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    Eigenheimzulage von 8 auf 7 Jahre gekürzt, ist das zulässig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.01.05 19:06:36 von
    neuester Beitrag 27.01.05 00:01:54 von
    Beiträge: 8
    ID: 947.701
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      Avatar
      schrieb am 26.01.05 19:06:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine Bekannte von mir hat in 2002 eine Eigentumswohnung gekauft, welche noch nicht bezugsfertig war. Nutzen und Lasten gingen vertraglich in Feb. 2003 auf meine Bekannte über. Da die Wohnung aus beruflichen Gründen erst 2004 fertig gestellt werden konnte (80% Eigenleistungen), ist die Antragstellerin erst Ende 2004 tatsächlich eingezogen.

      Der Antrag auf Eigenheimzulage wurde deshalb auch erst Ende 2004 gestellt. Im Bescheid des Finanzamt wurde festgesetzt, dass Eigenheimzulage nur von 2004 bis 2010 zusteht (also 7 statt 8 Jahre). Wie kann das sein, da beim Neubau eines Hauses immer die vollen 8 Jahre geltend gemacht werden können?
      Avatar
      schrieb am 26.01.05 19:42:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da sie erst 2004 eingezogen ist, hat sie ein Jahr verloren.

      Im gleichen Jahr des Nutzen- / Lastenwechsels muss auch eingezogen und "gewohnt" werden, ansonsten ist ein Jahr EZ flöten,
      soviel ich weiß.
      Avatar
      schrieb am 26.01.05 19:50:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist aber beim Bau eines Eigenheimes nicht der Fall, da ist nur der Einzugstermin maßgeblich. Wieso nicht bei der Eigentumswohnung?
      Avatar
      schrieb am 26.01.05 20:03:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das steht so in § 3 EiGZulG.

      "... im Jahr der Anschaffung und den sieben folgenden Jahren"

      Fertigstellen kann eine Wohnung nur der Bauherr. Als Käufer schafft man die Wohnung an.
      Avatar
      schrieb am 26.01.05 20:23:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,


      "Nutzen und Lasten gingen vertraglich in Feb. 2003 auf meine Bekannte über."

      Das ist genau der Punkt. Im Jahr 2003 hat der Anspruch auf EHZ begonnen. Sie hätte in 2003 einziehen und dann die EHZ beantragen müssen.

      Sie ist aber erst 2004 eingezogen. Somit entfällt 1 Jahr Anspruch auf die EHZ. Das stimmt, leider, so wie es das Finanzamt mitgeteilt hat.

      Bei einem Haus, dass man baut ist das so, dass man im Jahr der Fertigstellung / Bezuges den Antrag stellt und ab dann den Anspruch volle 8 Jahre hat.

      Man kann als Ehepaar übrigens 15 Jahren am Stück oder 2 x 8 Jahre die EHZ bekommen. 15 Jahre am Stück geht folgendermaßen:

      Im Jahr 1 kauft man sich eine Wohnung oder zieht in sein Haus ein, die ersten 8 Jahre Förderung der EHZ beginnen. Im 8. Jahr der Föderung zieht man in das nächste Objekt ein. Also ist das Jahr 8 des 1. Objektes gleichzeitig das Jahr 1 des 2. Objektes. Man bekommt somit in diesem 8. und gleichzeitig 1. Jahr 2 x EHZ.

      Im 15. Jahr ist dann die volle maximal mögliche EHZ ausgeschöpft.

      Kinderbaugeld bekommt man allerdings nicht für 2 Objekte in einem Jahr.

      Ich habe das so praktiziert, bin gerade in mein Haus eingezogen und hab vorher in meiner Wohnung gelebt. EHZ für das Haus wurden für Wohnung und Haus in 2005 bewilligt.

      Alles in allem bekomme ich in den 15 Jahren vom Papa Staat insgesamt 40896 Euro EHZ zuzüglich des Baukindergeldes. Bei mir sind das nochmal 8437 Euro.

      49333 Euro vom Staat, das ist doch mal was.


      Gruß

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      Avatar
      schrieb am 26.01.05 21:14:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das Jahr der Fertigstellung und der Anschaffung (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten) entscheidet über den Beginn des Förderzeitraums. Das Jahr des Einzugs entscheidet über die tatsächliche Förderberechtigung. Denn ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur für die Jahre des Förderzeitraums, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Bezieht der Anspruchsberechtigte die Wohnung nicht mehr im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung, verliert er demnach ein Jahr Förderung.
      http://www.bundesfinanzministerium.de/BMF-.336.28914/Artikel…
      Avatar
      schrieb am 26.01.05 21:45:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Geiz ist geil an der falschen stelle
      Aber ich denke unseriöses Posting/Fake
      Eine Eigenleistung von 80% bei einer ETW ist
      nicht möglich.
      Gruß

      RL
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 00:01:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vielen Dank für Eure Beiträge. ;)

      RalphLudin, war aber so. Du solltest nicht so misstrauisch sein und von Dir auf andere schließen! ;)
      Bist Du vielleicht Finanzbeamter, denn beim Telefonat mit dem zuständigen Herrn vom Finanzamt wurde ähnlich argumentiert: "... eine ETW kauft man gewöhnlich fertig und zieht sofort ein ...". War hier definitiv nicht der Fall. Mit 80% meinte ich natürlich nicht die Rohbauarbeiten sondern dass, was man zwischen verputztem Rohbau und schlüsselfertiger Übergabe versteht. ;)


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