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    Sangui - Perle im Biotechsektor bald 1ooo % ? (Seite 357)

    eröffnet am 12.05.04 20:12:51 von
    neuester Beitrag 26.03.24 17:06:19 von
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      Avatar
      schrieb am 09.12.16 17:37:00
      Beitrag Nr. 76.213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.863.723 von Ikontinenzia am 09.12.16 15:10:14
      Zitat von Ikontinenzia: was für eine schöne debatte. lauter fachleute, die auf diese weise zum ersten mal was vom SGB hören und gleich super gut bescheid wissen. ganz prima, weiter so!


      Bitte nicht von sich auf andere schließen!

      Aber wenn Du der "Fachmann" sein solltest (Deine Postings sollen zumindest irgendwie den Anschein erwecken, ist mein Eindruck), dann erkläre uns unwissender Gemeinde doch einfach mal, wie Granulox in die Definition der Verbandsmittel gem. § 31 SGB V passen soll, ich zitiere gerne nochmal für Dich:

      "(1a) Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten aufzusaugen oder beides zu erfüllen."

      Und bitte, ausnahmsweise nichts von Schottland, Mauritius, NHS, Zitate von Sastomed, angeblicher Zertifizierung, RCTs, was auch immer, einfach mal versuchen auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort zu geben, das wäre zwar neu, würde aber sicher sehr begrüßt!
      Avatar
      schrieb am 09.12.16 16:42:15
      Beitrag Nr. 76.212 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.863.987 von RTLOLDY am 09.12.16 15:39:56
      Welches war denn eine RCT - Studie?
      Avatar
      schrieb am 09.12.16 15:39:56
      Beitrag Nr. 76.211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.863.885 von Ikontinenzia am 09.12.16 15:27:06
      Zitat von Ikontinenzia: “At present, the few products with RCTs such as UrgoStart® or Granulox® stand out from the rest.


      Gegenwärtig heben sich die wenigen Produkte mit RCTs wie UrgoStart® oder Granulox® vom Rest ab.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Randomisierte_kontrollierte_St…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      https://de.wikipedia.org/wiki/Randomisierte_kontrollierte_St…
      Die randomisierte kontrollierte Studie (RCT englisch: randomized controlled trial) ist in der medizinischen Forschung das nachgewiesen beste Studiendesign, um bei einer eindeutigen Fragestellung eine eindeutige Aussage zu erhalten und die Kausalität zu belegen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.12.16 15:27:06
      Beitrag Nr. 76.210 ()
      “At present, the few products with RCTs such as UrgoStart® or Granulox® stand out from the rest. This is particularly clear if one turns to the current guidelines on the “Local treatment of chronic wounds: in patients with peripheral arterial occlusive disease, chronic venous insufficiency and diabetes mellitus” [5]. An extensive search of the literature found 4998 references, of which only 38 related to controlled, randomized studies that had been used for the qualitative analysis. That means less than 1% of the publications correspond to today’s criteria of modern scientific research of the evidence.

      Results and Conclusions: The pre-mentioned studies show, that it is possible to provide a basis for evidence-based treatment in wound healing. The effective value of a wound treatment based on the costs and benefits must be defined by the health system. But products, for which data from randomized trials exist, should be evaluated in a different way to products, for which there are no such data.”

      Prof. Dr. med. Knut Kröger, Klinik für Gefäßmedizin, HELIOS Klinikum Krefeld; Prof. Dr. med. Martin Storck, Klinik für Gefäß- und Thoraxchirurgie, Städt. Klinikum Karlsruhe; Dr. med. Alexander Risse, Diabeteszentrum, Klinikum Dortmund

      erschienen in:

      MWW
      Fortschritte der Medizin Originalien II/2013 Sonderdruck 27.Juli 2013

      Innovative Wundversorgung – Neue Studien zur Evidenzsteigerung
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.12.16 15:10:14
      Beitrag Nr. 76.209 ()
      was für eine schöne debatte. lauter fachleute, die auf diese weise zum ersten mal was vom SGB hören und gleich super gut bescheid wissen. ganz prima, weiter so!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      Avatar
      schrieb am 09.12.16 14:15:23
      Beitrag Nr. 76.208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.862.562 von RTLOLDY am 09.12.16 13:15:25
      Zitat von RTLOLDY: MdB Kühne: „Offen für Innovationen bleiben“
      Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne will für den Verbandmittelbereich "keine Riesen-Nachweispflicht einführen, die dazu führt, dass bewährte Produkte vom Markt genommen werden".

      https://www.gesundheitsprofi.de/news/mdb-kuehne-offen-fuer-i…

      Da Granuolx nicht in die Kategorie bewährtes Produkt fällt, kann es auch nichtgemeint sein ;-)
      Avatar
      schrieb am 09.12.16 14:08:59
      Beitrag Nr. 76.207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.862.682 von Jaci am 09.12.16 13:28:16Schau mal in dein Postfach
      Avatar
      schrieb am 09.12.16 13:44:44
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 09.12.16 13:40:41
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODivator moderiert. Grund: Korrespondierendes Posting wurde entfernt
      Avatar
      schrieb am 09.12.16 13:36:58
      Beitrag Nr. 76.204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.862.682 von Jaci am 09.12.16 13:28:16"Hämoglobinspray Granulox® - Regressgefahr
      Das Medizinprodukt Granulox® ist ein Hämoglobinspray zur Behandlung
      von chronischen Wunden. Nach Herstellerinformationen handelt es sich
      bei dem Spray um ein Verbandmittel
      , welches die Sauerstoffversorgung
      chronischer Wunden durch erleichterte Diffusion verbessert und so die
      Wundheilung beschleunigen soll. Aufgrund des beschriebenen
      Wirkmechanismus wird die Richtigkeit der Einstufung als Verbandmittel
      in Fachkreisen teilweise kritisch diskutiert. Einige Krankenkassen stufen
      Granulox® als Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter ein.
      Damit
      müsste Granulox® für eine Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV in
      der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-
      Richtlinie aufgeführt sein, was zurzeit nicht der Fall ist.

      Quelle: http://www.kvn.de/Medien/Publikationen/binarywriterservlet?i…

      Punkt 2.3. Seite 163. Fettdruck/Rotdruck von mir.

      Also einige sagen kein Verbandmittel, sondern "Medizinprodukt mit Arzeimittelcharakter". Dann wäre es aber in der Arzneimittelrichtlinie aufgeführt. Ist es aber nicht, also keine Erstattung.

      Verbandmittel (obwohl der HERSTELLER es so postuliert) kann es auch nicht sein, denn § 31 SGB V spricht dagegen. Also kann man es sich gerne aus eigener Tasche kaufen, was aber, vgl. die Umsätze, kaum jemand macht. Auch nicht in "über 40 Vertriebsländern".
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