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    eröffnet am 12.03.05 13:01:58 von
    neuester Beitrag 12.03.05 20:21:54 von
    Beiträge: 6
    ID: 964.595
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      Avatar
      schrieb am 12.03.05 13:01:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir jemand verraten, wie ich meine verlustrechnung dem finanzamt glaubwürdig darlegen kann. Die Angaben der Einstandskurse meiner Bank weichen erheblich von den tatsächlich getätigten Kurse meinerseits ab, was zur Verzerrung von G+V beiträgt. Falls die Bank am Jahresende zur Auskunft verpflichtet wird, dann stimmen diese Angaben offenkundig nicht. Was tun?
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 13:59:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1
      Die Angaben der Einstandskurse meiner Bank weichen erheblich von den tatsächlich getätigten Kurse meinerseits ab,

      Wieso denn das??????


      "kopfschüttel"
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 14:18:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      tja lieber freund, das hab ich mich allerdings auch gefragt. Vielleicht solltest du erst denken, dann unter umständen nochmals über das bereits gedachte nachdenken und dann ganz eventuell posten. Falls du allerdings den etwas komplexen inhalt meines postings nicht verstanden haben solltest, dann kann ich dir hier und an dieser stelle auch nicht helfen. Und überhaupt wäre es durchaus hilfreich über sinn und kausalität nachzudenken.
      NOch Fragen?
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 14:51:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3
      Du hälst dich wohl für besonderst schlau,gelle???
      Bescheissen wollen und dann hier im Board nach dem "aber wie am Besten" fragen!!!
      Frag doch bei deiner Bank nach,ob sie dir nicht deine Wunschdaten eintragen können,du Held!!!!!
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 14:58:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hoppla,was ist jetzt los:

      Userinfo
      Username: Heinrichd.Seefahrer
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      Avatar
      schrieb am 12.03.05 20:21:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      # 1

      Da gibt es genau eine Lösung: Wenn die tatsächlichen Kurse von den Kursen, die die Bank angibt, abweichen: Dann sprich mit der Bank darüber, denn dann hat die Bank offensichtlich einen Fehler gemacht. Du müßtest ja noch Belege haben. z.B. Kauf- und Verkaufszeitpunkte und entsprechende Buchungen auf dem Verrechnungskonto.

      Also: Sprich mit der Bank. Wenn sie einen Fehler gemacht hat, muß sie ihn auch beheben und Dir eine korrekte Jahressteuerbeschinigung ausstellen.

      Allerdings sind diesbezügliche Fehler bei Banken sehr selten. Wenn es allerdings so sein sollte, wie Damensattel geschrieben hat: Dann ist das eben das Risiko, das Du wissentlich eingegangen bist. Und wenn Du nun erwischt wirst, dann war es im Nachhinein ein Fehler, das Risiko einzugehen. Dumm gelaufen!

      So einfach ist das.

      wassermann1978


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