Porsche - jetzt kaufen bei 608 € (Seite 6290)
eröffnet am 26.10.05 19:38:57 von
neuester Beitrag 24.04.24 08:09:12 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 34.179.782 von Heavytrade am 27.05.08 15:08:40
Na, der Entscheidung des EUGH sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen! Entweder sind wir Europa oder Deutschland mit einer großen Mauer als Abschottung! Wo wir doch anscheinend so tolle europäische Vorreiter sind!
Na, der Entscheidung des EUGH sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen! Entweder sind wir Europa oder Deutschland mit einer großen Mauer als Abschottung! Wo wir doch anscheinend so tolle europäische Vorreiter sind!
Brüssel droht Berlin mit neuer Klage zu VW-Gesetz
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Nach der Neufassung des VW-Gesetzes hat die EU- Kommission
der Bundesregierung mit einer neuen Klage vor dem höchsten EU-Gericht gedroht.
'Falls das Gesetz so bleibt wie es ist, haben wir keine andere Wahl, als wieder
vor Gericht zu gehen', sagte der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie
McCreevy am Dienstag in Brüssel. Die Kommission werde zunächst die endgültige
Fassung des Gesetzes abwarten und dann unverzüglich handeln. 'Die Kommission
pocht darauf, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum VW-Gesetz
eingehalten wird.' Der EuGH hatte 2007 den gesetzlichen Sonderschutz vor
Übernahmen in Wolfsburg gekippt und sich ausdrücklich gegen die niedrige
Sperrminorität von 20 Prozent bei dem Autobauer gewandt./cb/DP/zb
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Nach der Neufassung des VW-Gesetzes hat die EU- Kommission
der Bundesregierung mit einer neuen Klage vor dem höchsten EU-Gericht gedroht.
'Falls das Gesetz so bleibt wie es ist, haben wir keine andere Wahl, als wieder
vor Gericht zu gehen', sagte der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie
McCreevy am Dienstag in Brüssel. Die Kommission werde zunächst die endgültige
Fassung des Gesetzes abwarten und dann unverzüglich handeln. 'Die Kommission
pocht darauf, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum VW-Gesetz
eingehalten wird.' Der EuGH hatte 2007 den gesetzlichen Sonderschutz vor
Übernahmen in Wolfsburg gekippt und sich ausdrücklich gegen die niedrige
Sperrminorität von 20 Prozent bei dem Autobauer gewandt./cb/DP/zb
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.172.447 von keinGeldmehr am 26.05.08 15:51:59du hast sie ja nicht mehr alle
( ist nicht böse gemeint)
ein steigender Aktienkurs ist doch nicht alles!
die Gier der Aktionäre !
denk auch mal an die Leute die dort arbeiten
( ist nicht böse gemeint)
ein steigender Aktienkurs ist doch nicht alles!
die Gier der Aktionäre !
denk auch mal an die Leute die dort arbeiten
Bundesregierung beschließt Novelle des VW-Gesetzes
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VW-Gesetzes beschlossen.
„Die gute Nachricht für alle Beschäftigten: Über die Einrichtung oder Verlegung von Produktionsstätten von VW wird auch in Zukunft in Deutschland entschieden und das wie bisher nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Das ist ein positives Signal für Niedersachsen und den Standort Deutschland insgesamt. Wir wollen das bewährte VW-Gesetz so weit wie möglich erhalten und deshalb nur die Vorschriften aufheben, die in Luxemburg für europarechtswidrig erklärt wurden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Herbst letzten Jahres festgestellt, dass einzelne Bestimmungen des geltenden VW-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen. Diese Entscheidung muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Die Regelungen, die nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem EuGH waren, sollen nicht geändert werden. Das gilt insbesondere für § 4 Abs. 2 VW-Gesetz. Danach bedarf die Errichtung oder Verlegung von Produktionsstätten der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat entscheidet mit der Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder. Da der Aufsichtsrat bei VW zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern besetzt ist, können Entscheidungen über die Produktionsstätten auch in Zukunft nicht gegen Stimmen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getroffen werden.
Zu den Änderungen im Einzelnen:
Gegenstand des Verfahrens vor dem EuGH gegen Deutschland war nicht das VW-Gesetz insgesamt, sondern nur die Regelungen über Entsendungsrechte, Stimmrechtsbeschränkung und das erhöhte Mehrheitserfordernis. Der EuGH hat am 23. Oktober 2007 entschieden, dass zwei Regelungen des VW-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen:
Das Zusammenspiel von Höchststimmrechten und Mehrheitserfordernis: In dem Gesetz ist ein Höchststimmrecht verankert, wonach kein Aktionär in der Hauptversammlung mehr als 20 Prozent der Stimmen ausüben kann – unabhängig davon, wie viele Anteile an dem Unternehmen er hält (§ 2 Abs. 1 VW-Gesetz). Außerdem sieht das VW-Gesetz vor, dass die Hauptversammlung bei bedeutsamen Entscheidungen mit einer Mehrheit von 80 % Prozent plus einer Aktie beschließen muss, d.h. wer über 20 Prozent der Stimmen verfügt, hat eine Sperrminorität (§ 4 Abs. 3 VW-Gesetz). Der EuGH hat entschieden, dass diese Kombination mit der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit nicht vereinbar ist.
Lösung: Mit der Novelle soll die Beschränkung des Stimmrechts aufgehoben werden, die durch das Höchststimmrecht von 20 Prozent begründet wird. Künftig wird es das vom EuGH beanstandete Zusammenspiel aus Höchststimmrechten und Mehrheitserfordernis also nicht mehr geben. Es bleibt aber dabei, dass bedeutsame Entscheidungen in der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 80 % Prozent plus einer Aktie getroffen werden müssen.
Die Entsendungsrechte der öffentlichen Hand: Der EuGH hat außerdem die besonderen Entsendungsrechte der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen zur Vertretung im Aufsichtsrat (§ 4 Abs. 1 VW-Gesetz) kritisiert.
Lösung: Die gesetzlichen Entsendungsrechte der öffentlichen Hand werden entfallen. Es bleibt bei der allgemeinen aktienrechtlichen Regelung, wonach durch Satzung Entsendungsrechte für ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, im Fall der VW-AG also für bis zu drei Aufsichtsräte eingeräumt werden können. Die Entsendungsrechte der öffentlichen Hand werden dementsprechend durch die Satzung der VW-AG geregelt.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VW-Gesetzes beschlossen.
„Die gute Nachricht für alle Beschäftigten: Über die Einrichtung oder Verlegung von Produktionsstätten von VW wird auch in Zukunft in Deutschland entschieden und das wie bisher nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Das ist ein positives Signal für Niedersachsen und den Standort Deutschland insgesamt. Wir wollen das bewährte VW-Gesetz so weit wie möglich erhalten und deshalb nur die Vorschriften aufheben, die in Luxemburg für europarechtswidrig erklärt wurden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Herbst letzten Jahres festgestellt, dass einzelne Bestimmungen des geltenden VW-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen. Diese Entscheidung muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Die Regelungen, die nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem EuGH waren, sollen nicht geändert werden. Das gilt insbesondere für § 4 Abs. 2 VW-Gesetz. Danach bedarf die Errichtung oder Verlegung von Produktionsstätten der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat entscheidet mit der Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder. Da der Aufsichtsrat bei VW zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern besetzt ist, können Entscheidungen über die Produktionsstätten auch in Zukunft nicht gegen Stimmen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getroffen werden.
Zu den Änderungen im Einzelnen:
Gegenstand des Verfahrens vor dem EuGH gegen Deutschland war nicht das VW-Gesetz insgesamt, sondern nur die Regelungen über Entsendungsrechte, Stimmrechtsbeschränkung und das erhöhte Mehrheitserfordernis. Der EuGH hat am 23. Oktober 2007 entschieden, dass zwei Regelungen des VW-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen:
Das Zusammenspiel von Höchststimmrechten und Mehrheitserfordernis: In dem Gesetz ist ein Höchststimmrecht verankert, wonach kein Aktionär in der Hauptversammlung mehr als 20 Prozent der Stimmen ausüben kann – unabhängig davon, wie viele Anteile an dem Unternehmen er hält (§ 2 Abs. 1 VW-Gesetz). Außerdem sieht das VW-Gesetz vor, dass die Hauptversammlung bei bedeutsamen Entscheidungen mit einer Mehrheit von 80 % Prozent plus einer Aktie beschließen muss, d.h. wer über 20 Prozent der Stimmen verfügt, hat eine Sperrminorität (§ 4 Abs. 3 VW-Gesetz). Der EuGH hat entschieden, dass diese Kombination mit der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit nicht vereinbar ist.
Lösung: Mit der Novelle soll die Beschränkung des Stimmrechts aufgehoben werden, die durch das Höchststimmrecht von 20 Prozent begründet wird. Künftig wird es das vom EuGH beanstandete Zusammenspiel aus Höchststimmrechten und Mehrheitserfordernis also nicht mehr geben. Es bleibt aber dabei, dass bedeutsame Entscheidungen in der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 80 % Prozent plus einer Aktie getroffen werden müssen.
Die Entsendungsrechte der öffentlichen Hand: Der EuGH hat außerdem die besonderen Entsendungsrechte der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen zur Vertretung im Aufsichtsrat (§ 4 Abs. 1 VW-Gesetz) kritisiert.
Lösung: Die gesetzlichen Entsendungsrechte der öffentlichen Hand werden entfallen. Es bleibt bei der allgemeinen aktienrechtlichen Regelung, wonach durch Satzung Entsendungsrechte für ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, im Fall der VW-AG also für bis zu drei Aufsichtsräte eingeräumt werden können. Die Entsendungsrechte der öffentlichen Hand werden dementsprechend durch die Satzung der VW-AG geregelt.
26.05.2008 12:47
Volkswagen AG St.: neutral (Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA)
Köln (aktiencheck.de AG) - Christian Breitsprecher, Analyst von Sal. Oppenheim, stuft die Aktie von Volkswagen (ISIN DE0007664005 (News/Aktienkurs)/ WKN 766400) unverändert mit "neutral" ein und bestätigt den Fair Value von 110 EUR.
Für Porsche und Volkswagen scheine sich die Situation durch den neuen Regierungsentwurf zum VW-Gesetz nicht wirklich zu ändern. Im Falle einer Stärkung des Landes Niedersachen sei mit weiterem Widerstand seitens der EU zu rechnen.
Man gehe nicht davon aus, dass Porsche eine vollständige Übernahme von Volkswagen anstrebe. Die Stammaktie von VW dürfte sich daher gegenüber der Porsche- und der VW-Vorzugsaktie nur unterdurchschnittlich entwickeln.
Vor diesem Hintergrund bestätigen die Analysten von Sal. Oppenheim ihr Votum "neutral" für die Aktie von Volkswagen. (Analyse vom 23.05.08)
(23.05.2008/ac/a/d)
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2008-05/artikel-…
Volkswagen AG St.: neutral (Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA)
Köln (aktiencheck.de AG) - Christian Breitsprecher, Analyst von Sal. Oppenheim, stuft die Aktie von Volkswagen (ISIN DE0007664005 (News/Aktienkurs)/ WKN 766400) unverändert mit "neutral" ein und bestätigt den Fair Value von 110 EUR.
Für Porsche und Volkswagen scheine sich die Situation durch den neuen Regierungsentwurf zum VW-Gesetz nicht wirklich zu ändern. Im Falle einer Stärkung des Landes Niedersachen sei mit weiterem Widerstand seitens der EU zu rechnen.
Man gehe nicht davon aus, dass Porsche eine vollständige Übernahme von Volkswagen anstrebe. Die Stammaktie von VW dürfte sich daher gegenüber der Porsche- und der VW-Vorzugsaktie nur unterdurchschnittlich entwickeln.
Vor diesem Hintergrund bestätigen die Analysten von Sal. Oppenheim ihr Votum "neutral" für die Aktie von Volkswagen. (Analyse vom 23.05.08)
(23.05.2008/ac/a/d)
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2008-05/artikel-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.171.890 von Porsche_Rookie am 26.05.08 14:37:28@Porsche_Rookie
Ja, das Thema wurde bereits diskutiert. Dürfte aber schwer werden, die Beiträge aus dem ganzen Rauschen hier herauszufiltern.
Kurze Antwort: Die Unternehmensbewertung des Marktes (=Aktienpreis) kann sehr stark von den Fundamentaldaten und dem wahren Unternehmenswert (dem "inneren Wert") abweichen.
Mehr zu dem Thema findest Du in Büchern wie z.B. "Regel Nr.1" von Phil Town (für Valueinvestment-Anfänger sehr zu empfehlen) und dem grundlegenden Klassiker "Intelligent Investieren" von Benjamin Graham (im Original: "The Intelligent Investor").
Abgesehen davon: Die 10,5Mrd € sind nur die Marktkapitalisierung der Vorzugsaktien. Die nicht gelisteten Stammaktien der Familien Porsche und Piech machen auch nochmal 50% am Eigenkapital aus, wobei diese natürlich keinen offiziellen Preis haben. Für einen Anhaltspunkt der tatsächlichen Marktkapitalisierung nehme ich persönlich einfachheitshalber die Vorzugsaktien mal 2. Das ist nicht 100% korrekt, paßt aber ungefähr (die Vorzüge und Stämme erhalten z.B. auch nicht die gleiche Dividende, aber auch das stimmt ungefähr überein).
Gruß,
EdR
Ja, das Thema wurde bereits diskutiert. Dürfte aber schwer werden, die Beiträge aus dem ganzen Rauschen hier herauszufiltern.
Kurze Antwort: Die Unternehmensbewertung des Marktes (=Aktienpreis) kann sehr stark von den Fundamentaldaten und dem wahren Unternehmenswert (dem "inneren Wert") abweichen.
Mehr zu dem Thema findest Du in Büchern wie z.B. "Regel Nr.1" von Phil Town (für Valueinvestment-Anfänger sehr zu empfehlen) und dem grundlegenden Klassiker "Intelligent Investieren" von Benjamin Graham (im Original: "The Intelligent Investor").
Abgesehen davon: Die 10,5Mrd € sind nur die Marktkapitalisierung der Vorzugsaktien. Die nicht gelisteten Stammaktien der Familien Porsche und Piech machen auch nochmal 50% am Eigenkapital aus, wobei diese natürlich keinen offiziellen Preis haben. Für einen Anhaltspunkt der tatsächlichen Marktkapitalisierung nehme ich persönlich einfachheitshalber die Vorzugsaktien mal 2. Das ist nicht 100% korrekt, paßt aber ungefähr (die Vorzüge und Stämme erhalten z.B. auch nicht die gleiche Dividende, aber auch das stimmt ungefähr überein).
Gruß,
EdR
So bin erstmal raus (Stopkurs). Da dieser Osterloh und VW sich ziemlich heftig wehren, sehe ich Porsche min. noch 10 Euro tiefer.
Porsche soll die 30% an Toyota verscherbeln und die sollen dann VW RICHTIG den Arsch aufreissen - die spinnen doch...:O
Porsche soll die 30% an Toyota verscherbeln und die sollen dann VW RICHTIG den Arsch aufreissen - die spinnen doch...:O
Seit einiger Zeit bin ich als Leser in diesem Thread unterwegs und angesichts der geballten Erfahrung hier möchte ich Euch um Eure Meinung bitten:
Porsche hat im Moment eine Marktkapitalisierung von ca. 10,5 Mrd. Euro, während allein die 31%ige Beteiligung an VW gemessen an dessen Marktkapitalisierung aktuell ca. 19,5 Mrd. Euro wert ist.
Woran liegt diese Diskrepanz, da Porsche selbst ja auch noch einen ganz ordentlichen Wert hat ?
Vermutlich wurde das Thema schon diskutiert, aber ich habe dazu noch nichts gefunden. Ich wäre Euch sehr dankbar für den Hinweis auf das entsprechende Posting oder die Begründung.
Porsche hat im Moment eine Marktkapitalisierung von ca. 10,5 Mrd. Euro, während allein die 31%ige Beteiligung an VW gemessen an dessen Marktkapitalisierung aktuell ca. 19,5 Mrd. Euro wert ist.
Woran liegt diese Diskrepanz, da Porsche selbst ja auch noch einen ganz ordentlichen Wert hat ?
Vermutlich wurde das Thema schon diskutiert, aber ich habe dazu noch nichts gefunden. Ich wäre Euch sehr dankbar für den Hinweis auf das entsprechende Posting oder die Begründung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.170.981 von Rosenberger am 26.05.08 12:19:52Über Deine Wortwahl und Argumentation (Kinder) schaue ich lächelnd hinweg.
Welcher Arbeitnehmer, hat schon heutzutage das Recht und vor allen Dingen die Möglichkeiten, seinen Arbeitsplatz, entgegen wirtschaftlicher Interessen durch das Land bzw. den Staat schützen zu lassen. Ein möglicherweise teueres Privileg, welches die Aktiönare sicher nicht gutheißen können.
Außerdem, wer sagt denn, dass es Arbeitsplätze kosten soll ? Du ?
Ich sagte bereits, das kostet u. Umständen nur Kohle und Nerven.
Im übrigen wird sich Porsche eh durchsetzen !!! (meine ganz persönliche feste Überzeugung)
Welcher Arbeitnehmer, hat schon heutzutage das Recht und vor allen Dingen die Möglichkeiten, seinen Arbeitsplatz, entgegen wirtschaftlicher Interessen durch das Land bzw. den Staat schützen zu lassen. Ein möglicherweise teueres Privileg, welches die Aktiönare sicher nicht gutheißen können.
Außerdem, wer sagt denn, dass es Arbeitsplätze kosten soll ? Du ?
Ich sagte bereits, das kostet u. Umständen nur Kohle und Nerven.
Im übrigen wird sich Porsche eh durchsetzen !!! (meine ganz persönliche feste Überzeugung)
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.169.946 von sawasdee_kha am 26.05.08 09:56:02vw wäre nie selbständig, wenn der bund vor langer langer zeit nicht aktien privatisiert hätte. also: du schreibst stuss!
es ist wohl nicht falsch, ein land davor zu bewahren, dass wichtige arbeitsplätze abgezogen werden könnten. oder würdest du dein kind verkaufen, nur weil du dir damit den traum erfüllen kannst, endlich mal einen porsche fahren zu können?
denk erst mal!
vielleicht versteht jetzt der eine oder andere erst, was hier läuft!
bei porsche sehen wir mE noch die 110. und dann weiß ich nicht, ob ich kaufen würde. in einem punkt stimme ich "zeno" zu, der ölpreis wird noch in diesem jahr die 100 von unten sehen. und zwar geht das nicht über monate, sondern crashartig.
es ist wohl nicht falsch, ein land davor zu bewahren, dass wichtige arbeitsplätze abgezogen werden könnten. oder würdest du dein kind verkaufen, nur weil du dir damit den traum erfüllen kannst, endlich mal einen porsche fahren zu können?
denk erst mal!
vielleicht versteht jetzt der eine oder andere erst, was hier läuft!
bei porsche sehen wir mE noch die 110. und dann weiß ich nicht, ob ich kaufen würde. in einem punkt stimme ich "zeno" zu, der ölpreis wird noch in diesem jahr die 100 von unten sehen. und zwar geht das nicht über monate, sondern crashartig.
24.04.24 · dpa-AFX · Porsche Holding SE |
15.04.24 · dpa-AFX · Volkswagen (VW) Vz |
10.04.24 · dpa-AFX · Volkswagen (VW) Vz |
07.04.24 · wO Chartvergleich · Carl Zeiss Meditec |
06.04.24 · wO Chartvergleich · ABB |
Der Börsen-Tag: Positive Tendenz bei den meisten Indizes - MDAX mit größtem Anstieg, TecDAX im Minus 03.04.24 · wO Newsflash · Carl Zeiss Meditec |
21.03.24 · wallstreetONLINE Redaktion · Volkswagen (VW) Vz |
21.03.24 · dpa-AFX · BMW |
21.03.24 · dpa-AFX · BMW |