checkAd

    Der Sozial- und Bürokratenstaat macht sich mal wieder lächerlich - Praxisgebühr.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.03.05 12:39:02 von
    neuester Beitrag 24.03.05 08:36:12 von
    Beiträge: 25
    ID: 968.157
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.095
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 12:39:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was soll mand dazu noch sagen. Wer jetzt noch die Praxisgebühr entrichtet, ist im Prinzip einfach dumm.....:rolleyes:

      Ärztevereinigung darf Praxisgebühr erheben
      Dienstag 22 März, 2005 11:58 CET



      Düsseldorf (Reuters) - Kassenärztliche Vereinigungen dürfen die Praxisgebühr von zehn Euro erheben und einklagen, aber im Falle einer Verweigerung des Patienten die anfallenden Mahn- und Portokosten nicht geltend machen.

      Auch die Gerichtskosten sind von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu tragen, urteilte das Düsseldorfer Sozialgericht am Dienstag.
      "Wir sind über dieses Urteil sehr unglücklich", sagte der stellvertretende Präsident der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo), Klaus Enderer, nach dem Urteil der 34. Kammer des Sozialgerichtes. Bei 23.500 Patienten, die derzeit die Zahlung der Praxisgebühr verweigerten, bleibe die KVNo auf Kosten von vier Millionen Euro sitzen. "Wir wollen so schnell wie möglich die anhängigen Verfahren an die Krankenkassen als Nutznießer der Gebühren abgeben", sagte Enderer. Der erste Schritt für eine Neuregelung sei gemacht, da die Bundesvereinigung bereits den Bundesmantelvertrag, der die Erhebung der Praxisgebühr regelt, gekündigt habe. Enderer forderte, dass künftig wie schon bei den Zahnärzten die Kassen selber die Gebühren eintreiben.

      In einem Musterverfahren der KVNo gegen einen 48-jährigen Mann, der 2004 seine Praxisgebühr nicht zahlte, hatte die Kammer zuvor entschieden, dass die Beitreibung der Praxisgebühr durch die KVNo rechtens sei. Dagegen gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Antrag indes auf Zahlung von Mahn- und Portokosten, die mit 3,10 Euro beziffert wurden, wies das Gericht ab. Auch die Kosten für das Gerichtsverfahren, eine Pauschalgebühr von 150 Euro, muss die KVNo tragen. Allein die Krankenkassen hätten eine Rechtsbeziehung mit den Patienten und könnten bei Verweigerung der Bezahlung, ohne einen Prozess zu führen, vollstrecken. Dem gegenüber müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen den Prozessweg beschreiten.

      Nach früheren Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben bundesweit rund 350.000 Patienten ihre Praxisgebühr nicht bezahlt. Die Gebühr ist im Januar 2004 eingeführt worden.



      ...mit anderen Worten. Bei 23.500 Patienten x 10 Euro kommt man auf 235.000 Euro Praxisgebühr, die mit einem Aufwand von 4 Mio eingetrieben werden müssten, wenn dieses Urteil richtig wäre.....
      Idiotischer geht es wohl nicht mehr....
      Und mal wieder ist der Ehrliche der Dumme und die Schmarotzer lachen sich ins Fäustchen....:mad:
      Bzw. speziell für Gilly: die Sozialschmarotzer
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 13:47:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das wird vor allem die bösen bösen Ärzte freuen. Schließlich wird ihnen die Praxisgebühr vom Honorar abgezogen, m.W. ja ungeachtet der tatsächlichen Bezahlung.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 14:15:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Unsere Richter sind völlig weltfremd um wahren Leben kilometerweit entfernt - Beamte halt
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 14:19:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Antrag indes auf Zahlung von Mahn- und Portokosten, die mit 3,10 Euro beziffert wurden, wies das Gericht ab. Auch die Kosten für das Gerichtsverfahren, eine Pauschalgebühr von 150 Euro, muss die KVNo tragen


      Das Düsseldorfer Sozialgericht hält sich hier nur an allgemeine Rechtsvorschriften.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 15:50:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Typisch für deutsches Politiker-Versagen ist mal wieder dies:

      "Rund 350.000 Patienten verweigern in Deutschland die Zahlung der zehn Euro. Nach Angaben der KV Nordrhein stehen allein im Rheinland inzwischen 235.000 Euro Praxisgebühren aus. Das Eintreiben dieser Summe koste die KV insgesamt vier Millionen Euro. "Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben", sagte Enderer. Ein Krankenkassen-Vertreter räumte ein, dass einem recht geringen Betrag ein Mordsaufwand entgegen stehe. Der Zahlungsweg sei aber einwandfrei geregelt."

      Aber Hauptsache, man hat mal wieder ein neues Gesetz gemacht, um die Bürger zu schikanieren.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,3920EUR -2,00 %
      NurExone Biologic: Erfahren Sie mehr über den Biotech-Gral! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 17:40:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      das gesetz war sowieso ein witz.
      die verwaltung, buchung und überweisung hat von anfang an mehr als 10€ gekostet.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 17:49:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nr. 4: natürlich glaube ich auch, dass das Gericht sich an geltende Rechtsvorschriften gehalten hat.

      Aber was ist das dann für eine gesetzliche Meisterleistung, wenn man einen Zahlungsanspruch so regelt, dass derjenige, der ihn beansprucht, ein Vielfaches des Anspruchs aufwenden muss, um ihn durchzusetzen und dann auf diesen Kosten sitzenbleibt.....:rolleyes:..und der Schuldner lacht sich ins Fäustchen.


      ( - und das ist ja kein Einzelfall. So gibt es ohnehin die Kostenfreiheit in Sozialgerichtsverfahren, auch wenn man verliert.
      So gibt es Aufrechnungsverbote und kurze Verjährungsfristen im Sozialrecht, so dass diejenigen, die Sozialleistungen erschwindeln, diese in der Regel behalten können und das Amt nur mit Glück zumindest einen Bruchteil des erschwindelten Geldes zurückbekommt. So kann auch ein Schwarzarbeiter Leistungen der Berufsgenossenschaften verlangen, wenn er einen Arbeitsunfall hatte, denn er hätte ja eigentich versichert sein müssen.....:rolleyes:..und so kann man ganz einfach Kindergeld doppelt kassieren, indem man erst Monate später mitteilt, dass das Kind inzwischen beim anderen Elternteil lebt. Wenn beide Elternteile kein Geld haben, wird halt doppelt gezahlt, Wiederholen ist aussichtslos.....da der andere Elternteil vermögenslos ist (man macht sich allerdings strafbar damit); einfacher wäre es ja wohl, dass man als Elternteil sich dann an den anderen wenden muss, der zu Unrecht kassiert hat und bei dem das Geld holt, nicht ein zweites Mal vom Staat.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 17:57:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      ja udn wie wird die Praxis jetzt aussehen? Das was so mancher Arzt ohnehin schon macht: Vor Abdrücken der 10 Dollar wird nicht mal die Richtung zum Wartezimmer gezeigt.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 18:02:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8
      Genau SO ist es der einzige Weg!!!!
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 18:10:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9

      für die meisten Zahlungsverweigerer ist das auch so richtig. Aber leider (habe das schon im Bekanntenkreis so erfahren) kann das auch bei "Notfällen" mal so gehandhabt werden. Und da trifft es Leute dann recht hart.

      Aber unsere Bürokratie will es ja so.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 18:32:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      #7
      Aber was ist das dann für eine gesetzliche Meisterleistung, wenn man einen Zahlungsanspruch so regelt, dass derjenige, der ihn beansprucht, ein Vielfaches des Anspruchs aufwenden muss, um ihn durchzusetzen und dann auf diesen Kosten sitzenbleibt.......und der Schuldner lacht sich ins Fäustchen

      Der Gläubiger der Praxisgebühr ist nicht die KV sondern die Krankenkasse. Wenn die die Gebühr einklagen bleiben sie auch nicht auf den Kosten sitzen. Steht alles in #1. Also erst richtig durchlesen bevor man sich aufregt. :cool:
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 18:38:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      ..und warum mussten dann die KV die Leistung einklagen? Und warum haben sich die Krankenkassen selbst geweigert, das zu tun, weil es ihnen zu teuer war...?

      Ganz so einfach ist es eben nicht, Columbus.
      Zumindest eine Klarstellung hätte das Gesetz enthalten können, dass die Kassen die Ansprüche selbst eintreiben müssen und sich nicht weigern dürfen zu Lasten der Ärzte und der KV´en. Dass dies in einigen Bezirken anders ist, beruht auf einer "freiwilligen Einigung".

      Ich bleibe dabei, mal wieder wurde Mist gebaut und Geld vergeudet sowie ein Gesetz nicht bis zu Ende gedacht.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 18:44:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ #11

      Nur klagen die Krankenkassen zurzeit die Gebühren bei den säumigen Patienten nicht ein, sondern verrechnen die 10 € einfach mit den Honoraren der Ärzte, ohne sich darum zu kümmern, ob der Arzt diese 10 € Praxisgebühr auch erhalten hat!
      Die Kasse hat damit ihr Geld, nur der Arzt kann sehen, wie er es bekommt!
      Tolle Wurst!
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 18:50:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wieso brauchen wir ein Gesetz wegen irgendwelcher Vereinbarungen von KVen und Krankenkassen??? Die sollen ihre Abmachungen eben so gestalten, daß sowas wie jetzt passiert ist, eben nicht vorkommt. Typischer Fall von fehlender oder schlechter juristischer Beratung. Vielleicht solltest du ihnen deine Dienste anbieten Xylophon :D :cool: :D
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 19:01:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 19:24:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      1. Die Kassenärztliche Vereinigungen und auch die Kassenärzte tun mir im allgemeinen nicht leid.
      2. Ich bin überzeugt, daß die Gerichte der "Gerechtigkeit" zum Sieg verhelfen werden, d.h. daß Zahlungsverweigerer, so sie für zahlungspflichtig erklärt werden, auch alle durch sie verursachten Kosten tragen müssen.
      3. Der Fall bzw. die Pressemeldung darüber erscheint bis auf weiteres unklar. Solange man den Wortlaut des Urteils nicht kennt, ist es schwierig, darüber zu diskutieren.
      4. Der Gesetzgeber (d.h. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) geben sich redlich Mühe, die komplizierte Materie der Krankenversicherung genau zu regeln. Leicht ist es, Kritik zu üben; schwierig wäre es, bessere Gesetzesformulierungen zu finden.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 19:42:32
      Beitrag Nr. 17 ()
      14: hab mich wohl mißverständlich ausgedrückt.

      "wegen der Vereinbarungen" brauchen wir kein Gesetz. Aber weil die gesetzliche Regelung so unklar ist und wegen der Kosten des "Eintreibens" wäre eine klare Regelung nötig gewesen, wer verantwortlich ist. Gerade damit es keine freiwilligen Vereinbarungen geben muss und damit Streit vermieden wird, wer jetzt eigentlich zuständig ist.

      Im Ergebnis muss doch klar sein, wie es bei jedem sonstigen säumigen Schuldner auch der Fall ist, dass derjenige die Kosten des Verfahrens trägt, der sie verursacht hat. Alles andere wäre ein schlechter Witz.

      Im übrigen am Rande mal ein Lob: man hat zum 1.3 (glaube ich) die Bedingungen zur Neuanmeldung von Kfz. so geändert, dass nur noch der ein Fahrzeug auf sich anmelden kann, der keine alten Kfz-Steuern mehr schuldet. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass man einem Schulder nicht ermöglicht, weitere Schulden anzuhäufen. Dennoch ist auch diese Lösung dem Gestzgeber erst nach vielen Jahren (nicht nur rot-grüner) Regierung eingefallen. Vorher konnte man sein Fahrzeug auf irgendeinen Bahnhofspenner anmelden - der natürlich für die Schulden nie aufkommen würde. Oder viele Unpfändbare fuhren schön mit ihrem dicken Schlitten durch die Gegend, der ja "beruflich notwendig" also auch unpfändbar war. Kfz-Steuer zahlten sie natürlich nicht, weil es ja nix zu holen gab bei ihnen.....

      So macht der Staat sich letztlich zum Gespött und der Ehrliche fühlt sich vera...lbert.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 19:57:36
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17
      Wer verantwortlich ist, darüber werden sich die Vertragsparteien einigen. Dazu brauchen wir keine gesetzlichen Regelungen.

      Gläubiger der Praxisgebühr sind die Krankenkassen. Die müßten sie dann auch eintreiben. Wenn die KVen so nett sind dies für die Krankenkassen zu übernehmen, dann werden sie ihre Gründe dafür haben.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 20:01:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      ..und die Ärzte sind auch "so nett", dass sie in ihrer Praxis das Geld für die Kassen eintreiben...:D

      Irgendwie scheint da im System was nicht zu stimmen, wenn die Kassen sich so auf die "Nettigkeit" anderer Leute verlassen müssen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 20:09:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      Xylophon es ist doch ganz einfach.
      Hätten die Krankenkassen anstatt die KVen die Praxisgebühr eingeklagt, dann hätten auch die Schuldner (säumige Patienten) die Kosten tragen müssen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 20:46:22
      Beitrag Nr. 21 ()
      ..die wollten es aber nicht, weil sie wissen, dass das trotzdem noch sehr teuer ist im Verwaltungsaufwand. Der weit über die Gerichtskosten usw. hinausgeht....

      Außerdem wäre es im Zivilrecht ja das einfachste von der Welt, dass die Krankenkassen den KV die Forderungen (incl. Mahnkosten usw.) abtreten und die KV sie einklagen. Aber hier scheint das nicht möglich zu sein, wobei die KV natürlich auch überhaupt keine Lust gehabt hätte, die Forderungen zu übernehmen. Im Prinzip will sie ja keiner, das Geld schon :laugh:, aber nicht den Aufwand, es einzutreiben.:rolleyes:...
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 21:04:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      #19

      Ich weise nochmals darauf hin, daß die Praxisgebühr vom von der Krankenkasse gezahlten ärztlichen Honorar erst einmal abgezogen wird. Zahlt der Patient nicht, ist der Arzt zur Mahnung angehalten. Das schlußendliche Inkassorisiko liegt bei der Krankenkasse.

      Frage: Was bleibt von den zehn Euro nach Verwaltungsaufwand und Mahnschreiben beim Arzt? Nix. Die "Praxisgebühr" ist und bleibt eine Leistungskürzung von 10 Euro pro Patient und Quartal zu Lasten des Patienten und des Arztes, zu Gunsten der Kasse.

      Quelle: http://www.kbv.de/presse/5293.htm
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 21:08:12
      Beitrag Nr. 23 ()
      ...also eine Angelegenheit zwischen KV und Krankenkassen...

      Jetzt weiss ich aber immer noch nicht wie sich der Sozial-und Bürokratenstaat lächerlich gemacht hat???

      Oder willst du diesem vorwerfen, daß KVen und Krankenkassen zu blöd waren, in der Angelegenheit säumige Praxisgebührenzahler so vorzugehen, daß die Kosten auch da anfallen wo sie hingehören; nämlich beim Schuldner.
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 15:24:38
      Beitrag Nr. 24 ()
      ich finde das urteil gut.noch besser wäre gewesen das man die gebühr gar nicht zahlen müsste .


      die ärzte sinddoch die deppen.mich nervt schon der kartenmissbrauch.

      jeder muss erstmal als verdächtig und schmarotzer angesehen werden,dh ohne abdrücken der 10 euro geht nichts,gar nichts und überhaupt nichts.da könnte ja jeder kommen.

      vorher kassieren und ruhe ist.dieses gutmenschentum im alltag ist einfach unerträglich.
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 08:36:12
      Beitrag Nr. 25 ()
      Jetzt weiss ich aber immer noch nicht wie sich der Sozial-und Bürokratenstaat lächerlich gemacht hat???


      ...weil es nun mal ein Unding ist, dass jemand (die Kassen) einen Anspruch hat, den ein anderer kassieren muss (die Ärzte). Und ob er das Geld kriegt oder nicht - das Geld wird ihm abgezogen.

      Folge: Der Anspruchsinhaber (Kasse) kriegt das Geld so oder so, hat also kein Interesse, die Drückeberger zu verklagen - was ja teuer ist.
      Folge 2: das Geld einklagen müssten dagegen diejenigen, denen es abgezogen wird - die aber gar nicht den Anspruch haben.


      Einziges Argument für diese Regelung: der Arzt kann - fast - jeden wegschicken, der die Gebühr nicht zahlt, so also die Folgekosten vermeiden.
      Trotzdem ist die Konstruktion mißlungen, sinnvollerweise müsste ein eigener Anspruch des Arztes auf die Gebühr bestehen, damit er sie selbst einklagen kann mit allen Folgekosten (wie es bei Privatpatienten und deren Rechnungen ja der Fall ist).
      Und die Kassen hätten nur einen Anspruch gegen den Arzt.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Der Sozial- und Bürokratenstaat macht sich mal wieder lächerlich - Praxisgebühr....