvergleich ist, dass sich die GRC und KR bereit erklärt haben, unter Aufrechterhaltung ihrer Auffassung zur Unternehmensbewertung zur Beschleunigung eines etwaigen späteren Spruchverfahrens folgende Auskünfte zu erteilen.

      1. Fragen zur Planungsrechnung

      1.1. Erläutern Sie im Bereich Leben/Kranken (S. 50), weshalb die geplanten Ergebnisse trotz eines verbesserten Combined Ratio’s ab 2007 rückläufig sind.

      1.2. Erläutern Sie, weshalb im Segment KR des Bereichs Leben/Kranken (S. 59 f.) die Planung für 2007 ein deutlich verschlechtertes Combined Ratio von 93,6 % gegenüber dem Combined Ratio der Geschäftsjahre 2005 (90,6 %) und 2006 (87,5 %) aufweist. Das tatsächliche Combined Ratio des abgelaufenen Geschäftsjahres 2007 ist zu Vergleichswecken mitzuteilen.

      1.3. Erläutern Sie im Segment KR weiterhin die „speziellen Sondereffekte“, welche im Planjahr 2006 zur Bereinigung des versicherungstechnischen Ergebnisses dieses Bereichs um € 75,1 Mio. führen (Rückgang des Ergebnisses von € 110,2 Mio. auf € 35,1 Mio.)

      1.4. Erläutern und begründen Sie im Bereich Schaden/Unfall die Planung des Combined Ratio in den Planjahren ab 2007 im Vergleich zur wesentlichen besseren Combined Ratio der Jahre 2005 und 2006. Zu erläutern sind die folgenden Abweichungen:

      Ist

      2005 95,3%
      2006 97,6%

      Plan

      2007 109,8%
      2008 101,8%
      2009 100,4%

      1.5. Benennen Sie die Ertragsteuern nach Grund und Höhe, welche die AG im Falle der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Veräußerungsverlusten aus Spezialfonds bzw. aufgrund der Auswirkungen des BFH-Urteils vom 26.09.07 (Betrieb 08, S. 214 ff.) zur Teilwertabschreibung von Aktien des Anlagevermögens geltend machen kann. Soweit aus den genannten Rechtsgründen körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge entstanden sind oder sich erhöht haben, sind diese gleichfalls nebst ihrer Auswirkungen im Jahr der ewigen Rente anzugeben.

      2. Fragen zur Unternehmenswertermittlung

      Die folgenden Parameter der Unternehmensbewertung sind im einzelnen anzugeben:

      2.1. Beta-Faktoren der Aktien der AG in den Zeiträumen zwischen dem 01.04.04. und 31.03.05, dem 01.04.05 und 31.03.06 und dem 01.04.06 und 31.03.07

      2.2. Handelsumsätze der Aktien der AG in den genannten Jahren

      2.3. Beta-Faktoren der sechs Unternehmen der Peer-Group (S. 87 des Übertragungsberichts) in den genannten Zeiträumen

      2.4. Angabe der Bezugsindizes für diese sechs Unternehmen der Peer-Group

      2.5. Benennung der vom Prüfer (S. 32 des Prüfungsberichts) gebildeten eigenen erweiterten Peer-Group und der für diese angestellten „verschiedenen Berechnungen“

      2.6. Belege für diese Informationen durch entsprechendes Datenmaterial von Bloomberg LP

      2.7. Nachvollziehbare Ermittlung des Wertbeitrags der thesaurierten Erträge in der Planung des Kapitalanlageergebnisses der Planungsphase I

      2.8. Nachvollziehbare Ermittlung der Zuführung zur Schwankungsrückstellung der Planungsperiode II

      2.9. Ausschüttungsquote der Berkshire Hathaway Inc. und der General Re Insurance Corp. in den vergangenen 10 Jahren
      Avatar
      schrieb am 10.07.08 17:52:04
      Beitrag Nr. 872 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.481.732 von Syrtakihans am 10.07.08 17:08:40..dann fehlen ja noch 10 Kläger, bin gespannt, was die noch für Konditionen heraus holen?
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 17:10:09
      Beitrag Nr. 873 ()
      Das Volumen ist in den letzten Tagen ganz schön angestiegen!
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 15:03:00
      Beitrag Nr. 874 ()
      Klagen gegen Squeeze-out in erster Instanz abgewiesen

      Die beim Landgericht Köln anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
      einiger Aktionäre gegen den in der Hauptversammlung der Kölnische
      Rückversicherungs-Gesellschaft AG am 26. Juni 2007 gefassten Beschluss über
      die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft auf die
      General Reinsurance Corporation als Hauptaktionärin gem. §§ 327a ff.
      Aktiengesetz gegen Zahlung einer Barabfindung (Squeeze-out) sind heute in
      erster Instanz vom Landgericht Köln abgewiesen worden. Zugleich hat das
      Landgericht Köln in einem Eilverfahren in erster Instanz dem Antrag der
      Gesellschaft stattgegeben festzustellen, dass die erhobenen Klagen der
      Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister nicht entgegenstehen.
      Gegen die Entscheidungen des Landgerichts können die Kläger Rechtsmittel
      einlegen. Eine Eintragung des Squeeze-out ist möglich, wenn und sobald das
      Eilverfahren rechtskräftig erfolgreich abgeschlossen ist.

      Köln, den 18. Juli 2008

      http://www.dgap.de/dgap/static/News/?newsType=&newsID=259563
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 16:47:04
      Beitrag Nr. 875 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.538.070 von DickeBacke am 18.07.08 15:03:00Weiss jemand welche Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt werden koennen? Kann das Eilverfahren auch zum BGH gehen, bzw. kann jemand einschaetzen wie lange dies noch dauern wuerde?
      Wie sich alle vorstellen koennen wuerde ich gerne langsam Kasse machen und mein Geld besser anlegen......
      Falls kein Rechtsmittel eingelegt wird, bekommen wir dann 165 €?
      Ich würde mich über eine Antwort freuen und gruesse alle bis jetzt durchgehalten haben
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 16:47:45
      Beitrag Nr. 876 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.538.070 von DickeBacke am 18.07.08 15:03:00Dann werden wohl die sich noch nicht verglichenen Parteien den Instanzenweg gehen..also noch kein Ende zum Greifen nahe
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 16:52:28
      Beitrag Nr. 877 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.539.179 von Bomian am 18.07.08 16:47:04Wenn ,(was ich nicht annehme) ,keine Rechtsmittel eingelegt werden, bekommen alle den Betrag aus dem Vergleich....

      wenn Rechtsmittel eingelegt werden, gibt es noch eine Instanz..

      wahrscheinlich werden Rechtsmittel eingelegt und weiter verhandelt
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 19:42:14
      Beitrag Nr. 878 ()
      Ich halte das für unwahrscheinlich, das Geld sollte in den nächsten Tagen kommen.
      Sobald der SQ via Eilverfahren eingtragen ist, können die sich ihre Rechtsmittel in den A... schieben. Kein Gericht der Welt wird den SQ wieder aufheben.
      Vermutlich ist GenRe direkt aus dem Gerichtssaal zum Register maschiert.

      Weiss eigentlich jemand, wer die Blödies waren ?
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 19:47:23
      Beitrag Nr. 879 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.538.070 von DickeBacke am 18.07.08 15:03:00Ach, ich werd dann noch mal schnell ein paar Gegenanträge zur HV schreiben:D:D Vielleicht son Quatsch wie: "Die Dividende nicht in € auszuzahlen, sondern in Aktien der XY-Gesellschaft unter den Aktioären zu verlosen.:laugh: Tagungsortverlegung zum Ballermann, mit Reiskostenübernahme für die Aktionäre durch die Gesellschaft:cool: Oder nach Amerika, is doch auch cool.:p
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 21:16:30
      Beitrag Nr. 880 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.541.080 von Berni911 am 18.07.08 19:47:23Keep cool, immerhin bekommst Du jetzt erst mal mehr als vorher geboten,,,,,,,
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 21:19:25
      Beitrag Nr. 881 ()
      Meines Wissens kann nun im Rahmen des vorgegebenen Instanzenzuges gegen den stattgebenden Freigabebeschluss nur noch die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht stattfinden, und wenn dieses ebenfalls stattgibt, so steht dem Registereintrag dann nichts mehr im Wege. Möglicherweise stehen somit dem Registereintrag noch einige Monate entgegen.
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 21:21:58
      Beitrag Nr. 882 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.541.666 von Syrtakihans am 18.07.08 21:19:25Genau, auch gegen den Freigabebeschluß gibt es Rechtsmittel (Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen einzulegen)
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 09:10:35
      Beitrag Nr. 883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.541.678 von muschelsucher am 18.07.08 21:21:58Wer zuviel Geld hat, der kann das ja gerne machen!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 10:49:19
      Beitrag Nr. 884 ()
      Nach meinen Informationen ( Hr. Baader von Investor Relations) kann gegen die Entscheidung Berufung beim OLG eingelegt werden, so dass leider noch ein Suspensiveffekt vorliegt und keine Eintragung im HR vorgenommen werden kann. Allerdings wird auch das Verfahren vor dem OLG ein Eilverfahren sein, so dass der Zeitraum ueberschaubar sein duerfte. Es waere mal interessant zu wissen, ob solch eine Berufung in der Vergangenheit schon mal erfolgreich war...
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 11:32:41
      Beitrag Nr. 885 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.549.062 von Bomian am 21.07.08 10:49:19Da die Sache zum OLG Düsseldorf geht (nicht zum OLG Köln!) stehen die Chancen für die Beschwerdeführer nicht gut. Es ist daher wahrscheinlich, dass der SO bald eingetragen wird. Allerdings sind noch Gerichtsferien, daher kann es bis zur Enscheidung des OLG noch 2-3 Monate dauern.
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 11:39:34
      Beitrag Nr. 886 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.549.062 von Bomian am 21.07.08 10:49:19Was soll so etwas bringen ?
      Es gibt doch keinen Grund hier noch weiter zu klagen.
      - Die Spekulationsfrist ist abgelaufen, somit die Gewinne steuerfrei.
      - Die Anwälte hätten bezahlt werden können, somit haben auch diese Leute ihr Geld bekommen.
      -Welchen Grund kann man also so einem OLG-Richter klar machen, dass der SQ nicht rechtens war/ist ??!?!
      -Selbst Emil Zapf hat zugestimmt, somit kann man nur davon ausgehen, das die Post fehlgeleitet wurde oder jemand im Urlaub war und dem Vergleich nicht zugestimmt hatte.

      Man muss sich bei der ganzen Sache doch mal die Hintergründe so einer Klage vor Augen führen. Es geht nur darum den SQ über ein Jahr herrauszuzögern. Die Historie spricht hier doch Bände. Und die Chance mit der Klage vorm OLG durchzukommen, sind fast = 0. Warum sollte irgendjemand dann noch Geld dafür verschwenden ?

      Ausserdem gibt es genügen andere Kandidaten, wo man die Kohle jetzt noch einbringen kann um auf den nächsten SQ zu warten.

      Das man Rechtsmittel hat, da brauch man ja garnicht drüber streiten, nur ob es Sinn macht diese zu nutzen, wage ich zu bezweifeln.:p

      Lasst uns lieber überlegen was beim Spruchverfahren raus kommt!
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 12:04:55
      Beitrag Nr. 887 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.549.553 von Berni911 am 21.07.08 11:39:34Manchmal 'menschelt' es halt nur zwischen bestimmten Beteiligten auf beiden Seiten und man möchte sich nichts zugestehen. Dann kommt so eine Konstellation zustande. Kann man mit rationalen Argumenten nicht fassen.
      Andererseits: Noch kann auch vor dem OLG einen Vergleich mit den verbliebenen Klägern abgeschlossen werden. Also mal abwarten ...
      Avatar
      schrieb am 21.07.08 13:03:24
      Beitrag Nr. 888 ()
      Wenn die Revision überhaupt zugelassen wird! Wo sind den nun unsere Freunde aus Bremen ?
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 19:10:29
      Beitrag Nr. 889 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.550.304 von Berni911 am 21.07.08 13:03:24Kommt man irgendwie an das Bewertungsgutachten fuer die erste Abfindung aus 2007 ? Ich würde gerne eine Neuberechnung auf Basis neuer Infos durchführen. Kennt jemand eine Stelle im www wo man das Gutachten runterladen kann ??
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 19:44:21
      Beitrag Nr. 890 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.563.157 von cleverle2006 am 22.07.08 19:10:29Es gibt nur ein Gutachten und das findest Du hier: http://www.genre.com/sharedfile/pdf/KR_GRCReportAGM2007opt-d…
      Avatar
      schrieb am 22.07.08 22:57:35
      Beitrag Nr. 891 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.563.486 von unicum am 22.07.08 19:44:21Na das muss ich mir Morgen erstmal durchlesen:D Danke
      Avatar
      schrieb am 27.07.08 10:09:57
      Beitrag Nr. 892 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.565.375 von nullcheck am 22.07.08 22:57:35Weitere 4 Kläger haben dem Vergleich zugestimmt. Oliver Wiederhold
      war auch dabei.
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 09:23:05
      Beitrag Nr. 893 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.541.678 von muschelsucher am 18.07.08 21:21:58"Genau, auch gegen den Freigabebeschluß gibt es Rechtsmittel (Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen einzulegen) "
      @Muschelsucher
      Haste ne Ahnung, wie lange so zwei Wochen sind ?? Nicht das heute Mittag keine Aktien mehr gehandelt werden.:D
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 12:42:41
      Beitrag Nr. 894 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.640.318 von Berni911 am 04.08.08 09:23:05Beschwerde 2 Wochen nach Zustellung einzulegen...zugestellt wurde wohl vor 3 Tagen (am Freitag)
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 14:04:18
      Beitrag Nr. 895 ()
      Ok, dann warte ich nochmal 11 TAge.:mad:
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 14:07:36
      Beitrag Nr. 896 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.642.546 von Berni911 am 04.08.08 14:04:18Komische Diskussion hier!
      Natürlich wird Beschwerde (gegen Freigabebeschluss) und Berufung (gegen Abweisungsurteil) kommen. Das ist doch ganz klar, braucht man sich nur mal die Namen derer anzusehen, die keinen Vergleich abgeschlossen haben.
      Und damit dauert es noch mindestens 2-3 Monate ...
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 14:15:16
      Beitrag Nr. 897 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.642.573 von N100 am 04.08.08 14:07:36Wer ist das denn ?
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 14:23:59
      Beitrag Nr. 898 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.642.573 von N100 am 04.08.08 14:07:36Genau, so ist es... und in der Zwischenzeit werden weiter Vergleichsverhandlungen geführt.....
      Eine Beschwerde hat bei guter Begründung m.E.Aussicht auf Erfolg, wenn man sich die Urteilsbegründung des Gerichts ansieht..
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 14:27:35
      Beitrag Nr. 899 ()
      Ok Herr Muschelsucher, frag mich nur, warum die "üblichen Verdächtigen" sich dann schon geeinigt haben!!!?!?! Und wenn Dir das Urteil schon vorliegt, dann benenn doch mal die fehlenden 6 People.
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 14:41:31
      Beitrag Nr. 900 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.642.718 von Berni911 am 04.08.08 14:27:35Ich werde mich hüten, die Namen zu nennen........auch wenn ich i.R. nicht viel von Anfechtungsklagen halte, bin ich doch der Meinung, dass "unsauberes"Arbeiten von Kap.Ges. und oder Mehrheitsgesellschaftern bezw. deren Rechtsberater im Zusammenhng mit S-O Vorbereitung und Durchführung nicht ohne Kritik durchgehen dürfen, so dass einige Anfechtungsklagen, auch wenn sie einen schnellen S-O und schnellen Kaitalrückfluss verhindern, durchaus ihre Berechtigung haben.....
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 15:18:00
      Beitrag Nr. 901 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.642.829 von muschelsucher am 04.08.08 14:41:31Ich versteh nicht !?!?! Wieso muss man sich hüten. ist doch ein öffentliches Verfahren !?
      IRA,CIA, MAFIA, Bin Laden ???
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 16:55:07
      Beitrag Nr. 902 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.643.142 von Berni911 am 04.08.08 15:18:00Es gibt unter den Kläger, die häufig von gewissen Leuten so verschrien und negativ belastet werden, bestimmt einige, die aus rein egoistisch pekuniären Motiven Klagen führen, aber die Mehrzahl, so meine ich jedenfalls, machen dies aus Motiven, die man respektieren sollte und die letztlich für viele "Nichtaktive" große Vorteile bringen. Denn das Erreichte gilt dann für alle.Und je mehr Argumente und Fakten vorgetragen werden in den Klagen, desto besser.
      Insofern schalte ich auf stur wenn ich von "Verdächtigen" lese...sorry
      Gewisse Leute haben durch ihre Gutachten, Veröffentlichungen und Interventionen erreicht, dass die Namen der Kläger seit einiger Zeit im Bundesanzeigr mit veröffentlicht werden müssen, wenn sie Dich interessieren, dann lese bitte dort nach.
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 18:17:57
      Beitrag Nr. 903 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.644.181 von muschelsucher am 04.08.08 16:55:07Ok, ich schau in den e-bundesanzeiger, wehe da steht nix drinne, bin mir zwar sicher, aber will dir ne Chance geben!:D
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 18:20:07
      Beitrag Nr. 904 ()
      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
      Köln
      Veröffentlichungen gemäß § 246 Abs. 4 AktG


      Von mehreren Aktionären unserer Gesellschaft wurden Klagen beim Landgericht Köln eingereicht mit den Anträgen
      ― den in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Juni 2007 gefassten Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2006 (TOP 2 der Hauptversammlung der Gesellschaft)
      ― die in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Juni 2007 gefassten Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2006 (TOP 3 der Hauptversammlung der Gesellschaft),
      ― die in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Juni 2007 gefassten Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2006 (TOP 4 der Hauptversammlung der Gesellschaft),
      ― den in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Juni 2007 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die General Reinsurance Corporation, Wilmington, Delaware, USA, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (TOP 5 der Hauptversammlung der Gesellschaft),

      für nichtig zu erklären (Anfechtungsklage), hilfsweise festzustellen, dass die vorgenannten Beschlüsse jeweils nichtig sind (Nichtigkeitsklage).

      Das Verfahren ist anhängig beim Landgericht Köln - Kammer für Handelssachen – unter Az: 82 O 63/07. Die Klage eines einzelnen Aktionärs ist gegenwärtig noch anhängig beim Landgericht Köln – 22. Zivilkammer – unter Az: 22 O 380/07. Es wird jedoch erwartet, dass dieses Verfahren mit dem oben genannten Verfahren unter Az: 82 O 63/07 verbunden werden wird.

      Das Landgericht Köln hat bezüglich des Verfahrens Az: 82 O 63/07 Termin zur Güteverhandlung sowie für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder der Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbar anschließend frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf den 30. November 2007, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 0120, 1. Etage, Luxemburger Straße 101 in 50939 Köln.



      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 18:22:08
      Beitrag Nr. 905 ()
      Du weisst es also auch nicht!
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 09:29:48
      Beitrag Nr. 906 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.645.041 von Berni911 am 04.08.08 18:20:07Das war missverständlich, ich meinte die Namen der Kläger, die sich vergleichen...die findest Du veröffentlicht....
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 13:53:48
      Beitrag Nr. 907 ()
      Weiss jemand, ob Berufung eingelegt wurde ( 2 Wochen sind nun vorbei)? Hr. Baader von der Köln. Rück ist im Urlaub und in der Rechtsabteilung konnte auch keiner Auskuenfte geben. Dort hat man mich an das Gericht in Köln verwiesen. Ist eine Auskunft des Gerichts zu laufenden Verfahren ueberhaupt moeglich?
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 14:17:39
      Beitrag Nr. 908 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.650.799 von Bomian am 05.08.08 13:53:48Ist das Einlegen einer Beschwerde ein laufendes Verfahren? Das Gericht soll doch auch im Urlaub sein, Freshfields hoffentlich nit!:D
      Es müsste sich eigentlich jeden Moment etwas tun!
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 14:31:19
      Beitrag Nr. 909 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.647.994 von muschelsucher am 05.08.08 09:29:48Und wenn Du da mit rumklagst, dann kannste die Namen ja mal rausstreichen und(ich habe sie hier auch gepostet) und die Namen dann hier mal bekannt geben. Es sind ebend schon alle raus, die normaler Weise weiterklagen! Eck, Zapf, Mayer, Wiederhold,Wenger,Trippel Freitag,Zetsche,Knoll,

      Es fehlen allerdings Steg, Knoesel, Metropol, Freitag. Also Metropol fehlt!
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 14:36:35
      Beitrag Nr. 910 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.651.139 von Berni911 am 05.08.08 14:31:19Sorry, kann es sein, das unsere "Freunde" mit ihren GmbH´s weiterklagen? JKK, Metropol, EO Investors ?
      Avatar
      schrieb am 05.08.08 16:12:55
      Beitrag Nr. 911 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.650.799 von Bomian am 05.08.08 13:53:48siehe # 894, 2 Wochenfrist ist noch nicht um...
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 17:15:31
      Beitrag Nr. 912 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.651.176 von Berni911 am 05.08.08 14:36:35Werd meine Aktien in den nächsten Tagen verkaufen.
      Die Aktienmarktblase platzt mal wieder und W.B. wird in dieser Situation keine höheren Preise für KöRe zahlen-der Mann kann rechnen und ist ein Geizkragen von Weltformat.
      Avatar
      schrieb am 12.08.08 08:15:29
      Beitrag Nr. 913 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.701.555 von duerredoris am 11.08.08 17:15:31Wieso dann nicht sofort???
      Avatar
      schrieb am 12.08.08 08:29:21
      Beitrag Nr. 914 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.701.555 von duerredoris am 11.08.08 17:15:31Mit welchem Preis hier die Minderheitsaktionäre abgefunden bzw. nachgebessert werden, wird nicht Warren Buffett entscheinden, sondern ein Richter am LG Köln.
      Avatar
      schrieb am 12.08.08 09:09:19
      Beitrag Nr. 915 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.705.106 von Syrtakihans am 12.08.08 08:29:21Bin nicht auf den Laufenden ist schon ein Termin bekannt?
      Avatar
      schrieb am 12.08.08 09:40:22
      Beitrag Nr. 916 ()
      Du machst deinem Namen alle Ehre!:D
      @Doris: Verkaufen ist eine sehr gute Idee !
      Avatar
      schrieb am 12.08.08 21:32:19
      Beitrag Nr. 917 ()
      js verkaufen ist ne super idee, sag mir aber bitte vorher bescheid, dann nehm ich dir gerne die stücke ab!!
      Avatar
      schrieb am 13.08.08 12:40:29
      Beitrag Nr. 918 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.705.716 von Berni911 am 12.08.08 09:40:22Hey, ich war zuerst, stell dich gefälligst hinten an!:D
      Avatar
      schrieb am 18.08.08 09:52:14
      Beitrag Nr. 919 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.652.246 von muschelsucher am 05.08.08 16:12:55Nun ist es schon einen Monat her!
      Avatar
      schrieb am 22.08.08 10:03:33
      Beitrag Nr. 920 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.746.703 von Berni911 am 18.08.08 09:52:14Das Jahr ist bald um!:D
      Avatar
      schrieb am 22.09.08 12:05:01
      Beitrag Nr. 921 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.652.246 von muschelsucher am 05.08.08 16:12:55aufgrund der Finanzkrise werden wir wohl kaum noch 100 Euro bekommen oder??????
      Avatar
      schrieb am 22.09.08 13:07:54
      Beitrag Nr. 922 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.214.982 von gongolo am 22.09.08 12:05:01Wir bekommen sogar deutlich über 200 €!
      Avatar
      schrieb am 22.09.08 13:17:15
      Beitrag Nr. 923 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.807.179 von Berni911 am 22.08.08 10:03:33Rekonstruktion:
      Es gab etliche Anfechtungsklagen und auch eine Freigabeklage.
      Es wurden Vergleichsverhandlungen geführt.
      Die meisten Kläger haben sich verglichen und ihre Klagen zurückgenommen.
      Vergleichsbetrag bezügl. der Abfindungshöhe : statt 148,90 nun 165,57 für alle (ob Kläger oder nicht)
      Die letzten Kläger , die sich nicht verglichen haben , unterlagen in der ersten Instanz, da ihre Klagen abgewiesen wurden. Die erste Instanz gab der Freigabe statt.
      Es wurde Beschwerde eingelegt, das Verfahren liegt nun in 2.(und letzten) Instanz, sowohl in der Hauptsache als auch im Freigabeverfahren.
      Hierüber wird vermutlich zeitgleich entschieden, was auch ohne mündliche Verhandlung möglich ist. Eine Entscheidung wird sich aber bestimmt noch hinziehen.
      Meine unmassgebliche Einschätzung ist, es könnte sich die zweite Instanz durchaus von den Argumenten der ersten Instanz lösen und den Anfechtungsklägern stattgeben.
      Avatar
      schrieb am 22.09.08 15:14:13
      Beitrag Nr. 924 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.215.695 von muschelsucher am 22.09.08 13:17:15Sehr unwahrscheinlich.
      Die 2. Instanz ist das OLG Düssseldorf (nicht das OLG Köln). Und die Düssseldorfer stehen klagenden Kleinaktionären schon immer kritisch gegenüber. Ich vermute, dass die sich dem Urteil des LG Köln anschließen.
      Avatar
      schrieb am 22.09.08 16:49:34
      Beitrag Nr. 925 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.217.361 von N100 am 22.09.08 15:14:13Das LG hatte den Rechtsstandpunkt, dass nur anhand der Klagevorträge der Kläger, die sich nicht verglichen haben, entschieden werden kann, was m.E. falsch ist. Insofern habe ich die Hoffnung, dass das OLG eine andere Rechtsauffassung vertritt.
      Avatar
      schrieb am 22.09.08 17:37:14
      Beitrag Nr. 926 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.219.063 von muschelsucher am 22.09.08 16:49:34Auch hier liegt das LG richtig. Der Vortrag anderer Kläger ist nicht der eigene!
      Avatar
      schrieb am 22.09.08 17:38:40
      Beitrag Nr. 927 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.219.836 von N100 am 22.09.08 17:37:14Wir werden sehen.
      Avatar
      schrieb am 22.09.08 21:30:05
      Beitrag Nr. 928 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.214.982 von gongolo am 22.09.08 12:05:01aufgrund der Finanzkrise werden wir wohl kaum noch 100 Euro bekommen oder??????

      wohl kaum:


      http://www.welt.de/wirtschaft/article2475772/Muenchener-Ruec…

      Finanzkrise
      Münchener Rück plant drastische Preiserhöhungen


      22. September 2008, 07:36 Uhr

      Kunden der Münchener Rückversicherung müssen sich auf Preiserhöhungen mit zweistelligen Prozentsätzen einstellen. Der Beinahe-Zusammenbruch des weltgrößten Versicherers AIG hätte den Markt radikal verändert, hieß bei dem Münchner Unternehmen. "Der weiche Markt ist vorbei."

      Die Finanzkrise und der Beinahe-Zusammenbruch des US-Versicherungsgiganten American International Group (AIG) haben den weltweiten Markt für Versicherer und Rückversicherer nach Einschätzung der Münchener Rück drastisch verändert. „Wir haben im Rückversicherungsmarkt eine ähnliche Situation wie nach dem 11. September 2001“, sagte der für das Rückversicherungsgeschäft zuständige Vorstand Torsten Jeworrek der „Financial Times Deutschland“. „Der Markt ist heute signifikant anders als vor einer Woche."

      Die Münchener Rück will nun großflächig „Preiserhöhungen mit deutlich zweistelligen Prozentsätzen“ in den Verhandlungen für 2009 durchsetzen. Bisher hatte die Münchener Rück zweistellige Preisanhebungen nur für kleine Marktsegmente geplant. „Ab sofort ist harter Markt, der weiche Markt ist vorbei.“ Mit hart und weich bezeichnet die Branche Phasen steigender oder sinkender Preise.


      Der Manager bestätigte, dass die Münchener Rück beim Verkauf von Teilen der AIG Interesse anmelden würde. „Das ist im Grundsatz richtig. Aber wir interessieren uns nicht für die Rückversicherung der AIG, weil wir zu viele überlappende Geschäftsfelder und Kundenbeziehungen haben.“ Interesse gebe es aber an den Spezialversicherern sowie der Industrieversicherung in Osteuropa und Asien.
      dpa/PHJ
      Avatar
      schrieb am 23.09.08 09:55:42
      Beitrag Nr. 929 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.215.609 von N100 am 22.09.08 13:07:54Ich glaub auch, ich hab mal gleich ein paar zum Verkauf gestellt in Düsseldorf.:D
      Avatar
      schrieb am 26.09.08 13:09:55
      Beitrag Nr. 930 ()
      hab noch mal zugekauft heute :laugh:
      wird ja wohl nicht mehr zu lange dauern hier.
      165 EUR sind soweit sicher-
      8,50-9 EUR "Aufgeld" sind etwa 5,5 %
      Die sind es mir wert, da der endgültige Abfindungspreis deutlich über 200 EUR liegen sollte.

      Gruß
      SP
      Avatar
      schrieb am 26.09.08 19:52:50
      Beitrag Nr. 931 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.290.720 von Schokoladenpudding am 26.09.08 13:09:55Dummes Geschwätz mit den 100 Euro, blöd , blöder, gongonzola!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.09.08 05:12:54
      Beitrag Nr. 932 ()
      so, also ich hatte nen netten abend :-)
      aber zurück zujm thema... 7-8 WOCHEN noch dann ist der SO eingetragen...
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 07:13:12
      Beitrag Nr. 933 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.214.982 von gongolo am 22.09.08 12:05:01Mensch Gongo, jetzt schreibts du auch hier nur Müll und willst die Leute verarschen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 07:15:47
      Beitrag Nr. 934 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.302.209 von Schokoladenpudding am 27.09.08 05:12:54Hoffe bis dahin ist Audi angesprungen das ich auch noch mitmachen kann
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 10:18:43
      Beitrag Nr. 935 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.302.209 von Schokoladenpudding am 27.09.08 05:12:54Sind nicht jetzt schon 2 Monate von den 2-3 Monaten um ?
      Ende des Monats is der ganze Kram hoffentlich durch. Das Geld kann man ja zur Zeit hervorragend anlegen.:lick:
      Avatar
      schrieb am 07.10.08 21:01:30
      Beitrag Nr. 936 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.215.695 von muschelsucher am 22.09.08 13:17:15Die meisten Kläger haben sich verglichen und ihre Klagen zurückgenommen.
      Vergleichsbetrag bezügl. der Abfindungshöhe : statt 148,90 nun 165,57 für alle (ob Kläger oder nicht)


      wird nun nicht mit 148,9 Euro ausgebucht, wenn die zweite Instanz im Eilverfahren die Eintragung ins Handelsregister genehmigt?
      Avatar
      schrieb am 07.10.08 21:48:35
      Beitrag Nr. 937 ()
      Scheinbar strebt der Crash jetzt allmählich seinem Höhepunkt entgegen. Wenn sogar "sichere" Squeeze-Out-Werte wie Köln. Rück oder Möbel Walther deutlich fallen, dürfte das finale Panikstadium nicht mehr weit sein ...
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 00:22:59
      Beitrag Nr. 938 ()
      Hallo Herbert, sehe ich genau so, habe heute "Nacht" noch mal alle meine Charts, Nachrichtenverläufe etc. gesichtet. Ich denke, dass ein Wendepunkt kurz bevor steht. Wie weit diese Wende gehen kann wird die Zeit zeigen... In diesem Sinne eine angenehme Nacht.
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 06:26:45
      Beitrag Nr. 939 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.463.989 von Hiberna am 07.10.08 21:01:30Nein, dann wird der bisher auf Eis liegende Vergleich umgesetzt. Es gibt auf jeden Fall die höhere Abfindung für alle Aktionäre.
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 09:32:18
      Beitrag Nr. 940 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.468.893 von N100 am 08.10.08 06:26:45An wem und aus welchem Grund liegt es denn noch, dass der Beschluss nicht umgesetzt wurde?
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 09:44:51
      Beitrag Nr. 941 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.470.875 von unicum am 08.10.08 09:32:18An den Beschwerden einiger nicht am Vergleich teilnehmender Kläger beim OLG Düsseldorf gegen den Eintragungsbeschluss des LG Köln.
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 09:47:15
      Beitrag Nr. 942 ()
      ich verstehe aber noch nicht, warum der höhere Vergleichsbetrag und nicht die niedrigere Abfindung aus dem Beschluß zum Squeeze-out bei der Ausbuchung bezahlt wird angesichts der Tatsache, daß nicht alle Anfechtungskläger den Vergleich angenommen haben.
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 10:22:51
      Beitrag Nr. 943 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.471.125 von N100 am 08.10.08 09:44:51Schon klar, aber konkret: wer (= Name) und warum (=Grund)?
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 11:07:33
      Beitrag Nr. 944 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.471.173 von Hiberna am 08.10.08 09:47:15Weil die abgeschlossenen Vergleiche finale Vereinbarungen sind und auch für die anderen Aktionäre gelten = Vertrag zugunsten Dritter. Einziges Umsetzungshindernis für den vergleich sind die anhängigen Beschwerden.
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 11:10:34
      Beitrag Nr. 945 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.471.904 von unicum am 08.10.08 10:22:51Die kenne ich auch nicht. Habe nur Kenntnis zum Sachverhalt selbst. Aber da kannste ja mal im eBudnesanzeiger recherchieren. Da müsstest Du die Namen der Beschwerdeführer rausfinden können. Die Gründe können vielfältig sein, die kennen nur die Beschwerdeführer selbst.
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 23:04:33
      Beitrag Nr. 946 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.472.841 von N100 am 08.10.08 11:10:34Hallo N100

      Leider ist das nicht möglich, da aus den Meldungen im Bundesanzeiger nur die Parteien hervorgehen, die dem Vergleich zugestimmt haben, nicht jedoch die Gesamtheit der Kläger.

      Die Gründe können vielfältig sein, die kennen nur die Beschwerdeführer selbst.
      Ich glaube nicht, dass es eine große Vielfalt an Gründen gibt und der dominierende Grund liegt doch auf der Hand.
      Avatar
      schrieb am 09.10.08 07:50:25
      Beitrag Nr. 947 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.486.130 von unicum am 08.10.08 23:04:33Warum interessiert Dich die Kenntnis über die Beschwerdeführer eigentlich so brennend?
      Wenn Du das unbedingt wissen musst, solltest Du, sofern Du Aktionär der Köln-Rück bist, das OLG Düsseldorf (Pressestelle) kontaktieren. Vielleicht können die Dir auch schon was zu einem etwaigen Verhandlungstermin sagen, sofern das OLG nicht ohne Verhandlung entscheiden wird.
      Avatar
      schrieb am 09.10.08 09:19:08
      Beitrag Nr. 948 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.489.222 von N100 am 09.10.08 07:50:25Warum interessiert Dich die Kenntnis über die Beschwerdeführer eigentlich so brennend?
      Weil diese Leute Einfluss auf mein Vermögen haben.
      Avatar
      schrieb am 09.10.08 11:29:46
      Beitrag Nr. 949 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.490.265 von unicum am 09.10.08 09:19:08Genau meine Meinung!
      Avatar
      schrieb am 12.10.08 10:45:47
      Beitrag Nr. 950 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.472.788 von N100 am 08.10.08 11:07:33Weil die abgeschlossenen Vergleiche finale Vereinbarungen sind und auch für die anderen Aktionäre gelten = Vertrag zugunsten Dritter. Einziges Umsetzungshindernis für den vergleich sind die anhängigen Beschwerden.

      hat es etws derartiges schon mal bei einem anderen Unternehmen gegeben, d.h. einen Teilvergleich mit anschließendem Freigabebeschluß, bei welchem der Teilvergleichspreis und nicht der Abfindungspreis bezahlt worden ist?
      Avatar
      schrieb am 12.10.08 13:31:29
      Beitrag Nr. 951 ()
      mir ist kein solcher fall bekannt.
      In Endeffekt sollten sich die verbliebenen Kläger schnell vergleichen.
      Kölner Rück ist mit Abstand meine größte Position. Auch wenn der Kurs jetzt unter dem Vergleichspreis liegt glaube ich nach wie vor an eine deutliche Erhöhung der Abfindung im SSV. Herr Buffet wird den SO auch nicht platzen lassen.
      Es wäre nur schön wenn die Kohle zeitig aufs Konto kommt- es gibt viele interessante Kaufkandidaten.

      SP
      Avatar
      schrieb am 12.10.08 14:57:14
      Beitrag Nr. 952 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.538.143 von Schokoladenpudding am 12.10.08 13:31:29glaubst Du auch wie N100, daß bei einem Freigabebeschluß der Teilvergleichspreis und nicht der Abfindungspreis aus dem Beschluß zum Squeeze-out bezahlt wird?
      Avatar
      schrieb am 12.10.08 17:46:20
      Beitrag Nr. 953 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.538.494 von Hiberna am 12.10.08 14:57:14Ich bin auch der Meinung, dass der Teilvergleichspreis in so einem Fall gezahlt werden muss.
      Ich hatte mich ja damals dem Vergleich angeschlossen, nur mit halber Überzeugung zwar, aber einfach aus der Überlegung heraus, dass das Verfahren zu einem Ende kommen sollte, damit die entscheidene Klage (Spruchstelle) nicht mehr so lange herausgezögert wird und weil ich den Eindruck gewonnen habe, dass kein höherer Abfindungspreis zu dem Zeitpunkt heraus zu holen war.
      Ich rechne mit einer Entscheidung des Gerichts im Dezember, hoffe aber immer noch, dass die restlichen Kläger das Verfahren nicht weiter behindern.
      Avatar
      schrieb am 12.10.08 17:52:40
      Beitrag Nr. 954 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.538.976 von muschelsucher am 12.10.08 17:46:20Könnte es auch ausgehen wie bei Leica, wo es keinen Freigabebeschluß gab und der Squeeze-out abgesagt worden ist?
      Avatar
      schrieb am 12.10.08 18:00:29
      Beitrag Nr. 955 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.538.976 von muschelsucher am 12.10.08 17:46:20Hallo Muschelsucher,
      Ich rechne mit einer Entscheidung des Gerichts im Dezember
      Ein spezieller, unvorhersehbar eingetretener Umstand hat ergeben, dass es zu weiteren Verzögerungen kommen wird. Jedenfalls wird das Gericht nicht vor Ende Januar / Anfang Februar entscheiden können. Meines Wissens laufen bei der Köln Rück jetzt tatsächlich die Vorbereitungen auf die HV auf Hochtouren.
      Avatar
      schrieb am 12.10.08 18:07:40
      Beitrag Nr. 956 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.539.034 von unicum am 12.10.08 18:00:29Da weisst Du mehr als ich, was ist denn das für ein Umstand, Richter erkrankt?
      Avatar
      schrieb am 12.10.08 18:10:42
      Beitrag Nr. 957 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.539.058 von muschelsucher am 12.10.08 18:07:40BM.
      Avatar
      schrieb am 13.10.08 07:18:02
      Beitrag Nr. 958 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.539.006 von Hiberna am 12.10.08 17:52:40Aus meiner Sicht kann es nur einen Grund geben, warum die erzielten Vergleiche nicht umgesetzt werden: Die Beschwerdeführer setzen sich vor dem OLG Düsseldorf (was aber eher unwahrscheinlich ist) durch und der SO ist deswegen 'geplatzt'.
      Dass die Amerikaner den SO, nach der für sie positiven Entscheidung des LG Köln, selbst zurücknehmen, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
      Avatar
      schrieb am 13.10.08 22:24:06
      Beitrag Nr. 959 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.538.976 von muschelsucher am 12.10.08 17:46:20Hallo,

      ich bin da etwas anderer Meinung, warum man sich einigen sollte. Schliesslich dürfen wir nach meiner Steuerauffassung, mit der Eintragung des SO,im nächsten Jahr, unsere Steuervorteile verlieren!

      Daraus würde ich dann auch einen Schadensersatzanspruch ableiten, gegen diese Goofy`s, die da meinen die Eintragung zu blockieren!

      Bekomme ich meine Nachbesserungsrechte erst im nächsten Jahr, sind diese dann nicht steuerfrei!

      Da kommen dann schon ein paar Mark zusammen!:mad:
      Avatar
      schrieb am 13.10.08 23:03:46
      Beitrag Nr. 960 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.555.423 von Berni911 am 13.10.08 22:24:06Du verlierst Steuervorteile?? Verstehe ich nicht so ganz.
      Entweder Du bist ausserhalb der Spekulationsfrist oder nicht, wenn raus,dann ist es egal, wenn nicht, könnte eine spätere S-O Eintragung mit Einziehung doch eher Vorteile haben, wenn dadurch die Jahresfrist erreicht wird. Die Nachbesserung teilt das Schicksal der outgesqueezten Aktien. Sind sie raus, dann ist die Nachbesserung steuerfrei, sind sie nicht raus, ist die Nachbesserung , wann immer sie kommt, zu versteuern.
      ?????
      Avatar
      schrieb am 14.10.08 06:02:36
      Beitrag Nr. 961 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.555.423 von Berni911 am 13.10.08 22:24:06Du solltest Dir von einem Steuerberater noch mal die 12-Monats-Regelung erklären lassen ...
      Avatar
      schrieb am 14.10.08 06:40:19
      Beitrag Nr. 962 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.555.423 von Berni911 am 13.10.08 22:24:06ich denke er meint neue käufe anderer werte alles was dieses jahr mit dem geld aus dem SO noch gekauft wird unterliegt nicht der abgeltungssteuer
      Avatar
      schrieb am 14.10.08 16:30:35
      Beitrag Nr. 963 ()
      ok, ich beziehe mich einfach darauf, dass da welche der Meinung sind, hat man die Aktien binnen Jahresfrist gekauft, wird der nachgezahlte Betrag auch versteuerungswürdig. Ich bin der Meinung, ich erhalte nach Eintragung des SO Nachbesserungsrechte. Für jede Aktie eins.
      Wenn dann in 5 Jahren die Nachzahlung kommt, ist die Jahresfrist um und ich muss keine Steuern darauf zahlen. (Siehe hierzu auch immer wieder die Kaufanzeigen verschiedener Firmen im e-bundesanzeiger.)

      Kriege ich meine Nachbesserungsrechte erst 2009, dann gilt das Steuerrecht 2009 und nach 5 Jahren, darf ich dann Spekulationssteuer darauf zahlen. Egal wie ihr die Steuer auch nennt, sie wird fällig!!!!
      Bei 50 € Nachbesserung, wären das dann 8,75 €, oder so, multipliziert mit der Anzahl der Aktien, da kommen schon ein paar Tausender zusammen.

      Denkt mal drüber nach!


      Somit Entsteht mir aus dieser Beschwerde und dem Verschleppen des "Beschleunigtem Verfahren", ein Schaden. Da muss man doch jemanden für haftbar machen können.
      Avatar
      schrieb am 14.10.08 16:46:40
      Beitrag Nr. 964 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.562.751 von Berni911 am 14.10.08 16:30:35Das sind doch zwei Schuhe, wenn Du Nachbesserungsrechte kaufst und dann ausbezahlt bekommst oder sie als Nachzahlung der Abfindung Deiner Aktien (nachträgliche Erhöhung der Abfindung) erhälst.
      Avatar
      schrieb am 14.10.08 23:21:20
      Beitrag Nr. 965 ()
      Steuerliche Probleme dieser Art werden auch in diesem Thread abgehandelt:

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1131380-11-20/bes…

      Mangels entgeltlicher Anschaffung der Nachbesserungsrechte im Zeitpunkt des Vollzugs des SQ kann klarerweise auch keine Abgeltungssteuer greifen, sofern die Aktien vor 2009 gekauft wurden.

      Was entgeltliche Anschaffungen angeht (Anzeigen im Ebundesanzeiger usw.), das ist ein ganz anderes (und sehr komplexes) steuerliches Thema.

      Also nochmal einfach (für Dich Bernie):
      Kauf der Aktien bis 31.12.2008: Alte Rechtslage, d.h. wenn Spekufrist abgelaufen, dann auch SQ-Nachbesserung steuerfrei, egal wann der SQ vollzogen wurde.
      Kauf der Aktien ab 01.01.2009: Neue Rechtslage, SQ-Nachbesserung immer steuerpflichtig.

      Wir hatten doch diese Diskussion schon einmal vor ein paar Monaten, wieso kommst Du jetzt wieder mit Deinem gefährlichen Halbwissen und verbreitest Unfug??
      Avatar
      schrieb am 16.10.08 11:53:17
      Beitrag Nr. 966 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.563.055 von muschelsucher am 14.10.08 16:46:40Ja, so fast richtig, nur zählt doch immer der Zeitpunkt des Erwerbes. Aktien haben normaler Weise keine Nachbeserungsrechte. Auch wenn es einen SO gibt. Erst wenn ein Spruchstellenverfahren eingeleitet wird, dann hat man solche Rechte. Die würden sich aus meiner Sicht auf den Zeitpunkt des SO beziehen.

      Für mich war das nur mal so eine Überlegung.

      Ich unterscheide halt zwischen den Nachbesserungsrechten und einem erhöhtem Kaufpreis. Aber auch ich bin kein Steuerfachmann. Davon gibt es auch immer zwei, einem beim Finanzamt und einem beim Steuerberater.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 00:59:06
      Beitrag Nr. 967 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.557.540 von N100 am 14.10.08 06:02:36Zwischenmitteilung zum 30. September 2008

      Quelle: http://www.genre.com/sharedfile/pdf/KR_SHL200811-de.pdf

      Kölnische Rück Gruppe hat ihren Jahresüberschuss vor Steuern um 18,7 % auf 402,1 Mio. Euro (Vj.: 338,8 Mio. Euro) gesteigert.

      Für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres wies die Kölnische Rück einen versicherungstechnischen Gewinn von 106,9 Mio. Euro (Vj.: 69,0 Mio. Euro ). Dies entspricht einer Combined Ratio von 94,4 % (Vj.: 96,6 %). Das Kapitalanlageergebnis lag mit 263,5 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (265,1 Mio. Euro). Währungsbereinigt ist es um 6 % gestiegen.

      Der Konzernüberschuss nach Steuern betrug 269,5 Mio. Euro (Vj.: 259,5 Mio. Euro). Das Ergebnis des Vorjahres enthält einen außerordentlichen Ergebniseffekt aus der Auflösung latenter Steuern in Höhe von rund 40 Mio. Euro infolge der im Juli des Vorjahres verabschiedeten Unternehmenssteuerreform. Daher ist ein Vergleich nur bedingt aussagekräftig.

      Die Kölnische Rück Gruppe zeichnet sich durch eine hohe Finanzkraft aus.
      Das Eigenkapital stieg im Zeitraum Januar bis September 2008 um 12,2 % auf 2.341,6 Mio. Euro (31. Dezember 2007: 2.087,4 Mio. Euro).

      Die Bilanzqualität der Kölnischen Rück Gruppe im Verbund mit der General Re unter dem Dach des Hauptanteileigners Berkshire Hathaway wird auch weiterhin von den führenden Rating-Agenturen mit der Vergabe der jeweiligen Höchstnote bestätigt.

      Für die Monate Juli bis September 2008 erzielte die Kölnische Rück Gruppe einen versicherungstechnischen Gewinn von 55,3 Mio. Euro (Vj.: 49,0 Mio. Euro). Dies entspricht einer Combined Ratio von 91,3 % (Vj: 92,7 %). Das Kapitalanlageergebnis lag mit 90,4 Mio. Euro 2,5 % über dem Vorjahresergebnis von 88,2 Mio. Euro.

      Der Konzernüberschuss vor Steuern für das dritte Quartal 2008 stieg um 7,1 % und belief sich auf 147,8 Mio. Euro (Vj.: 138,0 Mio. Euro). Der Jahresüberschuss nach Steuern betrug 102,9 Mio. Euro und ist mit dem Vorjahreswert von 130,4 Mio. Euro aufgrund des Sondereffektes von 40 Mio. Euro infolge der Unternehmenssteuerreform 2007 nur bedingt vergleichbar.

      Rückversicherungsgeschäft

      Dieses Segment beinhaltet unser Kerngeschäft, die internationalen
      Rückversicherungsaktivitäten in der Lebens- und Kranken- sowie in der Schaden- und Unfallversicherung. Hierin nicht enthalten sind die Aktivitäten, die im Segment Sonstige dargestellt werden.

      Versicherungstechnisches Ergebnis

      In wichtigen Rückversicherungsmärkten zeigen sich weiterhin
      Aufweichungstendenzen mit rückläufigen Prämienniveaus. Infolge ihrer ergebnisorientierten Zeichnungspolitik konnte die Kölnische Rück Gruppe in den ersten neun Monaten 2008 dennoch einen versicherungstechnischen Gewinn von 105,5 Mio. Euro (Vj.: 66,8 Mio. Euro) erzielen. Die Combined Ratio betrug 94,4 % (Vj.: 96,7 %).

      Der Geschäftsverlauf in der Lebens- und Krankenversicherung war in allen operativen Bereichen sehr gut. Die Kölnische Rück erzielte in diesem Geschäftssegment einen versicherungstechnischen Gewinn von 89,4 Mio. Euro (Vj.: 95,1 Mio. Euro). Die Combined Ratio belief sich auf 93,1 % (Vj.: 93,0 %).

      In der Schaden- und Unfallversicherung erzielte die Kölnische Rück einen versicherungstechnischen Gewinn von 16,1 Mio. Euro (Vj.: Verlust von 28,3 Mio. Euro). Das Ergebnis der ersten neun Monate 2008 war durch den Wintersturm Emma und einzelne lokale Hagelstürme in Deutschland belastet, die insgesamt zu Schäden von rund 30 Mio. Euro netto führten. Die Überflutung einer australischen Mine beeinträchtigte das Ergebnis mit knapp 13 Mio. Euro. Von Schäden aus nordamerikanischen Stürmen, insbesondere den
      Hurrikanen Gustav und Ike, ist die Kölnische Rück Gruppe nicht betroffen, da sie nordamerikanisches Schaden- und Unfallgeschäft nur in wenigen Segmenten betreibt.

      Das Ergebnis der ersten neun Monate 2007 war geprägt durch den Sturm Kyrill, der das Vorjahresergebnis mit 80 Mio. Euro netto belastete.

      Prämienentwicklung

      Das Bruttoprämienvolumen betrug in den ersten neun Monaten 2008 2.084,0 Mio. Euro (Vj.: 2.215,5 Mio. Euro). Währungsbereinigt stiegen die Prämieneinnahmen um knapp 1 %.

      Das Prämienvolumen in der Lebens- und Krankenversicherung belief sich auf 1.341,4 Mio Euro. Bereinigt um Währungseffekte wuchs es um knapp 4 %. Wir konnten unsere Marktposition weiter festigen oder ausbauen.

      Die Prämieneinnahmen in der Schaden- und Unfallversicherung betrugen 742,6 Mio. Euro (Vj.: 790,1 Mio. Euro). Rückläufige Ratenniveaus und Selbstbehaltserhöhungen bei unseren Kunden haben erfreuliche Prämienzuwächse aus Neugeschäft überkompensiert. Sofern Geschäfte zu nicht risikoadäquaten Bedingungen angeboten wurden, haben wir Verträge nicht erneuert.

      Die verdienten Nettobeiträge lagen mit 1.891,9 Mio. Euro insbesondere infolge der Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar leicht unter dem Vorjahreswert von 2.012,3 Mio. Euro. Währungsbereinigt wären sie um rund 1 % gestiegen.

      Der Selbstbehalt lag nahezu unverändert bei 97 %.

      Segment Sonstige

      Das Segment Sonstige umfasst insbesondere das Asset Management und die nicht traditionelle Rückversicherung. Dieses Segment erzielte in den ersten neun Monaten 2008 einen Gewinn von 38,6 Mio. Euro (Vj.: 17,6 Mio. Euro), zu dem alle Bereiche beigetragen haben.

      Kapitalanlagen

      Die Kapitalanlagenmärkte waren in den ersten neun Monaten 2008 von großen Turbulenzen geprägt. Aktien- und Rentenmärkte waren in einer sehr schwierigen Verfassung.

      Die Kölnische Rück Gruppe hat ihre konservative Kapitalanlagenpolitik fortgeführt. Der Schwerpunkt unserer Kapitalanlagen liegt weiter auf qualitativ hochwertigen festverzinslichen Wertpapieren mit hoher Liquidität. Der Aktienanteil an unserem Kapitalanlagenbestand belief sich
      weiterhin auf unter 1 %. Aus dem US-amerikanischen Hypothekengeschäft mit Hypothekendarlehen niedriger Bonität (sog. Subprime-Darlehen) hat die Kölnische Rück kein direktes Exposure.

      Der Kapitalanlagenbestand inklusive liquider Mittel betrug zum 30. September 2008 8.666,8 Mio. Euro (31. Dezember 2007: 8.514,6 Mio. Euro).
      Währungsbereinigt stieg er um rund 4 %. Der Bestand an liquiden Mitteln belief sich auf 1.678,0 Mio. Euro (31. Dezember 2007: 1.651,6 Mio. Euro).

      In sehr schwierigem Marktumfeld konnte das Kapitalanlageergebnis mit 263,5 Mio. Euro auf Vorjahresniveau (265,1 Mio. Euro) gehalten werden. Bereinigt um Wechselkurseffekte insbesondere aus dem US-Dollar wäre es um rund 6 % gestiegen.

      Das laufende Kapitalanlageergebnis belief sich auf 252,6 Mio. Euro (Vj.: 264,9 Mio. Euro). Wechselkursbereinigt stieg es um knapp 2 %. Die realisierten Kursgewinne betrugen 10,9 Mio. Euro (Vj.: 0,2 Mio. Euro). Abschreibungen auf den Wertpapierbestand waren von nicht nennenswertem Umfang.

      Eigenkapital

      Die Finanzkraft der Kölnischen Rück Gruppe konnte auch im dritten Quartal 2008 gestärkt werden. Dies festigt die Wettbewerbsposition der Kölnischen Rück, da Finanzkraft und Bilanzqualität im Wettbewerb der Rückversicherer eine immer größere Rolle spielen.

      Das Eigenkapital der Kölnischen Rück Gruppe stieg im Vergleich zum Ende des Jahres 2007 um 12,2 % von 2.087,4 Mio. Euro auf 2.341,6 Mio. Euro. Der Anstieg ist auf den guten Ergebnisverlauf zurückzuführen. Die unrealisierten Gewinne aus Kapitalanlagen nach Steuern betrugen 17,9 Mio. Euro.

      Sonstige Angaben

      Die beim Landgericht Köln anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen einiger Aktionäre gegen den in der Hauptversammlung der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG am 26. Juni 2007 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft auf die General Reinsurance Corporation als Hauptaktionärin gemäß §§ 327 a ff.
      Aktiengesetz gegen Zahlung einer Barabfindung (Squeeze-out) sind in erster Instanz vom Landgericht Köln abgewiesen worden. Gegen die Entscheidung des Landgerichts sind Berufungen eingereicht worden, die zur Entscheidung vom Oberlandesgericht anstehen.

      Die vergleichsbeteiligten Kläger und die Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG unter Beteiligung der General Reinsurance Corporation haben im Juni 2008 zur endgültigen Beilegung der von den vergleichsbeteiligten Klägern erhobenen Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen sowie des Freigabeverfahrens einen Teilprozessvergleich abgeschlossen.

      Zugleich hat das Landgericht Köln in einem Freigabeverfahren in erster Instanz dem Antrag der Gesellschaft, festzustellen, dass die erhobenen Klagen der Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister nicht entgegenstehen, stattgegeben. Gegen diese Entscheidung sind Beschwerden eingegangen, über die vom Landgericht entschieden wird.

      Beim Landgericht ist darüber hinaus eine weitere Nichtigkeitsklage eingegangen. Sie wird nun ein weiteres Hauptsache- und Freigabeverfahren in Gang setzen.

      Eine Eintragung des Squeeze-out ist möglich, wenn und sobald die Freigabeverfahren rechtskräftig erfolgreich abgeschlossen sind.

      Die Kölnische Rück hat das Geschäft ihrer in Großbritannien ansässigen Lebens-Tochtergesellschaft mit Wirkung vom 31. Oktober 2008 auf ihre Niederlassung in London übertragen. Die Tochtergesellschaft General Reinsurance Life UK Limited ist mit Wirkung vom gleichen Tag erloschen.

      Im Übrigen verweisen wir auf die ergänzenden Angaben im Zwischenbericht zum 30. Juni 2008.

      Köln, im November 2008

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 10:14:04
      Beitrag Nr. 968 ()
      Hat ich auch grad gelesen, sieht doch nicht schlecht aus. Und das Schöne daran, uns gehört die Gesellschaft noch.:D
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 12:18:43
      Beitrag Nr. 969 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.987.299 von Berni911 am 18.11.08 10:14:04Und vielleicht auch noch etwas länger.
      Dem Bericht war zu entnehmen, dass inzwischen eine neue Klage eingereicht wurde. Das kann den Squezze-Out bedeutend in die Länge ziehen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.08 00:16:19
      Beitrag Nr. 970 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.983.691 von Nase_weis_nix am 18.11.08 00:59:06Zugleich hat das Landgericht Köln in einem Freigabeverfahren in erster Instanz dem Antrag der Gesellschaft, festzustellen, dass die erhobenen Klagen der Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister nicht entgegenstehen, stattgegeben. Gegen diese Entscheidung sind Beschwerden eingegangen, über die vom Landgericht entschieden wird.

      müßte es nicht heißen, daß gegen die Beschwerden vom Oberlandesgericht entschieden wird?
      Avatar
      schrieb am 19.11.08 10:09:16
      Beitrag Nr. 971 ()
      Hi,

      hört sich nicht gut an. Das kann natürlich alles verzögern. Fällt in den nächsten Tagen Schnee, ist davon ausgehen, das die Richter einen Skikurzurlaub machen, dann dauerts noch länger.
      Ja, so eine Beschwerde wird vor der nächsten Instanz behandelt, vermutlich ein Schreibfehler, der weite Klagen nach sich zieht.:laugh::laugh::laugh:

      Vielleicht haben wir aber auch Glück und die Richter sagen, wir wollen den ganzen Sch.... in diesem Jahr noch vom Tisch haben und lehnen die Revision ab oder die Eintragung frei.
      Die Eintragung freigeben wäre eigentlich am Besten, dann können die beiden letzten Kläger schön weiter klagen, interessiert uns ja nicht!:mad:

      Ich frag mich was das ganze soll, ich seh da keine Gründe für. Weiss den nun jemand wer die Kläger sind ???

      Auf Bloomberg läuft grad etwas über die Hannover Rück, die rechnen eventuell noch mit einem ausgeglichenem Ergebnis. Unser Konzern steigert seine Ergebnisse noch, dann ist der Laden, wenn er sich in solchen Krisenzeiten so gut hält, mindestens doppelt so viel wert, wie die Peergroup.:laugh::laugh:
      Das Spruchverfahren wird ne ganz heisse Kiste! Da wird es vermutlich mehr geben als wir uns haben träumen lassen.;)
      Avatar
      schrieb am 19.11.08 15:26:48
      Beitrag Nr. 972 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.000.285 von Berni911 am 19.11.08 10:09:16Ist es nun vorbei ? Heute im e-bundesanzeiger eine Einigung:
      Ulrike Mellin hat sich geeinigt.

      Nun gehen mir langsam die Kläger aus! Es waren doch 65 Kläger, von denen sich nun 65 geeingt haben, oder ? Wenn das der letzte war, dann kommt Montag die Kohle!
      Avatar
      schrieb am 19.11.08 15:44:08
      Beitrag Nr. 973 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.004.429 von Berni911 am 19.11.08 15:26:48So, noch mal schnell etwas gegoogelt, es waren lauten einem Zeitungsbericht "bisher" 65 Kläger!
      Nun sind es also 73 !!! 50 wurden beim ersten Vergleich berücksichtigt und ich hab dann ja noch etwas Luft.:D Es sind jetzt 86, bleiben also noch 5, wenn ich mich nicht verzählt habe.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.11.08 15:45:17
      Beitrag Nr. 974 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.004.429 von Berni911 am 19.11.08 15:26:48was erwartest du denn im Spruchverfahren
      Avatar
      schrieb am 19.11.08 15:46:11
      Beitrag Nr. 975 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.004.735 von Berni911 am 19.11.08 15:44:08Oh Zahlendreher 68!!!!
      Avatar
      schrieb am 19.11.08 15:56:24
      Beitrag Nr. 976 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.004.754 von suesserboy am 19.11.08 15:45:17Ich bleib bei meinen 220€ aber es kann ja auch besser kommen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir dort landen.
      Das Absurde bei diesen Anfechtungsklagen ist doch, dass dort immer am Überannahmeangebot gedreht wird. Wenn mann mal mit 7% Verzinsung rechnet auf den Kurs, wenn er einen Tag nach der HV gezahlt worden wäre, dann kommt dieser Wert schon fast hin.

      Das Anfechtungsverfahren, bzw das Gericht, prüft eh nicht, ob der Preis o.k. ist, das ist Augfgabe des Spruchverfahrens! Deshalb ist eine solche Änderung auch immer lächerlich und absolut pseudo Kram.

      In wie weit sich dieses Stimmkartengewusel auf die HV auswirkt, wäre einmal interessant. Am Ergbnis ändert das ja nix, da GenRe immer mit 95% dafür stimmt. Aber wenn das Ergebnis eh klar ist, dann kann man die HV ja auch gleich ausfallen lassen. Somit kann das eine Relevance haben !

      Mal sehen, wie lange diese Herren Berufungskläger noch brauchen, die werden ja nach dem Prozess bestimmt veröffentlicht. Dann kann man dem einen oder anderen am Buffet ja mal versehentlich ein Bein stellen, dass er da reinklatscht.

      Hauptsache gut rückversichert:D
      Avatar
      schrieb am 19.11.08 18:59:03
      Beitrag Nr. 977 ()
      danke für dein posting -hätte glatt von mir sein können.
      seh ich genau so.


      Zitat aus dem Vergleich:

      "Mit Urteil vom 18. Juli 2008 wies das Landgericht Köln die Klagen von sechs verbleibenden Klägern, darunter der Klägerin, ab"

      Da warens nur noch 5....
      Avatar
      schrieb am 19.11.08 21:58:26
      Beitrag Nr. 978 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.007.973 von Schokoladenpudding am 19.11.08 18:59:03.....und das sind allseits bekannte Berufskläger!
      Avatar
      schrieb am 19.11.08 22:21:12
      Beitrag Nr. 979 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.010.207 von muschelsucher am 19.11.08 21:58:26Bekannte Berufskläger sind zum grössten Teil schon raus!
      Avatar
      schrieb am 28.11.08 15:32:39
      Beitrag Nr. 980 ()
      Um die Lageweile etwas zu vertreiben:

      ERC Frankona Rückversicherungs-Beteiligungs-Aktiengesellschaft

      Die ordentliche Hauptversammlung der Frankona Beteiligung hatte am 18. Dezember 2003 u.a. den Ausschluss der aussenstehenden Aktionäre der Frankona Beteiligung gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von € 25,60 je FB-Aktie beschlossen.

      Spruchverfahren:
      ....Die Barabfindung im Rahmen der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Frankona Beteiligung auf die vormalige ERC Frankona Rückversicherungs-Beteiligungs-Aktiengesellschaft wird auf € 40,36 je FB-Aktie festgesetzt.

      Folgende Rechnung:

      148,90 x 40,36/25,60 = 234,75 :D
      Avatar
      schrieb am 04.12.08 14:10:54
      Beitrag Nr. 981 ()
      Freigabe bei Allianz Leben erteilt, Keramag SO eingetragen, es sollte sich hier in den nächsten Tagen etwas im Kurs tun!:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 16:13:12
      Beitrag Nr. 982 ()
      Bin nun auch eingestiegen. Die Notiz bei Allianz Leben wurde scheinbar schon eingestellt. Jedenfalls werden seit 15:07 Uhr keine Kurse mehr gestellt.

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 21:16:09
      Beitrag Nr. 983 ()
      ok!
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 15:37:46
      Beitrag Nr. 984 ()
      Die Umsätze ziehen die letzten Tage gewaltig an, mehrere tausend Stk. täglich.
      Ein Zeichen dafür, dass es den Squeeze Out noch in diesem Jahr gibt?
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 18:51:21
      Beitrag Nr. 985 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.214.643 von robocopp am 16.12.08 15:37:46Nein, den wird es erst im Januar geben, musste mal weiter oben lesen! Denke mal, dass sind die Umschichtungen aus Allianz und Keramag.
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 09:42:03
      Beitrag Nr. 986 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.216.576 von Berni911 am 16.12.08 18:51:21Lt. Mitteilung meiner Bank ist der HV - Tertmin am 27.02.2009 abgesagt worden!
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 09:46:32
      Beitrag Nr. 987 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.329.729 von senti1 am 08.01.09 09:42:03Interessant, danke für die Info...
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 10:17:39
      Beitrag Nr. 988 ()
      im Finanzkalender unter http://www.genre.com/page/0,1019,ref%253DKRFinanceCalendar-d… ist der Termin für die Hauptversammlung noch aufgeführt.
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 10:19:13
      Beitrag Nr. 989 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.329.773 von muschelsucher am 08.01.09 09:46:32an die experten:

      der "nebenwerte-insider" erwartet eine Eintragung eher Richtung Ostern.
      Würde ein Absagen der HV zwangsläufig auf eine Eintragung im Januar oder Februar schließen lassen?
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 10:29:08
      Beitrag Nr. 990 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.329.773 von muschelsucher am 08.01.09 09:46:32Nur Erweiterung der TOP, wird neu eingeladen
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 10:50:44
      Beitrag Nr. 991 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.330.182 von trade20 am 08.01.09 10:29:08Wieso neu eingeladen ???? Wurde doch noch gar nicht eingeladen!
      Das eine Bank wissen sollte, dass die HV abgesagt wird:rolleyes: und wir das nirgens finden:confused:. Schenit sich klar um ein Fake zu handeln. Wer ist eigentlich senit1???
      Nicht mal der Kurs bewegt sich, was für den Fall einer Einigung zwangsläufig zu massiven Käufen führen würde.

      Eine Ente also!:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 11:08:15
      Beitrag Nr. 992 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.329.729 von senti1 am 08.01.09 09:42:03Kann nicht stimmen. Die Köln-Rück hätte eine Ad-Hoc-Meldung zur Absage rausgeben müssen. Bisher nicht erfolgt.
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 11:51:27
      Beitrag Nr. 993 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.330.182 von trade20 am 08.01.09 10:29:08Das scheint mir eine logische Erklärung.
      Auf der HV wird wahrscheinlich vorsorglich noch mal der Squeeze-out beschlossen werden (Bestätigungsbeschluss) unter Vermeidung der Fehler, die Grundlage der Anfechtungen sind.
      Dazu müssen die TOP entsprechend angepasst werden.
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 15:34:07
      Beitrag Nr. 994 ()
      Vielleicht entschliesst man sich auch, eine vernüftige Dividende zu zahlen. 8,- € oder so!:D
      Gibt es die Tagesordnung schon irgendwo ?
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 18:09:13
      Beitrag Nr. 995 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.332.970 von Berni911 am 08.01.09 15:34:07am Freitag, 27. Februar 2009, 10.00 Uhr

      ISIN: DE 000 842200 7,
      DE 000 842202 3

      ------------------------------------------------------

      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

      Freitag, 27. Februar 2009, 10.00 Uhr

      im

      Congress-Centrum Ost Kölnmesse / KölnKongress
      Congress-Saal, Deutz-Mülheimer Straße, 50679 Köln

      stattfindenden

      ordentlichen Hauptversammlung

      ein.

      Tagesordnung:

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007 (einschl. des erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB), des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007 (einschl. des erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2007

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2007 in Höhe von € 109.344.679 wie folgt zu verwenden:

      Ausschüttung einer Dividende von € 0,11 je dividendenberechtigter Stückaktie € 2.301.750
      Einstellung in Gewinnrücklagen
      € 107.042.929
      Bilanzgewinn
      € 109.344.679


      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2007 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2007 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.

      Beschlussfassung bezüglich der Angaben der Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss

      Durch das am 11. August 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Offenlegung von Vorstandsvergütungen (VorstOG) wurden für nach dem 31. Dezember 2005 beginnende Geschäftsjahre für börsennotierte Gesellschaften erweiterte Offenlegungspflichten für Vorstandsvergütungen im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert. Der genaue Umfang der erweiterten Offenlegung ist in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 HGB sowie in § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 9 HGB niedergelegt. Das Gesetz eröffnet der Hauptversammlung die Möglichkeit, durch Beschluss auf die erweiterten Angaben zu verzichten. Von dieser Möglichkeit hat die Hauptversammlung bereits für die Geschäftsjahre 2006 und 2007 Gebrauch gemacht.

      Vorstand und Aufsichtsrat sind nach wie vor der Ansicht, dass aufgrund der Zusammensetzung des Vorstands und der Vergütungsstruktur die summarische Darstellung der Vergütung den Aktionären ausreichend ermöglicht, die Angemessenheit der Gesamtvergütung zu beurteilen. Eine Individualisierung der Vorstandsbezüge und ein Ausweis der Vergütungskomponenten im Anhang des Jahres- und Konzernabschlusses würde keinen nennenswerten Gewinn für die Transparenz bringen, wohingegen eine Individualisierung in die Privatsphäre der betroffenen Vorstandsmitglieder eingreifen würde.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Im Jahres- und Konzernabschluss unterbleiben die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a1 Satz 5 bis 9 HGB verlangten Angaben. Dieser Beschluss gilt für das am 1. Januar 2008 begonnene Geschäftsjahr und das folgende Geschäftsjahr 2009.
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 18:10:45
      Beitrag Nr. 996 ()
      Quelle:

      http://www.genre.com/page/0,1019,ref%253DKRAGM-de,00.html

      Zeitpunkt: 8.Jan 2008, 18.10 Uhr
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 20:59:16
      Beitrag Nr. 997 ()
      Sieht nicht ungewöhnlich aus°
      Avatar
      schrieb am 16.01.09 09:41:54
      Beitrag Nr. 998 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.336.218 von Berni911 am 08.01.09 20:59:16an die experten:

      der "nebenwerte-insider" erwartet eine Eintragung eher Richtung Ostern.
      Würde ein Absagen der HV zwangsläufig auf eine Eintragung im Januar oder Februar schließen lassen?



      Die HV wurde nicht abgesagt, also scheinen die Jungs vom NI gar nicht so verkehrt zu liegen. Es scheint ja eh etwas zäh voran zu gehen. Dann gammelt das Geld halt noch ne Weile herum!:( Aber nach dem man es im letzten Jahr schon nicht investieren konnte, spielt das auch keine Rolle mehr.:keks:
      Avatar
      schrieb am 18.01.09 16:18:52
      Beitrag Nr. 999 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.334.702 von gutdrauf9 am 08.01.09 18:09:13"Einstellung in Gewinnrücklagen € 107.042.929"

      Austrocknen können wir sie also nicht!


      Mit einem ;)
      Avatar
      schrieb am 18.01.09 18:19:34
      Beitrag Nr. 1.000 ()
      Mal sehen wie 2008 lief. Ab 2009 rechne ich langsam mit signifikant nachhaltigen Ergebnissteigerungen aufgrund der dramatischen Veränderungen in der Rückversicherungsbranche. Beim Anlageergebnis dürften die Kölner ebenfalls zur Spitzengruppe gehören.

      Hier die jüngste Unternehmensmeldung vom 13.1.09. Der Rücktritt ist bereits bekannt:

      Der langjährige Vorstandsvorsitzende der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG, Herr Dr. Peter Lütke-Bornefeld (62), wird zum 31.03.2009 in den Ruhestand gehen. Herr Dr. Lütke-Bornefeld war mehr als 16 Jahre Vorstandsvorsitzender des Unternehmens. Es ist beabsichtigt, dass er künftig als Mitglied des Aufsichtsrats tätig sein wird.

      Vorstand und Aufsichtsrat der Kölnischen Rück haben mit Wirkung vom 01.04.2009 Herrn Franklin (Tad) Montross (52) zum Sprecher des Vorstands ernannt. Herr Dr. Winfried Heinen (49) wird sein Stellvertreter.

      Herr Montross kam 1978 zur General Re, dem Mehrheitsaktionär der Kölnischen Rück. Er ist seit 1995 Mitglied des Vorstands der Kölnischen Rück und wurde im April 2008 Chairman und CEO der General Re Corporation.

      Herr Dr. Heinen ist seit 1988 bei der Kölnischen Rück tätig. Mitglied des Vorstands wurde er im April 2007; seit April 2008 ist er auch Mitglied des General Re Corporation Board of Directors.

      Köln, den 13. Januar 2009

      Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG
      Der Vorstand
      Theodor-Heuss-Ring 11
      50668 Köln

      Ansprechpartner:
      Sabine Denné
      (Media Relations)
      0221 9738 739

      http://www.genre.com/pressrel/PressProfile/0,1020,expandID%2…
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