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    Diskus Werke AG - Eine Perle? (Seite 6)

    eröffnet am 08.07.05 12:56:59 von
    neuester Beitrag 11.03.24 16:43:15 von
    Beiträge: 248
    ID: 992.106
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      schrieb am 25.10.10 17:33:36
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.283.691 von Muckelius am 07.10.10 17:57:15Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 6617 Bekannt gemacht am: 18.10.2010 22:00 Uhr

      Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      14.10.2010


      Diskus Werke AG, Frankfurt am Main, Gutleutstr. 175, 60327 Frankfurt am Main. Bestellt als Vorstand: Rothenberger, Bernd, Kronberg im Taunus, *12.07.1956, einzelvertretungsberechtigt.

      Quelle: http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.10.10 17:57:15
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.162.819 von Muckelius am 16.09.10 16:31:02Neue Homepage ist online:

      http://diskus-werke-ag.dvs-gruppe.com/
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.09.10 16:31:02
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.808.201 von Muckelius am 12.07.10 16:42:47Werksgelände wieder im Besitz von Heyligenstaedt

      16.09.2010 - GIESSEN

      Von Erhard Goltze

      Heyligenstaedt hat es endgültig geschafft. Die Insolvenz aus dem Jahr 1995 konnte zwar schon 2001 beendet werden, doch das ausgedehnte Werksgelände stand immer noch unter Insolvenzverwaltung. Jetzt ist auch das vorbei: Heyligenstaedt hat das Gelände zurückgekauft. Damit hat der weltweit operierende Gießener Maschinenhersteller die schwerste Krise seiner Geschichte vollständig überwunden. Und auch die Wirtschaftskrise des vergangenen Jahres hat der Betrieb ohne Schrammen überstanden.


      Schauen mit Optimismus in die Zukunft: Geschäftsführender Gesellschafter Gerhold Knöß (l.) und Diskus-Vorstand Josef Preis. Foto: Möller




      Die Gesundung gelang, weil der geschäftsführende Gesellschafter Gerhold Knöß mit den Diskus-Werken einen soliden Partner fand, der im Besitz der Familie Rothenberger ist. Wie Knöß und Diskus-Vorstand Josef Preis schildern, gab es in jüngerer Vergangenheit wenig Interesse der Insolvenzverwaltung, das Gelände zu verkaufen, hatte sich doch mit der Stadtverwaltung über Jahre hinweg ein lukrativer Mieter gefunden, der vor gut einem Jahr allerdings wieder ausgezogen ist, als das neue Rathaus fertiggestellt war. Einem Verkauf des Geländes stand danach nichts mehr im Wege. Damit sind auch die Immobilien wieder in Besitz der Firma. Neben den eigenen Produktionsstätten gehören dazu auch Hallen, die an Semcoglas vermietet sind, einer Firma, die sozusagen der Nachfolger des Glaskontors geworden ist. Das große Verwaltungsgebäude am Aulweg und die ausgedehnte Parkfläche zwischen Bahngleisen und Aulweg sind bereits an einen heimischen Investor verkauft worden. Jetzt herrschen auf dem gesamten Gelände wieder klare Verhältnisse.

      Es ist einige Jahrzehnte her, da hatte Heyligenstedt noch über 1000 Mitarbeiter. Diese Zahl ist inzwischen auf 200 geschrumpft. Die aber haben jetzt sichere Arbeitsplätze. Bis zu 60 Leuten arbeiten allein in der Entwicklungsabteilung und der Verwaltung, 30 im Service, die restlichen Personen einschließlich der 24 Lehrlinge in der Produktion. Unter 70 Bewerbern für acht Ausbildungsstellen fanden sich zuletzt nur vier, die überhaupt geeignet erschienen. Und von denen traten drei die Ausbildung an.

      Sascha Keiber, der Ausbildungsleiter, klagt, dass junge Leute oft nicht einmal Grundrechenarten beherrschten. Preis und Knöß halten nicht zurück mit ihrer herben Kritik am Bildungssystem.

      In der Heyligenstaedt-Werkshalle finden sich fast ausschließlich echte Schwergewichte. Manche Maschinen bringen es auf ein Eigengewicht von 450 Tonnen. Eine enorme Größe haben sogenannte Portalfräsmaschinen. Mit ihnen können zum Beispiel große Teile für den Werkzeugbau, das heißt Umformteile für die Autokarosserie hergestellt werden. Wer wettbewerbsfähig bleiben will, muss investieren. Die Vorbereitungen für die Herstellung noch größerer Maschinen sind bereits getroffen worden. Allein das 36 Meter lange Fundament dafür schluckte 28 Tonnen Eisen und 480 Kubikmeter Spezialbeton. An anderen Stellen werden gerade gewaltige Schrägbettdrehmaschinen für Eisenbahnachsenbearbeitung gebaut.

      „Wir sind im Sondermaschinenbau aktiv, bewegen uns damit in einem Nischengeschäft“, berichtet Preis. VW und Audi sind Stammkunden, aber auch BMW, Daimler und deren Zulieferer oder Schiffsbauer gehören zu den Kunden. Bis nach Nord- und Südamerika reichen die Geschäftskontakte, aber auch China ist für den Betrieb ein Markt. Die Krise hat man in 2009 bisher noch nicht gespürt, im Gegenteil: Es mussten Zusatzschichten gefahren werden. „Das hat aber auch damit zu tun, dass Aufträge längere Fertigungszeiten verschlingen“, meint Knöß. So müssen für den Bau einer großen Portalfräsmaschinen allein rund 10 000 Arbeitsstunden kalkuliert werden. Deutlich aber sei momentan nach einer Durststrecke zu spüren, dass das Kaufinteresse wieder wachse.



      Quelle: http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachr…
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.10 16:42:47
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.777.634 von Muckelius am 05.07.10 16:27:58Hauptversammlung bestätigt Unternehmensstrategie der DISKUS WERKE AG

      DISKUS WERKE AG / Hauptversammlung

      12.07.2010 07:45

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Hauptversammlung bestätigt Unternehmensstrategie der DISKUS WERKE AG

      +++ Keine Dividende für 2009
      +++ Umsatz- und Ergebnisrückgang infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise
      +++ Steigende Auftragseingänge in 2010 zu verzeichnen
      +++ Ausblick 2010: Verbessertes operatives Ergebnis erwartet

      Frankfurt, 12. Juli 2010: Die DISKUS WERKE AG hat ihre ordentliche
      Hauptversammlung am 08.07.2010 in Frankfurt am Main durchgeführt. Die
      Aktionäre der DISKUS WERKE AG stimmten den Vorschlägen von Aufsichtsrat und
      Vorstand in allen Tagesordnungspunkten mit 100 Prozent zu und sprachen dem
      Vorstand ihr volles Vertrauen für den künftigen Unternehmenskurs aus.

      Die diesjährige Tagesordnung umfasste neun Punkte, darunter den
      Gewinnverwendungsbeschluß. Die Hauptversammlung hat dem Vorschlag von
      Aufsichtsrat und Vorstand zugestimmt, den Bilanzgewinn in voller Höhe auf
      neue Rechnung vorzutragen. Daraus folgt auch, daß für das Geschäftsjahr
      2009 keine Dividende ausgeschüttet wird. Tagesordnungspunkt 6 sah die Wahl
      eines Mitgliedes des Aufsichtsrates vor. Herr Rolf Hartmann, dessen
      Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2010
      endete, wurde bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
      Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des
      Aufsichtrates wiedergewählt. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die
      Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Vergrößerung des
      Aufsichtsrates von drei auf sechs Mitglieder. Als neue
      Aufsichtsratsmitglieder wurden Herr Dr. Sven Rothenberger, Herr Dipl.-Kfm.
      Steen Rothenberger und Herr Meinert Hahnemann von der Hauptversammlung
      gewählt.

      Das Geschäftsjahr 2009 war geprägt von der Wirtschafts- und Finanzkrise.
      Nach den Boom-Jahren 2003 bis Mitte 2008 blickt die deutsche
      Werkzeugmaschinenbranche auf ein schwieriges Jahr 2009 mit - historisch
      beispiellosen - Rückgängen in der Gesamtproduktion von über 30 Prozent
      sowie bei den Auftragseingängen von rd. 55 Prozent zurück. Nach dem
      Rekordjahr 2008 reduzierten sich im DISKUS KONZERN die Umsatzerlöse von EUR
      141 Millionen im Jahr 2008 auf EUR 104 Millionen in 2009 und die
      Betriebsleistung von EUR 154 Millionen auf EUR 107 Millionen Dies entsprach
      einem Rückgang um rd. 26 Prozent bzw. 30 Prozent verglichen mit 2008. Das
      operative Ergebnis (EBIT) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 2,3
      Millionen (Vj.: EUR 13,3 Millionen). Das entsprach einer EBIT-Marge von 2,2
      Prozent (Vj.: 9,5 Prozent). Insgesamt wurde für 2009 ein Jahresfehlbetrag
      im Konzern von EUR -1,1 Millionen (Vj.: EUR 12,0 Millionen) ausgewiesen.

      'Der DISKUS Konzern hat ein herausforderndes Geschäftsjahr 2009
      zufriedenstellend abschließen können. Die Auswirkungen der Finanz- und
      Wirtschaftskrise, welche die Werkzeugmaschinenindustrie sehr stark
      betroffen hat, sind auch am DISKUS KONZERN nicht spurlos vorübergegangen.
      Wir haben jedoch die Chancen genutzt und unsere gute Marktposition weiter
      ausgebaut. So hat sich die Auftragssituation im ersten Halbjahr 2010
      gegenüber dem Vorjahr spürbar verbessert. Für das zweite Halbjahr 2010
      erwarten wir weiter steigende Auftragseingänge. Wir sind für das
      Geschäftsjahr 2010 verhalten optimistisch und gehen davon aus, daß wir
      unsere Jahresziele erreichen und mit einem positiven Ergebnis abschließen
      werden', so Josef Preis, CEO der DISKUS WERKE AG.

      Im Geschäftsjahr 2009 wurden Investitionen in Sachanlagen in Höhe von EUR
      7,8 Millionen in mehreren Gesellschaften planmäßig abgeschlossen. Die
      Eigenkapitalquote im Konzern verbesserte sich auf 43 Prozent.

      'Wir haben in 2009 Kostensenkungsmaßnahmen in den Bereichen Material,
      Personal und sonstige Sachkosten eingeleitet, abhängig von der
      individuellen Auftrags- und Geschäftssituation in den einzelnen
      Konzerngesellschaften, die in 2010 wirksam werden. Unsere
      Unternehmensplanung für 2010 zielt darauf ab, mindestens den Umsatz des
      Jahres 2009 zu erreichen - bei einer deutlichen Ergebnisverbesserung. Dies
      setzt voraus, daß sich der positive Trend in der Auftragseingangssituation
      weiter verbessert. Für die Zukunft ist unsere Werkzeugmaschinengruppe gut
      aufgestellt. Daher sind wir davon überzeugt das herausfordernde Jahr 2010
      erfolgreich zu meistern', so Axel Loehr, CFO der DISKUS WERKE AG.


      Über DISKUS WERKE AG
      Die DISKUS WERKE AG ist ein deutsches Holdingunternehmen, das Beteiligungen
      an verschiedenen renommierten Unternehmen aus der Werkzeugmaschinenbau- und
      Schleifmittelbranche hält. Der Marktauftritt erfolgt als DVS-Gruppe
      (Drehen, Verzahnen, Schleifen). Die operativen Unternehmen der Gruppe sind
      Lösungsanbieter für zerspanende Bearbeitungsprozesse mit hohem
      technologischen Know-how. Zu den Tochtergesellschaften gehören die Diskus
      Werke Schleiftechnik GmbH, Pittler T&S GmbH, Werkzeugmaschinenbau
      Ziegenhain GmbH, Heyligenstaedt Werkzeugmaschinen GmbH (50%), Buderus
      Schleiftechnik GmbH, Präwema Antriebstechnik GmbH, Naxos-Diskus
      Schleifmittelwerke GmbH, DVS-Technology GmbH, DVS-Produktions GmbH und
      Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH


      Unternehmenskontakt:
      DISKUS WERKE AG
      Gutleutstraße 175
      60327 Frankfurt am Main
      www.diskus-werke.ag

      Tel.: +49 (0)69 240 008 40
      Fax: +49 (0)69 240 008 49
      info@diskus-werke.ag

      Investor Relations Kontakt:
      GFEI Aktiengesellschaft
      Hamburger Allee 26-28
      60486 Frankfurt am Main
      www.gfei.de

      Tel.: +49 (0)69 743 037 00
      Fax: +49 (0)69 743 037 22
      ir-diskus@gfei.de




      12.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
      übermittelt durch die DGAP.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

      --------------------------------------------------------------------------
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 16:27:58
      Beitrag Nr. 194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.609.589 von Muckelius am 31.05.10 16:32:08Link zum Geschäftsbericht 2009:

      http://www.diskus-werke.ag/content/e8/e24/e381/Diskus_GB_200…
      5 Antworten

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      schrieb am 31.05.10 16:32:08
      Beitrag Nr. 193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.082.705 von Azotobacter am 08.03.10 11:44:17aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      Diskus Werke AG
      Frankfurt am Main
      – ISIN DE 0005538607 –
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

      Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Donnerstag, den 8. Juli 2010, um 10.30 Uhr im Sheraton Congress Hotel Frankfurt, Lyoner Straße 44–48, 60528 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Diskus Werke AG zum 31.12.2009, des Konzernlageberichts der Diskus Werke AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

      Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Diskus Werke AG, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main, eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Sie werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz der Diskus Werke AG zum 31. Dezember 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 950.237,76 auf neue Rechnung vorzutragen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, HKP GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Darmstadt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
      6.

      Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsrats

      Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Rolf Hartmann endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2010, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt. Er ist zu einer erneuten Kandidatur bereit. Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus drei von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:


      Herr Rolf Hartmann, Kaufmann, wohnhaft in Bad Camberg, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.
      7.

      Beschlussfassung über eine Satzungsänderung: Vergrößerung des Aufsichtsrats

      Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der Diskus Werke AG soll von drei auf sechs Personen erhöht werden. Dies erfordert eine Änderung von § 8 Abs. 1 der Satzung der Diskus Werke AG.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:


      § 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


      „Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.“
      8.

      Wahl von drei neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats

      Mit Eintragung der unter TOP 7 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
      a.

      Herr Dipl.-Kfm. Dr. Sven Rothenberger, Vorstandsvorsitzender der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, wohnhaft in Bad Homburg,
      b.

      Herr Dipl.-Kfm. Steen Rothenberger, Geschäftsführer der Rothenberger 4 x S Vermögensverwaltung GmbH, wohnhaft in Bad Homburg, und
      c.

      Herr Meinert Hahnemann, selbständiger Rechtsanwalt, wohnhaft in Stuttgart,

      werden jeweils mit Wirkung ab Eintragung der unter TOP 7 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Die Wahl erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt.
      9.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

      Die in der Hauptversammlung 2009 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG läuft am 25. Februar 2011, also vor der ordentlichen Hauptversammlung 2011 aus. Um dem Vorstand die Möglichkeit des Erwerbes eigener Aktien durchgängig zu erhalten, soll der Vorstand erneut zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a.

      Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 7. Juli 2015 außer zum Zweck des Handels in eigenen Aktien eigene Aktien mit einem darauf entfallenden anteiligen Betrag in Höhe von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d oder 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen.

      Der Erwerb erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) bei Erwerb über die Börse darf den Durchschnitt ihres Schlusskurses im XETRA®-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der der Verpflichtung zum Erwerb unmittelbar vorangegangenen fünf Börsentage um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt ihres Schlusskurses im XETRA®-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der dem Tag der Veröffentlichung des Angebots unmittelbar vorangegangenen fünf Börsentage um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Sollte bei einem öffentlichen Kaufangebot das Volumen der von Aktionären angebotenen Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen.

      Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.

      Die hiermit erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf, mit Wirksamkeit einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Unabhängig davon endet die hier erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien spätestens am 7. Juli 2015.
      b.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als ganz oder teilweise über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung nicht um mehr als 10 % unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Durchschnitt des Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der fünf letzten Börsentage vor der Veräußerung der Aktien. Die Ermächtigung nach diesem lit. b. beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, und zwar sowohl im Zeitpunkt des Wirksamwerdens als auch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden oder die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen erforderlich sind, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.
      c.

      Der Vorstand wird weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworben wurden, als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder sonstigen Vermögensgegenständen zu verwenden.
      d.

      Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworben wurden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen.
      e.

      Das Bezugsrecht der Aktionäre wird im Vollzug der Maßnahmen unter lit. b. und c. ausgeschlossen.
      f.

      Die unter lit. b. bis d. genannten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

      Bericht des Vorstands zu TOP 9 (Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts)


      Vorstand und Aufsichtsrat haben unter TOP 9 vorgeschlagen, die Verwaltung zu ermächtigen, bis zum 7. Juli 2015 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, deren anteiliger Betrag am Grundkapital der Gesellschaft 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen darf, und aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbene Aktien wieder zu veräußern.


      Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gehört zum international üblichen Finanzierungsinstrumentarium von Aktiengesellschaften. Durch das am 1. September 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) wurde der maximale Ermächtigungszeitraum von bisher 18 Monaten auf nunmehr fünf Jahre erhöht. Der Gesetzgeber wollte damit den Bedürfnissen der Praxis entgegenkommen und insbesondere die sich aus dem bisherigen Recht ergebende Notwendigkeit abschaffen, die Ermächtigung alljährlich zu erneuern. Der Vorstand hält diese Entlastung der Hauptversammlungsagenda für begrüßenswert und schlägt daher vor, den neuen gesetzlichen Höchstrahmen auszuschöpfen.


      Erwerb und Veräußerung der Aktien werden unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Aktionäre erfolgen. Im Falle des Erwerbs wird dieser Grundsatz dadurch gewahrt, dass der Erwerb nur über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen darf. Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt ihres Schlusskurses im XETRA®-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der fünf Börsentage, die der Verpflichtung zum Erwerb oder dem Tag der Veröffentlichung des Angebots vorausgehen, um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.


      Die Veräußerung der erworbenen Aktien wird in der Regel ebenfalls über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre erfolgen.


      Der Vorstand soll aber darüber hinaus ermächtigt werden, die aufgrund der genannten oder früherer Ermächtigungen erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als ganz oder teilweise über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 10 % unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenpreis gilt der Durchschnitt des Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der fünf letzten Börsentage vor der Veräußerung der Aktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird im Vollzug dieser Maßnahme ausgeschlossen. Diese Ermächtigung beschränkt sich – auch bei mehrfacher Ausnutzung – auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden oder die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen erforderlich sind, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird im Vollzug dieser Maßnahme ausgeschlossen.


      Die Ermächtigung des Vorstands, die aufgrund der genannten oder früherer Ermächtigungen erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmensteilen oder sonstigen Vermögensgegenständen einzusetzen, soll die Verwaltung in die Lage versetzen, bei sich bietenden Gelegenheiten schnell und flexibel reagieren zu können und in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder andere Vermögensgegenstände gegen Gewährung von Aktien zu erwerben. Die Veräußerer gerade von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sind häufig nicht (nur) an einer Geldzahlung interessiert, sondern bestehen (auch) auf einer Gegenleistung in Form von Aktien der Gesellschaft.


      Die Verwaltung soll die aufgrund der genannten oder früherer Ermächtigungen erworbenen Aktien auch ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einziehen können.


      Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils darüber berichten, in welchem Umfang er von der Ermächtigung Gebrauch gemacht hat.


      Nach Abwägung aller Umstände ist der Vorstand überzeugt, dass der im Rahmen der Beschlüsse zu TOP 9 vorgesehene Bezugsrechtsausschluss in den beschriebenen Grenzen erforderlich, geeignet und angemessen sowie im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre geboten ist.


      Dieser Bericht zu TOP 9 liegt vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

      Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (17. Juni 2010, 0:00 Uhr) beziehen.

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Ablauf des 1. Juli 2010 unter folgender Adresse zugehen:


      Diskus Werke AG
      c/o Commerzbank AG
      GS-MO 2.5.1 AGM
      60261 Frankfurt am Main
      Telefax: +49 (0) 69 / 136-26351
      E-Mail: ZTBM-HV-Eintrittskarten@commerzbank.com

      Stimmrechtsvertretung

      Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen.

      Anträge und Vorschläge von Aktionären

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an die


      Diskus Werke AG
      Vorstandssekretariat
      Gutleutstraße 175
      60327 Frankfurt am Main

      Telefon: 069/240008-40
      Telefax: 069/240008-49
      E-Mail: hv2010@diskus-werke.ag



      Frankfurt am Main, im Mai 2010

      Diskus Werke AG

      Der Vorstand
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.03.10 11:44:17
      Beitrag Nr. 192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.070.691 von Muckelius am 05.03.10 16:29:23Das sind lauter Papierkurse. Probier mal zu diesen Kursen zu verkaufen
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.10 16:29:23
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.636.687 von Muckelius am 28.12.09 15:58:14heute Sprung über 18 Eur. Geldkurs bei 18,70 Euro! :keks:
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.09 15:58:14
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.404.732 von Muckelius am 17.11.09 18:11:16nachdem der Kurs wieder nachgegeben hatte gab es heute einen Sprung bis auf 17 Euro! :eek: :keks:
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.11.09 18:11:16
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.358.138 von Muckelius am 10.11.09 16:58:33auf Xetra heute Kurs bei 16,20 Euro...
      5 Antworten
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