Aixtron - Die Perle im Technologiebereich - Älteste Beiträge zuerst (Seite 4520)
eröffnet am 14.07.04 15:26:35 von
neuester Beitrag 26.04.24 08:32:08 von
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25.04.24 · wallstreetONLINE Redaktion |
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Antwort auf Beitrag Nr.: 53.830.241 von Kalchas am 05.12.16 14:38:40Bleibt abzuwarten, ob das den Chinesen immer noch soviel wert ist. Immerhin geht die 2015 erworbene OLED-Technologie, auf die hier ja auch viele gesetzt haben nicht mit.
.. vorausgesetzt Gabriel genehmigt den Verkauf.
.. vorausgesetzt Gabriel genehmigt den Verkauf.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.830.241 von Kalchas am 05.12.16 14:38:40Ich kann helfen und behalte meine paar Stücke
Grand Chip Investment GmbH
Frankfurt am Main
Bekanntmachung über den Ausfall einer Angebotsbedingung und das Erlöschen des Übernahmeangebots
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MAßGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE.
Die Grand Chip Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, ("Bieterin") hat am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, ("AIXTRON") zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON (zusammen die "AIXTRON-Aktien"), einschließlich aller durch AIXTRON American Depositary Shares ("ADSs") repräsentierter AIXTRON-Aktien, gegen Zahlung einer Angebotsgegenleistung von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter AIXTRON-Aktie veröffentlicht. Am 6. Oktober 2016 hat die Bieterin das Übernahmeangebot im Hinblick auf die in Ziffer 4.2.1 der Angebotsunterlage gesetzte Mindestannahmeschwelle durch Veröffentlichung einer Änderung des Übernahmeangebots ("Änderung") geändert.
Aufgrund der Änderung endete die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots am 21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten.
Gemäß der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge unter den in Ziffer 4.2 aufgeführten aufschiebenden Bedingungen ("Angebotsbedingungen"), soweit die Bieterin nicht wirksam auf diese verzichtet hat.
Nach Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage muss in Bezug auf die Transaktion eine "CFIUS-Genehmigung" (wie in der Angebotsunterlage definiert) erteilt werden.
In diesem Zusammenhang hat die Bieterin zuvor mitgeteilt, dass das Committee on Foreign Investment in the United States ("CFIUS") das geplante Übernahmeangebot an den Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Entscheidung unter dem Exon-Florio Amendment zu dem Defense Production Act of 1950, wie geändert, ("Exon-Florio") abgegeben hat, mit der Empfehlung, Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung des geplanten Übernahmeangebots zu treffen. Nach Exon-Florio musste der Präsident der Vereinigten Staaten seine Entscheidung, ob er die geplante Transaktion blockiert oder freigibt, bis spätestens Mitternacht des 2. Dezember 2016 (New Yorker Zeit) treffen. In diesem Fall wäre die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage nur erfüllt, wenn "entweder (1) der Zeitraum gemäß Exon-Florio, in dem der Präsident der Vereinigten Staaten seine Entscheidung bekannt geben kann, Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu ergreifen, abgelaufen ist, ohne dass eine solche Maßnahme angekündigt oder getroffen wurde, oder (2) der Präsident der Vereinigten Staaten eine Entscheidung bekannt gegeben hat, keine Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu treffen."
Am 2. Dezember 2016 hat der Präsident der Vereinigten Staaten einen Erlass mit dem Titel "Presidential Order -- Regarding the Proposed Acquisition of a Controlling Interest in Aixtron SE by Grand Chip Investment GMBH" (der "Erlass") verfügt. In dem Erlass hat der Präsident unter Anderem den geplanten Erwerb des U.S. Geschäfts von AIXTRON durch die Bieterin, ob direkt oder indirekt, verboten und sich das Recht vorbehalten, weitere Erlasse bezüglich, unter Anderem, der Bieterin und AIXTRON zu verfügen. Somit hat der Präsident der Vereinigten Staaten nicht eine Entscheidung bekannt gegeben, keine Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu treffen. Daher kann die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage nicht mehr erfüllt werden. Folglich ist die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage ausgefallen.
Gemäß Ziffer 4.5 der Angebotsunterlage ist das Übernahmeangebot damit erloschen und alle Verträge, die auf der Annahme des Übernahmeangebots basieren, werden nicht wirksam. Für detaillierte Informationen hinsichtlich der Rückabwicklung in diesen Fällen siehe Ziffern 11.1.10 und 11.2.10 der Angebotsunterlage.
Die Rückbuchung der AIXTRON-Aktien, für die das Übernahmeangebot angenommen wurde, in die ursprüngliche ISIN DE000A0WMPJ6 wird voraussichtlich am 13. Dezember 2016 erfolgen. Nach der Umbuchung werden die AIXTRON-Aktien wieder unter ihrer ursprünglichen ISIN DE000A0WMPJ6 gehandelt. Mit Ablauf der regulären Börsenhandelszeiten der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. Dezember 2016 wird der Börsenhandel mit den zum Verkauf eingereichten AIXTRON-Aktien (ISIN DE000A2BPYT0) eingestellt.
AIXTRON ADSs werden so schnell wie möglich kostenlos an die Inhaber von AIXTRON ADSs zurückgegeben.
Frankfurt am Main, 8. Dezember 2016
Grand Chip Investment GmbH
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.grandchip-aixtron.com
im Internet am: 08.12.2016.
Frankfurt am Main, den 8. Dezember 2016
Frankfurt am Main
Bekanntmachung über den Ausfall einer Angebotsbedingung und das Erlöschen des Übernahmeangebots
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MAßGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE.
Die Grand Chip Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, ("Bieterin") hat am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, ("AIXTRON") zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON (zusammen die "AIXTRON-Aktien"), einschließlich aller durch AIXTRON American Depositary Shares ("ADSs") repräsentierter AIXTRON-Aktien, gegen Zahlung einer Angebotsgegenleistung von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter AIXTRON-Aktie veröffentlicht. Am 6. Oktober 2016 hat die Bieterin das Übernahmeangebot im Hinblick auf die in Ziffer 4.2.1 der Angebotsunterlage gesetzte Mindestannahmeschwelle durch Veröffentlichung einer Änderung des Übernahmeangebots ("Änderung") geändert.
Aufgrund der Änderung endete die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots am 21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten.
Gemäß der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge unter den in Ziffer 4.2 aufgeführten aufschiebenden Bedingungen ("Angebotsbedingungen"), soweit die Bieterin nicht wirksam auf diese verzichtet hat.
Nach Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage muss in Bezug auf die Transaktion eine "CFIUS-Genehmigung" (wie in der Angebotsunterlage definiert) erteilt werden.
In diesem Zusammenhang hat die Bieterin zuvor mitgeteilt, dass das Committee on Foreign Investment in the United States ("CFIUS") das geplante Übernahmeangebot an den Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Entscheidung unter dem Exon-Florio Amendment zu dem Defense Production Act of 1950, wie geändert, ("Exon-Florio") abgegeben hat, mit der Empfehlung, Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung des geplanten Übernahmeangebots zu treffen. Nach Exon-Florio musste der Präsident der Vereinigten Staaten seine Entscheidung, ob er die geplante Transaktion blockiert oder freigibt, bis spätestens Mitternacht des 2. Dezember 2016 (New Yorker Zeit) treffen. In diesem Fall wäre die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage nur erfüllt, wenn "entweder (1) der Zeitraum gemäß Exon-Florio, in dem der Präsident der Vereinigten Staaten seine Entscheidung bekannt geben kann, Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu ergreifen, abgelaufen ist, ohne dass eine solche Maßnahme angekündigt oder getroffen wurde, oder (2) der Präsident der Vereinigten Staaten eine Entscheidung bekannt gegeben hat, keine Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu treffen."
Am 2. Dezember 2016 hat der Präsident der Vereinigten Staaten einen Erlass mit dem Titel "Presidential Order -- Regarding the Proposed Acquisition of a Controlling Interest in Aixtron SE by Grand Chip Investment GMBH" (der "Erlass") verfügt. In dem Erlass hat der Präsident unter Anderem den geplanten Erwerb des U.S. Geschäfts von AIXTRON durch die Bieterin, ob direkt oder indirekt, verboten und sich das Recht vorbehalten, weitere Erlasse bezüglich, unter Anderem, der Bieterin und AIXTRON zu verfügen. Somit hat der Präsident der Vereinigten Staaten nicht eine Entscheidung bekannt gegeben, keine Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu treffen. Daher kann die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage nicht mehr erfüllt werden. Folglich ist die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage ausgefallen.
Gemäß Ziffer 4.5 der Angebotsunterlage ist das Übernahmeangebot damit erloschen und alle Verträge, die auf der Annahme des Übernahmeangebots basieren, werden nicht wirksam. Für detaillierte Informationen hinsichtlich der Rückabwicklung in diesen Fällen siehe Ziffern 11.1.10 und 11.2.10 der Angebotsunterlage.
Die Rückbuchung der AIXTRON-Aktien, für die das Übernahmeangebot angenommen wurde, in die ursprüngliche ISIN DE000A0WMPJ6 wird voraussichtlich am 13. Dezember 2016 erfolgen. Nach der Umbuchung werden die AIXTRON-Aktien wieder unter ihrer ursprünglichen ISIN DE000A0WMPJ6 gehandelt. Mit Ablauf der regulären Börsenhandelszeiten der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. Dezember 2016 wird der Börsenhandel mit den zum Verkauf eingereichten AIXTRON-Aktien (ISIN DE000A2BPYT0) eingestellt.
AIXTRON ADSs werden so schnell wie möglich kostenlos an die Inhaber von AIXTRON ADSs zurückgegeben.
Frankfurt am Main, 8. Dezember 2016
Grand Chip Investment GmbH
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.grandchip-aixtron.com
im Internet am: 08.12.2016.
Frankfurt am Main, den 8. Dezember 2016
Die Übernahme des deutschen Spezialmaschinenbauers Aixtron durch
chinesische Investoren ist geplatzt.
http://www.handelsblatt.com/impressum/nutzungshinweise/block…
chinesische Investoren ist geplatzt.
http://www.handelsblatt.com/impressum/nutzungshinweise/block…
Tja
was nun Herr Goetzeler Der angebliche Rettungsanker ist abgerissen. Bedeutet das jetzt wieder mehr zu arbeiten für das Jahresgehalt und Aixtron fundamental endlich mal auf eigene stabile Füße zu stellen und diese fruchtlosen Experimente einzustellen, die bisher nur Geld verbrannt haben.
Man sollte dem Herrn evtl. mal mitteilen, dass das LED-Geschäft in der Form ausgelutscht ist und wir in 2016 / 2017 leben mit neuen Anforderungen aus dem Markt und von Kunden, die man möglichst schnell und innovativ bedienen sollte. Die Quellen für solche Gelder / Zuschüsse, sind doch mehr als bekannt für die F&E. Nur,- bitte nichts mehr in die LED-Leiche ( R6 ) stecken Herr Goetzeler
Aixtron lebt noch
Lumentum bestellt erneut mehrere MOCVD-Anlagen vom Typ AIX 2800G4-TMAIXTRONs langjähriger Planetentechnologie-Kunde konzentriert sich auf zahlreiche, zukunftsorientierte
Optoelektronik- und Laser-Anwendungen
Herzogenrath, 15. Dezember 2016 – AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass die U.S.-amerikanische Lumentum Holdings, Inc., ein führender Hersteller photonischer Halbleiterbauelemente für Kommunikations-, Industrie- und Endverbraucher-Anwendungen, erneut einen Auftrag über mehrere Anlagen des Typs AIX 2800G4-TM zur Herstellung von Bauelementen für verschiedene Optoelektronik- und Laser-Anwendungen erteilt hat.
Lumentums Executive Vice President und Chief Operating Officer, Vince Retort, sagt: „Wir haben eine langjährige Geschäftsbeziehung mit AIXTRON, die nicht zuletzt von einer hervorragenden und reaktionsschnellen Unterstützung des örtlichen Support-Teams gekennzeichnet ist. Nach der erfolgreichen Qualifizierung der ersten AIX 2800G4-TM Anlage haben wir uns entschieden, unsere Produktionskapazitäten mit zusätzlichen Anlagen von AIXTRON auszuweiten. Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit mit AIXTRON.“
„Unsere Anlage vom Typ AIX 2800G4-TM unterstützt den technologischen Ansatz von Lumentum durch seine exzellente Homogenitätskontrolle der Wafer-Oberfläche, einzigartige und fortschrittliche Funktionen für die Temperaturkontrolle von Wafer zu Wafer wie AUTOSAT sowie einen niedrigen Verbrauch von Ausgangsmaterialien. Darüber hinaus bietet diese hoch-effiziente und flexible Anlage verschiedene Wafer-Konfigurationen von 2- bis 6-Zoll“, erklärt Dr. Bernd Schulte, Executive Vice President and Chief Operating Officer der AIXTRON SE.
Quelle: PR-Aixtron von soeben
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.895.578 von WAlexandro am 15.12.16 15:29:26
Die neue Chipgeneration sorgt dafür, dass sich die Speicherkapazität z.B. in Mobiltelefonen weiter erhöht. Zudem werde nun eine neue Technologie, schon bei den Kunden, getestet, bei der Röntgen- und nicht mehr Laserstrahlen die Chips beleuchten. Die Technologie sei aber noch nicht ganz fertig für die Massenproduktion.
Auch der Halbleitermarkt ziehe inzwischen wieder an, und die Kunden investierten kräftig."
Ob da Aixtron noch mit kommt?
Ob da Aixtron mithalten kann?
"Das knifflige Halbleitergeschäft, nach Problemen in der Vergangenheit, ist nun über den Berg. Zeiss stellt Apparate für die Halbleiterbranche her womit Mikrochips produziert werden. Die Arbeit an der neuen Fertigungstechnologie ist zwar schwierig und hochkomplex, wir stehen vor einer Revolution. Die neue Chipgeneration sorgt dafür, dass sich die Speicherkapazität z.B. in Mobiltelefonen weiter erhöht. Zudem werde nun eine neue Technologie, schon bei den Kunden, getestet, bei der Röntgen- und nicht mehr Laserstrahlen die Chips beleuchten. Die Technologie sei aber noch nicht ganz fertig für die Massenproduktion.
Auch der Halbleitermarkt ziehe inzwischen wieder an, und die Kunden investierten kräftig."
Ob da Aixtron noch mit kommt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.903.498 von Erdman am 16.12.16 16:55:43
Aber,- wie schon lange, läuft AIXTRON den Anderen immer hinterher mit wirklichen Innovationen, die verkaufs- und marktfähig sind. Die Anderen sind meist immer eine Nase voraus, weil der Aixtron Vorstand weiter an den LED-Maschinen lieber basteln lässt, bzw. darin massiv investiert hat(te).
Aixtron lässt sich durchgehend die Butter vom Brot nehmen
und genau
derartige " Meldungen " sollte man von AIXTRON erwarten können, dass da mal was aus deren F&E kommt als Pionier in der Branche und mit extremen Fördergeldern.Aber,- wie schon lange, läuft AIXTRON den Anderen immer hinterher mit wirklichen Innovationen, die verkaufs- und marktfähig sind. Die Anderen sind meist immer eine Nase voraus, weil der Aixtron Vorstand weiter an den LED-Maschinen lieber basteln lässt, bzw. darin massiv investiert hat(te).
Aixtron lässt sich durchgehend die Butter vom Brot nehmen
gibt es hier einen echten Kenner der Aixtron Technologien oder gar jemand der beruflich mit Produkten von Aixtron oder der Konkurrenz zu tun hat ? Wer sind die aussichtsreichsten Anbieter von OLED Produktionssystemen ?
from the last CC on OLED: warning signal ?
"Q- David Mulholland - UBS Securities - Analyst
Just following up on that because there's obviously a lot of investment going on currently into building capacity for OLED. So are you too late for that and you're looking for the early adoption applications or how do you see the market evolving?
A-Martin Goetzeler
For the investments which are currently being made, orders are already placed. This investment wave is therefore too early for us. But we have a clear view on what the future investments will be and that's what we are looking into as a timeline for this qualification currently
"Q- David Mulholland - UBS Securities - Analyst
Just following up on that because there's obviously a lot of investment going on currently into building capacity for OLED. So are you too late for that and you're looking for the early adoption applications or how do you see the market evolving?
A-Martin Goetzeler
For the investments which are currently being made, orders are already placed. This investment wave is therefore too early for us. But we have a clear view on what the future investments will be and that's what we are looking into as a timeline for this qualification currently
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