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    Doppelbesteuerung Niederlande - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.05 10:36:37 von
    neuester Beitrag 11.03.05 10:21:30 von
    Beiträge: 10
    ID: 962.059
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      Avatar
      schrieb am 07.03.05 10:36:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe aegon Aktien im Depot und möchte mir in diesem Jahr die Dividende auszahlen lassen. Da es defakto zu einer Doppelbesteuerung in den Niederlanden kommt, kann man einen Teil zurückholen. Hat das schon mal jemand gemacht und kann mir dies in verständlichen Worten erklären?
      Vielen Dank.
      be.
      Avatar
      schrieb am 07.03.05 15:30:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Problem gelöst, siehe: http://www.belastingdienst.nl/
      be.
      Avatar
      schrieb am 07.03.05 23:48:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      und wie funktioniert das nun?
      kann leider kein niederländisch.
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 10:13:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      nach meinen Infos, hab das selbst noch nicht gemacht, läuft das folgendermaßen:

      1.) Du gehst mit der Dividendennote zu Deinem Finanzamt

      2.) Du läßt Dir dort bescheinigen, dass Du dort bzw. in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist.

      3.) Diesen Beleg plus Div.note reichst Du bei den holländischen Steuerbehörden ein und

      4.) erhältst dann irgendwann (Jahre?) eine Steuerstattung. Statt ursprünglich 25% Quellensteuer bekommst Du damit 15% wieder, i.e zahlst dann nur 10% Quellensteuer an den holländischen Staat.

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 08:57:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Herzlichen Dank, das Experiment muß mal durchgestanden werden. Ich probiere es mit aegon.
      be.

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      schrieb am 09.03.05 10:59:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      erkundige dich aber erst mal bei deiner bank, wieviel das kostet.

      meine wollte pro aktiengesellschaft, man kann aber fuer die rueckerstattung in holland glaube ich die dividendenbelege fuer 5 jahre sammeln, um die euro 50 und dazu kommen dann noch die fremden spesen....
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 14:33:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6

      Für Minibeträge (wie bei mir) lohnt es sich folgendes:

      - Anrechnung. Abzüge bis 15 Prozent können beim heimischen Finanzamt wahlweise als Werbungskosten angesetzt oder direkt von der Steuerlast abgezogen werden.

      In der Capital 21/2004 ist ein Beitrag zu Auslandsdividenden drin. Leider kann ich das Heft nicht mehr finden und das Heftarchiv hat die Infokästen nicht. Ich kann also nicht sagen, wie sich das Finanzamt in solchen Fällen verhält oder was man beachten muß.
      Avatar
      schrieb am 10.03.05 10:39:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      das ist schon klar, steht ja auf den dividendenabrechnungen auch drauf - abgezogene quellensteuer, z. b. 25 %, davon auf die dt. einkommensteuer anrechenbar - 10%.

      es geht aber darum die 15 %, die nicht anrechenbar sind, aus den NL zurueckzuholen oder auf Frankreich oder Belgien....
      Avatar
      schrieb am 10.03.05 20:37:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8

      Also auf meiner Abrechnung steht:
      "Die nicht erstattungsfähige Quellensteuer in Höhe von EUR ? ist ggf. auf die Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer anrechnebar."
      Das ggf. macht mich stutzig.

      Ich spreche aber von erstattungsfähiger, als auch nicht erstattungsfähiger Quellensteuer. Ich meine gelesen zu haben, daß man allgemein bei nicht erstatteter Quellensteuer die 15%, zumindest bei kleinen Beträgen, ansetzen kann.
      Ich werde beim nächsten Treffen mal meinen Steuerformularausfüller, ähhh Steurberater, fragen.

      Übrigens steht auf meiner Abrechnung auch noch folgender Satz:
      "Die Höhe des erstattungsfähigen Quellensteuerbetrages im Verhältnis zu den notwendigerweise anfallenden Gebühren macht eine Rückforderung im Ausland nicht sinnvoll" :) :(
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 10:21:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      bei meinen axa, ing, abn amro abrechnungen steht:

      quellensteuer 25 %
      im inland anrechenbar 15%
      im ausland erstattungsfaehig 10%

      meine bank schreibt nix von ggf.

      ich sage ja auch nichts anderes, als du - die 15 % kannst du ansetzen, die frage ist jetzt nur, ob als wk oder als steuervorauszahlung.

      aber die urspruengliche frage ging in eine andere richtung - er wollte die im ausland erstattungsfaehige quellensteuer zurueckholen. und da schreibt deine bank dir auf deine abrechnung - die hoehe des erstattungsfaehigen .......macht eine rueckforderung im ausland nicht sinnvoll.


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