Frage zu Vermietung und Verpachtung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.05.05 15:35:16 von
neuester Beitrag 27.05.05 16:37:35 von
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Folgende Frage zu Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung:
Wenn ich z.B. mehrere vermietete Immobilien habe und jemanden einstelle (richtiges svpfl. Arbeitsverhältnis), der die Reparaturen, evtl. Umbauten, Fassadenreinigung und was weiß ich macht, kann ich doch diese Kosten von den Mieteinnahmen absetzen ?
(Wenn es der Eigentümer selbst macht, kann er ja keine Eigenleistung anrechnen.)
Ich finde z.B. in WISO keine sinnvolle Rubrik dafür ? Unter Hausverwaltung verstehe ich etwas anderes; Reinigung ist zu wenig. Diverser Kleinkram gibt es im Detail von Trinkgeld bis Schornsteinfeger aber „Gehalt für Hausmeister oder Haus-und Hofhandwerker“ finde ich nicht. Wie wird das gehandhabt ?
Danke und Gruß
specunia
Wenn ich z.B. mehrere vermietete Immobilien habe und jemanden einstelle (richtiges svpfl. Arbeitsverhältnis), der die Reparaturen, evtl. Umbauten, Fassadenreinigung und was weiß ich macht, kann ich doch diese Kosten von den Mieteinnahmen absetzen ?
(Wenn es der Eigentümer selbst macht, kann er ja keine Eigenleistung anrechnen.)
Ich finde z.B. in WISO keine sinnvolle Rubrik dafür ? Unter Hausverwaltung verstehe ich etwas anderes; Reinigung ist zu wenig. Diverser Kleinkram gibt es im Detail von Trinkgeld bis Schornsteinfeger aber „Gehalt für Hausmeister oder Haus-und Hofhandwerker“ finde ich nicht. Wie wird das gehandhabt ?
Danke und Gruß
specunia
Machs halt unter "Hausverwaltung" geltend.
Hausmeister
Wenn Sie z.B. für Hausreinigung, Gartenpflege, Schneeräumung und die Durchführung kleinerer Reparaturen einen Hausmeister beschäftigen, können Sie die hierfür entstandenen Kosten als Werbungskosten geltend machen.
Denken Sie auch an die Sozialabgaben und die Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte!
http://www.steuernetz.de/content/ste2003/verm/checkliste.htm…
Wenn Sie z.B. für Hausreinigung, Gartenpflege, Schneeräumung und die Durchführung kleinerer Reparaturen einen Hausmeister beschäftigen, können Sie die hierfür entstandenen Kosten als Werbungskosten geltend machen.
Denken Sie auch an die Sozialabgaben und die Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte!
http://www.steuernetz.de/content/ste2003/verm/checkliste.htm…
Ich wollte halt vermeiden, daß man z.B. darüber stolpert, daß Hausverwaltung "üblicherweise" nicht mehr als x Prozent sein sollte oder so was ähnliches.
Unter Erhaltungskosten allgemein gibt es dann nur Positionen mit "Rechnung vom ..."
Aber wichtig ist, ich kann das Gehalt incl SV-Abgaben auf jeden Fall komplett absetzen, muß nur noch ein passendes Kästchen finden.
Unter Erhaltungskosten allgemein gibt es dann nur Positionen mit "Rechnung vom ..."
Aber wichtig ist, ich kann das Gehalt incl SV-Abgaben auf jeden Fall komplett absetzen, muß nur noch ein passendes Kästchen finden.
Du kannst auch "Sonstiges" nehmen.
Es wäre schlimm, wenn man Werbungskosten nur absetzen könnte, wenn im Formular ein "passendes Kästchen" vorgesehen wäre.
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