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    Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 266)

    eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
    neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
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      schrieb am 16.03.12 13:03:40
      Beitrag Nr. 4.064 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.912.185 von flitztass am 16.03.12 10:30:10Beim Squeeze Out bekammst du nur Rechte wenn du zwangsabgefunden wurdest. Wer vor einem Squeeze Out über die Börse verkauft hat, der hat auch keine Rechte bekommen.
      Avatar
      schrieb am 16.03.12 10:32:03
      Beitrag Nr. 4.063 ()
      Ich werde meine Genüsse übrigens komplett behalten. Hatte aber letztes Jahr schon einmal etwa ein Viertel meines Bestandes verkauft, weil mir der Anteil an meinem Depot zu hoch wurde, und ich dann doch mal ein wenig diversifizieren wollte.
      Avatar
      schrieb am 16.03.12 10:30:10
      Beitrag Nr. 4.062 ()
      Ich verstehe die Aufregung hier nicht.

      Ich bin auch der Meinung, dass eine eventuell von einem Gericht festgestellte Nachzahlung zur Barabfindung an denjenigen geht, der diese Barabfindung erhalten hat, also derjenige der zu diesem Zeitpunkt den GS gehalten hat.
      Deshalb müsste die jemand bekommen, der jetzt seine GS an der Börse verkauft.

      Wer sie Dräger andient, verzichtet explizit auf diesen Anspruch.

      Ich fände das auch logisch, und wird ja auch z.B. bei Squeeze Out-Verfahren ähnlich gehandhabt. Wenn da eine Nachzahlung von einem Gericht festgestellt wird, bekommt man die auch Jahre nachdem es die Aktie nicht mehr gibt, und auch da gibt es ja sogar die Möglichkeit, dass man diesen Anspruch auf eventuelle Nachzahlung an jemanden abtritt. Habe das selbst mehrfach erlebt, dass mir darauf spezialisierte Firmen für 50 Cent dieses Recht abkaufen wollten.
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      schrieb am 16.03.12 09:34:41
      Beitrag Nr. 4.061 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.911.275 von thomtrader am 16.03.12 08:36:53Du warst gar nicht unfreundlich zu mir. Wenn überhaupt zu Nebenwertereiter. Er hat jedenfalls in der Vergangenheit wertvolle Beiträge im Forum geleistet. Eine Klage gibt es bereits gegen Dräger. Ich verstehe gar nicht deinen Unmut. Ich bin ebenfalls kein Freund dieses teilweise absurden Klagegebarens. Aber hie und da ist es schon gerechtfertigt.
      Avatar
      schrieb am 16.03.12 08:36:53
      Beitrag Nr. 4.060 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.911.035 von Jakobus01 am 16.03.12 07:53:12Dann verkaufe bitte über die Börse und warte auf eine Klage, von Leuten die ebenfalls über die Börse verkauft haben und nun klagen. (Selber wirst du nie klagen!!) Oder diene einfach an.

      Und klagen kannst du theoretisch gegen alles und jeden. Du kannst gerne auch mich, auf Millionenschadenserstatz verklagen, weil ich so unfreundlich zu dir war.
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      schrieb am 16.03.12 07:53:12
      Beitrag Nr. 4.059 ()
      Naja - ich würde mal sagen, dass die meisten der von dir als "gewagten" Theorien bezeichneten Aussagen aufgegangen sind. Es gibt ein Abfindungsangebot von Dräger zu einem - zwar bescheidenen - aber immerhin relativ hohen Preis. Ob das was Nebenwertereiter sagt stimmt, kann ich nicht beurteilen. Vermutlich wird es darauf ankommen, ob das Gericht die früheren oder aktuellen Eigentümer annimmt. Aber man kann doch auch als früherer Eigentümer von Aktien an Klagen teilnehmen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.03.12 22:54:01
      Beitrag Nr. 4.058 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.909.511 von noch-n-zocker am 15.03.12 20:44:12Eine gewagte Theorie. Zu wieviel Prozent bist Du Dir da sicher?

      Hier werden viele gewagte Theorien aufgestellt. Ich bin mir wie du, sehr sicher das die Theorie falsch ist. Die Theorie widerspricht erstens so ziemlich jeder Logik, zweitens sagen die ausgetrockneten Börsenumsätze in den GS in den letzten Wochen, daß praktisch niemand (außer einigen Usern hier) an diese absurde Theorie glaubt.
      Avatar
      schrieb am 15.03.12 21:16:52
      Beitrag Nr. 4.057 ()
      Bin mir da sicher. Ausserdem: Warum sollte Dräger den Verzicht bei Andienung mehrfach im tender offer erwähnen?! In diesem Punkt ist nichts tender sondern glasklar. Den Grund musst Du nun selbst bewerten!
      Avatar
      schrieb am 15.03.12 20:51:02
      Beitrag Nr. 4.056 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.909.511 von noch-n-zocker am 15.03.12 20:44:12Falls Du recht hättest (was ich stark bezweifele) dann könnte Dräger nur in dem Umfang das Klagerisiko verringern, in dem GS-Inhaber tendern, die die Stücke seit der KE im Bestand haben. Oder anders ausgedrückt, wenn ich meine GS an meine Kids verkaufe und diese sie dann tendern, dann bekommen wir die 210 und behalten trotzdem die Ansprüche. No way!
      Avatar
      schrieb am 15.03.12 20:44:12
      Beitrag Nr. 4.055 ()
      Zitat von nebenwertereiter: Bei Verkauf über die Börse zu 209 € (ok, dann abzüglich Spesen) bleiben diese Ansprüche erhalten.


      Eine gewagte Theorie. Zu wieviel Prozent bist Du Dir da sicher?
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