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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 510)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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      schrieb am 13.07.04 16:22:46
      Beitrag Nr. 248 ()
      Zusätzlich möchte ich noch einige Anmerkungen zum Schreiben der IBV vom 30.06.2004 machen.

      Nunmehr geruht also der BGB-Konzern die Garantiezahlungen für 2002/2003 mit einer Verspätung von teilweise zwei Jahren nachzuzahlen. Es wird kein Wort darüber verloren, ob die Verzugszinsen von 9,14 % für diese Zeit nachgezahlt werden.

      Falls wir im nächsten Jahr nicht wieder vor den gleichen Problem stehen wollen, müssen wir unbedingt entsprechende Massnahmen ergreifen. Hierzu gehört, dass sofort durch Wirtschaftsprüfer kontrolliert wird, welche Rückstände für die Mietgarantien für den Zeitraum Januar 2004 bis Juli 2004 vorliegen. Wenn diese Rückstände bekannt sind, müssen sofort diese Rückstände zusätzlich eingeklagt werden. Natürlich müssen diese Rückstände auch mit Verzugszinsen eingeklagt werden.

      Ferner muss im November von Wirtschaftsprüfern kontrolliert werden, welche Rückstände für den Zeitraum August 2004 bis Oktober 2004 aufgelaufen sind. Auch diese Beträge sind inklusive Verzugszinsen einzuklagen.

      Dieser Vorgang muss alle drei Monate wiederholt werden. Nur so können wir sicher sein, dass im Juni 2005 nicht wiederum Rückstände von 18 Monaten vorliegen.

      Wenn ihr mich fragt, wie dies denn durchgesetzt werden soll, werde ich euch wie folgt darauf antworten:

      Nach § 15 Abs. III des Gesellschaftsvertrage ist jeder Gesellschafter berechtigt, bei der IBV einen schriftlichen Antrag auf Einberufung einer a.o. Gesellschafterversammlung aus wichtigem Grund zu stellen. In diesem Fall ist die IBV verpflichtet, allen Gesellschaftern diesen Antrag bekannt zu geben. Schließen sich daraufhin zehn Prozent der Anleger innerhalb von vier Wochen dem Antrag auf a. o. Versammlung an, so ist die IBV verpflichtet, die Versammlung einzuberufen.

      Von diesem Mittel werden wir in der näheren Zukunft ggf. Gebrauch machen. Zuvor werden wir jedoch die jeweiligen Verwaltungsräte um die Beantragung einer a. o. Versammlung zu dem gewünschten Thema bitten. Sollten die Verwaltungsräte dieser Bitte nicht binnen vier Wochen folgen, so wird der obige Weg beschritten.
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      schrieb am 13.07.04 16:00:55
      Beitrag Nr. 247 ()
      Die Anfrage in Beitrag 244 habe ich separat per BM beantwortet.

      Zu dem Beitrag Nr. 243 habe ich folgende Anmerkungen:

      Genauso wie der dortige Autor argumentiert auch die IBV. Die sagt nämlich, dass jede Wahrnehmung der Anlegerrechte das Andienungsrecht gefährdet. So kann man nämlich im Protokoll über die Sitzung des Verwaltungsrates beim LBB-Fonds 3 auf Seite 3 folgendes lesen :

      "Für den LBB Fonds 3 bedeutet dies, dass der Gesellschaftsvertrag die Vergabe einer Sonderprüfung zulässt. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass eine Sonderprüfung vor allem wegen der damit verbundenen Kosten, ggf. auch Auswirkungen auf die Garantien, hier insbesondere auf den Vertrag über das Andienungsrecht haben könnte".

      Nach dieser Lesart haben wir bereits durch die Erteilung der Aufträge für die Sonderprüfungen bereits bei allen Fonds die Andienungsrechte verloren.

      Lasst euch durch diese Ammenmärchen der IBV und ihrer Agenten nicht täuschen. Nach Ansicht der IBV sollten wir wohl am besten für 25 Jahre auf die Ausschüttungen verzichten, damit diese dann von dem eingesparten Geld das Andienungsrecht bezahlen kann.

      Wir werden hierauf nicht hereinfallen. Es handelt sich lediglich um hilflose Versuche der IBV und ihrer Agenten, die Machtergreifung der Anleger bei den Fonds zu verhindern.
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      schrieb am 13.07.04 14:33:24
      Beitrag Nr. 246 ()
      Wie sieht es aktuell eigentlich mit den Anschlußfinanzierungen aus?

      Bei den Fondsgesellschaften laufen ja permanent Kredite aus, die durch neue Kredite refinanziert werden müssen.

      Darf eine Bank aufgrund der schwierigen Lage der Fondsgesellschaften diesen überhaupt noch neue Kredite gewähren? Ohne neue Kredite laufen die Fonds ja sonst bald in die Pleite, auch wenn die IBV die Garantien bedient.
      Avatar
      schrieb am 13.07.04 09:23:04
      Beitrag Nr. 245 ()
      @ Ostrakismus # 243:

      "sollten die Anleger nicht den Fehler machen, dem Garanten im Hinblick auf das noch wichtigere Anteilsandienungsrecht eine solche Lücke frei Haus zu liefern, die der Garant selbst nicht gefunden hat. "

      Kannst Du etwas deutlicher herausarbeiten welche Gefahren Du hier konkret siehst ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.07.04 21:42:38
      Beitrag Nr. 244 ()
      Hat jemand Lust, meine Stimmrechte über 100 TDM Beteiligung beim LBB 3 zu übernehmen?

      Die Gesellschafterversammlung ist für den 23.07.2004 um 11:00 h im Bürogebäude der IBV, Bamberger Straße 6, Nürnberg einberufen worden.

      Ich kann nicht kommen, möchte aber allen alten Gremien die Entlastung verweigern und auch ansonsten grundsätzlich im Sinne von der "Anleger Putsch" Initiative stimmen. Also völlig neu besetzte Gremien ohne Verpflechtungen mit der Banggesellschaft, Verweigerung von Zinszahlungen an die Bankgesellschaft - bis Garantieleistungen zu 100% erbracht wurden).

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      schrieb am 12.07.04 20:37:22
      Beitrag Nr. 243 ()
      Ob das eine sehr gute Nachricht ist, ist noch sehr die Frage: Hier wird offensichtlich versucht, den Teufel mit dem Belzebub auszutreiben. Jeder, der mit dem Begriff "Neurotisierung" vertraut ist, der kann hier in dem Forum hochinteressante Studien machen. Ich warte schon darauf, daß jemand die IBV nun auch für das schlechte Wetter diesen Sommer verantwortlich macht.
      Merke: Nicht jeder, der unfähig oder träge ist, ist deswegen auch böse.
      Die eigentlich gute Nachricht, nämlich die Freigabe der Garantiezahlungen, scheinen die meisten gar nicht bemerkt zu haben. Dabei liegt die gute Nachricht nicht etwa darin, daß es demnächst Geld gibt, sondern darin, daß man ein weiteres Mal alles versucht hat, eine Lücke in den Garantien zu finden, und feststellen mußte, daß eine solche nicht existiert. Jetzt sollten die Anleger nicht den Fehler machen, dem Garanten im Hinblick auf das noch wichtigere Anteilsandienungsrecht eine solche Lücke frei Haus zu liefern, die der Garant selbst nicht gefunden hat. An dieser Stelle sei nochmals nachdrücklich auf den Beitrag von Teeth weiter oben verwiesen.
      Avatar
      schrieb am 09.07.04 07:28:16
      Beitrag Nr. 242 ()
      @ regen48: Sehr gute Nachrichten :lick:
      Avatar
      schrieb am 08.07.04 21:10:24
      Beitrag Nr. 241 ()
      Ich erhalte soeben Nachricht über interessante Vorgänge beim LBB Fonds 13. Der dortige Verwaltungsrat (bestehend aus Freisem, Lange und Schmidt) hat einen weitreichenden Beschluss gefasst. In diesem Beschluss wird die Einberufung einer a. o. Gesellschafterversammlung verlangt. Auf dieser Gesellschafterversammlung sollen auf Vorschlag des Verwaltungsrates die Gesellschaftsverträge umfassend so geändert werden, dass die Rechte der IBV entscheidend eingeschränkt und die Rechte der Anleger erheblich gestärkt werden sollen.

      Anstatt die a. o. Versammlung einzuberufen (wie es nach dem Gesellschaftsvertrag die Pflicht der IBV wäre) hat die IBV ihre bekannten Anwälte (CCP) eingeschaltet und dem Verwaltungsrat mit einer Klage gedroht. Offenbar sieht die IBV die Vorschläge des Verwaltungsrates also als sehr bedrohlich für sich an.

      Der Verwaltungsrat hatte dies jedoch bereits erwartet und hatte sich im Vorfeld bereits den Rat einer bekannten Wirtschaftskanzlei gesichert. Das Ergebnis dieser Beratung ist sehr wichtig. Denn danach kann der Verwaltungsrat - für den Fall, dass die IBV die Versammlung nicht einberuft - selbst in Anlehnung an die entsprechenden aktienrechtlichen Bestimmungen die Versammlung einberufen.

      Ich selbst habe die entsprechenden Bestimmungen einmal nachgeschaut. Dabei bin ich auch zu diesem Ergebnis gekommen. Es scheint, dass die Zeit der Alleinherrschaft der IBV zu Ende geht.
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      schrieb am 08.07.04 20:55:45
      Beitrag Nr. 240 ()
      In einigen Beiträgen (z. B. Beitrag 208) wurde die Frage aufgeworfen, wie denn der einzelne Anleger an die Adressen seiner Mitgesellschafter kommen könnte, um mit ihnen in einen Meinungsaustausch eintreten zu können. Zu diesem Punkt möchte ich einige Anmerkungen machen:

      Bei den älteren Fonds (LBB 3 bis LBB 11) gibt es in § 15 Absatz 9 des Gesellschaftsvertrages folgende Bestimmung :

      "Auf Antrag erhält jeder Gesellschafter und jeder Treugeber vom Treuhandkommanditisten eine vollständige Abschrift des Treugeberregisters, aus der sich Name und Anschrift der beteiligten Treugeber ergeben. Nach Ausscheiden des Treuhandkommanditisten ist eine Liste der Gesellschafter von diesen bei den geschäftsführenden Gesellschaftern anzufordern"

      Diese Bestimmung ist in jedem Prospekt für die oben genannten Fonds ersichtlich. Schaut einmal nach, wenn euch die Prospekte für diese Fonds vorliegen.

      In früheren Jahren hat die IBV jedem Gesellschafter diese Listen ohne Probleme ausgeliefert. Lediglich in der jüngsten Vergangenheit hat die IBV die Herausgabe der Listen mit dem Argument des Datenschutzes verweigert. Dieses Argument ist m. E. absurd, da doch jeder Anleger mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung die obige Vertragsbestimmung akzeptiert hat und damit auch seine Daten zur Verfügung gestellt hat.

      Jetzt wird diese Angelegenheit aber kurzfristig juristisch geklärt. Ein Anleger, der einen entsprechenden Antrag kürzlich bei IBV eingereicht hatte, wurde mit den oben genannten Argumenten abgewiesen. Jetzt hat er die Angelegenheit einer namhaften Wirtschaftskanzlei zur Prüfung übergeben. Ich bin sicher, dass in Kürze ein Verfahren in der Form der "einstweiligen Verfügung" gegen die IBV eröffnet wird. Ferner bin ich ziemlich sicher, dass die IBV in diesem Verfahren zur Herausgabe der Listen an diesen Anleger verurteilt werden wird.
      Avatar
      schrieb am 08.07.04 07:52:29
      Beitrag Nr. 239 ()
      Quelle: Tagesspiegel

      (08.07.2004 )

      Berlin gibt Geld für Anleger frei Bankgesellschaft kündigt Ausschüttungen an

      Berlin – Das Land Berlin hat den Geldhahn für die Not leidenden Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin geöffnet. Dadurch werden mehrere zehntausend Anleger, die bislang vergeblich auf die garantierten Ausschüttungen gewartet hatten, die versprochenen Zahlungen in Kürze erhalten. Den Startschuss für die Auszahlungen gab die landeseigene „Berliner Gesellschaft zum Controlling der Immobilien-Altrisiken“ (BCIA). Diese hatte im Auftrag des Landes Berlin zunächst lange geprüft, ob die von den Fonds-Gesellschaften angemeldeten finanziellen Ansprüche berechtigt sind. Da die Bankgesellschaft Berlin die fehlenden Einnahmen der Fonds nicht durch eigenes Geld abdecken wollte, hatten viele hundert Anleger bereits Rechtsanwälte eingeschaltet und Klagen eingereicht.

      „Durch die Entscheidung der BCIA sind die Fonds nunmehr in die Lage versetzt, die ausstehenden Mietgarantiezahlungen insbesondere für das Jahr 2003 nachzuholen“, heißt es in einem Brief an einen Anleger, der dem Tagesspiegel vorliegt. Das Schreiben ist von der Geschäftsleitung der für die Fondsverwaltung zuständigen Firma IBV unterzeichnet, die zum Konzern der Bankgesellschaft gehört. In einer internen Information an die IBV-Mitarbeiter heißt es weiter, damit sei die Gesellschaft „in ihrer Haltung bezüglich der Wirksamkeit von Garantieverträgen der Fonds voll bestätigt.“

      Die mit den geschlossenen Immobilienfonds der Bankgesellschaft verbundenen Milliarden-Risiken hatten den Konzern in die Krise gestürzt. Um eine Schließung der Bank zu verhindern, hatte das Land Berlin die Verpflichtung übernommen, notfalls selbst die den Anlegern garantierten Ausschüttungen zu zahlen. Als die Fonds erste Forderungen stellten, hatte jedoch eine landeseigene Gesellschaft diese eingängig geprüft. Dadurch war es bereits im vergangenen Jahr zu Verzögerungen bei der Ausschüttung der garantierten Erträge für die Anleger gekommen. Nach Auffassung von Rechtsanwälten der Betroffenen sind diese Verzögerungen auf einen Interessenkonflikt innerhalb der Bankgesellschaft zurückzuführen. Da eine Bankentochter die Fonds verwaltet, setze sie nicht mit allen Mitteln die pünktliche Zahlung der Garantieleistungen durch. Diese Kritik weist die Bankgesellschaft zurück. ball
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