Logwin - zukünftig mit logarithmischen Kursgewinnen... (Seite 91)
eröffnet am 25.07.05 18:56:52 von
neuester Beitrag 19.04.24 12:40:18 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 49.260.617 von JoffreyBaratheon am 06.03.15 14:30:04Zu Deiner Begründung finde ich nicht das Passende...
Im Jahresabschluss auf Seite 13 unter A. Eigenkapital und Unterpunkt V. Jahresfehlbetrag steht -8.958.818 im Vorjahr ebenfalls -2.712.029
Auch die Summe für 2014 geht nur dann auf, wenn der Fehlbetrag auch in der Tat abgezogen wird......
also muss es doch in der AG ein Fehlbetrag sein.... ansonsten müsste es in der Summe doch addiert und nicht subtrahiert werden ???
Im Jahresabschluss auf Seite 13 unter A. Eigenkapital und Unterpunkt V. Jahresfehlbetrag steht -8.958.818 im Vorjahr ebenfalls -2.712.029
Auch die Summe für 2014 geht nur dann auf, wenn der Fehlbetrag auch in der Tat abgezogen wird......
also muss es doch in der AG ein Fehlbetrag sein.... ansonsten müsste es in der Summe doch addiert und nicht subtrahiert werden ???
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.260.548 von cebulonby am 06.03.15 14:24:19Boing,gerade aus dem Bettchen, deshalb nicht mitbekommen das ich Besitzer von Logwin binMaak1 sieh dich warm an oder gleich shorten
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DGAP-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.04.2015 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
06.03.2015 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
Logwin AG
Grevenmacher
Mitteilung an alle Aktionäre
Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG ('die Gesellschaft')
mitgeteilt, dass eine
Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 08. April 2015 um 10.00 Uhr und eine
Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 08. April 2015, im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung
der Gesellschaft
im Novotel Luxembourg Kirchberg,
6, rue de Fort Niedergruenewald,
L-2226 Luxemburg,
stattfinden wird.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 der Logwin AG
1| Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am
31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr
2| Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember
2014 beendete Geschäftsjahr
3| Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (réviseur d'entreprises)
für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr
4| Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für
das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des
Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr
sowie die Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für
das Jahr 2014 zu genehmigen.
5| Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember 2014 beendete
Geschäftsjahr
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verlust des Geschäftsjahres 2014
von -8.958.817,52 EUR mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
6| Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer
Mandate während des am 31. Dezember 2014 beendeten Geschäftsjahres
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verwaltungsratsmitgliedern für die
Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2014 beendeten
Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen.
7| Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern - Statutarische
Ernennung:
Bestellung von
Herrn Sebastian Esser
Herrn Dr. Michael Kemmer
Herrn Dr. Yves Prussen
Herrn Dr. Antonius Wagner
zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer Mandatsdauer bis zum
Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2016.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Sebastian Esser, Dr.
Michael Kemmer, Dr. Yves Prussen und Dr. Antonius Wagner zu
Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin AG mit einer Mandatsdauer
bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2016 zu
bestellen.
8| Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
KPMG Luxembourg, Société coopérative, mit Sitz in L-1855
Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John F. Kennedy, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
9| Rückkauf eigener Aktien
Der Verwaltungsrat schlägt vor, ihn zu ermächtigen, bis zum
30.September 2017 bis zu 14.625.000 Stück eigene Aktien der
Gesellschaft zu allen rechtlich zulässigen Zwecken für die
Gesellschaft zu erwerben. Dies entspricht rund 10 % des Grundkapitals.
Die Ermächtigung kann in diesem Umfang einmal oder mehrmals, ganz oder
teilweise und zu mehreren rechtlich zulässigen Zwecken ausgeübt
werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Verwaltungsrats (i) über die
Börse oder (ii) im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten
öffentlichen Kaufangebots und zu einem Preis (ohne
Erwerbsnebenkosten), der den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien
der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem (oder in
dessen Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland,
während der letzten 10 Handelstage vor dem Erwerb oder ggf. vor der
Bekanntgabe des öffentlichen Kaufangebots um nicht mehr als 30 %
überschreitet und den rechnerischen Nennwert der Aktie nicht
unterschreitet.
10) Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht exekutiven
Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014 auf insgesamt
120.000,00 EUR festzusetzen.
Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Logwin AG
1) Verlängerung der Genehmigung an den Verwaltungsrat, bis zum 31.
März 2020 das gezeichnete Aktienkapital ganz oder teilweise unter
Berücksichtigung der in der Satzung der Gesellschaft aufgeführten
Bedingungen im Rahmen des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Ermächtigung des Verwaltungsrats
bis zum 31. März 2020 zu verlängern, das gezeichnete Aktienkapital
ganz oder teilweise unter Berücksichtigung der in der Satzung der
Gesellschaft aufgeführten Bedingungen im Rahmen des genehmigten
Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen.
2) Änderung von Artikel 5 (3) der Satzung der Gesellschaft im Einklang
mit dem Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, Artikel 5 (3) der Satzung folgenden
Wortlaut zu geben:
'(3) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 31. März 2020 durch Ausgabe neuer, auf den
Inhaber lautender Aktien ohne Nennwert mit oder ohne Agio ('prime
d'émission') gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals
um sechsundsiebzig Millionen
sechshundertzweiundneunzigtausenddreihundertachtundsiebzig
(76.692.378) Aktien zu erhöhen.
Bei solchen Kapitalerhöhungen besteht kein Bezugsrecht zu Gunsten der
Aktionäre. Falls Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen vorgenommen
werden, gelten die Bestimmungen von Absatz 5.'
Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit
erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden
mit der einfachen Mehrheit der anwesenden und vertretenen Aktionäre
gefasst.
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung muss mindestens die Hälfte
des gezeichneten Aktienkapitals anwesend oder vertreten sein. Die
Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung werden mit einer
Mehrheit von 2/3 der anwesenden oder vertretenen Aktionäre gefasst.
Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft 131.202.165,00 EUR und ist eingeteilt in 146.257.596 auf
den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, wovon 72.695
Stückaktien von der Gesellschaft im Laufe des Geschäftsjahres 2014
erworben wurden. Jede Aktie, die 462.399 von der Gesellschaft
erworbenen Aktien ausgenommen, gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der
Stimmen beträgt somit zum Zeitpunkt der Einberufung 145.795.197. Nach
Kenntnis der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung keine
Aktie, die 462.399 von der Gesellschaft erworbenen Aktien ausgenommen,
vom Stimmrecht ausgeschlossen. Aktionäre, die mindestens fünf Prozent
(5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können nach dem
Luxemburgischen Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung
verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter
Gesellschaften ('Gesetz über Aktionärsrechte') die Aufnahme eines oder
mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlungen verlangen
und haben das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der
Tagesordnungspunkte der Hauptversammlungen einzureichen. Ein
entsprechender schriftlicher Antrag muss der Gesellschaft, zusammen
mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, auf
postalischem oder auf elektronischem Weg an folgende Adresse
mitgeteilt werden:
Logwin AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 289
info@hce.de
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des
Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das
entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 17. März
2015 zuzugehen.
Teilnahmebedingungen
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur
Aktionäre an den Hauptversammlungen teilnehmen und abstimmen, die am
25. März 2015 um Mitternacht (Luxemburger Zeit) ('Luxemburgischer
Stichtag') Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen
hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag
werden bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung
bei den Hauptversammlungen nicht berücksichtigt.
Zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
jeweiligen Hauptversammlung in Textform (z.B. per E-Mail) in
deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet und der
Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 06, 2015 09:10 ET (14:10 GMT)
© 2015 Dow Jones News
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DGAP-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.04.2015 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
06.03.2015 15:10
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Logwin AG
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Mitteilung an alle Aktionäre
Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG ('die Gesellschaft')
mitgeteilt, dass eine
Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 08. April 2015 um 10.00 Uhr und eine
Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 08. April 2015, im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung
der Gesellschaft
im Novotel Luxembourg Kirchberg,
6, rue de Fort Niedergruenewald,
L-2226 Luxemburg,
stattfinden wird.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 der Logwin AG
1| Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am
31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr
2| Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember
2014 beendete Geschäftsjahr
3| Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (réviseur d'entreprises)
für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr
4| Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für
das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des
Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr
sowie die Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für
das Jahr 2014 zu genehmigen.
5| Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember 2014 beendete
Geschäftsjahr
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verlust des Geschäftsjahres 2014
von -8.958.817,52 EUR mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
6| Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer
Mandate während des am 31. Dezember 2014 beendeten Geschäftsjahres
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verwaltungsratsmitgliedern für die
Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2014 beendeten
Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen.
7| Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern - Statutarische
Ernennung:
Bestellung von
Herrn Sebastian Esser
Herrn Dr. Michael Kemmer
Herrn Dr. Yves Prussen
Herrn Dr. Antonius Wagner
zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer Mandatsdauer bis zum
Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2016.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Sebastian Esser, Dr.
Michael Kemmer, Dr. Yves Prussen und Dr. Antonius Wagner zu
Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin AG mit einer Mandatsdauer
bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2016 zu
bestellen.
8| Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
KPMG Luxembourg, Société coopérative, mit Sitz in L-1855
Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John F. Kennedy, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
9| Rückkauf eigener Aktien
Der Verwaltungsrat schlägt vor, ihn zu ermächtigen, bis zum
30.September 2017 bis zu 14.625.000 Stück eigene Aktien der
Gesellschaft zu allen rechtlich zulässigen Zwecken für die
Gesellschaft zu erwerben. Dies entspricht rund 10 % des Grundkapitals.
Die Ermächtigung kann in diesem Umfang einmal oder mehrmals, ganz oder
teilweise und zu mehreren rechtlich zulässigen Zwecken ausgeübt
werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Verwaltungsrats (i) über die
Börse oder (ii) im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten
öffentlichen Kaufangebots und zu einem Preis (ohne
Erwerbsnebenkosten), der den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien
der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem (oder in
dessen Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland,
während der letzten 10 Handelstage vor dem Erwerb oder ggf. vor der
Bekanntgabe des öffentlichen Kaufangebots um nicht mehr als 30 %
überschreitet und den rechnerischen Nennwert der Aktie nicht
unterschreitet.
10) Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht exekutiven
Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014 auf insgesamt
120.000,00 EUR festzusetzen.
Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Logwin AG
1) Verlängerung der Genehmigung an den Verwaltungsrat, bis zum 31.
März 2020 das gezeichnete Aktienkapital ganz oder teilweise unter
Berücksichtigung der in der Satzung der Gesellschaft aufgeführten
Bedingungen im Rahmen des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Ermächtigung des Verwaltungsrats
bis zum 31. März 2020 zu verlängern, das gezeichnete Aktienkapital
ganz oder teilweise unter Berücksichtigung der in der Satzung der
Gesellschaft aufgeführten Bedingungen im Rahmen des genehmigten
Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen.
2) Änderung von Artikel 5 (3) der Satzung der Gesellschaft im Einklang
mit dem Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, Artikel 5 (3) der Satzung folgenden
Wortlaut zu geben:
'(3) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 31. März 2020 durch Ausgabe neuer, auf den
Inhaber lautender Aktien ohne Nennwert mit oder ohne Agio ('prime
d'émission') gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals
um sechsundsiebzig Millionen
sechshundertzweiundneunzigtausenddreihundertachtundsiebzig
(76.692.378) Aktien zu erhöhen.
Bei solchen Kapitalerhöhungen besteht kein Bezugsrecht zu Gunsten der
Aktionäre. Falls Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen vorgenommen
werden, gelten die Bestimmungen von Absatz 5.'
Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit
erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden
mit der einfachen Mehrheit der anwesenden und vertretenen Aktionäre
gefasst.
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung muss mindestens die Hälfte
des gezeichneten Aktienkapitals anwesend oder vertreten sein. Die
Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung werden mit einer
Mehrheit von 2/3 der anwesenden oder vertretenen Aktionäre gefasst.
Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft 131.202.165,00 EUR und ist eingeteilt in 146.257.596 auf
den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, wovon 72.695
Stückaktien von der Gesellschaft im Laufe des Geschäftsjahres 2014
erworben wurden. Jede Aktie, die 462.399 von der Gesellschaft
erworbenen Aktien ausgenommen, gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der
Stimmen beträgt somit zum Zeitpunkt der Einberufung 145.795.197. Nach
Kenntnis der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung keine
Aktie, die 462.399 von der Gesellschaft erworbenen Aktien ausgenommen,
vom Stimmrecht ausgeschlossen. Aktionäre, die mindestens fünf Prozent
(5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können nach dem
Luxemburgischen Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung
verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter
Gesellschaften ('Gesetz über Aktionärsrechte') die Aufnahme eines oder
mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlungen verlangen
und haben das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der
Tagesordnungspunkte der Hauptversammlungen einzureichen. Ein
entsprechender schriftlicher Antrag muss der Gesellschaft, zusammen
mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, auf
postalischem oder auf elektronischem Weg an folgende Adresse
mitgeteilt werden:
Logwin AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 289
info@hce.de
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des
Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das
entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 17. März
2015 zuzugehen.
Teilnahmebedingungen
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur
Aktionäre an den Hauptversammlungen teilnehmen und abstimmen, die am
25. März 2015 um Mitternacht (Luxemburger Zeit) ('Luxemburgischer
Stichtag') Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen
hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag
werden bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung
bei den Hauptversammlungen nicht berücksichtigt.
Zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
jeweiligen Hauptversammlung in Textform (z.B. per E-Mail) in
deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet und der
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March 06, 2015 09:10 ET (14:10 GMT)
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Kann mir bitte mal jmd. helfen .... ich steh' grad irgendwie auf dem Schlauch!!!
Bislang waren wir doch davon ausgegangen, dass logwin einen Gewinn von 0,09 Euro/Aktie in 2014 erwirtschaftet hat...
Das ist auch so im Konzernabschluss nachzulesen...
Jetzt lese ich im Jahresabschluss der AG von einem Fehlbetrag von rd. 9 Mio Euro... der -zum Ausgleich - gegen die Kapitalrücklage verrechnet wird....
dann wird auf AG-Ebene immer noch kein Gewinn ausgewiesen, so dass auch keine Dividende gezahlt werden kann.... selbst wenn SQ wollte...
Was ist das für ein Spiel??
ich steh' auf dem Schlauch!!
Wer hilft??
Bislang waren wir doch davon ausgegangen, dass logwin einen Gewinn von 0,09 Euro/Aktie in 2014 erwirtschaftet hat...
Das ist auch so im Konzernabschluss nachzulesen...
Jetzt lese ich im Jahresabschluss der AG von einem Fehlbetrag von rd. 9 Mio Euro... der -zum Ausgleich - gegen die Kapitalrücklage verrechnet wird....
dann wird auf AG-Ebene immer noch kein Gewinn ausgewiesen, so dass auch keine Dividende gezahlt werden kann.... selbst wenn SQ wollte...
Was ist das für ein Spiel??
ich steh' auf dem Schlauch!!
Wer hilft??
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.259.795 von Discovery2010 am 06.03.15 13:21:13
1. Die Aktie hat einen Anstieg von 50% hinter sich. Insofern ist eine Konsolidierung normal.
2. Die "herrschende Meinung" in der Aktie gibt es nicht. Ich bin auch Aktionär, sehe aber die angeblich deutliche Unterbewertung nicht mehr. Logwin ist in einen konjunktursensiblen Geschäft tätig, ob das Ergebnis dieses Jahr wirklich gesteigert werden kann, ist alles andere als sicher.
Zitat von Discovery2010: Unter Zugrundelegung des bekanntgegebenen guten Jahresergebnisses 2014, der von der Gesellschaft angestrebten weiteren Verbesserung des Konzernergebnisses und des laufenden Aktienrückkauf-Programms finde ich den Handelsumfang ziemlich bescheiden und die Kursentwicklung mehr als enttäuschend.
Anscheinend besteht kaum oder nur geringes Interesse der Anleger an dem Wert, auch wenn unser Freund luckylost 1.000 EURO darauf verwettet, "daß es kein schuldenfreies Unternehmen mit ca. 50 Mio EURO Nettoliquidität, Milliardenumsatz, profitabel und prognostizierter Gewinnsteigerung gibt, das an der Börse niedriger bewertet ist."
Nur, was nutzt uns diese Tatsache, wenn sich offensichtlich weder in der Vergangenheit noch jetzt bei den aktuellen guten Zahlen und positiven Aussichten kaum jemand für die Aktie interessiert, selbst wenn sie nach herrschender Meinung deutlich unterbewertet ist ?
Hat irgend jemand eine Erklärung für diese Situation ? Welche Rolle spielt beim Desinteresse potenzieller Anleger der übermächtige Mehrheitsaktionär (Fa. DELTON resp. St.Q.) ?
Mehr als 6 Jahre (!!) hat das Papier bei ca. 1,00 EURO (genauer zwischen ca. 0,60 und 1,20 EURO) verharrt. Ein Wahnsinn ohne gleichen und für die Anleger ein Desaster. Ich kann für alle Investierten nur hoffen, daß wir jetzt nicht jahrelang bei einem Kurs zwischen 1,40 und 1,50 EURO herumdümpeln. Für unmöglich halte ich das nicht - aber das wäre dann wirklich der echte HORROR !!
Ich kenne nicht die vielfachen Möglichkeiten eines Mehrheitsaktionärs, den Kurs einer Aktie zu beeinflussen und/oder zu bestimmen. Ich weiß aber sehr wohl, daß er bei seinen Entscheidungen durchaus auch eine gewisse Verantwortung für die Kleinaktionäre hat, denen er getrost etwas mehr zukommen lassen sollte, als ihnen nur die Luft zum Atmen zu lassen. Ich weiß, dies ist ein frommer Wunsch, rechtlich nicht greifbar aber moralisch umso fundierter !
1. Die Aktie hat einen Anstieg von 50% hinter sich. Insofern ist eine Konsolidierung normal.
2. Die "herrschende Meinung" in der Aktie gibt es nicht. Ich bin auch Aktionär, sehe aber die angeblich deutliche Unterbewertung nicht mehr. Logwin ist in einen konjunktursensiblen Geschäft tätig, ob das Ergebnis dieses Jahr wirklich gesteigert werden kann, ist alles andere als sicher.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.259.948 von pg9 am 06.03.15 13:33:42Wo habe ich behauptet, daß man durch Mitleid und Nächstenliebe reich wird ? Das hast du dir wohl zusammengesponnen.
Im übrigen kannst du deine gutgemeinten Belehrungen behalten. Ich habe insoweit definitiv keinen Bedarf.
Im übrigen kannst du deine gutgemeinten Belehrungen behalten. Ich habe insoweit definitiv keinen Bedarf.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.259.948 von pg9 am 06.03.15 13:33:42Meine natürlich "Mitleid"
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.259.795 von Discovery2010 am 06.03.15 13:21:13Reich wird man nicht durch Mitleit und Nächstenliebe.
Ein Fallen des Aktienkurses kommt nur vor wenn keiner ein Angebot (nach unten) reinlegt und der Verkäufer auch als alleinger Käufer Auftritt.
Schon mal die Einladung zur Hauptversammlung gelesen ?
Rückkaufprogramm und Kapitalerhöung.
Ein Fallen des Aktienkurses kommt nur vor wenn keiner ein Angebot (nach unten) reinlegt und der Verkäufer auch als alleinger Käufer Auftritt.
Schon mal die Einladung zur Hauptversammlung gelesen ?
Rückkaufprogramm und Kapitalerhöung.
Unter Zugrundelegung des bekanntgegebenen guten Jahresergebnisses 2014, der von der Gesellschaft angestrebten weiteren Verbesserung des Konzernergebnisses und des laufenden Aktienrückkauf-Programms finde ich den Handelsumfang ziemlich bescheiden und die Kursentwicklung mehr als enttäuschend.
Anscheinend besteht kaum oder nur geringes Interesse der Anleger an dem Wert, auch wenn unser Freund luckylost 1.000 EURO darauf verwettet, "daß es kein schuldenfreies Unternehmen mit ca. 50 Mio EURO Nettoliquidität, Milliardenumsatz, profitabel und prognostizierter Gewinnsteigerung gibt, das an der Börse niedriger bewertet ist."
Nur, was nutzt uns diese Tatsache, wenn sich offensichtlich weder in der Vergangenheit noch jetzt bei den aktuellen guten Zahlen und positiven Aussichten kaum jemand für die Aktie interessiert, selbst wenn sie nach herrschender Meinung deutlich unterbewertet ist ?
Hat irgend jemand eine Erklärung für diese Situation ? Welche Rolle spielt beim Desinteresse potenzieller Anleger der übermächtige Mehrheitsaktionär (Fa. DELTON resp. St.Q.) ?
Mehr als 6 Jahre (!!) hat das Papier bei ca. 1,00 EURO (genauer zwischen ca. 0,60 und 1,20 EURO) verharrt. Ein Wahnsinn ohne gleichen und für die Anleger ein Desaster. Ich kann für alle Investierten nur hoffen, daß wir jetzt nicht jahrelang bei einem Kurs zwischen 1,40 und 1,50 EURO herumdümpeln. Für unmöglich halte ich das nicht - aber das wäre dann wirklich der echte HORROR !!
Ich kenne nicht die vielfachen Möglichkeiten eines Mehrheitsaktionärs, den Kurs einer Aktie zu beeinflussen und/oder zu bestimmen. Ich weiß aber sehr wohl, daß er bei seinen Entscheidungen durchaus auch eine gewisse Verantwortung für die Kleinaktionäre hat, denen er getrost etwas mehr zukommen lassen sollte, als ihnen nur die Luft zum Atmen zu lassen. Ich weiß, dies ist ein frommer Wunsch, rechtlich nicht greifbar aber moralisch umso fundierter !
Anscheinend besteht kaum oder nur geringes Interesse der Anleger an dem Wert, auch wenn unser Freund luckylost 1.000 EURO darauf verwettet, "daß es kein schuldenfreies Unternehmen mit ca. 50 Mio EURO Nettoliquidität, Milliardenumsatz, profitabel und prognostizierter Gewinnsteigerung gibt, das an der Börse niedriger bewertet ist."
Nur, was nutzt uns diese Tatsache, wenn sich offensichtlich weder in der Vergangenheit noch jetzt bei den aktuellen guten Zahlen und positiven Aussichten kaum jemand für die Aktie interessiert, selbst wenn sie nach herrschender Meinung deutlich unterbewertet ist ?
Hat irgend jemand eine Erklärung für diese Situation ? Welche Rolle spielt beim Desinteresse potenzieller Anleger der übermächtige Mehrheitsaktionär (Fa. DELTON resp. St.Q.) ?
Mehr als 6 Jahre (!!) hat das Papier bei ca. 1,00 EURO (genauer zwischen ca. 0,60 und 1,20 EURO) verharrt. Ein Wahnsinn ohne gleichen und für die Anleger ein Desaster. Ich kann für alle Investierten nur hoffen, daß wir jetzt nicht jahrelang bei einem Kurs zwischen 1,40 und 1,50 EURO herumdümpeln. Für unmöglich halte ich das nicht - aber das wäre dann wirklich der echte HORROR !!
Ich kenne nicht die vielfachen Möglichkeiten eines Mehrheitsaktionärs, den Kurs einer Aktie zu beeinflussen und/oder zu bestimmen. Ich weiß aber sehr wohl, daß er bei seinen Entscheidungen durchaus auch eine gewisse Verantwortung für die Kleinaktionäre hat, denen er getrost etwas mehr zukommen lassen sollte, als ihnen nur die Luft zum Atmen zu lassen. Ich weiß, dies ist ein frommer Wunsch, rechtlich nicht greifbar aber moralisch umso fundierter !
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