Verrechnung von Zinseinkünften und Zinsforderungen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.09.04 13:26:15 von
neuester Beitrag 23.09.04 14:33:30 von
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Warum kann man gleichzeitige Zinsforderungen (z.B. aus einem Bausparer) und Zinseinkünfte (z.B. aus einem Aktiendepot) nicht gegenrechnen? Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass positive und negative Zinsen verrechnet werden sollten und nur wenn was über bleibt, zu versteuern wäre? Wieso will es das Gesetz anders?
Warum kann ich denn nicht meine Ausgaben (für Miete, Haus, Hobby) von den Einnahmen (Bruttolohn) abziehen und nur für das, was übrigbleibt (nämlich nichts ) Steuern zahlen?
Komische Fragen hast Du ....
Rene
Komische Fragen hast Du ....
Rene
Ich find die Frage gar nicht komisch, schließlich ist es das Normalste der Welt, dass Aktiengewinne und Aktienverluste eines Jahres jederzeit gegeneinander verrechnen kann und nur bei tatsächlichem Gewinn versteuern muss.
Und ausserdem mußt Du zugeben, dass Dein Anliegen mit meinem Anliegen wirklich nicht vergleichbar ist.
Und ausserdem mußt Du zugeben, dass Dein Anliegen mit meinem Anliegen wirklich nicht vergleichbar ist.
Die Zinsforderungen müssen begründet aus einer Einkunftserzielungsabsicht, dann steht dem Abzug nichts im Wege.
Wenn Du die Darlehenssumme aus dem Bausparvertrag auf Dein Konto/Depot transferierst und von dem Geld Aktien kaufst um damit steuerpflichtige Gewinne aus Veräußerungsgeschäften zu erzielen, dann sind die Zinsen natürlich Werbungskosten. (auch wenn Du dann vermutlich im Verwendungsnachweis FALSCHE Angeben gemacht hast
Wenn Du aber das Darlehen nur für private Ausgaben aufgenommen hast (auch eigengenutzte WE gehören dazu) ist das Ganze natürlich nur Privatvergnügen
Die Frage ist immer: DER Zusammenhang mit der Einkunftserzielungsabsicht und die Belegbarkeit des Ganzen
"Man muss auch mal im Rahmen der Gesetze KREATIV vorgehen wollen"
Wenn Du die Darlehenssumme aus dem Bausparvertrag auf Dein Konto/Depot transferierst und von dem Geld Aktien kaufst um damit steuerpflichtige Gewinne aus Veräußerungsgeschäften zu erzielen, dann sind die Zinsen natürlich Werbungskosten. (auch wenn Du dann vermutlich im Verwendungsnachweis FALSCHE Angeben gemacht hast
Wenn Du aber das Darlehen nur für private Ausgaben aufgenommen hast (auch eigengenutzte WE gehören dazu) ist das Ganze natürlich nur Privatvergnügen
Die Frage ist immer: DER Zusammenhang mit der Einkunftserzielungsabsicht und die Belegbarkeit des Ganzen
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