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    q.beyond ehemals QSC-Infos am Rande (Seite 1261)

    eröffnet am 08.03.05 16:48:47 von
    neuester Beitrag 30.05.24 19:03:57 von
    Beiträge: 112.529
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      Avatar
      schrieb am 15.05.19 23:15:27
      Beitrag Nr. 99.929 ()
      Es gilt das DEUTSCHE Aktienrecht...
      AKTG
      § 119 Rechte der Hauptversammlung


      (1) Die Hauptversammlung beschließt in den im Gesetz und in der Satzung ausdrücklich bestimmten Fällen, namentlich über
      1. die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz, dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz, dem Drittelbeteiligungsgesetz oder dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung zu wählen sind;
      2. die Verwendung des Bilanzgewinns;
      3. die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats;
      4. die Bestellung des Abschlußprüfers;
      5. Satzungsänderungen;
      6. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung;
      7. die Bestellung von Prüfern zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung;
      8. die Auflösung der Gesellschaft.

      (2) Über Fragen der Geschäftsführung kann die Hauptversammlung nur entscheiden, wenn der Vorstand es verlangt.

      Evtl. hast du eine Möglichkeit über § 119 (2) zum Zuge zu kommen.
      Avatar
      schrieb am 15.05.19 22:54:21
      Beitrag Nr. 99.928 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.579.347 von qscKenner am 15.05.19 21:14:23
      Zitat von qscKenner: Bei käufen ist es was völlig anderes ....


      Da hast du recht, deswegen habe ich nach den Rechtsgrundlagen gefragt. Vielen Dank dafür ...

      Ich komme damit noch nicht ganz klar ...
      - der angesprochene §95 AktG regelt die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder
      - der angesprochene §237 AktG regelt die Voraussetzungen der Kapitalherabsetzung durch Einziehung
      - der angesprochene §103 AktG regelt die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern...

      Aber vielleicht greifen die Regelungen, wenn QSC den Geschäftssitz nach Österreich verlegt?!
      Avatar
      schrieb am 15.05.19 22:52:45
      Beitrag Nr. 99.927 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.579.305 von qscKenner am 15.05.19 21:09:14damit wird das ganze Geschehen rund um Plusnet noch plausibler. Das ganze Gedönse und die lange Zeitdauer. Und dass man Telco jahrelang verleugnet hat?

      Wenn Ina Schlie hier mitmacht, dann würde sie das doch nur für ein höheres Ziel tun.
      Sicher nicht, damit sich Vorstand und Anteilseigner bereichern können hintenrum oder mit 3 Cent DIV.
      Oder über Veruntreuung. Das hätte sie sicher nicht nötig.

      https://www.qsc.de/de/investor-relations/hauptversammlung/hv…
      - Abstimmungsergebnisse
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.05.19 21:14:23
      Beitrag Nr. 99.926 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.579.170 von Dale77se am 15.05.19 20:56:52
      du hast keine Ahnung
      Bei käufen ist es was völlig anderes ....
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.05.19 21:11:36
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Tatsachenbehauptung ohne Beleg

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      Avatar
      schrieb am 15.05.19 21:09:14
      Beitrag Nr. 99.924 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.579.011 von partisan0815 am 15.05.19 20:42:24
      bitteschön
      https://www.dorda.at/publications/ma-darf-der-vorstand-einer…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.05.19 21:08:21
      Beitrag Nr. 99.923 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.579.170 von Dale77se am 15.05.19 20:56:52
      Ja,erst jetzt,weil diese schmarotzer so viel
      Nerven kosten,wurde dieser wichtige Punkt nicht beachtet😄
      Ich werde das mal meinen Anwalt übergeben,wäre doch gelacht wenn er nicht wüsste was zu tun ist
      Avatar
      schrieb am 15.05.19 21:07:45
      Beitrag Nr. 99.922 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.579.011 von partisan0815 am 15.05.19 20:42:24
      Bei einer erheblichen wesensveränderung der gesellschaft
      benötigen Sie die Zustimmung .... von 75%
      Natürlich wird der ehrliche Hanseat auch hier versuchen die Aktionäre zu verarschen und versuchen mit teuren Gutachten zu behaupten das sei nicht wesentlch
      das ich davon ausgehe das diese Bande betrügergene hat gehe ich vom antihaseatischen Versuch aus
      die Aktionäre nicht zu fragen
      Avatar
      schrieb am 15.05.19 20:56:52
      Beitrag Nr. 99.921 ()
      Und das wird euch jetzt erst klar ???

      Gilt das nicht auch umgekehrt für Käufe ???? Ich meine, wenn ein Verkauf eine 75%-Zustimmung bedarf, müsstet ihr dann nicht auch für die Ventelo/Broadnet-/IP-Partner/Info-AG/FTAPI Erwerbe eure Zustimmung geben ???

      Was ist mit einer Rückabwicklung der Übernahmen - dann bleibt das Aktionärskapital erhalten und man hat auch noch einen Verzugszinsenanspruch!!!
      Die müssen ja echt blöd sein … :laugh:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.05.19 20:42:24
      Beitrag Nr. 99.920 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.578.585 von qscKenner am 15.05.19 19:58:43
      Sicher brauchen diese Typen
      Eine Zustimmung der Aktionäre,so einfach
      kann man ohne eindeutige Mehrheit nichts verkaufen 👍
      Ich bin dabei,die scheißen wir vor den Koffer!
      Bisher wurde noch nie für einen Verkauf abgestimmt ! Normalerweise hätten die schon eine Versammlung diesbezüglich einberufen müssen.
      Kannst mal sehen wie blöd die sind😂😂
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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