DEWB-Fakten und Vermutungen (Seite 2234)
eröffnet am 26.02.05 10:28:40 von
neuester Beitrag 08.05.24 17:12:34 von
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Kennt eigentlich jemand die Identität des Klägers ?
Man muss doch wissen, wohin man im Falle eines Erfolges den Dankes-Champagner hinschicken darf.
Man muss doch wissen, wohin man im Falle eines Erfolges den Dankes-Champagner hinschicken darf.
Mein Posting bezieht sich auf #889 von DiskusTobi
Ich fände einen Vergleich recht wahrscheinlich!
In dieser Angelegenheit kann es keinen Vergleich geben!
Alles entscheidet sich an der Frage der Beweislast. Folgt der BGH der Argumentation der Vorinstanz, dann liegt die Beweislast bei JENOPTIK. Und die können meine Behauptung, daß die kürzlich gekauften DEWB-Aktien in meinem Depot solche mit Abfindungsanspruch sind, nicht widerlegen.
Also gibts die Abdindung und zwar incl. Zinsen auf Heller und Pfennig.
Sieht der BGH das umgekehrt (also Beweislast bei mir) lacht sich JENOPTIK ins Fäustchen, weil ich logischerweise auch nichts nachweisen kann. Folge: NIX GIBTS!
Also hier gilt TOP oder FLOP und nix dazwischen
In dieser Angelegenheit kann es keinen Vergleich geben!
Alles entscheidet sich an der Frage der Beweislast. Folgt der BGH der Argumentation der Vorinstanz, dann liegt die Beweislast bei JENOPTIK. Und die können meine Behauptung, daß die kürzlich gekauften DEWB-Aktien in meinem Depot solche mit Abfindungsanspruch sind, nicht widerlegen.
Also gibts die Abdindung und zwar incl. Zinsen auf Heller und Pfennig.
Sieht der BGH das umgekehrt (also Beweislast bei mir) lacht sich JENOPTIK ins Fäustchen, weil ich logischerweise auch nichts nachweisen kann. Folge: NIX GIBTS!
Also hier gilt TOP oder FLOP und nix dazwischen
Wenn Ihr jetzt noch eine weitere Klage einreicht bringt das nichts, da das Gericht (ihr müst wieder beim Amtsgericht/Landgericht anfangen!) vor der BGH-Entscheidung nichts entscheiden wird. Gewinnt Jenoptik jedoch wider erwarten, verliert ihr auch automatisch Euren Prozess. Das heißt zu den Verlusten durch den Kursrutsch bei DEWB kommen dann noch:
- Gerichtsgebühren
- eigene Anwaltskosten
- Anwaltskosten von Jenoptik
Das ist je nach Streitwert dann ein weitere Verlust in fünfstelliger Euro-Höhe. Und das nur, um eine Klage anhängig zu haben? Rechtsschutzversicherungen werden vemrutlich derzeit keine Klage finanzieren, weil die die Entscheidung des BGH abwarten werden. Ist auch sinnvoll...
- Gerichtsgebühren
- eigene Anwaltskosten
- Anwaltskosten von Jenoptik
Das ist je nach Streitwert dann ein weitere Verlust in fünfstelliger Euro-Höhe. Und das nur, um eine Klage anhängig zu haben? Rechtsschutzversicherungen werden vemrutlich derzeit keine Klage finanzieren, weil die die Entscheidung des BGH abwarten werden. Ist auch sinnvoll...
Falsch! Der Jenoptik-Vorstand lässt sich doch durch eine Klage mehr oder weniger nicht beeindrucken: Eindruck macht dort die Presse, wie der Spiegel.
Die wissen auch so, dass sie zahlen müssen, wenn sie verlieren.
Wichtiger wäre es, auf der Jenoptik-HV aufzutauchen und dort Fragen zu stellen!
Es bringt in der Sache absolut nichts, weil jedes Gericht sich damit gar nicht erst befassen wird, so lange der BGH nicht entscheiden hat!
Kostet nur Geld, weil die Kosten schon mit Klageeinrerichung anfallen. Außerdem empfehle ich Euch mal einen Blick auf die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Das richtet sich nahc dem Streitwert und der beträgt Aktien mal 26,51 Euro. Das ist sehr teuer - schnell eine fünfstellige Summe. Rausgeworfenes Geld. Kauft lieber Aktien...
Öffentlicher Druck ist für eine Entscheidung des BGH irrelevant. Dort wird nicht nach Druck, sondern nach Gesetzeslage entscheiden.
Also: Bis nächstes jahr zurück lehnen udn warten: Einflussmöglichkeiten auf das VErfahrne am BGH bestehe nicht. Neue Verfahren würden nichts bringen...
Die wissen auch so, dass sie zahlen müssen, wenn sie verlieren.
Wichtiger wäre es, auf der Jenoptik-HV aufzutauchen und dort Fragen zu stellen!
Es bringt in der Sache absolut nichts, weil jedes Gericht sich damit gar nicht erst befassen wird, so lange der BGH nicht entscheiden hat!
Kostet nur Geld, weil die Kosten schon mit Klageeinrerichung anfallen. Außerdem empfehle ich Euch mal einen Blick auf die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Das richtet sich nahc dem Streitwert und der beträgt Aktien mal 26,51 Euro. Das ist sehr teuer - schnell eine fünfstellige Summe. Rausgeworfenes Geld. Kauft lieber Aktien...
Öffentlicher Druck ist für eine Entscheidung des BGH irrelevant. Dort wird nicht nach Druck, sondern nach Gesetzeslage entscheiden.
Also: Bis nächstes jahr zurück lehnen udn warten: Einflussmöglichkeiten auf das VErfahrne am BGH bestehe nicht. Neue Verfahren würden nichts bringen...
klar bringt klagen was
1. der druck auf jenoptik wird erhöht
2. die öffentliche gunst wird sich zu den aktionären verschieben, je mehr kläger
1. der druck auf jenoptik wird erhöht
2. die öffentliche gunst wird sich zu den aktionären verschieben, je mehr kläger
#891:
Eine weitere Klage macht derzeit überhaupt keinen Sinn. Es droht keine Verjährung. Also ist auch keine Eile geboten. Jedes Gericht würde die Entscheidung soiewso aussetzen bzw. vertragen, bis der BGH entschieden hat.
Wenn der BGH zugunsten der Aktionäre entscheidet, wird Jenoptik freiwillig zahlen. Entscheidet der BGH zugunsten von Jenoptik, wäre eine neue Klage aussichtslos.
Sollte Jenoptik wieder erwarten und entgegen jeglicher betriebswirtschaftlicher Vernunft dann doch nicht zahlen, könnte eine Klage erfolgen. Diese könnte sich dann auf das BGH-Urteil beziehen und würde vom Gericht sofort durch gewinkt werden. Aber vermutlich könnte man nach einer Mahnung auch gleich den Gerichtsvollzieher schicken...
Eine Klage würde also derzeit nichts bringen, außer Kosten. Diese Kosten für Anwälte etc. sind hinaus geworfen und der ganze Aufwand wäre Zeitverschwendung. Wenn Du zu viel Geld hast, steck` es lieber in DEWB- oder Jenoptik-Aktien (wenn Du meinst, die würden gewinnen). Das ist auf jeden Fall sinnvoller, als jetzt sinnlos in Gerichtsgebühren und Anwälte zu investieren.
Also: Abwarten , bis das BGH vermutlich nächstes Jahr entscheidet. Vor einem BGH-Urteil wird es kein Ergebnis, auch nicht bei neuen Klage geben!
Eine weitere Klage macht derzeit überhaupt keinen Sinn. Es droht keine Verjährung. Also ist auch keine Eile geboten. Jedes Gericht würde die Entscheidung soiewso aussetzen bzw. vertragen, bis der BGH entschieden hat.
Wenn der BGH zugunsten der Aktionäre entscheidet, wird Jenoptik freiwillig zahlen. Entscheidet der BGH zugunsten von Jenoptik, wäre eine neue Klage aussichtslos.
Sollte Jenoptik wieder erwarten und entgegen jeglicher betriebswirtschaftlicher Vernunft dann doch nicht zahlen, könnte eine Klage erfolgen. Diese könnte sich dann auf das BGH-Urteil beziehen und würde vom Gericht sofort durch gewinkt werden. Aber vermutlich könnte man nach einer Mahnung auch gleich den Gerichtsvollzieher schicken...
Eine Klage würde also derzeit nichts bringen, außer Kosten. Diese Kosten für Anwälte etc. sind hinaus geworfen und der ganze Aufwand wäre Zeitverschwendung. Wenn Du zu viel Geld hast, steck` es lieber in DEWB- oder Jenoptik-Aktien (wenn Du meinst, die würden gewinnen). Das ist auf jeden Fall sinnvoller, als jetzt sinnlos in Gerichtsgebühren und Anwälte zu investieren.
Also: Abwarten , bis das BGH vermutlich nächstes Jahr entscheidet. Vor einem BGH-Urteil wird es kein Ergebnis, auch nicht bei neuen Klage geben!
Ich finde den letzten Satz sehr sachlich.
"Auf Pusher kann ich persönlich gerne verzichten."
Grüße an alle
"Auf Pusher kann ich persönlich gerne verzichten."
Grüße an alle
[posting]16.340.457 von 7U391aus03 am 10.04.05 21:00:53[/posting]Hi,
ich kann dir morgen abend ggf. schon mehr sagen. Wir wollten auch schon am Mittwoch abend anreisen und übernachten im Hotel Esplanade in Jena. Genaueres per Boardmail.
Grüße
Johannes
ich kann dir morgen abend ggf. schon mehr sagen. Wir wollten auch schon am Mittwoch abend anreisen und übernachten im Hotel Esplanade in Jena. Genaueres per Boardmail.
Grüße
Johannes
Da von dem einen oder anderen Interesse an einem Treffen am Abend vor der kommenden Hauptversammlung bekundet wurde, schlage ich ein Treffen am Vorabend, dem 13.04. ab 20.00 Uhr im Veranstaltungshotel Steigenberger Esplanade in Jena vor.
Abgesehen davon, dass ich kaum wüßte einen Abend in Jena besser zu verbringen (die Einheimischen mögen mir verzeihen), würde ich mich gerne durchaus auch fachlich (juristisch) austauschen und vielleicht ein koordiniertes juristisches Vorgehen (Zahlungs(sammel)klagen) gegen Jenoptik besprechen.
Wer teilenhmen möchte melde sich bitte per Boardmail, damit ein Treffpunkt vereinbart werden kann.
Es wäre schön wenn auch professionelle Branchenangehörige teilnehmen würden (zähle mich auch dazu). Auf Pusher kann ich persönlich gerne verzichten.
Abgesehen davon, dass ich kaum wüßte einen Abend in Jena besser zu verbringen (die Einheimischen mögen mir verzeihen), würde ich mich gerne durchaus auch fachlich (juristisch) austauschen und vielleicht ein koordiniertes juristisches Vorgehen (Zahlungs(sammel)klagen) gegen Jenoptik besprechen.
Wer teilenhmen möchte melde sich bitte per Boardmail, damit ein Treffpunkt vereinbart werden kann.
Es wäre schön wenn auch professionelle Branchenangehörige teilnehmen würden (zähle mich auch dazu). Auf Pusher kann ich persönlich gerne verzichten.
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