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    Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 75)

    eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
    neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
    Beiträge: 6.714
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      schrieb am 01.02.17 07:36:12
      Beitrag Nr. 5.974 ()
      Etwas historisches: Vor exakt 15 Jahren wurde der Thread durch Langfristinvestor eröffnet :-)
      Avatar
      schrieb am 27.01.17 08:48:40
      Beitrag Nr. 5.973 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.170.369 von noch-n-zocker am 26.01.17 11:50:21Hallo nzn - ich denke übrigens nicht, dass dies ad-hoc Meldungen sind, sondern Reportings der Fondsgesellschaften werden da analysiert. Es ist nur auffällig, dass die Elliot'sche Short-Position bei den Dräger Stämmen auftaucht aber keine Long-Position bei den Genüssen. Aber die ist ja eben bei Dimensional (insgesamt lt. Webseite übrigens 460 Mrd. Dollar under Asset).
      Avatar
      schrieb am 26.01.17 11:50:21
      Beitrag Nr. 5.972 ()
      Die Angaben bei Bloomberg enthalten natürlich nur die Daten von veröffentlichungspflichtigen Investoren. Da findet man also in der Regel nur Daten von Fonds (mit der entsprechenden zeitlichen Verzögerung) und von Insidern, wobei Bloomberg bei der Verarbeitung von adHoc-Meldungen tatsächlich sehr langsam ist.

      Aber mit dem DFA U.S. Small Cap Value Portfolio hat sich ja ein ordentliches Dickschiff (13 Mrd. USD Total Assets) hier engagiert. Interessant!
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      Avatar
      schrieb am 26.01.17 09:03:59
      Beitrag Nr. 5.971 ()
      Nochmals Hallo - ich habe etwas interessantes auf BBG entdeckt. Lt. Bloomberg wird unter "ownership" folgende Adresse bei den Genüssen aufgeführt:

      per 30.10.2016 wird bei 555071 berichtet:
      36.088 Stück plus zu 36088 Stück Bestand - Dimensional Fund advisors (grösster Bestand mit 34K beim Small Cap Value portfolio)

      per 30.11.2016 wird bei 555060 berichtet:
      112.307 Stück plus 56734 Stück Bestand - verschiedene Unterfonds (größter Bestand mit ca. 93K beim Small Cap Value portfolio)

      per 30.11.2016 wird bei 555063 berichtet:
      62.816 Stück -72.175 Stück Bestand - verschiedene Unterfonds

      Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Short-Position von Elliot bei den Stämmen auftaucht aber keine Long-Positon bei den Genüssen. Nun muss man leider sagen - und das gilt für die ganzen Angaben, dass die Angaben bei BBG nicht immer verlässlich sind und dass die zeitlich verzögert veröffentlicht werden. Z.B. gibt es noch keine Daten für die Genüsse Stand 30.11.
      Avatar
      schrieb am 26.01.17 07:53:52
      Beitrag Nr. 5.970 ()
      Was schätzt ihr denn bei der Dividende? Bleibt es bei 0,19 Euro?

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      schrieb am 21.01.17 16:52:45
      Beitrag Nr. 5.969 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.118.766 von noch-n-zocker am 19.01.17 15:44:18Um die Verwirrung perfekt zu machen, steht im BGB § 801 bei Zins-, Dividenden und Gewinnscheinen etwas von einer 4 jährigen Verjährung, die aber auch wieder verkürzt werden kann,
      da es sich um ein Nachbesserungsrechte handelt sich ferner die Frage, wann der Anspruch überhaupt entsteht.
      In diesem Bereich gibt es nur sehr wenige obergerichtliche Urteile.
      Deshalb meine ich, daß man mit Pauschalaussagen zur Verjährung vorsichtig sein sollte.
      Avatar
      schrieb am 19.01.17 15:44:18
      Beitrag Nr. 5.968 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.116.789 von Juliusturm am 19.01.17 11:49:53
      Zitat von Juliusturm: Soweit ich mich erinnern kann, geschah war die Kapitalerhöhung/Ausgleichszahlung mit der Abtrennung eines Coüpon vom Bogen der Genußscheine verbunden, dann kann auch die 10-jährige Fristder Verjährung gelten.


      Jeder Zinskupon verjährt doch auch nach 3 Jahren. Eine 10jährige Verjährungsfrist kenne ich in Verbindung mit WP gar nicht. :confused: Es kommt nur häufig vor, dass die 30jährige Vorlegungsfrist von fälligen Anleihen in den Bedingungen auf 10 Jahre verkürzt wird.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.17 11:49:53
      Beitrag Nr. 5.967 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.099.983 von noch-n-zocker am 17.01.17 11:23:39Soweit ich mich erinnern kann, geschah war die Kapitalerhöhung/Ausgleichszahlung mit der Abtrennung eines Coüpon vom Bogen der Genußscheine verbunden, dann kann auch die 10-jährige Fristder Verjährung gelten.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.17 08:45:59
      Beitrag Nr. 5.966 ()
      Was denkt ihr geschieht bei der Dividende? Werden sie es bei 0,19 Euro belassen? Ich vermute ja
      Avatar
      schrieb am 18.01.17 14:19:21
      Beitrag Nr. 5.965 ()
      Es ist schon auffällig, dass in letzter Zeit keine Meldung mehr zum Aufbau der Short-Position bei Träger kam aber auch die großen Käufe bei den Genüssen bleiben aus.
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