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    Frage Halbeinkünfteverfahren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.02.05 22:33:26 von
    neuester Beitrag 16.02.05 15:17:35 von
    Beiträge: 10
    ID: 954.134
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      Avatar
      schrieb am 14.02.05 22:33:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      habe eine wichtige frage.
      mal angenommen ich erhalte demnächste eine bardividende in höhe von 1600€.
      ich habe nen freistellungsauftrag von 700€.

      das halbeinkünfteverfahren besteuert ja nur die 800€


      (1/2 von 1600€ = 800€)


      mein freistellungsuaftrag beträgft ja 700€


      muß ich dann jetzt die 100€ versteuern?!...
      wie macht das die bank=?!..zieht die die kapitalertragssteuer von den 100€ ab oder von 200€


      1600€-1400€ = 200€ (1400€ würde ja dem steuerfreien Betrag enspreche`?!


      Die frage ist mir wirklich wichtig, da mir ein angehender steuerbevollmächtiger sagte, es würde nach der zweten metheode laufen, was für mich vollkommen unlogisch erscheint
      Avatar
      schrieb am 14.02.05 23:35:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      richtig ist
      1600 -700 ( freistellung )= 900
      900 -450 = 450 da Halbeinkünfteverfahren
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 00:02:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      1600 - 700 = 900


      davon statt 30 Prozent nur 15 Prozent wegen Halbeinkünfteverfahren Kap-steuer



      normal würdeste 270 Steuer zahlen, du zahlst aber nur 135 euro.


      1600 - 135 Euro......... du erhältst also 1465 Euro aufs Konto.


      Wuschel hat auch in Recht, weil das gleiche Ergebnis rauskommt: 30 Prozent Steuer von 450 Euro die zu versteuern sind ergibt ebenso 135 Euro die dir abgezogen werden.
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 10:28:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sorry, aber ich glaub nich, dass Eure Rechnung stimmt...
      Normal müsste doch mit einem Freistellungsauftrag von 800 alles abgedeckt sein... das kommt bei Eurer "Formel" aber nicht raus
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 10:44:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die 1600 werden nur wie 800 versteuert, 700 sind durch deinen FSTA abgedeckt, und auf die 100 fallen 20% KESt + 5,5% Soli an.
      In deiner Steuererklärung kannst du das dann geltend machen, musst die 100 aber mit deinem individuellen EKSt Satz versteuern.
      So, ich denke das sollte richtig sein, so hab ich es in der Berufschule gelernt.
      Greetz
      DerBommes

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      Avatar
      schrieb am 15.02.05 11:06:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bommes: wann und wo warste denn in der Schule?



      wieder mal ein Beleg wie doof die Lehrer sind oder wie doof man die Leute halten will?
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 12:41:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das war bis vor ein paar Monaten. Ich habe mir gerade noch eine vergleichbare Kundenabrechnung durchgelesen, in der wurde auch so verfahren, also ich vertraue meinem Lehrer immernoch.
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 13:37:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      :rolleyes:;)
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 14:13:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      sehe ich genauso, nur wuerd ich sagen, dass auf die 100 (1600/2-700) 40 % + Soli anfallen...
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 15:17:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      nach rücksprache mit dem finanzbeamten stimmt folgendes...


      1600 dividende;


      freistellungsauftrag:

      700..dieser wird verdoppelt...

      die bank führ für 1600-1400 kapitalertragsteuer ab.sreuerpflichtig sind aber nur 100€!!!!!

      vielen dank für eure antworten....KISSES


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