Deutsche Telekom, wer hätte das gedacht ? (Seite 947)
eröffnet am 15.05.03 15:27:27 von
neuester Beitrag 01.05.24 01:02:02 von
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Gürkchen hält sich heute aber recht gut
Im Prinzip schon, aber für dich als Aktionär, sofern es sich nicht um Altbestände handelt, ändert sich dadurch untem Strich nichts...besteuert wirst du immer sofern du unterm Strich ein positives Ergebnis erzielt hast...
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.812.359 von cathunter am 27.02.12 14:39:30
Aber ist das steuerliche Einlagekonto nicht mal aufgebraucht. ????
Aber ist das steuerliche Einlagekonto nicht mal aufgebraucht. ????
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.812.277 von Boersenbommel am 27.02.12 14:27:37Ja, denn die Banken wissen bescheid.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.812.137 von cathunter am 27.02.12 14:04:22
War mir so nicht bekannt, danke. Da kann man nur hoffen, das die Bank das auch so richtig erkennt.
Also kann man auch problemlos vor ex Dividende veräußern, die Wirkung wäre dieselbe, wenn das so stimmt wie hier behauptet.
War mir so nicht bekannt, danke. Da kann man nur hoffen, das die Bank das auch so richtig erkennt.
Also kann man auch problemlos vor ex Dividende veräußern, die Wirkung wäre dieselbe, wenn das so stimmt wie hier behauptet.
Die Dividende wird normal der Abgeltungssteuer unterworfen.
es wird bei der Ausschüttung keine Abgeltungssteuer automatisch abgezogen
wie bei der Dividende von anderen Unternehmen
hat auch nichts mit Freistellungsauftrag usw zu tun selbst wenn man darüber liegt
steht extra immer unter dem Schreiben
steuerfreie Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto § 27 KSTG
es wird bei der Ausschüttung keine Abgeltungssteuer automatisch abgezogen
wie bei der Dividende von anderen Unternehmen
hat auch nichts mit Freistellungsauftrag usw zu tun selbst wenn man darüber liegt
steht extra immer unter dem Schreiben
steuerfreie Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto § 27 KSTG
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.811.912 von Boersenbommel am 27.02.12 13:27:48
Meister, da die "Luschendivi" aus der Substanz stammt ist sie steuerfrei.
Du erinnerst dich doch an die Gurke, an der an der einen Seite ein Stück abgeschnitten wird - darum wird sie kürzer...
Da die Divi aus dem steuerlichen Einlagekonto stammt vermindert sich auch entsprechend der "Wert" der T-Kanneanteilsscheine, weshalb der Betrag der Divi immer vom EKP abgezogen wird, solange sie aus den Einlagen stammt.
Die Dividende wird beim Verkauf quasi nachbesteuert.
Ich verdeutliche es mal an einem Beispiel. Nehmen wir an, du hast für deine Scheine 10 Ocken bezahlt und dafür in 3 Jahren 2,20 Divi kassiert, dann liegt, steuerlich gesehen, wenn du deine T-Kanneanteile entsorgst, dein EKP bei 7,80(10-2,20). Also müsstest du Stand heute 1 Oiro Gewinn pro anteilsschein versteuern.
Gilt für alle nach dem 31.12.2008 angeschafften T-Kannescheine - für die Altbestände gilt das nicht - da ist die Divi weiterhin gänzlich steuerfrei.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Meister, da die "Luschendivi" aus der Substanz stammt ist sie steuerfrei.
Du erinnerst dich doch an die Gurke, an der an der einen Seite ein Stück abgeschnitten wird - darum wird sie kürzer...
Da die Divi aus dem steuerlichen Einlagekonto stammt vermindert sich auch entsprechend der "Wert" der T-Kanneanteilsscheine, weshalb der Betrag der Divi immer vom EKP abgezogen wird, solange sie aus den Einlagen stammt.
Die Dividende wird beim Verkauf quasi nachbesteuert.
Ich verdeutliche es mal an einem Beispiel. Nehmen wir an, du hast für deine Scheine 10 Ocken bezahlt und dafür in 3 Jahren 2,20 Divi kassiert, dann liegt, steuerlich gesehen, wenn du deine T-Kanneanteile entsorgst, dein EKP bei 7,80(10-2,20). Also müsstest du Stand heute 1 Oiro Gewinn pro anteilsschein versteuern.
Gilt für alle nach dem 31.12.2008 angeschafften T-Kannescheine - für die Altbestände gilt das nicht - da ist die Divi weiterhin gänzlich steuerfrei.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.811.912 von Boersenbommel am 27.02.12 13:27:48Die Dividende wird normal der Abgeltungssteuer unterworfen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.806.382 von sudo am 25.02.12 11:55:16
Wie kommst Du darauf, das die Dividende vom Einstiegskurs abgezogen wird ????
Nach exDividende ist die Aktie um 0,70 EUR weniger Wert, als am Tag vor dem Abschlag. Die Dividende wird normal der Abgeltungssteuer unterworfen.
Wenn jetzt verkauft wird. hängt es davon ab, ob der Verkaufskurs unter deinem Einstiegkurs incl. Anschaffungskosten) ist (Verlust) oder wenn Du günstig bei tiefen Kursen eingekauft hast eben darüber (Gewinn).
Wie kommst Du darauf, das die Dividende vom Einstiegskurs abgezogen wird ????
Nach exDividende ist die Aktie um 0,70 EUR weniger Wert, als am Tag vor dem Abschlag. Die Dividende wird normal der Abgeltungssteuer unterworfen.
Wenn jetzt verkauft wird. hängt es davon ab, ob der Verkaufskurs unter deinem Einstiegkurs incl. Anschaffungskosten) ist (Verlust) oder wenn Du günstig bei tiefen Kursen eingekauft hast eben darüber (Gewinn).
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