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    Frage zu Vermietung und Verpachtung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.05.05 15:35:16 von
    neuester Beitrag 27.05.05 16:37:35 von
    Beiträge: 6
    ID: 983.975
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      Avatar
      schrieb am 27.05.05 15:35:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgende Frage zu Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung:
      Wenn ich z.B. mehrere vermietete Immobilien habe und jemanden einstelle (richtiges svpfl. Arbeitsverhältnis), der die Reparaturen, evtl. Umbauten, Fassadenreinigung und was weiß ich macht, kann ich doch diese Kosten von den Mieteinnahmen absetzen ?
      (Wenn es der Eigentümer selbst macht, kann er ja keine Eigenleistung anrechnen.)
      Ich finde z.B. in WISO keine sinnvolle Rubrik dafür ? Unter Hausverwaltung verstehe ich etwas anderes; Reinigung ist zu wenig. Diverser Kleinkram gibt es im Detail von Trinkgeld bis Schornsteinfeger aber „Gehalt für Hausmeister oder Haus-und Hofhandwerker“ finde ich nicht. Wie wird das gehandhabt ?

      Danke und Gruß
      specunia
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 15:49:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Machs halt unter "Hausverwaltung" geltend.
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 15:51:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hausmeister

      Wenn Sie z.B. für Hausreinigung, Gartenpflege, Schneeräumung und die Durchführung kleinerer Reparaturen einen Hausmeister beschäftigen, können Sie die hierfür entstandenen Kosten als Werbungskosten geltend machen.

      Denken Sie auch an die Sozialabgaben und die Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte!

      http://www.steuernetz.de/content/ste2003/verm/checkliste.htm…
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 16:03:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich wollte halt vermeiden, daß man z.B. darüber stolpert, daß Hausverwaltung "üblicherweise" nicht mehr als x Prozent sein sollte oder so was ähnliches.
      Unter Erhaltungskosten allgemein gibt es dann nur Positionen mit "Rechnung vom ..."

      Aber wichtig ist, ich kann das Gehalt incl SV-Abgaben auf jeden Fall komplett absetzen, muß nur noch ein passendes Kästchen finden.
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 16:18:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du kannst auch "Sonstiges" nehmen.

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      Avatar
      schrieb am 27.05.05 16:37:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es wäre schlimm, wenn man Werbungskosten nur absetzen könnte, wenn im Formular ein "passendes Kästchen" vorgesehen wäre.


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