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    GUB-Funds - Versteuerung der Gewinne?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.03.00 08:41:56 von
    neuester Beitrag 12.04.00 08:10:16 von
    Beiträge: 13
    ID: 98.476
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      Avatar
      schrieb am 20.03.00 08:41:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Beispiel: Fundanlage 10000,- DM. Werden investiert und der Anlager bekommt
      Verlustzuweisungen. Sagen wir über 3 Jahre etwa 40%, sprich
      4000,- DM. Nach 5 Jahren fließen die ersten Erträge durch
      Veräußerungen, die sicher als Gewinne versteuert werden müssen.
      Was wird aber mit der Anfangssumme von 10000,- DM? Bekomme
      ich Erträge bis dahin steuerfrei oder muß alles
      versteuert werden? In letzterem Fall wäre für mich dann
      der Sinn dieser Anlage nur darin zu sehen, daß ich Steuererträge ein paar Jahre nach hinten
      verschoben habe.
      bernd
      Avatar
      schrieb am 20.03.00 09:23:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Diese Art von Geldanlage ist auch mir neu und wäre ebenso dankbar, wenn jemand dazu etwas Fundiertes schreiben würde.
      Ich habe es so verstanden, daß im 1. Jahr eine maximale Verlustzuweisung i.H.v. 50% des Anlagevolumens, also in Deinem Bsp. der 10.000,- dann 5.000,-. In den beiden Folgejahren jeweils 100%, also je 10.000,-. Also vom zuversteuernden Einkommen abziehbar.
      Die Verluste können nur geltend gemacht werden, wenn auch entsprechende Verluste gemacht wurden.
      Oder ist das falsch?
      Es wäre sehr nett, wenn sich jemand unserer Unwissenheit annehmen könnte. Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 20.03.00 09:43:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Bernd,
      die 10000 DM sind Deine Kapitaleinlage, die haben mit der Steuer
      ja nix zu tun. Wenn die KG irgendwann Erträge erwirtschaftet,
      entfällt auf jeden Investor ein bestimmter Anteil, der dann "Einkünfte
      aus Gewerbebetrieb"darstellt u. natürlich steuerpflichtig ist. Von GUB gibt
      dann wohl lt. Verkaufsprospekt eine vobereitete Anlage KSO. Und solange Anlaufverluste
      entstehen, sind es natürlich negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Deine letzte Aussage
      würde ich somit bejahen...
      Avatar
      schrieb am 20.03.00 10:24:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ja frangen, das Problem ist die Kapitalanlage, meine 10000,-
      (sagen wir nach drei Jahren) sind investiert. Also physisch
      in einem Unternehmen, folglich bei GUB 0,- DM, da eben
      investiert. Nun fließen, sagen wir ab dem 5. Jahr Erträge,
      ich denke wohl, daß die alle zu versteuern sind. Die Anlagen wären
      sicher GSE und KSO (hier ja nur Zinserträge, im letzten Jahr ganz
      minimal.
      Vielleicht liest unseren Disput doch noch ein Steuerexperte.
      Gruß
      bernd
      Avatar
      schrieb am 20.03.00 13:57:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Moin zusammen!

      Ich bin im 5. Fund investiert.
      Verlustzuschreibungen erfolgen zu 100%. Sie sind allerdings im ersten Jahr auf 60% der Gesamtanlage begrenzt. Hinzu kommt noch das Agio zu 100%. Sobald der Fund Gewinne erwirtschaftet, sind diese als Einkommen zu versteuern.
      Ob er Freibeträge gibt, das kann ich nicht sagen.

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      Avatar
      schrieb am 20.03.00 16:01:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die in späteren Jahren entstehenden Gewinne sind natürlich nach den dann gültigen Bestimmungen zu versteuern. Die Rückzahlung der Kapitaleinlage selbst kann selbstverständlich nicht zur Versteuerung herangezogen werden, sie stellt ja selbst kein Gewinn dar.
      In wie weit sich die geplante Steueränderung ( Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen ) noch postiv in Richtung steuerfreie Erträge auswirken wird, kann ich (ebenfalls Laie) nicht beurteilen.
      Gruss Takti
      Avatar
      schrieb am 22.03.00 08:13:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      eine nicht einfache Materie, aber ich glaube, langsam fangen einige Leute an, die Konstruktion der GWG zu verstehen.

      Ihr zeichnet einen Anteil an einem Fund. Dem Finanzamt ist es völlig egal, was Ihr dafür gezahlt habt.
      Erstmal seit Ihr jetzt mit einem bestimmten Anteil an einem "Gewerbebetrieb" beteiligt. Wenn die Gub jetzt einfach nur euer investiertes Geld ausgiebt, somit also Verluste macht, so bekommt Ihr eine Verlustbestätigung, die Ihr in der Anlage GSE eurer persönlichen ESt-Erklärung beifügt. Hier werden diese Verluste mit Euren Einkünften aus anderen Bereichen verrechnet.
      Wenn jetzt die Gub-Funds zum Beispiel noch Kredite aufnehmen würden und mehr Geld in die Gesellschaften investieren würde, so wäre Euer Verlustanteil, wenn er vollständig investiert wird sogar höher, als Eure Einlage, da die Firma dafür haftet.(Keine Panik, machen Die nicht)
      Ziel der ganzen operativen Hektik ist es jedoch nicht, Verluste zu produzieren, sondern eines Tages Geld zu verdienen. Sobald das funktionniert, müssen die Gewinne natürlich genauso versteuert werden, wie vorher die Verluste. Das ist genaugenommen sogar Voraussetzung, für die Anerkennung der entstandenen Verluste(...langfristige Gewinnerzielungsabsicht...sonst Liebhaberei..)
      Somit hättet Ihr Euch Eure Steuersuppe versalzen und nur ein wenig Steuer vor Euch hergeschoben(ist in vielen Steuersparmodellen so). Da die Gub das nicht möchte, verkauft Sie Eure Beteiligungen alle einzeln, zu dem Zeitpunkt, wo der Kapitalbedarf der Firmen für Investitionen noch höher ist, als die Gewinne, aber der Unternehmenswert schon deutlich gesteigert wurde. Dieser Verkauf erfolgt an die "neu geldgebende" GWG nach Erstellung eines Gutachtens über den Unternehmenswert (ist die TBG beteiligt, sollte also halbwegs fair sein). Der dann entstehende Verkaufserlös Eurer Firma sind keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern der Erlös aus der Veräußerung aus Gewerbebetrieb. Da man den kleinen mittelständigen Unternehmer in diesem Land nicht alzusehr um seine Altersvorsorge bringen will, wenn er seine Tischlerei verkauft, haben auch die Gub Funds Glück. Ihr braucht diese Veräußerungserlöse nur anzugeben, aber keine Steuern darauf zahlen bzw nur ab Erreichen der Freibeträge den hälftigen Steuersatz.(Wird heiß diskutiert und muß nicht immer so bleiben.)

      So hoffentlich hat das auch jemand verstanden, was ich so drauflosgepinselt habe.
      Avatar
      schrieb am 22.03.00 13:03:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vielen Dank gubu, ich denke, wir haben es begriffen und können nun
      nur noch hoffen, daß nicht alzu viel von den Gewinnen in GUB/GWG
      versickert.
      bernd
      Avatar
      schrieb am 24.03.00 02:38:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      mir sind Leute, die sich nach getaner Arbeit möglicherweise etwas gierig bedienen und dieses ganz offiziell ausweisen sehr viel lieber, als diejenigen, die derart große Summen bewegen und mir erzählen, sie fahren immer noch Käfer und kaufen grundsätzlich aus Kostengründen nur bei Aldi ein, da das Gehalt nicht mehr hergibt.

      Mal ehrlich für die tatenlosen Anleger bleibt doch auch noch was übrig und diejenigen, die an derartigen Schaltstellen sitzen, kommen alle nicht zu kurz. Offiziell und ausgewiesen ist das doch völlig o.k.

      Was meinst Du eigentlich in wievielen Aufsichtsräten diverse Politiker so sitzen und sich für ´n Appel und´n Ei Beteiligen oder bei großen Neuemissionen plötzlich mit bevorzugten oft unbegrenzten Zuteilungen als "Freunde des Hauses" auftauchen ?

      Also, solange die Jungs noch nicht satt sind, arbeiten sie wenigstens und bedienen sich munter weiter. Find ich solange völlig o.k., wie sie für die Anleger was übrig lassen.

      Übrigens:
      Die Beteiligungen, in denen sich die Gründer sparsam bedacht haben weisen in meinem Bestand häufig große Verluste, ab und an sogar Totalverluste wegen Betrugs aus. Denk mal drüber nach.
      Avatar
      schrieb am 24.03.00 08:02:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich wollte natürlich GUB/GWG nicht beleidigen. Im Moment halte ich aber mein Invest-
      ment für den 6.Fund noch zurück. (Bin im 4. und 5. aber drin) Nicht daß ich ein blinder Anhänger
      von brokerface bin, aber seine Meinung ist nicht ganz unwesentlich.
      Warten wir mal den Splitt ab und was nach november kommt. Und das Jahr
      ist noch lang.
      Viele Grüße
      bernd
      Avatar
      schrieb am 01.04.00 23:36:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ob man nun die Gewinne versteuern muß, ist mir auch jetzt noch nicht klar,
      aber darum werde ich mich kümmern, wenn es welche gibt.
      Was mich im Moment viel mehr ärgert ist, daß ich keine Verluste beim Finanzamt
      geltend machen kann.
      Ich bin im 5.GUB investiert und habe eine "Vorläufige Verlusterklärung"
      datiert vom 29.6.99 von der GUB bekommen. Diese habe ich dem
      Finanzamt zusammen mit meiner Steuererklärung 99 eingereicht.
      Das Finanzamt erkennt jetzt diese Verlusterklärung nicht an und hat mir
      als Begründung eine Kopie eines Briefes von der GUB beigelegt, aus dem hervorgeht,
      " daß die 5.GUB nicht mehr am Verfahren zur Anerkennung von vorläufigen
      Verlusten teilnimmt. Eine entsprechende Benachrichtigung der Investoren der
      5. Glasauer Unternehmensbeteiligung erfolgt zum 30.Juni 1999"
      datiert vom 24.6. !!!
      Ich habe eine derartige Benachrichtigung von GUB bis heute nicht erhalten....

      sehr merkwürdig das alles, hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
      Avatar
      schrieb am 11.04.00 13:31:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Genau, das waren meine Befürchtungen, die mich vor dem Zeichnen
      des 6. Funds noch abhielten. Meine Steuerabrechnung ist noch
      nicht durch, melde mich dann. Woher bist Du? Ich bin aus Dresden.
      Leider habe ich erst jetzt wieder mal auf diesen Thread geschaut,
      sonst hätte ich vor zwei Stunden G.Glasauer persönlich fragen
      können. Die jetzige Steuerlage ist aber die, daß alle Gewinne
      versteuert werden müssen. Also ist die Verlustzuweisung nur eine
      Steuerverschiebung auf spätere Gewinnjahre.
      Gruß
      bernd
      Avatar
      schrieb am 12.04.00 08:10:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich habe mich jetzt sachkundig gemacht, und die Sache sieht
      folgendermaßen aus:
      Es gibt keinen vorläufigen Verlustabzug mehr, sondern nur
      tatsächliche Verlustabzüge nach Bestätigung des Finanzamtes
      Schwäbisch-Hall. Das macht m.E. Sinn, verzögert aber die Auszahlung
      um etwa ein Dreivierteljahr.
      mein Beispiel: 4. Fund 10000,- DM eingezahlt, vorläufiger Verlust von
      7000,- DM, brachte mir knapp 3000,- DM Steuerrückfluß,
      tatsächlicher Verlust etwas über 5000,- DM, ich mußte knapp 1000,- DM
      zurückzahlen.
      Gruß
      bernd


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