Diskus Werke AG - Eine Perle? (Seite 5)
eröffnet am 08.07.05 12:56:59 von
neuester Beitrag 11.03.24 16:43:15 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 43.521.126 von Muckelius am 22.08.12 16:02:30anbei Meldung aus dem Bundesanzeiger von heute. Keine Ahnung wieso diese Meldung erfolgt, denn die ROTHENBERGER 4xS Vermögensverwaltung hält schon längere Zeit eine mehrheitsbeteiligung?!?
Diskus Werke AG
Frankfurt am Main
Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG
Gemäß §§ 16 Abs. 1, 20 Abs. 4 und 6 AktG wurde uns, der DISKUS WERKE AG, von der ROTHENBERGER 4xS Vermögensverwaltung GmbH mitgeteilt, dass ihr mehr als die Hälfte der Aktien unserer Gesellschaft gehört.
Frankfurt am Main, 05. Oktober 2012
Diskus Werke AG
Der Vorstand
Diskus Werke AG
Frankfurt am Main
Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG
Gemäß §§ 16 Abs. 1, 20 Abs. 4 und 6 AktG wurde uns, der DISKUS WERKE AG, von der ROTHENBERGER 4xS Vermögensverwaltung GmbH mitgeteilt, dass ihr mehr als die Hälfte der Aktien unserer Gesellschaft gehört.
Frankfurt am Main, 05. Oktober 2012
Diskus Werke AG
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.087.681 von Muckelius am 25.04.12 18:28:18
DISKUS WERKE AG: Hauptversammlung bestätigt Strategie
DISKUS WERKE AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
22.08.2012 / 08:30
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DISKUS WERKE AG: Hauptversammlung bestätigt Strategie
+++ 2011: Umsatz und operatives Ergebnis gesteigert
+++ 0,10 EUR Dividende je Aktie für 2011
+++ Hohe Auftragseingänge im 1. Halbjahr 2012
+++ Ausblick 2012: Deutliche Verbesserung in Umsatz und Ergebnis erwartet
Frankfurt, 21. August 2012: Die DISKUS WERKE AG hat gestern ihre
ordentliche Hauptversammlung in Frankfurt am Main durchgeführt. Die
Aktionäre der DISKUS WERKE AG stimmten den Vorschlägen von Aufsichtsrat und
Vorstand mit großer Mehrheit zu und sprachen dem Vorstand ihr volles
Vertrauen für den künftigen Unternehmenskurs aus.
Die diesjährige Tagesordnung umfasste 6 Punkte. Die Hauptversammlung hat
dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zugestimmt, aus dem
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.056.775,23 eine Dividende in Höhe von 10
Cent pro Aktie, d.h. EUR 967.741,30, auszuschütten und den Rest (EUR
2.089.033,93) auf neue Rechnung vorzutragen. Darüber hinaus wurde ein neues
genehmigtes Kapital in Höhe von 12,5 Mio. EUR geschaffen.
Das Geschäftsjahr 2011 war gekennzeichnet durch ein starkes weltweites
Wachstum der Werkzeugmaschinenbaubranche. In 2011 konnten deutliche
Verbesserungen bei den Auftragseingängen und in der Auslastung erreicht
werden. Die Gesamtproduktion der Werkzeugmaschinenindustrie in Deutschland
stieg in 2011 um 33% gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig stiegen auch die
Auftragseingänge um 45% auf ein Rekordhoch von 16,7 Mrd. EUR. Im Vergleich
der Geschäftsjahre 2010 und 2011 erhöhten sich im DISKUS WERKE Konzern die
Umsatzerlöse von EUR 116 Mio. im Jahr 2010 auf EUR 133 Mio. in 2011 und die
Betriebsleistung von EUR 110 Mio. auf EUR 148 Mio. Dies entspricht einem
Anstieg um rd. 15 % bzw.35% verglichen mit 2010. Das operative Ergebnis
(EBIT) beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 7,7 Mio. (Vj.: EUR 5,5
Mio.). Dies entspricht einer EBIT-Marge von 5,8% (Vj.: 4,8%). Insgesamt
wird für 2011 ein Jahresüberschuß im Konzern von EUR 0,2 Mio. (Vj.: 6,0
Mio.) ausgewiesen.
'Die DISKUS WERKE AG und ihre Tochtergesellschaften haben das Geschäftsjahr
2011 erfolgreich abschließen können. Die gute Konjunktur sowie die positive
Stimmung im Werkzeugmaschinenbau haben zu Verbesserungen in
Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis geführt. Der DISKUS WERKE Konzern hat
im abgelaufenen Geschäftsjahr seine gute Marktposition gefestigt bzw.
weiter ausgebaut', so Josef Preis, CEO der DISKUS WERKE AG.
In 2011 wurden insgesamt rd. EUR 4,0 Mio. in Sachanlagen investiert. Die
Eigenkapitalquote im Konzern verringerte sich in 2011 auf rd. 48% (Vj.: rd.
50%).
'Aufgrund der bisherigen Geschäftsentwicklung bis Juni 2012 und unseres
Auftragsbestandes erwarten wir in 2012 einen konsolidierten Umsatz von über
150 Mio. EUR, wobei wir eine EBIT-Marge von mindestens 9% erwirtschaften
wollen. Für 2013 gehen wir von abgeschwächten Auftragseingängen bei einem
Umsatz und Ergebnis auf hohem Niveau aus', so Axel Loehr, CFO der DISKUS
WERKE AG.
Über DISKUS WERKE AG
Die DISKUS WERKE AG ist ein deutsches Holdingunternehmen, das Beteiligungen
an verschiedenen renommierten Unternehmen aus der Werkzeugmaschinenbau- und
Schleifmittelbranche hält. Der Marktauftritt erfolgt als DVS-Gruppe
(Drehen, Verzahnen, Schleifen). Die operativen Unternehmen der Gruppe sind
Lösungsanbieter für zerspanende Bearbeitungsprozesse mit hohem
technologischem Know-how. Zu den Tochtergesellschaften gehören die Diskus
Werke Schleiftechnik GmbH, Pittler T&S GmbH, Werkzeugmaschinenbau
Ziegenhain GmbH, Heyligenstaedt Werkzeugmaschinen GmbH (50%), Buderus
Schleiftechnik GmbH, Präwema Antriebstechnik GmbH, Naxos-Diskus
Schleifmittelwerke GmbH, DVS-Technology GmbH, DVS Produktions GmbH und
Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH.
Unternehmenskontakt:
DISKUS WERKE AG
Gutleutstraße 175
60327 Frankfurt am Main
www.diskus-werke.ag
Tel.: +49 (0)69 240 008 0
Fax: +49 (0)69 240 008 49
info@diskus-werke.ag
Ende der Corporate News
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22.08.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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182414 22.08.2012
DISKUS WERKE AG: Hauptversammlung bestätigt Strategie
DISKUS WERKE AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
22.08.2012 / 08:30
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DISKUS WERKE AG: Hauptversammlung bestätigt Strategie
+++ 2011: Umsatz und operatives Ergebnis gesteigert
+++ 0,10 EUR Dividende je Aktie für 2011
+++ Hohe Auftragseingänge im 1. Halbjahr 2012
+++ Ausblick 2012: Deutliche Verbesserung in Umsatz und Ergebnis erwartet
Frankfurt, 21. August 2012: Die DISKUS WERKE AG hat gestern ihre
ordentliche Hauptversammlung in Frankfurt am Main durchgeführt. Die
Aktionäre der DISKUS WERKE AG stimmten den Vorschlägen von Aufsichtsrat und
Vorstand mit großer Mehrheit zu und sprachen dem Vorstand ihr volles
Vertrauen für den künftigen Unternehmenskurs aus.
Die diesjährige Tagesordnung umfasste 6 Punkte. Die Hauptversammlung hat
dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zugestimmt, aus dem
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.056.775,23 eine Dividende in Höhe von 10
Cent pro Aktie, d.h. EUR 967.741,30, auszuschütten und den Rest (EUR
2.089.033,93) auf neue Rechnung vorzutragen. Darüber hinaus wurde ein neues
genehmigtes Kapital in Höhe von 12,5 Mio. EUR geschaffen.
Das Geschäftsjahr 2011 war gekennzeichnet durch ein starkes weltweites
Wachstum der Werkzeugmaschinenbaubranche. In 2011 konnten deutliche
Verbesserungen bei den Auftragseingängen und in der Auslastung erreicht
werden. Die Gesamtproduktion der Werkzeugmaschinenindustrie in Deutschland
stieg in 2011 um 33% gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig stiegen auch die
Auftragseingänge um 45% auf ein Rekordhoch von 16,7 Mrd. EUR. Im Vergleich
der Geschäftsjahre 2010 und 2011 erhöhten sich im DISKUS WERKE Konzern die
Umsatzerlöse von EUR 116 Mio. im Jahr 2010 auf EUR 133 Mio. in 2011 und die
Betriebsleistung von EUR 110 Mio. auf EUR 148 Mio. Dies entspricht einem
Anstieg um rd. 15 % bzw.35% verglichen mit 2010. Das operative Ergebnis
(EBIT) beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 7,7 Mio. (Vj.: EUR 5,5
Mio.). Dies entspricht einer EBIT-Marge von 5,8% (Vj.: 4,8%). Insgesamt
wird für 2011 ein Jahresüberschuß im Konzern von EUR 0,2 Mio. (Vj.: 6,0
Mio.) ausgewiesen.
'Die DISKUS WERKE AG und ihre Tochtergesellschaften haben das Geschäftsjahr
2011 erfolgreich abschließen können. Die gute Konjunktur sowie die positive
Stimmung im Werkzeugmaschinenbau haben zu Verbesserungen in
Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis geführt. Der DISKUS WERKE Konzern hat
im abgelaufenen Geschäftsjahr seine gute Marktposition gefestigt bzw.
weiter ausgebaut', so Josef Preis, CEO der DISKUS WERKE AG.
In 2011 wurden insgesamt rd. EUR 4,0 Mio. in Sachanlagen investiert. Die
Eigenkapitalquote im Konzern verringerte sich in 2011 auf rd. 48% (Vj.: rd.
50%).
'Aufgrund der bisherigen Geschäftsentwicklung bis Juni 2012 und unseres
Auftragsbestandes erwarten wir in 2012 einen konsolidierten Umsatz von über
150 Mio. EUR, wobei wir eine EBIT-Marge von mindestens 9% erwirtschaften
wollen. Für 2013 gehen wir von abgeschwächten Auftragseingängen bei einem
Umsatz und Ergebnis auf hohem Niveau aus', so Axel Loehr, CFO der DISKUS
WERKE AG.
Über DISKUS WERKE AG
Die DISKUS WERKE AG ist ein deutsches Holdingunternehmen, das Beteiligungen
an verschiedenen renommierten Unternehmen aus der Werkzeugmaschinenbau- und
Schleifmittelbranche hält. Der Marktauftritt erfolgt als DVS-Gruppe
(Drehen, Verzahnen, Schleifen). Die operativen Unternehmen der Gruppe sind
Lösungsanbieter für zerspanende Bearbeitungsprozesse mit hohem
technologischem Know-how. Zu den Tochtergesellschaften gehören die Diskus
Werke Schleiftechnik GmbH, Pittler T&S GmbH, Werkzeugmaschinenbau
Ziegenhain GmbH, Heyligenstaedt Werkzeugmaschinen GmbH (50%), Buderus
Schleiftechnik GmbH, Präwema Antriebstechnik GmbH, Naxos-Diskus
Schleifmittelwerke GmbH, DVS-Technology GmbH, DVS Produktions GmbH und
Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH.
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DISKUS WERKE AG
Gutleutstraße 175
60327 Frankfurt am Main
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22.08.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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182414 22.08.2012
aus dem Bundesanzeiger:
Diskus Werke AG
Frankfurt am Main
– ISIN DE 0005538607 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Dienstag, den 21. August 2012, um 10.30 Uhr im Sheraton Frankfurt Congress Hotel, Lyoner Straße 44–48, 60528 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Diskus Werke AG zum 31. Dezember 2011, des Konzernlageberichts der Diskus Werke AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Diskus Werke AG, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main, eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Sie werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.056.775,23 wie folgt zu verwenden:
– Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,10 auf jede der gewinnanteilsberechtigten 9.677.413 Stückaktien:
EUR 967.741,30
– Vortrag auf neue Rechnung: EUR 2.089.033,93
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns eigene Aktien halten, vermindert sich der auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf eigene Aktien entfällt. Der Gewinnvortrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Dornbach GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Darmstadt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
6.
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2008/I und des genehmigten Kapitals 2009/I sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (genehmigtes Kapital 2012/I) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderungen
Der Vorstand ist derzeit aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. August 2008 gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. August 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen nach teilweiser Inanspruchnahme noch um bis zu insgesamt EUR 109.484,32 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2008/I). Der Vorstand ist außerdem derzeit aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. August 2009 gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. August 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen nach teilweiser Inanspruchnahme noch um bis zu insgesamt EUR 9.556.288,13 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2009/I). Sowohl das genehmigte Kapital 2008/I als auch das genehmigte Kapital 2009/I ermächtigen den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge sowie bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter sehr engen Voraussetzungen auszuschließen. Um der Gesellschaft kurzfristige Reaktionsmöglichkeiten auf günstige Marktbedingungen und Finanzierungserfordernisse zu eröffnen, sollen das genehmigte Kapital 2008/I und das genehmigte Kapital 2009/I aufgehoben sowie ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden (genehmigtes Kapital 2012/I), welches übliche, bisher in der Gesellschaft in diesem Umfang aber nicht vorhandene Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts enthält.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
a)
Sowohl die von der Hauptversammlung am 28. August 2008 beschlossene Ermächtigung für das genehmigte Kapital 2008/I gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung als auch die von der Hauptversammlung am 26. August 2009 beschlossene Ermächtigung für das genehmigte Kapital 2009/I gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung werden mit Wirksamwerden der in den folgenden Buchstaben dieses Beschlusses erteilten Ermächtigung aufgehoben.
b)
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. August 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 12.499.998,99 (in Worten: Euro zwölf Millionen vierhundertneunundneunzigtausendneunhundertachtundneunzig und neunundneunzig Cent) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012/I). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten.
c)
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
―
bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist jeweils auf insgesamt höchstens 10% des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden;
―
bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen;
―
zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; sowie
―
zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von durch die Gesellschaft oder ein nachgeordnetes verbundenes Unternehmen zu begebenden Wandlungs- oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
d)
Die bisherigen § 3 Abs. 2 der Satzung und § 3 Abs. 3 der Satzung werden gestrichen. § 3 Abs. 2 der Satzung wird vollständig wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. August 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 12.499.998,99 (in Worten: Euro zwölf Millionen vierhundertneunundneunzigtausendneunhundertachtundneunzig und neunundneunzig Cent) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012/I). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
―
bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist jeweils auf insgesamt höchstens 10% des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden;
―
bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen;
―
zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; sowie
―
zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von durch die Gesellschaft oder ein nachgeordnetes verbundenes Unternehmen zu begebenden Wandlungs- oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.“
e)
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 3 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2012/I und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
f)
Der Vorstand wird angewiesen, die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals 2008/I und des bisherigen genehmigten Kapitals 2009/I jeweils gemäß Buchst. a) dieses Beschlusses und die Neufassung der Satzung gemäß Buchst. d) dieses Beschlusses so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass zunächst die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals 2008/I sowie des bisherigen genehmigten Kapitals 2009/I und erst dann die Neufassung der Satzung eingetragen wird und dass die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals 2008/I und des bisherigen genehmigten Kapitals 2009/I erst eingetragen wird, wenn sichergestellt ist, dass unmittelbar anschließend die Neufassung der Satzung eingetragen wird.
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2008/I und des genehmigten Kapitals 2009/I sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (genehmigtes Kapital 2012/I) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderungen)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, das bisherige genehmigte Kapital 2008/I und das bisherige genehmigte Kapital 2009/I aufzuheben und beide durch ein neues genehmigtes Kapital 2012/I zu ersetzen. Der Vorstand ist derzeit aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. August 2008 gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, bis zum 27. August 2013 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals nach teilweiser Inanspruchnahme noch um bis zu insgesamt EUR 109.484,32 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2008/I). Der Vorstand ist außerdem derzeit aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. August 2009 gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, bis zum 25. August 2014 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals nach teilweiser Inanspruchnahme noch um bis zu insgesamt EUR 9.556.288,13 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2009/I). Durch die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals 2008/I und des bisherigen genehmigten Kapitals 2009/I sowie der Schaffung des neuen genehmigten Kapitals 2012/I soll sichergestellt werden, dass der Gesellschaft das Instrument des genehmigten Kapitals in größerem Umfang zur Verfügung steht. Die vorgeschlagene Ermächtigung gewährt dem Vorstand die Möglichkeit, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 12.499.998,99 (in Worten: Euro zwölf Millionen vierhundertneunundneunzigtausendneunhundertachtundneunzig und neunundneunzig Cent) zu erhöhen. Die vorgeschlagene Ermächtigung ist bis zum 20. August 2017 befristet.
Wie bei dem bestehenden genehmigten Kapital 2008/I und dem bestehenden genehmigten Kapital 2009/I soll den Aktionären auch bei Ausnutzung des neuen genehmigten Kapitals 2012/I grundsätzlich ein Bezugsrecht gewährt werden. Um die Abwicklung zu erleichtern, kann von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die neuen Aktien an ein Kreditinstitut oder ein Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung auszugeben, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht i.S.v. § 186 Abs. 5 AktG).
Ein Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre soll dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den nachfolgend erläuterten Fällen gestattet werden:
Das Bezugsrecht soll bei Barkapitalerhöhungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden können, wenn die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfüllt sind, insbesondere also der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse (einschließlich im Freiverkehr) gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Durch diese Vorgabe wird im Einklang mit der gesetzlichen Regelung dem Schutzbedürfnis der Aktionäre im Hinblick auf eine Verwässerung ihres Anteilsbesitzes Rechnung getragen. Die Verwaltung wird im Falle der Ausnutzung der Ermächtigung einen etwaigen Abschlag des Ausgabepreises gegenüber dem Börsenpreis möglichst niedrig halten. Er wird sich auf voraussichtlich höchstens 3%, jedenfalls aber nicht mehr als 5% beschränken. Jeder Aktionär behält aufgrund des börsennahen Ausgabekurses der neuen Aktien und aufgrund der betragsmäßigen Begrenzung der bezugsrechtsfreien Kapitalerhöhung die Möglichkeit, die zur Aufrechterhaltung seiner Anteilsquote erforderlichen Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen über die Börse zu erwerben. Auf der anderen Seite eröffnet eine Platzierung unter Bezugsrechtsausschluss die Möglichkeit, einen höheren Mittelzufluss als im Falle einer Bezugsrechtsemission zu erzielen. Der Vorstand soll in die Lage versetzt werden, unter flexibler Ausnutzung günstiger Marktverhältnisse, die für die künftige Geschäftsentwicklung erforderliche Stärkung der Eigenkapitalausstattung zu optimalen Bedingungen vorzunehmen.
Des Weiteren soll dem Vorstand die Möglichkeit eingeräumt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts durchzuführen, unter anderem um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel ausnutzen zu können.
Die schon bisher vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses für Spitzenbeträge kann erforderlich sein, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis zu erreichen. Die als freie Spitzen von dem Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch den Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.
Die Bedingungen von durch die Gesellschaft oder ein nachgeordnetes verbundenes Unternehmen in Zukunft möglicherweise ausgegebenen Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen können das Recht vorsehen, für den Fall eines Bezugsangebots an die Aktionäre der Gesellschaft auf neue Aktien entweder den Wandlungs- oder Optionspreis nach Maßgabe einer Verwässerungsschutzformel zu ermäßigen oder den Inhabern der Wandlungs- oder Optionsrechte ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es den Inhabern dieser Wandlungs- oder Optionsrechte nach Ausübung ihrer Rechte bzw. Erfüllung etwaiger Wandlungs- oder Optionspflichten zustehen würde. Um beide Möglichkeiten offen zu halten, soll der Vorstand ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten das erwähnte Bezugsrecht einzuräumen. Die Einräumung eines Bezugsrechts für die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten zur Umsetzung des nötigen Verwässerungsschutzes ist für die Gesellschaft unter Umständen günstiger als die Ermäßigung des Wandlungs- oder Optionspreises, da so der Zufluss an Kapital, der mit der Emission der den Wandlungs- oder Optionsrechten zugrunde liegenden Finanzinstrumente beabsichtigt ist, nicht geschmälert wird.
Der Vorstand wird die jeweils nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012/I unterrichten.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (31. Juli 2012, 0:00 Uhr) beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Ablauf des 14. August 2012 unter folgender Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Diskus Werke AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
D-60261 Frankfurt am Main
Fax: 069 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Stimmrechtsvertretung
Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen.
Anträge und Vorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an die
Diskus Werke AG
Vorstandssekretariat
Gutleutstraße 175
60327 Frankfurt am Main
Telefon: 069/240008-40
Telefax: 069/240008-49
E-Mail: info@diskus-werke.de
Frankfurt am Main, im Juli 2012
Diskus Werke AG
Der Vorstand
Diskus Werke AG
Frankfurt am Main
– ISIN DE 0005538607 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Dienstag, den 21. August 2012, um 10.30 Uhr im Sheraton Frankfurt Congress Hotel, Lyoner Straße 44–48, 60528 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Diskus Werke AG zum 31. Dezember 2011, des Konzernlageberichts der Diskus Werke AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Diskus Werke AG, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main, eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Sie werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.056.775,23 wie folgt zu verwenden:
– Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,10 auf jede der gewinnanteilsberechtigten 9.677.413 Stückaktien:
EUR 967.741,30
– Vortrag auf neue Rechnung: EUR 2.089.033,93
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns eigene Aktien halten, vermindert sich der auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf eigene Aktien entfällt. Der Gewinnvortrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Dornbach GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Darmstadt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
6.
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2008/I und des genehmigten Kapitals 2009/I sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (genehmigtes Kapital 2012/I) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderungen
Der Vorstand ist derzeit aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. August 2008 gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. August 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen nach teilweiser Inanspruchnahme noch um bis zu insgesamt EUR 109.484,32 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2008/I). Der Vorstand ist außerdem derzeit aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. August 2009 gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. August 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen nach teilweiser Inanspruchnahme noch um bis zu insgesamt EUR 9.556.288,13 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2009/I). Sowohl das genehmigte Kapital 2008/I als auch das genehmigte Kapital 2009/I ermächtigen den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge sowie bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter sehr engen Voraussetzungen auszuschließen. Um der Gesellschaft kurzfristige Reaktionsmöglichkeiten auf günstige Marktbedingungen und Finanzierungserfordernisse zu eröffnen, sollen das genehmigte Kapital 2008/I und das genehmigte Kapital 2009/I aufgehoben sowie ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden (genehmigtes Kapital 2012/I), welches übliche, bisher in der Gesellschaft in diesem Umfang aber nicht vorhandene Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts enthält.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
a)
Sowohl die von der Hauptversammlung am 28. August 2008 beschlossene Ermächtigung für das genehmigte Kapital 2008/I gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung als auch die von der Hauptversammlung am 26. August 2009 beschlossene Ermächtigung für das genehmigte Kapital 2009/I gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung werden mit Wirksamwerden der in den folgenden Buchstaben dieses Beschlusses erteilten Ermächtigung aufgehoben.
b)
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. August 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 12.499.998,99 (in Worten: Euro zwölf Millionen vierhundertneunundneunzigtausendneunhundertachtundneunzig und neunundneunzig Cent) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012/I). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten.
c)
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
―
bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist jeweils auf insgesamt höchstens 10% des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden;
―
bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen;
―
zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; sowie
―
zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von durch die Gesellschaft oder ein nachgeordnetes verbundenes Unternehmen zu begebenden Wandlungs- oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
d)
Die bisherigen § 3 Abs. 2 der Satzung und § 3 Abs. 3 der Satzung werden gestrichen. § 3 Abs. 2 der Satzung wird vollständig wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. August 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen um insgesamt bis zu EUR 12.499.998,99 (in Worten: Euro zwölf Millionen vierhundertneunundneunzigtausendneunhundertachtundneunzig und neunundneunzig Cent) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012/I). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
―
bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist jeweils auf insgesamt höchstens 10% des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden;
―
bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen;
―
zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; sowie
―
zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von durch die Gesellschaft oder ein nachgeordnetes verbundenes Unternehmen zu begebenden Wandlungs- oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.“
e)
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 3 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2012/I und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
f)
Der Vorstand wird angewiesen, die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals 2008/I und des bisherigen genehmigten Kapitals 2009/I jeweils gemäß Buchst. a) dieses Beschlusses und die Neufassung der Satzung gemäß Buchst. d) dieses Beschlusses so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass zunächst die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals 2008/I sowie des bisherigen genehmigten Kapitals 2009/I und erst dann die Neufassung der Satzung eingetragen wird und dass die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals 2008/I und des bisherigen genehmigten Kapitals 2009/I erst eingetragen wird, wenn sichergestellt ist, dass unmittelbar anschließend die Neufassung der Satzung eingetragen wird.
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2008/I und des genehmigten Kapitals 2009/I sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (genehmigtes Kapital 2012/I) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderungen)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, das bisherige genehmigte Kapital 2008/I und das bisherige genehmigte Kapital 2009/I aufzuheben und beide durch ein neues genehmigtes Kapital 2012/I zu ersetzen. Der Vorstand ist derzeit aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. August 2008 gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, bis zum 27. August 2013 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals nach teilweiser Inanspruchnahme noch um bis zu insgesamt EUR 109.484,32 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2008/I). Der Vorstand ist außerdem derzeit aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. August 2009 gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, bis zum 25. August 2014 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals nach teilweiser Inanspruchnahme noch um bis zu insgesamt EUR 9.556.288,13 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2009/I). Durch die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals 2008/I und des bisherigen genehmigten Kapitals 2009/I sowie der Schaffung des neuen genehmigten Kapitals 2012/I soll sichergestellt werden, dass der Gesellschaft das Instrument des genehmigten Kapitals in größerem Umfang zur Verfügung steht. Die vorgeschlagene Ermächtigung gewährt dem Vorstand die Möglichkeit, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 12.499.998,99 (in Worten: Euro zwölf Millionen vierhundertneunundneunzigtausendneunhundertachtundneunzig und neunundneunzig Cent) zu erhöhen. Die vorgeschlagene Ermächtigung ist bis zum 20. August 2017 befristet.
Wie bei dem bestehenden genehmigten Kapital 2008/I und dem bestehenden genehmigten Kapital 2009/I soll den Aktionären auch bei Ausnutzung des neuen genehmigten Kapitals 2012/I grundsätzlich ein Bezugsrecht gewährt werden. Um die Abwicklung zu erleichtern, kann von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die neuen Aktien an ein Kreditinstitut oder ein Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung auszugeben, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht i.S.v. § 186 Abs. 5 AktG).
Ein Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre soll dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den nachfolgend erläuterten Fällen gestattet werden:
Das Bezugsrecht soll bei Barkapitalerhöhungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden können, wenn die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfüllt sind, insbesondere also der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse (einschließlich im Freiverkehr) gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Durch diese Vorgabe wird im Einklang mit der gesetzlichen Regelung dem Schutzbedürfnis der Aktionäre im Hinblick auf eine Verwässerung ihres Anteilsbesitzes Rechnung getragen. Die Verwaltung wird im Falle der Ausnutzung der Ermächtigung einen etwaigen Abschlag des Ausgabepreises gegenüber dem Börsenpreis möglichst niedrig halten. Er wird sich auf voraussichtlich höchstens 3%, jedenfalls aber nicht mehr als 5% beschränken. Jeder Aktionär behält aufgrund des börsennahen Ausgabekurses der neuen Aktien und aufgrund der betragsmäßigen Begrenzung der bezugsrechtsfreien Kapitalerhöhung die Möglichkeit, die zur Aufrechterhaltung seiner Anteilsquote erforderlichen Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen über die Börse zu erwerben. Auf der anderen Seite eröffnet eine Platzierung unter Bezugsrechtsausschluss die Möglichkeit, einen höheren Mittelzufluss als im Falle einer Bezugsrechtsemission zu erzielen. Der Vorstand soll in die Lage versetzt werden, unter flexibler Ausnutzung günstiger Marktverhältnisse, die für die künftige Geschäftsentwicklung erforderliche Stärkung der Eigenkapitalausstattung zu optimalen Bedingungen vorzunehmen.
Des Weiteren soll dem Vorstand die Möglichkeit eingeräumt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts durchzuführen, unter anderem um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel ausnutzen zu können.
Die schon bisher vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses für Spitzenbeträge kann erforderlich sein, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis zu erreichen. Die als freie Spitzen von dem Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch den Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.
Die Bedingungen von durch die Gesellschaft oder ein nachgeordnetes verbundenes Unternehmen in Zukunft möglicherweise ausgegebenen Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen können das Recht vorsehen, für den Fall eines Bezugsangebots an die Aktionäre der Gesellschaft auf neue Aktien entweder den Wandlungs- oder Optionspreis nach Maßgabe einer Verwässerungsschutzformel zu ermäßigen oder den Inhabern der Wandlungs- oder Optionsrechte ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es den Inhabern dieser Wandlungs- oder Optionsrechte nach Ausübung ihrer Rechte bzw. Erfüllung etwaiger Wandlungs- oder Optionspflichten zustehen würde. Um beide Möglichkeiten offen zu halten, soll der Vorstand ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten das erwähnte Bezugsrecht einzuräumen. Die Einräumung eines Bezugsrechts für die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten zur Umsetzung des nötigen Verwässerungsschutzes ist für die Gesellschaft unter Umständen günstiger als die Ermäßigung des Wandlungs- oder Optionspreises, da so der Zufluss an Kapital, der mit der Emission der den Wandlungs- oder Optionsrechten zugrunde liegenden Finanzinstrumente beabsichtigt ist, nicht geschmälert wird.
Der Vorstand wird die jeweils nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012/I unterrichten.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (31. Juli 2012, 0:00 Uhr) beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Ablauf des 14. August 2012 unter folgender Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Diskus Werke AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
D-60261 Frankfurt am Main
Fax: 069 136-26351
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Stimmrechtsvertretung
Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen.
Anträge und Vorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an die
Diskus Werke AG
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Frankfurt am Main, im Juli 2012
Diskus Werke AG
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.040.926 von Muckelius am 04.09.11 13:53:34Wann kommen hier mal News?
in der aktuellen Ausgabe des Nebenwerte Journal findet sich auch ein Bericht über die Diskus Werke AG. Neben den Zahlen von 2010 wird auch auf das Join Venture in China eingegangen. Auch wenn eine Ergebnisverbesserung für 2011 zu erwarten ist, hält der Autor des Artikels die Aktie für überteuert.
DISKUS WERKE AG: Hauptversammlung bestätigt Strategie
DISKUS WERKE AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
04.08.2011 / 14:02
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DISKUS WERKE AG: Hauptversammlung bestätigt Strategie
+++ Umsatz- und Ergebnisverbesserung in 2010
+++ Keine Dividende für 2010
+++ Rekordauftragseingänge im 1. Halbjahr 2011 zu verzeichnen
+++ Ausblick 2011: Verbessertes Ergebnis erwartet
Frankfurt, 04. August 2011: Die DISKUS WERKE AG hat ihre ordentliche
Hauptversammlung am 2. August 2011 in Frankfurt am Main durchgeführt. Die
Aktionäre der DISKUS WERKE AG stimmten den Vorschlägen von Aufsichtsrat und
Vorstand einstimmig zu und sprachen dem Vorstand ihr volles Vertrauen für
den künftigen Unternehmenskurs aus.
Die diesjährige Tagesordnung umfasste 5 Punkte. Die Hauptversammlung hat
dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zugestimmt, den Bilanzgewinn in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen, d. h. für das Geschäftsjahr 2010
wird keine Dividende ausgeschüttet.
Das Geschäftsjahr 2010 war geprägt durch eine allgemeine Belebung der
Werkzeugmaschinenbaubranche. Nach der Wachstumsphase 2003 bis 2008 und dem
Krisenjahr 2009, war 2010 ein Übergangsjahr mit sukzessiver Verbesserung
bei Auftragseingängen und Auslastung. Die Gesamtproduktion der
Werkzeugmaschinenindustrie in Deutschland ging in 2010 um weitere 3%
zurück, während die Auftragseingänge um 55% anstiegen. Im Vergleich der
Geschäftsjahre 2009 und 2010 erhöhten sich im DISKUS KONZERN die
Umsatzerlöse von EUR 104 Mio. im Jahr 2009 auf EUR 116 Mio. in 2010 und die
Betriebsleistung von EUR 107 Mio. auf EUR 109 Mio. Dies entspricht einem
Anstieg um rd. 12% bzw. 2% verglichen mit 2009. Das operative Ergebnis
(EBIT) beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 5,5 Mio. (Vj.: EUR 2,3
Mio.). Dies entspricht einer EBIT-Marge von 4,8% (Vj.: 2,2%). Insgesamt
wird für 2010 ein Jahresüberschuss im Konzern von EUR 6,0 Mio. (Vj.: -1,1
Mio.) ausgewiesen.
'Die DISKUS WERKE AG und ihre Tochtergesellschaften haben ein
herausforderndes Geschäftsjahr 2010 insgesamt positiv abschließen können.
Die allgemeine Belebung der Konjunktur sowie die positive Stimmung im
Werkzeugmaschinenbau haben zu Verbesserungen im Umsatz und Ergebnis sowie
im Auftragseingang geführt. Der Aufschwung ist auch im Werkzeugmaschinenbau
angekommen, wird sich jedoch erst in 2011 vollständig zeigen. Die
Investitionsbereitschaft unserer Kunden hat sich deutlich verbessert. Wir
haben unsere gute Marktposition gefestigt bzw. weiter ausgebaut', so Josef
Preis, CEO der DISKUS WERKE AG.
In 2010 wurden Investitionen in Sachanlagen in Höhe von EUR 4,2 Mio. in
mehreren Gesellschaften planmäßig abgeschlossen. Die Eigenkapitalquote im
Konzern verbesserte sich in 2010 auf rd. 50%, auch aufgrund einer in 2010
durchgeführten Kapitalerhöhung.
'Wir haben in 2010 die Trendwende geschafft. Die Rekord-Auftragseingänge im
1. Halbjahr 2011 stimmen uns sehr optimistisch. Unsere Unternehmensplanung
für 2011 zielt darauf ab den Umsatz und das Ergebnis des Jahres 2010
deutlich zu verbessern. Dies setzt voraus, dass sich die dynamische
Auftragssituation fortsetzt und es nicht zu Marktverwerfungen kommt. Unsere
Werkzeugmaschinengruppe ist sehr gut aufgestellt und wir sind davon
überzeugt die Unternehmensziele 2011 zu erreichen und zu einer Phase des
profitablen Wachstums zurückzukehren', so Axel Loehr, CFO der DISKUS WERKE
AG.
Unternehmenskontakt:
DISKUS WERKE AG
Gutleutstraße 175
60327 Frankfurt
www.diskus-werke.ag
T. +49 (0) 69 24 00 08 40
F. +49 (0) 69 24 00 08 49
info@diskus-werke.ag
Investor Relations-Kontakt:
GFEI Aktiengesellschaft
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt am Main
www.gfei.de
T. +49 (0) 69 743 037 00
F. +49 (0) 69 743 037 22
ir-diskus@gfei.de
Über DISKUS WERKE AG
Die DISKUS WERKE AG ist ein deutsches Holdingunternehmen, das Beteiligungen
an verschiedenen renommierten Unternehmen aus der Werkzeugmaschinenbau- und
Schleifmittelbranche hält. Der Marktauftritt erfolgt als DVS-Gruppe
(Drehen, Verzahnen, Schleifen). Die operativen Unternehmen der Gruppe sind
Lösungsanbieter für zerspanende Bearbeitungsprozesse mit hohem
technologischen Know-how. Zu den Tochtergesellschaften gehören die Diskus
Werke Schleiftechnik GmbH, Pittler T&S GmbH, Werkzeugmaschinenbau
Ziegenhain GmbH, Heyligenstaedt Werkzeugmaschinen GmbH (50%), Buderus
Schleiftechnik GmbH, Präwema Antriebstechnik GmbH, Naxos-Diskus
Schleifmittelwerke GmbH, DVS-Technology GmbH, DVS Produktions GmbH und
Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH.
Ende der Corporate News
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04.08.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
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134465 04.08.2011
DISKUS WERKE AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
04.08.2011 / 14:02
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DISKUS WERKE AG: Hauptversammlung bestätigt Strategie
+++ Umsatz- und Ergebnisverbesserung in 2010
+++ Keine Dividende für 2010
+++ Rekordauftragseingänge im 1. Halbjahr 2011 zu verzeichnen
+++ Ausblick 2011: Verbessertes Ergebnis erwartet
Frankfurt, 04. August 2011: Die DISKUS WERKE AG hat ihre ordentliche
Hauptversammlung am 2. August 2011 in Frankfurt am Main durchgeführt. Die
Aktionäre der DISKUS WERKE AG stimmten den Vorschlägen von Aufsichtsrat und
Vorstand einstimmig zu und sprachen dem Vorstand ihr volles Vertrauen für
den künftigen Unternehmenskurs aus.
Die diesjährige Tagesordnung umfasste 5 Punkte. Die Hauptversammlung hat
dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zugestimmt, den Bilanzgewinn in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen, d. h. für das Geschäftsjahr 2010
wird keine Dividende ausgeschüttet.
Das Geschäftsjahr 2010 war geprägt durch eine allgemeine Belebung der
Werkzeugmaschinenbaubranche. Nach der Wachstumsphase 2003 bis 2008 und dem
Krisenjahr 2009, war 2010 ein Übergangsjahr mit sukzessiver Verbesserung
bei Auftragseingängen und Auslastung. Die Gesamtproduktion der
Werkzeugmaschinenindustrie in Deutschland ging in 2010 um weitere 3%
zurück, während die Auftragseingänge um 55% anstiegen. Im Vergleich der
Geschäftsjahre 2009 und 2010 erhöhten sich im DISKUS KONZERN die
Umsatzerlöse von EUR 104 Mio. im Jahr 2009 auf EUR 116 Mio. in 2010 und die
Betriebsleistung von EUR 107 Mio. auf EUR 109 Mio. Dies entspricht einem
Anstieg um rd. 12% bzw. 2% verglichen mit 2009. Das operative Ergebnis
(EBIT) beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 5,5 Mio. (Vj.: EUR 2,3
Mio.). Dies entspricht einer EBIT-Marge von 4,8% (Vj.: 2,2%). Insgesamt
wird für 2010 ein Jahresüberschuss im Konzern von EUR 6,0 Mio. (Vj.: -1,1
Mio.) ausgewiesen.
'Die DISKUS WERKE AG und ihre Tochtergesellschaften haben ein
herausforderndes Geschäftsjahr 2010 insgesamt positiv abschließen können.
Die allgemeine Belebung der Konjunktur sowie die positive Stimmung im
Werkzeugmaschinenbau haben zu Verbesserungen im Umsatz und Ergebnis sowie
im Auftragseingang geführt. Der Aufschwung ist auch im Werkzeugmaschinenbau
angekommen, wird sich jedoch erst in 2011 vollständig zeigen. Die
Investitionsbereitschaft unserer Kunden hat sich deutlich verbessert. Wir
haben unsere gute Marktposition gefestigt bzw. weiter ausgebaut', so Josef
Preis, CEO der DISKUS WERKE AG.
In 2010 wurden Investitionen in Sachanlagen in Höhe von EUR 4,2 Mio. in
mehreren Gesellschaften planmäßig abgeschlossen. Die Eigenkapitalquote im
Konzern verbesserte sich in 2010 auf rd. 50%, auch aufgrund einer in 2010
durchgeführten Kapitalerhöhung.
'Wir haben in 2010 die Trendwende geschafft. Die Rekord-Auftragseingänge im
1. Halbjahr 2011 stimmen uns sehr optimistisch. Unsere Unternehmensplanung
für 2011 zielt darauf ab den Umsatz und das Ergebnis des Jahres 2010
deutlich zu verbessern. Dies setzt voraus, dass sich die dynamische
Auftragssituation fortsetzt und es nicht zu Marktverwerfungen kommt. Unsere
Werkzeugmaschinengruppe ist sehr gut aufgestellt und wir sind davon
überzeugt die Unternehmensziele 2011 zu erreichen und zu einer Phase des
profitablen Wachstums zurückzukehren', so Axel Loehr, CFO der DISKUS WERKE
AG.
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Am Hauptbahnhof 6
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Über DISKUS WERKE AG
Die DISKUS WERKE AG ist ein deutsches Holdingunternehmen, das Beteiligungen
an verschiedenen renommierten Unternehmen aus der Werkzeugmaschinenbau- und
Schleifmittelbranche hält. Der Marktauftritt erfolgt als DVS-Gruppe
(Drehen, Verzahnen, Schleifen). Die operativen Unternehmen der Gruppe sind
Lösungsanbieter für zerspanende Bearbeitungsprozesse mit hohem
technologischen Know-how. Zu den Tochtergesellschaften gehören die Diskus
Werke Schleiftechnik GmbH, Pittler T&S GmbH, Werkzeugmaschinenbau
Ziegenhain GmbH, Heyligenstaedt Werkzeugmaschinen GmbH (50%), Buderus
Schleiftechnik GmbH, Präwema Antriebstechnik GmbH, Naxos-Diskus
Schleifmittelwerke GmbH, DVS-Technology GmbH, DVS Produktions GmbH und
Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH.
Ende der Corporate News
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04.08.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
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134465 04.08.2011
..der Geschäftsbericht für 2010 ist auf der Homepage der Gesellschaft verfügbar...
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.903.572 von Muckelius am 21.01.11 15:17:55aus dem elektr. Bundesanzeiger
Diskus Werke AG
Frankfurt am Main
– ISIN DE 0005538607 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Dienstag, den 2. August 2011, um 10.30 Uhr im Sheraton Congress Hotel Frankfurt, Lyoner Straße 44–48, 60528 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Diskus Werke AG zum 31. Dezember 2010, des Konzernlageberichts der Diskus Werke AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Diskus Werke AG, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main, eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Sie werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz der Diskus Werke AG zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 768.656,64 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, HKP GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Darmstadt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (12. Juli 2011, 0:00 Uhr) beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Ablauf des 26. Juli 2011 unter folgender Adresse zugehen:
Diskus Werke AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 2.1.1 AGMService
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 / 136-26351
E-Mail: HV-Eintrittskarten@commerzbank.com
Stimmrechtsvertretung
Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen.
Anträge und Vorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an die
Diskus Werke AG
Vorstandssekretariat
Gutleutstraße 175
60327 Frankfurt am Main
Telefon: 069/240008-40
Telefax: 069/240008-49
E-Mail: hv2011@diskus-werke.ag
Frankfurt am Main, im Juni 2011
Diskus Werke AG
Der Vorstand
Diskus Werke AG
Frankfurt am Main
– ISIN DE 0005538607 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Dienstag, den 2. August 2011, um 10.30 Uhr im Sheraton Congress Hotel Frankfurt, Lyoner Straße 44–48, 60528 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Diskus Werke AG zum 31. Dezember 2010, des Konzernlageberichts der Diskus Werke AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Diskus Werke AG, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main, eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Sie werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz der Diskus Werke AG zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 768.656,64 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, HKP GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Darmstadt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (12. Juli 2011, 0:00 Uhr) beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Ablauf des 26. Juli 2011 unter folgender Adresse zugehen:
Diskus Werke AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 2.1.1 AGMService
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 / 136-26351
E-Mail: HV-Eintrittskarten@commerzbank.com
Stimmrechtsvertretung
Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen.
Anträge und Vorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an die
Diskus Werke AG
Vorstandssekretariat
Gutleutstraße 175
60327 Frankfurt am Main
Telefon: 069/240008-40
Telefax: 069/240008-49
E-Mail: hv2011@diskus-werke.ag
Frankfurt am Main, im Juni 2011
Diskus Werke AG
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.765.217 von Muckelius am 27.12.10 17:31:28aus dem elektr. Bundesanzeiger:
Diskus Werke AG
Frankfurt am Main
ISIN DE0005538607 (Aktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2010)
ISIN DE000A1H3390 (Aktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2011)
Erwerbsangebot
Das nachstehende Angebot richtet sich ausschließlich an die Personen, mit Ausnahme von Herrn Günter Rothenberger, der Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft, der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH und der Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH, die am 14. Januar 2011, 20:00 Uhr Aktionäre der Diskus Werke AG waren, und ist kein öffentliches Angebot von Aktien.
Der Vorstand der Diskus Werke AG hat am 16. Dezember 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag aufgrund § 3 Abs. 3 der Satzung (in der Fassung des am 2. Dezember 2009 eingetragenen Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. August 2009, genehmigtes Kapital) beschlossen, das Kapital um Euro 1.889.484,87 auf Euro 25.000.000,55 durch Ausgabe von 731.413 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund Euro 2,58 je Aktie (Stückaktien) gegen Sacheinlage zu erhöhen. Zur Zeichnung wurden Herr Günter Rothenberger, geschäftsansässig: Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main, die Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH, Güldensöllerweg 79, 61350 Bad Homburg v.d. Höhe, die Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft, HEID-Werkstraße 13, 2000 Stockerau, Österreich, die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main, sowie die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main, zugelassen. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 14. Januar 2011 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Die neuen Stückaktien wurden zum Ausgabebetrag von Euro 10,40 je Aktie und mit Gewinnanteilberechtigung ab 1. Januar 2011 ausgegeben.
Den Aktionären der Diskus Werke AG mit Ausnahme von Herrn Günter Rothenberger, der Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft, der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH und der Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH, die am 14. Januar 2011 20:00 Uhr Aktionäre der Diskus Werke AG waren, wird angeboten, aus dem Besitz der Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH bis zu Stück 9.642 Aktien der Diskus Werke AG zu folgenden Bedingungen zu erwerben:
Die zum Erwerb berechtigten Aktionäre haben in der Zeit vom 24. Januar 2011 bis zum 7. Februar 2011 einschließlich die Möglichkeit, Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 12:1 – also für je zwölf Aktien, die sie am 14. Januar 2011 20:00 Uhr hielten, eine Aktie – zum Preis von Euro 10,40 über ihre Depotbank bei der für die Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, als Abwicklungsstelle tätig werdende Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, zu erwerben.
Es werden Aktien mit Dividendenberechtigung ab 1. Januar 2011 (ISIN DE000A1H3390) zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres 2010 beschließt, werden die zur Verfügung gestellten Aktien mit den übrigen Aktien (ISIN DE0005538607) zusammengelegt. Die Lieferung der Aktien erfolgt ausschließlich im Girosammelwege über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main.
Risikohinweis:
Für die zur Verfügung gestellten Aktien mit Dividendenberechtigung ab 1. Januar 2011 (ISIN DE000A1H3390) wird weder die Diskus Werke AG, die Rothenberger 4XS Vermögensverwaltung GmbH noch die Close Brothers Seydler Bank AG einen börsenmäßigen Handel beantragen. Bis zur Zusammenlegung mit den übrigen Aktien sind die zur Verfügung gestellten Aktien daher voraussichtlich nicht handelbar.
Die Erwerbsrechte (ISIN DE000A1H3382) werden den Aktionären auf ihre Bestände vom 14. Januar 2011 eingebucht. Auch für Erwerbsrechte wird von den vorgenannten Personen ein börsenmäßiger Handel nicht beantragt. Nicht genutzte Erwerbsrechte werden nach Ablauf der Erwerbsfrist wertlos ausgebucht.
Wichtiger Hinweis:
Entsprechend der derzeitigen Auslegungspraxis des Wertpapierprospektgesetzes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) wird für die Durchführung des Erwerbsangebots kein Wertpapierprospekt erstellt. Sollte die BaFin zu einem späteren Zeitpunkt dennoch die Erstellung eines Wertpapierprospekts fordern, wird die Diskus Werke AG einen solchen Prospekt erstellen. Interessierte Aktionäre sollten sich vor ihrer Entscheidung zur Ausübung ihres Erwerbsrechts eingehend über die Diskus Werke AG informieren. Es wird insbesondere empfohlen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.diskus-werke.ag verfügbaren Finanzberichte und anderen Informationen zu lesen und in die Entscheidung einzubeziehen.
Aktionäre, die von dem Erwerbsangebot Gebrauch machen wollen, werden aufgefordert, ihren Wunsch bei ihrer Depotbank geltend zu machen. Der Kaufpreis zuzüglich der üblichen Effektenprovision ist bei Annahme des Erwerbsangebots, spätestens jedoch am 7. Februar 2011 zu entrichten.
Bad Homburg vor der Höhe, im Januar 2011
Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH
Diskus Werke AG
Frankfurt am Main
ISIN DE0005538607 (Aktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2010)
ISIN DE000A1H3390 (Aktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2011)
Erwerbsangebot
Das nachstehende Angebot richtet sich ausschließlich an die Personen, mit Ausnahme von Herrn Günter Rothenberger, der Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft, der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH und der Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH, die am 14. Januar 2011, 20:00 Uhr Aktionäre der Diskus Werke AG waren, und ist kein öffentliches Angebot von Aktien.
Der Vorstand der Diskus Werke AG hat am 16. Dezember 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag aufgrund § 3 Abs. 3 der Satzung (in der Fassung des am 2. Dezember 2009 eingetragenen Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. August 2009, genehmigtes Kapital) beschlossen, das Kapital um Euro 1.889.484,87 auf Euro 25.000.000,55 durch Ausgabe von 731.413 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund Euro 2,58 je Aktie (Stückaktien) gegen Sacheinlage zu erhöhen. Zur Zeichnung wurden Herr Günter Rothenberger, geschäftsansässig: Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main, die Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH, Güldensöllerweg 79, 61350 Bad Homburg v.d. Höhe, die Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft, HEID-Werkstraße 13, 2000 Stockerau, Österreich, die Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main, sowie die Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main, zugelassen. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 14. Januar 2011 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Die neuen Stückaktien wurden zum Ausgabebetrag von Euro 10,40 je Aktie und mit Gewinnanteilberechtigung ab 1. Januar 2011 ausgegeben.
Den Aktionären der Diskus Werke AG mit Ausnahme von Herrn Günter Rothenberger, der Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft, der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, Fritz Werner Werkzeugmaschinen International GmbH und der Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH, die am 14. Januar 2011 20:00 Uhr Aktionäre der Diskus Werke AG waren, wird angeboten, aus dem Besitz der Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH bis zu Stück 9.642 Aktien der Diskus Werke AG zu folgenden Bedingungen zu erwerben:
Die zum Erwerb berechtigten Aktionäre haben in der Zeit vom 24. Januar 2011 bis zum 7. Februar 2011 einschließlich die Möglichkeit, Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 12:1 – also für je zwölf Aktien, die sie am 14. Januar 2011 20:00 Uhr hielten, eine Aktie – zum Preis von Euro 10,40 über ihre Depotbank bei der für die Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, als Abwicklungsstelle tätig werdende Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, zu erwerben.
Es werden Aktien mit Dividendenberechtigung ab 1. Januar 2011 (ISIN DE000A1H3390) zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres 2010 beschließt, werden die zur Verfügung gestellten Aktien mit den übrigen Aktien (ISIN DE0005538607) zusammengelegt. Die Lieferung der Aktien erfolgt ausschließlich im Girosammelwege über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main.
Risikohinweis:
Für die zur Verfügung gestellten Aktien mit Dividendenberechtigung ab 1. Januar 2011 (ISIN DE000A1H3390) wird weder die Diskus Werke AG, die Rothenberger 4XS Vermögensverwaltung GmbH noch die Close Brothers Seydler Bank AG einen börsenmäßigen Handel beantragen. Bis zur Zusammenlegung mit den übrigen Aktien sind die zur Verfügung gestellten Aktien daher voraussichtlich nicht handelbar.
Die Erwerbsrechte (ISIN DE000A1H3382) werden den Aktionären auf ihre Bestände vom 14. Januar 2011 eingebucht. Auch für Erwerbsrechte wird von den vorgenannten Personen ein börsenmäßiger Handel nicht beantragt. Nicht genutzte Erwerbsrechte werden nach Ablauf der Erwerbsfrist wertlos ausgebucht.
Wichtiger Hinweis:
Entsprechend der derzeitigen Auslegungspraxis des Wertpapierprospektgesetzes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) wird für die Durchführung des Erwerbsangebots kein Wertpapierprospekt erstellt. Sollte die BaFin zu einem späteren Zeitpunkt dennoch die Erstellung eines Wertpapierprospekts fordern, wird die Diskus Werke AG einen solchen Prospekt erstellen. Interessierte Aktionäre sollten sich vor ihrer Entscheidung zur Ausübung ihres Erwerbsrechts eingehend über die Diskus Werke AG informieren. Es wird insbesondere empfohlen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.diskus-werke.ag verfügbaren Finanzberichte und anderen Informationen zu lesen und in die Entscheidung einzubeziehen.
Aktionäre, die von dem Erwerbsangebot Gebrauch machen wollen, werden aufgefordert, ihren Wunsch bei ihrer Depotbank geltend zu machen. Der Kaufpreis zuzüglich der üblichen Effektenprovision ist bei Annahme des Erwerbsangebots, spätestens jedoch am 7. Februar 2011 zu entrichten.
Bad Homburg vor der Höhe, im Januar 2011
Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.385.522 von Muckelius am 25.10.10 17:33:36...heute wurden auf Xetra einige Stücke zu einem Kurs von 20,60 Euro gehandelt
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