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    Lloyds TSB - Ein interessanter Dividendenwert im DJ STOXX 50 (Seite 285)

    eröffnet am 01.03.04 15:58:41 von
    neuester Beitrag 25.01.24 18:18:09 von
    Beiträge: 3.146
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      schrieb am 04.06.06 12:05:32
      Beitrag Nr. 306 ()
      Ist schon da. Abrechnungskurs war 5,395599 GPF.

      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 04.06.06 10:25:25
      Beitrag Nr. 305 ()
      habt ihr alle schon eure Stockdividende gutgeschrieben bekommen?
      bei mir im Depot hat sich noch gar nichts getan - bin beim S-broker :confused:
      Avatar
      schrieb am 01.06.06 19:19:12
      Beitrag Nr. 304 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.899.069 von Zeitblom am 01.06.06 08:43:59Hallo Zeitblom,

      danke Dir für Deine Infos und für den Link. Ich dachte immer, daß man die gezahlte Quellensteuer quer über alle Papiere verrechnen könnte.

      Gruß Laotser
      Avatar
      schrieb am 01.06.06 14:56:19
      Beitrag Nr. 303 ()
      Hab ich was verpaßt? Nicht daß der heutige Anstieg mich stören würde....
      Avatar
      schrieb am 01.06.06 08:48:21
      Beitrag Nr. 302 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.897.611 von plowy am 31.05.06 23:18:23Der Gegenwert der Stockdividende ist ebenso in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern wie die Bardividende. Es besteht also steuerlich kein Unterschied, die Stockdividende ist zwar quellensteuerfrei aber nicht einkommensteuerfrei.

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      Multi-Milliarden-Wert in diesem Pennystock?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.06.06 08:43:59
      Beitrag Nr. 301 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.891.359 von NekamaDan5 am 31.05.06 15:58:11Die ausländische Quellensteuer beträgt häufig 25 %, in manchen Ländern auch mehr. Von diesen 25 Prozentpunkten kann man 15 Prozentpunkte beim der deutschen Steuererklärung verrechnen - wenn man denn andere Zins- und Dividendeneinkünfte zu versteuern hat. Liegt man noch innerhalb des Sparerfreibetrags und zahlt somit keine Steuern auf Kapitalerträge, kann man nichts verrechnen und die 15 Prozentpunkte der Quellensteuer sind verloren. Weitere 10 Prozentpunkte der ausländischen Quellensteuer kann man sich aus dem jeweiligen Land zurückholen. Das ist unterschiedlich mühsam - bei Finnland z.B. genügt ein formloser Antrag, in anderen Ländern braucht man Formularvordrucke ( siehe dazu: http://www.dsw-info.de/ , dort kann man auch Formularvordrucke herunterladen).Manche Länder, wie Italien und Frankreich, werfen uns Kleinanlegern dabei erhebliche Knüppel zwischen die Beine. Frankreich z.B. verlangt, dass dieser Antrag von der Depotbank gestellt wird, diese verlangt dafür aber meisten 100-150 Euro Gebühren, so dass der Antrag für Kleinanleger oft sinnlos wird, da die Gebühren dann meist höher sind, als der Betrag der zu erstattenden Quellensteuer.Manche dieser Formulare sind auch nur in der jeweiligen Landessprache (so in Ungarn) und bereiten daher beim Ausfüllen erhebliche Probleme.
      Avatar
      schrieb am 31.05.06 23:18:23
      Beitrag Nr. 300 ()
      Diese Woche ist die Stockdividende - endlich ;) - bei mir eingebucht worden.
      Beim Finanzamt habe ich heute meine Einkommensteuererklärung abgegeben, und wie gesagt, da die Bank nichts dazu angibt, habe ich die Stockdividende des letzten Jahres wie im Jahr zuvor steuerfrei kassiert. Ich hoffe, ich muss deshalb als ansonsten braver Steuerzahler kein schlechtes Gewissen haben.
      Gruß plowy
      Avatar
      schrieb am 31.05.06 15:58:11
      Beitrag Nr. 299 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.734.593 von Zeitblom am 22.05.06 10:13:18Die Dividenden Rendite ist und bleibt auch bei mir der Grund Lloyds TSB zu halten.Aber größere Kurssprünge,wie schon mal bei 8,50 € dürften wohl ausbleiben.Es scheint sich zu bestätigen,daß Lloyds verstärkt geplatzte privat-Kredite abschreiben muß,mit ein Haupt Betätigungsfeld der Bank.Dachte eigentlich nicht,daß die Briten so in Richtung Verschuldung der Privathaushalte tendieren.

      Ach und was die Quellsteuer anderer Länder wie der Niederlande angeht. Da scheint es doch die Möglichkeit zu geben,statt der komplizierten Einforderung eines Teils der Steuer direkt bei den Niederländischen Finanzbehörden,bei seinem hiesigen Finanzamt einen Teil zurück zu fordern.Der fällt zawr was niedriger aus,dafür erspart man sich den Streß und das Finanzamt holt sich die Kohle im Rahmen des gemeinsamen Abkommens von der Niederländischen Behörde zurück.So hat man wohl zumindest die Chance auf einen Teil des Geldes ohne den ganzen Schreibkram...
      Avatar
      schrieb am 22.05.06 10:13:18
      Beitrag Nr. 298 ()
      Ich wähle keine Stockdividende bei britischen Aktien, da in GB von der Bardividende keine Quellensteuer abgezogen wird. Die Versteuerung in D erfolgt nach dem Halbeinkünfteverfahren. Die letzte Bardividende ist mir Ende April 2006 gutgeschrieben worden (DAB). Ich habe mich vor einem knappen Jahr zu 7,14 Euro engagiert - die Dividendenrendite beträgt somit 6,9 %. ich möchte die Aktie wegen der Dividendenrendite länger halten und werde daher auch noch keine Kursgewinne realisieren, wenn der Kurs wieder über 8 Euro liegt.
      Avatar
      schrieb am 09.05.06 20:45:42
      Beitrag Nr. 297 ()
      - Ich habe die beiden letzten Jahre die Stockdividende nicht versteuert, da sie vom Broker in der Jahressteuererklärung nicht angegeben wurde!

      - Ich halte Lloyds bei der Diba, bis jetzt habe ich keine Einbuchung und auch noch keine Nachricht, dauert immer ein wenig, ist halt recht weit bis nach England ;).

      Gruß plowy
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