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    400 EUR Job - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.02.05 21:18:11 von
    neuester Beitrag 21.02.05 20:16:18 von
    Beiträge: 16
    ID: 953.098
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      Avatar
      schrieb am 10.02.05 21:18:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      frage an die Experten:

      wenn ich mir mit einem 400 EUR - Job was dazuverdienen möchte, wieviel Steuer werden davon abgezogen ?
      Ist auch Sozialversicherung fällig ?
      Wird die Steuer aus Haupt- + Nebenjob berechnet ?
      Oder krieg ich die 400 EUR Brutto für Netto (was ich mir nicht vorstellen kann) ?

      Danke für eure Antworten.
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 21:22:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi
      Wenn du nur einen Nebenjob bis 400,- hast bekommst du die 400,- ausgezahlt!! Der Arbeitgeber versteuert das pauschal!!
      Gruss seris2003
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 21:36:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      supi, danke ;)
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 22:04:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Servus,
      also na ich denk das ist soweit nicht ganz richtig. du mußt zwar beim 400 € job keine sozialabgaben zahlen und die sind dann für den ag pauschal aber wenn du ihn als zuverdienst hast musst du ihn in der einkommenssteuererklärung natürlich angeben und dann fällt da auch steuer drauf an wenn du mit allen jobs über der freigrenze bist.
      servus
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 22:12:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du kannst ganz legitim bei Arbeitgeber A deinem Hauptjob mit Lohnsteuerkarte nachgehen und bei Arbeitgeber B im Rahmen der Minijob-Regelung bis zu 400 OIRONEN steuerfrei hinzuverdienen.

      Allerdings kannste nicht mehrere 400-EURO-Jobs iR der Minijobregelung gleichzeitig ausüben! Die 400EUR steuer-/abgabenfrei stehen dir mtl. nur einmal "zu" ! (wobei der Arbeitgeber für dich die Abgaben übernimmt!)

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      Avatar
      schrieb am 10.02.05 22:42:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Probiers doch mal mit neme Gleitzonen Job. 400-800 €.
      Dein Arbeitgeber zahlt dann die Beiträge in die
      Rentenversicherung ein und nicht in die BundesKnappschaftskasse. So haste noch was von der kohle später.
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 00:28:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5

      ganz genau richtig :cool:
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 10:37:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      schau mal unter www.bundesknappschaft.de, und da dann weiter unter "Minijobzentrale", da bekommst du genaue Informationen, auch über die Möglichkeiten und Bedingungen, mit Hilfe von Zuzahlungen auch bei einem 400 Euro-Job die eigene Rente zu erhöhen.

      Gruss,
      Rumalu
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 11:26:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ 5 und 7

      Stimmt nicht ganz. Du kannst 1000 Minijobs haben, ABER insgesamt nicht mehr als 400 Euro verdienen. Kleiner Unterschied zu eurer Aussage. :D


      @ 4

      Wo willst Du das eintragen in der EST? Du bekommst keine Verdienstbescheinigung oder Lohnsteuerkarte. :confused:
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 11:29:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zusatz:
      Alle Minijobs zusammengerechnet dürfen 400 Euro insgesamt im Monat nicht übersteigen. Habe ich etwas undeutlich ausgedrückt. :rolleyes: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 16:57:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      die 400,00 Euro aus dem Minijob brauchen bei der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden!!!!
      ---------------------------------------------------------
      Was muss ich bei einer geringfügigen Beschäftigung grundsätzlich beachten?
      Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn der Arbeitslohn regelmäßig nicht höher ist als 400 Euro im Monat. Auf die wöchentliche Arbeitszeit kommt es nicht an.

      Der Arbeitslohn bleibt für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von 25% (im gewerblichen Bereich) bzw. von 12% (im Haushaltsbereich) an die Bundesknappschaft entrichtet. Diese Abgabe beinhaltet Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie eine Pauschalsteuer von 2%. Ein einziger Mini-Job bleibt auch neben einer versicherungspflichtigen Haupttätigkeit sozialversicherungs- und steuerfrei.

      Die Besteuerung kann - anstelle der Pauschalsteuer von 2% - auch individuell mittels Lohnsteuerkarte vorgenommen werden. In den Lohnsteuerklassen I bis IV fällt bei einem Verdienst bis 400 Euro keine Lohnsteuer an. Die Vorlage der Steuerkarte ist ratsam, wenn der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerkarte nicht anderweitig einsetzt oder ohnehin den steuerlichen Grundfreibetrag nicht erreicht, z. B. bei Rentnern, Studenten und Schülern.
      Avatar
      schrieb am 14.02.05 17:14:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wie ist das bei nem Selbständigen, den man auf 400 € einstellen will. Praktisch ein Nebenjob für einen Selbständigen.

      Unser Steuerberater: Wenn pauschale Lst. von 2% von uns übernommen wird, dann wird das genauso behandelt, wie bei nem Studenten etc. Muß er bei EK-Erklärung nicht angeben und tangiert seine EK-Erklärung NICHT !!

      Sein Steuerberater: Weiß davon nichts + kann sich das nicht vorstellen.

      Unser Steuerberater nochmal: Es gibt keine Vorschrift, daß ein Selbständiger einen 400 € nicht machen darf, allerdings wohl auch keine ausdrückliche Aussage, daß er es machen kann.

      Kennt jemand n praktisches Beispiel o. hat jemand einen guten Hinweis?!

      Bei der Bundesknappschaft anzurufen, hat wg. Überlastung/ Callcenter-Nix-Checker eher keinen Sinn....
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 23:10:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      # 12

      Also ich könnte mir vorstellen das es geht. Ein praktisches Beispiel kenne ich jetzt oder das ich jemand kenne der sowas macht.

      Aber mal auf der HP nachgesehen von der Knappschaft? Anrufen würde ich dennoch, soweit keine Info auf der HP.

      Sollte das gehen, hätte er ja logischerweise noch ne Steuerkarte übrig (falls es die LSTK noch geben würde :rolleyes: ) somit fällt die pauschale LSt weg. Da er als Selständiger priv. versichert sein muß, fällt auch die pauschel "KV" weg.

      Jetzt darf er nur noch keine eigenen GmbH unterhalten.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 14:44:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ Kidd: Ja, es geht!

      Habe heute bei der Knappschaft angerufen + die Frau meinte nur ohne zu zögern"jeder kann einen Nebenjob machen". Ich nochmal nachgebohrt, aber die war ganz sicher.
      Hat mich nur drauf hingewiesen, daß wenn er privat versichert ist (gibt ja auch Selbständige, die sich freiwillig gesetzlich versichern :), müssen wir auch die pauschalen 11% KV nicht zahlen.
      Paßt!
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 19:09:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ist doch prima. Dann haben wir ja wieder jemanden glücklich gemacht :)
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 20:16:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      "Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn der Arbeitslohn Regelmäßig nicht höher ist als 400 Euro im Monat."
      Was bedeutet das Wort REGELMÄßIG.
      Nehmen wir an ich erhalte im Monat für eine geringfügige Beschäftigung 383,00 €. Außerdem bezahlt mein Arbeitgeber ein 13. Monatsgehalt und Urlaubsgeld in Höhe von 50 %.
      Das bedeutet doch das ich im Jahr mehr als 4.800 € verdiene. Muß ich da aufpassen oder nicht.
      Vielen Dank für Euere Hilfe.


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