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    Diskus Werke AG - Eine Perle? (Seite 7)

    eröffnet am 08.07.05 12:56:59 von
    neuester Beitrag 11.03.24 16:43:15 von
    Beiträge: 248
    ID: 992.106
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    ISIN: DE0005538607 · WKN: 553860 · Symbol: DIS
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      schrieb am 10.11.09 16:58:33
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.263.707 von Muckelius am 27.10.09 18:02:19es geht weiter nach oben. Geldkurs schon bei über 15 Euro :eek:
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.09 18:02:19
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.262.811 von Muckelius am 27.10.09 16:40:43heute sind auf Xetra 122 Stück umgegangen. Schlußkurs bei 12,90 Euro

      Die ausgeführten Order sind echt witzig:


      ZeitKursVolumen
      17:30:22 12,90 5
      17:21:42 12,80 5
      17:08:07 12,55 2
      17:05:45 12,80 10
      17:05:45 13,00 8
      16:00:10 13,00 2
      14:01:57 13,80 0
      14:01:57 13,80 90
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.09 16:40:43
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.866.496 von Muckelius am 27.08.09 17:50:20...heute merkwürdige Umsätze auf Xetra bei Kursen von 13,80 Euro und 13 Euro. Am Börsenplatz Frankfurt Geldkurs bei 10,50 Euro... :confused:
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.08.09 17:50:20
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.865.514 von Muckelius am 27.08.09 16:22:10...auch nicht unwichtig:



      Amtsgericht Frankfurt (Frankfurt/Main) Aktenzeichen: HRB 6617: Bekannt gemacht am: 03.08.2009 12:00 Uhr

      Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      31.07.2009


      Diskus Werke AG, Frankfurt am Main, Gutleutstr. 175, 60327 Frankfurt am Main.Nicht mehr Vorstandsmitglied: Rothenberger, Sven, Bad Homburg v.d.H., *01.06.1966.


      www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.08.09 16:22:10
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.645.068 von Muckelius am 25.07.09 08:28:02News - 27.08.09 07:30

      DGAP-News: DISKUS WERKE AG (deutsch)

      DISKUS WERKE AG:Große Zustimmung zum Unternehmenskurs auf der Hauptversammlung


      DISKUS WERKE AG / Sonstiges

      27.08.2009

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      +++ Dividende in Höhe von EUR 0,15 beibehalten
      +++ Rekordjahr 2008
      +++ Aktueller Auftragsbestand EUR 140 Millionen
      +++ Ausblick 2009: Positives Ergebnis erwartet


      Frankfurt, 27. August 2009: Die DISKUS WERKE AG hat gestern ihre
      ordentliche Hauptversammlung in Frankfurt am Main durchgeführt. Hierbei
      stimmten die Aktionäre der DISKUS WERKE AG den Vorschlägen von Aufsichtsrat
      und Vorstand mit großer Mehrheit zu und sprachen dem Vorstand ihr volles
      Vertrauen für den künftigen Unternehmenskurs aus.

      Zu den zehn Tagesordnungspunkten gehörten, neben der Beschlussfassung zur
      Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,15 auf jede der 8.946.000
      gewinnanteilsberechtigten Aktien, unter anderem die erneuten
      Aufsichtsratsmandate der Herren Günter Rothenberger und Peter Heinz bis zum
      Jahr 2013. Ein weiterer wesentlicher Abstimmungspunkt war die Schaffung
      eines neuen genehmigten Kapitals. Der Vorstand wird ermächtigt, das
      Grundkapital bis zum 25.08.2014 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber
      lautender Stückaktien gegen Bar- und Sacheinlage um bis zu insgesamt EUR
      11.445.773 zu erhöhen. Auch der Beschlussfassung über die vorzeitige
      Verlängerung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde mit
      deutlicher Mehrheit zugestimmt.

      Im Geschäftsjahr 2008 erreichte der DISKUS Konzern neue Rekordwerte für
      Umsatz, Betriebsleistung und Ergebnis. So konnten die Umsatzerlöse auf EUR
      141,0 Millionen und die Betriebsleistung auf EUR 153,6 Millionen gesteigert
      werden. Dies entspricht einem Wachstum von rd. 20% gegenüber 2007
      vergleichbar gerechnet. Die wesentlichen Steigerungen konnten bei den
      Gesellschaften Buderus Schleiftechnik GmbH, Pittler T&S GmbH und Präwema
      Antriebstechnik GmbH erzielt werden. Operativ wurde in 2008 ein EBIT von
      EUR 13,6 Millionen erwirtschaftet, dies entspricht einer EBIT-Marge von 9,6
      Prozent.

      'Der DISKUS Konzern hat das Geschäftsjahr 2008 insgesamt sehr erfolgreich
      abschließen können. In einem von der Finanz- und Wirtschaftskrise geprägten
      Marktumfeld seit Herbst 2008 haben wir unsere Chancen genutzt, sind
      profitabel gewachsen und haben unsere gute Marktposition weiter ausgebaut.
      Neben unserem starken Standbein in der Automobilindustrie haben wir neue
      Marktsegmente und Kunden im Großmaschinenbau und in der Windkrafttechnik
      erschlossen. Derzeit verfügen wir unverändert über einen relativ hohen
      Auftragsbestand von rd. EUR 140 Millionen inklusive der Heyligenstaedt
      Werkzeugmaschinen GmbH. Dieser sichert uns eine Auslastung für die nächsten
      Monate. Obwohl wir eine deutlich verschlechterte Auftrags-situation im 1.
      Halbjahr 2009 zu verzeichnen hatten, sehen wir eine Bodenbildung erreicht
      und erwarten für die zweite Jahreshälfte wieder anziehende
      Auftragseingänge', so Josef Preis, CEO der DISKUS WERKE AG.

      Neben der operativen Steigerung in 2008 wurden die Kapazitäten in mehreren
      Gesellschaften planmäßig erweitert. Dazu wurden rd. EUR 9,4 Millionen in
      Sachanlagen investiert. Die Kapitalstruktur wurde in 2008 durch zwei
      durchgeführte Kapitalerhöhungen auf eine Eigenkapitalquote von 41,3%
      verbessert.

      'Aufgrund der bisherigen Geschäftsentwicklung in 2009 und unseres
      Auftragsbestandes erwarten wir für das Geschäftsjahr 2009 einen
      nichtkonsolidierten Umsatz einschließlich der Heyligenstaedt
      Werkzeugmaschinen GmbH in Höhe von rd. EUR 150 Millionen bei einem
      positiven Ergebnis. Maßgeblich für diese Prognose ist die flexible
      Kapazitäts- und Ressourcenanpassung unserer Gruppe auch in wirtschaftlich
      schwierigen Zeiten sowie die erwartete Belebung des Geschäftsumfelds ab
      Mitte 2009. Dies zeigt, dass unsere Gruppe gut aufgestellt ist und wir über
      ein robustes Geschäftsmodell verfügen. Wir sind überzeugt, die aktuell
      schwierige Wirtschaftssituation gestärkt zu meistern. Für das Jahr 2010
      gehen wir von einem moderaten Marktwachstum aus, d.h. steigende
      Auftragseingänge bei einem stagnierenden Umsatz und einem verbesserten
      Ergebnis', so Axel Loehr, CFO der DISKUS WERKE AG.

      Unternehmenskontakt:
      DISKUS WERKE AG
      Gutleutstraße 175
      60327 Frankfurt
      www.diskus-werke.ag

      T. +49 (0) 69 24 00 08 40
      F. +49 (0) 69 24 00 08 49
      info@diskus-werke.ag

      Investor Relations-Kontakt:
      GFEI Aktiengesellschaft
      Hamburger Allee 26-28
      60486 Frankfurt am Main
      www.gfei.de

      T. +49 (0) 69 743 037 00
      F. +49 (0) 69 743 037 22
      ir-diskus@gfei.de

      Über DISKUS WERKE AG
      Die DISKUS WERKE AG ist ein deutsches Holdingunternehmen, das Beteiligungen
      an verschiedenen renommierten Unternehmen aus der Werkzeugmaschinenbau- und
      Schleifmittelbranche hält. Der Marktauftritt erfolgt als DVS-Gruppe
      (Drehen, Verzahnen, Schleifen). Die operativen Unternehmen der Gruppe sind
      Lösungsanbieter für zerspanende Bearbeitungsprozesse mit hohem
      technologischen Know-how. Zu den Tochtergesellschaften gehören die Diskus
      Werke Schleiftechnik GmbH, Pittler T&S GmbH, Werkzeugmaschinenbau
      Ziegenhain GmbH, Heyligenstaedt Werkzeugmaschinen GmbH (50%), Buderus
      Schleiftechnik GmbH, Präwema Antriebstechnik GmbH, Naxos-Diskus
      Schleifmittelwerke GmbH, DVS-Technology GmbH, DVS-Produktions GmbH und
      Maschintec Produktions GmbH.


      Kontakt:
      Unternehmenskontakt:
      DISKUS WERKE AG
      Gutleutstraße 175
      60327 Frankfurt am Main
      www.diskus-werke.ag

      Tel.: +49 (0)69 240 008 0
      Fax: +49 (0)69 240 008 49
      info@diskus-werke.ag

      Investor Relations Kontakt:
      GFEI Gesellschaft für Effekteninformation mbH
      Hamburger Allee 26-28
      60486 Frankfurt am Main
      www.gfei.de

      Tel.: +49 (0)69 743 037 00
      Fax: +49 (0)69 743 037 22
      ir-diskus@gfei.de

      27.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP


      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      5 Antworten

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      schrieb am 25.07.09 08:28:02
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.542.009 von Muckelius am 09.07.09 16:10:51der Geschäftsbericht für 2008 ist online verfügbar:

      http://www.diskus-werke.ag/content/e8/e24/e377/Diskus_GB_08_…
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.07.09 16:10:51
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.388.082 von Muckelius am 14.06.09 07:36:12:rolleyes:


      Diskus Werke AG
      Frankfurt am Main
      - ISIN DE 0005538607 -
      Verlegung der ordentlichen Hauptversammlung auf den 26. August 2009
      Einladung

      Die mit Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 10. Juni 2009 für den 21. Juli 2009 einberufene ordentliche Hauptversammlung der Diskus Werke AG, Frankfurt am Main, wird abgesagt und auf einen neuen Termin verlegt.

      Die ordentliche Hauptversammlung der Diskus Werke AG, Frankfurt am Main, findet nun am Mittwoch, den 26. August 2009, um 10.30 Uhr im Frankfurt Marriott Hotel, Hamburger Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, statt. Hierzu laden wir unsere Aktionäre herzlich ein.

      Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 26. August 2009 ist:

      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Diskus Werke AG zum 31.12.2008, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008.

      Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Diskus Werke AG, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main, eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz der Diskus Werke AG zum 31. Dezember 2008 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.792.009,32 wie folgt zu verwenden:
      ─ Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,15 auf
      jede der gewinnanteilsberechtigten 8.946.000 Aktien: EUR 1.341.900,00
      ─ Vortrag auf neue Rechnung: EUR 1.450.109,32
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Heydt Krieg und Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Darmstadt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.
      6.

      Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

      Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Günter Rothenberger und Peter Heinz endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2009, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2008 beschließt. Beide Herren sind zu einer erneuten Kandidatur bereit. Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus drei von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
      a.

      Herr Günter Rothenberger, Kaufmann, wohnhaft in Bad Homburg, Geschäftsführer der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.
      b.

      Herr Peter Heinz, Bankkaufmann, wohnhaft in Frankfurt am Main, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.
      7.

      Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals

      Das Genehmigte Kapital 2008/I ist fast vollständig ausgeschöpft. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2009/I wie folgt zu beschließen:
      a.

      Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 25. August 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 11.445.773 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I). Bei der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit diesen ein entsprechendes Bezugsrecht gegen Bareinlagen oder nach Durchführung der Kapitalerhöhung durch die Gesellschaft oder Dritte ein diesem Bezugsrecht wirtschaftlich entsprechendes Erwerbsrecht von neuen Aktien gewährt wird. Für Spitzenbeträge kann das Bezugsrecht ausgeschlossen werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 3 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
      b.

      Nach § 3 Abs. (2) wird folgender Abs. (3) eingefügt:

      „Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 25. August 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 11.445.773 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I). Bei der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit diesen ein entsprechendes Bezugsrecht gegen Bareinlagen oder nach Durchführung der Kapitalerhöhung durch die Gesellschaft oder Dritte ein diesem Bezugsrecht wirtschaftlich entsprechendes Erwerbsrecht von neuen Aktien gewährt wird. Für Spitzenbeträge kann das Bezugsrecht ausgeschlossen werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 3 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.“
      8.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

      Die in der Hauptversammlung 2008 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG läuft am 27. Februar 2010, also vor der ordentlichen Hauptversammlung 2010 aus. Um die Möglichkeit des Erwerbes eigener Aktien dem Vorstand durchgängig zu erhalten, soll der Vorstand erneut zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a.

      Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 25. Februar 2011 außer zum Zweck des Handels in eigenen Aktien eigene Aktien mit einem darauf entfallenden anteiligen Betrag in Höhe von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d oder 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen.

      Der Erwerb erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen über die Börse. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnitt ihres Eröffnungs- und Schlusskurses im XETRA®-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen fünf Börsentage um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.

      Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.

      Die hiermit erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf, mit Wirksamkeit einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Unabhängig davon endet die hier erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien spätestens am 25. Februar 2011.
      b.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der aufgrund dieser Ermächtigung oder aufgrund einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als ganz oder teilweise über die Börse vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung nicht um mehr als 10 % unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der fünf letzten Börsentage vor der Veräußerung der Aktien. Die Ermächtigung nach diesem lit. b. beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft.
      c.

      Der Vorstand wird weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung oder aufgrund einer früheren Ermächtigung erworben worden sind, als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder sonstigen Sachgegenständen zu verwenden.
      d.

      Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung oder aufgrund einer früheren Ermächtigung erworben worden sind, mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen.
      e.

      Das Bezugsrecht der Aktionäre wird im Vollzug der Maßnahmen unter lit. b. und c. ausgeschlossen.
      f.

      Die unter lit. b. bis d. genannten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.
      9.

      Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Zusammenhang mit der Kraftloserklärung von Aktien

      Es ist vorgesehen, im Juli 2009 sämtliche Aktien der Gesellschaft in die Girosammelverwahrung zu überführen und noch im Umlauf befindliche effektive Stücke für kraftlos zu erklären. Zwei Vorschriften der Satzung, nämlich § 4 Abs. 2, welcher Aktienurkunden betrifft, die auf Nennbeträge ausgestellt sind und § 12 Abs. 2 Satz 2, welcher die Teilnahmebedingungen für die Inhaber nicht girosammelverwahrter Aktien regelt, werden damit gegenstandslos und können gestrichen werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen:
      a.

      § 4 Abs. 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.
      b.

      § 12 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


      „Für die Berechtigung nach Absatz 1 reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den im Aktiengesetz für börsennotierte Gesellschaften hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen, auch wenn die Gesellschaft nicht börsennotiert ist (Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung).“
      10.

      Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Vorgriff auf das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

      Das am 28. Mai 2009 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) soll noch im Jahr 2009 − und damit vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft – in Kraft treten. Das ARUG wird u.a. zu Änderungen des Fristenregimes der Einberufung und der Teilnahmevoraussetzungen an der Hauptversammlung führen. Um Unsicherheiten bei der Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung 2010 zu vermeiden, schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor zu beschließen:
      a.

      § 11 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


      „Die Hauptversammlung ist, sofern das Gesetz keine abweichende Frist bestimmt, mit einer Frist von mindestens 36 Tagen vor der Hauptversammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Im Übrigen gilt § 121 Abs. 7 Aktiengesetz.“

      Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung erst und nur dann zum Handelsregister anzumelden, wenn § 121 Abs. 7 und § 123 Abs. 1 des Aktiengesetzes tatsächlich so in Kraft treten bzw. geändert werden, wie das ARUG in der am 28. Mai 2009 vom Bundestag verabschiedeten Fassung es vorsieht. Sofern die tatsächlich in Kraft getretene Fassung des ARUG hiervon abweicht, ist der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 9.a. gleichwohl zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden, wenn es sich um Abweichungen handelt, die für die Satzungsneufassung ohne Bedeutung sind.
      b.

      § 12 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


      „Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.“

      Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung erst und nur dann zum Handelsregister anzumelden, wenn § 123 Abs. 2 des Aktiengesetzes tatsächlich so geändert wird, wie das ARUG in der am 28. Mai 2009 vom Bundestag verabschiedeten Fassung es vorsieht. Sofern die tatsächlich in Kraft getretene Fassung des ARUG hiervon abweicht, ist der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 9.b. gleichwohl zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden, wenn es sich um Abweichungen handelt, die für die Satzungsneufassung ohne Bedeutung sind.

      Bericht des Vorstands zu TOP 8 (Erwerb eigener Aktien)


      Vorstand und Aufsichtsrat haben unter TOP 8 vorgeschlagen, die Verwaltung zu ermächtigen, bis zum 25. Februar 2011 Aktien der Gesellschaft zu erwerben und wieder zu veräußern, deren rechnerischer Anteil am Grundkapital der Gesellschaft 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen darf.

      Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gehört zum international üblichen Finanzierungsinstrumentarium von Aktiengesellschaften.

      Erwerb und Veräußerung der Aktien werden unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Aktionäre erfolgen. Im Falle des Erwerbs wird dieser Grundsatz dadurch gewahrt, dass der Erwerb nur über die Börse erfolgen darf. Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie den Durchschnitt ihres Eröffnungs- und Schlusskurses im XETRA®-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der fünf Börsentage, die dem Erwerb vorausgehen, um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.

      Die Veräußerung der erworbenen Aktien wird in der Regel ebenfalls über die Börse erfolgen.

      Der Vorstand soll aber darüber hinaus ermächtigt werden, die erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als ganz oder teilweise über die Börse zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 10 % unterschreitet. Diese Ermächtigung beschränkt sich – auch bei mehrfacher Ausnutzung – auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Als maßgeblicher Börsenpreis gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der fünf letzten Börsentage vor der Veräußerung der Aktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird im Vollzug dieser Maßnahme ausgeschlossen.

      Die Ermächtigung des Vorstands, die erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen einzusetzen, soll die Verwaltung in die Lage versetzen, bei sich bietenden Gelegenheiten schnell und flexibel reagieren zu können und in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder andere Vermögensgegenstände gegen Gewährung von Aktien zu erwerben. Die Veräußerer gerade von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sind häufig nicht an einer Geldzahlung interessiert, sondern bestehen auf einer Gegenleistung in Form von Aktien der Gesellschaft.

      Die Verwaltung soll die aufgrund der genannten oder früherer Ermächtigungen erworbenen Aktien auch ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einziehen können.

      Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils darüber berichten, in welchem Umfang er von der Ermächtigung Gebrauch gemacht hat.

      Nach Abwägung aller Umstände ist der Vorstand überzeugt, dass der im Rahmen der Beschlüsse zu TOP 8 vorgesehene Bezugsrechtsausschluss in den beschriebenen Grenzen erforderlich, geeignet und angemessen sowie im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre geboten ist.

      Dieser Bericht zu TOP 8 liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen:

      Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien für den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (5. August 2009) ausgestellt werden.

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (5. August 2009) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung (19. August 2009) unter folgender Adresse zugehen:


      Diskus Werke AG
      c/o Commerzbank AG
      ZTB M 3.2.4 General Meetings/Proxy Voting
      60261 Frankfurt am Main.

      Stimmrechtsvertretung

      Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen

      Anträge und Vorschläge von Aktionären

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an die


      Diskus Werke AG
      Vorstandssekretariat
      Gutleutstraße 175
      60327 Frankfurt am Main

      Telefon: 069/240008-0
      Telefax: 069/24000849
      E-Mail: info@diskus-werke.ag



      Frankfurt am Main, im Juli 2009

      Diskus Werke AG

      Der Vorstand
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.06.09 07:36:12
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.301.844 von Baldei am 02.06.09 13:54:00Nachtrag aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      Diskus Werke AG
      Frankfurt am Main
      - ISIN DE 0005538607 -
      - ISIN DE000A0WMQ12 -
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

      Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Donnerstag, den 21. Juli 2009, um 10.30 Uhr im Frankfurt Marriott Hotel, Hamburger Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Diskus Werke AG zum 31.12.2008, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008.

      Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Diskus Werke AG, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main, eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz der Diskus Werke AG zum 31. Dezember 2008 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.792.009,32 wie folgt zu verwenden:
      ─ Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,15 auf jede
      der gewinnanteilsberechtigten 8.946.000 Aktien:
      EUR 1.341.900,00
      ─ Vortrag auf neue Rechnung: EUR 1.450.109,32
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Heydt Krieg und Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Darmstadt, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.
      6.

      Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

      Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Günter Rothenberger und Peter Heinz endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2009, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2008 beschließt. Beide Herren sind zu einer erneuten Kandidatur bereit. Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus drei von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
      a.

      Herr Günter Rothenberger, Kaufmann, wohnhaft in Bad Homburg, Geschäftsführer der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.
      b.

      Herr Peter Heinz, Bankkaufmann, wohnhaft in Frankfurt am Main, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.
      7.

      Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals

      Das Genehmigte Kapital 2008/I ist fast vollständig ausgeschöpft. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2009/I wie folgt zu beschließen:
      a.

      Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 20. Juli 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 11.445.773 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I). Bei der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit diesen ein entsprechendes Bezugsrecht gegen Bareinlagen oder durch die Gesellschaft oder Dritte ein diesem Bezugsrecht wirtschaftlich entsprechendes Erwerbsrecht von neuen Aktien gewährt wird. Für Spitzenbeträge kann das Bezugsrecht ausgeschlossen werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 3 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
      b.

      Nach § 3 Abs. (2) wird folgender Abs. (3) eingefügt:

      „Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 20. Juli 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 11.445.773 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I). Bei der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit diesen ein entsprechendes Bezugsrecht gegen Bareinlagen oder durch die Gesellschaft oder Dritte ein diesem Bezugsrecht wirtschaftlich entsprechendes Erwerbsrecht von neuen Aktien gewährt wird. Für Spitzenbeträge kann das Bezugsrecht ausgeschlossen werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 3 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.“
      8.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

      Die in der Hauptversammlung 2008 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG läuft am 27. Februar 2010, also vor der ordentlichen Hauptversammlung 2010 aus. Um die Möglichkeit des Erwerbes eigener Aktien dem Vorstand durchgängig zu erhalten, soll der Vorstand erneut zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a.

      Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 20. Januar 2011 außer zum Zweck des Handels in eigenen Aktien eigene Aktien mit einem darauf entfallenden anteiligen Betrag in Höhe von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d oder 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen.

      Der Erwerb erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen über die Börse. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnitt ihres Eröffnungs- und Schlusskurses im XETRA®-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen fünf Börsentage um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.

      Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.

      Die hiermit erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf, mit Wirksamkeit einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Unabhängig davon endet die hier erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien spätestens am 20. Januar 2011.
      b.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der aufgrund dieser Ermächtigung oder aufgrund einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als ganz oder teilweise über die Börse vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung nicht um mehr als 10 % unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der fünf letzten Börsentage vor der Veräußerung der Aktien. Die Ermächtigung nach diesem lit. b. beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft.
      c.

      Der Vorstand wird weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung oder aufgrund einer früheren Ermächtigung erworben worden sind, als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder sonstigen Sachgegenständen zu verwenden.
      d.

      Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung oder aufgrund einer früheren Ermächtigung erworben worden sind, mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen.
      e.

      Das Bezugsrecht der Aktionäre wird im Vollzug der Maßnahmen unter lit. b. und c. ausgeschlossen.
      f.

      Die unter lit. b. bis d. genannten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.
      9.

      Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Vorgriff auf das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

      Das am 28. Mai 2009 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) soll noch im Jahr 2009 − und damit vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft – in Kraft treten. Das ARUG wird u.a. zu Änderungen des Fristenregimes der Einberufung und der Teilnahmevoraussetzungen an der Hauptversammlung führen. Um Unsicherheiten bei der Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung 2010 zu vermeiden, schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor zu beschließen:
      a.

      § 11 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


      „Die Hauptversammlung ist, sofern das Gesetz keine abweichende Frist bestimmt, mit einer Frist von mindestens 36 Tagen vor der Hauptversammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Im Übrigen gilt § 121 Abs. 7 Aktiengesetz.“

      Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung erst und nur dann zum Handelsregister anzumelden, wenn § 121 Abs. 7 und § 123 Abs. 1 des Aktiengesetzes tatsächlich so in Kraft treten bzw. geändert werden, wie das ARUG in der am 28. Mai 2009 vom Bundestag verabschiedeten Fassung es vorsieht. Sofern die tatsächlich in Kraft getretene Fassung des ARUG hiervon abweicht, ist der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 9.a. gleichwohl zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden, wenn es sich um Abweichungen handelt, die für die Satzungsneufassung ohne Bedeutung sind.
      b.

      § 12 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:


      „Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.“

      Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung erst und nur dann zum Handelsregister anzumelden, wenn § 123 Abs. 2 des Aktiengesetzes tatsächlich so geändert wird, wie das ARUG in der am 28. Mai 2009 vom Bundestag verabschiedeten Fassung es vorsieht. Sofern die tatsächlich in Kraft getretene Fassung des ARUG hiervon abweicht, ist der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 9.b. gleichwohl zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden, wenn es sich um Abweichungen handelt, die für die Satzungsneufassung ohne Bedeutung sind.

      Bericht des Vorstands zu TOP 8 (Erwerb eigener Aktien)


      Vorstand und Aufsichtsrat haben unter TOP 8 vorgeschlagen, die Verwaltung zu ermächtigen, bis zum 20. Januar 2011 Aktien der Gesellschaft zu erwerben und wieder zu veräußern, deren rechnerischer Anteil am Grundkapital der Gesellschaft 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigen darf.

      Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gehört zum international üblichen Finanzierungsinstrumentarium von Aktiengesellschaften.

      Erwerb und Veräußerung der Aktien werden unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Aktionäre erfolgen. Im Falle des Erwerbs wird dieser Grundsatz dadurch gewahrt, dass der Erwerb nur über die Börse erfolgen darf. Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie den Durchschnitt ihres Eröffnungs- und Schlusskurses im XETRA®-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der fünf Börsentage, die dem Erwerb vorausgehen, um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.

      Die Veräußerung der erworbenen Aktien wird in der Regel ebenfalls über die Börse erfolgen.

      Der Vorstand soll aber darüber hinaus ermächtigt werden, die erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats in anderer Weise als ganz oder teilweise über die Börse zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 10 % unterschreitet. Diese Ermächtigung beschränkt sich – auch bei mehrfacher Ausnutzung – auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Als maßgeblicher Börsenpreis gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der fünf letzten Börsentage vor der Veräußerung der Aktien. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird im Vollzug dieser Maßnahme ausgeschlossen.

      Die Ermächtigung des Vorstands, die erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen einzusetzen, soll die Verwaltung in die Lage versetzen, bei sich bietenden Gelegenheiten schnell und flexibel reagieren zu können und in geeigneten Einzelfällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder andere Vermögensgegenstände gegen Gewährung von Aktien zu erwerben. Die Veräußerer gerade von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sind häufig nicht an einer Geldzahlung interessiert, sondern bestehen auf einer Gegenleistung in Form von Aktien der Gesellschaft.

      Die Verwaltung soll die aufgrund der genannten oder früherer Ermächtigungen erworbenen Aktien auch ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einziehen können.

      Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils darüber berichten, in welchem Umfang er von der Ermächtigung Gebrauch gemacht hat.

      Nach Abwägung aller Umstände ist der Vorstand überzeugt, dass der im Rahmen der Beschlüsse zu TOP 8 vorgesehene Bezugsrechtsausschluss in den beschriebenen Grenzen erforderlich, geeignet und angemessen sowie im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre geboten ist.

      Dieser Bericht zu TOP 8 liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen:

      Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien für die Dauer des 30. Juni 2009 ausgestellt werden.

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 30. Juni 2009 beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Ablauf des 14. Juli 2009 unter folgender Adresse zugehen:


      Diskus Werke AG
      c/o Commerzbank AG
      ZTB M 3.2.4 General Meetings/Proxy Voting
      60261 Frankfurt am Main.

      Stimmrechtsvertretung

      Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen.

      Anträge und Vorschläge von Aktionären

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an die

      Diskus Werke AG
      Vorstandssekretariat
      Gutleutstraße 175
      60327 Frankfurt am Main

      Telefon: 069/240008-0
      Telefax: 069/24000849
      E-Mail: info@diskus-werke.ag



      Frankfurt am Main, im Juni 2009

      Diskus Werke AG

      Der Vorstand
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.09 13:54:00
      Beitrag Nr. 180 ()
      Ich danke dir, Techniker.
      Dann wollen wir mal hoffen. Auch, wenn die Nachrichten gerade wieder verlauteten, dass der Maschinenbau starke Einbrüche hat(te). Die Börse lebt ja aber von der Zukunft.
      Gruß
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.09 13:01:34
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.237.672 von Baldei am 23.05.09 00:11:45Hallo Baldei,

      Diskus Werke: Derzeit ist der Sondermaschinenbau geplättet.
      Diskus sehr abhängig vom Automobilsektor.
      Ob und wann die sich erhohlen, liegt in den Sternen.

      Eine sehr große Liquidität haben die nun nicht unbedingt.

      Produkte sind aber sehr gut, was ich so erfahren konnte.
      Wird ja weltweit vertrieben. Allerdings gibt es auch weltweit Konkurrenz...
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