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    CBB-Holding...Peter Eck.... - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)

    eröffnet am 08.10.04 22:19:22 von
    neuester Beitrag 20.06.07 00:28:09 von
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      Avatar
      schrieb am 14.10.05 18:56:47
      Beitrag Nr. 501 ()
      [posting]18.278.709 von SupiAlexis am 14.10.05 16:41:00[/posting]Meinste wirklich einer nimmt Euer Briefchen so ernst?
      Glaube mal , dass hat Dr. Kahrmann noch nicht mal selber in der Hand gehabt, liegt irgendwo in der Ablage und 10 min später hat schon keiner mehr dran gedacht!
      Meinste echt der AR beschäftigt sich mit so einem Kinderkram?


      Schau mal ins AktG, nur so zur Info. Die genannten Organe müssen das ernst nehmen. Und glaube mir, die nehmen es ernst.
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 18:57:30
      Beitrag Nr. 502 ()
      [posting]18.281.607 von StA am 14.10.05 18:39:34[/posting]STA das habe ich auch schon mal per BM gefragt!

      Das erste Posting ist gelöscht worden und so kam das ....mmmhh aber da war noch was in der Begründung...mmmhh vergessen!
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 18:59:15
      Beitrag Nr. 503 ()
      Und das ist deren grösste sichtbare Tat, die der ICG e.V. bisher in Sachen CBB gemacht hat.

      Und was hast Du in Sachen CBB bislang bewegt?

      Nichts, gar nichts!
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:05:10
      Beitrag Nr. 504 ()
      [posting]18.281.929 von Euro2006 am 14.10.05 18:59:15[/posting]Stimmt!!

      Aber ich konnte ja auch nichts mehr machen!
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:07:36
      Beitrag Nr. 505 ()
      Warum nicht Clauuuuudiiiiaa????

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      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:09:23
      Beitrag Nr. 506 ()
      Ich glaube in der letzten halben Handelstunde geht noch was
      :eek::eek:
      Da geht was:D:D
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:11:06
      Beitrag Nr. 507 ()
      [posting]18.281.884 von Euro2006 am 14.10.05 18:56:47[/posting]Schau mal ins AktG, nur so zur Info. Die genannten Organe müssen das ernst nehmen. Und glaube mir, die nehmen es ernst.


      Zitat Euro


      Will Dir sonst gerne vieles glauben, aber das eben nicht!
      Es mag im AktG stehen, aber was passiert, wenn die CBB gar nicht reagiert?

      Sorry, bin jetzt nicht ganz sicher, aber dann bleibt Euch doch nur die Klage oder?

      Und, und wenn dieser eine Brief schon 12 Wochen braucht, und wielange braucht Ihr dann für eine Klage? Und vor allem wollt Ihr, bzw. Eure Mitglieder das Kostenrisiko tragen?

      Schon zu meiner Zeit als Mitglied, wurde ja von etwa 50.000 Euro, mind. für die Ausrichtung der HV ausgegangen.

      Sicher, die muss die CBB bezahlen, aber wenn sie es nicht tut, dann muss der bezahlen, der die Musik bestellt, auch wenn er sich das von der CBB wiederholen kann, was wohl eher schwer sein wird.

      Und die 50.000 ist der untere Rahmen für die HV, die ganzen Gerichts- und Anwaltskosten kommen ja ohnehin noch!

      Mensch Euro, klar musste was passieren, aber meinste echt Dr. Kahrmann, ein Genie seines Faches, nimmt Euch so Ernst?
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:14:18
      Beitrag Nr. 508 ()
      [posting]18.282.112 von SupiAlexis am 14.10.05 19:11:06[/posting]Mensch Euro, klar musste was passieren, aber meinste echt Dr. Kahrmann, ein Genie seines Faches, nimmt Euch so Ernst?

      Das Genie seines Faches wollte die Sache innerhalb eines halben Jahres über die Bühne bringen - inzwischen sind fast zwei Jahre rum. Er nimmt uns inzwischen ernst. Und wird uns noch verfluchen :D
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:17:04
      Beitrag Nr. 509 ()
      [posting]18.282.064 von dasbse am 14.10.05 19:07:36[/posting].


      Ich bin doch ohne Begründung aus dem Verein ausgeschlossen worden!

      Später wurden dann innerhalb der Mitglieder und hier von Gründungsmitgliedern Gründe diskutiert, für die es weder einen Anschein, noch den Hauch eines Beweises gab.

      Der erste Vorsitzende nannte mir gegenüber per mail auch mal den Grund "ich habe dir mehrere Chancen gegeben"- wofür weiss ich bis heute nicht, sicher der Grund weil ich die Chancen ungenutzt lies!:laugh::laugh:

      Vielleicht hätte ich allen das Weizenbier mitbringen sollen- das hat ja gestern ja auch ein Mitglied so wichtig gefunden mit dem Bier!
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:19:44
      Beitrag Nr. 510 ()
      Also den Supialex:) den ich auf der Hauptversammlung der ICG kennengelernt hatte war ein stiller:rolleyes: schweissgebadeter:laugh: schüchternder Mensch.
      Der der jetzt im Wallstreetforum Intelligente Fragen vom Fach beantwortet ist ein ganz anderer:eek:
      Unglaubliches Wunder wie man sich so schnell ändert:D:D

      Tsss, Tsss, Tsss Claudia

      Gruss dasbse
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:21:05
      Beitrag Nr. 511 ()
      [posting]18.282.160 von Euro2006 am 14.10.05 19:14:18[/posting]Sei mir nicht böse, aber ich glaube das nicht!!

      Du hast vollkommen Recht, der hat meines Wissen wohl immer gesagt, "wir brauche noch 2 Monate"...., oder 3 oder so..., und wenn Du sagst es sind schon zwei Jahre, glaube ich es dir auch gerne.

      Aber ich glaube wirklich er lacht über Euch - tut mir echt leid für Euch!
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:23:06
      Beitrag Nr. 512 ()
      [posting]18.276.800 von ronxa am 14.10.05 15:26:32[/posting]hat ein bisschen gedauert zu verstehen was gemeint ist :

      welltom, kannst Du das nochmal erklähren ?

      schließlich und ENDLICH :

      Benutzername: ronxa


      User wurde gesperrt


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:24:16
      Beitrag Nr. 513 ()
      Alex, wo ich dich auf der MV zum ersten Mal gesehen habe war meiner erster Gedanke dich sofort aus dem Saal zu schmeissen. Die Mitglieder haben mich zur Vernuft gebracht. Ich habe es bereut:cry::cry::cry:

      Gruss dasbse
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:24:31
      Beitrag Nr. 514 ()
      [posting]18.276.800 von ronxa am 14.10.05 15:26:32[/posting]Gott, der Typ gleich hintendran :

      Benutzername: final_deal

      User wurde gesperrt


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:26:42
      Beitrag Nr. 515 ()
      [posting]18.282.218 von dasbse am 14.10.05 19:19:44[/posting]nunununun dasbse

      Kennengelernt haben wir uns nicht, wir haben da gemeinsam im Raum gesessen, und ich glaube auch einmal gegenteilige Wortbeiträge geliefert.

      Bin ich schüchtern......?

      Meine ich eigentlich nicht , bin höflich und zurückhaltend, wie es sich gehört!

      Jedenfalls treffe ich in neuen Städte immer ne ganze Leute, wo ich vorher noch keinen kannte.

      ja ja das mit dem Schweiss, ist das rheinische Klima, es hat teilweise eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit, die mir auch beim Kreislauf manchmal sehr zu schaffen macht.
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:29:03
      Beitrag Nr. 516 ()
      [posting]18.282.293 von dasbse am 14.10.05 19:24:16[/posting]Mich aus dem Saal schmeissen???

      Hattest Du da Hausrecht??

      Zuvor hatte ich mich ausdrücklich beim 1. und unabhängig davon auch beim 2. Vorsitzenden erkundigt, ob mein erscheinen erwünscht sein, der eine sagte, er freue sich mich kennenzulernen, der andere, selbstverständlich könne ich kommen!
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:34:56
      Beitrag Nr. 517 ()
      [posting]18.281.100 von @pavian am 14.10.05 18:13:10[/posting]Sehr geehrter Herr P A V I A N ,ich bewundere Sie uneingeschränkt in Ihrer Urteilsfähigkeit und Menschlichkeit.Schließe mich Ihrer Forderung an.
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:40:36
      Beitrag Nr. 518 ()
      Hausrecht. Ja logo. Ich war der Hauswirt an dem Tag.
      Hast du das etwa nich gemerkt.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:40:37
      Beitrag Nr. 519 ()
      [posting]18.282.296 von Ich_krieg_dich am 14.10.05 19:24:31[/posting]Auf der Mauer auf der Lauer liegt das Moos und denkt f a m o s !ICHDICHKRIEGER Überflieger sucht sich Halt im Wald.
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:43:25
      Beitrag Nr. 520 ()
      [posting]18.282.296 von Ich_krieg_dich am 14.10.05 19:24:31[/posting]Sind ronxa und final_deal identisch?

      Wenn das so ist, wäre das der Hammer überhaupt. Mein lieber Scholli, dann kenne ich aber jemanden, der richtig schlecht schläft und träumt ab sofort, vieleicht von Stockholm.:eek::eek::eek::eek::eek:

      Ganz persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:47:12
      Beitrag Nr. 521 ()
      [posting]18.282.607 von habsburg123 am 14.10.05 19:43:25[/posting]Würde aber manches erklären, oder?

      Persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:49:47
      Beitrag Nr. 522 ()
      Aber Supi sorry. Es war ein langer Tag. Ich habe heute probiert etwas länger im Netz zu sein. Es ist sehr anstrengend. Ich frag mich nur wie du es schafts den ganzen Tag im Forum zu schreiben. Mir persönlich ist es zu viel. Ab und zu am Tag ist ok. Warscheinlich hast du einen Doppelgänger. Gelle. Oder doch einen Helfer. Gelle
      Ziehe mich zurück.
      Tsüss aus den sonnigen Stuttgart. Mittlerweile dunkel

      dasbse
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:54:11
      Beitrag Nr. 523 ()
      [posting]18.282.112 von SupiAlexis am 14.10.05 19:11:06[/posting]Sicher, die muss die CBB bezahlen, aber wenn sie es nicht tut, dann muss der bezahlen, der die Musik bestellt, auch wenn er sich das von der CBB wiederholen kann, was wohl eher schwer sein wird.

      Sicher, aber was fürchtet RCK mehr als der Teufel das Weihwasser?









      Antwort: keinen Eintrag ins Guiness Buch der Rekorde zu bekommen :D
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 19:55:16
      Beitrag Nr. 524 ()
      [posting]18.282.607 von habsburg123 am 14.10.05 19:43:25[/posting]Ich fass es nicht ronxa und final_deal Zwillinge !!!!!!!

      Dann war aber einer

      König der Maulwürfe.

      Märchenhaft!!!!!!!

      Wenn das keine gute Nachricht ist.


      Wenn es stimmt, weiß ich natürlich nicht, will`s auch nicht behaupten, reine Vermutung und ganz persönliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 20:18:48
      Beitrag Nr. 525 ()
      [posting]18.282.751 von Euro2006 am 14.10.05 19:54:11[/posting]Mmmhhh ja stimmt denn könntet Ihr dann einen Insolvenzantrag stellen........mmmhhh

      und das will ja Dr. Kahrmann augenscheinlich nicht - aber den Eintrag erhoffe ja aufgrund der Vielzahl der abgewendeten Insoanträge, und so wird er dann wohl Euren auch abwehren oder?

      Ehrlich gesagt, weiss jetzt gar nichts zu diesen Sachen mit Inso antrag und so, aber Du sicher oder?
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 20:46:32
      Beitrag Nr. 526 ()
      [posting]18.282.769 von habsburg123 am 14.10.05 19:55:16[/posting]na klar, Rotkäppchen und den bösen, schlimmen Wolf gibt es auch. Man denkt sich, je älter desto weiser, doch manchmal ist es umgekehrt? Schade!
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 20:59:29
      Beitrag Nr. 527 ()
      Hey Supi,

      alles klar ? Hemd gewaschen ? Sitzte gerade ?

      ^dasbse wollte wissen, wie Du das schaffst hier
      den ganzen lieben langen Tag abzuhängen und
      rumzuträllern ! Sollen wir antworten, oder willst Du,
      fragen die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 21:02:40
      Beitrag Nr. 528 ()
      [posting]18.282.769 von habsburg123 am 14.10.05 19:55:16[/posting]Guten abend Habsburg,

      wir können Deine Zeilen nicht nachvollziehen !

      Warum sollte Petaal diesen ganzen Schrott über
      sich selbst hier als final_deal ins Board stellen ?
      Meinst Du der ist so krank im Kopf ?
      fargen die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 21:11:28
      Beitrag Nr. 529 ()
      [posting]18.283.473 von Raketeningenieure am 14.10.05 21:02:40[/posting]Er selber kann es nicht gewesen sein, aber jemand, der so nah an ihm dran ist,dass kein Geldschein dazwischen paßt, jemand, der die ID kennt und vielleicht auch manchmal postet.

      Reine Vermutung, weiß nicht ,ob`s stimmt, kann ich nicht beweisen,nur ganz persönliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 21:14:53
      Beitrag Nr. 530 ()
      [posting]18.283.557 von habsburg123 am 14.10.05 21:11:28[/posting]Wenn -abstrakt gesprochen- das Geld knapp wird und plötzlich Rechnungen offen sein sollten, kann aus Freund schon mal Feind werden. Soll es schon gegeben haben:D

      Ganz persönliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 21:18:19
      Beitrag Nr. 531 ()
      [posting]18.283.340 von @pavian am 14.10.05 20:46:32[/posting]Mußt nicht von Dir auf andere schließen:D

      Rotkäppchen gibt`s, macht gleich eins auf. Und ein paar Wölfe haben wir auch. Schön,das Du das endlich erkannt hast!

      Persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 21:32:52
      Beitrag Nr. 532 ()
      [posting]18.283.596 von habsburg123 am 14.10.05 21:14:53[/posting]meinst Du dieser Freund & Feind ERKENNER ist auch ronxa oder final_deal ?

      Gott was für Spasties !

      Krank im Kopf !

      feht noch einer ?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 21:34:31
      Beitrag Nr. 533 ()
      [posting]18.283.786 von Ich_krieg_dich am 14.10.05 21:32:52[/posting]sollt heißen :

      fehlt noch einer !

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 21:40:59
      Beitrag Nr. 534 ()
      [posting]18.283.786 von Ich_krieg_dich am 14.10.05 21:32:52[/posting]Glaub ich nicht:D

      ist aber nur persönliche Meinung
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 21:43:39
      Beitrag Nr. 535 ()
      [posting]18.283.866 von habsburg123 am 14.10.05 21:40:59[/posting]nein, du könntest recht haben !

      dennoch - es fehlt noch einer !

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 21:50:19
      Beitrag Nr. 536 ()
      [posting]18.283.891 von Ich_krieg_dich am 14.10.05 21:43:39[/posting]Meinst Du den Rainer?:laugh:

      Der kann vieles, aber posten trau ich ihm nicht zu,zu profan, dafür gibt `s kein Ermittlungsverfahren. Uninteressant :D

      Ganz persönliche Meinung von

      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 21:56:53
      Beitrag Nr. 537 ()
      so einer wie final_deal wird wahrscheinlich schon Morgen
      wieder im Spiel sein, solche brauchen wir auch, egal wie
      eng sie mal dran waren an Petaal und den anderen
      Schleimern.

      Es gibt ja einige hier die auch nahe genug am Doc waren
      und sich nicht angesteckt haben und frühzeitig die Bremse
      gezogen haben.

      Und Typen wie smarty franky den 3.bekommen sie auch noch
      ran.
      Für den macht doch keiner den Finger krumm wenn es brennt.
      Der fällt wie ne heisse Kartoffel, meinen die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 22:08:22
      Beitrag Nr. 538 ()
      [posting]18.284.006 von Raketeningenieure am 14.10.05 21:56:53[/posting]Ein Beispiel kann nicht so schlecht sein, dass es nicht noch zu etwas taugt:



      Heiße Kartoffeln - zur Linderung von Zahnschmerzen

      Eine heiße Kartoffel in ein Leinensäckchen geben und an die entsprechende Backe halten. Doch nicht vergessen: Langfristig kann bei Zahnproblemen nur der Zahnarzt helfen!



      Sag ich doch! Da muss einer her,der sich damit auskennt!

      Persönliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 23:02:49
      Beitrag Nr. 539 ()
      [posting]18.284.006 von Raketeningenieure am 14.10.05 21:56:53[/posting]ich meine, der final_deal war schon ne harte nummer - wahrscheinlich einer von Petaals ganz hart gesottenen - vielleicht der Typ, der alle dirty_deals gemacht hat.

      Soeiner wie Petaal hat doch bestimmt so vorbestrafte Typen um sich - glaub ich jedenfalls

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 23:14:10
      Beitrag Nr. 540 ()
      [posting]18.284.571 von Ich_krieg_dich am 14.10.05 23:02:49[/posting]final_deal hat Mut. Und zieht es durch. Vorgestraft sind vielleicht bald ganz andere.

      Merke: Golfspielen schützt vor Vorstrafe nicht!:D

      Persönliche Meinung von Habsburg, keine Rechtsberatung
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 23:15:37
      Beitrag Nr. 541 ()
      [posting]18.284.684 von habsburg123 am 14.10.05 23:14:10[/posting]Vorbestraft
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 07:02:04
      Beitrag Nr. 542 ()
      [posting]18.283.786 von Ich_krieg_dich am 14.10.05 21:32:52[/posting]Sehr geehrter Herr ICHDICHKRIEGER !!! , bitte bewahren Sie Haltung und einen kühlen Kopf,denn sich darauf zu verlassen,daß die eigene Personen- und Lageeinschätzung zutrifft und diese laut hinauszuposaunen,ermöglicht Rückschlüsse.Ihre Probleme sind wahrlich nicht mehr mit einem " Lucky Punch " oder der sprichwörtlichen " Heißen Nadel " zu lösen und mit ichdichkriegen können Sie auch nichts anfangen,denn ichhabedich,gibt Ihnen scheinbar nur die Sicherheit falsch zu spielen.Ich wünsche Ihnen weitere(s) K A O S ! Besondere Vormkommnisse: 2 (zwei)3. und 7. Kategorie.14.3°Celsius Übergabe erfolgt: 6 Uhr MEZ
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 09:16:52
      Beitrag Nr. 543 ()
      Guten Morgen an alle
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 09:19:35
      Beitrag Nr. 544 ()
      [posting]18.287.443 von FreundFeindErkennung am 15.10.05 07:02:04[/posting]Rapportieren, Salutieren, Hacken zusammen...

      Haste gedient?

      fragt sich Habsburg, die nicht durfte
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 09:37:55
      Beitrag Nr. 545 ()
      [posting]18.287.941 von habsburg123 am 15.10.05 09:19:35[/posting]den hier meinte ich :

      Benutzername: carljanzen

      User wurde gesperrt


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 09:39:43
      Beitrag Nr. 546 ()
      [posting]18.287.941 von habsburg123 am 15.10.05 09:19:35[/posting]Sehr geehrter Herr Habsburg ,wer zum Dienen taugt möge dienen.
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 09:51:09
      Beitrag Nr. 547 ()
      [posting]18.287.941 von habsburg123 am 15.10.05 09:19:35[/posting]Herr habsburg ?

      Da stellt sich aber jemand bewußt dooooof an :laugh:

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 09:55:49
      Beitrag Nr. 548 ()
      [posting]18.288.278 von Ich_krieg_dich am 15.10.05 09:51:09[/posting]Guten Morgen Frau I C H D I C H K R I E G E R ,wünsche wohl geruht zu haben.
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 10:08:47
      Beitrag Nr. 549 ()
      :confused:

      Morgen -
      Herr Eck schon im Büro,
      oder doch in der Baugrube?

      nk
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 10:35:12
      Beitrag Nr. 550 ()
      [posting]18.288.342 von FreundFeindErkennung am 15.10.05 09:55:49[/posting]Herr N K L C H E N .vielleicht in der Klärgrube.
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 10:55:49
      Beitrag Nr. 551 ()
      [posting]18.288.598 von FreundFeindErkennung am 15.10.05 10:35:12[/posting]:rolleyes:

      Dann muss Er sich erklären..

      @ Spreegucker
      Danke für`s DNY-Fax
      (hatte es aber auch schon per mail von dir)

      nk
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 11:00:02
      Beitrag Nr. 552 ()
      [posting]18.288.598 von FreundFeindErkennung am 15.10.05 10:35:12[/posting]Sie müssen nur acht geben auf Ihre Gesundheit:eek:, wenn Sie sich zu oft in Ihrer eigenen Klärgrube aufhalten,
      was sich da doch für ein Mist ansammeln kann,
      mein lieber Schwan.
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 11:04:31
      Beitrag Nr. 553 ()
      [posting]18.288.711 von Sokrathese95 am 15.10.05 11:00:02[/posting]wer hat den eigentlich frei gelassen :confused:

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 11:12:40
      Beitrag Nr. 554 ()
      :rolleyes:

      Darf ein CBB-Organ,
      eigentlich auf ene *after work* Party?

      nk
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 11:14:03
      Beitrag Nr. 555 ()
      [posting]18.288.762 von nkelchen am 15.10.05 11:12:40[/posting]nur, mit Mehrheitsbeschluss


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 12:08:02
      Beitrag Nr. 556 ()
      [posting]18.288.726 von Ich_krieg_dich am 15.10.05 11:04:31[/posting]"wer hat den eigentlich frei gelassen "

      Tja wenn man das nur wüsste.:rolleyes:
      Seine Freund Feind Erkennungs-Methode scheint Ihn auch nicht weiter zu bringen.
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 12:20:16
      Beitrag Nr. 557 ()
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 13:38:25
      Beitrag Nr. 558 ()
      [posting]18.288.167 von FreundFeindErkennung am 15.10.05 09:39:43[/posting]Also gut, ich erzähl die Geschichte.
      Kurz vor dem Abitur kommt einer von der Bundeswehr und hält einen Vortrag mit Film in Farbe über den Starfighter, Fallschirmspringer, U-Boot ,Panzer. Eine Wonne:D:D:D:D. Dann lagen da Prospekte aus. Abi in der Tasche, bewirb Dich beim Bund,wenn Du Dich 12 Jahre verpflichtest, darfst Du auf die Hochschule der Bundeswehr in Hamburg.

      Ich liebe Waffen, Flugzeuge, Fallschirmspringen wollte ich schon immer lernen, mein Dad war auf nem U-Boot, Panzer sind sowieso erotisch und erst der Nahkampf!!!!:kiss:

      Also ruf ich bei der angegebenen Telefon-Nummer der zuständigen Wehrbereichsverwaltung an und lasse mir das mit dem Studium erklären. Machen die auch. Irgendwann fragen die, wann mein Bruder denn Abitur macht. Nene sag, ich will,hab keinen Bruder,will auch Frau bleiben. Dann hab ich mindestens eine halbe Stunde über die grundgesetzlich gesicherte Gleichberechtigung von Mann und Frau mit dem diskutiert, und dass Wehrpflicht ja nichts zu tun hat mit freiwilliger Verpflichtung. Ich hab dann noch den EU-Vertrag zitiert,langsam wurde der Offizier irgendwie ungeduldig. Schließlich habe wir uns darauf geeinigt, dass mir ja der Rechtsweg offensteht,ich aber wohl mindestens bis zum Bunderverfassungsgericht gehen müsse, gut, hab ich gesagt, machen wir.

      Hat nicht lange gedauert, da hab ich meine Meinung in dem einen oder anderen geändert. Wenn ich heute müßte, würde ich verweigern.:D:D:D Such is life:cool:
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 13:57:28
      Beitrag Nr. 559 ()
      [posting]18.289.300 von nkelchen am 15.10.05 12:20:16[/posting]@nkelchen:

      Gibts das Bild auch in der japanischen Variante "Yakuza?" :D

      http://www.errantknightgames.com/zaibatsu/zaibatsu_5.html

      Vor allem der siebte Absatz im Kapitel "Yakuza History" ist interessant ...
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 16:44:30
      Beitrag Nr. 560 ()
      [posting]18.273.762 von der_foerster am 14.10.05 11:58:44[/posting]"RCK erhält Entlastung durch die HV mit Stimmenmehrheit und aus die Maus."

      Nö.

      Bitte exemplarisch mal lesen: §§ 92,93, 111, 116, 117, 147 AktG, 826 BGB, BGH-Urteil „ARAG/ Garmenbeck“ (ZIP 1997, 883 = DB 1997, 1068).
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 16:56:23
      Beitrag Nr. 561 ()
      [posting]18.278.709 von SupiAlexis am 14.10.05 16:41:00[/posting]Supi,

      Sackgasse. Bitte wenden.

      Lies bitte mal § 122 AktG ruhig und vollständig durch. Danach erst wieder posten.

      Wer die im vorherigen Posting genannten Quellen gelesen hat und zudem auch § 90 AktG, weiß, dass ein schlechtes Erinnerungsvermögen nicht hilft.

      Meint
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 17:43:19
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 17:49:20
      Beitrag Nr. 563 ()
      [posting]18.291.932 von Mr_Project am 15.10.05 17:43:19[/posting]du hast, meines Wissens nach, ein Wort im Betreff vergessen:

      daran

      erinnern :rolleyes: :D
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 18:22:37
      Beitrag Nr. 564 ()
      [posting]18.291.932 von Mr_Project am 15.10.05 17:43:19[/posting]ok, ist gesichert!
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 18:26:47
      Beitrag Nr. 565 ()
      [posting]18.291.932 von Mr_Project am 15.10.05 17:43:19[/posting]Haste noch mehr, wo wir gerade dabei sind? Oder biste ne Eintagsfliege?

      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 18:47:03
      Beitrag Nr. 566 ()
      #Habsburg
      Hast du keine Meinung zum posting #18842 von ragtime im Nachbar-Thread .Wenn´s unbequem wird geht man wo anderes posten.....
      sollte das Szenario so eintreffen .......nur bezugsrechte

      .....alle habens gewußt, keiner wollte es war haben....


      nur meine Meinung ...
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 18:58:58
      Beitrag Nr. 567 ()
      [posting]18.293.000 von WILIMAZEHAZE am 15.10.05 18:47:03[/posting]Nur keine Unterstellungen. Wer sich hier mit seiner Meinung zurückhält bist Du nicht ich, nicht dass ich persönlich Dich vermissen würde.

      Persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 19:05:50
      Beitrag Nr. 568 ()
      [posting]18.293.000 von WILIMAZEHAZE am 15.10.05 18:47:03[/posting]Wilma,Du h vergessen!
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 20:18:23
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 20:36:41
      Beitrag Nr. 570 ()
      [posting]18.293.999 von wir_wollen_alles am 15.10.05 20:18:23[/posting]Hut in Verbindung mit CBB? Da denke ich nur noch an Zylinder, Farbe schwarz, wie Freitag.

      Bei seiner Hochzeit trug er einen, meine jetzt unser aller Peterle,-der ist vielleicht bald auf Mondfahrt,weit weg und unerreichbar-.

      Aber der Rainer müßte vielleicht schon mal die schwarzen Schühchen wichsen. Die Mottenkugeln hat er möglicherweise ja schon aus dem Frack genommen . Den Hinweis hatte ich ihm ja gegeben, denn Männer denken an so was einfach nicht,schätze ich. Er soll doch einen guten Eindruck machen, bei Gericht. Und die paar Kilo,die er zugelegt hat,schaden einem Mann doch nicht,läßt er eben den Knopf auf. Dann sieht man auch die weiße Weste besser.

      Ganz persönliche Meinungvon Habsburg, keine Rechts- Steuer-, Anlage- oder Bestattungsberatung
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 21:16:33
      !
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      Avatar
      schrieb am 15.10.05 21:25:39
      Beitrag Nr. 572 ()
      [posting]18.294.764 von wir_wollen_alles am 15.10.05 21:16:33[/posting]...möglicherweise hat der König einen Prinzen,

      der ihm die Papiere hinterrücks mopst.

      :D__:D__:D

      schöne Grüße,
      pebb
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 21:45:06
      Beitrag Nr. 573 ()
      [posting]18.294.764 von wir_wollen_alles am 15.10.05 21:16:33[/posting]Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde,ist ein Sprichwort.

      Es ist doch auch völlig in Ordnung, wenn die Freunde des Königs dem Recht zum Sieg verhelfen möchten, dabei mutig und kreativ vorgehen.

      Wieso Königsmörder? Ist das nicht rainer Notwehr zuzuschreiben, wenn da was passiert? Notwehr ist doch kein Mord! Notwehr ist der vielleicht einzige Ausweg,sich selbst zu retten. Das erkennt unsere Rechtsordnung doch an!

      Nein,ich bleibe dabei,das ist ein wahrhaft tapferer Mann, der da agiert!

      Ganz persönliche Meinung von Habsburg, keine Rechts-,Steuer-, Anlage- oder Bestattungsberatung
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 21:49:19
      Beitrag Nr. 574 ()
      [posting]18.294.910 von pebb am 15.10.05 21:25:39[/posting]Vielleicht ist er für die ordnungsgemäße Verwahrung verantwortlich und er hat nur getan,was er für dazu für erforderlich hielt. Wenn er sonst keine andere Möglichkeit der Sicherung gab?

      Schließlich gibt es so etwas wie Aufbewahrungspflicht. Vielleicht wollte er nur eine versehentliche Vernichtung verhindern.Oder so.

      Ganz persönliche Meinung und raine Spekulation von Habsburg, keine Rechts-,Steuer-, Anlage- oder Bestattungsberatung
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 21:56:30
      Beitrag Nr. 575 ()
      [posting]18.295.311 von habsburg123 am 15.10.05 21:49:19[/posting]...naja, man kann sich da einiges zusammenreimen.

      ...einer versehentlichen Vernichtung...

      könnte auch eine versehentliche Versendung an eine

      versehentlich getippte Faxnummer vorgeeilt sein.

      Möglicherweise...:laugh:

      schöne Grüße,
      pebb
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 21:56:44
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 21:57:09
      Beitrag Nr. 577 ()
      [posting]18.295.311 von habsburg123 am 15.10.05 21:49:19[/posting]...

      ist halt alles Spekulation

      :D__:D__:D
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:02:34
      Beitrag Nr. 578 ()
      [posting]18.295.457 von wir_wollen_alles am 15.10.05 21:56:44[/posting]...meine Meinung -ganz persönlich-

      Die "Schnipsel" werden den Herrschaft sicher noch vorher

      -in einem verschlossenen Umschlag-, und zwar als

      Dreingabe, zugestellt. ...:cry:

      schöne Grüße,
      pebb
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:09:43
      Beitrag Nr. 579 ()
      Noch einen Hinweis auf das Wirken des Herrn Eck.

      Als am 01.04.05 die Verhandlung der Nichtigkeitsklage in Köln stattfand, waren ja jede Menge Streithelfer der CBB beigesprungen, teilweise so kurzfristig, daß man erstmal sortieren mußte, welche der Schriften wem schon, vielleicht oder auch noch nicht vorlagen. Für jeden dieser Streithelfer war auch ein RA beauftragt, der in (fast?) allen Fällen eine Untervollmacht an immer den gleichen RA gegeben hatte.

      Das Gericht hat einige der Streithelfer zurückgewiesen und ihre Anträge als rechtsmißbräuchlich bezeichnet.

      Wenn man sich die Geschichte so anschaut, dann kann man zu dem Schluß kommen, daß diese Streithelfer von Hr. Eck im Hintergrund koordiniert wurden mit dem Ziel, die Gerichts- und Rechtsberatungskosten für den Unterlegenen in die Höhe zu treiben. Das Gericht hat dieses offensichtlich durchschaut - waren die eingereichten Schriftsätze aus den immergleichen Textbausteinen zusammengesetzt? Das kann man mittlerweile sogar automatisch feststellen lassen, einen Thesaurus drüber zu schicken bringt da nicht viel, und auch eine unterschiedliche Reihenfolge der Bausteine wirft eine solche Software nicht aus der Bahn.

      Stellt sich für mich nur noch die Frage, wie solch ein Vorgehen zu bewerten ist - moralisch, rechtlich?
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:17:11
      Beitrag Nr. 580 ()
      [posting]18.295.685 von Euro2006 am 15.10.05 22:09:43[/posting]...moralisch = verwerflich
      ...rechtlich = nicht einwandfrei

      im Übrigen hast Du doch gleichzeitig vermittelt:

      die Anträge sind vom Gericht

      rechtsmißbräuchlich

      gewertet worden. Was immer dieses auch bedeutet.

      Steht da noch eine Strafe an?

      fragt sich,
      pebb
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:21:17
      Beitrag Nr. 581 ()
      [posting]18.291.932 von Mr_Project am 15.10.05 17:43:19[/posting]ne leihe :confused:

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:22:12
      Beitrag Nr. 582 ()
      [posting]18.295.462 von pebb am 15.10.05 21:57:09[/posting]Man steckt nicht drin. Spekulation ist der richtige Begriff. Für das Boardranking der CBB jedenfalls von Vorteil und somit auch für Aussenstehende von Interesse. Nebenbei tauchen die Namen der Beteiligten des öfteren im Wirtschaftsleben und in der Presse auf, nicht nur positiv wohlgemerkt. An jedem Gerücht ist immer ein funken Wahrheit. Da die CBB Aktionäre dem Vorstand und seinen Aufsichtsräten fast alles zutrauen, finden solche Fehden einen nährreichen Boden. Wennn nichts dran wäre, dann wäre es seitens des Vorstandes und seiner Aufsichtsräte klüger gewesen eine Stellungnahme abzugeben. Es ist zu vermuten, daß der Vorstand die Vorkommnisse als völlig legal und normal befindet. Das ist schon ein Hammer. Das ist eine Elfmetervorlage für die Aktionäre. In jedem anderen Börsennotierten Unternehmen würde es nur so rappeln. Der AR oder der Vorstand müsste seinen Hut nehmen. Es kann und muß sich um Sonnenkönige handeln, die eine Aktionärskultur verabscheuen.
      Das wird kein Home Run. Das bleibt spannend. Weiter so. :D
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:22:49
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:23:12
      Beitrag Nr. 584 ()
      [posting]18.295.457 von wir_wollen_alles am 15.10.05 21:56:44[/posting]hey WWA,
      wir glauben bevor die nächste HV kommt, werden ein
      paar noch viel unangenehmere Fragen, von noch unange-
      nehmeren Herren gestellt werden.

      Wenn es wirklich so ein Fax gibt, dann ist Onkel
      Kahrmann fällig und das weiss der auch.

      Junge Junge, wer nen Petaal hat, der brauch sich wirk-
      lich keine Sorgen um seine Unterbringung im Alter zu
      machen, für die sorgt dann Vadder Staat,meinen die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:29:34
      !
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      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:30:38
      Beitrag Nr. 586 ()
      was macht der Petaal eigentlich jetzt ?
      Ist doch ne total peinliche Situation, auch seinen
      `Mitstreitern `gegenüber.

      Wer zählt denn neben smarty franky, Axelzucken und
      Steini noch dazu ? Weiss das einer fragen sich die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:31:27
      Beitrag Nr. 587 ()
      [posting]18.296.023 von Raketeningenieure am 15.10.05 22:30:38[/posting]petaal wurde doch gerade erst wieder gesperrt

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:33:59
      Beitrag Nr. 588 ()
      [posting]18.296.031 von Ich_krieg_dich am 15.10.05 22:31:27[/posting]bin gespannt, mit welchem namen der gleich wieder auftaucht, der petaal kanns einfach nicht lassen. ob scheuni und alexis und der 200k typ davon wissen :confused:

      oder der brother in law - aus K -, der bald für alles im K.N.A.S.T. muss :confused:

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:35:19
      Beitrag Nr. 589 ()
      [posting]18.294.910 von pebb am 15.10.05 21:25:39[/posting]...möglicherweise hat der König einen Prinzen,

      der ihm die Papiere hinterrücks mopst.


      Ich dachte immer, in adligen Kreisen hält man Corgies, keine Mopse. Scheint beim Flachlandadel ein wenig anders zu sein ;)



      Hmm, verstehe, der kann kein Wässerchen trüben ...
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:36:49
      Beitrag Nr. 590 ()
      [posting]18.296.044 von Euro2006 am 15.10.05 22:35:19[/posting]joo,

      da gibt es einen ... der mir dazu einfällt !

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:39:20
      Beitrag Nr. 591 ()
      [posting]18.296.031 von Ich_krieg_dich am 15.10.05 22:31:27[/posting]Hey Krieger,

      das Ding hier ist so heiß, dass wir wohl alle davon
      ausgehen können, dass Petaal selbst vom Hochsitz noch
      dabei ist, meinen die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:41:15
      Beitrag Nr. 592 ()
      [posting]18.295.685 von Euro2006 am 15.10.05 22:09:43[/posting]vor allem auch strafrechtlich, nicht zu vergessen!

      Persönliche Meinung von Habsburg,keine Rechts- Steuer-,Anlage- oder Bestattungsberatung
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 22:45:06
      Beitrag Nr. 593 ()
      [posting]18.295.462 von pebb am 15.10.05 21:57:09[/posting]Nichts genaues weiß man nicht.

      Aber auch reine Indizien können sich zu einem erdrückenen
      Gebirge auftürmen, das Schatten wirft.

      Bei mir ist es schon ganz dunkel draußen:D

      Ganz persönliche Meinung von Habsburg, keine Rechts-,Steuer-, Anlage- oder Bestattungsberatung
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 23:05:38
      Beitrag Nr. 594 ()
      [posting]18.296.066 von habsburg123 am 15.10.05 22:45:06[/posting]vielleicht ist es beim Doc auch so leise, weil er kein
      Wort rausbekommt und so hell, weil die 1000 Watt Lampe
      so strahlt, vermuten die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 23:13:06
      Beitrag Nr. 595 ()
      [posting]18.296.120 von Raketeningenieure am 15.10.05 23:05:38[/posting]Werden sollte Lampen nicht auch im Knast zur Überwachung von Freigangflächen verwendet? Immer gut, wenn man schon dran gewöhnt ist.

      Persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 23:16:22
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 23:22:15
      Beitrag Nr. 597 ()
      [posting]18.296.141 von driver_seat am 15.10.05 23:16:22[/posting]Benutzername: driver_seat
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      Meine Güte, schon wieder eine Auferstehung, oder?

      Wird das denn noch was hier?

      Persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 15.10.05 23:40:24
      Beitrag Nr. 598 ()
      [posting]18.296.135 von habsburg123 am 15.10.05 23:13:06[/posting]Werden sollte Lampen nicht auch im Knast zur Überwachung von Freigangflächen verwendet? Immer gut, wenn man schon dran gewöhnt ist.

      In Bruchsal steht das sog. "Cafe Achteck", das zumindest während meiner Schulzeit als Hochsicherheitsgefängnis genutzt wurde - ein paar ex-RAF werden sich sicher ungern daran erinnern.

      Die Tochter vom Chef ging in meine Klasse, und so bekamen wir von ihm einen direkten Einblick in eine solche Anstalt (war beeindruckend - hinterher wollte da keiner mehr rein ;)). Und ja, die Lightshow, die sie jede Nacht abzogen, war absolut beeindruckend - sie konnten die komplette Gefängnisgärtnerei taghell ausleuchten, und die war groß, mit regelrechten Feldern, auf denen Erdbeeren und ähnlich niedrig wachsende Pflanzen gezogen wurden.

      Ein Onkel von mir ist dort übrigens regelmäßig ein- und ausgegangen - als Lehrer. Muß eine interessante Klasse gewesen sein, die er dort hatte - da saßen die ganz schweren Jungs und holten brav ihre Schulabschlüsse nach.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 11:16:11
      Beitrag Nr. 599 ()
      Sehr geehrte Danmen,sehr geehrte Herren ,beim Austausch der "Harten Bandagen"könnten die Mods mehr Gnade walten lassen.Der "Sudden Pixeldead"des hochverehrten KAHOHWELTMEISTERS ICHDICHKRIEGERS erschwert informellen Austausch nicht nur von Boshaftigkeiten,sondern auch von informellen Unter-,Ober-und Zwischentönen.Im Moment steht nichts an,dies kann sich jedoch ändern.Natürlich hat der A N T R A G S D A U E R L Ö S C H E R dies auf den ersten und zweiten Blick nicht verdient,aber es dient.Ich bitte daher die W:O M O D S den Edelmenschen und I C H D I C H K R I E G E R zu entsperren.Amnestie gibt es normalerweise beim Regierungswechsel.Habe die Ehre!
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 11:23:28
      Beitrag Nr. 600 ()
      [posting]18.301.241 von FreundFeindErkennung am 16.10.05 11:16:11[/posting]:laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 11:23:38
      Beitrag Nr. 601 ()
      [posting]18.296.180 von Euro2006 am 15.10.05 23:40:24[/posting]Herr E U R O ,ich bitte nach wie vor unrunde Dinge in Bezug auf die Hauptrollen zu unterlassen.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 11:28:55
      Beitrag Nr. 602 ()
      [posting]18.301.241 von FreundFeindErkennung am 16.10.05 11:16:11[/posting]ich kann mich den Forderungen des hochverehrten Herrn nur anschliessen!
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 11:29:42
      Beitrag Nr. 603 ()
      Werter Herr N A C K T U N D R O T A R S C H unterlassen Sie bitte die unterschwellige Gefühlsdusselierung des allgemeinen Gedankenaustauschs mit Grinsgesichtchen.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 11:34:47
      Beitrag Nr. 604 ()
      [posting]18.301.277 von FreundFeindErkennung am 16.10.05 11:29:42[/posting]ich werde meine ausschweifenden Meinungen natürlich sofort unterbinden. Werter Herr FeindFreund.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 11:55:20
      Beitrag Nr. 605 ()
      [posting]18.301.277 von FreundFeindErkennung am 16.10.05 11:29:42[/posting]Bitte beachten Sie, dass sich hinter meinem Namen vornehmlich kein rotarschiger, behaarter Pavian verbirgt, sondern dies hat ganz andere unmassgebliche Gründe! Nehmen Sie sich diesbezüglich etwas zusammen!
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 11:57:57
      Beitrag Nr. 606 ()
      Herzlichen Dank für Ihren ausgeprägten Bekennermut.Bitte achten Sie bei der Wiedergabe meines Namens auf gewissenhafte Wiedergabe.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 12:00:57
      Beitrag Nr. 607 ()
      [posting]18.301.395 von @pavian am 16.10.05 11:55:20[/posting]Werter Herr , ich habe an Ihnen kein Haar gelassen undlese sowie verstehe einzig Pavian.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 12:06:25
      Beitrag Nr. 608 ()
      [posting]18.301.437 von FreundFeindErkennung am 16.10.05 12:00:57[/posting]nicht streiten !!! ;)
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 12:13:02
      Beitrag Nr. 609 ()
      [posting]18.301.461 von welltom am 16.10.05 12:06:25[/posting]Herr W E L L T O M ,Sie befingen sich hier im P E T E R E C K F O R U M ,dem verbalmilitarisierten und verbalunterminierten CBB Aufmarschgebiet.Ziehen Sie sich in Ihr sicheres Zuhause zurück.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 12:25:24
      Beitrag Nr. 610 ()
      [posting]18.301.484 von FreundFeindErkennung am 16.10.05 12:13:02[/posting]ich glaube Sie haben sich in der Wortauswahl geirrt !!! :laugh:

      befingen !!!! Neudeutsch ?? :laugh::laugh::laugh:

      Aber ich meinte es nur gut, wenn das von ihnen nicht geschätzt wird kann ich leider auch nicht helfen !!! ;)

      Gruß,
      Tom
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 13:45:30
      Beitrag Nr. 611 ()
      :D

      gehört nicht unbedingt in den Eck-Thread..,
      aber...
      ----------------------------------------------

      10.10.2005 - 21:03 Uhr
      euro adhoc: GARANT SCHUH + MODE AG / Sonstiges / Veit-Gunnar Schüttrumpf GARANT-Aufsichtsratsvorsitzender


      Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
      Emittent verantwortlich.



      10.10.2005

      Düsseldorf, 10. Oktober 2005 - Der Aufsichtsrat der GARANT SCHUH + MODE AG i. I. hat in seiner konstituierenden Sitzung am heutigen Montagabend Veit-Gunnar Schüttrumpf (37), Ottersberg, zum Vorsitzenden und Gisbert Borghoff (Warburg)zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Schüttrumpf war bis zum 15. September 2005 Aufsichtsratsvorsitzender der SPAR Handels-Aktiengesellschaft und ist zudem Aufsichtsratsvorsitzender der BilTrain AG in Dresden. Ein Antrag des Vorstands der GARANT SCHUH + MODE AG beruht auf § 104, Abs. 1, Satz 1 Aktiengesetz. Er ist an das Amtsgericht Düsseldorf - Handelsregister - gestellt worden. Dieses hat auf Anregung der Vorstands der GARANT SCHUH + MODE AG neun Mitglieder für den Aufsichtsrat bestellt. Dies sind neben dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter Hendrik Danneil (Osterode), Bart Dirven (Made, Niederlande), die Rechtsanwältin Dietlinde Neumann (Essen) sowie Thomas Tiefenbacher (Dietikon, Schweiz). Als Vertreter der Arbeitnehmer bestellte das Gericht Heike Sievert (Duisburg), Jörg Bröcker (Hilden) sowie Horst Rüdiger Backhaus (Bergisch-Gladbach).Darüber hinaus gehört dem Aufsichtsrat durch entsprechenden Beschluß des Amtsgerichts Düsseldorf seit dem 4. Oktober Rechtsanwalt Stefan ten Doornkaat (Düsseldorf ) an. Er ist Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK).

      Ende der Mitteilung euro adhoc 10.10.2005 20:30:37


      Jenny Bleilefens Unternehmenskommunikation Telefon: +49(0)211-3386-01 jbleilefens@garantschuh.com GARANT SCHUH + MODE AG http://www.garantschuh.de GAS3 Elisabethstrasse 70 Deutschland DE-40217 Düsseldorf +49(0)211-3386-0 Konsumgüter
      ---------------------------------------------------

      :rolleyes:

      Nun hat Er ja doch noch einen Posten ergattert -
      Glückwunsch!!

      nk
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 14:34:46
      Beitrag Nr. 612 ()
      [posting]18.301.437 von FreundFeindErkennung am 16.10.05 12:00:57[/posting]Herr FreundFeindEntdeckung, vorab sollten Sie wissen, wie sehr ich Ihre sensiblen und sachlichen Beiträge hier schätze und bewundere. Die scheinen sowas von zielsicher angelegt zu sein, wie ich es mir in meinen kühnsten Vorstellungen nicht zu denken wagen würde. Und trotzdem huldige ich Ihre Ehrlichkeit und Mut. Lust auf weitere Konversationen sind mir aber vergangen!
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 15:29:54
      Beitrag Nr. 613 ()
      [posting]18.301.523 von welltom am 16.10.05 12:25:24[/posting]F I N G E R D E U T S C H !
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 15:38:17
      Beitrag Nr. 614 ()
      [posting]18.302.113 von @pavian am 16.10.05 14:34:46[/posting]R O T A R S C H ,so verglüht eben manche Leuchte."Glück Auf" bei Montage.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 16:54:29
      Beitrag Nr. 615 ()
      Warum wird dieser Thread nicht gelöscht? Ist doch eh nur noch stümperhaftes geholze. Die neuen ID`s, die sich hier
      tümmeln, sind doch wirklich ungenießbar, oder? :cry:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 16:57:18
      Beitrag Nr. 616 ()
      [posting]18.302.471 von Grappino am 16.10.05 16:54:29[/posting]:mad:

      Da verwechselst Du aber Ursache mit Wirkung, oder...!?

      nk
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 17:10:38
      Beitrag Nr. 617 ()
      Immer wieder schön . . . bestimmte Spuren . . . ;):D


      Zeitschrift Controlling 02/2000
      Verlag Vahlen München
      Dipl.-Betriebswirt Peter Eck, Geldern, Dipl.-Kfm. Christian Rose und Dipl.-Betriebswirt Michael J. Ouissi, Dortmund
      Risikomanagement und Bilanzsimulation
      Integrationslösung am Beispiel der Aktiv Bau AG
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 18:40:04
      Beitrag Nr. 618 ()
      [posting]18.301.259 von FreundFeindErkennung am 16.10.05 11:23:38[/posting]@FreundFeindErkennung:

      Das "Cafe Achteck" ist in der Tat eine unrunde Sache, sein Name stammt vom achteckigen Zentralbau der Anlage. Die Räume zur Unterbringung befinden sich in den vier von diesem Zentralbau abgehenden Flügeln, die Zugangswege führen ausschließlich über Treppen in diesem Zentralbau, und es gibt auch nur einen Zugang zum Zentralbau.

      Wirklich unrund, dieser Entwurf. Dafür ist die Ausbruchsquote aber sehr niedrig,

      Einen schönen Sonntag noch.

      :D
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 18:49:35
      Beitrag Nr. 619 ()
      [posting]18.302.505 von martingaleur am 16.10.05 17:10:38[/posting]Uiijaja, das ist ja ein netter Fund. Mal sehen, was die Herren denn so drauf haben, Montag mal ab in die Bilbliothek.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 19:41:36
      Beitrag Nr. 620 ()
      [posting]18.302.847 von Euro2006 am 16.10.05 18:49:35[/posting]W E I C H W Ä R U N G ,reih Dich ein und kuck aus dem Regal.Eineckbrezel.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 19:56:32
      Beitrag Nr. 621 ()
      Hier sind die Jungs ja wirklich schwer aktiv . . .


      PSB Aktiengesellschaft
      für Programmierung und Systemberatung
      Ober-Mörlen
      Bekanntmachung der Anfechtung eines
      Hauptversammlungsbeschlusses
      nach § 246 Abs. 4 AktG
      Gemäß § 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass folgende Aktionäre gegen folgende
      von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Juni 2005 gefassten Beschlüsse
      Anfechtungsklage erhoben haben:
      ― 1. Brockhoff, 2. Stein, AZ: - 6 O 72/05 -, TOP 6,
      Nebenintervention Aktionärin Jeanette Buis und Aktionär Dr. Martin Ahlers,
      ― 1. Carthago Value Invest AG, 2. Rehling, AZ: - 8 O 104/05 -, TOP 6,
      Nebenintervention Aktionärin Jeanette Buis und Aktionär Dr. Martin Ahlers,
      Eck, AZ: - 6 O 16/05 -, TOP 2, 3, 4, 5 und 6,
      Nebenintervention Aktionärin Jeanette Buis und Aktionär Dr. Martin Ahlers,
      ― Götz, AZ: - 8 O 97/05 -, TOP 6,
      Nebenintervention Aktionärin Jeanette Buis und Aktionär Dr. Martin Ahlers,
      ― Heinrich GmbH Leasing und Handelservice, AZ: - 8 O 99/05 -, TOP 2, 3 und 6,
      Nebenintervention Aktionärin Jeanette Buis und Aktionär Dr. Martin Ahlers,
      ― JKK Beteiligungs-GmbH, AZ: - 6 O 74/05 -, TOP 2 und 6,
      Nebenintervention Aktionärin Jeanette Buis und Aktionär Dr. Martin Ahlers,
      ― Kerler, AZ: - 6 O 17/05 -, TOP 5 und 6,
      Nebenintervention Aktionärin Jeanette Buis und Aktionär Dr. Martin Ahlers,
      ― Dr. Knoll, AZ: - 6 O 73/05 -, TOP 2 und 6,
      Nebenintervention Aktionärin Jeanette Buis und Aktionär Dr. Martin Ahlers,
      ― Lüdemann, AZ: - 8 O 92/05 -, TOP 6,
      Nebenintervention Aktionärin Jeanette Buis und Aktionär Dr. Martin Ahlers,
      ― 1. Penquitt, 2. Deininger, AZ: - 6 O 71/05 -, TOP 6,
      Nebenintervention Aktionärin Jeanette Buis und Aktionär Dr. Martin Ahlers,
      ― 1. Protagon Capital GmbH, 2. OCP Obay Capitol Pool
      Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, AZ: - 8 O 101/05 -, TOP 6,
      Nebenintervention Aktionärin Jeanette Buis und Aktionär Dr. Martin Ahlers,
      ― 1. Schulz, 2. Scheunert, AZ: - 8 O 105/05 -, TOP 2, 3, 4, 5 und 6,
      Nebenintervention Aktionärin Jeanette Buis und Aktionär Dr. Martin Ahlers,
      ― Steeg, AZ: - 8 O 102/05 -, TOP 2 und 6,
      Nebenintervention Aktionärin Jeanette Buis und Aktionär Dr. Martin Ahlers,
      ― 1. Tatweer Isitithmar FZ-LLC, 2. EO Investors GmbH, 3. Rolle,
      AZ: - 8 O 94/05, TOP 2, 3, 4, 5 und 6,

      Nebenintervention Aktionärin Jeanette Buis und Aktionär Dr. Martin Ahlers,
      ― Karsten Trippel, AZ: - 8 O 125/05 -, TOP 6,
      Nebenintervention Aktionärin Susanne Laudick
      ― Wenger, AZ: - 8 O 98/05 -, TOP 2 und 6,
      Nebenintervention Aktionärin Jeanette Buis und Aktionär Dr. Martin Ahlers.
      Die Klagen sind vor dem Landgericht Gießen (Kammer für Handelssachen) unter den
      oben genannten Aktenzeichen anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde
      bislang nicht anberaumt.
      Ober-Mörlen , im September 2005
      PSB Aktiengesellschaft für Programmierung und Systemberatung
      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 19:58:57
      Beitrag Nr. 622 ()
      Wo ist den der „Ich_krieg_dich“ hin? Haben sie ihn endlich gekriegt? Oder hats die Versenkung gerichtet?

      Ich bin übrigens auch Pazifist! Nicht mal einer Habsburg würde ich körperlich was antun. So wie sich um sich schlägt und mit mittelalterlichen Waffen droht wäre das auch nicht ratsam scheint mir ;) Ich hoffe das Fräulein kann Montag wieder nett. :)

      Kann sich nicht bitte irgendein Moderator um die Militaria Reste hier im Thread kümmern? Wieso darf sich jemand, der „FreundFeinKennung“ als Nick gewählt hat hier eigentlich breit machen? Da könnt ich mich ja gleich auch „Vergeltungswaffe_2“ nennen....

      Und die Weichwährung möge bitte aufhören irgendwas von ganz furchtbar tollen Entdeckungen um den Peter zu sinieren. So toll ist das nun auch wieder nicht was ihr da entdeckt habt....und der Gang in die Biblio wird ausser Zeitverschwendung nicht so wahnsinnig viel bringen. Nun ja...Hauptsache die ICGler sind beschäftig und runter von der Strasse. ;)

      Schade...sehr sehr schade dass Danos, Reimar und Regelkobold nicht mehr schreiben. Hats den Schrittmacher zerfetzt oder keine Lust? Oder alle im Keller ihr Geld zählen???

      So – bitte Unterhaltungsprogramm fortsetzen....ja ja klar....Gefängnis Euro2006....mindestens! Wenn nicht sogar lebenslänglich....oder schlimmer...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:04:58
      Beitrag Nr. 623 ()
      [posting]18.303.344 von kraftmobil am 16.10.05 19:58:57[/posting]:D

      Ausser Wörterketten bilden nichts im Repertoir?
      Wie wäre es mit einer Lichterkette -
      Schwarzfahrer..

      nk
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:10:32
      Beitrag Nr. 624 ()
      [posting]18.303.344 von kraftmobil am 16.10.05 19:58:57[/posting]Sehr geehrte Frau Kraftmobil ,bei den Spritpreisen müssen Sie wohl schieben. Fahren Sie talwärts,ist billiger.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:11:08
      Beitrag Nr. 625 ()
      [posting]18.302.505 von martingaleur am 16.10.05 17:10:38[/posting]ja, ja die Aktiv Bau AG, das waren noch Zeiten, was
      Petaal ?

      Da fragen wir uns, was für ein Beispiel die Aktiv Bau AG
      da bei Risikomanagement abgeben sollte.
      Positv oder negativ ???

      2000 hatten die doch ihre Anteile der Bollmark S.A. an die
      Mallorca Lifestyle AG Düsseldorf verkauft.

      Das war dann ja keine Integrationslösung, oder , fragen die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:13:51
      Beitrag Nr. 626 ()
      :rolleyes:

      gerade für Spezialaktionäre ein Muss:



      nk
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:17:52
      Beitrag Nr. 627 ()
      [posting]18.303.113 von FreundFeindErkennung am 16.10.05 19:41:36[/posting]Einreihen? Ausscheren ist das Motto, Querschlagen die Methode, Nervensägen das Ziel.

      Aus dem Regal schauen? Reinschauen macht schlauer, reingreifen wirbelt oft Staub auf.

      :D
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:20:01
      Beitrag Nr. 628 ()
      [posting]18.303.393 von nkelchen am 16.10.05 20:04:58[/posting]@Onkelchen

      ...und selbst damit bin ich Ihnen weit voraus. Wie sagte mal jemand mit Charakter hier: "diese Diskussionsstrangnutzer sind alle paranoid". Und ich füge hinzu: ...und leiden unter Selbsthypnose. :laugh: Und bitte hören Sie auf hier ständig grossvolumige Grafiken zu posten. Mit meinem Post-Modem dauert das ewig zu laden.

      @FFK

      Bergab gehts leichter. Je weniger du hast umso leichter! Wird dich einfach in den Wind... ;)

      Niemand möchte hier böse Dinge gepostet sehen nicht wahr? Keine Gerichtsakten über Nachbarschaftsstreits oder Scheidungsverfahren. Daher bitte nett sein ;)
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:21:20
      Beitrag Nr. 629 ()
      [posting]18.303.526 von Euro2006 am 16.10.05 20:17:52[/posting]W E I C H W Ä R D U N G .boah schlagfertig wie S I C H N I C H K R I E G E R .
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:25:06
      Beitrag Nr. 630 ()
      [posting]18.303.546 von kraftmobil am 16.10.05 20:20:01[/posting]Niemand möchte hier böse Dinge gepostet sehen nicht wahr? Keine Gerichtsakten

      Warum denn nicht ??
      Lesen sich doch sehr interessant !

      Und nicht nur für mich ;)

      Knetemann
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:25:28
      Beitrag Nr. 631 ()
      :D




      nk
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:25:50
      Beitrag Nr. 632 ()
      [posting]18.303.546 von kraftmobil am 16.10.05 20:20:01[/posting]K R Ä F T I ,bleib auf der Fluse,sonst holt Dich die Vogelpest
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:27:54
      Beitrag Nr. 633 ()
      [posting]18.303.608 von Knetemann am 16.10.05 20:25:06[/posting]K N E T E ,sind Sie ein Feuöhr?
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:32:19
      Beitrag Nr. 634 ()
      [posting]18.303.559 von FreundFeindErkennung am 16.10.05 20:21:20[/posting]So, so, unter Kennern wird FreundFeindErkennung also mit FFK abgekürzt. Besteht da keine Verwechslungsgefahr mit des Königs neuen Kleidern?

      SCNR ....
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:37:15
      Beitrag Nr. 635 ()
      [posting]18.303.721 von Euro2006 am 16.10.05 20:32:19[/posting]Wo is`n der Frank? Zählt der seine Primacom Gewinne?
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:37:41
      Beitrag Nr. 636 ()
      [posting]18.303.344 von kraftmobil am 16.10.05 19:58:57[/posting]@kraftlosmobil:

      Dir sind die Konsequenzen von einem Jahr ohne Bewährung bekannt? Und nein, Bruchsal würde nicht in Frage kommen, denn das liegt ja in Baden-Würrtemberg. Aber schau mal hier, die Adresse findet sich auch irgendwo auf der Website:

      http://www.jva-duesseldorf.nrw.de/bezirk/gerichte/intro.htm
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:38:28
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:38:41
      Beitrag Nr. 638 ()
      [posting]18.303.721 von Euro2006 am 16.10.05 20:32:19[/posting]W E I C H W Ä H R U N D ,denkt über Eck!
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:39:10
      Beitrag Nr. 639 ()
      [posting]18.303.344 von kraftmobil am 16.10.05 19:58:57[/posting]ich bin nicht weg, auch wenn mancher anderes behauptet;

      nur, worum gehts ?

      worüber wird diskutiert ?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:41:41
      Beitrag Nr. 640 ()
      [posting]18.303.819 von FreundFeindErkennung am 16.10.05 20:38:41[/posting]Denkt FFK linear? Das ist gefährlich :D
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:43:38
      Beitrag Nr. 641 ()
      [posting]18.303.817 von bea_bombe am 16.10.05 20:38:28[/posting]puh,

      scheint schon wieder ne lange Nacht zu werden....:rolleyes::rolleyes:

      Ich grüße dich Bomben_bea

      Kann jemand alle Post`s da sichern ?
      Ich muß früh raus morgen.....;)

      Knetemann
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:43:47
      Beitrag Nr. 642 ()
      [posting]18.303.827 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 20:39:10[/posting]Aber geschrieben hast du nix mehr. Hinterlässt gleich direkt nen Loch wenns so ist... ;)

      @Euro

      Bevor sich der, die, das ICG um die Freikörperkultur kümmert (und ich bin mir sicher da geht noch so einiges denn zu irgendwas müssen die ja gut sein schlussendlich wenn es mit den satzungsgemässen Aufgaben schon hapert) sollte man sich um die Freigeistkultur verstärkt bemühen.

      SupiAlexi hats ja versucht...bevor er verbal niedergeknüppelt wurde. ;)
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:44:18
      Beitrag Nr. 643 ()
      [posting]18.303.827 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 20:39:10[/posting]Ey I C H D I C H K R I E G E R ,das gab es das letzte Mal vor cirka 2000 Jahren,können Sie auch über Wasser gehen?
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:46:15
      Beitrag Nr. 644 ()
      [posting]18.303.817 von bea_bombe am 16.10.05 20:38:28[/posting]:laugh::laugh:

      nk
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:46:44
      Beitrag Nr. 645 ()
      [posting]18.303.914 von FreundFeindErkennung am 16.10.05 20:44:18[/posting]klar

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:48:53
      Beitrag Nr. 646 ()
      [posting]18.303.955 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 20:46:44[/posting]Aber nur wenn´s gefroren ist.

      Und pass dabei auf, daß Du nich auf die Fresse fällst.:D
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:50:24
      Beitrag Nr. 647 ()
      [posting]18.303.993 von Fehlspekulant am 16.10.05 20:48:53[/posting]:eek:Fresse:eek:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:50:51
      Beitrag Nr. 648 ()
      [posting]18.303.955 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 20:46:44[/posting]I C H D I C H K R I E G E R ,deshalb also schwarzes Meer!
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:52:33
      Beitrag Nr. 649 ()
      Und wenn das Eis zu dünn wird, kann´s auch schief gehn.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:52:41
      Beitrag Nr. 650 ()
      http://www.leica-camera.de/unternehmen/presse/data/04516/ind…

      kanntest du den schon :

      Die Leica Camera AG, Solms, kann nicht ausschließen, dass die Umsetzung der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2005 beschlossenen Kapitalerhöhung wegen fünf Anfechtungsklagen scheitert. Die Hermès International SCA, Paris/Frankreich, und die ACM Projektentwicklung GmbH, Salzburg/Österreich, beide Großaktionäre der Leica Camera AG, haben der Gesellschaft mitgeteilt, für die Dauer der Anhängigkeit der Anfechtungsklagen nicht an der Kapitalerhöhung teilzunehmen und keine neuen Aktien zu zeichnen. Sie werden ihre Entscheidung, ob sie Aktien zeichnen, erst dann fassen, wenn die Anfechtungsklagen nicht mehr anhängig sind. Vor diesem Hintergrund ist die Durchführung der Kapitalerhöhung – und damit auch die Sanierung und Restrukturierung der Gesellschaft – nachhaltig gefährdet.

      Gegen die Kapitalmaßnahmen sind nach bisherigen Informationen der Gesellschaft fünf Anfechtungsklagen erhoben worden. Die anwaltlichen Vertreter von vier Klägerparteien haben der Leica Camera AG ihre Anfechtungsklagen übergeben, jedoch sind der Gesellschaft bis dato noch keine Anfechtungsklagen vom zuständigen Landgericht in Limburg förmlich zugestellt worden. Bei den Klägern, die der Gesellschaft bekannt gegeben wurden, handelt es sich um die Aktionäre Veit Paas (Köln, mit 3.000 Stückaktien auf der Hauptversammlung vertreten), Peter Eck (Geldern, mit einer Stückaktie auf der Hauptversammlung vertreten), EO Investors GmbH (Düsseldorf, mit 10 Stückaktien auf der Hauptversammlung vertreten) sowie Reinhold Ströbele (Rottenburg, mit 20 Stückaktien auf der Hauptversammlung vertreten), gemeinschaftlich mit der Leasing- und Handelsservice Heinrich GmbH (Hettstadt, mit 50 Stückaktien auf der Hauptversammlung vertreten). Die Leica Camera AG hat insgesamt 4,5 Millionen Stückaktien ausgegeben.


      Kernpunkt der Klagen ist die angebliche Verletzung des Bezugsrechtes aller Aktionäre. Aus Sicht des Unternehmens sind alle von den Anfechtungsklägern hierzu vorgebrachten Punkte unbegründet. Die Untermauerung der Behauptungen durch Tatsachen erfolgt nur in Teilen und ist aus Sicht des Unternehmens nicht stichhaltig.

      Dr. Oliver Wilken, Partner der Kölner Kanzlei GÖRG Rechtsanwälte, der die Vertretung der Leica Camera AG übernommen hat, nimmt zu den Klagen wie folgt Stellung: „Nach der von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung soll allen Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht eingeräumt werden. Demgegenüber meinen die Anfechtungskläger, der Umstand, dass nicht unmittelbar die Börsenzulassung der neuen, jungen Aktien herbeigeführt werde, führe zu einem faktischen Bezugsrechtsausschluss. Die Anfechtungskläger verkennen hierbei vieles: Zum einen setzt die Börsenzulassung einen Zulassungsprospekt voraus, den aber die Gesellschaft – wegen der Risiken im Hinblick auf die Umsetzung des Sanierungs- und
      Restrukturierungskonzeptes – nach bisherigem Stand der Dinge nicht erstellen kann. Aktuell hat sich auch kein Finanzinstitut, das nach dem Gesetz einen solchen Wertpapierprospekt garantieren müsste, bereit erklärt, den Wertpapierprospekt zu unterschreiben. Zum anderen steht aktienrechtlich – und auch aus Sicht der Gesellschaft – zunächst einmal das Überleben der Gesellschaft im Vordergrund. Die Börsenzulassung der Aktien ist keine aktienrechtlich geschützte Rechtsposition. Zwar ist die Gesellschaft um eine bestmögliche Wahrung der Interessen der Aktionäre bemüht, dies darf jedoch nicht zur Gefährdung der Existenz der Leica Camera AG führen. Zunächst müssen einmal die für die Sanierung und Restrukturierung notwendigen Finanzmittel beschafft werden. Diesem Vorgehen hat die überwiegende Mehrheit der Aktionäre auf der Hauptversammlung nach intensiver Diskussion aller Hintergründe
      zugestimmt.

      Auch die weiteren, von den Anfechtungsklägern behaupteten Anfechtungsgründe, etwa die Gesellschaft wolle die neuen Aktien an Dritte ausgegeben, sind unrichtig. Wie schon in der Hauptversammlung vom 31. Mai 2005 eingehend vom Vorstand der Gesellschaft erläutert, sollen primär die Aktionäre bedient werden; erst wenn und soweit ein Restbestand an nicht gezeichneten Aktien verbleibt, soll die Gesellschaft diese verbleibenden Aktien hilfsweise Dritten zum Bezug anbieten.“

      Nach alledem bestehe für den objektiven Betrachter der Eindruck, dass mit rechtlichen Mitteln Druck auf das notleidende Unternehmen aufgebaut werde, so Dr. Wilken. Durch den Versuch, die Kapital- und Rettungsmaßnahmen für die Leica Camera AG zu verhindern, sollen voraussichtlich individuelle Ausgleichszahlungen oder sonstige Vorteile erwirkt werden. Für den Vorstand des Unternehmens ist dieses Vorgehen ein „gefährliches Machtspiel zur Erwirtschaftung von geldwerten Vorteilen, das auf Kosten aller Aktionäre, Mitarbeiter und Geschäftspartner des Unternehmens ausgetragen wird“.

      Die Leica Camera AG hat mit den vorerwähnten vier Anfechtungsklägern Vergleichsgespräche geführt, unmittelbar nachdem sie Kenntnis von diesen Klagen hatte. Diese Gespräche sind bislang ergebnislos verlaufen. Das Unternehmen ist weiterhin gesprächsbereit und hofft auf eine schnelle Lösung, mit der die Fortführung und Sanierung des Unternehmens möglich wird.

      Die Beschlüsse der Hauptversammlung der Leica Camera AG, Solms, zu einer Kapitalherabsetzung und anschließenden Kapitalerhöhung sind am 7. Juni 2005 im zuständigen Handelsregister eingetragen worden. Durch die anhängigen Klagen kann die Eintragung der Umsetzung der Maßnahmen verzögert oder verhindert werden. Auf Grund der möglichen Risiken aus den Anfechtungsklagen hat der Vorstand des Unternehmens im Einverständnis mit dem Aufsichtsrat die ursprünglich für den 18. Juli 2005 geplante Veröffentlichung der Bezugsaufforderung bis auf Weiteres zurückgestellt. Für die Einigungsgespräche steht nur ein Zeitraum von wenigen Tagen zur Verfügung. Die Gesellschaft will in diesen Gesprächen aber nur solche Ziel verfolgen, die im Interesse aller Aktionäre stehen.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:53:56
      Beitrag Nr. 651 ()
      [posting]18.303.817 von bea_bombe am 16.10.05 20:38:28[/posting]glaubst Du wirklich Bea iss ne Bombe, kann es werden, ist
      schon passiert, fragen die


      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:56:19
      Beitrag Nr. 652 ()
      [posting]18.303.827 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 20:39:10[/posting]na geht doch, dachten schon die schicken uns
      smarti franky auf`n Hals, mit seinem Harvard Studium und
      dem Aussehen wie Mutters Schwester, meinen die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:56:23
      Beitrag Nr. 653 ()
      I C H D I C H K R I E G E R zündet W E I H R A U C H !
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:57:31
      Beitrag Nr. 654 ()
      [posting]18.303.947 von nkelchen am 16.10.05 20:46:15[/posting]Ja, ich frage mich auch, wie der Nick zu verstehen ist. Langhaarige Bombenlegerin oder "blonde bombshell" - anyway, sie ist frisch aus dem Taufbecken gestiegen :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:58:26
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:59:25
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 20:59:30
      Beitrag Nr. 657 ()
      [posting]18.304.083 von Raketeningenieure am 16.10.05 20:53:56[/posting]

      nk
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:00:41
      Beitrag Nr. 658 ()
      [posting]18.304.119 von FreundFeindErkennung am 16.10.05 20:56:23[/posting]glauben wir nicht, der ärgert sich nur darüber das der
      Name ....ich_bin_so_geil... bei WO schon vergeben ist,

      meinen die Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:01:31
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:02:57
      Beitrag Nr. 660 ()
      [posting]18.304.168 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 20:59:25[/posting]I C H D I C H K R I E G E R ,biite nicht schwächeln!
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:04:55
      !
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      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:05:04
      Beitrag Nr. 662 ()
      [posting]18.304.169 von nkelchen am 16.10.05 20:59:30[/posting]da musst Du Dir keine Sorgen machen, diese
      Splittersprengbombe hat einen Aufschlagzünder, der
      eine Mindestaufschlaggeschwindigkeit von 400 km/h benötigt.

      Aber der Stapler scheint im Arsch zu sein,meinen die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:07:57
      Beitrag Nr. 663 ()
      [posting]18.304.204 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 21:04:55[/posting]wieso früher ?

      Die Guten kommen doch erst, ob dann noch Zeit ist ? fragen sich die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:08:17
      Beitrag Nr. 664 ()
      [posting]18.304.204 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 21:04:55[/posting]I C H D I C H K R I E G E R ,leg Dich wieder an die Kette.
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:08:31
      Beitrag Nr. 665 ()
      [posting]18.304.206 von Raketeningenieure am 16.10.05 21:05:04[/posting]:D

      Also ein Hochstapler..?!
      nk
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:10:30
      Beitrag Nr. 666 ()
      [posting]18.304.250 von nkelchen am 16.10.05 21:08:31[/posting]Tiefstapler,sonst wäre die Gabel oben!
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:12:33
      !
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      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:13:04
      Beitrag Nr. 668 ()
      [posting]18.304.250 von nkelchen am 16.10.05 21:08:31[/posting]so wie es aussieht wollte er ja tiefstapeln und daran
      glauben wir auch.
      Warum sollte sich einer/e einen solchen Namen ausdenken,
      wenn er/Sie nicht wirklich bombensichere
      siehe Dein Bild, die Bombe ist sicher), Erkenntnisse von
      Bea hätte , fragen sich die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:13:08
      Beitrag Nr. 669 ()
      [posting]18.304.308 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 21:12:33[/posting]I bomb myself

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:16:39
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:19:07
      Beitrag Nr. 671 ()
      [posting]18.304.316 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 21:13:08[/posting]führst Du jetzt schon Selbstgespräche ? Petaal allein zu Haus, fragen sich die


      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:21:36
      Beitrag Nr. 672 ()
      Guten abend Allerseits. Gurken sind meine Lieblingsspeise. Ich könnte jeden Tag welche vernaschen, meine essen. Die Christina, eine Freundin meines Chef`s, hatte vor wenigen Jahren so Ihre Erfahrungen gemacht und favorisiert jetzt auch dieses Gemüse.
      Mann geht das ab hier. Ich glaube hier bin ich richtig bei den Bombenlegern und ich_kriege_dich :laugh::laugh::laugh:

      Du bist ja so`n richtig Wilder, der hinter Ecken lauert, wie?? :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:24:07
      Beitrag Nr. 673 ()
      jo peterle schein allein zu haus - hab da H E U T E keine lust mehr zu !

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:25:04
      Beitrag Nr. 674 ()
      [posting]18.304.431 von bea_liebt_gurken am 16.10.05 21:21:36[/posting]Der König von Geldern...



      back to the roots.

      nk
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:25:09
      Beitrag Nr. 675 ()
      [posting]18.304.308 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 21:12:33[/posting]Du bist doch selber erst seit 12.10.2005 dabei. Gab wohl vorher hier probleme.... :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:27:00
      Beitrag Nr. 676 ()
      [posting]18.304.488 von bea_liebt_gurken am 16.10.05 21:25:09[/posting]Helg. wird wohl richten, wie??? :laugh::laugh::laugh: oder nicht wissen???? :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:29:54
      Beitrag Nr. 677 ()
      kraftmobil @

      ist schon witzig daß hier gewinselt wird, nicht`s mehr einzustellen. Das wird wohl nicht`s. Dein Antrag ist hiermit abgelehnt. :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:30:14
      Beitrag Nr. 678 ()
      [posting]18.304.472 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 21:24:07[/posting]wenn das kommt, schiebst Du aber gerne noch einen hinterher, meinen die


      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:32:02
      Beitrag Nr. 679 ()
      [posting]18.295.900 von Ich_krieg_dich am 15.10.05 22:21:17[/posting]Braucht man nicht unbedingt. Es reicht aus, dass eine Bank bei einem guten Kunden mal für einen Tag nicht abrechnet, wenn ein paar andere Voraussetzungen noch erfüllt sind... ;)
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:32:28
      Beitrag Nr. 680 ()
      [posting]18.304.556 von bea_liebt_gurken am 16.10.05 21:29:54[/posting]meinte Kraftmobil vorhin seine bevorstehende Scheidung,
      fragen die


      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:42:47
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:44:17
      Beitrag Nr. 682 ()
      [posting]18.304.595 von crude_facts am 16.10.05 21:32:02[/posting]verstehe ich nicht :confused:

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:46:06
      Beitrag Nr. 683 ()
      [posting]18.304.601 von Raketeningenieure am 16.10.05 21:32:28[/posting]läßt der petaal sich von seiner s..... scheiden :confused:

      hat die von dem verbrecher die schn.... voll :confused:

      kann ich gut verstehe, hatte die erste frau auch ;)

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:48:14
      Beitrag Nr. 684 ()
      geil ist, wenn man Kohle hat und sich dafür von Käfer was
      in den Knast bestellt.

      meinen die Raketeningenieure

      @IKD, nehm mal ronxa beim nächsten Deiner langweiligen
      Postings weg, sonst sperren Dich die Mods nur wieder!!
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:52:58
      Beitrag Nr. 685 ()
      [posting]18.304.788 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 21:46:06[/posting]wussten garnicht dass der petaal so`n Frauenheld ist.

      Aussehen tut er ja wie ein verhinderter Großwildjäger,
      mit seiner Weste und den Stiefeln. Aber egal, vielleicht
      sollten wir uns auch so`n Zeug kaufen, wäre ja mal ein
      Versuch wert, aber nicht das uns dann der smarty franky
      hinterherläuft, meinen die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:54:17
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:55:39
      Beitrag Nr. 687 ()
      [posting]18.304.915 von Raketeningenieure am 16.10.05 21:52:58[/posting]vielleicht hat er doch das gewisse etwas, was sich auch nicht mit geld und guter bildung kaufen läßt ;)

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:56:48
      Beitrag Nr. 688 ()
      [posting]18.304.942 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 21:54:17[/posting]danke
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:58:03
      Beitrag Nr. 689 ()
      [posting]18.304.981 von Raketeningenieure am 16.10.05 21:56:48[/posting]na, sieste ;)

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 21:58:42
      Beitrag Nr. 690 ()
      [posting]18.304.967 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 21:55:39[/posting]was kann das sein, fragen die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 22:02:12
      Beitrag Nr. 691 ()
      [posting]18.304.999 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 21:58:03[/posting]was sollen wir sehen ?
      Das Du den Suppenkaspar mit aufgenommen hast ?
      Der hat sich abgemeldet, hat die Schnauze voll, muss
      sich um seinen Laden kümmern und seine Immobilien.
      Läuft wohl ganz schön an seinem Laden was vorbei,
      glauben die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 22:04:14
      Beitrag Nr. 692 ()
      :rolleyes:

      schöne hit rate heute...
      pedaal ist aber auch ein tolles Produkt -
      da kannste den Dieter in die Tonne treten..
      nk
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 22:07:03
      Beitrag Nr. 693 ()
      [posting]18.304.967 von Ich_krieg_dich am 16.10.05 21:55:39[/posting]ein etwas hat ja jeder/e, das wäre zu platt.
      Vielleicht kann ja Bea die Gurke mal die Bombe
      platzen lassen, die scheint sich ja auszukennen,.
      Oder lieber nicht, das hat er nicht verdient, hier
      im Board und dann noch vor all den andern, meinen die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 17.10.05 05:22:14
      Beitrag Nr. 694 ()
      Moin I C H D I C H K R I E G E R D A U E R S I E G E R ,wünsche wohl geruht zu haben.Wo sind all Ihre verbalen Helfershelfer abgeblieben? Schichtbeginn: 5Uhr MEZ 9°Celsius
      Avatar
      schrieb am 17.10.05 10:15:16
      Beitrag Nr. 695 ()
      [posting]18.307.021 von FreundFeindErkennung am 17.10.05 05:22:14[/posting]Schichtbeginn: 5Uhr MEZ 9°Celsius

      Schlecht geschlafen? :D
      Avatar
      schrieb am 17.10.05 20:39:14
      Beitrag Nr. 696 ()
      Eieiei,

      was muß man hier alles lesen... Ja was ist denn schon wieder alles aufgedeckt?

      Der Herr Eck treibt ja wirklich allerhand :D


      Und ronxa:

      Dir wünsche ich "Hals- und Beinbruch" ;)
      Avatar
      schrieb am 17.10.05 21:18:54
      Beitrag Nr. 697 ()
      traurig traurig, jetzt wird schon Kriegsrat bei der
      Firma gehalten, wie man Petaal aus dem Sumpf ziehen
      kann, ohne sich dabei die Händ schmutzig zu machen.

      Das funktioniert so aber nicht, meinen die


      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 17.10.05 21:45:04
      Beitrag Nr. 698 ()
      [posting]18.318.038 von Raketeningenieure am 17.10.05 21:18:54[/posting]:D

      Na dann bleibt ja nur zu wünschen,
      das aus der Konversation,
      nicht eine Konservation wird..

      Waidmanns heil..

      nk
      Avatar
      schrieb am 17.10.05 21:48:06
      Beitrag Nr. 699 ()
      [posting]18.318.038 von Raketeningenieure am 17.10.05 21:18:54[/posting]Wie heißt die Werbung so schön . . . "vielleicht sollten Sie mal jemand fragen, der sich damit auskennt" . . . :D
      Avatar
      schrieb am 19.10.05 22:23:00
      Beitrag Nr. 700 ()
      Herr Eck!

      Reinkarnation... shakehand :)

      Bin gespannt :D
      Avatar
      schrieb am 19.10.05 22:26:34
      Beitrag Nr. 701 ()
      :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 19.10.05 22:28:40
      Beitrag Nr. 702 ()
      :rolleyes: Zumindest in der Threadhierarchie ist der olle Pit wieder weiter oben:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.10.05 22:43:26
      Beitrag Nr. 703 ()
      Wir lesen 1 1/2 Wochen zurück

      Herr Eck - oder ronxa...

      Was war mit dem großem Auftritt?

      Was haben Sie denn erwirken wollen?

      Die Insolvenz? Und nun?

      Sie wissen sehr genau, weshalb Dr. K. Insolvenzabwehrmeister ist.

      Das schnürt den Sack - Erpressung? :confused:

      Gratulation - Sie sind was Sie sind ;)
      Avatar
      schrieb am 22.10.05 08:14:22
      Beitrag Nr. 704 ()
      [posting]18.351.113 von 4ju1 am 19.10.05 22:43:26[/posting]warum gleich so böse Worte?Erst Beweise.
      Avatar
      schrieb am 22.10.05 19:38:31
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 22.10.05 20:14:45
      Beitrag Nr. 706 ()
      [posting]18.381.910 von gelderlandexpress am 22.10.05 19:38:31[/posting]:D
      Hallo al train -
      wohin geht die Reise?
      Wie war deine vorletzte ID ?

      ;)
      nk
      Avatar
      schrieb am 22.10.05 20:22:10
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 22.10.05 20:54:04
      Beitrag Nr. 708 ()
      [posting]18.304.488 von bea_liebt_gurken am 16.10.05 21:25:09[/posting]Die Gurken wurden aber rasch sauer:

      Benutzerprofil
      Benutzername: bea_liebt_gurken
      User wurde gesperrt


      meint Habsburg
      Avatar
      schrieb am 22.10.05 21:02:26
      Beitrag Nr. 709 ()
      [posting]18.303.615 von nkelchen am 16.10.05 20:25:28[/posting]:D

      Klasse,nk :D
      Avatar
      schrieb am 22.10.05 21:03:30
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 22.10.05 21:04:45
      Beitrag Nr. 711 ()
      [posting]18.303.479 von nkelchen am 16.10.05 20:13:51[/posting]Den Konz kann man natürlich bei der Steuer absetzen.;)

      Keine Rechts- oder Steuerberatung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 22.10.05 21:17:24
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 22.10.05 21:22:10
      Beitrag Nr. 713 ()
      [posting]18.303.344 von kraftmobil am 16.10.05 19:58:57[/posting]Danke der Nachfrage, kraftmobil. Ich habe mich wirklich gut erholt; ich bräuchte keine mittelalterlichen Waffen.
      :D

      Aber wer droht denn? Ich sicher nicht. Ich mache mir nur ab und zu Sorgen um die Gesundheit anderer ;).Begründet, finde ich.

      Übrigens, die Bezeichnung Fräulein läßt Du besser, Männlein.


      Persönliche Meinung von

      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 22.10.05 22:23:12
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 16:29:44
      Beitrag Nr. 715 ()
      [posting]18.382.612 von habsburg123 am 22.10.05 21:22:10[/posting]@Habsburg: mecker mal nicht so...Himmel...:laugh:



      #224 von Ich_krieg_dich Benutzerinfo Nachricht an Benutzer Beiträge des Benutzers ausblenden 23.10.05 13:38:18 Beitrag Nr.: 18.392.016
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      einen Beitrag nach unten

      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 18.389.304 von habsburg123 am 23.10.05 11:09:01

      wenn ich die info richtig werte, fand er die " leichten Mädchen" in holland. ist wohl auch nicht weit weg von ihm.


      Na und? Und die CBB fand ihre schweren Jungs soweit ich weiss in Geldern. Klappt das jetzt alles nicht mehr so oder warum weichst du auf solche Themen aus?

      Was sagt denn eigentlich die Marion dazu? Hmmmm....? ;)
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 17:54:51
      Beitrag Nr. 716 ()
      [posting]18.397.557 von kraftmobil am 23.10.05 16:29:44[/posting] #223 von habsburg123 23.10.05 11:19:07 Beitrag Nr.: 18.389.505
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben CBB HOLDING AG



      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 18.388.885 von Raketeningenieure am 23.10.05 10:02:03
      --------------------------------------------------------------------------------
      Ein umsichtiger Mann sucht sich eine fähige und ergebene Sekretärin.

      Eine umsichtige Sekretärin gibt sich fähig und ergeben und sucht sich einen (finanziell) potenten Chef. Ihre Meinung ist ihrem Chef eh egal, also gibt sie vor, keine eigene zu haben. Jedenfalls solange er (finanziell) potent ist. Erst wenn sich das ändert,wünscht sich mancher Chef, kein bequemer Sparfuchs gewesen zu sein.

      Philosophische Betrachtung zum Sonntag, die nichts mit CBB zu tun hat; persönliche Meinung von Habsburg.


      ...und so was nennst Du meckern?

      Völlig neu ist mir, dass sich die CBB auf Wanderschaft begeben hat, um sich schweren Jungs zu suchen! Obwohl das eigentlich ein wirklich hübsches Märchenmotiv ist. Sag mal unter uns ganz im Vertrauen, das hat die CBB wirklich gemacht? Und bei Geldern gefunden, sagst Du??

      Wo erfährt man denn so was? Gehörst Du dazu oder warst Du dabei?????

      Also an solche Märchen mag ich nicht glauben, tut mir leid!( Es sei denn, Du kannst mir das beweisen; glaub ich nicht, dass Du das tust. Also.)

      Ganz persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 18:25:10
      Beitrag Nr. 717 ()
      [posting]18.400.592 von habsburg123 am 23.10.05 17:54:51[/posting]Verehrteste! (jetzt korrekt?). Auf Sie bezog sich lediglich die erste Zeile meines Postings. Das nachgeordnete Geschreibsel findet schon einen Versteher. ;)
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 19:07:52
      Beitrag Nr. 718 ()
      [posting]18.401.075 von kraftmobil am 23.10.05 18:25:10[/posting];) Na gut.

      Auch hab auch den Eindruck, dass der eine oder andere gerne wissen möchte, was denn die Marion dann dazu sagt.:D
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 19:26:16
      Beitrag Nr. 719 ()
      [posting]18.401.258 von habsburg123 am 23.10.05 19:07:52[/posting]wozu ?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 19:41:41
      Beitrag Nr. 720 ()
      [posting]18.401.348 von Ich_krieg_dich am 23.10.05 19:26:16[/posting]Wieso du jetzt über dralle Niederländerinnen schreibst. Bin ich echt der einzige, der es kapiert hat?
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 20:28:10
      Beitrag Nr. 721 ()
      [posting]18.401.614 von xwin am 23.10.05 19:41:41[/posting]hast du es verstanden ?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 20:48:19
      Beitrag Nr. 722 ()
      [posting]18.402.610 von Ich_krieg_dich am 23.10.05 20:28:10[/posting]War ja nicht schwer. Du nicht?

      Läuft halt nicht so und da platzt dir die Hose und der Verstand geht mit dir durch. Naja...und denn schreibt man halt sowas schätze ich - ohne dir in deinem Alter zu nahe treten zu wollen. Und denn musst du das auch noch jemandem erklären...rein theoretisch. So ungefähr richtig?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 20:55:29
      Beitrag Nr. 723 ()
      [posting]18.403.055 von xwin am 23.10.05 20:48:19[/posting]bahnhof !

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 22:11:20
      Beitrag Nr. 724 ()
      [posting]18.401.348 von Ich_krieg_dich am 23.10.05 19:26:16[/posting]Na was meine Vornamensvetterin mit dem doppelten Nachnamen zu beispielsweise Silke(?) sagt, nehme ich doch stark an.

      Ich mache mir echt Sorgen um Marion, so von Frau zu Frau. Ob sie ahnt, was noch auf sie zukommen könnte? Immerhin hat sie eine verantwortliche Rolle, oder irre ich da? Ich hab da was mit Organverantwortung im Hinterkopf, kann mich aber natürlich irren?

      In Österreich sagt man: " So kommt man zum Handkuss."

      Vielleicht reden wir aneinander vorbei,Ich_krieg_dich, aber es schadet nicht, die Kräfte nicht zu unterschätzen, die (Ehe-)Frauen zu entwickeln in der Lage sind.

      Schon wieder ganz persönliche Überlegungen von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 22:16:15
      Beitrag Nr. 725 ()
      was soll schon passieren ?
      Da wird die ECKe abgeputzt und alles ist gut,
      wozu gibt es denn Doppelnamen, fragen sich die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 22:20:35
      Beitrag Nr. 726 ()
      [posting]18.404.515 von Raketeningenieure am 23.10.05 22:16:15[/posting]:laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 22:21:08
      Beitrag Nr. 727 ()
      [posting]18.404.461 von habsburg123 am 23.10.05 22:11:20[/posting]hat nicht wirklich aufgeklährt :eek:

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 22:24:28
      Beitrag Nr. 728 ()
      na wie denn auch, Marion weiss ja noch nüscht,

      denken sich die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 22:25:15
      Beitrag Nr. 729 ()
      [posting]18.404.572 von Ich_krieg_dich am 23.10.05 22:21:08[/posting]Es wird sich auch noch aufkläHren wer DU bist ;)
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 22:25:35
      Beitrag Nr. 730 ()
      [posting]18.404.572 von Ich_krieg_dich am 23.10.05 22:21:08[/posting]Das seh ich aber ganz anders... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 22:25:42
      Beitrag Nr. 731 ()
      [posting]18.404.598 von Raketeningenieure am 23.10.05 22:24:28[/posting]bringt mich auch nicht weiter :mad:

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 22:26:04
      Beitrag Nr. 732 ()
      [posting]18.404.598 von Raketeningenieure am 23.10.05 22:24:28[/posting]Aber bald :D
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 22:27:17
      Beitrag Nr. 733 ()
      [posting]18.404.606 von Ich_krieg_dich am 23.10.05 22:25:42[/posting]Weiter bringt Dich das ganze Gewinsel eh` nicht - eher dorthin wo Du hingehörst :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 22:30:10
      !
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      Avatar
      schrieb am 24.10.05 10:27:37
      !
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      Avatar
      schrieb am 24.10.05 11:43:35
      !
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      Avatar
      schrieb am 24.10.05 11:46:34
      !
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      Avatar
      schrieb am 24.10.05 14:35:49
      Beitrag Nr. 738 ()
      :cool:

      V E R G L E I C H
      Zwischen
      1. Peter Eck, Karmeliterstraße 13, 47608 Geldern, vertreten durch Frau Rechtsanwältin
      Annette Lewinski-Klüsener, Domänenstraße 12, 44225 Dortmund
      2. der EO Investors GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Frank
      Scheunert, Schirmerstraße 54, 40211 Düsseldorf,
      3. der Leasing- und Handelsservice Heinrich GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
      Claus Heinrich, Steinstraße 10, 97265 Hettstadt, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt
      Ulf Pieconka, Frankfurter Straße 10, 97082 Würzburg
      4. C. E. Veit Paas, Friesenstraße 50, 50670 Köln, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr.
      Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden
      5. Reinhold Ströbele, Stiegelackerstraße 2, 72108 Rottenburg, vertreten durch Herrn
      Rechtsanwalt Ulf Pieconka, Frankfurter Straße 10, 97082 Würzburg
      - im Folgenden auch "Anfechtungskläger" genannt -
      und
      Leica Camera AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Josef Spichtig und Dieter Uckele, sowie
      den Aufsichtsrat, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn Dr.
      Hans Friedrichs, Oskar-Barnack-Straße 11, 35606 Solms, jeweils vertreten durch Herrn
      Rechtsanwalt Dr. Oliver Wilken, Sachsenring 81, 50677 Köln
      - im Folgenden auch "Beklagte" genannt –
      sowie
      1. Hermès International SCA, 24, Faubourg, Saint-Honoré, F-75008 Paris, Frankreich,
      vertreten durch Herrn Patrick Thomas, geschäftsansässig ebenda
      2. ACM Projektentwicklung GmbH, Salzburg/Österreich, vertreten Herrn Rechtsanwalt Dr.
      Michael Picherer, Residenzstraße 27, 80333 München,
      - alle Beteiligten gemeinsam auch „Parteien“ genannt -
      Präambel
      In der Hauptversammlung der Leica Camera AG vom 31.05.2005 sind u. a. die Beschlüsse
      gefasst worden, das Grundkapital der Leica Camera AG zunächst von € 11.504.067,33 um
      € 10.004.067,33 auf € 1.500.000,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung soll nach den
      Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) erfolgen, um in der
      Gesamthöhe von € 10.004.067,33 Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste
      zu decken. Sie soll nach Maßgabe von § 222 Abs. 4 Satz 2 AktG in der Weise durchgeführt
      werden, dass (i) das nominelle Grundkapital von € 11.504.067,33 auf € 1.500.000,00
      herabgesetzt wird und zusätzlich (ii) jeweils drei Stückaktien zu einer Stückaktie
      zusammengelegt werden, so dass der rechnerische Anteil der Stückaktie am Grundkapital
      zukünftig € 1,00 je Stückaktie entspricht. Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung ist am
      07.06.2005 in das zuständige Handelsregister der Leica Camera AG eingetragen worden.
      In der Hauptversammlung der Leica Camera AG vom 31.05.2005 ist ferner der Beschluss
      gefasst worden, anschließend das auf € 1.500.000,00 herabgesetzte Grundkapital der
      Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu € 13.500.000,00 auf bis zu € 15.000.000,00 durch
      Ausgabe von bis zu € 13.500.000,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit
      einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00 zu erhöhen. Die neuen
      Stückaktien sollen ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2005/2006 gewinnberechtigt sein
      und sollen zum Ausgabebetrag von € 1,70 je Stückaktie ausgegeben werden. Die neuen
      Stückaktien sind zunächst den Aktionären zum Bezugspreis von € 1,70 im Verhältnis 1:9
      zum Bezug anzubieten (bezogen auf das Grundkapital nach Wirksamwerden der
      Kapitalherabsetzung). Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den allen Beteiligten bekannten
      Beschlusswortlaut Bezug genommen.
      Gegen die vorgenannten Hauptversammlungsbeschlüsse haben insgesamt fünf Aktionäre
      der Beklagten, darunter die Anfechtungskläger, Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage beim
      Landgericht Limburg a. d. Lahn erhoben (Az.: 6 O 84/05, 6 O 85/05, 6 O 88/05 und 6 O
      89/05).
      Die Anfechtungskläger haben in ihren Klagen gerügt, dass die Rechte der
      Minderheitsaktionäre bei den Kapitalmaßnahmen nicht gewahrt und die Großaktionäre
      begünstigt worden seien. Sie haben unter anderem gerügt, dass ein Bezugsrechtshandel
      nicht stattfinden solle und ein Nachbezugsrecht für die freien Aktionäre nicht sichergestellt
      sei und die neuen Aktien zum Börsenhandel nicht zugelassen würden und damit ein kaltes
      Delisting vorliege. Sie haben darüber hinaus eingewandt, dass die Inhaber von
      Wandelschuldverschreibungen durch den Kapitalschnitt nicht in gleicher Weise betroffen
      seien wie die Aktionäre und damit eine Begünstigung der Großaktionäre Hermès
      International SCA als Inhaberin von Wandelschuldverschreibungen vorliege.
      Die Beklagte ist der Auffassung, dass die Anfechtungsklagen unbegründet sind, da die
      angefochtenen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 31. Mai 2005 rechtmäßig erfolgt
      seien. Die Beklagte ist insbesondere der Auffassung, dass ein Anspruch der Aktionäre auf
      Börsenzulassung der im Rahmen der Kapitalerhöhung entstehenden neuen Aktien nicht
      bestehe. Im Vordergrund müsse derzeit die Umsetzung des Sanierungs- und
      Restrukturierungskonzeptes stehen. Zudem sei im Rahmen der Kapitalerhöhung ein
      unmittelbares Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft vorgesehen.
      Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Anfechtungskläger, Leica Camera AG und Hermès
      International SCA, Paris/Frankreich, sowie ACM Projektentwicklung GmbH, Salzburg/
      Österreich, - ohne Aufgabe der jeweils bestehenden gegenteiligen Rechtsauffassungen
      – den nachfolgenden
      Vergleich:
      1. Zum Ausgleich und zur endgültigen Erledigung der mit den Klagen geltend gemachten
      Anfechtungsrechten der Anfechtungskläger übernehmen die Beklagte, Hermès
      International SCA sowie ACM Projektentwicklung GmbH die in den nachfolgenden
      Ziffern geregelten Verpflichtungen.
      2.1 Leica Camera AG verpflichtet sich, eine sog. Bezugsrechtsvermittlung einzurichten und
      die DKM Wertpapierhandelsbank AG, Düsseldorf, zu beauftragen, den An- und
      Verkauf von Bezugsrechten aus und im Zusammenhang mit der in der Präambel
      genannten Barkapitalerhöhung zu vermitteln. Die Vermittlung ist ausdrücklich
      beschränkt auf den Kreis der Altaktionäre, die zum Ablauf des Börsenhandelstages,
      der dem Börsenhandelstag vorangeht, an dem die Aktien der Leica Camera AG
      erstmalig „ex-Bezugsrecht“ notiert werden, Aktionäre der Gesellschaft sind (im
      folgenden auch „Stichtag“ genannt). Die vorgenannte Aktionärseigenschaft ist der
      Leica Camera AG beziehungsweise der DKM Wertpapierhandelsbank AG, Düsseldorf,
      in geeigneter Weise, zum Beispiel durch eine Bestätigung der jeweiligen Depotbank,
      nachzuweisen. Diese Verpflichtung steht unter dem Vorbehalt, dass dadurch keine
      Prospektpflicht hervorgerufen wird.
      2.2 Die Vermittlung der Bezugsrechte beginnt am zweiten Börsenhandelstag nach Beginn
      der Bezugsfrist, endet am vierten Börsenhandelstag vor Ablauf der Bezugsfrist und
      wird im Wege des sogenannten Telefonhandels durchgeführt. Das setzt die Nutzung
      der Börsensysteme zur Geschäftsabwicklung gemäß Börsenusancen voraus, ohne
      dass ein offizieller, börslicher oder quasi-börslicher Bezugsrechtshandel dadurch
      ausgelöst und eingerichtet wird. Die Beteiligten gehen davon aus, dass die von der
      Europäischen Union geforderte Pre- und Postpreisinformation sichergestellt werden
      kann.
      2.3. Die DKM Wertpapierhandelsbank AG, Düsseldorf, wird auf ihrer Reuters- und / oder
      Internetseite vor der Kursfeststellung eine Taxe bekannt geben, verbunden mit dem
      Hinweis, dass es sich hierbei nicht um ein öffentliches Angebot, sondern um eine
      Vermittlung im geschlossenen Aktionärskreis handelt. In gleicher Weise wird der später
      festgestellte Preis dort veröffentlicht werden. Entsprechend den Börsenusancen erfolgt
      einmal täglich eine Kursfeststellung.
      2.4. Vor diesem Hintergrund wird die Vermittlung des An- und Verkaufes von
      Bezugsrechten wird wie folgt organisiert: Mit der Bezugsrechtsaufforderung erhält jeder
      Aktionär die Information über die Bezugsrechtsvermittlung. In der Information wird auf
      die Vorteile einer Veräußerung des Bezugsrechtes für diejenigen Aktionäre
      hingewiesen, die ihr Bezugsrecht nicht ausüben möchten. Der veräußerungswillige
      Aktionär wendet sich an seine Depotbank mit dem Verkaufsauftrag. Die Depotbank
      erteilt der DKM Wertpapierhandelsbank AG den Verkaufsauftrag telefonisch unter
      Angabe der Börsenabwicklungsnummer. Die DKM Wertpapierhandelsbank AG
      sammelt die Kauf- und Verkaufsaufträge und veröffentlicht eine Kurs-Taxe.
      Entsprechend kann der erwerbswillige Aktionär einen oder mehrere Kaufaufträge
      erteilen. Der Nachweis der Aktionärseigenschaft zum Stichtag ist in geeigneter Form
      zu erbringen. Die Teilnahme an der Bezugsrechtsvermittlung hängt davon ab, dass der
      jeweilige Aktionär oder seine Depotbank gegenüber der DKM Wertpapierhandelsbank
      AG entsprechenden Nachweis erbringt; als hinreichender Nachweis gilt die Vorlage
      beziehungsweise Übersendung eines auf den Stichtag bezogenen Depotauszuges. Die
      DKM Wertpapierhandelsbank AG wird die Bezugsrechtsvermittlung über die beteiligten
      Depotbanken und die börslichen Abrechnungssysteme abwickeln.
      Leica Camera AG wird ein Bezugsangebot, das im wesentlichen dem als Anlage 1 zu
      diesem Vertrag beigefügten Entwurf entspricht, abgeben.
      3.1. Leica Camera AG verpflichtet sich, soweit rechtlich möglich und wenn und soweit
      dadurch keine Prospektpflicht hervorgerufen wird, die entstehenden jungen Aktien
      unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sechs Kalendermonaten ab der
      Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Leica
      Camera AG, in den Freiverkehr einer inländischen Börse einzubeziehen. Die
      Beteiligten gehen dabei davon aus, dass entsprechend der bisherigen
      Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) die
      bloße Einbeziehung und Notierung im Freiverkehr an einer inländischen Börse kein
      öffentliches Angebot darstellt.
      Zudem wird sich Leica Camera AG nach besten Kräften bemühen, die im Rahmen der
      in der Präambel genannten Kapitalerhöhung entstehenden Aktien innerhalb von neun
      Kalendermonaten nach Entstehen der jungen Aktien zum Börsenhandel im Segment
      des Amtlichen Handels oder des Geregelten Marktes der Wertpapierbörse in Frankfurt
      am Main zuzulassen.
      3.2 Für den Fall, dass – aus welchen Gründen auch immer - die fristgerechte Zulassung
      zum Amtlichen Handel oder Geregelten Markt nicht möglich ist, bieten Hermès
      International SCA und ACM Projektentwicklung GmbH, jeweils isoliert, aber
      gesamtschuldnerisch, den Klägern sowie allen nachfolgend bestimmten weiteren
      Minderheitsaktionären, diesen gegenüber im Wege eines echten Vertrages zugunsten
      Dritter, an, nicht-börsenotierte Aktien an der Leica Camera AG gegen börsennotierte
      Aktien der Leica Camera AG mit der ISIN DE000A0EPU98 zu tauschen. Dieses
      Umtauschangebot richtet sich wiederum lediglich an diejenigen Minderheitsaktionäre,
      die bereits zum Stichtag Aktionäre der Gesellschaft gewesen sind. Dieses Angebot ist
      ferner begrenzt auf diejenigen Aktien, die im Rahmen der in der Präambel genannten
      Kapitalerhöhung gezeichnet werden.
      4. Vor diesem Hintergrund und unter den in Ziffer 3 genannten Voraussetzungen
      gewähren Hermès International SCA sowie ACM Projektentwicklung GmbH, jeweils
      isoliert, aber gesamtschuldnerisch, den Umtauschberechtigten in der Zeit vom
      19.06.2006 bis zum 18.07.2006 ein Umtauschrecht auf bis zu 450.000 (börsennotierte)
      Stückaktien an der Leica Camera AG (ISIN DE000A0EPU98). Dieses Umtauschrecht
      und die damit einhergehende Verpflichtung von Hermès International SCA und ACM
      Projektentwicklung GmbH erlischt, wenn und soweit Hermès International SCA
      beziehungsweise ACM Projektentwicklung GmbH zwischenzeitlich derzeit an der Leica
      Camera AG gehaltene Aktien veräußern. Hermès International SCA beziehungsweise
      ACM Projektentwicklung GmbH verpflichten sich, jeweils isoliert und gegenüber den
      Anfechtungsklägern sowie den umtauschberechtigten Aktionären, nicht aber
      gegenüber der Leica Camera AG, bei einer Veräußerung der derzeit gehaltenen
      Aktien, die börsennotierten Stückaktien zuletzt zu veräußern und, wenn und soweit
      eine konzerninterne Übertragung der Aktien erfolgt, den Erwerber zur Begründung
      einer entsprechenden Umtauschverpflichtung zu verpflichten.
      Den Umtauschberechtigten steht ein Umtauschrecht unter den vorgenannten Voraussetzungen
      zu, soweit andere Umtauschberechtigte ihr Umtauschrecht nicht ausüben.
      Für den Fall, dass mehrere Umtauschberechtigte von ihrem Umtauschrecht
      Gebrauch machen, so dass der Hermès International SCA und ACM Projektentwicklung
      GmbH insgesamt mehr als 450.000 Stückaktien zum Umtausch angedient
      werden, erfolgt eine pro-ratarische Zuteilung nach der Maßgabe der Anzahl der zum
      Umtausch angedienten Aktien.
      Die Kosten des Umtausches, mit Ausnahme der Depotkosten des jeweils umtauschenden
      Aktionärs, trägt die Gesellschaft. Etwaige durch den Umtausch
      ausgelöste Kosten und persönliche Steuern und Verkehrsteuern trägt der
      Umtauschende. Die Umtauschberechtigten können das Angebot von Hermès
      International SCA und ACM Projektentwicklung GmbH innerhalb der Ausübungsfristen
      gemäß vorstehender Ziffer schriftlich (Telefaxnachricht genügt) durch Mitteilung an
      Herrn Notar Hans Peter Pietz, Klingelhöferstraße 5 (Tiergartendreieck), 10785 Berlin,
      Telefax: 030/880450361, (im Folgenden auch: „Notar“) annehmen. Dabei ist
      mitzuteilen, wie viele nicht-börsennotierte Aktien an der Leica Camera AG der jeweilige
      Umtauschberechtigte im Rahmen des ihm zustehenden Umtauschrechts umtauschen
      will. Muster für die Annahmeschreiben werden in Abstimmung mit den
      Prozessbevollmächtigten der Anfechtungskläger erstellt werden.
      Der Notar ist verpflichtet, bei ihm eingehende Umtauschwünsche bis zum Ablauf der
      Umtauschfrist vertraulich zu behandeln und erst nach dem Fristablauf die er-
      forderlichen Informationen an Hermès International SCA und ACM Projektentwicklung
      GmbH weiterzugeben. Die Anfechtungskläger und Leica Camera AG haben
      die Möglichkeit, sich von der ordnungsgemäßen Sachwaltung der notariellen
      Abwicklung durch eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Person
      (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) im Rahmen der Einsichtnahme in
      die Unterlagen des Notars zu überzeugen. Dieses Einsichtsrecht ist beschränkt auf
      den Zeitraum von einem Kalendermonat ab dem Ablauf der Umtauschfrist. Die
      Unterlagen bleiben bei dem Notar in Verwahrung.
      Die Annahmeerklärung ist nur wirksam, wenn und soweit der Umtauschberechtigte
      seine Umtauschberechtigung gemäß vorstehenden Absätzen bis spätestens zum
      Ablauf der Annahmefrist (Umtauschfrist) gegenüber dem Notar durch Vorlage einer
      geeigneten Bescheinigung einer Bank, wonach er sein Bezugsrecht ausgeübt hat,
      nachgewiesen hat. Maßgeblich ist der Eingang des Nachweises bei dem Notar.
      Der Notar ist Empfangsbote für Hermès International SCA und ACM Projektentwicklung
      GmbH. Er wird die Annahmeschreiben zusammen entsprechend
      weiterleiten. Mit der Ausübung des Umtauschrechts stimmen die Umtauschberechtigten
      dieser Weitergabe, auch soweit weitere Daten betroffen sein werden, im
      Vorhinein zu.
      Sobald Hermès International SCA und ACM Projektentwicklung GmbH die
      Bestätigungen des Notars vorliegen, kommt zwischen dem Erwerbsberechtigten und
      Hermès International SCA und ACM Projektentwicklung GmbH ein Tauschvertrag
      zustande. Eine gesonderte schriftliche Ausfertigung des Tauschvertrages erfolgt nicht.
      Maßgeblich für die Wahrung der Annahmefrist (Umtauschfrist) ist der Zugang der
      Annahmeerklärung bei dem Notar unter der dort genannten Adresse. Soweit ein
      Umtauschberechtigter sein Umtauschrecht innerhalb der Annahmefrist nicht oder nicht
      vollständig ausübt, entfällt sein Umtauschrecht.
      5. Die Beklagte trägt die Kosten der vor dem Landgericht Limburg a. d. Lahn anhängigen
      Rechtsstreite sowie die Kosten dieses Vergleichs mit Ausnahme der Hermès
      International SCA sowie ACM Projektentwicklung GmbH entstandenen eigenen
      Kosten. Der Gegenstandswert dieses Vergleichs wird zwischen Anfechtungsklägern
      und Beklagter verbindlich auf EUR 2.100.000,00 festgesetzt. Mit dem Wirksamwerden
      dieses Vergleichs verzichten der Anfechtungskläger auch auf alle etwaigen sonstigen
      Ansprüche gegen Leica Camera AG, Hermès International SCA und ACM Projektentwicklung
      GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt, im Zusammenhang
      mit den Beschlüssen zu TOP 2, 3 und 4 der Hauptversammlung der
      Leica Camera AG vom 31.05.2005.
      6. Die Leica Camera AG hat den Inhalt dieses Vergleichs (mit Ausnahme der Anlage) auf
      ihre Kosten unverzüglich nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im
      Handelsregister im elektronischen Bundesanzeiger sowie in einem Börsenpflichtblatt
      zu veröffentlichen sowieunverzüglich nach dem Abschluss dieser Vereinbarung durch
      Pressemitteilung der Süddeutschen Zeitung, dem Handelsblatt, der GSC Research
      sowie der SdK Aktionärs-News den wesentlichen Inhalt des Vergleichs mitzuteilen.
      7. Die Beklagte erklärt, dass die in ihrer Ergänzungsmeldung vom 19. Juli 2005
      geäußerte Vermutung, die dort namentlich genannten Anfechtungskläger hätten mit
      der Erhebung der Klagen individuelle Ausgleichszahlungen oder sonstige Vorteile
      erlangen wollen, sich nicht bewahrheitet hat.
      Die Beklagte hat sich davon überzeugt, dass es den Anfechtungsklägern darum geht,
      dass die Minderheitsaktionäre in vollem Umfang ihres bisher bestehenden Anteils von
      40 % am Grundkapital der Leica Camera AG beteiligt bleiben können und die
      Möglichkeit haben, an der Restrukturierung der Gesellschaft mitzuwirken.
      8. Die in diesem Vergleich übernommenen Verpflichtungen der Beklagten (mit Ausnahme
      der Kostentragungspflicht gemäß Ziffer 5), von Hermès International SCA und ACM
      Projektentwicklung GmbH stehen unter der auflösenden Bedingung, dass die in der
      Präambel näher bezeichnete Kapitalerhöhung bis zum 31. August 2005 zur Eintragung
      in das zuständige Handelsregister angemeldet worden ist.
      Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, sich nach besten Kräften zu bemühen,
      dass die Kapitalerhöhung durchgeführt werden kann und verpflichten sich
      wechselseitig, alles zu unterlassen, was der Durchführung der Kapitalerhöhung
      entgegenstehen könnte.
      9. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (Telefax
      genügt). Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
      Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam
      sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.
      Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem Zweck der Parteien
      bei Abschluss dieser Vereinbarung am besten entspricht als vereinbart. Es gilt auch für
      den Fall von ungewollten Regelungslücken.
      Die Parteien erklären, dass zwischen ihnen keine Nebenabreden getroffen worden
      sind, die nicht Gegenstand dieses Vergleichs sind. Die Beklagte, Hermès International
      SCA und ACM Projektentwicklung GmbH versichern, dass im Zusammenhang mit
      diesem Vergleich keinem der Kläger Sondervorteile gewährt, zugesagt oder in Aussicht
      gestellt wurden.
      Auf diesen Vergleich findet ausschließlich deutsches materielles Recht Anwendung.
      Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vergleich,
      ist, soweit gesetzlich zulässig, Limburg/Lahn, und zwar soweit gesetzlich zulässig,
      ausschließlich.
      10. Die Anfechtungskläger und die Beklagte beabsichtigen, unbeschadet der bereits mit
      der Unterzeichnung eintretenden materiell-rechtlichen Wirkungen des Vergleichs, zum
      Zwecke des Abschlusses der anhängigen Anfechtungsklagen den Vergleich gemäß
      vorstehenden Ziffern 1 bis 9 (mit Ausnahme der darin geregelten Verpflichtungen von
      Hermès International SCA und ACM Projektmanagement GmbH, insbesondere Ziffer
      3.2 und 4) gerichtlich protokollieren zu lassen.
      Zu diesem Zweck werden die an dem jeweiligen Verfahren beteiligten
      Anfechtungskläger sowie die Beklagte anregen und beantragen, die vor dem
      Landgericht Limburg rechtshängigen Anfechtungsklagen (Az.: 6 O 84/05, 6 O 85/05, 6
      O 88/05 und 6 O 89/05) gemäß § 147 ZPO zu gemeinsamer Verhandlung und
      Entscheidung zu verbinden.
      Sodann werden die Parteien durch Schriftsatz an das Landgericht Limburg a. d. Lahn
      dem Gericht einen Vergleichsvorschlag mit dem Inhalt vorstehender Ziffern 1 bis 9(mit
      Ausnahme der darin geregelten Verpflichtungen von Hermès International SCA und
      ACM Projektmanagement GmbH, insbesondere Ziffer 3.2 und 4) unterbreiten und
      beantragen, den Vergleich gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 9 (mit Ausnahme der
      darin geregelten Verpflichtungen von Hermès International SCA und ACM
      Projektmanagement GmbH, insbesondere Ziffer 3.2 und 4) und seine Wirkungen durch
      Beschluss festzustellen. Sollten, aus welchen Gründen auch immer, die vor dem
      Landgericht Limburg a. d. Lahn rechtshängigen Anfechtungsklagen nicht zu
      gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden werden, so werden die
      jeweiligen Prozessparteien dem Gericht einen Vergleichsvorschlag zwischen den
      jeweiligen Parteien des Rechtsstreits mit dem Inhalt vorstehender Ziffern 1 bis 9 (mit
      Ausnahme der darin geregelten Verpflichtungen von Hermès International SCA und
      ACM Projektmanagement GmbH, insbesondere Ziffer 3.2 und 4) unterbreiten und
      beantragen, den Vergleich gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 9 (mit Ausnahme der
      darin geregelten Verpflichtungen von Hermès International SCA und ACM
      Projektmanagement GmbH, insbesondere Ziffer 3.2 und 4) und seine Wirkungen durch
      Beschluss festzustellen.
      Solms, den ____________________
      Für Peter Eck: Rechtsanwältin Anette Lewinski-Klüsener
      Für EO Investors GmbH: Frank Scheunert
      Für Leasing- und Handelsservice Heinrich GmbH: Rechtsanwalt Ulf Pieconka
      Für C. E. Veit Paas: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz
      Für Reinhold Ströbele: Rechtsanwalt Ulf Pieconka
      Für Leica Camera AG: Rechtsanwalt Dr. Oliver Wilken
      Für Hermès International SCA: Herr Patrick Thomas
      Für ACM Projektentwicklung GmbH: Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Picherer
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 14:06:40
      Beitrag Nr. 739 ()
      ;) wie im richtigen leben. es gibt gewinner und verlierer....

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 14:11:23
      Beitrag Nr. 740 ()
      . . . klar, es gibt immer Gewinner . . . :D



      CBB Holding

      Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 04.10.2004 auf Antrag der Aktionäre Peter Eck, Axel Sartingen und Frank Scheunert, die zusammen über mehr als 10 % der Aktien verfügen, gemäß § 104 Aktiengesetz den Aufsichtsrat der Gesellschaft dahingehend ergänzt, dass Herr Peter Eck, Karmeliterstr. 13, 47608 Geldern, zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats bestellt wird.

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 05.10.2004


      . . . oder schon verkauft . . . ? :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 14:19:22
      Beitrag Nr. 741 ()
      [posting]18.431.852 von martingaleur am 25.10.05 14:11:23[/posting]ne, mein lieber....mit nachträglichem jammern werden sie nicht geholfen

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 19:15:05
      Beitrag Nr. 742 ()
      geh`n die mir wieder mit den fotoalben auf`n sack...das ist albern und kann mich nicht erschüttern

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 19:30:27
      Beitrag Nr. 743 ()
      :D

      Dir, auf den Sack?:D
      Du hast doch gar keinen.:cool:

      Gruß RJB:p
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 19:48:08
      Beitrag Nr. 744 ()
      [posting]18.438.236 von Juchheissa am 25.10.05 19:30:27[/posting]ich bin deutschland...das dürfte wohl reichen

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 19:50:02
      Beitrag Nr. 745 ()
      [posting]18.438.599 von ronxa am 25.10.05 19:48:08[/posting]deswegen ist Deutschland so in der Scheiße....alles klar:cool:
      Swoasik
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 19:53:23
      Beitrag Nr. 746 ()
      :D

      Aso, nicht Tara, nur Netto, ohne Sack?:D

      Auch gut.

      Ist unser @Supilein nach Tag 2 schon wieder gesperrt?:eek:

      Gruß RJB:p
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 19:53:35
      Beitrag Nr. 747 ()
      [posting]18.438.650 von swoasik am 25.10.05 19:50:02[/posting]gut daß wir dich haben....immer nur die besten zur front....wir liegen vor kohle

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 20:50:03
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 20:54:05
      Beitrag Nr. 749 ()
      [posting]18.439.635 von ronxa am 25.10.05 20:50:03[/posting]:D

      Grüss mir den Ole..
      nk
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 14:37:44
      Beitrag Nr. 750 ()
      [posting]18.439.697 von nkelchen am 25.10.05 20:54:05[/posting]habe beste grüße ausgerichtet....war es so recht???

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 28.10.05 14:17:03
      Beitrag Nr. 751 ()
      alle krieger auf kegeltour????....letztes jahr prag....dies jahr istanbul....schont die pfeife vom ar

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 28.10.05 14:39:55
      Beitrag Nr. 752 ()
      [posting]18.453.260 von ronxa am 26.10.05 14:37:44[/posting]:D

      Ja, Danke -
      kömme erst nächste Woche wieder ins Bermuda DreiEck.
      Wird da die Insolvenz ausgekegelt?
      nk
      Avatar
      schrieb am 28.10.05 14:42:44
      Beitrag Nr. 753 ()
      [posting]18.439.697 von nkelchen am 25.10.05 20:54:05[/posting]Dem Ole geht`s prächtig, schon wieder ein Mandat!;)

      persönliche Meinung von Habsburg, keine Rechts- Steuer- oder Anlageberatung
      Avatar
      schrieb am 28.10.05 14:46:21
      Beitrag Nr. 754 ()
      [posting]18.487.889 von habsburg123 am 28.10.05 14:42:44[/posting]Wurde auch Zeit, dass die Frauenquote bei seiner Mandantschaft steigt :D

      Persönliche Meinung von Habsburg, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 11:45:39
      Beitrag Nr. 755 ()
      Das Firends & Family Programm der CBB Organe:

      Nun ja...ein solches Programm vorzubereiten bedarf eines hohen Kopiereinsatzes. Und die Kosten erst...;)
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 14:33:44
      Beitrag Nr. 756 ()
      Friends & Family

      Na - was Dr. Kahrmann kann, das kann ich doch sicher auch! :D
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 17:16:22
      Beitrag Nr. 757 ()
      [posting]18.487.977 von habsburg123 am 28.10.05 14:46:21[/posting]willkommen.....das mandantenbuch füllt sich

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 17:39:34
      Beitrag Nr. 758 ()
      [posting]18.506.164 von kraftmobil am 29.10.05 14:33:44[/posting]Friends & Family

      Hoffentlich legt Dr.K. nicht noch selbst Hand an. :eek:
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 18:20:23
      Beitrag Nr. 759 ()
      [posting]18.507.432 von kraftmobil am 29.10.05 17:39:34[/posting]klar wird dem was angelegt...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 18:28:38
      Beitrag Nr. 760 ()
      [posting]18.507.524 von ronxa am 29.10.05 18:20:23[/posting]Aber es handelt sich doch um eine hochgestellte Persönlichkeit! :eek:

      Wieso ist der eigentlich noch verheiratet? Es gibt doch Personal... :D
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 20:53:11
      Beitrag Nr. 761 ()
      [posting]18.507.549 von kraftmobil am 29.10.05 18:28:38[/posting]in seinem alter gibt`s andere probleme...prostata, harndrang, inkontinenz, potenzprobleme...erst dann weiß man die freundschaften zu wahren männern "mit ermittlungsverfahren" zu schätzen.....

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 20:57:30
      Beitrag Nr. 762 ()
      Auch Ihnen wünsche ich



      Hals und Beinbruch
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 21:07:13
      Beitrag Nr. 763 ()
      War das Wackelpeter mit seinen neuen Lordschaftspferden oder die neuen Gäule mit Flugpedaal?
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 21:18:54
      !
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      Avatar
      schrieb am 30.10.05 08:45:13
      !
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      Avatar
      schrieb am 30.10.05 09:21:58
      Beitrag Nr. 766 ()
      E C K S letztes Aufgebot,e r s el b s t,versucht kläglich mit untauglichen Rettungsversuchen auch hier bei W:O seinen verschreckten Gefolgsleuten Stärke zu zeigen.Ohne H I R N ohne H E R Z...
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 09:27:15
      Beitrag Nr. 767 ()
      C O M I C A L C O R N E R ist leicht zu verschrECKen,denn Hitze kann er nicht ab!
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 09:53:38
      !
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      Avatar
      schrieb am 30.10.05 10:08:43
      Beitrag Nr. 769 ()
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 10:32:56
      Beitrag Nr. 770 ()
      [posting]18.510.898 von Eastside am 30.10.05 10:08:43[/posting]G a a a a a a n z einfach,da nimmt einer die Ausweiskopien seiner Kunden aus der Immobilienverwaltung und meldet bei W:O Nutzer an.So geschehen unter anderen bei R O N X A .Dem reichen nicht mal die Ausweise seiner Familienmitglieder.Warum das einer so bescheunert macht und was man damit veranstalten kann siehe R O N X A....Doch R O N X A wurde legalisiert und der jetzige Nutzer ist auch angemeldet. Die vorherige Ausweisinhaberin steht im Mittelpunkt zivil- und strafrechtlicher Ermittlungen und hat ne Menge Scheerereien.
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 10:37:12
      Beitrag Nr. 771 ()
      Siehsde E A S T I ,die gleiche Nummer lief seit gestern Nacht mit P E T E R S O M M E R ! C O R N I C E L wollte Handlungsfähigkeit demonstrieren.
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 10:57:10
      Beitrag Nr. 772 ()
      Aus dieser Vorgehensweise,lese ich heraus,daß der Allmächtige a l l e aus seiner nächsten Umgebung opfern wird,um geschont zu werden. M i e s ,nur M I E S...
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 12:12:45
      Beitrag Nr. 773 ()
      [posting]18.510.962 von wintertraum am 30.10.05 10:32:56[/posting]Tja - wenn das alles so richtig ist...,

      da nimmt einer die Ausweiskopien seiner Kunden aus der Immobilienverwaltung und meldet bei W Nutzer an.So geschehen unter anderen bei R O N X A .Dem reichen nicht mal die Ausweise seiner Familienmitglieder.Warum das einer so bescheunert macht und was man damit veranstalten kann siehe R O N X A

      sollte doch Wallstreet-Online mal hingehen und den Wahrheitsgehalt prüfen, ggf. Anzeige wegen Urkundenfälschung erstatten, nebst Missbrauch und Kursmanipulation...
      Hier geraten ja dann unbescholtene Leute in Beschuss!

      Hallo Mods - bitte weiterreichen!
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 12:20:40
      Beitrag Nr. 774 ()
      Herr Eck - haben Sie das gemacht???

      Uiuiui, das wird ja immer enger und spannender! Kriegen sie überhapt noch Luft :confused:
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 13:24:48
      Beitrag Nr. 775 ()
      [posting]18.511.798 von 4ju1 am 30.10.05 12:20:40[/posting]Sieht so die Zukunft einiger "Herren" aus? :confused:

      http://4ju.com/cob/sparkasse.mpg
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 13:28:22
      Beitrag Nr. 776 ()
      tja geht hier halt um geld. da legen einige herrschaften methoden an den tag. hammer. aber den user roxna kann ich somit immer noch nicht zuordnen.

      wechsel der person im hintergrund oder finte?
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 13:31:38
      Beitrag Nr. 777 ()
      [posting]18.512.358 von 4ju1 am 30.10.05 13:24:48[/posting]:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 13:34:40
      Beitrag Nr. 778 ()
      [posting]18.512.387 von Eastside am 30.10.05 13:28:22[/posting]Ja,ja die ausm Osten...
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 13:35:44
      Beitrag Nr. 779 ()
      R O N X A ,der aus der Kälte kommt.
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 13:36:07
      Beitrag Nr. 780 ()
      [posting]18.511.798 von 4ju1 am 30.10.05 12:20:40[/posting]der wird anscheinend schon notversorgt...ist man gar nicht von ihm gewohnt, daß er derart nerven zeigt...unter dem klarnamen des aktiv-bau ag vorstandes zu posten ist schon echt gewagt herr eck...und es zeigt, dass wir alle in der richtigen wunde stochern...da haste ja ne menge zu beichten bei helga usw...gescannte ausweise bei w:o einschicken und manipulationen durchführen ist jetzt vorbei...jede von dir gezündete lampe wird nun einzeln abgeschaltet...und im nachgang kommt die stromrechnung

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 13:42:57
      Beitrag Nr. 781 ()
      [posting]18.512.387 von Eastside am 30.10.05 13:28:22[/posting]noch nicht kapiert eastside???....werde wohl kaum aus dem sympathiebereich des stellvertretenden aufsichtsratsvorsitzenden stammen....ich komme vom zweiten gleis

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 13:44:47
      Beitrag Nr. 782 ()
      [posting]18.512.503 von ronxa am 30.10.05 13:42:57[/posting]vom abstellgleis ????
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 13:49:01
      Beitrag Nr. 783 ()
      [posting]18.512.515 von zuhle01 am 30.10.05 13:44:47[/posting]Glaube ich nicht :D
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 13:49:18
      Beitrag Nr. 784 ()
      [posting]18.512.515 von zuhle01 am 30.10.05 13:44:47[/posting]A U F S T E L L G L E I S ,wenn man liest.
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 13:51:20
      Beitrag Nr. 785 ()
      [posting]18.512.515 von zuhle01 am 30.10.05 13:44:47[/posting]man nennt das im gebräuchlichen fachjargon des eck..."auf hold setzen" und irgendetwas zwischenzeitlich inzinieren, bis man den nächsten bedarfsfall zur befüllung des eigenen kontos vorliegen hat...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 13:53:08
      Beitrag Nr. 786 ()
      [posting]18.512.545 von ronxa am 30.10.05 13:51:20[/posting]Meinst Du etwa sein Konto wird in Zukunft noch befüllt - so wie der hier arbeitet? :confused:
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 13:53:18
      Beitrag Nr. 787 ()
      sprich Z A H L T A G
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 13:57:53
      Beitrag Nr. 788 ()
      Und ne Q u i t t u n g gibts auch.Muß ja alles korrECKt sein .
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 13:58:17
      Beitrag Nr. 789 ()
      [posting]18.512.553 von wintertraum am 30.10.05 13:53:18[/posting]Du meinst wohl "entfüllt" :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 14:00:05
      Beitrag Nr. 790 ()
      [posting]18.512.569 von wintertraum am 30.10.05 13:57:53[/posting]na klar gibt`s ne quittung...von gerichtswegen

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 14:01:59
      Beitrag Nr. 791 ()
      wahrscheinlich meldet er sich nun als schwägerin an....(ist was für insider)

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 14:06:13
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 14:37:47
      Beitrag Nr. 793 ()
      Wo sind die großen Waidmänner nebst Lakaien? Es ist so ruhig in der Fressecke - wird Schadensbegrenzung betrieben? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 14:42:17
      Beitrag Nr. 794 ()
      [posting]18.512.730 von 4ju1 am 30.10.05 14:37:47[/posting]wo sollen die schon sein...auf konspirativen treffen...oder schmollen vor den rechnern weil keine ID mehr frei ist

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 14:45:57
      Beitrag Nr. 795 ()
      es kann auch sein daß die verbleibenden weggefährten den leichenpfad verlassen und königsmord begehen....mal sehen wenn die ersten honoritäten vor den strafkammern unseres landes aussagen müssen...da erfolgt sowieso der finale blattschuss...waidmannsheil

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 14:55:52
      Beitrag Nr. 796 ()
      [posting]18.512.750 von ronxa am 30.10.05 14:45:57[/posting]Ist Frau Grandel auch involviert?
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 15:06:39
      Beitrag Nr. 797 ()
      [posting]18.512.750 von ronxa am 30.10.05 14:45:57[/posting]ja ronxa was du jetzt so scheibchenweise raus läßt, haben hier ja auch schon einige vermutet....also nicht "wirklich" neu....wirklich neu, ist dein Auftreten hier und jetzt???:D:D deine Stimme hatte vor eine paar Monaten noch einen "helleren" Klang ....evtl. von der Kreide welche du immer zu dir nehmen musstest???????:cool::cool::cool:
      Swoasik
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 16:21:45
      Beitrag Nr. 798 ()
      [posting]18.512.775 von 4ju1 am 30.10.05 14:55:52[/posting]Wieso erinnert mich der Name Grandel
      automatisch an Grendel ?? :eek::confused::eek:
      (kann die was dafür ?
      oder nur zwei Vokale ??):rolleyes::rolleyes:


      Siehe Beowulf ;)

      Knetemann
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 16:34:29
      Beitrag Nr. 799 ()
      Schwägerin:laugh:

      nimmt alles klasse züge an, derzeit...:D
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 16:37:35
      Beitrag Nr. 800 ()
      [posting]18.512.985 von Eastside am 30.10.05 16:34:29[/posting]der Sumpf wir immer tiefer!!!
      und die Familienbande immer Löcheriger!!!!:D:D
      Swoasik
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 17:09:15
      Beitrag Nr. 801 ()
      Hat jemand mal die private handynummer von Peter Eck aus Geldern? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 18:14:22
      Beitrag Nr. 802 ()
      @4ju1, such Dir eine aus... ;)

      Eck Andreas Immobilien
      Markt 40 47608 Geldern
      02831 13 01-30

      Eck & Company Immobilien G...
      Markt 40 47608 Geldern
      02831 93 14-0

      Eck Heiner
      Klever Str. 10 47608 Geldern
      02831 99 12 92
      Fax
      Eck Heiner Pferdesportsatt...
      Klever Str. 10 47608 Geldern
      02831 98 06 53

      Tellegen-Eck Irmgard
      An der Niers 8 47608 Geldern
      02831 32 19

      Veerter Eck Schnellrestaur...
      Gerhart-Hauptmann-Str. 38 47608 Geldern
      02831 8 88 70
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 18:19:30
      Beitrag Nr. 803 ()
      ist das hier eigentlich schon bekannt?

      Habe keine Lust durch den ganzen Thread zu scrollen...

      Die Leica Camera AG, Solms, kann nicht ausschließen, dass die Umsetzung der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2005 beschlossenen Kapitalerhöhung wegen fünf Anfechtungsklagen scheitert. Die Hermès International SCA, Paris/Frankreich, und die ACM Projektentwicklung GmbH, Salzburg/Österreich, beide Großaktionäre der Leica Camera AG, haben der Gesellschaft mitgeteilt, für die Dauer der Anhängigkeit der Anfechtungsklagen nicht an der Kapitalerhöhung teilzunehmen und keine neuen Aktien zu zeichnen. Sie werden ihre Entscheidung, ob sie Aktien zeichnen, erst dann fassen, wenn die Anfechtungsklagen nicht mehr anhängig sind. Vor diesem Hintergrund ist die Durchführung der Kapitalerhöhung – und damit auch die Sanierung und Restrukturierung der Gesellschaft – nachhaltig gefährdet.

      Gegen die Kapitalmaßnahmen sind nach bisherigen Informationen der Gesellschaft fünf Anfechtungsklagen erhoben worden. Die anwaltlichen Vertreter von vier Klägerparteien haben der Leica Camera AG ihre Anfechtungsklagen übergeben, jedoch sind der Gesellschaft bis dato noch keine Anfechtungsklagen vom zuständigen Landgericht in Limburg förmlich zugestellt worden. Bei den Klägern, die der Gesellschaft bekannt gegeben wurden, handelt es sich um die Aktionäre Veit Paas (Köln, mit 3.000 Stückaktien auf der Hauptversammlung vertreten), Peter Eck (Geldern, mit einer Stückaktie auf der Hauptversammlung vertreten), EO Investors GmbH (Düsseldorf, mit 10 Stückaktien auf der Hauptversammlung vertreten) sowie Reinhold Ströbele (Rottenburg, mit 20 Stückaktien auf der Hauptversammlung vertreten), gemeinschaftlich mit der Leasing- und Handelsservice Heinrich GmbH (Hettstadt, mit 50 Stückaktien auf der Hauptversammlung vertreten). Die Leica Camera AG hat insgesamt 4,5 Millionen Stückaktien ausgegeben.


      Kernpunkt der Klagen ist die angebliche Verletzung des Bezugsrechtes aller Aktionäre. Aus Sicht des Unternehmens sind alle von den Anfechtungsklägern hierzu vorgebrachten Punkte unbegründet. Die Untermauerung der Behauptungen durch Tatsachen erfolgt nur in Teilen und ist aus Sicht des Unternehmens nicht stichhaltig.

      Dr. Oliver Wilken, Partner der Kölner Kanzlei GÖRG Rechtsanwälte, der die Vertretung der Leica Camera AG übernommen hat, nimmt zu den Klagen wie folgt Stellung: „Nach der von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung soll allen Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht eingeräumt werden. Demgegenüber meinen die Anfechtungskläger, der Umstand, dass nicht unmittelbar die Börsenzulassung der neuen, jungen Aktien herbeigeführt werde, führe zu einem faktischen Bezugsrechtsausschluss. Die Anfechtungskläger verkennen hierbei vieles: Zum einen setzt die Börsenzulassung einen Zulassungsprospekt voraus, den aber die Gesellschaft – wegen der Risiken im Hinblick auf die Umsetzung des Sanierungs- und
      Restrukturierungskonzeptes – nach bisherigem Stand der Dinge nicht erstellen kann. Aktuell hat sich auch kein Finanzinstitut, das nach dem Gesetz einen solchen Wertpapierprospekt garantieren müsste, bereit erklärt, den Wertpapierprospekt zu unterschreiben. Zum anderen steht aktienrechtlich – und auch aus Sicht der Gesellschaft – zunächst einmal das Überleben der Gesellschaft im Vordergrund. Die Börsenzulassung der Aktien ist keine aktienrechtlich geschützte Rechtsposition. Zwar ist die Gesellschaft um eine bestmögliche Wahrung der Interessen der Aktionäre bemüht, dies darf jedoch nicht zur Gefährdung der Existenz der Leica Camera AG führen. Zunächst müssen einmal die für die Sanierung und Restrukturierung notwendigen Finanzmittel beschafft werden. Diesem Vorgehen hat die überwiegende Mehrheit der Aktionäre auf der Hauptversammlung nach intensiver Diskussion aller Hintergründe
      zugestimmt.

      Auch die weiteren, von den Anfechtungsklägern behaupteten Anfechtungsgründe, etwa die Gesellschaft wolle die neuen Aktien an Dritte ausgegeben, sind unrichtig. Wie schon in der Hauptversammlung vom 31. Mai 2005 eingehend vom Vorstand der Gesellschaft erläutert, sollen primär die Aktionäre bedient werden; erst wenn und soweit ein Restbestand an nicht gezeichneten Aktien verbleibt, soll die Gesellschaft diese verbleibenden Aktien hilfsweise Dritten zum Bezug anbieten.“

      Nach alledem bestehe für den objektiven Betrachter der Eindruck, dass mit rechtlichen Mitteln Druck auf das notleidende Unternehmen aufgebaut werde, so Dr. Wilken. Durch den Versuch, die Kapital- und Rettungsmaßnahmen für die Leica Camera AG zu verhindern, sollen voraussichtlich individuelle Ausgleichszahlungen oder sonstige Vorteile erwirkt werden. Für den Vorstand des Unternehmens ist dieses Vorgehen ein „gefährliches Machtspiel zur Erwirtschaftung von geldwerten Vorteilen, das auf Kosten aller Aktionäre, Mitarbeiter und Geschäftspartner des Unternehmens ausgetragen wird“.

      Die Leica Camera AG hat mit den vorerwähnten vier Anfechtungsklägern Vergleichsgespräche geführt, unmittelbar nachdem sie Kenntnis von diesen Klagen hatte. Diese Gespräche sind bislang ergebnislos verlaufen. Das Unternehmen ist weiterhin gesprächsbereit und hofft auf eine schnelle Lösung, mit der die Fortführung und Sanierung des Unternehmens möglich wird.

      Die Beschlüsse der Hauptversammlung der Leica Camera AG, Solms, zu einer Kapitalherabsetzung und anschließenden Kapitalerhöhung sind am 7. Juni 2005 im zuständigen Handelsregister eingetragen worden. Durch die anhängigen Klagen kann die Eintragung der Umsetzung der Maßnahmen verzögert oder verhindert werden. Auf Grund der möglichen Risiken aus den Anfechtungsklagen hat der Vorstand des Unternehmens im Einverständnis mit dem Aufsichtsrat die ursprünglich für den 18. Juli 2005 geplante Veröffentlichung der Bezugsaufforderung bis auf Weiteres zurückgestellt. Für die Einigungsgespräche steht nur ein Zeitraum von wenigen Tagen zur Verfügung. Die Gesellschaft will in diesen Gesprächen aber nur solche Ziel verfolgen, die im Interesse aller Aktionäre stehen.
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 18:21:12
      Beitrag Nr. 804 ()
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 18:25:38
      Beitrag Nr. 805 ()
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      Avatar
      schrieb am 30.10.05 18:30:25
      Beitrag Nr. 806 ()
      wronald Du kommst auf Ideen zu suchen... diese schläfer IDs... schon interessant, die 1999 aufgemacht zu haben und nie genutzt...
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 18:40:00
      Beitrag Nr. 807 ()
      [posting]18.513.730 von Eastside am 30.10.05 18:30:25[/posting]#684 von ronxa 30.10.05 13:36:07 Beitrag Nr.: 18.512.455
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben CBB HOLDING AG



      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 18.511.798 von 4ju1 am 30.10.05 12:20:40
      --------------------------------------------------------------------------------
      der wird anscheinend schon notversorgt...ist man gar nicht von ihm gewohnt, daß er derart nerven zeigt...unter dem klarnamen des aktiv-bau ag vorstandes zu posten ist schon echt gewagt herr eck ...und es zeigt, dass wir alle in der richtigen wunde stochern...da haste ja ne menge zu beichten bei helga usw...gescannte ausweise bei w:o einschicken und manipulationen durchführen ist jetzt vorbei...jede von dir gezündete lampe wird nun einzeln abgeschaltet...und im nachgang kommt die stromrechnung

      ronxa
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 18:46:55
      Beitrag Nr. 808 ()
      [posting]18.512.994 von swoasik am 30.10.05 16:37:35[/posting]und erst mal der kegelverein....50% der brüder sind in verfahren von unserem stellvertretenden ar als irgendwelche strohleute verwickelt....wahrscheinlich ist er deswegen nicht mitgeflogen....in vier tagen könnten ja unangenehme fragen gestellt werden....das ist nix für unseren seffe

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 30.10.05 18:55:11
      Beitrag Nr. 809 ()
      [posting]18.513.669 von Eastside am 30.10.05 18:14:22[/posting]In GELD ern gibts den Clan ja an jeder ECK e:D

      Avatar
      schrieb am 30.10.05 22:30:15
      Beitrag Nr. 810 ()
      Ob die Jungs Ihre Passwörter vergessen haben?????

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      Es kann sich bei diesen Usern natürlich auch um Personen handeln, die überhaupt nichts mit CBB zu tun haben.
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 17:31:32
      Beitrag Nr. 811 ()
      Im Gelderland gab es einmal eine Tafelrunde, die zur Befüllung der Schatullen Ihrer Herrlichkeiten dienlich war. Der Sprecher der Tafelrunde, sein Name war Kreuzritter TorroTocker, erfreute sich jahrelang an der regen Anteilnahme seiner Ehrerbietungen, da er sich nicht um alle Raubzüge gleichzeitig kümmern konnte.
      So erhob er eines guten Tages den Stallburschen Kahrl und den Junker Jöhrg in den Stand des geschäftigen Adels. Es sprach sich sehr schnell in der Tafelrunde herum, das TorroTocker seine Gralshüter fürstlich belohnte. Die fürstliche Entlohnung durfte keinesfalls über dem Satz der Hartzer Konventionen liegen, da die sommerlichen Verlustigungen im mediteranen Wasser mit den Schiffen der Medusa Ihren Preis hatten.
      Es war Ihm gewiss zu Teil, seine Adelsstände Ihre Ersatzbarkeit zu demonstrieren. Nur mit harter Hand und prallem Schwert konnte er die Tafelrunde vor Revolten bewahren.
      Edelritter Jöhrg und Ritter Kahrl führten die Geschäftigkeiten eines Ablegers der Tafelrundengenossenschaft. Es ward wie im Märchen. Man verschickte Pergamente an andere Ritterburgen und schon füllte sich das Füllhorn. Die neu Adeligen wurden mit wenigen Euronen kurzgehalten, da der Kreuzritter TorroTocker hohe Kosten für die Vorhaltung seiner Ritterburg aus dem Füllhorn entnahm. Die Burg hatte der schlaue Kreuzritter auf sein Weib gemünzt. Edelfrau Maahrion konnte so ein unbeschwertes Leben frönen.
      Edelritter Jöhrg und Ritter Kahrl wähnten sich als Teilhaber des Füllhorns und waren erstaunt das Diesem nur wenige Euronen zu entlocken waren. Als Sie Kreuzritter TorroTocker zur Rede stellten verwies Dieser Sie auf die Plätze mit der Begründung daß Sie die Bruderschaft zu Ihm nicht mit Euronen belasten möchten.....
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 17:32:49
      Beitrag Nr. 812 ()
      [posting]18.523.523 von ronxa am 31.10.05 17:31:32[/posting]möchtet ihr mehr....

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 18:06:07
      Beitrag Nr. 813 ()
      [posting]18.523.540 von ronxa am 31.10.05 17:32:49[/posting]Respekt, hier scheint sich eín Erzählertalent zu entwickeln . . . lass mehr hören . . .:cool:
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 19:14:10
      Beitrag Nr. 814 ()
      [posting]18.523.523 von ronxa am 31.10.05 17:31:32[/posting]:cool: na also!

      Werd ich in den Märchen-thread tun, oder kannste auch selber machen :D

      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 19:23:40
      Beitrag Nr. 815 ()
      [posting]18.524.710 von habsburg123 am 31.10.05 19:14:10[/posting]schon drüben im Märchen-thread. :D

      @ ronxa :was is mit Disclaimer?

      Keine Rechtsberatung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 19:25:02
      Beitrag Nr. 816 ()
      [posting]18.523.540 von ronxa am 31.10.05 17:32:49[/posting]jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa:D

      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 19:59:08
      Beitrag Nr. 817 ()
      da Sie noch leben und nicht gestorben sind geht es weiter.....

      Als die kaiserlichen Ermittlungsbehörden aus Düssel am Rhein dem Edelritter Jöhrg und dme Ritter Kahrl an die Rüstung wollten, setzten Sie dem Kreuzritter TorroTocker zu und drohten mit sofortiger Aufgabe Ihrer Frondienste.
      Kreuzritter TorroTocker beschimfte Sie als undankbares Pack, da letzlich nur er und seine Haus und Hofdame Burgfräulein Beretzi die ganze Arbeit verrichtet hatten. Sie schrieben unermüdlich Pergamente an die dummen Ritterburgen und füllten das Horn.
      Die kaiserlichen Ermittlungsbehörden sahen das anders und der Ritter Kahrl wurde mit 1.000.- Euronen und fünf Peitschenhieben Strafe belegt.
      Nach dieser Schmach drohten Edelritter Jöhrg und Ritter Kahrl mit Verrat. Das hatte der Kreuzritter TorroToocker dem gemeinen Gesindel nicht zugetraut. Er schlug sein großes goldenes Buch mit den geeigneten Junkern zur Bewerbung um die Tafelrunde auf und entschied sich den Stallburschen Petaahl in dieses Amt zu berufen. Stallbursche Petaahl kannte den Kreuzritter TorroTocker aus vielen Streif und Kreuzzügen. Was der gute Kreuzritter TorroTocker nicht wusste, Stallbursche Petaahl plante eine List, die Ihn wieder in seinen alten Adelsstand verhelfen könnte, denn Stallbursche Petaahl ist bei vielen gemeinsamen Streif und Kreuzzügen um seine Euronen vom Kreuzritter TorroTocker betrogen worden.
      Kreuzritter TorroTocker war wahrlich ein gerissener Held. Bei fremden Ritterversammlungen konnte er mit seiner List und seinem Wissen im Genossenschaftsrecht viele Euronen in sein Füllhorn packen.
      Da die Gier bekanntlich schon immer die Hirnarbeit beeinträchtigt verschlug es Ihn zu einer großen Burg bei Frankfurt um Sie zu plündern.
      Zu seinem Erstaunen ergaben sich die Rittersleute der Ultimativ Gilde freiwillig. Sie gaben Ihm so viel Euronen wie er transportieren konnte. Leider siegelte der Kreuzritter TorroTocker im Freudentaumel leichtfertig diverses Pergament......

      gleich geht`s weiter

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 20:27:10
      Beitrag Nr. 818 ()
      da Sie noch Leben und nicht Gestorben sind geht es weiter......

      Das Alles und noch vieles mehr wusste auch der Stallbursche Petaahl.
      Kreuzritter TorroTocker lud Ihn zu einer Audienz auf seine Burg im Gelderland. Der Kreuzritter und der Stallbursche wurden sich schnell handelseinig, da der Stallbursche seinem Herrn das Gefühl der Untergebenheit feilbot und allen Anmassungen zustimmte. Im selben Moment rumpelte eine Hundertschaft der kaiserlichen Ermittlungstruppen an die Pforte und stellten die Burg auf den Kopf. Der Kreuzritter TorroTocker war wie von Sinnen. Er flehte um Rat des Stallburschen. Dieser empfahl die wichtigsten Pergamente durch eine Schießscharte den Hofdienern zu reichen und dann bei Ihm einzulagern. Der Kreuzritter TorroTocker stimmte dem Vorschlag des Stallburschen Petaahl zu.
      Stallbursche Petaahl wusste, dass sich von nun an das Blatt wenden wird. Das war sein großer Tag.
      Der Stallbursche Petaahl wurde nun in den Stand eines Adligen berufen und sollte die Geschäfte der Abtrünnigen Edelritter Jöhrg und Ritter Kahrl weiter. Es kam jedoch anders.
      Da die kaiserlichen Ermittlungstruppen vom Kreuzritter TorroTocker nicht abließen und Ihn der Gründung einer bösen Tafelrunde bezichtigten, scharte er seine engsten Vertrauten um sich herum.
      Zobermeister Purzelmann und das Burgfräulein Beretzi sollten die Geschäfte im Fall seiner Inhaftierung weiterführen. Ritter Petaahl bekam den Auftrag, den von Ihm geführten Ableger der Genossenschaft, an die Ostküste zu verkaufen.
      Ritter Petaahl konnte sein Glück nicht fassen. Er besaß nun all die herrlichen Pergamente aus den Händen des Kreuzritters TorroTocker.
      Ritter Petaahl täuschte den Verkauf dem Kreuzritter TorroTocker vor und versteckte alle Pergamente in fernen Ländern......
      Avatar
      schrieb am 01.11.05 20:28:35
      Beitrag Nr. 819 ()
      01.11.2005 16:35

      " Ein gravierender Eingriff in Aktionärsrechte!"

      Für einen Etikettenschwindel hält Reinhild Keitel von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger die neuen Anlegerschutz-Gesetze. Sie erwartet keinen Durchbruch bei Sammelklagen und auch keine Eindämmung von Anfechtungsklagen.

      SdK-Vorstandsmitglied Reinhild Keitel sieht die neuen Anlegerschutz-Regelungen kritisch

      boerse.ARD.de: Bringen die neuen beiden Gesetze UMAG und KapMuG mehr oder weniger Anlegerschutz?

      Keitel: Eigentlich sollten sie mehr Anlegerschutz bringen. Doch in Wirklichkeit handelt es sich um einen Etikettenschwindel.

      boerse.ARD.de: Warum?

      Keitel: Das KapMuG zum Beispiel soll Musterklagen ermöglichen. Die Voraussetzung dafür aber ist, dass jeder Einzelne erst eine Klage einreichen muss, um sich an einer Sammelklage zu beteiligen. Das heißt: Der einzelne Anleger muss das Risiko einer Klage in Kauf nehmen und gegebenenfalls die Kosten für das Verfahren tragen. Wir hätten uns gewünscht, dass eine Musterklage läuft, auch wenn Andere noch nicht Klage erhoben haben. In den USA funktioniert dies. Da reicht es, wenn eine oder zwei Personen klagen. Sobald ein Entscheid verfolgt, können sich Andere anschließen und an der Klagesumme partizipieren. Der Nachteil dabei ist, dass Anwälte honorarmäßig überproportional davon profitieren.

      boerse.ARD.de: Also bringt das KapMuG keinen Durchbruch für den Telekom-Mammutsprozess?

      Keitel: Nein, für die Telekom-Aktionäre wird es nicht einfacher zu klagen.

      boerse.ARD.de: Das UMAG dagegen erleichtert Schadensersatz-Klagen der Aktionäre. Das müsste Sie doch freuen...

      Keitel: Beim Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) geht es unter anderem um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Innenverhältnis von Aktiengesellschaften. Das betrifft die Schädigung eines Unternehmens zum Beispiel durch einen Vorstand, der grob pflichtwidrig gehandelt hat. Das UMAG senkt die Schwelle. Anleger können künftig schon klagen, wenn sie ein Prozent des Grundkapitals oder Aktien mit einem Nennbetrag von über 100.000 Euro besitzen. Bisher war ein Anteil von zehn Prozent des Grundkapitals oder ein Nennbetrag von 500.000 Euro nötig. Das klingt zwar sehr anlegerfreundlich, doch dem Anleger nützt es kaum. Der Schadensersatz geht nicht an den Aktionär, sondern an das betroffene Unternehmen.

      boerse.ARD.de: Mit UMAG soll vor allem erpresserischen oder räuberischen Aktionären das Handwerk gelegt werden. Ist das realistisch?

      Keitel: Diesen Zweck wird das UMAG wahrscheinlich nicht erfüllen. Die Anfechtungsklagen werden sich möglicherweise in ein anderes Feld verlagern – zum Beispiel in Sonderprüfungen. Anleger werden vermehrt Sonderprüfung beantragen. Denn das UMAG hat auch das Sonderprüfungsrecht neu geregelt und das Quorum herabgesetzt.

      boerse.ARD.de: Um Querulanten abzuschrecken, die mit halbstündigen Exkursen Hauptversammlungen blockieren und Anfechtungsklagen provozieren, begrenzt das UMAG die Rede- und Fragezeit der Aktionäre. Ist das nicht ein Eingriff in die Rechte der Aktionäre?

      Keitel: Ja, das ist ein gravierender Eingriff in die Aktionärsrechte. Es gibt immer Gesellschaften, bei denen Vorgänge ausführlich hinterfragt werden müssen. Aktionäre brauchen bestimmte Informationen. Das neue Gesetz beschneidet ihnen nun die Möglichkeit zur Aufklärung. Schon jetzt haben viele Unternehmen das Gesetz antizipiert. Rund 70 Firmen haben in der diesjährigen Hauptversammlungs-Saison Vorratsbeschlüsse zur Satzungsänderung bei der Frage- und Redezeit gefasst.

      boerse.ARD.de: Werden die Aktionäre dann nicht einfach häufiger das Wort ergreifen, um ihre Fragen und Kommentare loszuwerden?

      Keitel: Solche Auswüchse sind denkbar. Wie die Aktionäre auf das UMAG reagieren, wird die kommende HV-Saison zeigen.

      boerse.ARD.de: Werden die HV durch die UMAG-Regelungen künftig kürzer und weniger turbulent?

      Keitel: Nein, das glaube ich nicht. Schon jetzt variieren die Zeiten von Hauptversammlungen gewaltig. Manche Dax-Unternehmen brauchen nur zwei Stunden, um die HV durchzuführen – und das ohne UMAG. Andere Dax-Firmen benötigen zehn Stunden. Da, wo es mehr Erklärungsbedarf gibt, sollte eine HV auch länger dauern dürfen.

      boerse.ARD.de: Zur Durchsetzung von Schadensersatzklagen können sich dank UMAG Aktionäre im Internet in einem Aktionärsforum zusammentun Könnte dies zu einer verstärkten Nutzung des Internets für Schadensersatzprozesse und beim Anlegerschutz führen?

      Keitel: Ja, das Internet wird hier künftig eine stärkere Rolle spielen. Es könnte verstärkt zu einer Plattform für Anleger werden, die Mitstreiter für bestimmte Vorgänge suchen.

      Das Interview führte Notker Blechner.
      Avatar
      schrieb am 01.11.05 20:32:58
      Beitrag Nr. 820 ()
      [posting]18.535.733 von nkelchen am 01.11.05 20:28:35[/posting]Danke !
      sehr Interessant......:D
      Swoasik
      Avatar
      schrieb am 01.11.05 22:22:06
      Beitrag Nr. 821 ()
      [posting]18.525.596 von ronxa am 31.10.05 20:27:10[/posting]Da Märchen normalerweise gerecht enden, kann der Ritter Petaahl damit keinesfalls durchkommen!:eek:

      Ganz persönliche Meinung von habsburg
      Avatar
      schrieb am 01.11.05 22:23:58
      Beitrag Nr. 822 ()
      [posting]18.535.733 von nkelchen am 01.11.05 20:28:35[/posting]Anleger werden vermehrt Sonderprüfung beantragen. Denn das UMAG hat auch das Sonderprüfungsrecht neu geregelt und das Quorum herabgesetzt

      Das dürfte für den ICG ein ganz wichtiger Satz sein.

      Persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 07:38:47
      Beitrag Nr. 823 ()
      Den Lahmär....n und Feiglingen unter den Aktionären,die nur Ankündigen und Zetern,hilft das B U M er A n G auch nicht weiter.
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 09:14:30
      Beitrag Nr. 824 ()
      [posting]18.537.024 von habsburg123 am 01.11.05 22:22:06[/posting]Ritter Petaahl soll bestraft werden???....und der Kreuzritter TorroTocker kommt davon???....bin ich im falschen board???....oder haben die alle ID`s aufgekauft...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 10:33:37
      Beitrag Nr. 825 ()
      da sie nicht gestorben sind und noch heute leben geht es weiter....

      alsdann der erdelritter jöhrg an der großen weiten welt schnupperte, wollte er es dem Kreuzritter TorroTocker gleichtun und sein eigenes hörnchen füllen. Da viele ritter der tafelrunde sich eines guten schlafes nicht rühmen konnten, dachte sich der edelritter jöhrg, dass eine heilsame unterlage im schlafgemach der rittersleut für wohlbefindliche träume sorgen kann. Er reiste in ferne länder und fand einen schlafgemachexperten, der durch eiserne einlagen in den betten für süße träume sorgen konnte. Da dachte der edelritte jöhrg an seine wohlverdienten mitstreiter und wie sie die lug und trug träume in den nächten loswerden konnten. Jawohl, es ging ihm um das wohlbefinden der tafelrunde und um die bedingungslose achtung des Kreuzritters TorroTocker, wo er doch durch seine unverschämtheiten in ungnade fiel.
      So schenkte er zur wiedergutmachung dem Kreuzritter TorroTocker eine nacht auf einer wundermatte, denn der TorroTocker hatte immer schlechte träume und große rückenschmezen von den füllhorntransporten. Alle waren gespannt auf das urteil des Kreuzritters TorroTocker. Sollte der edelritter jöhrg schon wieder in ungnade fallen. Die räuber unter ihnen häscherten leichenduft. So trat der Kreuzritter TorroTocker an die Tafel und berichtete von einer wundersamen heilung. Alle starrten indes auf seine rüstung, die im bereich der hüfte eine große beule hatte. Das morgentliche dritte bein hatte sich auf wundersame weise nach jahrelanger enthaltung wieder aufgerichtet und die hofdamen werden es ihm danken. Er schlug den edelritter jöhrg zum kreuzritter und empfahl seine erfindung einem pfarrer namens fliege und vielen anderen in fernen ländern.....http://www.mdr.de/brisant/gesundheit/1190130.html

      bald geht es weiter....
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 10:45:41
      Beitrag Nr. 826 ()
      [posting]18.539.996 von ronxa am 02.11.05 10:33:37[/posting]Ist ja richtig tote Hose hier heute morgen... :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 11:01:49
      Beitrag Nr. 827 ()
      [posting]18.540.154 von crude_facts am 02.11.05 10:45:41[/posting]es gibt viele lebende legenden....

      einer davon ist dschingis_axelo aus der höhle. er kämpfte mit dem Kreuzritter TorroTocker auf vielen schlachten vor anderen burgen. Die blumige alle im shadow feld in düssel am rhein war eine prachtschlacht gegen die englischen horden aus dem morgenland.....

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 11:09:29
      Beitrag Nr. 828 ()
      [posting]18.540.154 von crude_facts am 02.11.05 10:45:41[/posting]Naja, bis auf TorroTockers Hose eben :D

      "качаются яйца" mit blechernem Echo....:D
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 15:51:48
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 16:05:26
      Beitrag Nr. 830 ()
      [posting]18.544.152 von 4.Etage am 02.11.05 15:51:48[/posting]Und das am Allerheiligen :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 16:21:05
      Beitrag Nr. 831 ()
      Tschuldigung, daß ich lache:laugh::laugh::laugh:

      adhoc ist mir sofort der Song von Trio eingefallen:

      Los Paul, Du musst ihm voll in die E... hau`n

      http://www.musicline.de/de/product/602498100615

      (CD 2 1.Song Demo Version):D
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 16:53:43
      Beitrag Nr. 832 ()
      [posting]18.544.152 von 4.Etage am 02.11.05 15:51:48[/posting]so ist das, wenn man über dritte seine schulden begleichen möchte...da ist er endlich an die richtige abteilung geraten...
      ein dreifach spütz hauropp....(war der nicht auch nebenintervinient????)

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 17:00:01
      Beitrag Nr. 833 ()
      wo ist denn plötzlich die Posting vom User "4.Etage" hin? Eben war es noch da!
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 17:13:43
      Beitrag Nr. 834 ()
      [posting]18.545.314 von Pafu am 02.11.05 17:00:01[/posting]das ist echt mühsam für die jungs das board tag und nacht im auge zu halten....weiter so....

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 17:22:46
      Beitrag Nr. 835 ()
      ich habs gesehen
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 17:27:34
      Beitrag Nr. 836 ()
      Bin gerade erst online....

      Was stand denn in diesem Beitrag von 4.Etage?

      V.
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 17:43:53
      Beitrag Nr. 837 ()
      [posting]18.545.751 von Veronique am 02.11.05 17:27:34[/posting]sinngemäß bzw. wahrheitsgemäß lief die sache wie folgt ab;

      es gibt einen schuldner im gelderland, der bevorzugt dritte für seine finanziellen verpflichtungen aufkommen lassen möchte....hier sollte ein berliner geschäftsmann über die besagte nebenintervention abkassiert werden....vereinfacht dargestellt; schulden= 3.500 Euro (für liebesdienste oder was auch immer, denn wennsu war auch dabei..blowjob???) rechtskosten aus der intervention= 8.000.- Euro...der anwalt behält 3.500.- Euro und der rest wird an den gläubiger ausgekehrt....so bezahlt der erfinder des systems seine verbindlichkeiten oder füllt sein hörnchen....unglaublich aber wahr

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 17:50:22
      Beitrag Nr. 838 ()


      hier nochmal für alle die es nicht gelesen haben
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 17:53:58
      Beitrag Nr. 839 ()
      [posting]18.545.976 von ronxa am 02.11.05 17:43:53[/posting]:eek:

      Liebe, Sex, oder Mitleid ?!
      Na ja, Hauptsache es scheuert....

      Darauf ein 3faches
      Wenitasu

      ;)
      nk
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 17:54:32
      Beitrag Nr. 840 ()
      Nach Rücksprache mit den Eheleuten Zapf, sowie RA Zachriat...
      hier ein genehmigtes Posting o.a. Parteien.





      4.te
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 18:03:07
      Beitrag Nr. 841 ()
      [posting]18.546.154 von 4.Etage am 02.11.05 17:54:32[/posting];)

      Etwas blasse Farben..
      :confused:
      nk
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 18:08:08
      Beitrag Nr. 842 ()
      [posting]18.546.315 von nkelchen am 02.11.05 18:03:07[/posting]:D

      Danke
      nk
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 18:08:56
      Beitrag Nr. 843 ()
      [posting]18.546.315 von nkelchen am 02.11.05 18:03:07[/posting]Na ja...andere haben es ja bunt genug getrieben...da tut ein wenig "Blässe" mal ganz gut ;)
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 18:10:02
      Beitrag Nr. 844 ()
      [posting]18.546.315 von nkelchen am 02.11.05 18:03:07[/posting]der Inhalt ist wichtig.....nicht die Farben!! die kommen später...aber ins Gesicht.
      Swoasik
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 18:13:59
      Beitrag Nr. 845 ()
      [posting]18.546.406 von swoasik am 02.11.05 18:10:02[/posting];)

      der Server ging nicht gleich..
      nu funzt es ja -
      und wie !!

      ;)
      nk
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 18:22:29
      Beitrag Nr. 846 ()
      [posting]18.546.406 von swoasik am 02.11.05 18:10:02[/posting]Dabei kann es sich aber wohl nur um Zornesröte handeln (vielleicht auch ein dezentes grün) - Schamesröte dürfte den Geschwärzten wohl eher fremd sein.

      j
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 18:37:58
      Beitrag Nr. 847 ()
      oh weia...gegen god father prof.prof.dr.dr. steiermark aus heidelbronn wird ermittelt...geinsame machenschaften mit Kreuzritter TorroTocker...da suhlt sich ja ne richtige prachtsau in den beschlagnahmten unterlagen...ich freu mich schon auf`s wochenende...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 18:53:51
      Beitrag Nr. 848 ()
      :cool:

      Endlich mal wieder Action.
      Sowas speichert man aber sofort,wie ich.

      Aber 4.Etage, über den Namen des RA`s und dem Urteil, sowie den Postings und /oder seinen eigenen gespeicherten Daten kommt man schnell an den Namen des Nebenbuhlers, ähh Nebendingsdas.

      Also nochmals schwärzen bitte.

      Gruß RJB;)
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 18:57:36
      Beitrag Nr. 849 ()
      :cool:

      ....und im Übrigen ist das eine grundgemeine Schweinerei was Eckes da gemacht hat.

      Klaus, dem würd ich aber eine Klinke im Sack treten,glaub mir.

      Gruß RJB:p
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 20:34:48
      Beitrag Nr. 850 ()
      [posting]18.547.120 von Juchheissa am 02.11.05 18:57:36[/posting]nu mal ruhig Brauner, immer mit der Ruhe, hier wird nicht
      getreten, ganz entspannt erst Weichspülen, dann Bleichen,
      dann Trocknen, dann Legen, dann Falten und dann in die
      ECKe zu den anderen Sachen legen. Nach 14 Tagen wieder
      rausholen, schön durchschwitzen, schön nass machen und
      wieder alles auf Beginn stellen, meinen die

      Raketeningenieure
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 20:41:42
      Beitrag Nr. 851 ()
      :cool:

      3 Idents?

      Gruß RJB:cool:
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 20:50:17
      Beitrag Nr. 852 ()
      :D

      Das Schloss, von Pedaal dem Grossen:


      ;)
      nk
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 21:29:36
      Beitrag Nr. 853 ()
      [posting]18.548.548 von nkelchen am 02.11.05 20:50:17[/posting]nee, ihr seit euch auch für keinen schlag unter die gürtellinie zu schade....die e-dry gehört dem schwiegervater des vorstandes unserer allerliebst mallorca lifestyle ag....

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 21:36:01
      Beitrag Nr. 854 ()
      Und dann warens mit allen Geldern verschwunden:cry:

      Drum prüfe wer sich ewig bindet.


      Das Wort zum Donnerstag sprach heute
      F arrer Doktor S ommerauer

      ;)
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 21:50:11
      Beitrag Nr. 855 ()
      [posting]18.539.025 von ronxa am 02.11.05 09:14:30[/posting]Nein, nein, nein, das kann nicht sein!!!!!!!!!!!!!

      persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 21:58:34
      Beitrag Nr. 856 ()
      [posting]18.548.928 von Fondssicher am 02.11.05 21:36:01[/posting]Anfänger jagen Geld.Dir hilft nicht mal Beten.
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 22:07:19
      Beitrag Nr. 857 ()
      [posting]18.549.148 von wintertraum am 02.11.05 21:58:34[/posting]:D

      So ein lieber Mensch!

      Gruß
      fs

      Alarm, die Ressen kommen...
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 08:13:23
      Beitrag Nr. 858 ()
      rainer kahlschlag wird sich schon bald in eine neue rolle versetzt sehen...der könig vom gelderland spielt seit der ar sitzung die opferrolle und schiebt seinen ceo fs für alle schandtaten an die front...fehlt nur noch, dass er sein amt niederlegt und dem gericht die missstände kundgibt

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 08:16:33
      Beitrag Nr. 859 ()
      [posting]18.550.985 von ronxa am 03.11.05 08:13:23[/posting]Wieder ein Märchen ;):D

      Allgemein gesprochen weiß die Märchenforschung zu berichten, dass in Märchen immer ein wahrer Kern ist.

      persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 08:18:41
      Beitrag Nr. 860 ()
      [posting]18.550.985 von ronxa am 03.11.05 08:13:23[/posting]Da muss der fs aber aufpassen, dass er nicht versehentlich mit fs verwechselt wird.

      Und umgekehrt.;)

      Persönliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 08:30:23
      Beitrag Nr. 861 ()
      [posting]18.551.011 von habsburg123 am 03.11.05 08:16:33[/posting]nur die niederlegung war spekulation....diese folgerung erlaubte ich mir aufgrund seiner bisherigen verhaltensweisen....wegen weisser weste und so....unser lieber kahlschlag wird nun verraten und verkauft....der könig von gelderland war schließlich nur ar und hat immer alle vor dem bösen wolf und den unberechenbaren euronenmärkten gewarnt....und dieser ausser kontrolle geratene gf der ohjeohwe invenstors hat diese bösen klagen und interventionen ganz alleine ohne insiderwissen ausgeheckt....und natürlich auch kassiert....das hatte die frau grundel wohl falsch verstanden mit der einladung zur wm....

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 09:18:50
      Beitrag Nr. 862 ()
      [posting]18.551.122 von ronxa am 03.11.05 08:30:23[/posting]Sollte aus Dr. Kahlschlag Dr. Kimble werden?
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 11:07:52
      Beitrag Nr. 863 ()
      Moin...

      Mich würde ja mal interessieren... ob Eck die Unterlassungserklärung unterschrieben hat...;-) Gibts da Infos? 4. Etage?

      Soweit so gut...

      @habsburg: Betr: ICG: Herzlichen Glückwunsch....;-)

      Gruss
      Wolf

      ...der leise im Hintergrund schleicht...und gerne in seinen Möglichkeiten hilft, wenn er gefragt wird...
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 11:30:59
      Beitrag Nr. 864 ()
      [posting]18.553.392 von wolfmoney am 03.11.05 11:07:52[/posting]Willst Du etwa ein paar Spezialisten vom Moskau-Meinungsbildungsunterstützungsservice vorbeischicken, die ihm hilfreich seine zittrige Hand führen...? :D
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 11:48:01
      Beitrag Nr. 865 ()
      [posting]18.551.603 von danos am 03.11.05 09:18:50[/posting]:rolleyes:

      Bist Du wieder dabei ??
      nk
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 12:48:02
      Beitrag Nr. 866 ()
      [posting]18.553.392 von wolfmoney am 03.11.05 11:07:52[/posting]völlig unerheblich ob er heute oder morgen die unterlassung und den schadenersatz unterschreibt, oder ob er sich auf einen Prozess einlässt...weichspülen...kochen...trocknen...legen....wir bereiten ihm einen neuen lebensinhalt und ihm völlig fremde perspektiven...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 14:59:16
      Beitrag Nr. 867 ()
      [posting]18.554.084 von nkelchen am 03.11.05 11:48:01[/posting]Mache es wie reko.
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 16:20:34
      Beitrag Nr. 868 ()
      [posting]18.553.794 von crude_facts am 03.11.05 11:30:59[/posting]Sind das Aktionäre?

      Persönliche Frage von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 16:21:37
      Beitrag Nr. 869 ()
      [posting]18.556.385 von danos am 03.11.05 14:59:16[/posting]Mensch danos, du machst doch immer selber Dein Ding, denke ich!

      Persönliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 17:34:12
      Beitrag Nr. 870 ()
      [posting]18.556.385 von danos am 03.11.05 14:59:16[/posting]hi danos

      verzapf mir aber keine winter(alb) träume ;)


      gruß reko
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 18:14:48
      Beitrag Nr. 871 ()
      [posting]18.559.261 von regenkobold am 03.11.05 17:34:12[/posting]Bei uns sind es jetzt noch 17 °. Von wegen Winter.
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 18:18:13
      Beitrag Nr. 872 ()
      [posting]18.559.901 von habsburg123 am 03.11.05 18:14:48[/posting]werte frau habsburg;):D

      oder sollte ich schreiben.... die letzte "mohikanerin" ?

      bei uns auch...hoch waren 22°


      aber die winter(alb)träume kommen noch ;)

      persönliche meinung von reko:)
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 19:52:57
      Beitrag Nr. 873 ()
      [posting]18.559.940 von regenkobold am 03.11.05 18:18:13[/posting]Tagsüber war das bei uns auch so, mittags saßen die Leute in Straßencafes,ohne Mantel oder so,im schönsten Sonnenschein :)
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 19:57:31
      Beitrag Nr. 874 ()
      [posting]18.561.767 von habsburg123 am 03.11.05 19:52:57[/posting]Auch vermute ganz stark, dass für den einen oder anderen noch Albträume kommen, könnte auch schon eher sein, bis zum Winter ist`s ja noch lang.;)

      Kann mich auch irren,und der Albtraum hat schon begonnen,wer weiß?

      Ganz persönliche Meinung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 20:07:16
      Beitrag Nr. 875 ()
      [posting]18.559.940 von regenkobold am 03.11.05 18:18:13[/posting]hab gerade mit Chief Wahoo telefoniert:

      Er meinte, die Indianer seines Stammes haben sich noch nie an einem Thermometer orientiert. Jahreszeiten sind dann, wenn man sie fühlt. Ihm ist grad ziemlich warm.

      Seine Wetterprognose: der kalendarische Winter könnte weiterhin eher heiß und feucht werden. Schau´mer mal!

      j
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 20:22:36
      Beitrag Nr. 876 ()
      [posting]18.562.077 von StA am 03.11.05 20:07:16[/posting]
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 20:28:13
      Beitrag Nr. 877 ()
      [posting]18.562.370 von Fondssicher am 03.11.05 20:22:36[/posting]Die Staatsanwaltschaft ermittelt:eek:

      Avatar
      schrieb am 03.11.05 20:44:33
      Beitrag Nr. 878 ()
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 20:46:30
      Beitrag Nr. 879 ()
      [posting]18.562.475 von Fondssicher am 03.11.05 20:28:13[/posting]Staatsanwaltschaft Köln, 115 Js 96/05 ,wenn ich irre?

      Das meinst Du doch, oder,fs?

      Persönliche Meinung von

      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 20:50:09
      Beitrag Nr. 880 ()
      [posting]18.562.639 von habsburg123 am 03.11.05 20:46:30[/posting]Da geht es um Bankrott, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.



      Persönliche Meinung von Habsburg, keine Rechts- oder Anlageberatung
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 20:54:54
      Beitrag Nr. 881 ()
      [posting]18.562.668 von habsburg123 am 03.11.05 20:50:09[/posting]Gegen wen ging das noch mal? Hmmm.

      Komm immo nicht drauf,fällt mir aber sicher wieder ein.

      Kannst Du mir weiterhelfen, fs? Du kennst Ihn doch ganz gut, oder?

      Persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 20:58:53
      Beitrag Nr. 882 ()
      :rolleyes: Sorry StA, der Antwortbezug von meinem Posting #778 war nicht auf deinen Beitrag bezogen.
      Da habe ich mich verklickt!

      Gruß
      fs

      (Leise rieselt der Kalk...)
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 21:00:27
      Beitrag Nr. 883 ()
      [posting]18.562.732 von habsburg123 am 03.11.05 20:54:54[/posting]Ich kenne wen ganz gut?
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 21:03:20
      Beitrag Nr. 884 ()
      [posting]18.562.774 von Fondssicher am 03.11.05 20:58:53[/posting]Na, bloß gut.

      Ich versuche schon ne ganze Weile, meinen Hund dazu zu bringen. Dabei ist mir überhaupt nicht aufgefallen, dass ich gar keinen Hund habe:laugh::laugh::laugh:

      Aber Hauptsache es wird ermittelt.

      j
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 21:08:27
      Beitrag Nr. 885 ()
      [posting]18.562.822 von StA am 03.11.05 21:03:20[/posting]Aber einen Comp hast Du?

      :D





      Gruß

      fs

      (Der hofft niemals solch eine Meldung im Realcomputerlife zu sehen :cry: )
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 21:12:13
      Beitrag Nr. 886 ()
      [posting]18.562.794 von Fondssicher am 03.11.05 21:00:27[/posting]Na den, gegen den da ermittelt wird von der Staatsanwaltschaft in Köln zum Aktenzeichen 115 Js 96/05.

      Oder irre ich mich? Komme immo einfach nicht auf den Namen. Aber Du kennst ihn,da bin ich sicher.

      Erklenz fällt mir noch dazu ein. Da kommt er her,glaube ich.

      Ganz persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 21:16:23
      Beitrag Nr. 887 ()
      Ach den!

      Den kennst DU doch viel besser!

      Gruß
      fs
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 21:21:51
      Beitrag Nr. 888 ()
      [posting]18.563.025 von Fondssicher am 03.11.05 21:16:23[/posting]Weiß ich nicht. Aber der Name will mir einfach nicht einfallen! Wie war der noch gleich?
      Hat gestimmt ne hohe Handy-Rechnung bei den vielen Auslandsgesprächen!


      Persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 21:29:17
      Beitrag Nr. 889 ()
      [posting]18.563.098 von habsburg123 am 03.11.05 21:21:51[/posting]Bilder sgen mehr als Worte (manchmal):cool:



      Sagt sich vielleicht so manche(r)?;)

      gruß
      fs
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 21:34:12
      Beitrag Nr. 890 ()
      [posting]18.563.172 von Fondssicher am 03.11.05 21:29:17[/posting]Aber nicht für mich



      persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 21:37:49
      Beitrag Nr. 891 ()
      :look:
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 21:43:13
      Beitrag Nr. 892 ()
      [posting]18.563.235 von habsburg123 am 03.11.05 21:34:12[/posting]Bin jetzt wech, Ihr wißt ja, der Hund:D
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 21:48:37
      Beitrag Nr. 893 ()
      [posting]18.563.235 von habsburg123 am 03.11.05 21:34:12[/posting]Na ja, dieses Bildchen schildert möglicherweise unser Strickmuster:

      Man achte auf 2 Punkte:

      Hauswirtschaftliche Fähigkeiten
      Gefährliche Unternehmungen


      Avatar
      schrieb am 04.11.05 04:21:37
      Beitrag Nr. 894 ()
      [posting]18.563.098 von habsburg123 am 03.11.05 21:21:51[/posting]Auch Du meinst den:



      Wirst Du denn auch zum Fall 115 Js 96/05 geladen und etwas dazu sagen müssen? :D
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 08:26:32
      Beitrag Nr. 895 ()
      [posting]18.566.443 von 4ju1 am 04.11.05 04:21:37[/posting]Ich weiß es nicht.

      Werde ich geladen, muss ich wahrheitsgemäß aussagen, denn ein Zeugnisverweigerungsrecht kann ich nicht erkennen.

      Persönliche Meinung von Habsburg,keine Rechts- Steuer-oder Anlageberatung
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 08:33:28
      Beitrag Nr. 896 ()
      [posting]18.563.407 von Fondssicher am 03.11.05 21:48:37[/posting]:D

      Wußte ich es doch!

      Männer haben nicht das mindeste Veständnis für Geld-/Wert-/Finanzdinge, während Frauen da den angeborenen Riecher haben.:cool:

      Persönliche Teil-Interpretation von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 08:35:06
      Beitrag Nr. 897 ()
      [posting]18.568.597 von habsburg123 am 04.11.05 08:33:28[/posting]Dem einen oder anderen männlichen Exemplar mag in Finanzdingen die Faule-Ausreden-Drüse begrenzt weiterhelfen

      Persönliche Teil-Interpretation von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 09:50:45
      Beitrag Nr. 898 ()
      [posting]18.568.624 von habsburg123 am 04.11.05 08:35:06[/posting]Für unsere Stärken werden wir geliebt:D
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 10:22:48
      Beitrag Nr. 899 ()
      [posting]18.557.762 von habsburg123 am 03.11.05 16:21:37[/posting]Klar, mache ich mein Ding selber. Trotzdem bin ich der gleichen Ansicht wie Reko.

      Dir noch herzlichen Glückwunsch zur Wahl als Vorsitzende. Innerhalb von noch nicht einmal einem jahr drei Vorsitzende - sollte man da nicht besser herzliches Beileid wünschen? Denk` an Münte.
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 10:52:51
      Beitrag Nr. 900 ()
      [posting]18.570.726 von danos am 04.11.05 10:22:48[/posting]woran du ja nicht gerade unbeteiligt bist:cry:ausser grosse sprüche kloppen kam ja wenig konstruktives rüber:eek:
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 19:49:33
      Beitrag Nr. 901 ()
      [posting]18.570.726 von danos am 04.11.05 10:22:48[/posting]Danke für die Glückwünsche.

      Ich denke nicht an Münte, ich denke an den Verein und die kommende ao HV.

      Beileid braucht weder der Verein noch ich, schließlich ist er durch die überwundenen Probleme stärker und nicht schwächer geworden. Das ist es, was zählt, meine Meinung.

      Persönliche Meinung von Habsburg
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 21:18:06
      Beitrag Nr. 902 ()
      [posting]18.571.106 von Leodax am 04.11.05 10:52:51[/posting]Ich hatte nicht Dich angeschrieben, sondern habsburg. Und wenn Du schon Deinen Senf dazugeben musst, was hatte ich mit Euren Vorstandsquerelen zu tun?

      Du warst Vorstandsmitglied und hast hingeschmissen, nicht ich!

      Und ob ich meine "Sprüche" für mich umsetze, kannst Du nicht beurteilen. Ich habe nur keine Lust, es für Leute wie Dich zu tun.
      Avatar
      schrieb am 04.11.05 22:03:53
      Beitrag Nr. 903 ()
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 14:50:12
      Beitrag Nr. 904 ()
      bald können wir für die cbb titanen ein strafrechtliches ermittlungsranking einführen...krimineller des monats oder so...100 Js 8862/05 für den König vom Gelderland ...und...100 Js 8923/05 für Hofdame Beretzi ...
      der König verlangt halt viel seinen schergen ab...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 14:58:02
      Beitrag Nr. 905 ()
      [posting]18.602.819 von ronxa am 05.11.05 14:50:12[/posting]:eek:

      Titanen ??
      stehen im Tor des FCBayern....

      hier handelt es sich doch eher um Klingonen.

      nk
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 15:06:46
      Beitrag Nr. 906 ()
      [posting]18.602.846 von nkelchen am 05.11.05 14:58:02[/posting]:laugh: :laugh: raumschiff cbb hebt ab zum planeten der affen mit den terror klingonen an bord...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 16:27:34
      Beitrag Nr. 907 ()
      [posting]18.602.874 von ronxa am 05.11.05 15:06:46[/posting]:laugh:

      nk
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 17:39:48
      Beitrag Nr. 908 ()
      [posting]18.602.819 von ronxa am 05.11.05 14:50:12[/posting]Wenn ich mir die Aktenzeichen so ansehe, habe ich das richtig in Erinnerung, dass die 100 vorne im Aktenzeichen in beiden Fällen auf ein und denselben ermittelnden Staatsanwalt deutet?

      Keine Rechtsberatung, persönliche Frage von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 17:41:51
      Beitrag Nr. 909 ()
      [posting]18.603.509 von habsburg123 am 05.11.05 17:39:48[/posting]Wegen welchen Straftatbestandes wird denn ermittelt?

      Weiß Du das?

      Keine Rechtsberatung, persönliche Frage von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 17:43:49
      Beitrag Nr. 910 ()
      [posting]18.603.527 von habsburg123 am 05.11.05 17:41:51[/posting]Die Frage richtet sich an ronxa, hab falsch geklickt.

      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 18:12:32
      Beitrag Nr. 911 ()
      [posting]18.603.509 von habsburg123 am 05.11.05 17:39:48[/posting]Meine Referendar-Ausbildung ist ewig her, Straftaten waren nie mein Ding.
      Aber ich hab da was im Hinterkopf.

      Wenn ein und derselbe Staatsanwalt in zwei Verfahren tätig sein sollte, gegen 2 Leuten, die möglicherweise miteinander zu tun haben, kann man dann ausschließen, dass die Verfahren irgendwie zusammengefügt werden? Weil......

      Alles nur hypothetische persönliche Überlegungen, keine Rechts- oder Anlageberatung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 20:18:06
      Beitrag Nr. 912 ()
      [posting]18.603.860 von habsburg123 am 05.11.05 18:12:32[/posting]genauso ist es habsburg123...ein verfahren...ein fall...ein staatsanwalt...das ist die geschichte mit zeugin grundel in sachen ohjeohwe investors usw...aktenzeichen vom fliegenkönig fs wird bald folgen...was verwundert ist, dass die sta so schnell reagiert...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 20:45:00
      Beitrag Nr. 913 ()
      [posting]18.603.527 von habsburg123 am 05.11.05 17:41:51[/posting]Weisst du, Das Internet ist ne geile Sache..... ;)

      zu Aktenzeichen : 100 Js 8862/05

      Ergebnis: Ihre Eingabe: 100 Js 8862/05
      Registerzeichen: Js
      zentrales Register für Ermittlungsverfahren in Straf- und Bußgeldsachen
      Behörde(n): Staatsanwaltschaft (StA)

      Die Akte wurde im Jahr 05 als 8862. Sache angelegt.


      Beim Tatbestand darf natürlich spekuliert werden.......;)

      http://www.rechtsgelehrter.de/wissen/aktenzeichen.php4
      http://www.landgericht-aurich.niedersachsen.de/master/C78257…
      http://www.rechtsgelehrter.de/wissen/zeichenabfrage.php4
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 21:12:41
      Beitrag Nr. 914 ()
      [posting]18.604.986 von Knetemann am 05.11.05 20:45:00[/posting]:eek:
      Das Internet ist wirklich ne geile Sache:cool:
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 21:21:13
      Beitrag Nr. 915 ()
      [posting]18.605.084 von gsx1100e am 05.11.05 21:12:41[/posting]jepp !! :D:laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.11.05 22:21:48
      Beitrag Nr. 916 ()
      [posting]18.604.986 von Knetemann am 05.11.05 20:45:00[/posting]Registerzeichen: Js
      zentrales Register für Ermittlungsverfahren in Straf- und Bußgeldsachen
      Behörde(n): Staatsanwaltschaft (StA)

      Die Akte wurde im Jahr 05 als 8862. Sache angelegt.


      Der Teil war schon klar. Alle Akten, die ich bei der Staatsanwaltschaft zu bearbeiten hatte, hatten das "Js",
      so wie alle Zivilsachen bei der Kammer am Landgericht das "O" im Aktenzeichen hatten.

      Mir ging es um die Zahl 100 vor dem Js.

      Bei der Zivilkammer war das so: Bei der 4. Zivilkammer am Landgericht begannen alle Aktenzeichen mit "4 O ", bei der 7. Kammer mit "7 0" Die erste Zahl des Aktenzeichens war also der Hinweis auf die interne Zuständigkeit, den "Bearbeiter".

      Daher meine Vermutung des gleichen bearbeitenden Staatsanwalts, da beide Aktenzeichen mit "100 Js" beginnen.

      Gute links, die Du da gefunden hast.

      Gut n8

      Bin wahrscheinlich erst Mittwoch wieder online.

      CU

      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 06.11.05 11:45:09
      Beitrag Nr. 917 ()
      [posting]18.605.459 von habsburg123 am 05.11.05 22:21:48[/posting]das wird kein home run für die beschuldigten...soviel ist sicher...schon gar nicht im hinblick der ermittlungen in sachen go2public ag und mallorca lifestyle ag...da wurde die aktenlage mit neuen erkenntnissen so richtig aufgepumpt...time to say goodbye...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 06.11.05 12:01:52
      Beitrag Nr. 918 ()
      [posting]18.605.459 von habsburg123 am 05.11.05 22:21:48[/posting]joh,

      das dachte ich mir, Habsurg ;)

      Ich kenne Staatsanwaltschaften, die die Zuständigkeiten der Sachbearbeitung alphabetisch ausrichten.
      Das bedeutet, das für den Anfangsbuchstaben des Familiennamens der Beschuldigten immer derselbe oder die gleiche Gruppe von STA`s zuständig ist.

      z.B.

      A - E bearbeitet die Gruppe 01
      F - J bearbeitet die Gruppe 02
      K - O bearbeitet die Gruppe 03

      usw.....

      Wobei es natürlich Überschneidungen zwischen den Gruppen gibt ;)


      Knetemann
      Avatar
      schrieb am 06.11.05 13:35:45
      Beitrag Nr. 919 ()
      Das Internet ist wirklich ne tolle Sache.

      Davon ausgehend, dass die Staatsanwalt den Anfangsverdacht wegen (einer) Straftat(en) gegen den König vom Gelderland und die Hofdame Beretzi hegt, die zufällig in Geldern begangen wurden (Lokalitätsprinzip der RiStBV Nr. I 1 2 Abs. 1):

      Dann wäre da die StA Kleve zuständig. Dort gibt es die Aktenzeichen nach Abteilung: "...Hinweis: Die für Sie zuständige Abteilung steht vor den Buchstaben des Aktenzeichens..." (Quelle: http://www.sta-kleve.nrw.de/) also in diesem Falle die Nummer 100 trägt. Die Durchwahl der Abteilung ist übrigens die 112 - BRANDgefährlich.

      Da in der StA Kleve laut HP 34 Staats- und Amtanwälte sind und annähernd ebenso viele Abteilungen existieren, wäre davon auszugehen, dass beide Personen Post von ein und demselben StA erhalten.

      Hätte natürlich auch alles in Köln passiert sein können, da sitzt schließlich die ein oder andere Gesellschaft. Nur die StA Köln hat ihre Abteilungen in den einstelligen ganzen Zahlen begonnen zu zählen (Quelle: http://www.sta-koeln.nrw.de/). Sind dadurch offensichtlich nicht bis 100 gekommen. Sollte damit wegfallen.

      Und, ach ja - es gibt da auch gewisse Regeln bei Sammelverfahren, insbesondere was die Zuständigkeit betrifft. Aber davon habe ich gleich überhaupt keine Ahnung.

      Überhaupt ist das alles nur ein Mix aus Daten der genannten StA und persönlichen Vermutungen, also

      alles nur meine persönliche Meinung

      j
      Avatar
      schrieb am 06.11.05 15:15:41
      Beitrag Nr. 920 ()
      [posting]18.622.243 von StA am 06.11.05 13:35:45[/posting]Jepp,

      und hier :

      http://www.advocat24.de/user_files/tabellen/Registerzeichen.…

      sieht man auf Seite 4

      unter JS, dass es sich um ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft handelt !

      Knetemann

      den nun auch die dazugehörenden Tatbestände interessieren würden :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.11.05 16:12:33
      Beitrag Nr. 921 ()
      [posting]18.622.607 von Knetemann am 06.11.05 15:15:41[/posting]es ist von falscher eidesstattlicher versicherung/aussage die rede....

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 06.11.05 16:54:21
      Beitrag Nr. 922 ()
      [posting]18.623.138 von ronxa am 06.11.05 16:12:33[/posting]ui,

      .....auch bekannt in welchem Zusammenhang denn die "falsche eidesstattliche" abgegeben wurde ?

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.11.05 17:40:01
      Beitrag Nr. 923 ()
      [posting]18.623.383 von Knetemann am 06.11.05 16:54:21[/posting]es geht sich um die übergabe eines abberufungsschriftsatzes mit angeblichen zeugnis der frau grandel und der frau schwarz von der cbb...der in dem strafverfahren beschuldigte, hatte in einmem gerichtsverfahren vor dem landgericht zu köln seine aussage zu protokoll gegeben und von eidesstatt versichert, daß er am 8.8.2005 im hause der cbb die erwähnten schriftsätze unter zeugnis der genannten damen ausgehändigt hatte...der in dem verfahren vor dem landgericht unterlegene, hat daraufhin strafanzeige erstattet, weil er zu diesem zeitpunkt einen geschäftlichen termin unter zeugen im kaufhof galeria in düsseldorf hatte und auch die bahnfahrkarte mit der verbundenen kreditkartenzahlung auf seinen namen in der fraglichen zeit nachweisen kann...ferner ist zweifelhaft, dass der im strafverfahren beschuldigte, sich die übergabe der abberufung hat nicht quittieren lassen...das ist sehr ungewöhnlich...wie es aussieht wussten die zeuginnen nichts von ihrem glück als zeuginnen für die ominöse übergabe am 8.8.2005 dienlich gewesen zu sein (wie man aus sicherer quelle verlauten lies)....

      ist die recherche exakt genug????

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 06.11.05 18:23:39
      Beitrag Nr. 924 ()
      Avatar
      schrieb am 06.11.05 18:35:32
      Beitrag Nr. 925 ()
      [posting]18.623.517 von ronxa am 06.11.05 17:40:01[/posting]:cool: ach DAS war das....:D
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 08:23:28
      Beitrag Nr. 926 ()
      [posting]18.624.233 von gsx1100e am 06.11.05 18:35:32[/posting]seht euch mal amitelo an...rudolf_der_elch...alterschwede001...kackbratze...hübsche ID namen und alle zu beginn der kursexplosion eröffnet...achtet auf die schreibweise der teilnehmer...wenn`s ums geld geht sparkasse...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 09:06:56
      Beitrag Nr. 927 ()
      Moin alle !!
      JO,JO...der Sumpf ist so tief....dass es den Australier schon auf den Kopf tropft.
      Aber , wenn ich ehrlich bin....das ist nur der Anfang...es wird noch viel,viel sumpfiger....mir würde jetzt nur mal so kurz Interessieren....ob Dies alles auch unseren DOC.Interessiert....oder, ob er immer noch auf "cooooool" macht.
      Swoasik
      Avatar
      schrieb am 07.11.05 13:27:14
      Beitrag Nr. 928 ()
      [posting]18.630.130 von swoasik am 07.11.05 09:06:56[/posting]cool??...prinzipiell ist er tot....er weiß nur noch nicht dass er umgefallen ist...dabei nagt`s bereits am stinkenden gebein...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 09:30:42
      Beitrag Nr. 929 ()
      [posting]18.632.942 von ronxa am 07.11.05 13:27:14[/posting]Von cool kann bei unserem Doc nicht mehr die Rede sein, sonst hätte er kurz vor der MV der ICG nicht diese Faxen gemacht :D

      Nee, der ist im Moment wohl eher in dem gleichen Zustand wie das HB-Männchen, kurz bevor es ballistisch wurde.
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 10:09:07
      Beitrag Nr. 930 ()
      [posting]18.696.750 von Euro2006 am 09.11.05 09:30:42[/posting]dann hält er aber verdammt lang durch!!!
      Mich würde echt Interessieren was in seinem Hirn vorgeht.
      Er steht mittlerweile sowas in der Ecke,das er nur noch nach vorne Überkippen kann, hoffe es liegen Kissen aus.
      Sein Flugzeug wird schon " schnatternd" an der Rollbahn stehen, falls die Flucht doch etwas schneller gehen muß!!!!
      Swoasik
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 11:31:11
      Beitrag Nr. 931 ()
      Was in Kahrmann´s Kopf rumgeht? Ist egal, kann jedenfalls nicht gescheits sein. Ein Kissen für den weichen Fall ? Nein hat er sich wirklich nicht im Sinne der Aktionäre und der Einhaltung der bestehenden Aktiengesetze verdient gemacht. Früher hätte man solche Typen geteert und gefetert oder gleich auf den Scheiterhaufen befördert. Abzocker wie Kahrmann gehören mit ihrem privaten Vermögen, haftbar gemacht. Da wo es weh tut, muss man den Hebel bei solchen Charatertypen ansetzen. Nehme ihnen das Geld und damit ihre Macht.
      Perönliche Meinung !
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 13:18:04
      Beitrag Nr. 932 ()
      [posting]18.699.159 von primaleben am 09.11.05 11:31:11[/posting]welch harte worte...verehrter primacom und cbb fan...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 14:17:45
      Beitrag Nr. 933 ()
      [posting]18.697.517 von swoasik am 09.11.05 10:09:07[/posting]Naja, das Triebwerk ist wohl groß genug für die Nutzlast, aber da hängt mittlerweile soviel Ballast mit dran - das ist so wie die ersten Versuche der Chinesen in der Raumfahrt: es raucht und qualmt und lärmt, aber die Rakete klebt einfach am Boden fest (muß wohl der Start 1992 gewesen sein, den ich da im Kopf habe - werde die betretenen Gesichter der chinesichen Studenten an dem Tag nie vergessen ;) : http://www.sinodefence.com/space/vehicle/cz2e.asp, zweiter Absatz).

      Wenn er den Ballast loskriegt, sollte es aber etwa so aussehen:

      Vom Fehlstart ist aber leider kein Bild zu finden ...
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 11:12:08
      Beitrag Nr. 934 ()
      Nettes Fundstück . . . ;)


      Bühnenreif

      Von: Kopfnuss
      28.07.2005

      Für Aktionäre hatte der Berliner Bankier Carl Fürstenberg Anfang des vergangenen Jahrhunderts noch charmante Worte übrig: Sie seien dumm, weil sie ihm Geld überlassen, und frech, weil sie auch noch Dividende dafür haben wollen.


      Heutige Vorstände wären glücklich darüber, solche bescheidenen Anteilseigner des alten Schlages zu finden. Denn zu den ureigensten Qualitäten eines Aktionärs – Blödheit und Gier (Letzteres am besten beim alljährlichen Buffet der Hauptversammlung zu studieren) – haben sich im Laufe der Zeit weit folgenreichere Eigenschaften hinzugesellt. Moderne Aktionäre wollen heutzutage nicht allein nur mehr mitkassieren, sie wollen mitreden, mitbestimmen und – weit schlimmer noch – sich öffentlich gerne produzieren. Hauptversammlungen: Das sind Sternstunden für ansonsten mausgraue Gestalten, deren Niveau nicht einmal ausreicht, um im RTL-Container von Big-Brother Platz zu nehmen. Der Kapitalmarkt dagegen verschafft ihnen Gehör. Das alles ist fein rechtlich in 410 Paragrafen des Aktiengesetzes abgefasst und nennt sich »Aktienkultur«.


      Der Traditionshersteller Leica hat überaus kultivierte Aktionäre. Einer von ihnen ist der als »Hauptversammlungsschreck« bekannte Peter Eck aus Geldern. Sein legendärer öffentlicher Auftritt bei der letzten Hauptversammlung des Diskothekenbetreibers Mallorca Lifestyle AG, die er als ausgeschiedener Aufsichtsrat für den geflüchteten Vorstand überraschend und ohne Mandat leitete, ist nun schon ein Weilchen her und auch sein Aufsichtsratsposten bei der Kölner CBB Holding AG ist ungefähr so medienwirksam, wie ein umgefallener Reissack in China. Höchste Zeit also, sich wieder in Szene zu setzen. Mit nur einer Aktie von Leica Camera AG, blockiert Eck auf juristischem Weg die von der Mehrheit der Aktionäre beschlossene Sanierung. Mit einem Einsatz von rund vier Euro, die das Wertpapier kostete, hat es Eck bereits geschafft, seinen Namen in einer Ad-hoc-Meldung unterzubringen. Geht das höchst bekannte Unternehmen pleite, kann sich der Biedermann aus Geldern sogar stolz der Sargnagel einer Traditionsfirma nennen.


      Das Deutsche Aktieninstitut in Frankfurt, das die Beliebtheit der Aktie hierzulande steigern will, könnte also viel mehr für die Aktienkultur tun, als lediglich mit hohen Renditen zu werben. Ein jährlich verliehener Titel eines Herostrates des Kapitalmarkts würde sicher viel mehr Leute an die Börse locken.
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 11:38:43
      Beitrag Nr. 935 ()
      [posting]18.735.500 von martingaleur am 10.11.05 11:12:08[/posting]menschen und personal waren ihm schon immer scheissegal...sehr gut umschrieben die veröffentlichung...eine kopfnuss die sitzt...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 11:50:38
      Beitrag Nr. 936 ()
      [posting]18.735.910 von ronxa am 10.11.05 11:38:43[/posting]Jetzt ist Wolfram C. Dietrich bestimmt beleidigt.
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 18:14:33
      Beitrag Nr. 937 ()
      [posting]18.736.053 von danos am 10.11.05 11:50:38[/posting]na hoffentlich...das gespenst WCD sollte mal wieder durch`s board geistern um hier die stimmung zu heben...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 18:18:58
      Beitrag Nr. 938 ()
      :cool:

      Tja,
      wie`s so aussieht hat Peter Eck wohl keine CBB-Aktien mehr.
      Oder er hatte vor dem 2.11.2004 weit mehr Aktien als
      1.820.950 Stück .

      Später hat er noch 2.582.500 Stck. gekauft und aber 4.403.450 Stck verkauft.

      Bei einem Gewinn von 254.832,28 € .

      Also müssen andere verkaufen.

      Schlecht für uns, schlecht für CBB.

      Gruß RJB:p
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 18:25:33
      Beitrag Nr. 939 ()
      [posting]18.843.045 von Juchheissa am 16.11.05 18:18:58[/posting]Wie kommst Du drauf? Die letzte Meldung beim BaFin ist vom 27.04.05

      DE0005444004 CBB Holding AG Eck Peter Aufsichtsorgan 544400 Aktie ohne V 27.04.2005 4950 EUR 0,28
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 18:30:39
      Beitrag Nr. 940 ()
      :cool:

      Kann man alles beim BaFin nachrecherchieren und dann mit Excel-Tabellen aufarbeiten.

      Gruß RJB:)
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 18:33:45
      Beitrag Nr. 941 ()
      :cool:


      Geschäftsart Handelstag Nominale Kurs Datum Kosten
      K 05.04.2005 375 0,3 11.04.2005 112,50
      K 05.04.2005 2500 0,3 11.04.2005 750,00
      K 04.04.2005 15000 0,26 11.04.2005 3.900,00
      K 27.04.2005 20000 0,28 02.05.2005 5.600,00
      K 04.04.2005 25000 0,27 11.04.2005 6.750,00
      K 01.04.2005 50000 0,26 04.04.2005 13.000,00
      K 01.04.2005 50000 0,25 04.04.2005 12.500,00
      K 03.12.2004 50000 0,05 08.12.2004 2.500,00
      K 03.12.2004 50000 0,052 08.12.2004 2.600,00
      K 03.12.2004 50000 0,054 08.12.2004 2.700,00
      K 06.04.2005 54625 0,36 11.04.2005 19.665,00
      K 13.12.2004 64139 0,066 16.12.2004 4.233,17
      K 18.01.2005 100000 0,057 20.01.2005 5.700,00
      K 18.01.2005 100000 0,057 20.01.2005 5.700,00
      K 12.01.2005 100000 0,05 13.01.2005 5.000,00
      K 11.01.2005 100000 0,052 13.01.2005 5.200,00
      K 11.01.2005 100000 0,05 13.01.2005 5.000,00
      K 10.12.2004 100000 0,067 16.12.2004 6.700,00
      K 11.02.2005 315000 0,26 14.02.2005 81.900,00
      K 13.12.2004 585861 0,068 16.12.2004 39.838,55
      K 13.12.2004 650000 0,066 16.12.2004 42.900,00
      2.582.500,00 272.249,22

      V 19.11.2004 1000 0,064 24.11.2004 64,00
      V 19.11.2004 1000 0,066 24.11.2004 66,00
      V 01.02.2005 2500 0,153 03.02.2005 382,50
      V 27.04.2005 4950 0,28 02.05.2005 1.386,00
      V 02.02.2005 5000 0,113 03.02.2005 565,00
      V 23.11.2004 10000 0,06 25.11.2004 600,00
      V 01.02.2005 15000 0,126 03.02.2005 1.890,00
      V 01.02.2005 15000 0,127 03.02.2005 1.905,00
      V 02.02.2005 25000 0,115 03.02.2005 2.875,00
      V 02.02.2005 25000 0,115 03.02.2005 2.875,00
      V 02.02.2005 25000 0,116 03.02.2005 2.900,00
      V 02.02.2005 25000 0,118 03.02.2005 2.950,00
      V 02.02.2005 25000 0,119 03.02.2005 2.975,00
      V 01.02.2005 35000 0,126 03.02.2005 4.410,00
      V 10.12.2004 40000 0,064 16.12.2004 2.560,00
      V 23.11.2004 48000 0,062 25.11.2004 2.976,00
      V 03.02.2005 50000 0,145 08.02.2005 7.250,00
      V 01.02.2005 50000 0,155 03.02.2005 7.750,00
      V 01.02.2005 50000 0,141 03.02.2005 7.050,00
      V 01.02.2005 50000 0,121 03.02.2005 6.050,00
      V 01.02.2005 50000 0,128 03.02.2005 6.400,00
      V 01.02.2005 50000 0,127 03.02.2005 6.350,00
      V 08.12.2004 50000 0,063 10.12.2004 3.150,00
      V 25.04.2005 75000 0,27 02.05.2005 20.250,00
      V 12.11.2004 81000 0,072 17.11.2004 5.832,00
      V 10.12.2004 100000 0,068 16.12.2004 6.800,00
      V 10.12.2004 100000 0,067 16.12.2004 6.700,00
      V 10.12.2004 100000 0,067 16.12.2004 6.700,00
      V 15.11.2004 100000 0,07 17.11.2004 7.000,00
      V 02.11.2004 100000 0,063 24.11.2004 6.300,00
      V 31.03.2005 200000 0,38 04.04.2005 76.000,00
      V 04.02.2005 230000 0,142 08.02.2005 32.660,00
      V 04.02.2005 315000 0,144 08.02.2005 45.360,00
      V 13.12.2004 600000 0,062 16.12.2004 37.200,00
      V 13.12.2004 700000 0,062 16.12.2004 43.400,00
      V 18.01.2005 1050000 0,15 20.01.2005 157.500,00

      4.403.450,00 527.081,50

      1.820.950,00 Gewinn: 254.832,28
      Gruß RJB:p
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 18:42:51
      Beitrag Nr. 942 ()
      [posting]18.843.197 von Juchheissa am 16.11.05 18:33:45[/posting]Danke.

      Das heißt aber auch, dass sich - zumindest offiziell - bei Eck seit Ende April 2005 keine Veränderungen im Bestand ergeben haben . . . oder?
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 18:49:37
      Beitrag Nr. 943 ()
      :cool:

      Meiner Meinung nach heisst das, dass er keine mehr hat, oder hoch pokert.
      Glaub ich aber nicht.

      Gruß RJB:)
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 18:51:17
      Beitrag Nr. 944 ()
      Seit Ende April keine mehr hat . . .
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 18:52:52
      Beitrag Nr. 945 ()
      Nur warum dann den Aufwand mit cbbhasser und lass-ma-sein, die doch wohl seine Anhänger oder er himself sein dürfte . . . :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 18:54:46
      Beitrag Nr. 946 ()
      . . . und die ICG scheint die FressEcke ja mächtig zu beunruhigen, sonst wäre ja nicht dieser enorme Aufwand . . . :D:cool:
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 18:59:10
      Beitrag Nr. 947 ()
      Ich schätze mal, die brauchen noch mächtig viel Stücke . . .:D:D:D

      . . . und wie sagte doch der Doc . . . er rät ab . . . verkaufen sagt er schon lange . . . :D:D:D
      . . . ein echt besorgter Mensch . . . :cool:
      Avatar
      schrieb am 16.11.05 19:20:14
      Beitrag Nr. 948 ()
      [posting]18.843.490 von martingaleur am 16.11.05 18:59:10[/posting]:D:D Das ist Nächstenliebe :D:D
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 09:55:33
      Beitrag Nr. 949 ()
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 18.11.05 21:38:14
      !
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      Avatar
      schrieb am 18.11.05 23:37:56
      Beitrag Nr. 951 ()
      [posting]18.872.603 von ich_will_dich am 18.11.05 21:38:14[/posting]Was willst du uns sagen? Zapf ist der Veröffentlichungspflicht seiner Angelegenheiten nicht nachgekommen oder willst nur Dampf ablassen?
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 10:39:09
      Beitrag Nr. 952 ()
      [posting]18.873.459 von xwin am 18.11.05 23:37:56[/posting]seit wann hat Zapf eine Veröffentlichungspflicht?

      Diese haben doch wohl gesellschaftliche Organe.

      schöne Grüße,
      pebb
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 11:50:05
      Beitrag Nr. 953 ()
      [posting]18.876.040 von pebb am 19.11.05 10:39:09[/posting]Eben. Das war durch und durch ironisch gemeint...
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 11:59:00
      Beitrag Nr. 954 ()
      :laugh::laugh::cool:
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 12:15:54
      !
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      Avatar
      schrieb am 19.11.05 13:13:52
      !
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      Avatar
      schrieb am 19.11.05 14:13:32
      Beitrag Nr. 957 ()
      der KRIEGER ist wieder da...es ist tatsächlich eine riesensauerei unbeteiligte auf diesem weg abzukochen (was für insider)...und...die vielzahl der rechtsverfahren fangen wohl an zu nerven, oder??? ...die runde geht nach berlin...ein dreifach eckehaudropp

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 15:10:28
      !
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      Avatar
      schrieb am 19.11.05 17:57:22
      Beitrag Nr. 959 ()
      :cool:

      Der Karren CBB



      ist einfach zu schwer für unseren Vorstand.


      Gruß RJB;)
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 21:35:46
      Beitrag Nr. 960 ()
      Benutzerprofil
      Benutzername: ich_will_dich
      Mitgliedschaft durch User beendet


      Und wieder weg... :D
      Avatar
      schrieb am 19.11.05 21:53:01
      Beitrag Nr. 961 ()
      [posting]18.881.008 von 4ju1 am 19.11.05 21:35:46[/posting]:look:

      ziemlich kurze Halbwertszeit :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 12:01:42
      Beitrag Nr. 962 ()
      Kurs am jänner sollte 0,25 euro stehen.
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 12:03:30
      Beitrag Nr. 963 ()
      Gustav Klimts letztes Atelier liegt in Unter St. Veit: 13., Feldmühlgasse 11. Dieser Ort ist heute Teil des 13. Wiener Gemeindebezirkes Hietzing, der um 1890 nach Wien eingemeindet wurde. Heute liegt das Atelier verkehrsgünstig wenige Gehminuten von der U4-Station "Unter St. Veit" entfernt.

      Nach dem Kunstskandal um die Fakultätsbilder und der Aufregung um den Beethovenfries zog sich Gustav Klimt immer mehr aus dem öffentlichen Leben zurück. Dies war wohl mit ein Grund, warum Klimt 1911 sein nächstes und letztes Atelier in einer solchen Abgeschiedenheit, damals am Rande der Stadt, auswählte.

      In einer Wiener Tageszeitung formulierte es ein Anonymus recht treffend: "Selten wagte sich ein Freund in die freiwillige Eremitage des Malers, der in einer fast krankhaft gewordenen Sensibilität die Öffentlichkeit mied, nicht gern Gesichter und schon gar keine Fremden um sich sehen mochte."

      Der Maler Felix Albrecht Harta, der ihm wohl das Atelier vermittelt hatte, wohnte gleich gegenüber (13., Feldmühlgasse 12) und auch sein Künstlerkollege Egon Schiele hatte sein Atelier nicht weit entfernt in der Hietzinger Hauptstraße 101.
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 12:07:07
      Beitrag Nr. 964 ()
      [posting]18.887.168 von irantrader am 20.11.05 12:03:30[/posting]:eek::eek:

      geile Quote!!

      [ Durchschnittlich 220,4082 Beiträge/Tag ]
      Postings der letzten 30 Tage anzeigen
      ;)
      nk
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 12:19:29
      Beitrag Nr. 965 ()
      [posting]18.887.224 von nkelchen am 20.11.05 12:07:07[/posting]:eek:
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 12:21:37
      Beitrag Nr. 966 ()
      Neuigkeiten bei Fritz Nols:

      Es wurde ein neuer Vorstand und Aufsichtsrat bestellt:

      Im Vorstand sitzt nach Auskunft des Handelsregisters:

      Frank Scheunert

      Im Aufsichtsrat sitzt ein Herr namens

      Peter Eck

      Außerdem der Großaktionär Mülli.

      Was haben die nun vor?
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 13:28:12
      Beitrag Nr. 967 ()
      [posting]18.964.216 von aktienfan99 am 24.11.05 12:21:37[/posting]Diese Konstellation sollte man per Gesellschaftervertrag verbieten lassen!!.
      :eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 14:47:15
      Beitrag Nr. 968 ()
      [posting]18.964.216 von aktienfan99 am 24.11.05 12:21:37[/posting]na, das kann je richtig heiter werden...die banklizenz zum greifen nah...schaun`mer mal...mit laufenden ermittlungsverfahren wird das beim bafin eine schwierige kiste...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 14:48:59
      Beitrag Nr. 969 ()
      Wie bau ich mir eine kriminelle Vereinigung?

      http://www.wams.de/data/2004/05/16/278652.html?search=peter+…
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 14:51:27
      Beitrag Nr. 970 ()
      [posting]18.964.216 von aktienfan99 am 24.11.05 12:21:37[/posting]da fehlt nur noch sartingen...(arbeitet wohl mehr im hintergrund)...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 14:51:48
      Beitrag Nr. 971 ()
      [posting]18.965.843 von ronxa am 24.11.05 14:47:15[/posting]:eek::eek::eek:

      darauf, ein dreifaches
      SPÜTZ hau dropp !!

      Das muss der Neid ihm lassen -
      bis zur letzten Patrone..
      nk
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 15:24:59
      Beitrag Nr. 972 ()
      einfach nur geil
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 15:26:39
      Beitrag Nr. 973 ()
      während hier nur rumpalavert wird, und für die meisten unverständlicher Mist erzählt wird, holt der sich das nächste Opfer. Einfach nur Geil.
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 15:43:47
      Beitrag Nr. 974 ()
      Alles schon mal dagewesen.

      Ehlerding und die Cobra wollten mal mit einem "anrüchigen GF" bei der Commerzbank zur Vordertür rein.
      Ergebnis ist bekannt...

      http://www.bakred.de/texte/presse/p210700.htm
      der letzte Absatz sagt ne Menge

      >>>Alle "Affen" machen nach<<< :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 15:48:24
      Beitrag Nr. 975 ()
      [posting]18.966.337 von hungry_like_a_wulf am 24.11.05 15:26:39[/posting]nols ist kein opfer...das ist die schlachtbank...da werden demnächst die lämmer hingeführt...im übrigen wird hier nicht palavert...den meisten wissenden teilnehmern ist unser geschreibsel sehr wohl bekannt und daher sehr informativ...

      ronxa :D
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 15:53:21
      Beitrag Nr. 976 ()
      [posting]18.965.843 von ronxa am 24.11.05 14:47:15[/posting]Ob wir uns im Vorfeld einer möglichen HV schon mal `ne Eintrittskarte . . . mit 1 Aktie . . . besorgen sollten . . . das gibt bestimmt viel Spass . . .:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 15:54:32
      Beitrag Nr. 977 ()
      da isser wieder ! aus Bundesanzeiger :

      Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft
      Köln
      Bekanntmachung der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft, Köln
      gemäß §§ 248a iVm 149 AktG, 306 Abs. 6 AktG a.F. - Mitteilung über Verfahrensbeendigungen

      Gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Felten & Guilleaume Aktiengesellschaft ("F & G") vom 23. Dezember 2004 zu den Tagesordnungspunkten 2-6 (Entlastung des Vorstands, Entlastung des Aufsichtsrats, Neuwahlen zum Aufsichtsrat, Bestellung des Wirtschaftsprüfers und Übertragung der Aktien außenstehender Aktionäre auf den Hauptaktionär gemäß §§ 327a ff. AktG ["Übertragungsbeschluss"]) hatten verschiedene Aktionäre der F & G Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben ("Hauptsacheverfahren"). Das Hauptsacheverfahren war zuletzt anhängig beim Oberlandesgericht Köln unter Az. 18 U 139/05.

      Die F & G hatte im Hinblick auf den Übertragungsbeschluss und das insoweit anhängige Hauptsacheverfahren ein Freigabeverfahren gemäß §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG angestrengt ("Freigabeverfahren"). Das Freigabeverfahren war zuletzt anhängig beim Oberlandesgericht Köln unter Az. 18 W 57/95.

      Daneben war beim Landgericht Köln unter Az. 82 O 80/03 ein Spruchverfahren gemäß § 306 AktG a.F. zur Bestimmung von Ausgleich und Abfindung aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Moeller Holding GmbH bzw. ihrer Rechtsvorgängering, der Moeller Holding GmbH & Co. KG, und der F & G vom 03. November 1999 anhängig ("Spruchverfahren").

      Das Hauptsacheverfahren und das Freigabeverfahren wurden am Dienstag, den 15. November 2005, durch Protokollierung der unten im vollständigen Wortlaut abgedruckten Vergleiche (die "F & G Vergleiche") vor dem Oberlandesgericht Köln unter Beitritt der Moeller Holding GmbH einvernehmlich beigelegt.

      Dem mit F & G - Gesamtvergleich betitelten Prozessvergleich sind überdies die Antragsteller im Spruchverfahren (soweit nicht bereits Kläger im Hauptsacheverfahren) und die gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre im Spruchverfahren (§ 306 Abs. 4 AktG a.F. iVm § 304 AktG bzw. § 305 AktG) beigetreten, so dass mit Protokollierung der F & G Vergleiche auch das Spruchverfahren abschließend beigelegt wurde.

      In den unten abgedruckten F & G Vergleichen sind alle Vergleichsbeteiligten sowie ihre Prozessvertreter namentlich aufgeführt. Sie enthalten ferner alle im Rahmen der Beendigung des Hauptsache-, Freigabe und Spruchverfahrens getroffenen Vereinbarungen vollständig im Wortlaut. Darüber hinausgehende Vereinbarungen oder Nebenabreden wurden nur insofern getroffen, als der Prozessvertreter der Klägerin Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH sowie der Prozessvertreter des Klägers Herr Richard Mayer den Hinweis zu Protokoll des Gerichts erklärten, dass ihre Mandanten nicht vorsteuerabzugsberechtigt seien und diese von daher auch Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer auf die Anwaltsgebühren hätten. Diese Erklärungen wurden von dem Prozessbevollmächtigten der F & G und der Moeller Holding GmbH für diese zustimmend entgegengenommen. Weitere Nebenabreden wurden außerhalb der F & G Vergleiche nicht getroffen.

      Dies vorausgeschickt, sind nachfolgend die F & G Vergleiche im vollständigen Wortlaut abgedruckt.

      F & G - Gesamtvergleich
      zwischen
      1. Herrn Richard Mayer, Uppenbornstraße 40, 81735 München,

      - Vergleichsbeteiligter zu 1. -
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Meilicke Hoffmann & Partner, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn



      2. Frau Christa Götz, Reinhold-Schneider-Straße 10, 76530 Baden-Baden,

      - Vergleichsbeteiligte zu 2. -
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden



      3. Herrn Dipl.-Kfm. Jochen Knoesel, Berliner Platz 8, 97080 Würzburg,

      - Vergleichsbeteiligter zu 3. -
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Axel Conzelmann, Ermelestraße 53, 72379 Hechingen



      4. Protagon Capital GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Ferit Dengiz, Großgörschenstraße 31, 10827 Berlin,

      - Vergleichsbeteiligte zu 4. -
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin



      5. EO Investors GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Frank Scheunert, Schirmerstraße 54, 40211 Düsseldorf,

      - Vergleichsbeteiligte zu 5. -
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Verhoeven Schmidt Richter Verhoeven, Ostwall 1, 47608 Geldern



      6. Herrn Peter Eck , Karmeliter Straße 13, 47608 Geldern,

      - Vergleichsbeteiligter zu 6. -
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Sabine Uhlenbrock, c/o Kanzlei Voß & Partner, Kurt-Schuhmacher-Straße 8-10, 45699 Herten (Vertreterin im Anfechtungsverfahren vor dem OLG Köln)
      sowie
      Rechtsanwältin Annette Lewinski-Klüsener, Wupperstr.9, 44225 Dortmund (Vertreterin im Anfechtungsverfahren vor dem LG Köln und im Freigabeverfahren)



      7. Herrn Axel Sartingen, Kämpchensweg 2, 50933 Köln,

      - Vergleichsbeteiligter zu 7. -
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hesselmann Lewinski Schwedtmann, Max-Eyth-Straße 2, 44141 Dortmund



      8. Herrn Tobias Rolle, Mühlstraße 3, 89368 Winterbach,

      - Vergleichsbeteiligter zu 8. -
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwälte Verhoeven Schmidt Richter Verhoeven, Ostwall 1, 47608 Geldern



      9. Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,

      - Vergleichsbeteiligte zu 9. -
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Ulrich Klauke, Alfred-Trappen-Straße 12, 44263 Dortmund
      sowie
      Rechtsanwalt Richter II, Luxemburger Straße 107, 50939 Köln



      10. OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Frank Frese,

      - Vergleichsbeteiligte zu 10. -
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Martin Henke, Reichsstraße 106, 14052 Berlin



      11. Herrn Arno H. Menzel, Brinkstraße 59, 63069 Offenbach am Main,

      - Vergleichsbeteiligter zu 11. -
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Tilman Jung, Schloßstraße 65, 70176 Stuttgart



      12. Herr Rechtsanwalt Hans-Dieter Oermann, Wunsiedler Str. 18, 95199 Thierstein,

      - Vergleichsbeteiligter zu 12. -
      Prozessbevollmächtigte: tätig in eigener Sache


      13. Frau Ute Stein, Keferloher Straße 142, 80807 München,

      - Vergleichsbeteiligte zu 13. -
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Wolfgang Ofczarek, Herzog-Spital-Straße 13, 80331 München



      14. Schüma GmbH & Co. KG, Textor-Straße 15, 97070 Würzburg, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Stefan Schüpfer

      - Vergleichsbeteiligte zu 14. -
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Holger Mellin, Wertheimer Straße 34, 97297 Waldbüttelbrunn



      15. Frau Gudrun Krüger-Brück und Herr Tilmann Krüger, Koblenzer Straße 27, 40593 Düsseldorf,

      - Vergleichsbeteiligte zu 15. -
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Dr. Bernd Köster, CMS Hasche Sigle, Bankstraße 1, 40476 Düsseldorf




      sowie
      als Vertreter der außenstehenden Aktionäre im Spruchverfahren



      16. Herr Rechtsanwalt Hans-Ulrich Wilsing, Linklaters Oppenhoff & Rädler, Börsenplatz 1, 50667 Köln, als Vertreter für den Antrag nach § 305 AktG (Abfindung),

      - Vergleichsbeteiligter zu 16. -
      17. Herr Rechtsanwalt Norbert Heimann, Pracht & Heimann, Spichernstraße 55, 50672 Köln, als Vertreter für den Antrag nach § 304 AktG (Ausgleich),

      - Vergleichsbeteiligter zu 17. -
      − im Folgenden zusammen auch: verfahrensbeteiligte Minderheitsaktionäre −
      und
      Felten & Guilleaume AG, vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat, Schanzenstraße 30, 51063 Köln,

      - im Folgenden: F & G -
      Prozessbevollmächtigte:

      Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, An der Welle 5, 60322 Frankfurt am Main
      bis 11. Oktober 2005: Partnerschaft Flick Gocke Schaumburg, Johanna Kinkel-Str. 2-4, 53175 Bonn

      sowie
      Moeller Holding GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Robert Gärtner, Theo Kubat und Joachim Göddertz, Hein-Moeller-Straße 7 - 11, 53115 Bonn.

      - im Folgenden: Hauptaktionärin -
      Prozessbevollmächtigte:

      Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, An der Welle 5, 60322 Frankfurt am Main
      bis 11. Oktober 2005: Partnerschaft Flick Gocke Schaumburg, Johanna Kinkel-Str. 2-4, 53175 Bonn

      - alle vorgenannten Personen
      zusammen auch: Vergleichsbeteiligte -


      Präambel

      Die verfahrensbeteiligten Minderheitsaktionäre, die Hauptaktionärin und F & G sind Beteiligte bzw. Parteien der folgenden Verfahren:

      1. die Vergleichsbeteiligten zu 1., zu 2., zu 3., zu 9., zu 12., zu 13., zu 14., zu 15. als Antragsteller, die Vergleichsbeteiligten zu 16. und zu 17. als Vertreter der außenstehenden Aktionäre sowie F & G und die Hauptaktionärin als Antragsgegnerinnen sind Beteiligte des am Landgericht Köln unter dem Az. 82 O 80/03 anhängigen Spruchverfahrens zur Bestimmung von Ausgleich und Abfindung aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (im Folgenden: EAV) vom 3. November 1999 (im Folgenden: Spruchverfahren);
      2. die Vergleichsbeteiligten zu 1. bis 11. und F & G sind ferner Parteien des am Oberlandesgericht Köln unter dem Az. 18 U 139/05 anhängigen Hauptsacheverfahrens, in dem über die Wirksamkeit der auf der Hauptversammlung der F & G vom 23. Dezember 2004 zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 gefassten Beschlüsse gestritten wird (im Folgenden: Hauptsacheverfahren);
      3. die Vergleichsbeteiligten zu 1. bis 11. sowie F & G sind schließlich Parteien des am Oberlandesgericht Köln unter dem Az. 18 W 57/05 anhängigen Verfahrens gemäß den §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG, das auf die Eintragung des von der F & G in ihrer Hauptversammlung vom 23. Dezember 2004 zu Tagesordnungspunkt 6 gefassten Übertragungsbeschlusses gemäß §§ 327a ff. AktG in das Handelsregister vor der Entscheidung im Hauptsacheverfahren gerichtet ist (im Folgenden: Freigabeverfahren).

      Die vorstehenden Verfahren werden nachfolgend auch als „F & G-Verfahren“ bezeichnet. Die Vergleichsbeteiligten sind aus wirtschaftlichen Erwägungen und auf Anraten und Empfehlung des Gerichts übereingekommen, die F & G-Verfahren im Wege gegenseitigen Nachgebens durch einen Gesamtvergleich wie folgt beizulegen.

      Dies, vorausgeschickt, schließen die Vergleichsbeteiligten zu 1. bis 11. und die F&G auf Anraten und Empfehlung des Gerichts unter Beitritt der Hauptaktionärin sowie der Vergleichsbeteiligten 12. bis 17. gemäß Abschnitt 15.3 nachfolgenden Gesamtvergleich und vereinbaren Folgendes:

      I. Anpassung von Barabfindungen und Ausgleichszahlungen

      1. EAV
      1.1 Die in dem EAV zwischen der damaligen Moeller Holding GmbH & Co. KG als herrschendem und der F & G als abhängigem Unternehmen vereinbarte Barabfindung in Höhe von Euro 153,39 (DM 300,00) je Stückaktie („vertragliche Barabfindung“) wird um Euro 156,61 je Stückaktie („Barabfindungs-Erhöhungsbetrag“) auf Euro 310,00 je Stückaktie („Gesamtvergleichs-Barabfindung“) erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung um ca. 102%.
      1.2 Der in dem EAV angebotene wiederkehrende Ausgleich („Garantiedividende“) in Höhe von Euro 4,67 (DM 9,13) je Stückaktie („vertragliche Garantiedividende“) wird rückwirkend um Euro 4,33 je Stückaktie („Garantiedividenden-Erhöhungsbetrag“) auf Euro 9,00 je Stückaktie („erhöhte Garantiedividende“) erhöht; die erhöhte Garantiedividende erhöht sich ab dem Geschäftsjahr 2001/2002 wegen der Umstellung von Anrechnungsverfahren auf Halbeinkünfteverfahren auf Euro 9,63 je Stückaktie. Der gemäß Satz 1 erhöhte Ausgleich ist erstmals für das Geschäftsjahr 1999/2000 sowie letztmalig – pro rata temporis bis zur Eintragung des Übertragungsbeschlusses gemäß Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung der F & G vom 23. Dezember 2004 in das Handelsregister der F & G - für das Geschäftsjahr 2005/2006 geschuldet.
      1.3 Berechtigte Aktien im Sinne der vorstehenden Absätze sind diejenigen Stücke, die an dem Tag der Eintragung des EAV in das Handelsregister der F & G, also am 4. Januar 2000, nicht der Hauptaktionärin bzw. ihrer Rechtsvorgängerin Moeller Holding GmbH & Co. KG gehörten und damit „außenstehend“ im Sinne der §§ 304 ff. AktG waren, unabhängig davon, ob diese Aktien bereits zur Entgegennahme der Barabfindung angedient sind oder sich noch in den Händen von außenstehenden Minderheitsaktionären befinden.
      1.4 Für den Anspruch auf Abfindung nach Abschnitt 1.1. ist weitere Voraussetzung, dass die Aktien bereits vor der Eintragung des Übertragungsbeschlusses gemäß Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung der F & G vom 23. Dezember 2004 in das Handelsregister rechtsgeschäftlich auf die Hauptaktionärin übertragen wurden bzw. vor der vorgenannten Eintragung unter Beachtung der Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG noch werden. Wurde die vertragliche Barabfindung an den (ehemaligen) Minderheitsaktionär bereits vor dem Zeitpunkt der Protokollierung dieses Gesamtvergleichs geleistet, so ist dem (ehemaligen) Minderheitsaktionär nur der Barabfindungs-Erhöhungsbetrag geschuldet, anderenfalls die Gesamtvergleichs-Barabfindung. Ist eine Übertragung zu dem Zeitpunkt der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister noch nicht bzw. nicht unter Beachtung der Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG erfolgt, so findet Abschnitt 2 dieses Gesamtvergleichs Anwendung.
      1.5 Für den Anspruch auf die erhöhte Garantiedividende nach Abschnitt 1.2. ist unerheblich, ob die berechtigten Aktien bereits vor der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister auf die Hauptaktionärin bzw. ihre Rechtsvorgängerin übertragen wurden oder nicht. Soweit die vertragliche Garantiedividende für das jeweilige Geschäftsjahr gemäß Abschnitt 1.2 Satz 2 bereits an den jeweiligen außenstehenden Aktionär oder seinen Rechtsvorgänger entrichtet wurde, ist nur der Garantiedividenden-Erhöhungsbetrag geschuldet. Ausgeschiedenen außenstehenden Aktionären steht der Garantiedividenden-Erhöhungsbetrag für diejenigen Geschäftsjahre zu, für die sie jeweils die in dem EAV ausgewiesene Garantiedividende bereits erhalten haben.
      1.6 Soweit Minderheitsaktionäre mit berechtigten Aktien gemäß Abschnitt 1.3 nicht verfahrensbeteiligte Minderheitsaktionäre sind, stehen ihnen aufgrund dieses Vergleichs die nach den vorstehenden Absätzen geregelten Ansprüche auf Grund eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter im Sinne von § 328 BGB zu.
      1.7 Eine Verzinsung der Beträge nach den Abschnitten 1.1 und 1.2 findet nicht statt. Die Zahlung des Garantiedividenden-Erhöhungsbetrages bzw. der erhöhten Garantiedividende erfolgt unter Beachtung der jeweiligen kapitalertragsteuerlichen Vorschriften.

      2. Übertragungsbeschluss
      2.1 Das Barabfindungsangebot gemäß dem Übertragungsbeschluss gemäß Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung der F & G vom 23. Dezember 2004 wird von Euro 283,36 („beschlossene Barabfindung“) um Euro 54,41 („zusätzliche Barabfindung“) auf Euro 337,77 je Stückaktie der F & G („Gesamtbarabfindung“) erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung um ca. 19 %.
      2.2 Die Gesamtbarabfindung steht allen Aktionären zu, die zu dem Zeitpunkt der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der F & G Minderheitsaktionäre gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG sind. Sind Aktien nach diesem Zeitpunkt verkauft worden, geht der Anspruch auf den letzten Erwerber über. Soweit diese Minderheitsaktionäre nicht verfahrensbeteiligte Minderheitsaktionäre sind, steht ihnen ein Anspruch auf Auszahlung der Gesamtbarabfindung auf Grund eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter im Sinne von § 328 BGB zu.
      2.3 Die Gesamtbarabfindung ist von der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der F & G an mit jährlich zwei Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
      2.4 Sollte ein Gericht in einem Spruchverfahren eine höhere Barabfindung als die beschlossene Barabfindung rechtskräftig festsetzen oder sollte zur Beendigung des Spruchverfahrens eine höhere Barabfindung als die beschlossene Barabfindung vereinbart werden („gerichtlicher Erhöhungsbetrag“), dann ist die zusätzliche Barabfindung auf den gerichtlichen Erhöhungsbetrag anzurechnen. Die zusätzliche Barabfindung gilt insoweit als Vorauszahlung auf den gerichtlichen Erhöhungsbetrag.

      3. Schuldnerin
      Schuldnerin der in Abschnitten 1 und 2 geregelten Ansprüche ist die Hauptaktionärin.

      4. Abwicklung
      4.1 Die Erhöhung der Barabfindung und die Erhöhung der Garantiedividende nach Abschnitt 1 wird denjenigen Minderheitsaktionären ausbezahlt, die sich bei F & G schriftlich unter Nachweis ihrer Anspruchsberechtigung melden. Soweit Beträge für Berechtigte zu hinterlegen sind, wird die Gesamtvergleichs-Barabfindung hinterlegt.
      4.2 Die Gesamtbarabfindung nach Abschnitt 2 wird unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der F & G von der Dresdner Bank AG als Zahlstelle ausbezahlt. Im Falle girosammelverwahrter Aktien wird die Auszahlung Zug um Zug gegen die Umbuchung der den Anspruch auf Barabfindung verbriefenden Aktienbestände erfolgen. Im Falle von effektiven Stücken wird die Auszahlung nach Einreichung der Aktienurkunden bei der abwickelnden Zahlstelle ausbezahlt werden.
      4.3 Die Abwicklung ist für die Minderheitsaktionäre provisions-, spesen- und kostenfrei.


      II. Beendigung der F & G-Verfahren; Nebenverfahren

      5. Spruchverfahren
      5.1 Die Vergleichsbeteiligten zu 1., zu 2., zu 3., zu 9., zu 12., zu 13., zu 14. sowie zu 15. erklären hiermit in Ansehung dieses Vergleichs, jeder für sich, die Erledigung ihrer Anträge auf gerichtliche Entscheidung. F & G und ihre Hauptaktionärin erklären ebenfalls, jeder für sich, die Erledigung. Sollte eine vergleichsweise Erledigterklärung nicht zu einer sofortigen Verfahrensbeendigung führen, wird vorsorglich die Rücknahme der Anträge erklärt. F & G und ihre Hauptaktionärin willigen vorsorglich in die Rücknahme der Anträge ein. Die Vergleichsbeteiligten sind sich darüber einig, dass dieser Vergleich hilfsweise als außergerichtlicher Vergleich Geltung hat.
      5.2 Die Vergleichsbeteiligten zu 16. und zu 17. stimmen als Vertreter der außenstehenden Aktionäre der Rücknahme aller Anträge zu. Sie erklären, dass sie das Verfahren nicht weiterführen werden, auch nicht, soweit Herr Prof. Dr. Ekkehard Wenger betroffen ist.

      6. Hauptsacheverfahren
      6.1 Die verfahrensbeteiligten Minderheitsaktionäre zu 1. bis 11. erklären hiermit in Ansehung dieses Vergleichs, jeder für sich, die Erledigung ihrer gegen die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 2 bis 6 der Hauptversammlung der F & G vom 23. Dezember 2004 erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sowie den Verzicht auf die geltend gemachten Klageansprüche. F & G erklärt ebenfalls die Erledigung und nimmt die Verzichtserklärungen an. Sollte eine vergleichsweise Erledigterklärung nicht zu einer sofortigen Verfahrensbeendigung führen, wird vorsorglich die Rücknahme der Klagen erklärt. F & G willigt vorsorglich in die Klagerücknahmen ein.
      6.2 Die verfahrensbeteiligten Minderheitsaktionäre zu 1. bis 11. verzichten unwiderruflich auf sämtliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses. Die verfahrensbeteiligten Minderheitsaktionäre verpflichten sich, auf Verlangen der F & G oder ihrer Hauptaktionärin alle sonstigen Erklärungen abzugeben, die für die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister notwendig oder hilfreich sein können. Die verfahrensbeteiligten Minderheitsaktionäre verpflichten sich ferner, die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister weder durch Rechtsmittel, Rechtsbehelfe, Anträge oder in sonstiger Weise zu verhindern oder zu verzögern. Sie werden alles in ihrer Macht stehende unternehmen, damit Dritte die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nicht verhindern oder verzögern. Schließlich werden die verfahrensbeteiligten Minderheitsaktionäre die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses und die erfolgte Eintragung in das Handelsregister weder gerichtlich noch außergerichtlich in irgendeiner Form angreifen. Ein Spruchstellenverfahren nach § 327 f AktG ist hiervon nicht berührt.

      7. Freigabeverfahren
      F & G erklärt hiermit die Rücknahme ihres Freigabeantrages vom 16. März 2005 im Freigabeverfahren gemäß §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG. Die Vergleichsbeteiligten zu 1. bis 11. willigen in die Antragsrücknahme ein.

      8. Ermittlungs- und Strafverfahren
      Die Vergleichsbeteiligte zu 9. wird sicherstellen, dass ihr Geschäftsführer, Herr Karl-Walter Freitag, die von ihm gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden der F & G, Herrn Uwe Alwardt gestellte Strafanzeige (Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen Herrn Uwe Alwardt wegen des Verdachts der Nötigung, Az. 110 Js 39/05) binnen einer Frist von einer Woche nach der Protokollierung dieses Gesamtvergleichs in Hauptsacheverfahren und Freigabeverfahren zurücknimmt.


      III. Kosten

      9. Gerichtskosten
      F & G trägt die Gerichtskosten der F & G-Verfahren.

      10. Außergerichtliche Kosten der verfahrensbeteiligten Minderheitsaktionäre
      10.1 Die Vergleichsbeteiligten wünschen eine möglichst einfache Abwicklung dieses Gesamtvergleiches auch im Hinblick auf die außergerichtlichen Kosten der verfahrensbeteiligten Minderheitsaktionäre. Diese außergerichtlichen Kosten umfassen sowohl die Kosten der Aktionäre selbst als auch sämtliche Anwalts- und jegliche sonstige Kosten.
      10.2 Die Vergleichsbeteiligten vereinbaren aus diesem Grund, dass den Vergleichsbeteiligten zu 1. – 17. ihre Rechtsanwaltskosten für Hauptsacheverfahren, Freigabeverfahren und/oder Spruchstellenverfahren erstattet werden wie in Anlage 10.2 zu diesem Vergleich aufgeführt. Den Vergleichsbeteiligten des Spruchverfahrens, die nicht anwaltlich vertreten sind, steht insoweit der gleiche Erstattungsanspruch (Anlage 10.2) zu, wie den anwaltlich vertretenen Vergleichsbeteiligten des Spruchverfahrens. Pro Vergleichsbeteiligten werden, vorbehaltlich des Abschnitts 10.6, nur die Gebühren für einen Rechtsanwalt pro Verfahren erstattet. Kosten von Korrespondenzanwälten werden nicht erstattet. Damit sind Ansprüche der Vergleichsbeteiligten zu 1. – 17. auf Kostenerstattung gleich aus welchem Rechtsgrund vollständig und endgültig erledigt.
      10.3 Die verfahrensbeteiligten Minderheitsaktionäre verpflichten sich, in Ansehung ihrer außergerichtlichen Kosten der F & G-Verfahren keine Kostenfestsetzungsanträge zu stellen. Sie verzichten vorsorglich auf ihre Antragsrechte.
      10.4 Es wird festgehalten, dass an verfahrensbeteiligte Minderheitsaktionäre kein Sondervorteil gewährt worden ist oder mit diesen irgendwelche Nebenabreden getroffen wurden.
      10.5 Die Zahlungen nach diesem Abschnitt 10 erfolgen mit befreiender Wirkung für die F&G und die Hauptaktionärin auf die von den Prozessbevollmächtigten noch zu benennenden Konten.
      10.6 Die F & G erstattet dem Vergleichsbeteiligten zu 9. das von dieser bzw. Herrn Karl-Walter Freitag gemäß der entsprechenden Honorarvereinbarungen in dem in Abschnitt 8 genannten Strafverfahren sowie in dem strafrechtlichen Ermittlungs- und Beschwerdeverfahren (Az. 39 Js 31/05A) an RA Richter II zu zahlende Honorar in Höhe von jeweils 10.000,00 Euro pro Verfahren zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von zur Zeit 16%, zuzüglich sonstiger Auslagen gemäß RVG. Gemäß den Honorarvereinbarungen ist damit zugleich die zivilrechtliche Tätigkeit von RA Richter II in den zwischen den Vergleichsbeteiligten anhängigen F & G Vverfahren abgegolten.
      10.7 Die Erstattung der vorgenannten Kosten ist binnen einer Woche nach Abschluss dieses Gesamtvergleichs fällig. Die Abrechnung ist an die Hauptaktionärin an die im Rubrum genannte Adresse zu richten.

      11. Kosten der Nebenintervenienten
      Die den F & G-Verfahren beigetretenen Nebenintervenienten sind nicht Partei dieses Gesamtvergleichs. Die Vergleichsbeteiligten erklären übereinstimmend, durch diesen Vergleich keine Grundlage für Kostenerstattungsansprüche der Nebenintervenienten schaffen zu wollen. F & G wird außergerichtliche Kosten der Nebenintervenienten nur dann übernehmen, wenn dies durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss rechtskräftig festgestellt wird.


      IV. Sonstige Bestimmungen

      12. Abgeltungswirkung
      Mit der Erfüllung dieses Gesamtvergleichs sind sämtliche Ansprüche der verfahrensbeteiligten Minderheitsaktionäre in Ansehung von Ausgleich und Abfindung ihrer Aktien an der F & G sowie gegebenenfalls weiterer Schadensersatzansprüche der verfahrensbeteiligten Minderheitsaktionäre abgegolten. Auch die außergerichtlichen Kosten der verfahrensbeteiligten Minderheitsaktionäre werden durch diesen Gesamtvergleich abschließend geregelt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

      13. Richtigstellungen
      13.1 Der Versammlungsleiter der Hauptversammlung der F & G vom 23. Dezember 2004 hat dem Aktionärsvertreter Karl-Walter Freitag in Reaktion auf die Ausübung seiner Aktionärsrechte ein Hausverbot ausgesprochen. Zur Exekutierung des Hausverbots hat sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung der F & G - dies war deren Aufsichtsratsvorsitzender - der von ihm herbeigerufenen Polizei bedient.
      13.2 Das Landgericht Köln hat in seinem der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage stattgebenden Urteil vom 6. Juli 2005 (82 0 150/04) festgestellt, dass das gegen Herrn Karl-Walter Freitag ausgesprochene Hausverbot rechtswidrig war und diesen in seinem Teilnahmerecht an der Hauptversammlung verletzte.
      Die F & G schließt sich hiermit dieser Beurteilung des Landgerichts Köln an. Sie bedauert, gegen Herrn Karl-Walter Freitag ein Hausverbot ausgesprochen und durchgesetzt zu haben. Die F & G entschuldigt sich bei Herrn Karl-Walter Freitag darüber hinaus für die von ihr verursachten persönlichen Misshelligkeiten und die damit in der Öffentlichkeit verbundene Diskriminierung. Diese Entschuldigung gilt auch für die in den Schriftsätzen der bis zum 11. Oktober 2005 tätigen früheren anwaltlichen Vertreter der F & G enthaltenen Unverschämtheiten gegenüber den klagenden Aktionären.

      14. Veröffentlichung des F & G - Gesamtvergleichs
      14.1 F & G und ihre Hauptaktionärin verpflichten sich, die wesentlichen Inhalte dieses Gesamtvergleichs im Wirtschaftsteil der Tageszeitungen Kölner Stadtanzeiger, Kölner Express, Kölner Rundschau sowie in zwei überregionalen Börsenpflichtblättern, nicht jedoch im Druckerzeugnis Frankfurter Allgemeinen Zeitung, auf ihre Kosten zu veröffentlichen, sobald der Gesamtvergleich wirksam geworden ist.
      14.2 Als unter den Vergleichsbeteiligten abgestimmter Text der Veröffentlichung gemäß Abschnitt 14.1 gilt der Volltext dieses Gesamtvergleichs mit vollständigem Passivrubrum einschließlich anwaltlicher Vertretungsstellung, jedoch ohne Aktivrubrum (jedoch mit dem Rubrum zu 9. und dem Hinweis auf weitere Vergleichsbeteiligte sowie ohne Abschnitt III und ohne Abschnitte 15.3 und diesen Abschnitt 14.2).
      14.3 Entsprechend § 248 a AktG i.V.m. § 149 Abs. 2 AktG i.d.F. vom 1.11.2005 werden dieser Gesamtvergleich und der heute bereits abgeschlossene Vergleich in den F & G-Verfahren mit Herrn Prof. Dr. Ekkehard Wenger außerdem im Volltext nebst vollständigem Rubrum im "elektronischen Bundesanzeiger" veröffentlicht.
      Die Vergleichsbeteiligten erklären in diesem Zusammenhang übereinstimmend, dass über diese vorgenannten, im vollständigen Wortlaut veröffentlichten Vergleiche hinaus keinerlei Vereinbarungen oder Nebenabreden getroffen worden sind. Die Leistungen der Hauptaktionärin sind in den Vergleichen vollständig beschrieben. Etwaige noch erforderliche Bekanntmachungen im Hinblick auf die technische Abwicklung dieses Vergleichs obliegen noch der F & G und der Hauptaktionärin; hierzu hat es keine Vereinbarung oder Abrede gegeben. Der Gesellschaft zuzurechnende Leistungen Dritter, nicht vergleichsbeteiligter Personen im Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung hat es nicht gegeben.
      Im Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung hat es am 12. September 2005 eine Besprechung zwischen dem Vorstandsmitglied der F & G, Herrn Kubat, und dem Kläger, Herrn Richard Mayer, sowie dem Geschäftsführer der Klägerin Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH, Herrn Karl-Walter Freitag, gegeben. Die Bewirtungskosten in Höhe von €: 360,-- wurden vereinbarungsgemäß von der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH getragen. Im übrigen haben die Gesprächsteilnehmer die damit zusammenhängenden Reise- und Übernachtungskosten selbst getragen. Die Kosten des Herrn Kubat wurden von der F & G getragen. Darüber hinaus hat es noch zwei weitere Besprechung zwischen Herrn Mayer und Herrn Kubat gegeben, bei denen Herr Mayer von Herrn Kubat auf Kosten der F & G eingeladen wurde; die Bewirtungskosten betrugen zusammen €: 180,--. Eigene Reise- und Übernachtungskosten wurden von Herrn Mayer getragen.
      Alle Rechts- und Beratungskosten, die bei der F & G und der Hauptaktionärin in Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung und der Prozeß- und Verfahrensführung der hier in Rede stehenden Rechtsstreite angefallen sind und/oder ggfs. noch anfallen werden, wurden bzw. werden von der F & G bzw. Hauptaktionärin getragen.
      Mit den Kostenregelungen in allen Verfahren sind auch alle etwaigen Ansprüche der Kläger aus §327 b Abs. 2 letzter Halbsatz AktG sowie aus § 305 Abs. 3 Satz 3 letzter Halbsatz AktG abgegolten.
      Der Rücktritt der bis zum 11. Oktober 2005 für die F & G und deren Hauptaktionärin tätigen Prozess- und Verfahrensbevollmächtigten in den hier aufgeführten Verfahren war für die Klägerin Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH Bedingung für den Abschluss dieses Vergleichs i.S.v. § 149 Abs. 2 Satz 1 AktG.
      Für F&G und die Hauptaktionärin war Bedingung für diesen Vergleich, dass ein diesem Vergleich entsprechender Vergleich mit Herrn Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Stuttgart, protokolliert wird und damit mit der Protokollierung dieses Vergleichs das Hauptsacheverfahren bezüglich des Übertragungsbeschlusses und das Freigabeverfahren insgesamt erledigt wird.
      Die F & G und ihre Hauptaktionärin erklären und stehen dafür ein, dass die hier vereinbarte Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern (d.i. der elektronische Bundesanzeiger) vollständig i.S.v. § 149 Abs. 2 Satz 3 AktG sein wird.
      Soweit eine etwaige unvollständige Bekanntmachung i.S.v. § 149 Abs. 2 Satz 3 AktG in die Verantwortung der F & G und deren Hauptaktionärin fallen, bleibt es bei allen Leistungspflichten, die in diesem Vergleich aufgeführt sind. Die F & G und deren Hauptaktionärin haben in diesem Fall weder ein Rückbehalts- noch ein Leistungsverweigerungsrecht. Die F & G und deren Hauptaktionärin haften den übrigen Vergleichsbeteiligten sowie den Personen, für die dieser Vergleich als echter Vertrag zu Gunsten Dritter Wirkung entfaltet, für jeden Schaden, der sich aus einer etwaigen von ihnen zu verantwortenden unvollständigen Bekanntmachung nach § 149 Abs. 2 Satz 3 AktG ergibt. Das Recht, in diesem Fall den Vergleich anzufechten, bleibt unberührt. Die F & G und deren Hauptaktionärin verzichten schon jetzt auf alle Rückforderungen einer trotz Unwirksamkeit bewirkten Leistung; § 149 Abs. 2 Satz 5 AktG.
      Die Vergleichsbeteiligten erklären im Hinblich auf § 814 BGB, dass ihnen keine weiteren Leistungen bekannt sind, die nach § 149 Abs. 2 AktG bekannt zu machen wären. Für den Fall, dass dennoch weitere Leistungen dieser Art erbracht wurden, sind sich die Vergleichsbeteiligten darüber bewusst, dass eine Rückforderung gemäß § 814 BGB (Leistung in Kenntnis einer Nichtschuld) ausgeschlossen ist. Entsprechendes gilt für Leistungen Dritter, die der F & G oder der Hauptaktionärin nahe stehen.

      15. Schlussbestimmungen
      15.1 Der Gegenstandswert dieses Gesamtvergleichs wird von den Vergleichsbeteiligten wie folgt angegeben: Euro 9.462.829,73.
      15.2 Sollte eine der Bestimmungen dieses Gesamtvergleichs unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten vorrangig die gesetzlichen Vorschriften. Bei Fehlen solcher Vorschriften gilt eine solche Regelung als vereinbart, welche die Vergleichsbeteiligten nach Treu und Glauben zulässigerweise getroffen hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre. Die vorstehenden Sätze gelten für den Fall einer Regelungslücke sinngemäß.
      15.3 Dieser Vergleich wird mit der gerichtlichen Protokollierung durch die Vergleichsbeteiligten zu 1. bis 11. und die F & G unter Beitritt der Hauptaktionärin (die "Anfechtungsverfahrensparteien") sowie der Vergleichsbeteiligten zu 12. bis 17. wirksam


      Anlage: 10.2: Rechtsanwaltsgebühren

      1. Gebühren des Hauptsacheverfahrens
      1.1 Vergleichsbeteiligte zu 2. bis 8. sowie 10. und 11. (Verfahrensbeteiligte, die im Hauptsacheverfahren ausschließlich Anträge in Bezug auf den Squeeze out Beschluß gestellt haben):
      - Wert Euro 500.000, Vergleichsmehrwert Euro 487.132,73 -


      Wert
      Gebühr

      1. Instanz LG Köln



      1,3 Verfahrensgebühr
      Euro 500.000
      Euro 3.894,80

      1,2 Termingebühr
      Euro 500.000
      Euro 3.595,20

      Auslagen

      Euro 20,00

      Zwischensumme

      Euro 7510,00

      2. Instanz OLG Köln



      1,6 Verfahrensgebühr
      Euro 500.000
      Euro 4.793,60

      1,1 Differenzverf. Geb.
      Euro 487.132,73
      Euro 3.295,60

      1,2 Termingebühr
      Euro 987.132,73
      Euro 5.395,20

      1,5 Einigungsgebühr
      Euro 487.132,73
      Euro 4.494,00

      1,3 Einigungsgebühr
      (Ausgleich gem § 15 III RVG beachtet)
      Euro 500.000
      Euro 3.894,80

      Auslagen

      Euro 20,00

      Zwischensumme

      Euro 21.893,20

      Gesamtsumme

      Euro 29.403,20

      Zzgl. ggf. Ust., Fahrtkosten,
      Tagegeld gemäß RVG




      1.2 Vergleichsbeteiligte zu 1. und zu 9. (Verfahrensbeteiligte, die im Hauptsacheverfahren vor dem 30.9.2005 Anträge in Bezug auf alle HV-Beschlüsse zu Ziffern 2-6 der Tagesordnung gestellt haben):
      - Wert Euro 2.500.000, Vergleichsmehrwert Euro 487.132,73 –


      Wert
      Gebühr

      1. Instanz LG Köln



      1,3 Verfahrensgebühr
      Euro 2.500.000
      Euro 11.694,80

      1,2 Termingebühr
      Euro 2.500.000
      Euro 10.795,20

      Auslagen

      Euro 20,00

      Zwischensumme

      Euro 22.510,00

      2. Instanz OLG Köln



      1,6 Verfahrensgebühr
      Euro 2.500.000
      Euro 14.393,60

      1,1 Differenzverf. Geb.
      Euro 487.132,73
      Euro 3.295,60

      1,2 Termingebühr
      Euro 2.987.132,70
      Euro 12.595,20

      1,5 Einigungsgebühr
      Euro 487.132,73
      Euro 4.494,00

      1,3 Einigungsgebühr
      (Ausgleich gem § 15 III RVG beachtet)
      Euro 2.500.000
      Euro 11.460,00

      Auslagen

      Euro 20,00

      Zwischensumme

      Euro 46.258,40

      Gesamtsumme

      Euro 68.768,40

      Zzgl. ggf. Ust., Fahrtkosten,
      Tagegeld gemäß RVG



      2. Gebühren des Freigabeverfahrens (Vergleichsbeteiligte zu 1. bis 11.


      Wert
      Gebühr

      1. Instanz LG Köln


      0,75 Verfahrensgebühr
      Euro 500.000
      Euro 2.247,00

      0,5 Termingebühr
      Euro 500.000
      Euro 1.498,00

      Auslagen

      Euro 20,00

      Zwischensumme

      Euro 3.765,00

      2. Instanz OLG Köln



      0,75 Verfahrensgebühr
      Euro 500.000
      Euro 2.247,00

      0,5 Termingebühr
      Euro 500.000
      Euro 1.498,00

      Auslagen

      Euro 20,00

      Zwischensumme

      Euro 3.765,00

      Gesamtsumme

      Euro 7.530,00

      Zzgl. ggf. Ust., Fahrtkosten,
      Tagegeld gemäß RVG




      3. Gebühren des Spruchverfahrens (Vergleichsbeteiligte zu 1., 2., 3., 9., 12., 13., 14., 15 sowie 16. und 17.)
      37.583 Aktien in Streubesitz, 9 Antragsteller, Euro 156,61 Aufbesserung


      Wert
      Gebühr

      1. Instanz LG Köln



      10/10 Vergleichsgebühr nach BRAGO
      Euro 5.975.697
      Euro 19.537,00

      20/10 (Prozess- und Verhandlungsgebühr nach BRAGO)
      Euro 663.966,33
      Euro 6.892,00

      Auslagen

      Euro 20,00

      Summe

      Euro 26.449,00

      Zzgl. ggf. Ust., Fahrtkosten,
      Tagegeld gemäß BRAGO






      F & G - Vergleich
      zwischen
      Herrn Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Raffaelweg 10, 70192 Stuttgart,

      - Minderheitsaktionär -
      Prozessbevollmächtigte:

      Rechtsanwälte Götz & Monissen, Klosterstraße 4, 89143 Blaubeuren

      und
      Felten & Guilleaume AG, vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat, Schanzenstraße 30, 51063 Köln,

      - im Folgenden: F & G -
      Prozessbevollmächtigte:

      Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, An der Welle 5, 60322 Frankfurt am Main

      sowie
      Moeller Holding GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Robert Gärtner, Theo Kubat und Joachim Göddertz, Hein-Moeller-Straße 7 - 11, 53115 Bonn.

      - im Folgenden: Hauptaktionärin -
      Prozessbevollmächtigte:

      Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, An der Welle 5, 60322 Frankfurt am Main

      - alle vorgenannten Personen
      zusammen auch: Vergleichsbeteiligte -

      Präambel

      Der Minderheitsaktionär, die Hauptaktionärin und F & G sind, neben anderen, Beteiligte bzw. Parteien der folgenden Verfahren:

      4. der Minderheitsaktionär als Antragsteller sowie F & G und die Hauptaktionärin als Antragsgegnerinnen sind Beteiligte des am Landgericht Köln unter dem Az. 82 O 80/03 anhängigen Spruchverfahrens zur Bestimmung von Ausgleich und Abfindung aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (im Folgenden: EAV) vom 3. November 1999 (im Folgenden: Spruchverfahren);
      5. der Minderheitsaktionär und F & G sind ferner Parteien des am Oberlandesgericht Köln unter dem Az. 18 U 139/05 anhängigen Hauptsacheverfahrens, in dem über die Wirksamkeit des auf der Hauptversammlung der F & G vom 23. Dezember 2004 zu Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschlusses gestritten wird (im Folgenden: Hauptsacheverfahren);
      6. der Minderheitsaktionär sowie F & G sind schließlich Parteien des am Oberlandesgericht Köln unter dem Az. 18 W 57/05 anhängigen Verfahrens gemäß den §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG, das auf die Eintragung des von der F & G in ihrer Hauptversammlung vom 23. Dezember 2004 zu Tagesordnungspunkt 6 gefassten Übertragungsbeschlusses gemäß §§ 327a ff. AktG in das Handelsregister vor der Entscheidung im Hauptsacheverfahren gerichtet ist (im Folgenden: Freigabeverfahren).

      Die vorstehenden Verfahren werden nachfolgend auch als „F & G-Verfahren“ bezeichnet. Die Vergleichsbeteiligten sind aus wirtschaftlichen Erwägungen und auf Anraten und Empfehlung des Gerichts übereingekommen, die F & G-Verfahren im Wege gegenseitigen Nachgebens durch einen Vergleich wie folgt beizulegen.

      Dies vorausgeschickt, schließen der Minderheitsaktionär und die F&G auf Anraten und Empfehlung des Gerichts unter Beitritt der Hauptaktionärin nachfolgenden Vergleich und vereinbaren Folgendes:



      I. Anpassung von Barabfindungen und Ausgleichszahlungen

      16. EAV
      16.1 Die in dem EAV zwischen der damaligen Moeller Holding GmbH & Co. KG als herrschendem und der F & G als abhängigem Unternehmen vereinbarte Barabfindung in Höhe von Euro 153,39 (DM 300,00) je Stückaktie („vertragliche Barabfindung“) wird um Euro 156,61 je Stückaktie („Barabfindungs-Erhöhungsbetrag“) auf Euro 310,00 je Stückaktie („Vergleichs-Barabfindung“) erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung um ca. 102%.
      16.2 Der in dem EAV angebotene wiederkehrende Ausgleich („Garantiedividende“) in Höhe von Euro 4,67 (DM 9,13) je Stückaktie („vertragliche Garantiedividende“) wird rückwirkend um Euro 4,33 je Stückaktie („Garantiedividenden-Erhöhungsbetrag“) auf Euro 9,00 je Stückaktie („erhöhte Garantiedividende“) erhöht; die erhöhte Garantiedividende erhöht sich ab dem Geschäftsjahr 2001/2002 wegen der Umstellung von Anrechnungsverfahren auf Halbeinkünfteverfahren auf Euro 9,63 je Stückaktie. Der gemäß Satz 1 erhöhte Ausgleich ist erstmals für das Geschäftsjahr 1999/2000 sowie letztmalig – pro rata temporis bis zur Eintragung des Übertragungsbeschlusses gemäß Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung der F & G vom 23. Dezember 2004 in das Handelsregister der F & G - für das Geschäftsjahr 2005/2006 geschuldet.
      16.3 Berechtigte Aktien im Sinne der vorstehenden Absätze sind diejenigen Stücke, die an dem Tag der Eintragung des EAV in das Handelsregister der F & G, also am 4. Januar 2000, nicht der Hauptaktionärin bzw. ihrer Rechtsvorgängerin Moeller Holding GmbH & Co. KG gehörten und damit „außenstehend“ im Sinne der §§ 304 ff. AktG waren, unabhängig davon, ob diese Aktien bereits zur Entgegennahme der Barabfindung angedient sind oder sich noch in den Händen des Minderheitsaktionärs befinden.
      16.4 Für den Anspruch auf Abfindung nach Abschnitt 1.1 ist weitere Voraussetzung, dass die Aktien bereits vor der Eintragung des Übertragungsbeschlusses gemäß Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung der F & G vom 23. Dezember 2004 in das Handelsregister rechtsgeschäftlich auf die Hauptaktionärin übertragen wurden bzw. vor der vorgenannten Eintragung unter Beachtung der Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG noch werden. Wurde die vertragliche Barabfindung an den (ehemaligen) Minderheitsaktionär bereits vor dem Zeitpunkt der Protokollierung dieses Vergleichs geleistet, so ist dem (ehemaligen) Minderheitsaktionär nur der Barabfindungs-Erhöhungsbetrag geschuldet, anderenfalls die Vergleichs-Barabfindung. Ist eine Übertragung zu dem Zeitpunkt der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister noch nicht bzw. nicht unter Beachtung der Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG erfolgt, so findet Abschnitt 2 dieses Vergleichs Anwendung.
      16.5 Für den Anspruch auf die erhöhte Garantiedividende nach Abschnitt 1.2 ist unerheblich, ob die berechtigten Aktien bereits vor der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister auf die Hauptaktionärin bzw. ihre Rechtsvorgängerin übertragen wurden oder nicht. Soweit die vertragliche Garantiedividende für das jeweilige Geschäftsjahr gemäß Abschnitt 1.2 Satz 2 bereits an den Minderheitsaktionär oder seinen Rechtsvorgänger entrichtet wurde, ist nur der Garantiedividenden-Erhöhungsbetrag geschuldet. Ausgeschiedenen außenstehenden Aktionären steht der Garantiedividenden-Erhöhungsbetrag für diejenigen Geschäftsjahre zu, für die sie jeweils die in dem EAV ausgewiesene Garantiedividende bereits erhalten haben.
      16.6 Eine Verzinsung der Beträge nach den Abschnitten 1.1 und 1.2 findet nicht statt. Die Zahlung des Garantiedividenden-Erhöhungsbetrages bzw. der erhöhten Garantiedividende erfolgt unter Beachtung der jeweiligen kapitalertragsteuerlichen Vorschriften.

      17. Übertragungsbeschluss
      17.1 Das Barabfindungsangebot gemäß dem Übertragungsbeschluss gemäß Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung der F & G vom 23. Dezember 2004 wird von Euro 283,36 („beschlossene Barabfindung“) um Euro 54,41 („zusätzliche Barabfindung“) auf Euro 337,77 je Stückaktie der F & G („Gesamtbarabfindung“) erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung um ca. 19 %.
      17.2 Die Gesamtbarabfindung steht allen Aktionären zu, die zu dem Zeitpunkt der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der F & G Minderheitsaktionäre gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG sind. Sind Aktien nach diesem Zeitpunkt verkauft worden, geht der Anspruch auf den letzten Erwerber über. Soweit diese Minderheitsaktionäre nicht verfahrensbeteiligte Minderheitsaktionäre sind, steht ihnen ein Anspruch auf Auszahlung der Gesamtbarabfindung auf Grund eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter im Sinne von § 328 BGB zu.
      17.3 Die Gesamtbarabfindung ist von der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der F & G an mit jährlich zwei Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
      17.4 Sollte ein Gericht in einem Spruchverfahren eine höhere Barabfindung als die beschlossene Barabfindung rechtskräftig festsetzen oder sollte zur Beendigung des Spruchverfahrens eine höhere Barabfindung als die beschlossene Barabfindung vereinbart werden („gerichtlicher Erhöhungsbetrag“), dann ist die zusätzliche Barabfindung auf den gerichtlichen Erhöhungsbetrag anzurechnen. Die zusätzliche Barabfindung gilt insoweit als Vorauszahlung auf den gerichtlichen Erhöhungsbetrag.

      18. Schuldnerin
      Schuldnerin der in Abschnitten 1 und 2 geregelten Ansprüche ist die Hauptaktionärin.

      19. Abwicklung
      19.1 Die Erhöhung der Barabfindung und die Erhöhung der Garantiedividende nach Abschnitt 1 wird dem Minderheitsaktionär ausbezahlt, wenn er sich bei F & G schriftlich unter Nachweis seiner Anspruchsberechtigung meldet.
      19.2 Die Gesamtbarabfindung nach Abschnitt 2 wird unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregisters der F & G von der Dresdner Bank AG als Zahlstelle ausbezahlt. Im Falle girosammelverwahrter Aktien wird die Auszahlung Zug um Zug gegen die Umbuchung der den Anspruch auf Barabfindung verbriefenden Aktienbestände erfolgen. Im Falle von effektiven Stücken wird die Auszahlung nach Einreichung der Aktienurkunden bei der abwickelnden Zahlstelle ausbezahlt werden.
      19.3 Die Abwicklung ist für den Minderheitsaktionär provisions-, spesen- und kostenfrei.


      II. Beendigung der F & G-Verfahren; Nebenverfahren

      20. Spruchverfahren
      Der Minderheitsaktionär erklärt hiermit in Ansehung dieses Vergleichs die Erledigung seiner Anträge auf gerichtliche Entscheidung. F & G und ihre Hauptaktionärin erklären ebenfalls, jeder für sich, die Erledigung. Sollte eine vergleichsweise Erledigterklärung nicht zu einer sofortigen Verfahrensbeendigung führen, wird vorsorglich die Rücknahme der Anträge erklärt. F & G und ihre Hauptaktionärin willigen vorsorglich in die Rücknahme der Anträge ein. Die Vergleichsbeteiligten sind sich darüber einig, dass dieser Vergleich hilfsweise als außergerichtlicher Vergleich Geltung hat.

      21. Hauptsacheverfahren
      21.1 Der Minderheitsaktionär erklärt hiermit in Ansehung dieses Vergleichs die Erledigung seiner gegen den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung der F & G vom 23. Dezember 2004 erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sowie den Verzicht auf die geltend gemachten Klageansprüche. F & G erklärt ebenfalls die Erledigung und nimmt die Verzichtserklärungen an. Sollte eine vergleichsweise Erledigterklärung nicht zu einer sofortigen Verfahrensbeendigung führen, wird vorsorglich die Rücknahme der Klagen erklärt. F & G willigt vorsorglich in die Klagerücknahmen ein.
      21.2 Der Minderheitsaktionär verzichtet unwiderruflich auf sämtliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses. Er verpflichtet sich, auf Verlangen der F & G oder ihrer Hauptaktionärin alle sonstigen Erklärungen abzugeben, die für die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister notwendig oder hilfreich sein können. Der Minderheitsaktionär verpflichtet sich ferner, die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister weder durch Rechtsmittel, Rechtsbehelfe, Anträge oder in sonstiger Weise zu verhindern oder zu verzögern. Er wird alles in seiner Macht stehende unternehmen, damit Dritte die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nicht verhindern oder verzögern. Schließlich wird der Minderheitsaktionär die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses und die erfolgte Eintragung in das Handelsregister weder gerichtlich noch außergerichtlich in irgendeiner Form angreifen. Ein Spruchstellenverfahren nach § 327 f AktG ist hiervon nicht berührt.

      22. Freigabeverfahren
      F & G erklärt hiermit die Rücknahme ihres Freigabeantrages vom 16. März 2005 im Freigabeverfahren gemäß §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG. Der Minderheitsaktionär willigt in die Antragsrücknahme ein.


      III. Kosten

      23. Gerichtskosten
      F & G trägt die Gerichtskosten der F & G-Verfahren.

      24. Außergerichtliche Kosten des Minderheitsaktionärs
      24.1 Die Vergleichsbeteiligten wünschen eine möglichst einfache Abwicklung dieses Vergleichs auch im Hinblick auf die außergerichtlichen Kosten des Minderheitsaktionärs. Diese außergerichtlichen Kosten umfassen sowohl die Kosten des Minderheitsaktionärs selbst als auch sämtliche Anwalts- und jegliche sonstige Kosten.
      24.2 Die Vergleichsbeteiligten vereinbaren aus diesem Grund, dass dem Minderheitsaktionär seine Rechtsanwaltskosten für Hauptsacheverfahren, Freigabeverfahren und/oder Spruchstellenverfahren erstattet werden wie in Anlage 9.2 zu diesem Vergleich aufgeführt. Der Minderheitsaktionär ist im Spruchverfahren nicht anwaltlich vertreten. Ihm steht jedoch auch insoweit der Erstattungsanspruch nach Anlage 9.2 zu. Pro Verfahren werden nur die Gebühren für einen Rechtsanwalt erstattet. Kosten von Korrespondenzanwälten werden nicht erstattet. Damit sind Ansprüche des Minderheitsaktionärs auf Kostenerstattung gleich aus welchem Rechtsgrund vollständig und endgültig erledigt.
      24.3 Der Minderheitsaktionär verpflichtet sich, in Ansehung seiner außergerichtlichen Kosten der F & G-Verfahren keine Kostenfestsetzungsanträge zu stellen. Er verzichtet vorsorglich auf seine Antragsrechte.
      24.4 Es wird festgehalten, dass an den verfahrensbeteiligten Minderheitsaktionär kein Sondervorteil gewährt worden ist oder mit ihm irgendwelche Nebenabreden getroffen wurden.
      24.5 Die Zahlungen nach diesem Abschnitt 10 erfolgen mit befreiender Wirkung für die F&G und die Hauptaktionärin auf ein von dem Minderheitsaktionär noch zu benennendes Konto.
      24.6 Die Erstattung der vorgenannten Kosten ist binnen einer Woche nach Wirksamwerden dieses Vergleichs gemäß 13.3 Satz 1 fällig. Die Rechnung ist an die Hauptaktionärin an die im Rubrum genannte Adresse zu richten.

      25. Kosten der Nebenintervenienten
      Die den F & G-Verfahren beigetretenen Nebenintervenienten sind nicht Partei dieses Vergleichs. Die Vergleichsbeteiligten erklären übereinstimmend, durch diesen Vergleich keine Grundlage für Kostenerstattungsansprüche der Nebenintervenienten schaffen zu wollen. F & G wird außergerichtliche Kosten der Nebenintervenienten nur dann übernehmen, wenn dies durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss rechtskräftig festgestellt wird.


      IV. Sonstige Bestimmungen

      26. Abgeltungswirkung
      Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche Ansprüche des Minderheitsaktionärs in Ansehung von Ausgleich und Abfindung seiner Aktien an der F & G sowie gegebenenfalls weiterer Schadensersatzansprüche des Minderheitsaktionärs abgegolten. Auch die außergerichtlichen Kosten des Minderheitsaktionärs werden durch diesen Vergleich abschließend geregelt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

      27. Veröffentlichung des F & G - Vergleichs
      27.1 F & G und ihre Hauptaktionärin verpflichten sich, die wesentlichen Inhalte dieses Vergleichs im Wirtschaftsteil der Tageszeitungen Kölner Stadtanzeiger, Kölner Express, Kölner Rundschau sowie in zwei überregionalen Börsenpflichtblättern, nicht jedoch im Druckerzeugnis Frankfurter Allgemeinen Zeitung, auf ihre Kosten zu veröffentlichen, sobald der Vergleich wirksam geworden ist.
      27.2 Als unter den Vergleichsbeteiligten abgestimmter Text der Veröffentlichung gemäß Abschnitt 12.1 gilt der Volltext dieses Vergleichs mit vollständigem Passivrubrum einschließlich anwaltlicher Vertretungsstellung, jedoch ohne Aktivrubrum.
      27.3 Entsprechend § 248 a AktG i.V.m. § 149 Abs. 2 AktG i.d.F. vom 1.11.2005 werden dieser Vergleich und der heute noch in den F&G-Verfahren abzuschließende Gesamtvergleich außerdem im Volltext nebst vollständigem Rubrum im "elektronischen Bundesanzeiger" veröffentlicht.
      Die Vergleichsbeteiligten erklären in diesem Zusammenhang übereinstimmend, dass über diesen im vollständigen Wortlaut veröffentlichten Vergleich hinaus keinerlei Vereinbarungen oder Nebenabreden getroffen worden sind. Die Leistungen der Hauptaktionärin sind im Vergleich vollständig beschrieben. Etwaige noch erforderliche Bekanntmachungen im Hinblick auf die technische Abwicklung dieses Vergleichs obliegen noch der F & G und der Hauptaktionärin; hierzu hat es keine Vereinbarung oder Abrede gegeben. Der Gesellschaft zuzurechnende Leistungen Dritter, nicht vergleichsbeteiligter Personen im Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung hat es nicht gegeben.
      Alle Rechts- und Beratungskosten, die bei der F & G und der Hauptaktionärin in Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung und der Prozeß- und Verfahrensführung der hier in Rede stehenden Rechtsstreite angefallen sind und/oder ggfs. noch anfallen werden, wurden bzw. werden von der Beklagten bzw. Hauptaktionärin getragen.
      Für F&G und die Hauptaktionärin war Bedingung für diesen Vergleich, dass ein diesem Vergleich entsprechender Vergleich mit den übrigen Parteien des Hauptsache- und Freigabeverfahrens protokolliert wird und damit mit der Protokollierung beider Vergleiche das Hauptsacheverfahren bezüglich des Übertragungsbeschlusses und das Freigabeverfahren insgesamt erledigt werden.
      Mit den Kostenregelungen in allen Verfahren sind auch alle etwaigen Ansprüche des Minderheitsaktionärs aus §327 b Abs. 2 letzter Halbsatz AktG sowie aus § 305 Abs. 3 Satz 3 letzter Halbsatz AktG abgegolten.
      Die F & G und ihre Hauptaktionärin erklären und stehen dafür ein, dass die hier vereinbarte Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern (d.i. der elektronische Bundesanzeiger) vollständig i.S.v. § 149 Abs. 2 Satz 3 AktG sein wird.
      Soweit eine etwaige unvollständige Bekanntmachung i.S.v. § 149 Abs. 2 Satz 3 AktG in die Verantwortung der F & G und deren Hauptaktionärin fallen, bleibt es bei allen Leistungspflichten, die in diesem Vergleich aufgeführt sind. Die F & G und deren Hauptaktionärin haben in diesem Fall weder ein Rückbehalts- noch ein Leistungsverweigerungsrecht. Die F & G und deren Hauptaktionärin haften dem Minderheitsaktionär für jeden Schaden, der sich aus einer etwaigen von ihnen zu verantwortenden unvollständigen Bekanntmachung nach § 149 Abs. 2 Satz 3 AktG ergibt. Das Recht, in diesem Fall den Vergleich anzufechten, bleibt unberührt. Die F & G und deren Hauptaktionärin verzichten schon jetzt auf alle Rückforderungen einer trotz Unwirksamkeit bewirkten Leistung; § 149 Abs. 2 Satz 5 AktG.
      Die Verfahrensbeteiligten erklären im Hinblich auf § 814 BGB, dass ihnen keine weiteren Leistungen bekannt sind, die nach § 149 Abs. 2 AktG bekannt zu machen wären. Für den Fall, dass dennoch weitere Leistungen dieser Art erbracht wurden, sind sich die Verfahrensbeteiligten darüber bewusst, dass eine Rückforderung gemäß § 814 BGB (Leistung in Kenntnis einer Nichtschuld) ausgeschlossen ist. Entsprechendes gilt für Leistungen Dritter, die der F & G oder der Hauptaktionärin nahe stehen.

      28. Schlussbestimmungen
      28.1 Der Gegenstandswert dieses Vergleichs wird von den Vergleichsbeteiligten wie folgt angegeben: Euro 6.962.829,73.
      28.2 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vergleichs unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten vorrangig die gesetzlichen Vorschriften. Bei Fehlen solcher Vorschriften gilt eine solche Regelung als vereinbart, welche die Vergleichsbeteiligten nach Treu und Glauben zulässigerweise getroffen hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre. Die vorstehenden Sätze gelten für den Fall einer Regelungslücke sinngemäß.
      28.3 Dieser Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung durch den Minderheitsaktionär und die F&G unter Beitritt der Hauptaktionärin wirksam. Der Vergleich kann jedoch durch die F&G und die Hauptaktionärin bis zum Ablauf des 15. November 2005 schriftlich gegenüber dem protokollierenden Gericht widerrufen werden (Eingang per Fax genügt), sollte an diesem Tag nicht ein entsprechender Vergleich mit den übrigen Parteien des Hauptsacheverfahrens und des Freigabeverfahrens vor dem protokollierenden Gericht protokolliert werden.


      Anlagen: 9.2: Rechtsanwaltsgebühren

      1. Gebühren des Hauptsacheverfahrens (Anfechungs-/Nichtigkeitsklage gegen den Übertragungsbeschluss)
      Wert Euro 500.000, Vergleichsmehrwert Euro 487.132,73


      Wert
      Gebühr

      1. Instanz LG Köln



      1,3 Verfahrensgebühr
      Euro 500.000
      Euro 3.894,80

      1,2 Termingebühr
      Euro 500.000
      Euro 3.595,20

      Auslagen

      Euro 20,00

      Zwischensumme

      Euro 7510,00

      2. Instanz OLG Köln



      1,6 Verfahrensgebühr
      Euro 500.000
      Euro 4.793,60

      1,1 Differenzverf. Geb.
      Euro 487.132,73
      Euro 3.295,60

      1,2 Termingebühr
      Euro 987.132,73
      Euro 5.395,20

      1,5 Einigungsgebühr
      Euro 487.132,73
      Euro 4.494,00

      1,3 Einigungsgebühr
      (Ausgleich gem § 15 III RVG beachtet)
      Euro 500.000
      Euro 3.894,80

      Auslagen

      Euro 20,00

      Zwischensumme

      Euro 21.893,20

      Gesamtsumme

      Euro 29.403,20

      Zzgl. ggf. Ust., Fahrtkosten,
      Tagegeld gemäß RVG




      2. Gebühren des Freigabeverfahrens


      Wert
      Gebühr

      1. Instanz LG Köln



      0,75 Verfahrensgebühr
      Euro 500.000
      Euro 2.247,00

      0,5 Termingebühr
      Euro 500.000
      Euro 1.498,00

      Auslagen

      Euro 20,00

      Zwischensumme

      Euro 3.765,00

      2. Instanz OLG Köln



      0,75 Verfahrensgebühr
      Euro 500.000
      Euro 2.247,00

      0,5 Termingebühr
      Euro 500.000
      Euro 1.498,00

      Auslagen

      Euro 20,00

      Zwischensumme

      Euro 3.765,00

      Gesamtsumme

      Euro 7.530,00

      Zzgl. ggf. Ust., Fahrtkosten,
      Tagegeld gemäß RVG




      3. Gebühren des Spruchverfahrens
      37.583 Aktien in Streubesitz, 9 Antragsteller, Euro 156,61 Aufbesserung


      Wert
      Gebühr

      1. Instanz LG Köln



      10/10 Vergleichsgebühr nach BRAGO
      Euro 5.975.697
      Euro 19.537,00

      20/10 (Prozeß- und Verhandlungs nach BRAGO)
      Euro 663.966,33
      Euro 6.892,00

      Auslagen

      Euro 20,00

      Summe

      Euro 26.449,00

      Zzgl. ggf. Ust., Fahrtkosten,
      Tagegeld gemäß BRAGO





      Außer der Wiedergabe sämtlicher Vereinbarungen und Nebenabreden im vollständigen Wortlaut, wie vorstehend erfolgt, erfordert § 248a iVm § 149 AktG außerdem, dass die Leistungen der Gesellschaft (F & G) und ihr zurechenbare Leistungen Dritter (Moeller Holding GmbH) gesondert zu beschreiben und hervorzuheben sind. Nachfolgend werden deshalb die Leistungen der F & G und der Moeller Holding GmbH dargestellt, ohne damit einen Rechtsanspruch anzuerkennen. Alleinige Grundlage einer Leistungspflicht sind die F & G Vergleiche im Volltext und in ihrer Gesamtschau. Dies vorausgeschickt, sehen die F & G Vergleiche folgende Leistungen der F & G bzw. der Moeller Holding GmbH vor:

      • Erhöhung der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angebotenen Barabfindung auf Euro 310,00 je Stückaktie.
      • Erhöhung des im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angebotenen angemessenen Ausgleichs auf Euro 9,00 je Stückaktie ab dem Geschäftsjahr 1999/2000 bzw. wegen der Umstellung von Anrechnungsverfahren auf Halbeinkünfteverfahren ab dem Geschäftsjahr 2001/2002 auf Euro 9,63 je Stückaktie.
      • Erhöhung des Barabfindungsangebots gemäß dem Übertragungsbeschluss auf Euro 337,77 je Stückaktie.
      • Tragung der Gerichtskosten und der Rechtsanwaltskosten der vergleichsbeteiligten Minderheitsaktionäre gemäß den in den Anlagen 9.2 bzw. 10.2 zu den F & G Vergleichen festgelegten Gegenstandswerten.
      • Gesonderte Veröffentlichung der wesentlichen Inhalte der F & G Vergleiche im Wirtschaftsteil der Tageszeitungen Kölner Stadtanzeiger, Kölner Express, Kölner Rundschau sowie in zwei überregionalen Börsenpflichtblättern.
      • Entschuldigung der F & G beim Aktionärsvertreter Karl-Walter Freitag für das ihm gegenüber auf der Hauptversammlung vom 23. Dezember 2004 rechtswidrig ausgesprochene Hausverbot und Tragung der Kosten für Strafverteidigung in Höhe von insgesamt Euro 20.000,00.

      Außerdem hatte die F & G im Vorfeld der Protokollierung der F & G Vergleiche im Rahmen von Vergleichsgesprächen mit den Herren Freitag als Vertreter der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH und Mayer Bewirtungskosten in Höhe von Euro 360 bzw. Euro 180 übernommen.

      Die Abwicklung ist für die Minderheitsaktionäre provisions-, spesen- und kostenfrei. Sie geschieht wie folgt:

      Die Erhöhung der Barabfindung gemäß § 305 AktG und die Erhöhung des angemessenen Ausgleichs gemäß § 304 AktG wird denjenigen Aktionären ausbezahlt, die sich bei F & G schriftlich unter Nachweis ihrer Anspruchsberechtigung melden. Soweit Beträge für Berechtigte zu hinterlegen sind, wird die Gesamtvergleichs-Barabfindung hinterlegt.

      Zur Abwicklung des Übertragungsbeschlusses erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung.




      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 16:05:28
      Beitrag Nr. 978 ()
      na und,

      hab auch schon mal bei FAG Kufi profitiert, auch bei Spar und und und :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 16:25:56
      Beitrag Nr. 979 ()
      [posting]18.966.852 von reimar am 24.11.05 16:05:28[/posting]wie soll ich das verstehen ?
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 16:31:56
      Beitrag Nr. 980 ()
      [posting]18.967.160 von hungry_like_a_wulf am 24.11.05 16:25:56[/posting]mir egal:cool:
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 16:34:18
      Beitrag Nr. 981 ()
      [posting]18.966.852 von reimar am 24.11.05 16:05:28[/posting]:rolleyes:

      reimi ist Spezialaktionär

      WAUHHHHH

      ;)
      nk
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 16:37:47
      Beitrag Nr. 982 ()
      [posting]18.967.250 von nkelchen am 24.11.05 16:34:18[/posting]nkelchen,

      ich lese halt viel im eBundesanzeiger:cool:
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 17:35:57
      Beitrag Nr. 983 ()
      da isser wieder ! aus Bundesanzeiger



      Beendigung eines Anfechtungsprozesses und Erhöhung der Barabfindung beim Squeeze-out

      Die außerordentliche Hauptversammlung der Kaufhalle Aktiengesellschaft vom 18. Dezember 2003 hatte beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Saarbrücken gegen Zahlung einer Barabfindung zu übertragen.

      Gegen die Rechtmäßigkeit des Übertragungsbeschluss hatten zwei Minderheitsaktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben (Landgericht Saarbrücken 7I O 7/04, Saarländisches Oberlandesgericht 1 U 588/05-204). Aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs haben beide Kläger ihre Klagen zurückgenommen. Der Anfechtungsprozess ist damit beendet. Der Übertragungsbeschluss ist in das Handelsregister eingetragen und infolgedessen wirksam geworden.

      Der Vergleich hat folgenden Wortlaut:

      ,,Außergerichtlicher Vergleich
      zwischen


      1. C.E. Veit Paas, Friesenstraße 50, 50670 Köln,

      (nachfolgend: „Kläger zu 1“)
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz,
      Lichtentalerstraße 3, 76530 Baden-Baden,

      2. Peter Eck , Karmeliterstraße 13, 47608 Geldern,

      (nachfolgend: „Kläger zu 2“)
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Steiner,
      Sofienstraße 27, 69115 Heidelberg,
      (Kläger zu 1 und Kläger zu 2 gemeinsam nachfolgend: „Kläger“)

      3. Kaufhalle Aktiengesellschaft, Mainzer Str. 180, 66121 Saarbrücken,

      (nachfolgend: „Beklagte“)
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler Mueller,
      Benrather Straße 18-20, 40213 Düsseldorf,

      4. ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainzer Str. 180, 66121 Saarbrücken

      (nachfolgend: „Hauptaktionärin“)


      Vorbemerkung
      Die Kläger sind Aktionäre der Beklagten, an deren Grundkapital die Hauptaktionärin mit 98,624 % beteiligt ist. Die Hauptversammlung der Beklagten hat am 18.12.2003 auf Verlangen der Hauptaktionärin die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Beklagten im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG (nachfolgend: „Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe vom € 133,45 je Stückaktie beschlossen (nachfolgend: „Übertragungsbeschluss“). Gegen den Übertragungsbeschluss haben die Kläger Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen beim Landgericht Saarbrücken erhoben. Auf Seiten der Kläger sind 7 Nebenintervenienten dem Rechtsstreit beigetreten. Die Beklagte hat ein Freigabeverfahren nach § 327e Abs. 2 i.V.m. § 319 Abs. 6 AktG anhängig gemacht, um feststellen zu lassen, dass die Erhebung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen durch die Kläger der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Beklagten nicht entgegensteht. Das Saarländische Oberlandesgericht hat den Antrag der Beklagten mit Beschluss vom 11.02.2005 (Aktenzeichen 1 W 293/04-74) rechtskräftig zurückgewiesen. Das Landgericht Saarbrücken (Aktenzeichen 7I O 7/04) hat mit Urteil vom 14.09.2005 den Anfechtungsklagen gegen den Übertragungsbeschluss stattgegeben. Derzeit ist das Klageverfahren in der Berufungsinstanz unter dem Aktenzeichen 1 U 588/05-204 beim Saarländischen Oberlandesgericht anhängig.

      Zur Vermeidung eines langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreits und unter Berücksichtigung des ungewissen Verfahrensausgangs sind die Parteien zu einer vergleichsweisen Einigung bereit. Sie greifen damit eine Anregung des Landgerichts Saarbrücken aus der mündlichen Verhandlung vom 06.07.2005 auf. Die Hauptaktionärin, die an dem Rechtsstreit nicht beteiligt ist, nimmt an diesem Vergleich teil. Aus Zeitgründen kommt dabei mit Blick auf die drohende Änderung der Rahmenbedingungen für die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Unternehmensanteilen der förmliche Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs auf Anraten und Empfehlung des Saarländischen Oberlandesgerichts nicht mehr in Betracht. Nur aus diesem Grunde vereinbaren die Parteien unter Aufrechterhaltung ihrer rechtlichen Standpunkte einen außergerichtlichen Vergleich.

      Dementsprechend vereinbaren die Parteien was folgt:

      A.
      Erhöhung der Barabfindung
      1. Die Hauptaktionärin verpflichtet sich gegenüber jedem Minderheitsaktionär der Beklagten, dessen Erklärung gemäß Anlage A1 spätestens einen Monat nach Bekanntmachung des Vergleichs gemäß Abschnitt D 4 Satz 1 (nachfolgend: „Erklärung“) bei der in der Bekanntmachung bezeichneten Stelle eingegangen ist, zusätzlich zu dem im Übertragungsbeschluss festgesetzten Betrag von € 133,45 je Stückaktie der Beklagten (nachfolgend: „Barabfindung“) einen weiteren Betrag in Höhe von € 21,55 je Stückaktie (nachfolgend: „Zuzahlung“) sowie € 4,00 als Ausgleich für Zinsen seit dem 19.12.2003 abzüglich seither erhaltener Dividende (nachfolgend: „Zinsen“) zu zahlen. Die Barabfindung und die Zuzahlung ergeben zusammen einen Betrag von € 155,00 zuzüglich € 4,00 Zinsen je Stückaktie.
      2. Der Anspruch auf Zuzahlung und Zinsen entsteht erst, wenn der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister der Beklagten eingetragen worden ist und die Erklärung des Minderheitsaktionärs eingegangen ist. Die Zuzahlung nebst Zinsen ist zahlbar mit der Barabfindung und unter den Voraussetzungen, unter denen die Barabfindung zahlbar ist. Die Beklagte wird unverzüglich nach Beendigung des Rechtsstreits die Eintragung des Übertragungsbeschlusses beim zuständigen Handelsregister beantragen.
      3. Soweit nach erfolgter Eintragung des Übertragungsbeschlusses das nach § 2 Spruchverfahrensgesetz zuständige Gericht auf Antrag in einem Spruchverfahren gemäß § 1 Nr. 3 SpruchG eine höhere Abfindung als € 159,00 pro übertragener Stückaktie als angemessene Abfindung festsetzt oder zur Beendigung des Spruchverfahrens eine höhere Barabfindung als € 159,00 pro übertragener Stückaktie vereinbart wird, ist die Hauptaktionärin zur Zahlung dieses € 159,00 übersteigenden Betrags an die Minderheitsaktionäre, für welche die Erklärung eingegangen ist, verpflichtet. Zuzahlung und Zinsen werden auf eine etwaige im Spruchverfahren festgesetzte Erhöhung der Abfindung über € 133,45 je Stückaktie hinaus angerechnet und gelten als Vorauszahlung auf eine solche Erhöhung.
      4. Die Zuzahlung nebst Zinsen wird für die Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei ausbezahlt. Das Verfahren der Auszahlung wird mit der Bekanntmachung über die Abwicklung der Barabfindung und der Einreichung der Aktien veröffentlicht.

      B.
      Kosten
      1. Die Hauptaktionärin und die Beklagte tragen als Gesamtschuldner die gerichtlichen Kosten des Rechtsstreits.
      2. Die Parteien geben den Streit- und Vergleichswert wie folgt an:
      Anfechtungsklage gegen den Übertragungsbeschluss € 500.000,00
      Vergleichsmehrwert € 984.390,40
      3. Die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen die Hauptaktionärin und die Beklagte als Gesamtschuldner nach folgender Maßgabe:
      Die Hauptaktionärin übernimmt auf der Grundlage der unter Abschnitt B 2 angegebenen Streit- und Vergleichswerte die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger für die Verfahren 7I O 7/04 – Landgericht Saarbrücken und 1 U 588/05-204 – Saarländisches Oberlandesgericht und für diesen Vergleich. Die sich aus vorstehender Regelung ergebenden Zahlungsansprüche der Kläger (zuzüglich etwa anfallender Umsatzsteuer) bestimmen sich für die I. Instanz nach Maßgabe der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und für die II. Instanz und den Vergleich nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
      4. Der Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Kläger wird am 10. Bankarbeitstag nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister, nicht jedoch vor Eingang einer Rechnung des jeweiligen Klägers oder seines Prozessbevollmächtigten mit Umsatzsteuerausweis bei der Hauptaktionärin fällig. Die außergerichtlichen Kosten sind für den Kläger zu 1 auf das Konto Nr. 237 755 758 bei der Postbank Karlsruhe (BLZ 660 100 75) und für den Kläger zu 2 auf das Konto Nr. 479 428 27 bei der Deutschen Bank PGK (BLZ 672 700 24) zu zahlen.
      5. Mit der Erstattung der außergerichtlichen Kosten gemäß Abschnitt B 3 und 4 sind alle Ansprüche der Kläger auf Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten sowie alle etwaigen Ansprüche der Kläger aus § 327b Abs. 2 letzter Halbsatz AktG abgegolten. Die Kläger erklären unwiderruflich, keine Kostenanträge zu stellen, und auf die Durchführung eines Kostenfestsetzungsverfahrens zu verzichten. Der jeweilige Verzicht der Kläger auf die Durchführung eines Kostenfestsetzungsverfahrens und die Verpflichtung, keine Kostenanträge zu stellen, werden gegenstandslos, wenn die Hauptaktionärin und die Beklagte die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gemäß diesem Vergleich nach Fälligkeit nicht erstatten.
      6. Etwaige Erstattungen gerichtlicher Kosten, die die Kläger nach Abschluss dieses Vergleichs erhalten, sind an die Beklagte herauszugeben. Die Beklagte stellt die Kläger von der Zahlung etwaiger weiterer anfallender Gerichtskosten hiermit ausdrücklich frei.

      C.
      Beendigung des anhängigen Verfahrens
      1. In Ansehung und im Zuge des Vergleichs verpflichten sich die Kläger, den Prozessbevollmächtigten der Beklagten die Erklärung der Rücknahme der Klage gegen den Übertragungsbeschluss gemäß § 269 Abs. 1 ZPO mit der einzigen Maßgabe zuzuleiten, dass diese die Erklärung bei Gericht einreichen dürfen, wenn den Prozessbevollmächtigten der Beklagten die Klagerücknahmeerklärungen beider Kläger zugegangen sind. Die Beklagte verpflichtet sich, ihre Zustimmung zur Rücknahme jeder der Klagen zu erklären.
      2. Die Kläger erklären hiermit unwiderruflich, keine sonstigen rechtlichen Schritte gegen die Beklagte, die Hauptaktionärin, deren jeweilige Organe oder sonstige Personen im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Tagesordnung und den Beschlüssen der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 18.12.2003, insbesondere dem Übertragungsbeschluss, einzuleiten und keine Ansprüche gegen die Beklagte, die Hauptaktionärin oder die Mitglieder ihrer Organe aus und im Zusammenhang mit den Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 18.12.2003 und den diesen zugrunde liegenden Sachverhalten geltend zu machen.
      3. Die Kläger verzichten unwiderruflich auf jegliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses vom 18.12.2003 und stimmen seiner Eintragung in das Handelsregister der Beklagten ausdrücklich zu. Die Kläger verpflichten sich, auf Verlangen der Beklagten oder der Hauptaktionärin alle Erklärungen abzugeben, die für die Eintragung des Übertragungsbeschlusses vom 18.12.2003 in das Handelsregister der Beklagten notwendig oder hilfreich sein können, soweit diese im Zusammenhang mit den von den Klägern erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen stehen.
      4. Mit Erfüllung der in diesem Vergleich genannten Ansprüche sind alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien dieses Vergleichs aus dem Rechtsstreit sowie dessen Beendigung im Verhältnis der Parteien zueinander erledigt.

      D.
      Verschiedenes
      1. Dieser Vergleich wird unwirksam, wenn spätestens am 24.11.2005 den Prozessbevollmächtigten der Beklagten die Klagerücknahmeerklärungen der Kläger nicht zugegangen sind (auflösende Bedingung).
      2. Dieser Vergleich gilt nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen als echter Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB), nämlich zugunsten aller Minderheitsaktionäre der Beklagten, die am Tage der Eintragung des Übertragungsbeschlusses Aktionäre der Beklagten sind, gleich ob sie an diesem Rechtsstreit als Kläger oder als Nebenintervenienten auf Klägerseite beteiligt sind oder nicht. Die Parteien versichern, dass sie im Zusammenhang mit dem Vergleich Aktionären der Beklagten oder Dritten keinen Sondervorteil gewährt, zugesagt oder in Aussicht gestellt haben.
      3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vergleichs einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Die Parteien verpflichten sich, eine undurchführbare oder unwirksame Bestimmung von Beginn der Unwirksamkeit an durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Die vorstehenden Sätze gelten für etwaige Lücken dieses Vergleichs entsprechend.
      4. Entsprechend § 248a AktG i.V.m. § 149 Abs. 2 AktG i.d.F. vom 01.11.2005 wird der Vergleich nebst vollständigem Rubrum im elektronischen Bundesanzeiger im Volltext veröffentlicht. Darüber hinaus wird dieser Vergleich in zwei überregionalen Börsenpflichtblättern, in den SdK-AktionärsNews sowie unter www.gsc-research.de veröffentlicht.
      Die Parteien erklären in diesem Zusammenhang übereinstimmend, dass über diesen im vollständigen Wortlaut veröffentlichten Vergleich hinaus keinerlei Vereinbarungen oder Nebenreden getroffen worden sind. Die Leistungen der Hauptaktionärin sind im Vergleich vollständig beschrieben. Etwaige noch erforderliche Bekanntmachungen im Hinblick auf die technische Abwicklung dieses Vergleichs obliegen der Beklagten und der Hauptaktionärin; hierzu hat es keine Vereinbarung oder Abrede gegeben. Der Gesellschaft zuzurechnende Leistungen dritter, nicht vergleichsbeteiligter Personen im Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung hat es nicht gegeben.
      Die Beklagte und die Hauptaktionärin erklären und stehen dafür ein, dass die hier vereinbarte Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern (d.i. der elektronische Bundesanzeiger) vollständig im Sinne von § 149 Abs. 2 Satz 3 AktG ist und auch vollständig bekannt gemacht wird. Die Beklagte und die Hauptaktionärin erklären im Hinblick auf § 814 BGB, dass ihnen Leistungen, die über diesen Vergleich hinausgehen, nicht bekannt sind, die nach § 149 Abs. 2 AktG bekannt zu machen wären.
      Soweit eine etwaige unvollständige Bekanntmachung im Sinne von § 149 Abs. 2 Satz 3 AktG in die Verantwortung der Beklagten und die Hauptaktionärin fallen, bleibt es bei allen Leistungspflichten, die in diesem Vergleich aufgeführt sind. Die Beklagte und die Hauptaktionärin haben in diesem Fall weder ein Rückbehalts- noch ein Leistungsverweigerungsrecht. Die Beklagte und deren Hauptaktionär haften den übrigen Parteien sowie den Personen, für die dieser Vergleich als echter Vertrag zu Gunsten Dritter Wirkung entfaltet, für jeden Schaden, der sich aus einer etwaigen von ihnen zu verantwortenden unvollständigen Bekanntmachung nach § 149 Abs. 2 Satz 3 AktG ergibt.
      5. Die Beklagte verpflichtet sich, diesen außergerichtlichen Vergleich in seinem Volltext dem Saarländischen Oberlandesgericht zum Verbleib in den Gerichtsakten zu übersenden.


      Anlage A1
      Als ehemaliger Minderheitsaktionär der Kaufhalle Aktiengesellschaft, Saarbrücken, im Sinne von § 327a AktG verlange ich von der Hauptaktionärin ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, die Zahlung einer Barabfindung von € 133,45, einer Zuzahlung von € 21,55 und Zinsen von € 4, insgesamt € 159, je von mir gehaltener und aufgrund des Übertragungsbeschlusses vom 18.12.2005 auf die Hauptaktionärin übergegangener Stückaktie an der Kaufhalle Aktiengesellschaft.

      Ich erkläre hiermit unwiderruflich, keinen Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens gemäß § 327f AktG zur Überprüfung der Angemessenheit der von der Hauptaktionärin angebotenen Barabfindung zu stellen, keinen Anschlussantrag in einem solchen Verfahren zu stellen, Anträgen und Anschlussanträgen nicht beizutreten und solche Verfahren auch in sonstiger Weise nicht zu fördern. Ich werde darauf hinwirken, dass auch mit mir verbundene oder mir nahe stehende juristische oder natürliche Personen keinerlei derartige rechtliche Schritte einleiten.

      Für den Fall, dass in einem Spruchverfahren eine Barabfindung von mehr als € 133,45 je Stückaktie der Kaufhalle Aktiengesellschaft festgesetzt wird, verzichte ich auf den Erhöhungsbetrag, soweit dieser den nach diesem Vergleich gezahlten Zuzahlungsbetrag und die Zinsen (insgesamt € 25,55 je Stückaktie) nicht übersteigt. Ein etwaiger über € 25,25 je Stückaktie hinausgehender Erhöhungsbetrag steht mir jedoch zu."




      Saarbrücken, den 28. November 2005

      Kaufhalle Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 10.12.05 09:11:35
      Beitrag Nr. 984 ()
      da sollte man mal fragen, ob er hier auch bei war :


      AXA Konzern AG: Erfolgreicher Abschluss eines Vergleichs zu Squeeze-out und Gewinnabführungsvertrag bei der AXA Versicherung AG

      KÖLN, 09.12.2005 - Die AXA Konzern AG und die AXA Versicherung AG haben sich im Rahmen eines Vergleiches mit außenstehenden Aktionären der AXA Versicherung AG, die gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 12. Juli 2005 Anfechtungsklage erhoben hatten, erfolgreich geeinigt.

      Demnach wird der für den Squeeze-out maßgebliche Barabfindungsbetrag zunächst auf 77,21 Euro je Stamm- bzw. Vorzugsaktie der AXA Versicherung AG (ISIN-Nummern.: DE0008454505 bzw. DE0008454539) festgesetzt. Für diejenigen außenstehenden Aktionäre, die eine Erklärung zum Verzicht auf die Rechte aus der Durchführung eines eventuellen Verfahrens zur gerichtlichen Überprüfung von Abfindung und Ausgleich (Spruchverfahren) abgeben, erhöht sich die Abfindung aufgrund des Übertragungsbeschlusses bzw. aufgrund des Barabfindungsangebots aus dem Gewinnabführungsvertrag auf 96,00 Euro je Stamm- oder Vorzugsaktie der AXA Versicherung AG. Zusätzlich erhalten alle Minderheitsaktionäre der AXA Versicherung AG, die aufgrund des Übertragungsbeschlusses aus der Gesellschaft ausscheiden, für 2005 eine Ausgleichszahlung in Höhe von 4,66 Euro je Stammaktie bzw. von 4,72 Euro je Vorzugsaktie.

      Detailinformationen zur Abwicklung des Vergleichs werden in Kürze veröffentlicht und den betroffenen Aktionären in den kommenden Tagen über Ihre Depotbanken zugeleitet.



      Weitere Informationen für die Presse:

      Ulrich Bockrath
      Tel.:(02 21) 148 22491
      Fax: (02 21) 148 30044
      E-Mail: ulrich.bockrath@axa.de


      Weitere Informationen für Aktionäre:

      Horst Kullmann
      Tel.: (0 22 1) 148 21160
      Fax: (0 22 1) 148 31804
      E-Mail: horst.kullmann@axa.de
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 14:26:28
      Beitrag Nr. 985 ()
      Wie hoch diesmal so der "Lästigkeitswert" sein dürfte . . . :eek::mad:

      . . . So lehnte der Vorsitzende Richter am Landgericht Düsseldorf, Rolf Siepe, die Anfechtung einer Frankfurter Hauptversammlung schon deshalb als unbegründet ab, weil der Aktionär Peter Eck im Vorfeld der Verhandlungen von der Unternehmensleitung zwei Millionen Euro verlangt hatte, wenn er „seine Leute zurückziehen“ soll, um „Ruhe zu geben“. . . .
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 14:35:15
      Beitrag Nr. 986 ()
      Da könnte man doch glatt mal einen Ausflug nach Berlin machen . . . :D:D


      Der Aktionär Dr. Oliver Krauß hat gegen die auf der Hauptversammlung am 20. April 2005 gefaßten Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns), Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung des Vorstands), Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung des Aufsichtsrats) und Tagesordnungspunkt 7 (Ermächtigung zum Erwerb sowie zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) Anfechtungsklage erhoben.

      . . . Die Axel Springer AG hat Klagabweisung beantragt. Der Aktionär Peter Eck hat sich der Anfechtungsklage als Nebenintervent auf Seiten des Klägers angeschlossen.
      Die Axel Springer AG hat auch insoweit die Zurückweisung der Nebenintervention beantragt. Als Termin zur Güteverhandlung und zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin wurde der 12. Januar 2006 bestimmt.
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 17:10:07
      Beitrag Nr. 987 ()
      da isser wieder ! aus Bundesanzeiger


      AG Kühnle, Kopp & Kausch
      67227 Frankenthal
      Bekanntmachung gemäß § 248a AktG
      Abschrift

      Öffentliche Sitzung
      der 2. Kammer für Handelssachen

      Aktenzeichen: 2 HK.O 147/05.AktG



      Landgericht
      Frankenthal (Pfalz)
      PROTOKOLL
      vom 28. November 2005

      Gegenwärtig:

      1. Vorsitzende Richterin am Landgericht
      T H I E L
      als Vorsitzende

      Ohne Hinzuziehung eines Protokollführers
      Diktiert auf Tonträger

      In dem Rechtsstreit

      1. Knoesel GmbH & Co. KG für Vermögensbildung, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Axel Conzelmann, 72379 Hechingen

      2. Götz, Christa,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, 76530 Baden-Baden

      3. Dr. Ahlers, Martin,
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Karin Schmitt, 81667 München

      4. Steeg, Catarina,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Helmut Kuhn, 97070 Würzburg

      5. Eck, Peter,
      Prozessbevollmächtige: Rechtanwältin Annette Lewinski-Klüsener, 44225 Dortmund

      6. Scheunert, Frank,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Behn, 20146 Hamburg

      7. Rolle, Tobias,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Arno Lampmann, 50674 Köln

      8. EO Investors GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Scheunert,
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Annette Lewinski, Klüsener, 44225 Dortmund

      9. Sartingen, Axel,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Siegfried Lewinski, 44141 Dortmund

      10. Leasing und Handelsservice Heinrich GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Claus Heinrich,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ul Pieconka, 97082 Würzburg

      11. Penquitt, Jens-Uwe,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gerd Chwoyka, 74532 Obersteinach

      12. Deininger, Claus,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hans Andree, 97437 Haßfurt

      13. Lüdemann, Ulrich,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christoph Vial, 50858 Köln

      14. Brockhoff, Evamaria,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Ofczarek, 80331 München

      15. Moritz, Patric,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Ofczarek, 80331 München

      16. Kerler, Willi Alfred Erich Matthias,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Ofczarek, 80331 München

      17. Stein, Ute,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Ofczarek, 80331 München

      18. Pomoschnik Rabotajet GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tino Hofmann,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwälte Dr. Staubach & Kollegen, 10117 Berlin

      19. Helfrich, Martin,
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Müller & Pöschko, c/o SMP Schinogl, Müller & Partner, 60329 Frankfurt am Main

      20. XNaSe AG, vertreten durch den Vorstand Dirk Röder,
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Müller & Pöschko, c/o SMP Schinogl, Müller & Partner, 60329 Frankfurt am Main

      21. Protagon Capital GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ferit Dengiz,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin

      22. OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Frese,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Martin Henke, 14052 Berlin

      23. Trippel, Karsten, -Nebenintervenient-
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wittemöller & Kollegen, 48147 Münster

      24. Carthago Value Invest AG, vertreten durch den Vorstand Sam Winkel,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, 28195 Bremen

      25. Rehling, Jörg-Christian,
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, 28195 Bremen


      - Kläger -


      g e g e n


      1. Kühnle, Kopp & Kausch, Heßheimer Str. 2, 67227 Frankenthal (Pfalz), vertreten durch ihren vorstand Herrn Ray Carrell
      Prozessbevollmächtgite: CMS Hasche Siglee, Barckhausstraße 12-16, 60325 Frankfurt am Main


      2. TurboGroup GmbH, Heßheimer Str. 2, 67227 Frankenthal (Pfalz), vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Günther E. Hering
      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Clifford Chance, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main


      - Beklagte –


      w e g e n Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen

      treten zum Abschluss eines freiwilligen Teilvergleichs auf:


      für d. Kläger Martin Helfrich und die RAe. Schinogl

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Klägerin XNaeSE AG und RA. Sommer

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Klägerin Evamaria Brockhoff und RA. Ofczarck

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Kläger Patrick Moritz und RA. Ofczarek

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Kläger Willi A.E.M. Kerler und RA. Ofczarek

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Klägerin Ute Stein und RA. Ofczarek

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Klägerin EO Investors GmbH und die RAe. Verhoeven

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Klägerin Carthago Value Invest AG und RA. Hasselbruch

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Kläger Jörg-Christian Rehling und RA. Hasselbruch

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Klägerin Leasing- und Handelsservice Heinrich GmbH u. RA. Pieconka

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Kläger Jens-Uwe Penquitt

      Rechtsanwalt Chwoyka


      für d. Kläger Klaus Deininger

      Rechtsanwalt Chwoyka


      für d. Klägerin Knoesel GmbH & Co. KG und RA. Conzelmann

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Klägerin Catarina Steeg und RA. Kuhn

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Kläger Ulrich Lüdemann und RA. Vial

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Kläger Dr. Martin Ahlers und die RA’in Schmitt

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Klägerin Christa Götz und RA. Dr. Götz

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Klägerin Pomoschnik Rabotajet GmbH und RA. Dr. Staubach

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Klägerin Protagon Capital GmbH und RA. Dr. Weimann

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Klägerin OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungs GmbH und RA. Henke

      Rechtsanwalt Chwoyka in Untervollmacht


      für d. Beklagte:

      Rechtsanwalt Dr. Schlotter und Rechtsanwältin Freytag



      RA. Dr. Schlotter und Rechtsanwältin Freytag erklären:

      Wir vertreten auch die Fa. TurboGroup GmbH, Heßheimer Str. 2 in 67227 Frankenthal (Pfalz).

      Die TurboGroup GmbH tritt dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten zum Zwecke des Vergleichsabschlusses bei.

      v.u.g.

      RA Chwoyka übergib Schriftsatz vom 25.11.2005 sowie Schriftsatz des Rechtsanwalts Andree vom 25.11.2005.

      Die Beklagtenvertreter erhalten Abschriften.

      Die Parteien schließen sodann nachstehenden

      T e i l v e r g l e i c h:
      I.

      Die Kläger sind Aktionäre der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch. Hauptaktionärin der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch ist die TurboGroup GmbH.

      Die außerordentliche Hauptversammlung der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch vom 14. September 2005 hat folgende Beschlüsse gefasst:

      a) Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch auf die Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 24,66 für jede Stammstückaktie und in Höhe von EUR 24,87 für jede Vorzugsstückaktie („Übertragungsbeschluss“).
      b) Zustimmungsbeschlüsse zu einem Beherrschungsvertrag zwischen der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch und der TurboGroup und zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen den vorgenannten Gesellschaften („Zustimmungsbeschlüsse zu Unternehmensverträgen mit der TurboGroup“) sowie
      c) Zustimmungsbeschluss zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der TLT-Turbo GmbH und der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch („Zustimmungsbeschluss zum Gewinnabführungsvertrag TLT“).

      Im Übertragungsbeschluss sowie in § 4 des Beherrschungsvertrages zwischen der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch und der TurboGroup GmbH bzw. § 4 des Gewinnabführungsvertrages zwischen der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch und der TurboGroup GmbH wurde festgelegt, dass die Barabfindung gemäß § 327b AktG bzw. § 305 AktG EUR 24,66 je Stammstückaktie und EUR 24,87 je Vorzugsstückaktie beträgt („festgelegte Barabfindung“).

      Gegen den Übertragungsbeschluss, die Zustimmungsbeschlüsse zu Unternehmensverträgen mit der TurboGroup GmbH und zum Teil den Zustimmungsbeschluss zum Gewinnabführungsvertrag TLT haben die Kläger Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zum Landgericht Frankenthal (Aktenzeichen 2 HK.O 147/05, 2 HK.O 148/05, 2 HK.O 149/05, 2 HK.O 150/05, 2 HK.O 152/05, 2 HK.O 153/05, 2 HK.O 154/05, 2 HK.O 155/05, 2 HK.O 156/05, 2 HK.O 157/05, HK.O 158/05, 2 HK.O 160/05 und 2 HK.O 161/05 erhoben, die unter dem Aktenzeichen 2 HK.O 147/05 verbunden worden sind („das Anfechtungsverfahren“).

      Bisher hat noch keine mündliche Verhandlung stattgefunden. Der Übertragungsbeschluss ist bisher noch nicht in das Handelsregister der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch eingetragen worden; entsprechendes gilt für den Beherrschungsvertrag und den Gewinnabführungsvertrag mit der TurboGroup GmbH. Auch der Gewinnabführungsvertrag mit der TLT-Turbo GmbH ist noch nicht in das Handelsregister der vorgenannten Gesellschaft eingetragen worden.

      Um die Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch auf die Hauptaktionärin und im Hinblick auf die Zustimmungsbeschlüsse zu den Unternehmensverträgen mit der TurboGroup und den Zustimmungsbeschluss zum Gewinnabführungsvertrag TLT zu reduzieren, schließen die Parteien des beim Landgericht Frankenthal rechtshängigen Anfechtungsverfahrens im Wege des gegenseitigen Nachgebens und ohne Aufgabe ihrer gegensätzlichen Rechtsauffassungen, auch in Hinblick auf eine etwaige Verfassungswidrigkeit der §§ 327a ff. AktG – wobei eine etwaige Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieser Vorschriften keine Auswikungen auf diesen Teilvergleich und die mit ihm beendeten Verfahren hat -, auf Anraten des Gericht folgenden Teilvergleich, wobei für Zwecke dieses Teilvergleichs die TurboGroup GmbH dem Anfechtungsverfahren auf Seiten der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch beitritt und dem Umstand, dass dieser Vergleich die TurboGroup GmbH dem Anfechtungsverfahren auf Seiten der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch beitritt und dem Umstand, dass dieser Vergleich nicht mit allen Anfechtungsklägern abgeschlossen wird (Teilvergleich), durch die Bestimmungen unter III. Rechnung getragen wird:



      II.

      1. Die TurboGroup GmbH verpflichtet sich vorbehaltlich III. 1., die festgelegte Barabfindung für jeden ausgeschlossenen Minderheitsaktionär („Minderheitsaktionär“), dessen Aktien mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch auf die TurboGroup GmbH übertragen werden, um einen Betrag von Euro 5,84 (in Worten: Euro fünf Eurocent vierundachtzig) pro Stammstückaktie und um einen Betrag von Euro 5,63 (in Worten: Euro fünf Eurocent dreiundsechzig) pro Vorzugsstückaktie zu erhöhen. Die erhöhte Abfindung beträgt Euro 30,50 (in Worten: Euro dreißig Eurocent fünfzig) pro Stammstückaktie und pro Vorzugsstückaktie („erhöhte Abfindung“). Die Auszahlung der erhöhten Abfindung erfolgt kosten-, spesen- und provisionsfrei unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch. Abwicklungsstelle ist die BHF-Bank Aktiengesellschaft. Die erhöhte Barabfindung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 327 b Abs. 2 AktG verzinst.
      2. Die TurboGroup GmbH verpflichtet sich vorbehaltlich III. 1., jedem aus der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch ausgeschlossenen Minderheitsaktionär, der über seine jeweilige Depotbank bei der BHF-BANK Aktiengesellschaft, Abteilung Kapitalveränderungen, Postfach 60302 Frankfurt am Main, binnen einer Frist von zwei Monaten nach der letzten Bekanntmachung gemäß nachfolgender Ziffer 3 dieses Teilvergleichs eine unwiderrufliche schriftliche Erklärung einreicht (es zählt der Eingang dieser Verzichtserklärung), dass sie oder er
      • keinen Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens gemäß § I Nr. 3 SpruchG stellen wird,
      • keinen Anschlussantrag in einem solchen Verfahren stellen wird,
      • Anträgen und Anschlussanträgen nicht beitreten wird und ein Spruchverfahren auch nicht in sonstiger Weise fördern wird, und
      • auf eine etwaige Abfindungsergänzung in einem etwaigen Spruchverfahren verzichtet,

      einen Erhöhungsbetrag von Euro 9,34 (in Worten: Euro neun Eurocent vierunddreißig) pro Stammstückaktie („Erhöhungsbetrag I“) bzw. Euro 9,13 (in Worten: Euro neun Eurocent dreizehn) pro Vorzugstückaktie („Erhöhungsbetrag II“) zuzüglich zu der festgelegten Barabfindung zu zahlen. Die Auszahlung erfolgt provisions-, kosten- und spesenfrei. Die festgelegte Barabfindung und der Erhöhungsbetrag ergeben zusammen einen Betrag von Euro 34,00 (in Worten: Euro vierunddreißig) pro Stammstückaktie und einen Betrag von Euro 34,00 (in Worten: Euro vierunddreißig) pro Vorzugsstückaktie („Verzichtsabfindung“). Die TurboGroup GmbH verpflichtet sich hiermit, den Minderheitsaktionären unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister, jedoch nicht vor Ablauf von zehn Tagen nach dem Ende der in Satz 1 genannten Erklärungsfrist den Erhöhungsbetrag zu zahlen. Mit der Auszahlung des Erhöhungsbetrages wird die TurboGroup GmbH die BHF-BANK Aktiengesellschaft beauftragen. Die TurboGroup GmbH wird der BHF-BANK Aktiengesellschaft unverzüglich ein Formblatt für die von den Minderheitsaktionären nach dieser Ziffer 1 abzugebende Verzichtserklärung zur Verfügung stellen, die diese wiederum unverzüglich zur Fristwahrung im Sinne des Satzes 1 den ihr bekannten inländischen Depotbanken der Minderheitsaktionäre zur Verfügung stellt.
      Dieser Teilvergleich gilt nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen als echter Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB), nämlich zugunsten aller Minderheitsaktionäre der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch im Sinne von § 327 a AktG.
      3. Dieser Teilvergleich wird auf Kosten der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch mit seinem vollständigen Wortlaut und dem gemäß nachstehender Ziffer 4. als Anlage 1 beizufügenden Musterkostenblatt in den Gesellschaftsblättern d.h. im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Auf der Homepage der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch, bei GSC-Research GmbH, in den SdK News und in einem Börsenpflichtblatt (nicht aber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung) wird er mit vollständigem Wortlaut ohne Anlage 1 veröffentlicht.
      4. Die Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch und die Turbo Group GmbH verpflichten sich vorbehaltlich III. 1. gesamtschuldnerisch, die gerichtlichen Kosten des Anfechtungsverfahrens sowie – nach Maßgabe dieser Ziffer 4 – die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger im Anfechtungsverfahren zu tragen. Der Streitwert des Anfechtungsverfahrens beträgt EUR 800.000,00. Hierbei entfallen EUR 500.000,00 auf die Anfechtung des Beschlusses nach §§ 327a ff AktG (s.o. I. a), EUR 125.000,00 auf die Anfechtung des Beherrschungsvertrages, EUR 125.000,00 auf die Anfechtung des Gewinnabführungsvertrages (s.o. I. b) und EUR 50.000,00 auf die Anfechtung des Gewinnabführungsvertrages TLT (s.o. I. c). Der Vergleichsmehrwert berechnet sich aus der allen Aktionären angebotenen Erhöhung der Abfindungsbeträge multipliziert mit der Anzahl der nicht der TurboGroup GmbH gehörenden Aktien und beträgt EUR 752.626,16.
      Die sich aus vorstehender Regelung ergebenden Zahlungsansprüche der Kläger sind zwischen den Parteien vereinbart und bestimmen sich nach näherer Maßgabe des RVG in der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Teilvergleichs in Kraft befindlichen Fassung. Die Parteien verpflichten sich, in dem Anfechtungsverfahren keine Kostenanträge zu stellen und sie verzichten auf die Durchführung eines Kostenfestsetzungsverfahrens. Der jeweilige Verzicht der Kläger auf die Dirchführung eines Kostenfestsetzungsverfahrens und die Verpflichtung der Kläger, keine Kostenanträge zu stellen, steht unter dem Vorbehalt, dass die Turbo Group GmbH dem jeweiligen Kläger die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten und die von ihm verauslagten und bisher nicht zurückerhaltenen Gerichtskosten gemäß diesem Teilvergleich nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung gemäß III. 1. innerhalb von zehn Bankarbeitstagen in Frankfurt am Main nach Zahlungsaufforderung oder Rechnungsstellung zahlt. Erstattungen gerichtlicher Kosten, die ein Kläger nach Abschluss dieses Teilvergleichs erhält, sind an die Turbo Group GmbH herauszugeben.
      Die den Klägern aufgrund der Erledigung der Rechtsstreite durch den vorstehend in dieser Ziffer II wiedergegebenen Teilvergleich von der Aktiengesellschaft Kühnle Kopp & Kausch und der TurboGroup GmbH als Gesamtschuldner zu zahlenden Kostenbeiträge gemäß Ziffer II. 4 bestimmen sich ausschließlich nach dem in Anlage 1 aufgeführten Musterkostenblatt. Jeder Kläger wird nur von einem Rechtsanwalt vertreten und erhält lediglich die durch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt entstehenden Gebühren. Soweit sich mehrere Kläger durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, sind die geschuldeten Verfahrensgebühren entsprechend den gesetzlichen Regelungen des RVG zu erhöhen. Soweit die Gerichtskasse gegen die Kläger höhere Gerichtskosten festsetzt als den Betrag, der in der Anlage 1 als Erstattung durch die Aktiengesellschaft Kühnle Kopp & Kausch und die Turbo Group GmbH vorgesehen ist, stellen diese den betreffenden Kläger von solchen zusätzlichen Kosten frei. Maßgeblich für die in Ziffer 4 geregelten Zahlungsansprüche sind die in der jeweiligen Klageschrift angezeigten Mandatsverhältnisse.
      Einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Erstattung von Kosten haben die Kläger nicht. Der jeweilige Zahlungsanspruch der Kläger nach diesem Teilvergleich wird vorbehaltlich III. 1. fällig mit Rechnungsstellung oder Zahlungsaufforderung an die TurboGroup GmbH und ist binnen 10 Bankarbeitstagen zahlbar. Die Rechnung oder Zahlungsaufforderung ist zu richten an: TurboGroup GmbH, Heßheimer Str. 2 in 67227 Frankenthal/Pfalz oder per Fax unter 06233 / 85 26 98.
      Die Aktiengesellschaft Kühnle Kopp & Kausch und die TurboGroup GmbH tragen die ihnen entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten selbst.
      Die an diesem Teilvergleich beteiligten Parteien erklären die geführten,
      5. Die an diesem Teilvergleich beteiligten Parteien erklären die geführten, unter Aktenzeichen 2 HK.O 147/05 verbundenen Rechtsstreite (Aktenzeichen 2 HK.O 147/05, 2 HK.O 148/05, 2 HK.O 149/05, 2 HK.O 150/05, 2 HK.O 152/05, 2 HK.O 153/05, 2 HK.O 154/05, 2 HK.O 155/05, 2 HK.O 156/05, 2 HK.O 157/05, 2HK.O 158/05, 2HKO 160/05 und 2 HK.O 161/05) einvernehmlich für erledigt.
      Die Kläger verzichten unwiderruflich
      • auf jegliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses vom 14. September 2005 und stimmen seiner Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen ausdrücklich zu. Die Kläger verpflichten sich, auf Verlangen der Aktiengesellschaft Kühnle Kopp & Kausch oder der TurboGroup GmbH unverzüglich alle Erklärungen abzugeben, die für die Eintragung des Übertragungsbeschlusses vom 14. September 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen noch notwendig oder hilfreich sein könnten, soweit sie mit den von den Klägern erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen in Zusammenhang stehen;
      • auf jegliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Zustimmungsbeschlüsse zu den Unternehmensverträgen mit der TurboGroup GmbH vom 14. September 2005 und stimmen der Eintragung des Beherrschungs- sowie des Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen ausdrücklich zu;
      • auf jegliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses zu dem Gewinnabführungsvertrag TLT vom 14. September 2005 und stimmen der Eintragung des Gewinnabführungsvertrages zwischen der Aktiengesellschaft Kühnle Kopp & Kausch und der TLT TurboGroup GmbH in das Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken ausdrücklich zu. Die Kläger verpflichten sich, auf Verlangen der Aktiengesellschaft Kühnle Kopp & Kausch oder der TurboGroup GmbH alle übrigen Erklärungen abzugeben, die für die Eintragung des Gewinnabführungsvertrages zwischen der Aktiengesellschaft Kühnle Kopp & Kausch und der TLT Turbo GmbH in das Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken noch notwendig oder hilfreich sein könnten, soweit sie mit den von den Klägern erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen in Zusammenhang stehen.

      6. Änderungen und Ergänzungen dieses Teilvergleichs einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Die Parteien verpflichten sich, eine undurchführbare oder wirksame Bestimmung vor Beginn der Unwirksamkeit an durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Die vorstehenden Sätze gelten für etwaige Lücken dieses Teilvergleichs entsprechend.
      7. Es bestehen zwischen den Parteien keine Nebenabreden, die nicht Gegenstand dieses Teilvergleichs sind, außer einem außergerichtlichen Vergleich mit einigen Klägern in Bezug auf die Erstattung außergerichtlicher Kosten im Zusammenhang mit dem Wechsel von anwaltlicher Mehrfach- zu anwaltlicher Einzelvertretung. Die Aktiengesellschaft Kühnle Kopp & Kausch und die TurboGroup GmbH versichern, dass im Zusammenhang mit diesem Teilvergleich keinem Kläger Sondervorteile gewährt, zugesagt oder in Aussicht gestellt worden sind. Die Parteien erklären im Hinblick auf § 814 BGB, dass ihnen keine weiteren Leistungen bekannt sind, die nach § 248a i.V.m. § 149 Abs. 2 AktG bekannt zu machen wären. Für den Fall, dass dennoch weitere Leistungen erbracht wurden, sind sich die Parteien darüber bewusst, dass eine Rückforderung nach § 814 BGB ausgeschlossen ist. Entsprechendes gilt für Leistungen Dritter, die der Beklagten oder der Hauptaktionärin nahe stehen. Mit Erfüllung der in diesem Teilvergleich genannten Ansprüche sind alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Anfechtungsverfahren sowie dessen Beendigung erledigt.
      8. Dieser Teilvergleich unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alles Streitigkeiten aus diesem Teilvergleich ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
      9. Dieser Teilvergleich wird für alle unterzeichnenden Parteien wirksam mit der Protokollierung durch das Gericht. Die Wirksamkeit dieses Teilvergleichs ist nicht abhängig von der Zustimmung der übrigen Kläger und von etwaigen Nebenintervenienten. Etwaige dem Verfahren bereits beigetretene Nebeninternenienten nehmen an diesem Teilvergleich nicht teil.



      III.

      1. Jedwede Leistung der AG KK&K und der TurboGroup GmbH steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister.
      2. Vorab enthalten die in den jeweiligen Klageschriften genannten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, mit denen der Teilvergleich bei Gericht protokolliert wird, zum Ausgleich des bisherigen Aufwands gegen Rechnung oder Zahlungsaufforderung (zu richten an TurboGroup GmbH, Heßheimer Straße 2, 67227 Frankenthal oder per Fax unter 06233/85 26 98) eine Anzahlung in Höhe von Euro 10.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer, die mit dem Kostenersatzansprüchen ihrer Mandanten zu verrechnen ist. Eine Rückforderung ist ausgeschlossen.
      3. Die AG KK&K und die TurboGroup GmbH verpflichten sich, ohne Zustimmung der Parteien des Teilvergleichs mit den verbleibenden Anfechtungsklägern keinen Vergleich zu besseren Konditionen abzuschließen oder diesen Klägern anderweitig Sondervorteile zu gewähren.
      4. Die Parteien des Teilvergleichs verpflichten sich, dem fortgeführten Anfechtungsprozess nicht als Nebeninterventienten beizutreten und die verbleibenden Anfechtungskläger auch sonst in keiner Weise zu unterstützen.




      v.u.g.

      Thiel
      Vors. Richterin am Landgericht
      Für die Richtigkeit der Übertragung:
      Ziener
      Justizsekretärin als U.d.G.


      Diesem gerichtlichen Teilvergleich haben sich am 08. Dezember 2005 die Kläger Peter Eck, Frank Scheunert und Axel Sartingen angeschlossen und ihre Klagen ebenfalls in Übereinstimmung mit der Beklagten für erledigt erklärt, so dass als einziger Kläger Herr Tobias Rolle verbleibt.



      Vergleich
      zwischen

      1. der TurboGroup GmbH, Heßheimer Str. 2 in 67227 Frankenthal/Pfalz, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Günther E. Hering
      dieser vertreten durch: CMS Hasche Sigle, Barckhausstraße 12-16, 60325 Frankfurt am Main,

      auf der einen Seite

      sowie

      2. XNaeSE AG, vertreten durch ihren Vorstand Herrn Dirk Röder,
      dieser vertreten durch Rechtsanwalt Robert Sommer, Frankfurt,
      3. Herrn Frank Scheunert,
      vertreten durch Rechtsanwalt Christian Behn, Hamburg,
      4. Herrn Axel Sartingen,
      vertreten durch Rechtsanwalt Siegfried Lewinski, Dortmund

      auf der anderen Seite.

      Die unter Ziffer 2 bis 4 Genannten werden im Folgenden auch gemeinsam als „Kläger“ bezeichnet. Die unter Ziffer 1 bis 4 Genannten werden im Folgenden auch gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.



      I.

      Die Kläger sind Aktionäre der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch. Hauptaktionärin der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch ist die TurboGroup GmbH.

      Die außerordentliche Hauptversammlung der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch vom 14. September 2005 hat folgende Beschlüsse gefasst:

      a) Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch auf die Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von Euro 24,66 für jede Stammstückaktie und in Höhe von EUR 24,87 für jede Vorzugsstückaktie („Übertragungsbeschluss“).
      b) Zustimmungsbeschlüsse zu einem Beherrschungsvertrag zwischen der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch und der TurboGroup GmbH und zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen den vorgenannten Gesellschaften („Zustimmungsbeschlüsse zu Unternehmensverträgen mit der TurboGroup“) sowie
      c) Zustimmungsbeschluss zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der TLT-Turbo GmbH und der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch („Zustimmungsbeschluss zum Gewinnabführungsvertrag TLT“).

      Im Übertragungsbeschluss sowie in § 4 des Beherrschungsvertrages zwischen der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch und der TurboGroup GmbH bzw. § 4 des Gewinnabführungsvertrages zwischen der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch und der TurboGroup GmbH wurde festgelegt, dass die Barabfindung gemäß § 327b AktG bzw. § 305 AktG EUR 24,66 je Stammstückaktie und EUR 24,87 je Vorzugsstückaktie beträgt („festgelegte Barabfindung“).

      Gegen den Übertragungsbeschluss, die Zustimmungsbeschlüsse zu Unternehmensverträgen mit der TurboGroup GmbH und zum Teil den Zustimmungsbeschluss zum Gewinnabführungsvertrag TLT haben die Kläger und weitere Kläger Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zum Landgericht Frankenthal erhoben, die unter dem Aktenzeichen 2 HK.O 147/05 verbunden worden sind („das Anfechtungsverfahren“).

      Bisher hat noch keine mündliche Verhandlung stattgefunden. Der Übertragungsbeschluss ist bisher noch nicht in das Handelsregister der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch eingetragen worden; entsprechendes gilt für den Beherrschungsvertrag und den Gewinnabführungsvertrag mit der TurboGroup GmbH. Auch der Gewinnabführungsvertrag mit der TLT-Turbo GmbH ist noch nicht in das Handelsregister der vorgenannten Gesellschaft eingetragen worden.

      Um die Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch auf die Hauptaktionärin und im Hinblick auf die Zustimmungsbeschlüsse zu den Unternehmensverträgen mit der TurboGroup GmbH und den Zustimmungsbeschluss zum Gewinnabführungsvertrag TLT zu beseitigen, beabsichtigen die Parteien gemeinsam mit den übrigen Klägern des beim Landgericht Frankenthal rechtshängigen Anfechtungsverfahrens und der Aktiengesellschaft KK & K einen gerichtlichen Vergleich zu schließen.



      II.

      1. Im Rahmen des vorgesehenen gerichtlichen Vergleichs ist beabsichtigt, dass sich die TurboGroup GmbH verpflichtet, die außergerichtlichen Kosten sämtlicher Kläger des Anfechtungsverfahrens entsprechend den Vertretungsverhältnissen in den Klageschriften gemäß einem zu vereinbarenden Kostenblatt zu übernehmen. Die Kläger haben sich bei Klageerhebungen gemeinsam mit anderen Klägern bzw. weiteren Klägern des Anfechtungsverfahrens dergestalt anwaltlich vertreten lassen, dass mehrere Kläger bzw. weitere Kläger des Anfechtungsverfahrens von einem Rechtsanwalt vertreten wurden. Nach Klageerhebung haben die Kläger das jeweilige Mandatsverhältnis mit ihrem Rechtsanwalt beendet und einen neuen Rechtsanwalt beauftragt, so dass sie nunmehr jeweils von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Dieser Umstand wird in dem beabsichtigten gerichtlichen Vergleich keine Berücksichtigung finden.
      2. Zum Ausgleich des den Klägern durch die Beauftragung eines neuen Rechtsanwalts entstandenen Aufwands verpflichtet sich die TurboGroup GmbH, jedem Kläger eine pauschale Entschädigung von EUR 5.000,00 zu gewähren. Diese pauschale Entschädigung wird gemeinsam mit dem Kostenerstattungsanspruch gemäß dem geplanten gerichtlichen Vergleich auf entsprechende Rechnungsstellung oder Zahlungsaufforderung hin fällig.
      3. Diese Verpflichtung steht unter der aufschiebenden Bedingung (i) des wirksamen Zustandekommens eines gerichtlichen Vergleichs, mit dem sämtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen des Anfechtungsverfahrens endgültig zur Erledigung gebracht werden oder (ii) der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister. Eine Verpflichtung zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs liegt in dieser Vereinbarung nicht.
      4. Jeder weitere Kläger des Anfechtungsverfahrens, der sich seit Verfahrensbeginn gemeinsam mit anderen Klägern des Anfechtungsverfahrens von einem einzigen Rechtsanwalt vertreten lässt, und der bis zur Protokollierung des geplanten gerichtlichen Vergleichs ebenfalls einen nunmehr ihn allein vertretenden bisher nicht in dem Anfechtungsverfahren auftretenden Rechtsanwalt unter Entpflichtung des ihn bisher vertretenden Rechtsanwalts beauftragt, hat das Recht, diesem außergerichtlichen Vergleich bis zum 30. November 2005 beizutreten. Diese Beitrittsmöglichkeit besteht nur, sofern durch den Wechsel des Rechtsanwalts eine Mehrfachvertretung gemäß den Vertretungsverhältnissen der Klageschriften beendet wird.
      5. Dieser Vergleich wird auf Kosten der TurboGroup GmbH mit seinem vollständigen Wortlaut im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Auf der Homepage der Aktiengesellschaft Kühnle, Kopp & Kausch, bei GSC-Research GmbH, in den SdK News und in einem Börsenpflichtblatt (nicht aber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung) erfolgt ebenfalls eine Veröffentlichung mit vollständigem Wortlaut.
      6. Änderungen und Ergänzungen dieses Vergleichs einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Die Parteien verpflichten sich, eine undurchführbare oder unwirksame Bestimmung von Beginn der Unwirksamkeit an durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Die vorstehenden Sätze gelten für etwaige Lücken dieses Vergleichs entsprechend.
      7. Dieser Vergleich unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vergleich ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 17:36:18
      Beitrag Nr. 988 ()
      [posting]19.303.111 von hungry_like_a_wulf am 15.12.05 17:10:07[/posting]Wie war noch gleich die Berufsbezeichnung für eine solche Tätigkeit?

      Da steht bei mir : Privatier?

      Ist sowas eigentlich ein Gewerbe? Wenn man damit doch immer wieder mal oder immer mal öfter ein sattes Stück Geld macht/machen kann/versucht zu machen? Oder eine gewerbliche Tätigkeit? Oder gewerbesteuerpflichtig?

      Keine Ahnung:eek: Weiß das jemand?

      Persönliche Meinung und Fragen ,keine Rechts- Steuer- oder Anlageberatung von
      Habsburg
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 18:30:42
      Beitrag Nr. 989 ()
      #886,

      schön dich zu sehen...

      V. ;)
      Avatar
      schrieb am 27.12.05 08:09:30
      Beitrag Nr. 990 ()
      @ nkelchen

      hab da auch noch was musikalisches für diesen Thread über die Feiertage von Ton Steine Scherben entdeckt. Einige Titel gefallen sicherlich auch dir;)

      http://musicline.de/de/product/4021934919721
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 20:54:08
      Beitrag Nr. 991 ()
      :rolleyes:

      ...in Teilen ist dieser Thread hööööchst interessant...

      wäre schade, wenn er so sang-und klanglos untergeht:D
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 21:04:49
      Beitrag Nr. 992 ()
      [posting]19.949.779 von gsx1100e am 29.01.06 20:54:08[/posting]Man kann ihn ja wieder an die erste Stelle setzen.!! Oder?
      :rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 14.02.06 18:03:28
      Beitrag Nr. 993 ()
      Ich bitte um Informationen ob und wenn ja an welchen Gerichten und unter welchen Aktenzeichen Verfahren gegen die EO Investors GmbH, gegen Peter Eck, gegen Frank Scheunert oder gegen Peter Sommer aktuell laufen bzw. abgeschlossen wurden.

      Bitte lassen Sie mir die Informationen per Boardmail zukommen bzw. posten Sie einfach in diesen Thread: Thread: EO Investors GmbH - Fakten Thread (2)
      Avatar
      schrieb am 14.02.06 18:14:31
      Beitrag Nr. 994 ()
      [posting]20.203.192 von Kaufangebot am 14.02.06 18:03:28[/posting]Hetzjagd?
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 23:03:24
      Beitrag Nr. 995 ()
      Hat die RATTE jetzt Maulkörbe ausgeteilt oder wie macht er das jetzt wieder? wer hat das denn ausgeECKT?
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 00:25:29
      Beitrag Nr. 996 ()
      Waidmannsheil :D

      Aber nicht nur jenen "üblichen Verdächtigen" - da passen noch ganz Andere ins Bild - das Puzzle nimmt Gestalt an... ;)
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 03:56:46
      Beitrag Nr. 997 ()
      War da nicht heute ein Termin - Herr Eck?

      Was sagen die "Big Boys" ?

      Was sagt denn Supi, juana - schon informiert?
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 06:08:15
      Beitrag Nr. 998 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.930.717 von 4ju1 am 24.03.06 03:56:46;)
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 08:17:11
      Beitrag Nr. 999 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.930.717 von 4ju1 am 24.03.06 03:56:46Heute ?

      24.03.2006 ?


      Heute ?


      Falschaussage


      Es kommt immer wieder vor, daß Zeugen bei Gericht erscheinen und offenkundig falsche Angaben machen, um den Angeklagten zu schützen. Man kann nur jeden davor warnen dies zu tun. Richter und Staatsanwälte haben aufgrund ihrer Berufserfahrung ein feines Gespür für solche falschen Entlastungszeugen. Ein paar geschickte Fragen und es ist klar, daß der Zeuge lügt.

      Die Mindeststrafe für eine Falschaussage liegt bei 6 Monaten Freiheitsstrafe. Die Höchststrafe bei 5 Jahren. Wer in einem Verfahren in zwei Instanzen falsche Angaben macht und überführt wird , kann nur hoffen noch eine Bewährungsstrafe zu bekommen.

      Schlimmer wird es, wenn man auf seine Aussage vereidigt wird. Der Meineid ist Verbrechenstatbestand. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr. Verurteilt ein Gericht jemanden wegen Meineids zu 1 Jahr und 3 Monaten, verliert derjenige zusätzlich die sogenannten bürgerlichen Ehrenrechte.

      siehe auch Zeuge , Zeugenbeistand



      Guckst du: http://www.kanzlei-breidenbach.de/index.php?id=117





      " Es geht eine Träne auf Reisen ... "


      :D
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 08:26:25
      Beitrag Nr. 1.000 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.931.367 von Eustach_I. am 24.03.06 08:17:11Oh, sorry.

      Falscher thread.

      Sollte in die Literatur-Ecke.

      Vielleicht demnächst auch auf CD/DVD (so hörbuchmäßig) :look:


      :D
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