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    Wer kennt sich mit Börsengesetz aus??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.02.04 18:15:51 von
    neuester Beitrag 10.02.04 19:34:37 von
    Beiträge: 7
    ID: 819.118
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      Avatar
      schrieb am 10.02.04 18:15:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Fall: User eröffnet bei WO neuen Aktien Thread und klinkt sich in bestehende Threads ein, mit der Absicht die betreffende Aktie schlecht zu machen und zu reden, um günstigere Einstiegskurse zu erreichen.
      Dies gibt der User dann auch später unumwunden in einem anderen Thread zu.
      Ist dies strafbar?
      Ist dies ein Fall für die Bafin?
      Wie ist vorzugehen?

      Eure Meinungen bitte,
      cybercoach
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 18:48:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      @CyberCoach um zuallererst mal mit einem weitverbreiteten Irrtum aufzuräumen: WO wird anscheinend maßlos überschätzt! Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß man in der Lage ist(von kleinsten Werten abgesehen) Aktienkurse hier zu beeinflussen- und zwar in dem Maße, daß tatsächlich stark relevante Kursdifferenzen zustande kommen?!

      :(
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 19:12:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schindluder, diese Meinung kann ich nicht teilen. Zwar gehe ich auch davon aus, das die Wo`ler nicht gerade jeden Tag alle Kurse bewegen, aber es werden durchaus starke Signalwirkungen erzeugt. Davon unabhängig - war es nicht so, das es strafbar ist, Aktienkurse zu manipulieren durch Falschaussagen?????
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 19:25:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Um welchen Wert geht es denn?
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 19:29:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Obducat und steuer_inc;)

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      Avatar
      schrieb am 10.02.04 19:33:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      §20a Verbot der Kurs- und Marktpreismanipulation
      1.unrichtige Angaben (muss nachgewiesen werden) über Umstände zu machen, die für die Bewertung eine Vermögensgegenstandes erheblich sind......
      §20b Überwachung
      (1) Die Bundesanstalt überwacht die Einhaltung des Verbots nach §20a
      (6) Die Bundesanstalt hat Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat nach....der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuzeigen!

      Kommt, lasst uns dass ganze Wo-Board sperren!;)
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 19:34:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      hab gedacht, obducat und frick+förtsch :D


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