Eigenheimförderung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.07.05 00:54:28 von
neuester Beitrag 26.07.05 22:56:25 von
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Hallo,
ich hoffe mal, dass mir jemand weiterhelfen kann. Wenn ich EU-Staatsbürger bin (nicht Deutscher), in dem EU-Land arbeite, meinen Wohnsitz aber in Deutschland habe, bekomme ich dann, wenn ich mir eine Immobilie in Deutschland anschaffe, auch die Eigenheimförderung? Versteuert wird das Einkommen nicht in Deutschland.
Gruss @marchesede
ich hoffe mal, dass mir jemand weiterhelfen kann. Wenn ich EU-Staatsbürger bin (nicht Deutscher), in dem EU-Land arbeite, meinen Wohnsitz aber in Deutschland habe, bekomme ich dann, wenn ich mir eine Immobilie in Deutschland anschaffe, auch die Eigenheimförderung? Versteuert wird das Einkommen nicht in Deutschland.
Gruss @marchesede
keine Ahnung.
Ich würde es aber für eine Sauerei halten, wenn du keine Steuern zahlst, aber Eigenheimzulage bekommen würdest.
Ich würde es aber für eine Sauerei halten, wenn du keine Steuern zahlst, aber Eigenheimzulage bekommen würdest.
Muttu § 1 Eigenheimzulagegesetz lesen.
Hattu Wohnsitz in D, bittu unbeschränkt steuerpflichtig in D, kriegsu Zulage. Muttu aber selbst drin wohnen.
Muttu aber auch in D Steuererklärung abgeben, weil du unbeschränkt steuerpflichtig bist.
Hattu Wohnsitz in D, bittu unbeschränkt steuerpflichtig in D, kriegsu Zulage. Muttu aber selbst drin wohnen.
Muttu aber auch in D Steuererklärung abgeben, weil du unbeschränkt steuerpflichtig bist.
Muttu imma so schreiben, bannie ??
ich hoffe doch, dass Du die Förderung nicht bekommst!
[posting]17.343.406 von Mirbel am 26.07.05 08:35:24[/posting]
...bekomme ich dann...Eigenheimförderung...Versteuert wird das Einkommen nicht in Deutschland.
dir sollte der wohnsitz in D aberkannt werden!
dir sollte der wohnsitz in D aberkannt werden!
HAllo,
folgendes ist fakt. Gem. § 1 Eigenheimzulagegesetz.
Unbeschrenkt Steuerpflichtige i.S. des EStG sind anspruchsberechtigt. Steuerpflichtig gem. § 1(1) EStG sind alle, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hier haben.
Da die Eigenheimzulage daran gekoppelt ist, das Eigennutzung vorliegt, wird das wohl eher nichts mit deiner Zulageberechtigung.
folgendes ist fakt. Gem. § 1 Eigenheimzulagegesetz.
Unbeschrenkt Steuerpflichtige i.S. des EStG sind anspruchsberechtigt. Steuerpflichtig gem. § 1(1) EStG sind alle, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hier haben.
Da die Eigenheimzulage daran gekoppelt ist, das Eigennutzung vorliegt, wird das wohl eher nichts mit deiner Zulageberechtigung.
Frage doch bitte den dafür zuständigen Finanzbeamten vom Wohnsitz. Auskunftpflichtig sind sie ja.
Hallo @BarnyXXL und @Burentom,
vielen Dank für Eure offenen und ehrlichen Antworten. Nach Rückfrage beim Finanzamt habe ich erfahren, dass ich tatsächlich die Zulage bekomme, weil ich ja selbst drin wohnen werde.
@alle,
für mich sind einige Reaktionen der pure Ausdruck einer Neidgesellschaft. So wird das nix mit Europa!!!
vielen Dank für Eure offenen und ehrlichen Antworten. Nach Rückfrage beim Finanzamt habe ich erfahren, dass ich tatsächlich die Zulage bekomme, weil ich ja selbst drin wohnen werde.
@alle,
für mich sind einige Reaktionen der pure Ausdruck einer Neidgesellschaft. So wird das nix mit Europa!!!
Bei uns in Luxembourg kosten die Immobilien drei- bis viermal soviel wie bei Euch in Deutschland. Für uns sind das Discountpreise!!
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