GUB-Funds - Versteuerung der Gewinne?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.03.00 08:41:56 von
neuester Beitrag 12.04.00 08:10:16 von
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Beispiel: Fundanlage 10000,- DM. Werden investiert und der Anlager bekommt
Verlustzuweisungen. Sagen wir über 3 Jahre etwa 40%, sprich
4000,- DM. Nach 5 Jahren fließen die ersten Erträge durch
Veräußerungen, die sicher als Gewinne versteuert werden müssen.
Was wird aber mit der Anfangssumme von 10000,- DM? Bekomme
ich Erträge bis dahin steuerfrei oder muß alles
versteuert werden? In letzterem Fall wäre für mich dann
der Sinn dieser Anlage nur darin zu sehen, daß ich Steuererträge ein paar Jahre nach hinten
verschoben habe.
bernd
Verlustzuweisungen. Sagen wir über 3 Jahre etwa 40%, sprich
4000,- DM. Nach 5 Jahren fließen die ersten Erträge durch
Veräußerungen, die sicher als Gewinne versteuert werden müssen.
Was wird aber mit der Anfangssumme von 10000,- DM? Bekomme
ich Erträge bis dahin steuerfrei oder muß alles
versteuert werden? In letzterem Fall wäre für mich dann
der Sinn dieser Anlage nur darin zu sehen, daß ich Steuererträge ein paar Jahre nach hinten
verschoben habe.
bernd
Diese Art von Geldanlage ist auch mir neu und wäre ebenso dankbar, wenn jemand dazu etwas Fundiertes schreiben würde.
Ich habe es so verstanden, daß im 1. Jahr eine maximale Verlustzuweisung i.H.v. 50% des Anlagevolumens, also in Deinem Bsp. der 10.000,- dann 5.000,-. In den beiden Folgejahren jeweils 100%, also je 10.000,-. Also vom zuversteuernden Einkommen abziehbar.
Die Verluste können nur geltend gemacht werden, wenn auch entsprechende Verluste gemacht wurden.
Oder ist das falsch?
Es wäre sehr nett, wenn sich jemand unserer Unwissenheit annehmen könnte. Vielen Dank!
Ich habe es so verstanden, daß im 1. Jahr eine maximale Verlustzuweisung i.H.v. 50% des Anlagevolumens, also in Deinem Bsp. der 10.000,- dann 5.000,-. In den beiden Folgejahren jeweils 100%, also je 10.000,-. Also vom zuversteuernden Einkommen abziehbar.
Die Verluste können nur geltend gemacht werden, wenn auch entsprechende Verluste gemacht wurden.
Oder ist das falsch?
Es wäre sehr nett, wenn sich jemand unserer Unwissenheit annehmen könnte. Vielen Dank!
Hallo Bernd,
die 10000 DM sind Deine Kapitaleinlage, die haben mit der Steuer
ja nix zu tun. Wenn die KG irgendwann Erträge erwirtschaftet,
entfällt auf jeden Investor ein bestimmter Anteil, der dann "Einkünfte
aus Gewerbebetrieb"darstellt u. natürlich steuerpflichtig ist. Von GUB gibt
dann wohl lt. Verkaufsprospekt eine vobereitete Anlage KSO. Und solange Anlaufverluste
entstehen, sind es natürlich negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Deine letzte Aussage
würde ich somit bejahen...
die 10000 DM sind Deine Kapitaleinlage, die haben mit der Steuer
ja nix zu tun. Wenn die KG irgendwann Erträge erwirtschaftet,
entfällt auf jeden Investor ein bestimmter Anteil, der dann "Einkünfte
aus Gewerbebetrieb"darstellt u. natürlich steuerpflichtig ist. Von GUB gibt
dann wohl lt. Verkaufsprospekt eine vobereitete Anlage KSO. Und solange Anlaufverluste
entstehen, sind es natürlich negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Deine letzte Aussage
würde ich somit bejahen...
Ja frangen, das Problem ist die Kapitalanlage, meine 10000,-
(sagen wir nach drei Jahren) sind investiert. Also physisch
in einem Unternehmen, folglich bei GUB 0,- DM, da eben
investiert. Nun fließen, sagen wir ab dem 5. Jahr Erträge,
ich denke wohl, daß die alle zu versteuern sind. Die Anlagen wären
sicher GSE und KSO (hier ja nur Zinserträge, im letzten Jahr ganz
minimal.
Vielleicht liest unseren Disput doch noch ein Steuerexperte.
Gruß
bernd
(sagen wir nach drei Jahren) sind investiert. Also physisch
in einem Unternehmen, folglich bei GUB 0,- DM, da eben
investiert. Nun fließen, sagen wir ab dem 5. Jahr Erträge,
ich denke wohl, daß die alle zu versteuern sind. Die Anlagen wären
sicher GSE und KSO (hier ja nur Zinserträge, im letzten Jahr ganz
minimal.
Vielleicht liest unseren Disput doch noch ein Steuerexperte.
Gruß
bernd
Moin zusammen!
Ich bin im 5. Fund investiert.
Verlustzuschreibungen erfolgen zu 100%. Sie sind allerdings im ersten Jahr auf 60% der Gesamtanlage begrenzt. Hinzu kommt noch das Agio zu 100%. Sobald der Fund Gewinne erwirtschaftet, sind diese als Einkommen zu versteuern.
Ob er Freibeträge gibt, das kann ich nicht sagen.
Ich bin im 5. Fund investiert.
Verlustzuschreibungen erfolgen zu 100%. Sie sind allerdings im ersten Jahr auf 60% der Gesamtanlage begrenzt. Hinzu kommt noch das Agio zu 100%. Sobald der Fund Gewinne erwirtschaftet, sind diese als Einkommen zu versteuern.
Ob er Freibeträge gibt, das kann ich nicht sagen.
Die in späteren Jahren entstehenden Gewinne sind natürlich nach den dann gültigen Bestimmungen zu versteuern. Die Rückzahlung der Kapitaleinlage selbst kann selbstverständlich nicht zur Versteuerung herangezogen werden, sie stellt ja selbst kein Gewinn dar.
In wie weit sich die geplante Steueränderung ( Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen ) noch postiv in Richtung steuerfreie Erträge auswirken wird, kann ich (ebenfalls Laie) nicht beurteilen.
Gruss Takti
In wie weit sich die geplante Steueränderung ( Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen ) noch postiv in Richtung steuerfreie Erträge auswirken wird, kann ich (ebenfalls Laie) nicht beurteilen.
Gruss Takti
Hallo,
eine nicht einfache Materie, aber ich glaube, langsam fangen einige Leute an, die Konstruktion der GWG zu verstehen.
Ihr zeichnet einen Anteil an einem Fund. Dem Finanzamt ist es völlig egal, was Ihr dafür gezahlt habt.
Erstmal seit Ihr jetzt mit einem bestimmten Anteil an einem "Gewerbebetrieb" beteiligt. Wenn die Gub jetzt einfach nur euer investiertes Geld ausgiebt, somit also Verluste macht, so bekommt Ihr eine Verlustbestätigung, die Ihr in der Anlage GSE eurer persönlichen ESt-Erklärung beifügt. Hier werden diese Verluste mit Euren Einkünften aus anderen Bereichen verrechnet.
Wenn jetzt die Gub-Funds zum Beispiel noch Kredite aufnehmen würden und mehr Geld in die Gesellschaften investieren würde, so wäre Euer Verlustanteil, wenn er vollständig investiert wird sogar höher, als Eure Einlage, da die Firma dafür haftet.(Keine Panik, machen Die nicht)
Ziel der ganzen operativen Hektik ist es jedoch nicht, Verluste zu produzieren, sondern eines Tages Geld zu verdienen. Sobald das funktionniert, müssen die Gewinne natürlich genauso versteuert werden, wie vorher die Verluste. Das ist genaugenommen sogar Voraussetzung, für die Anerkennung der entstandenen Verluste(...langfristige Gewinnerzielungsabsicht...sonst Liebhaberei..)
Somit hättet Ihr Euch Eure Steuersuppe versalzen und nur ein wenig Steuer vor Euch hergeschoben(ist in vielen Steuersparmodellen so). Da die Gub das nicht möchte, verkauft Sie Eure Beteiligungen alle einzeln, zu dem Zeitpunkt, wo der Kapitalbedarf der Firmen für Investitionen noch höher ist, als die Gewinne, aber der Unternehmenswert schon deutlich gesteigert wurde. Dieser Verkauf erfolgt an die "neu geldgebende" GWG nach Erstellung eines Gutachtens über den Unternehmenswert (ist die TBG beteiligt, sollte also halbwegs fair sein). Der dann entstehende Verkaufserlös Eurer Firma sind keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern der Erlös aus der Veräußerung aus Gewerbebetrieb. Da man den kleinen mittelständigen Unternehmer in diesem Land nicht alzusehr um seine Altersvorsorge bringen will, wenn er seine Tischlerei verkauft, haben auch die Gub Funds Glück. Ihr braucht diese Veräußerungserlöse nur anzugeben, aber keine Steuern darauf zahlen bzw nur ab Erreichen der Freibeträge den hälftigen Steuersatz.(Wird heiß diskutiert und muß nicht immer so bleiben.)
So hoffentlich hat das auch jemand verstanden, was ich so drauflosgepinselt habe.
eine nicht einfache Materie, aber ich glaube, langsam fangen einige Leute an, die Konstruktion der GWG zu verstehen.
Ihr zeichnet einen Anteil an einem Fund. Dem Finanzamt ist es völlig egal, was Ihr dafür gezahlt habt.
Erstmal seit Ihr jetzt mit einem bestimmten Anteil an einem "Gewerbebetrieb" beteiligt. Wenn die Gub jetzt einfach nur euer investiertes Geld ausgiebt, somit also Verluste macht, so bekommt Ihr eine Verlustbestätigung, die Ihr in der Anlage GSE eurer persönlichen ESt-Erklärung beifügt. Hier werden diese Verluste mit Euren Einkünften aus anderen Bereichen verrechnet.
Wenn jetzt die Gub-Funds zum Beispiel noch Kredite aufnehmen würden und mehr Geld in die Gesellschaften investieren würde, so wäre Euer Verlustanteil, wenn er vollständig investiert wird sogar höher, als Eure Einlage, da die Firma dafür haftet.(Keine Panik, machen Die nicht)
Ziel der ganzen operativen Hektik ist es jedoch nicht, Verluste zu produzieren, sondern eines Tages Geld zu verdienen. Sobald das funktionniert, müssen die Gewinne natürlich genauso versteuert werden, wie vorher die Verluste. Das ist genaugenommen sogar Voraussetzung, für die Anerkennung der entstandenen Verluste(...langfristige Gewinnerzielungsabsicht...sonst Liebhaberei..)
Somit hättet Ihr Euch Eure Steuersuppe versalzen und nur ein wenig Steuer vor Euch hergeschoben(ist in vielen Steuersparmodellen so). Da die Gub das nicht möchte, verkauft Sie Eure Beteiligungen alle einzeln, zu dem Zeitpunkt, wo der Kapitalbedarf der Firmen für Investitionen noch höher ist, als die Gewinne, aber der Unternehmenswert schon deutlich gesteigert wurde. Dieser Verkauf erfolgt an die "neu geldgebende" GWG nach Erstellung eines Gutachtens über den Unternehmenswert (ist die TBG beteiligt, sollte also halbwegs fair sein). Der dann entstehende Verkaufserlös Eurer Firma sind keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern der Erlös aus der Veräußerung aus Gewerbebetrieb. Da man den kleinen mittelständigen Unternehmer in diesem Land nicht alzusehr um seine Altersvorsorge bringen will, wenn er seine Tischlerei verkauft, haben auch die Gub Funds Glück. Ihr braucht diese Veräußerungserlöse nur anzugeben, aber keine Steuern darauf zahlen bzw nur ab Erreichen der Freibeträge den hälftigen Steuersatz.(Wird heiß diskutiert und muß nicht immer so bleiben.)
So hoffentlich hat das auch jemand verstanden, was ich so drauflosgepinselt habe.
Vielen Dank gubu, ich denke, wir haben es begriffen und können nun
nur noch hoffen, daß nicht alzu viel von den Gewinnen in GUB/GWG
versickert.
bernd
nur noch hoffen, daß nicht alzu viel von den Gewinnen in GUB/GWG
versickert.
bernd
Hallo,
mir sind Leute, die sich nach getaner Arbeit möglicherweise etwas gierig bedienen und dieses ganz offiziell ausweisen sehr viel lieber, als diejenigen, die derart große Summen bewegen und mir erzählen, sie fahren immer noch Käfer und kaufen grundsätzlich aus Kostengründen nur bei Aldi ein, da das Gehalt nicht mehr hergibt.
Mal ehrlich für die tatenlosen Anleger bleibt doch auch noch was übrig und diejenigen, die an derartigen Schaltstellen sitzen, kommen alle nicht zu kurz. Offiziell und ausgewiesen ist das doch völlig o.k.
Was meinst Du eigentlich in wievielen Aufsichtsräten diverse Politiker so sitzen und sich für ´n Appel und´n Ei Beteiligen oder bei großen Neuemissionen plötzlich mit bevorzugten oft unbegrenzten Zuteilungen als "Freunde des Hauses" auftauchen ?
Also, solange die Jungs noch nicht satt sind, arbeiten sie wenigstens und bedienen sich munter weiter. Find ich solange völlig o.k., wie sie für die Anleger was übrig lassen.
Übrigens:
Die Beteiligungen, in denen sich die Gründer sparsam bedacht haben weisen in meinem Bestand häufig große Verluste, ab und an sogar Totalverluste wegen Betrugs aus. Denk mal drüber nach.
mir sind Leute, die sich nach getaner Arbeit möglicherweise etwas gierig bedienen und dieses ganz offiziell ausweisen sehr viel lieber, als diejenigen, die derart große Summen bewegen und mir erzählen, sie fahren immer noch Käfer und kaufen grundsätzlich aus Kostengründen nur bei Aldi ein, da das Gehalt nicht mehr hergibt.
Mal ehrlich für die tatenlosen Anleger bleibt doch auch noch was übrig und diejenigen, die an derartigen Schaltstellen sitzen, kommen alle nicht zu kurz. Offiziell und ausgewiesen ist das doch völlig o.k.
Was meinst Du eigentlich in wievielen Aufsichtsräten diverse Politiker so sitzen und sich für ´n Appel und´n Ei Beteiligen oder bei großen Neuemissionen plötzlich mit bevorzugten oft unbegrenzten Zuteilungen als "Freunde des Hauses" auftauchen ?
Also, solange die Jungs noch nicht satt sind, arbeiten sie wenigstens und bedienen sich munter weiter. Find ich solange völlig o.k., wie sie für die Anleger was übrig lassen.
Übrigens:
Die Beteiligungen, in denen sich die Gründer sparsam bedacht haben weisen in meinem Bestand häufig große Verluste, ab und an sogar Totalverluste wegen Betrugs aus. Denk mal drüber nach.
Ich wollte natürlich GUB/GWG nicht beleidigen. Im Moment halte ich aber mein Invest-
ment für den 6.Fund noch zurück. (Bin im 4. und 5. aber drin) Nicht daß ich ein blinder Anhänger
von brokerface bin, aber seine Meinung ist nicht ganz unwesentlich.
Warten wir mal den Splitt ab und was nach november kommt. Und das Jahr
ist noch lang.
Viele Grüße
bernd
ment für den 6.Fund noch zurück. (Bin im 4. und 5. aber drin) Nicht daß ich ein blinder Anhänger
von brokerface bin, aber seine Meinung ist nicht ganz unwesentlich.
Warten wir mal den Splitt ab und was nach november kommt. Und das Jahr
ist noch lang.
Viele Grüße
bernd
Ob man nun die Gewinne versteuern muß, ist mir auch jetzt noch nicht klar,
aber darum werde ich mich kümmern, wenn es welche gibt.
Was mich im Moment viel mehr ärgert ist, daß ich keine Verluste beim Finanzamt
geltend machen kann.
Ich bin im 5.GUB investiert und habe eine "Vorläufige Verlusterklärung"
datiert vom 29.6.99 von der GUB bekommen. Diese habe ich dem
Finanzamt zusammen mit meiner Steuererklärung 99 eingereicht.
Das Finanzamt erkennt jetzt diese Verlusterklärung nicht an und hat mir
als Begründung eine Kopie eines Briefes von der GUB beigelegt, aus dem hervorgeht,
" daß die 5.GUB nicht mehr am Verfahren zur Anerkennung von vorläufigen
Verlusten teilnimmt. Eine entsprechende Benachrichtigung der Investoren der
5. Glasauer Unternehmensbeteiligung erfolgt zum 30.Juni 1999"
datiert vom 24.6. !!!
Ich habe eine derartige Benachrichtigung von GUB bis heute nicht erhalten....
sehr merkwürdig das alles, hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
aber darum werde ich mich kümmern, wenn es welche gibt.
Was mich im Moment viel mehr ärgert ist, daß ich keine Verluste beim Finanzamt
geltend machen kann.
Ich bin im 5.GUB investiert und habe eine "Vorläufige Verlusterklärung"
datiert vom 29.6.99 von der GUB bekommen. Diese habe ich dem
Finanzamt zusammen mit meiner Steuererklärung 99 eingereicht.
Das Finanzamt erkennt jetzt diese Verlusterklärung nicht an und hat mir
als Begründung eine Kopie eines Briefes von der GUB beigelegt, aus dem hervorgeht,
" daß die 5.GUB nicht mehr am Verfahren zur Anerkennung von vorläufigen
Verlusten teilnimmt. Eine entsprechende Benachrichtigung der Investoren der
5. Glasauer Unternehmensbeteiligung erfolgt zum 30.Juni 1999"
datiert vom 24.6. !!!
Ich habe eine derartige Benachrichtigung von GUB bis heute nicht erhalten....
sehr merkwürdig das alles, hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Genau, das waren meine Befürchtungen, die mich vor dem Zeichnen
des 6. Funds noch abhielten. Meine Steuerabrechnung ist noch
nicht durch, melde mich dann. Woher bist Du? Ich bin aus Dresden.
Leider habe ich erst jetzt wieder mal auf diesen Thread geschaut,
sonst hätte ich vor zwei Stunden G.Glasauer persönlich fragen
können. Die jetzige Steuerlage ist aber die, daß alle Gewinne
versteuert werden müssen. Also ist die Verlustzuweisung nur eine
Steuerverschiebung auf spätere Gewinnjahre.
Gruß
bernd
des 6. Funds noch abhielten. Meine Steuerabrechnung ist noch
nicht durch, melde mich dann. Woher bist Du? Ich bin aus Dresden.
Leider habe ich erst jetzt wieder mal auf diesen Thread geschaut,
sonst hätte ich vor zwei Stunden G.Glasauer persönlich fragen
können. Die jetzige Steuerlage ist aber die, daß alle Gewinne
versteuert werden müssen. Also ist die Verlustzuweisung nur eine
Steuerverschiebung auf spätere Gewinnjahre.
Gruß
bernd
Ich habe mich jetzt sachkundig gemacht, und die Sache sieht
folgendermaßen aus:
Es gibt keinen vorläufigen Verlustabzug mehr, sondern nur
tatsächliche Verlustabzüge nach Bestätigung des Finanzamtes
Schwäbisch-Hall. Das macht m.E. Sinn, verzögert aber die Auszahlung
um etwa ein Dreivierteljahr.
mein Beispiel: 4. Fund 10000,- DM eingezahlt, vorläufiger Verlust von
7000,- DM, brachte mir knapp 3000,- DM Steuerrückfluß,
tatsächlicher Verlust etwas über 5000,- DM, ich mußte knapp 1000,- DM
zurückzahlen.
Gruß
bernd
folgendermaßen aus:
Es gibt keinen vorläufigen Verlustabzug mehr, sondern nur
tatsächliche Verlustabzüge nach Bestätigung des Finanzamtes
Schwäbisch-Hall. Das macht m.E. Sinn, verzögert aber die Auszahlung
um etwa ein Dreivierteljahr.
mein Beispiel: 4. Fund 10000,- DM eingezahlt, vorläufiger Verlust von
7000,- DM, brachte mir knapp 3000,- DM Steuerrückfluß,
tatsächlicher Verlust etwas über 5000,- DM, ich mußte knapp 1000,- DM
zurückzahlen.
Gruß
bernd
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