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    Parteiübergreifendes Bekenntnis dazu, "dass Deutschland ein Einwanderungsland ist"? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.06.04 16:26:30 von
    neuester Beitrag 20.09.04 17:31:14 von
    Beiträge: 21
    ID: 871.704
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      schrieb am 18.06.04 16:26:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe ich da was verpasst? Die CDU akzeptiert, daß Deutschland ein EInwanderungsland ist? Und wieso? Worin liegt die Notwendigkeit? Außer bei Hochqualifizierten?

      Ich bin relativ erschüttert.

      Hier die Meldung dazu:

      Grüne und CSU mehrheitlich für Zuwanderungsgesetz

      - Grünen-Fraktionschefin: Schritt nach vorne

      [..]Stimmen, wonach jemand nicht zustimmen könne, habe es nicht gegeben. Göring-Eckardt verwies besonders auf Verbesserungen im humanitären Bereich, zum Beispiel die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung. Die Grünen hätten hier "viel erreicht". Auch gebe es erstmals ein parteiübergreifendes Bekenntnis dazu, "dass Deutschland ein Einwanderungsland ist".[..]

      Was soll man dazu sagen?
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 17:22:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      ZUKUNFT DER DFB-ELF

      Multikulti für Deutschland

      Von Andreas Kröner

      Beim EM-Auftakt gegen die Niederlande war der gebürtige Brasilianer Kevin Kuranyi einzige deutsche Spitze, seine Sturmkollegen stammen aus Polen und Slowenien. Weil im Jugendbereich immer mehr Migranten dominieren, wird die DFB-Elf in Zukunft eine Multikulti-Truppe werden. Besondere Impulse werden aus der Türkei erwartet.



      Eine dunkle Halle mit rundem Eisenkäfig in der Mitte, ein Ball und zwei Tore: Der Sportartikelhersteller Nike suchte bei seiner Turnierserie "PannaKO" in Hamburg, München, Köln und Berlin Deutschlands beste "Eins gegen Eins"-Spieler. Es entwickelte sich eine Show mit atemraubenden Spielen, bei denen vor allem Technik und Schnelligkeit entschieden. Nur der Catering-Service, der Spieler und Gäste beim Turnier in München mit bayerischen Spezialitäten versorgen sollte, hatte Probleme: Denn Deutschlands beste Straßenfußballer stammen zu 85 Prozent aus dem Ausland, ein Großteil davon Muslime, für die bayerische Schmankerl wie Leberkäse und Bratwürste tabu sind. :cry:

      Diese Beobachtungen sind kein Einzelfall, auch in Deutschlands höchster Jugendklasse, der A-Junioren-Bundesliga, geht es mulikulturell zu: 210 ausländische Spieler aus 37 Ländern stehen im Aufgebot der Mannschaften, durchschnittlich fünf pro Team. Dazu kommen etliche Migranten, die inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. "Die Zahl der Einwanderkinder hat in den letzten Jahren stark zugenommen", sagt Edwin Boekamp, Jugendkoordinator von Borussia Dortmund. "Die Söhne von Einwanderern sind willig und heiß darauf, sich über den Fußball hochzuarbeiten und nicht so verwöhnt und bequem wie viele deutsche Jugendliche." Die Gründe sieht Boekamp in der Wohlstandsgesellschaft. "Viele Deutsche spielen Computer oder haben andere teure Hobbys, die sich Einwanderkinder nicht leisten können. Migranten sind nicht grundsätzlich begabter, sondern spielen einfach häufiger Fußball."

      Weltbürger Kuranyi

      In Dortmunds A-Junioren-Team, das in den vergangenen zehn Jahren fünfmal Deutscher Meister wurde, spiegelt sich diese Entwicklung vor allem im Sturm wieder. Mehmet Akgün und Mustafa Sahbaz haben türkische Eltern, Massimo Ornatelli kommt aus Italien, Alexander Topolewski aus Polen und Sahr Senesie aus Sierra Leone - gemeinsam haben sie nur eines: einen deutschen Pass. "In den Jugendzentren des DFB und der Vereine gibt es eine Vielzahl von Spielern mit ausländischen Wurzeln. Es ist eine logische Konsequenz, dass sich diese Entwicklung im Jugendbereich auf die Nationalmannschaft auswirken wird", ist Boekamp überzeugt. Er glaubt an "viele positive Akzente", der aktuelle EM-Kader gebe bereits einen Vorgeschmack, wie sich das Bild der Nationalmannschaft in Zukunft wandeln werde.


      Beim Turnier in Portugal ist Thomas Brdaric, der seinen Nachnahmen dem jugoslawischen Großvater verdankt, der einzige in Deutschland geborene Stürmer. Miroslav Klose lebte bis zu seinem neunten Lebensjahr im schlesischen Oppeln, bevor er mit seinen Eltern in den pfälzischen Ort Kusel zog. Lukas Podolski kommt ebenfalls aus Polen, aus dem oberschlesischen Gliwice. Weil er bereits als Zweijähriger nach Bergheim bei Köln zog, hatte er noch genügend Zeit, sich den kölschen Dialekt anzueignen. Fredi Bobic kam im slowenischen Maribor zur Welt und erhielt erst 1992 einen deutschen Pass. Die größten Wahlmöglichkeiten, für welches Land er spielen wollte, hatte Kevin Kuranyi, derzeit Stürmer Nummer eins in Rudi Völlers Mannschaft: Der in Rio de Janeiro geborene und zum Teil in Panama aufgewachsene Sohn eines in Frankreich geborenen deutschen Vaters aus dem Schwäbischen und einer panamaischen Mutter hätte neben Brasilien, Panama und Deutschland auch für Ungarn stürmen dürfen - wegen seines ungarischstämmigen Großvaters.

      Scouting-Netz der Türken



      Soziologe Frank Kalter: "Klose, Podolski, Kuranyi oder Bobic sind alles andere als repräsentativ"
      Professor Frank Kalter von der Universität Leipzig hat in seiner Arbeit "Chancen, Fouls und Abseitsfallen - Migranten im deutschen Ligen-Fußball" untersucht, warum die DFB-Elf bisher nicht ähnlich stark von der Einwanderung profitiert wie Franzosen oder Niederländer. "Klose, Podolski, Kuranyi oder Bobic sind alles andere als repräsentativ für die Migranten in Deutschland", gibt der Soziologe zu bedenken. Die Türken sind zwar die größte und seit langem in Deutschland ansässige Migrantengruppe. Dennoch war Mustafa Dogan, der 1999 zwei Länderspiele für Deutschland bestritt, bisher einziger türkischstämmiger Spieler im DFB-Team. Das liegt auch daran, dass der türkische Fußballverband vor gut fünf Jahren ein Scouting-System um den ehemaligen Dortmunder Profi Erdal Keser etablierte, durch das talentierte türkischstämmige Spieler wie Hamit Altintop, Yildiray Bastürk oder Ümit Davala frühzeitig für das türkische Nationalteam verpflichtet werden. "In diesem Bereich", glaubt Kalter, "ist noch ein erhebliches Potenzial vorhanden."

      Eine Rolle spielen dabei auch die veränderten Einbürgerungsbestimmungen. "Die Schwäche des deutschen Fußballs muss man der Union ankreiden", hatte der Grünen-Politiker Daniel Cohn-Bendit vor kurzem behauptet, weil sie zusammen mit der FDP die Reform des Staatsbürgerrechts so lange verschleppt habe, "dass jetzt 20 Jahre Einwanderung im Fußball fehlen." Migrationsexperte Kalter bestätigt, "dass das Staatbürgerrecht damals der Situation der Migranten im Sport abträglich war", in diesem Bereich mittlerweile aber erhebliche Fortschritte zu erkennen sind: Seit 2000 erhält ein Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit acht Jahren legal in Deutschland lebt.

      Unprofessionelle Frühförderung


      Gravierende Defizite sieht Kalter jedoch in der Frühförderung des Nachwuchses in der F- und E-Jugend: Weil Eltern von Migranten nicht genug Deutsch sprechen oder die üblichen Fahrdienste zu Auswärtsspielen nicht anbieten können, kommen ausländische Jugendliche zu spät in die Clubs: "Ein Migrantenkind kommt durchschnittlich ein Jahr später in den Fußballverein als deutsche Jungen und Mädchen. :rolleyes: Gerade am ganz wichtigen Punkt der Frühförderung ist tendenziell Unprofessionalität an der Tagesordnung", sagt Kalter. "Das riesige Potenzial, was vorhanden ist, wird nicht optimal genutzt." Für die zahlreichen Migranten, die es mittlerweile bis in die Junioren-Bundesliga geschafft haben - darunter auch 77 Türken - sieht Kalter jedoch keinerlei Probleme mehr fürs Weiterkommen in Bundesliga und Nationalmannschaft: "Sie befinden sich in professionellen Strukturen, in denen allein die Leistung zählt - da spielt die Ethnie keine Rolle mehr. Generell profitieren Minderheiten immer davon, wenn ein System wettbewerbsorientiert ist."

      Werden die Kommentatoren bei künftigen Turnieren Ausspracheprobleme bei der Aufstellung haben, wenn Einwandererkinder für die deutsche Auswahl spielen? "Das hoffe ich", sagt Kalter und lacht. Ganz alleine aber werden die Migranten die DFB-Auswahl nicht zurück an die Weltspitze führen. Beim Finalturnier von "PannaKO" in Berlin kamen zwar 13 von 16 Spielern aus dem Ausland: aus Brasilien, Bosnien, Serbien und Montenegro, Kamerun, Kongo, Italien, Iran, Nigeria und der Türkei. Den Namen des Siegers konnte dennoch jeder aussprechen: Florian Goll aus Frankfurt am Main.


      http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,304422,00.html
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 17:23:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      geschlechtsspezifische Verfolgung

      hmm, dann darf doch jede Frau aus einem islamischen Land nach Deutschland! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 17:29:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Fuller

      Der Spiegel und andere Medien sind voll auf Cohn-Bendits Spruch angesprungen. Hätte man sich denken können, daß dem Spiegel nichts zu blöde ist. Ich vermute auch, daß wir da noch mehr hören werden, insbesondere jetzt zur Europameisterschaft, wird noch öfter darauf hingewiesen werden, wie toll die Franzosen mit ihren Einwanderern spielen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 17:32:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3 yepp, und weil die Familien nicht auseinandergerissen werden dürfen, kommen die Ehemänner und Kinder mit nach Deutschland...

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      schrieb am 18.06.04 17:33:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      newnoise

      Recht hast Du!!

      :mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 17:34:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dann müssen wir halt hoffen, daß die Schweizer gegen die Franzosen gewinnen und Deutschland Europameister wird. :)

      Aber selbst dann werden wieder einige aus ihren Löchern gekrochen kommen, daß wir ja nur gegen namenlose Gegner ins Finale gekommen sind, da alle Favoriten schon in der Vorrunde gescheitert sind. ;)
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 17:39:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich finds einfach unangebracht den Fussball zu benutzen um ein solches Thema auszuschlachten. Es geht um unsere Gesellschaft!
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 17:43:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das sagt die CDU offiziell dazu:

      Müller: Gesetzentwurf trägt "sehr deutlich" die Handschrift der Union

      Bundesinnenminister Otto Schily, Bayerns Innenminister Günther Beckstein und Saarlands Ministerpräsident Peter Müller haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Zuwanderung geeinigt. "Der gemeinsam von uns vertretene Text ist das Ergebnis einer schweren Geburt", sagte Müller am Donnerstag vor der Presse in Berlin.

      Der Ministerpräsident betonte, verglichen mit der geltenden Rechtslage stelle der jetzt vorliegende Text eine "wesentliche Verbesserung dar": Der Gesetzentwurf bedeute "mehr Sicherheit, mehr Integration sowie bessere Möglichkeiten zur Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung". Damit trage der Kompromiss "sehr deutlich die Handschrift der Union", wenn auch "nicht alle unsere Forderungen" berücksichtigt worden seien.

      Vor allem bringe die jetzt vorliegende Fassung "einen erheblichen Sicherheitsgewinn im Vergleich zur bisherigen Rechtslage", betonte Peter Müller. Das gelte sowohl für die Regelungen zur Ausweisung und Abschiebung von Hasspredigern als auch für den Umgang mit Leitern verbotener extremistischer Organisationen. Außerdem habe die Union die Regelanfrage beim Verfassungsschutz nicht nur vor der Einbürgerung, sondern auch vor der Erteilung von Daueraufenthaltsrechten durchgesetzt.

      Bei der Arbeitsmigration sei es der Union gelungen, den Anwerbestopp im Bereich der einfachen und mittleren Qualifikationen aufrechtzuerhalten. Bei nahezu fünf Millionen Arbeitslosen hier zu Lande habe es sich dabei um eine unverzichtbare Forderung gehandelt. Bevor ein Arbeitsplatz mit einem Migranten besetzt werden könne, müssten zuvor alle Möglichkeiten genutzt werden, dass ein hier lebender Arbeitsloser die freie Stelle erhalte. Mit Blick auf die Ausgestaltung der Aufenthaltsrechte für Höchstqualifizierte übertreffe der Gesetzentwurf die Standards der USA, versicherte Müller.

      Auch im Bereich der humanitären Zuwanderung sehe der vorliegende Text Statusverbesserungen vor allem für die Personen vor, die die Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland nicht durch eigenes schuldhaftes Handeln verursacht hätten. In diesen Fällen werde es künftig die Möglichkeit geben, Aufenthaltstitel und damit die Grundlage für Integration zu schaffen. Bei der nichtstaatlichen und geschlechtsspezifischen Verfolgung würden die EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Außerdem sehe das Gesetz eine "mehrfach konditionierte Härtefallklausel" vor: Sie wurde von Union und SPD so ausgestaltet, dass sie nicht justiziabel ist, also keinen eigenen neuen Rechtsweg eröffnet. Um zu verhindern, dass die Gerichte zu einem anderen Ergebnis kommen, wurde die Härtefallklausel zeitlich befristet und tritt automatisch nach fünf Jahren außer Kraft.

      Die Kosten für die Integrationskurse will künftig der Bund übernehmen. Dies sei nur "recht und billig", betonte Ministerpräsident Müller. Schließlich würden die Länder wesentlich stärker belastet durch die Bereitstellung von Wohnraum, Kindergartenplätzen, Schulen und durch die Zahlung sozialer Transferleistungen. Vereinbart wurde ein System, wonach in den nächsten sechs Jahren jeweils etwa 50.000 Integrationsmaßnahmen für bereits hier lebende Ausländer durchgeführt werden können. Neuzuwanderer haben einen Anspruch auf die Teilnahme an Integrationskursen.

      Müller sagte weiter, in der Endphase sei es nicht "kontraproduktiv" gewesen, dass die Formulierung des Gesetzestextes ohne die Grünen erfolgt sei. Zumindest habe der "Selbst-Platzverweis der grünen Seite" die Herbeiführung eines gemeinsamen Gesetzestextes nicht behindert, bekräftigte der Ministerpräsident. Der Zeitplan sieht vor, dass der Vermittlungsausschuss am 30. Juni den Kompromiss billigt. Danach werden Bundestag und Bundesrat am 9. Juli über den Entwurf abstimmen. In Kraft treten soll das Zuwanderungsgesetz zum 1. Januar 2005.
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 17:57:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Was heißt eigentlich "nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung"? Das hört sich verklausuliert nach mehr Zuwanderung an.

      Wozu hat die Union hier eigentlich Ja gesagt?
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 18:57:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Newnoise #10

      Das kann sich nur auf die Anerkennung von Asylanten beziehen, hat also nichts mit den (erwünschten) oder selektierbaren Zuwanderen zu tun.

      Heißt jetzt wohl, dass die richtet nun mehr Asylbewerber anerkennen müssen, die nach bisheriger Praxis gemäß unserem Grundgesetz nicht als "politisch Verfolgte" zählten.

      Da aber bisher eh kaum ein Abgelehnter abgeschoben wurde, spielt das wohl auch keine Rolle. man hätte bisher schon besser geloich Jeden anerkannt, statt ihn dann, weil er sich durch mehrere Gerichtsinstanzen über Jahre wacker durchschlug am Schluß eh aus sog. "humanitären" Gründen zu "dulden".

      Die bisherige Asylgesetzgebung und deren langwieirg von vornehrein Aussichtslose Verfahren waren mit einer Ablehnungsqote von 98 % eh schon legalisierte Rechtsbeugung zu Lasten des deutschen Steuerzahlers bzw. Zeugnis von Ohnmacht eines Rechtsystems vor zwar nicht rechtmäßigen Ansprüchen, so doch vor einer "humanitären" Sicht, die bedeudete, dass nahezu jeder, der es (auch entgegen unserer Gesetze, sprich rechtswidrig) einmal rein schaffte, bleiben darf.
      Daran wird wohl auch dieses neue Gesetz nichts ändern, sonst hieße es ja auch nicht "Zuwanderungsgesetz" sondern "Sozialstaatsschutzgesetz".

      ;
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 19:21:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Semikolon

      Das bestätigt ja nur mein Mißtrauen. "nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung" ist so typisches Politikergewäsch, um nicht klar zu sagen, worum es geht.

      Erstaunlich finde ich nur, daß die Union da mitmacht?

      Kann man die Union jetzt nichtmehr wählen, wenn man gegen weitere Zuwanderung ist?
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 20:11:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Newnoise, #12

      Dein Thread ist ok, isb. auch deine Hervorhebung der seltsamen parteiübergreifenden Anerkennung Deutschlands als "Zuwanderungsland", aber richtig diskutieren kann man das neue Gesetz erst, wenn es mal (schriftlich) da ist. Die Berichte gestern über die Vorbehalte der CSU-Abgeordneten zeigten, dass selbst die Bundestagsabgeordneten ja noch nichts Konkretes auf dem Tisch haben. Das hat sich bis heute auch nicht geändert.

      Interessant war gestern auch, dass es zumindest den Anschein nahm, dass einige Bundestagsabgeordnete gewillt sind, das durchzulesen, was sich als Kompromiß unter den Fraktionschefs als Gesetzesvorlage zur Abstimmung auf den Bundestagstisch bekommen. Dies ist bisher ja selten der Fall gewesen. Auch zeugt die Aussage von Glos heute, dass er davon ausgeht, dass 90 % seiner Fraktion zustimmen wird, dass er sich nicht ganz sicher ist, ob es nicht doch einige gibt, die sich tatsächlich mit der Sache befassen und evtl. anderer Meinung sind.
      Aber leider ist unsere Presse so schlecht (nicht nur in diesem Fall) eigentlich gar nie zu informieren, was jetzt konkret sich ändert, welche Gesetze, wie nun anders lauten. Tatsächlich rezitiert man lieber, welche natürlich parteipolitsch gefärbte Meinung irgendein Politiker dazu hat und in wieweit er glaubt die Interessen seiner Partei durchgesetzt zu haben und wie schlecht er die Meinung des gegnerischen Politikers findet.

      Die Passage, die du in #1 zitierst, scheint eher eine Interpretation aus grüner Sicht zu sein, denen ja diese Sicht "Deutschland ist Zuwanderungsland" schon immer wichtig war (s. Doppelpass etc.). Dieser Satz wird von dort seit Jahren eingehämmert. Denn im ganzen vollständigen Pressebericht steht nahezu ja nur, was über die Grünen meinen und wie sie die Sache sehen. Insofern kann man, wenn man CDU-Anhänger ist, vielleicht noch Hoffnung haben, dass es tatsächlich dieses "parteiübergreifende Bekenntnis" nicht so gab oder jede Partei unter "Zuwanderung" halt was anderes versteht.

      Ich persönlich habe ja auch bei Ausländerthemen immer eine liberale Position vertreten, das ist jetzt aber nicht das Thema.

      Die Behandlung dieses Themas seitens der Berliner Politik halte ich so oder so für ziemlich lächerlich, sowohl was Sicherheits-, als auch Asyl- oder Sozialaspekte angeht.
      So lange bezüglich der Ausführung derselben Gesetze in den einzelnen Bundesländern so große Handlungsunterschiede gemacht werden, wird jedes Gesetz (auch das neue) zur Farce. Was nützen auch noch so viele Möglichkeiten, jemanden abzuschieben, wenn einzelne Bundesländer diese nicht anwenden? Was nützen noch so viele rechtliche Möglichkeiten Asysl- und Sozialhilfemißbrauch zu beenden, wenn sie in einzelnen Kommunen nicht praktizert werden?
      Auch sind die Richter nicht in jedem Bundesland derselben Meinung, was die Interpretaion der Gesetze auf den Einzelfall bedeutet. Auch dies kann man durch noch so viele neue "Zuwanderungsgesetze" nicht ändern.

      ;
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 20:31:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      Semikolon

      Klasse Beitrag. Wahrscheinlich kann man erst wirklich diskutieren worum es geht, wenn das gesetz denn da ist. Merkwürdig ist halt nur, daß man sich schon geeinigt hat, obwohl das Gesetz nicht da ist. Deswegen mein Mißtrauen.

      Und unsere Presselandschaft ist wirklich schlecht, in der Zeitung steht doch nur was man den Tag vorher im Videotext gelesen hat.

      Wenn was neues dazu kommt können wenigstens wir hier klarer sehen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.04 22:06:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Newnoise,

      danke für dein Lob. So etwas hört/liest man natürlich gern.

      Habe auch nochmal #9 genauer angeschaut und bin immer mehr am zweifeln, was in diesem Staat mit den vielen unterschiedlichen politischen Ansichten überhaupt ein nützlicher und praktikabler "Konsens" ist.

      Die Thematik muss doch folgendes berücksichtigen:

      "Zuwanderungsländer" sind toll. Sie haben ungenutzte Recourcen, die sie Zuwanderern verschenken können. Siehe USA im 19. Jahrhundert, wo Zuwanderer ganze Landstriche geschenkt bekamen.
      Welche ungenutzten Recourcen haben wir, die wir sogar noch verschenken könnten?

      Man muss schon sehr am Verstand der Politiker zweifeln, wenn es jetzt im 5.ten Anlauf des Zuwanderungsgesetzes der CDU angeblich zu verdanken ist, das es gelang angesichts der 5 Mio Arbeitslosen "den Anwerbestopp im Bereich der einfachen und mittleren Qualifikation aufrechtzuerhalten".

      Hier erkennt man doch den Schlüssel des ganzen Problems. Es wird also offen zugegeben, dass wir obwohl wir schon 5 Mio Arbeitslose haben, immer eigentlich noch arbeitswillige anwerben sollten, damit die Wirstchaft arbeitsfähige Leute hat. (Sonst bräuchte man dies in #9 ja nicht besonders hervorzuheben.) Wozu muß ich überhaupt Anwerbung stoppen, wenn es doch genügend Potential im eigenen Land gäbe, oder sind 5 Mio Arbeitslose immer noch zu wenig? Wieviel Mio müssen wir haben, um überhaupt das Wort Anwerbung
      aus dem Wortschatz zu verbannen? Wurde in der Wirtschaftskrise der 30er Jahre über "Anwerbung" überhaupt diskutiert?

      Für mich ist die ganze Diskussion über die "Zuwanderung" der Beleg, dass in unserem Staat innen, einiges faul ist.
      Mit "Ausländern", "Asylanten" und "Zuwanderern" hat das gar nichts zu tun.

      Man hat nicht den Mut, die in unserem Sozialwahn der 60er und 70er Jahre selbst produzierte Faulheit anzugehen, die die Grundlage der extremen Massenarbeitslosigkeit der 80er und 90er Jahre bildeten, die bis heute nie behoben wurde.

      Stattdessen sucht man einen immer falschen Kompromiss zu finden, zwischen den Interessen der Wirtschaft, die natürlich gerne Leute hätte, die arbeiten und diese zur Not auch aus dem Ausland holen würde (und zwar gerade im dem Bereich der unteren und mittleren Qualifikation, weil die Leute mit höherer und höchster Qualifikation sind immer flexibler und schon immer gewohnt international mobil zu sein) und zwischen denen, die nicht noch mehr Leute im Land haben wollen, die sehen, dass man bei uns auch ohne Arbeit ein ähnliches Niveau wie durch Arbeit in diesem Lohn-Bereich erreichen kann.

      Lediglich seit neuester Zeit erkennt man mit diesem seit dem New Yorker Attentat plötzlich so brissanten Thema "Sicherheit", dass (und zwar seltsamerweise nur) islamische Einwanderer plötzlich auch ein "Sicherheitsrisiko" darstellen. Lächerlich diese ganze Diskussion!
      Ohne Twin-Tower-Geschichte wäre hier in Deutschland nie auch nur ein Wort über "Sicherheit" im Zusammenhang mit den lieben "ausländischen Mitbürgern" gefallen und jeder Politiker, der auch nur ansatzweise so etwas thematisierte wäre "hohmanisiert" worden. Aber seit Bin Laden darf selbst der deutsche Kleinbürger, repräsentiert durch die CDU, wenigstens ein bisschen "ausländerkritisch" sein. Aber zuviel darfs natürlich auch nicht sein, dafür sorgen dann die Grünen.

      In diesem Zusamenhang ist dieses "neue" Gesetz als parteiübergreifende "Einigung" entstanden und zu verstehen.
      Lösen wird es nichts. Wozu auch.

      ;
      Avatar
      schrieb am 19.06.04 16:43:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zuwanderungsgesetz:

      Es wirkten daran verschiedene Parteien mit, die aber doch dasselbe wollen, und die Aufgabe haben, jeweils ein bestimmtes Klientel an sich zu binden.

      So kritisieren die Grünen, den „Kompromiß“, weil er die Überfremdung nicht brutal genug vorantreibt. Die CDU widersetzt sich ihm zunächst scheinbar und begründet dies damit, daß er nicht genügend Instrumente zur Bekämpfung krimineller Ausländer beinhalte. Ein in mehrfacher Hinsicht propagandistisch genialer Schachzug. Denn einerseits lenkt er die öffentliche Debatte weg vom eigentlichen Kern hin auf einen völlig unwichtigen Nebenkriegsschauplatz, dann erlaubt er es der CDU/CSU, sich in der Frage der inneren Sicherheit zu profilieren und somit reaktionäre Klientel an sich zu binden. Außerdem wird so, ähnlich wie beispielsweise bei der Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft, der Eindruck erweckt, es gäbe innerhalb des Systems eine Opposition gegen Überfremdung. Und zu guter Letzt wird so noch zwischen „guten“ und „bösen“ Ausländern unterschieden. Die „islamischen Fundamentalisten“ schmeißen mit Bomben um sich und müssen raus. Die anderen Ausländer sind gute Ausländer, die hier bleiben dürfen. Die realen Probleme einer „multikulturellen Gesellschaft“ werden ausgeblendet. Leider hat dieses Denken auch von vielen vermeintlich nationalen Menschen Besitz ergriffen.
      Avatar
      schrieb am 30.06.04 20:12:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      Vermittlungsausschuss billigt Zuwanderungsgesetz

      Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Zuwanderung gebilligt. Das teilte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) in Berlin mit. Damit sei der Weg frei für die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. "Die Mühe hat sich gelohnt", sagte Schily. Das Gesetz soll am Donnerstagnachmittag im Bundestag verabschiedet werden. Eine breite Zustimmung gilt als sicher.

      Das Zuwanderungsgesetz wird am 9. Juli abschließend im Bundesrat beraten und soll am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Kernpunkte sind die Ausgestaltung der Einwanderung und die Integration von Ausländern. Eine erleichterte Zuwanderung ist vor allem für qualifizierte Arbeitskräfte vorgesehen. Künftig soll es ein staatliches Grundangebot zur Integration für Neueinwanderer mit Daueraufenthalt geben.
      Avatar
      schrieb am 19.09.04 22:40:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      Heute war ich auf dem jährlichen Treffen der "Islamischen Gemeinschaft Deutschland" in Berlin.

      Die Muslime waren gemäßigt und es wurde in deutsch gesprochen. Eine CDU-Polikerin hat sehr eindringlich von den Muslimen mehr Abgrenzung zum Extremismus gefordert, sehr gut.

      Aber dann kam ein FDP-Abegordneter aus dem Bundestag. Der fands in Ordnung, daß Deutschland ein Einwanderungsland ist und wird. Auch forderte er zu akzeptieren, daß Kinder kein deutsch sprechen, wenn sie in die Schule kommen ("Man muß sich den Gegebenheiten halt anpassen")! Also türkisch als Unterrichtssprache? Für mich der einzige Extremist auf diesem islamischen Kongress.

      Daß er eine wesentlich erleichterte Einbürgerung befürwortet und christliche Symbole in Schulen ablehnt war dann klar. Dem war nichts zu blöde sich anzubiedern.
      Avatar
      schrieb am 19.09.04 22:52:56
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hast ihn wenigstens ausgepfiffen?
      Avatar
      schrieb am 19.09.04 22:55:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich habe das Klatschen verweigert.
      Avatar
      schrieb am 20.09.04 17:31:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      Die Einzelheiten des neuen Zuwanderungsgesetz.

      Inhaltsübersicht

      1. Neue Strukturen
      2. Arbeitsmigration
      3. Humanitäre Zuwanderung
      4. Kindernachzug
      5. Integration
      6. Sicherheitsaspekte
      7. Unionsbürger
      8. Europäische Harmonisierung
      9. Asylverfahren
      10. Spätaussiedler
      11. Inkrafttreten und Zeitplan


      1. Neue Strukturen

      * Reduzierung der Zahl der Aufenthaltstitel auf zwei. Statt der Aufenthaltsbefugnis, der Aufenthaltsbewilligung, der befristeten und der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und der Aufenthaltsberechtigung sind nur noch zwei Aufenthaltstitel vorgesehen: eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis. Das neue Aufenthaltsrecht orientiert sich nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an den Aufenthaltszwecken (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Humanitäre Gründe).

      * Zuordnung wichtiger Aufgaben zum neuen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das aus dem bisherigen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hervorgehen wird:

      - Entwicklung und Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler;
      - Führung des Ausländerzentralregisters;
      - Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr;
      - Betreiben wissenschaftlicher Forschungen über Migrationsfragen (Begleitforschung);
      - Koordinierung der Information über die Arbeitsmigration zwischen
      den Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit und
      den deutschen Auslandsvertretungen.


      2. Arbeitsmigration

      * Für Hochqualifizierte wird die Gewährung eines Daueraufenthalts von Anfang an vorgesehen, sie können sofort eine Niederlassungserlaubnis (§ 19 AufenthG) erhalten. Mit- oder nachziehende Familienangehörige sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt (§ 29 AufenthG).

      * Förderung der Ansiedlung Selbständiger. Selbständige erhalten im Regelfall eine Aufenthaltserlaubnis bei einer Investition von mindestens 1 Mio. Euro und der Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen (§ 21 AufenthG). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt eine Einzelprüfung zum Bestehen eines übergeordneten wirtschaftlichen oder besonderen regionalen Interesses, zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie zur Sicherung der Finanzierung.

      * Möglichkeit für Studenten nach erfolgreichem Studienabschluss zur Arbeitsplatzsuche für bis zu einem Jahr in Deutschland zu bleiben (§ 16 Abs. 4 AufenthG).

      * Bisheriges doppeltes Genehmigungsverfahren (Arbeit/Aufenthalt) wird durch ein internes Zustimmungsverfahren ersetzt. Die Arbeitsgenehmigung wird in einem Akt mit der Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde erteilt, sofern die Arbeitsverwaltung intern zugestimmt hat; § 39 Abs. 1 AufenthaltG (one-stop-government).

      * Beibehaltung des Anwerbestopps für Nicht- und Geringqualifizierte mit Ausnahmemöglichkeit für einzelne Berufsgruppen durch Verordnung.

      * Beibehaltung des Anwerbestopps auch für Qualifizierte mit Ausnahmemöglichkeit für verschiedene Berufsgruppen durch Verordnung. Darüber hinaus kann die Zulassung im begründeten Einzelfall erfolgen, wenn öffentliches Interesse an Beschäftigung besteht (§ 18 Abs. 4 AufenthG).

      * Für Staatsangehörige der Beitrittsstaaten Zugang zum Arbeitsmarkt bei qualifizierten Beschäftigungen ohne Beschränkung auf Berufsgruppen (unter Beachtung des Vorrangprinzips, also nur soweit kein Deutscher oder Gleichberechtigte zur Verfügung stehen); Vorrang gegenüber Angehörigen aus Drittstaaten (§ 39 Abs. 6 AufenthG).

      * Punkteverfahren gestrichen.


      3. Humanitäre Zuwanderung

      * Gewährung des Flüchtlingsstatus (GFK-Flüchtling) auch bei nichtstaatlicher Verfolgung in Anlehnung an die EU - Qualifikationsrichtlinie - (§ 60 Abs. 1 AufenthG)

      * Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung erfolgt nach der Formel (§ 60 Abs. 1 AufenthG):
      "Eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe kann auch dann vorliegen, wenn eine Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Freiheit allein an das Geschlecht anknüpft."

      * Statusverbesserung für subsidiär Geschützte, allerdings nicht für Personen die Menschenrechtsverletzungen oder ähnliche schwere Straftaten begangen haben (Versagungsgründe aus der EU - Qualifikationsrichtlinie) und darüber hinaus, wenn wiederholt oder gröblich Mitwirkungspflichten verletzt werden (§ 25 Abs. 3 AufenthG).

      * Aufenthaltserlaubnis bei Abschiebungshindernissen zur Vermeidung von Kettenduldungen, wenn die Ausreisepflicht nicht innerhalb von 18 Monaten vollzogen werden konnte (§ 25 Abs. 5 AufenthG). Kein Aufenthaltstitel, wenn ein Verschulden des Ausländers vorliegt (z.B. Identitätsverschleierung).

      * Die Duldung wird als Instrument der "Feinsteuerung" beibehalten (§ 60a AufenthG).

      * Härtefallregelung unter Ausschluss subjektiver Rechte. Die oberste Landesbehörde darf auf Ersuchen einer von der Landesregierung eingerichteten Härtefallkommission anordnen, dass einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer abweichend von den sonstigen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Einrichtung einer Härtefallkommission liegt im Ermessen der Länder (§ 23a AufenthG).


      4. Kindernachzug

      * Festhalten an der geltenden Rechtslage unter Berücksichtigung der Familiennachzugsrichtlinie: Nachzugsanspruch bis 18. Lebensjahr bei Kindern von Asylberechtigten, GFK-Flüchtlingen sowie Einreise im Familienverbund, Beherrschung der deutschen Sprache oder "positiver Integrationsprognose" - maßgebliche Altersgrenze im Übrigen: 16 Jahre, sowie restriktive Ermessensregelung, bei der aber Kindeswohl und familiäre Situation zu berücksichtigen sind (§ 32 AufenthG).


      5. Integration

      * Einführung des Anspruchsmodells für Neuzuwanderer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten (§ 44 AufenthG).

      * Aufenthaltsrechtliche Sanktionierung nicht ordnungsgemäßer Kursteilnahme bei Neuzuwanderern: Berücksichtigung der Verletzung der Teilnahmepflicht bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (§ 8 Abs. 3 AufenthG).

      * Verpflichtung für Bestandausländer im Rahmen verfügbarer Kursplätze (§ 44a AufenthG) - bei Bezug von Arbeitslosengeld II und bei besonders Integrationsbedürftigen.

      * Bei Verletzung dieser Teilnahmepflicht Leistungskürzungen für die Dauer der Nichtteilnahme als sozialrechtliche Sanktion (§ 44a Abs. 3 AufenthG).

      * Integrationskurse für Unionsbürger im Rahmen verfügbarer Kursplätze (§ 11 Abs. 1 FreizügG/EU).

      * Bund trägt Kosten der Integrationskurse (§ 43 Abs. 3 AufenthG).

      * Die Kosten der Integrationskurse für Neuzuwanderer (einschließlich Aussiedler) sind mit ca. 188 Mio. Euro jährlich zu veranschlagen.
      Für die Kursteilnahme von jährlich etwa 50.000 bis 60.000 bereits in Deutschland lebenden Ausländern belaufen sich die Kosten auf ca. 76 Mio. Euro.
      Eigenbeiträge der Kursteilnehmer sind gestaffelt nach finanzieller Leistungsfähigkeit vorgesehen.

      * Länder tragen Kosten der sozialpädagogischen Betreuung und der Kinderbetreuung.


      6. Sicherheitsaspekte

      * Einführung einer Abschiebungsanordnung (§ 58a AufenthG), die von den obersten Landesbehörden und bei besonderem Bundesinteresse durch den Bund aufgrund einer "tatsachengestützten Gefahrenprognose" erlassen werden kann. Rechtsschutz nur in einer Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht.
      Falls der Vollzug der Abschiebung an Abschiebungshindernissen scheitert (Folter, Todesstrafe), sollen Meldeauflagen, Einschränkungen der Freizügigkeit und strafbewehrte Kommunikationsverbote erhöhte Sicherheit bringen (§ 54a AufenthG).

      * Neuer zwingender Ausweisungsgrund bei Schleusern im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt ist (§ 53 Nr. 3 AufenthG).

      * Regelausweisung wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass ein Ausländer einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat; zeitlich zurückliegende Mitgliedschaften und Unterstützungshandlungen sind relevant, soweit sie noch eine gegenwärtige Gefährlichkeit begründen (§ 54 Nr. 5 AufenthG).

      * Einführung einer Regelausweisung von Leitern verbotener Vereine (§ 54 Nr. 7 AufenthG).

      * Einführung einer Ermessensausweisung für "geistige Brandstifter" (Beispiel: "Hetzer" in Moscheen) --> § 55 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG.

      * Einführung einer Regelanfrage über verfassungsfeindliche Erkenntnisse vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (§ 73 Abs. 2 AufentG) als zeitlich unbefristetem Aufenthaltstitel und vor der Entscheidung über eine Einbürgerung.


      7. Unionsbürger

      * Zur Verwirklichung der Freizügigkeit in der Europäischen Union wird die Aufenthaltserlaubnis für die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger abgeschafft. Zukünftig besteht nur noch - wie für Deutsche - eine Meldepflicht bei den Meldebehörden. Unionsbürger erhalten eine Bescheinigung über ihr Aufenthaltsrechts (§ 5 FreizügG/EU).


      8. Europäische Harmonisierung

      * Die EU-Richtlinien zur Gewährung von vorübergehenden Schutz und zur Anerkennung von Rückführungsentscheidungen anderer Mitgliedsstaaten und die Richtlinie zur Ergänzung der Regelungen nach Artikel 26 des Schengener Durchführungsübereinkommens werden umgesetzt.


      9. Asylverfahren

      * Die aufenthaltsrechtliche Stellung von Inhabern des sog. "kleinen Asyls" wird der von Asylberechtigten angeglichen (§ 25 AufenthG). Beide Gruppen erhalten zunächst einen befristeten Aufenthaltstitel, der nach drei Jahren zu einer Verfestigung führen kann, wenn die Voraussetzungen weiterhin bestehen. Inhaber des sog. "kleinen Asyls" erhalten - wie bislang nur die Asylberechtigten - ungehinderten Arbeitsmarktzugang.

      * Vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Asylberechtigte und Inhaber des sog. "kleinen Asyls" wird überprüft, ob sich die Verhältnisse im Herkunftsland geändert haben (§ 26 Abs. 3 AufenthG).

      * Die Weisungsunabhängigkeit der Einzelentscheider und das Amt des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten werden abgeschafft. Dies führt zur Beschleunigung der Verfahren und zu einer Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis.

      * Antragsteller, die zwar bei den Grenzbehörden oder bei Ausländerbehörden ein Asylgesuch stellen, danach aber untertauchen und keinen förmlichen Asylantrag stellen und damit den Beginn ihres Asylverfahrens verzögern, werden künftig in das Asylfolgeverfahren verwiesen (§ 23 Abs. 2 AsylVfG).

      * Sog. "kleines Asyl" ist künftig regelmäßig ausgeschlossen, wenn der Ausländer ohne Verfolgungshintergrund aus seinem Herkunftsland ausreist und erst durch selbst geschaffene (subjektive) Nachfluchtgründe eine Verfolgung im Herkunftsland auslöst (§ 28 Abs. 2 AsylVfG).

      * Für unerlaubt eingereiste Ausländer, die keinen Asylantrag stellen und unmittelbar nach der Feststellung der unerlaubten Einreise nicht in Abschiebungshaft genommen und aus der Haft abgeschoben oder zurückgeschoben werden können, werden vor der Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung oder die Erteilung eines Aufenthaltstitels auf die Länder verteilt (§ 15a AufenthG).


      10. Spätaussiedler

      * Einführung des Nachweises von Sprachkenntnissen bei Familienangehörigen von Spätaussiedlern als Voraussetzung für die Einbeziehung in den Aufnahmebescheid (Grundkenntnisse), § 9 Abs. 1 BVFG.


      11. Inkrafttreten und Zeitplan

      * Nach dem parteiübergreifenden Beschluss des Deutschen Bundestages vom 1. Juli 2004 und der am 9. Juli 2004 erfolgten Zustimmung durch den Bundesrat ist das Zuwanderungsgesetz am 30. Juli 2004 vom Bundespräsidenten ausgefertigt und am 05.08.2004 im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 1950) verkündet worden.
      * Bereits am Tag nach der Verkündung werden die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen in Kraft treten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Regelungen zur Durchführung des Zuwanderungsgesetzes, zur Ausgestaltung und Durchführung der Integrationskurse sowie zur Aufnahme von Beschäftigungen im Rahmen des gesetzlichen Anwerbestopps. Die Bundesregierung wird nun umgehend die erforderlichen Verordnungsentwürfe ausgestalten und in das Verfahren geben, das für einige Verordnungen die Zustimmung des Bundesrates vorsieht, um sicherzustellen, dass die Verordnungen am 1. Januar 2005 zum Vollzug des Zuwanderungsgesetz rechtzeitig anwendbar sind.
      * Weitere Teile des Zuwanderungsgesetzes treten am 1. September 2004 in Kraft. Dies betrifft insbesondere Aufgabenzuweisungen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Integrationsbereich. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird künftig vor allem in diesem Bereich als Kompetenzzentrum fungieren. Hier werden die erforderlichen Umstellungsmaßnahmen nun zügig anlaufen.
      * Darüber hinaus entfallen ab dem 1. September 2004 die Weisungsunabhängigkeit der Einzelentscheider beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Asylverfahren sowie das Amt des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten. Dies führt zur Beschleunigung der Verfahren und zu einer Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis.
      * Die Hauptinhalte des Zuwanderungsgesetzes, und damit insbesondere die Regelungen auf deren Basis ausländerrechtliche Entscheidungen getroffen werden, werden zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.


      Quelle: Bundesministerium des Inneren, Stand 29.08.2004


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