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    Artnet AG – Wachstum auf dem Kunstmarkt (Seite 109)

    eröffnet am 15.11.05 15:04:00 von
    neuester Beitrag 16.05.24 16:11:40 von
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      schrieb am 02.10.20 10:11:49
      Beitrag Nr. 1.895 ()
      Bid bei Artnet ist wirklich sehr dünn. Mit ein paar Tausend Aktien könnte man die Aktie locker unter 4 EUR drücken...
      artnet | 5,200 €
      Avatar
      schrieb am 30.09.20 18:26:59
      Beitrag Nr. 1.894 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.201.503 von dummbeidel am 26.09.20 13:56:56
      Zitat von dummbeidel: Ich würde mal sagen Weng incl. WFA AG hat einen Anteil von 16,17% an der
      Artnet AG. Weng hatte wohl einen Kaufvertrag über den Kauf von weiteren
      Anteilen der am 31.08.20 zur Ausführung kommen sollte, aber wohl nicht ausgeführt
      wurde. Hätte Weng die Aktien gekauft wäre eine weitere Ad-Hoc fällig das Weng
      über 20 % an Artnet hält.

      So kann man den Kaufvertrag als Fake ansehen, was ich auch schon vermutet hatte.

      Wo soll Weng die Kohle her haben ?
      Auch die Banken sagen mal " No " .

      Anteil Anteil Summe Anteile Gesamtzahl der Stimmrechte Instrumente (Summe 7.a. + Stimmrechte nach (Summe 7.a.) (Summe 7.b.1.+ 7.b.) § 41 WpHG 7.b.2.)
      neu 16,17 % 9,68 % 24,08 % 5631067 letzte 10,21 % 0,00 % 10,21 % / Mittei-
      lung

      https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-07/5029055…


      ... und was steht jetzt hier? Oder verbreitet Artnet Fake news?

      https://www.dgap.de/dgap/News/pvr/artnet-veroeffentlichung-g… Stimmrechtsanteil: 24,51 %

      https://www.dgap.de/dgap/News/pvr/artnet-veroeffentlichung-g… Verkauf Rothschild
      artnet | 5,150 €
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.09.20 16:58:50
      Beitrag Nr. 1.893 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.201.929 von zomby am 26.09.20 15:44:26
      Auszug Bafin
      § 33 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung


      (1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 34 Absatz 1 und 2 mitzuteilen. Bei Hinterlegungsscheinen, die Aktien vertreten, trifft die Mitteilungspflicht ausschließlich den Inhaber der Hinterlegungsscheine. Die Frist des Satzes 1 beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Meldepflichtige Kenntnis davon hat oder nach den Umständen haben mußte, daß sein Stimmrechtsanteil die genannten Schwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet. Hinsichtlich des Fristbeginns wird unwiderleglich vermutet, dass der Meldepflichtige spätestens zwei Handelstage nach dem Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen Kenntnis hat. Kommt es infolge von Ereignissen, die die Gesamtzahl der Stimmrechte verändern, zu einer Schwellenberührung, so beginnt die Frist abweichend von Satz 3, sobald der Meldepflichtige von der Schwellenberührung Kenntnis erlangt, spätestens jedoch mit der Veröffentlichung des Emittenten nach § 41 Absatz 1.


      ...


      (3) Als Gehören im Sinne dieses Abschnitts gilt bereits das Bestehen eines auf die Übertragung von Aktien gerichteten unbedingten und ohne zeitliche Verzögerung zu erfüllenden Anspruchs oder einer entsprechenden Verpflichtung.



      § 38 Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung


      (1) 1Die Mitteilungspflicht nach § 33 Absatz 1 und 2 gilt bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der in § 33 Absatz 1 Satz 1 genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent entsprechend für unmittelbare oder mittelbare Inhaber von Instrumenten, die
      §1. dem Inhaber entweder
      §a) bei Fälligkeit ein unbedingtes Recht auf Erwerb mit Stimmrechten verbundener und bereits ausgegebener Aktien eines Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, oder
      §b) ein Ermessen in Bezug auf sein Recht auf Erwerb dieser Aktien
      §verleihen, oder
      §2. sich auf Aktien im Sinne der Nummer 1 beziehen und eine vergleichbare wirtschaftliche Wirkung haben wie die in Nummer 1 genannten Instrumente, unabhängig davon, ob sie einen Anspruch auf physische Lieferung einräumen oder nicht.

      (2) Instrumente im Sinne des Absatzes 1 können insbesondere sein:


      §1. übertragbare Wertpapiere,
      §2. Optionen,
      §3. Terminkontrakte,
      §4. Swaps,
      §5. Zinsausgleichsvereinbarungen und
      §6. Differenzgeschäfte.



      § 39 Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung


      (1) Die Mitteilungspflicht nach § 33 Absatz 1 und 2 gilt entsprechend für Inhaber von Stimmrechten im Sinne des § 33 und Instrumenten im Sinne des § 38, wenn die Summe der nach § 33 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 und § 38 Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigenden Stimmrechte an demselben Emittenten die in § 33 Absatz 1 Satz 1 genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent erreicht, überschreitet oder unterschreitet.
      artnet | 5,400 €
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      Avatar
      schrieb am 26.09.20 15:44:26
      Beitrag Nr. 1.892 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.201.503 von dummbeidel am 26.09.20 13:56:56Bist Du sicher, dass dann eine weitere Überschreitungs-Meldung verpflichtend wäre ? In der von Dir zitierten steht ja schon explizit "Gesamtzahl der Stimmrechte: 24,08%".

      Vielleicht wäre ja auch bei Nichtausübung wieder eine Meldung zum Unterschreiten der 20% fällig.

      Alles sehr verwirrend , oder ? Egal ob nun 16 oder 24%. Bis zur HV-Mehrheit fehlt dann ja doch noch Einiges an Stimmrechten. Woher kommen denn die ?
      artnet | 5,400 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.09.20 13:56:56
      Beitrag Nr. 1.891 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.969.143 von dummbeidel am 02.09.20 19:46:44
      Kaufvertrag Fake ?
      Ich würde mal sagen Weng incl. WFA AG hat einen Anteil von 16,17% an der
      Artnet AG. Weng hatte wohl einen Kaufvertrag über den Kauf von weiteren
      Anteilen der am 31.08.20 zur Ausführung kommen sollte, aber wohl nicht ausgeführt
      wurde. Hätte Weng die Aktien gekauft wäre eine weitere Ad-Hoc fällig das Weng
      über 20 % an Artnet hält.

      So kann man den Kaufvertrag als Fake ansehen, was ich auch schon vermutet hatte.

      Wo soll Weng die Kohle her haben ?
      Auch die Banken sagen mal " No " .

      Anteil Anteil Summe Anteile Gesamtzahl der Stimmrechte Instrumente (Summe 7.a. + Stimmrechte nach (Summe 7.a.) (Summe 7.b.1.+ 7.b.) § 41 WpHG 7.b.2.)
      neu 16,17 % 9,68 % 24,08 % 5631067 letzte 10,21 % 0,00 % 10,21 % / Mittei-
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      schrieb am 26.09.20 12:25:39
      Beitrag Nr. 1.890 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.106.355 von Straßenkoeter am 17.09.20 08:37:47Hallo Straßenkoeter, weißt Du ob Herr Weng zum jetzigen Zeitpunkt schon die notwendigen Stimmen für eine HV-Mehrheit zusammenhat ? Er hat ja wohl 24% , wieviel haben die Rothschilds ?, Gehört die Priority mit ihren 3% auch noch dazu ?
      Du schreibst Herr Neuendorf habe knapp 30% Aktien , im GB steht aber, dass Vorstand und Aufsichtsrat keine Aktien hätten, wie passt das zusammen ?
      Blickst Du da noch durch ?
      artnet | 5,400 €
      Avatar
      schrieb am 21.09.20 23:10:50
      Beitrag Nr. 1.889 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.150.290 von alex34_2002 am 21.09.20 23:09:35..... Und im Ernst, Artnet ist keine 2 Euro Wert.
      artnet | 5,550 €
      Avatar
      schrieb am 21.09.20 23:09:35
      Beitrag Nr. 1.888 ()
      ich habe mal eine Frage, kann es sein, wenn der Kurs von Artnet weiter fällt und ich vermute Herr Weng hat Aktien gekauft, Ihm der Asch platzt. Die ganzen Schulden und die vielen Bilder auf Pump in der aktuellen Zeit. Irgendwie kommt eine ungemütliche Zeit jetzt .
      artnet | 5,550 €
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      Avatar
      schrieb am 17.09.20 08:37:47
      Beitrag Nr. 1.887 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.102.056 von Realist2020 am 16.09.20 19:07:10Wer ist Herr Wöhrl? Noch nie gehört.

      An der Artnet AG gesund stoßen? Wie soll das gehen? Es geht doch eher darum, dass man hier den Umsatz steigert und unnötige Kostenblöcke wie den Beratervertrag von Neuendorf in Höhe von ca. 350 TEU jährlich eliminiert. Da kann aus der Artnet AG schnell ein hochprofitables Unternehmen werden. Klar hat Weng gesagt, dass Artnet nicht ohne weiteres Kosten einsparen kann. Der größte Kostenblock sind die Macher ja selbst.

      Und was Gutsherrenart betrifft. Klar könnte Weng mit seinen 65% nach Gutsherrenart alles bestimmen, wie es Neuendorf mit knapp 30% bei der Artnet AG macht. Mit alles bestimmen meine ich zu seinen Gunsten auf Kosten der restlichen Aktionäre möglichst viel Geld aus dem Unternehmen zu ziehen.

      Realist bleib also anständig in der Betrachtung. Er könnte das tun. Fakt ist aber er macht es nicht.Das ist der Unterschied von Weng zu Neuendorf. Neuendorf macht das so!

      Und was das Alter von Weng betrifft. Ich denke Weng kann die WFA sicherlich noch gut 10 Jahre führen. Das was Neuendorf macht wird er nicht tun. Und das Editionsgeschäft setzt nicht die hohe Kunstexpertise voraus, wie es im reinen Kunsthandel der Fall ist. Dies hast ja selbst du in Ansätzen zuletzt geschrieben, also kapiert. Auch wenn es, wie üblich bei dir, mal wieder in einem schalen falschen Konsens war. Heißt Herr Weng wird einen fähigen Nachfolgevorstand finden oder das Unternehmen wird an Sothebys oder Christies verkauft. Sothebys hatte meines Wissens sogar mal Anteile an der Weng Fine Art AG gehalten.

      Und ja Artnet unter der Führung von WFA wird seinen Weg gehen. Ewig kann Neuendorf die HV nicht verhindern. Und dann wird auch die Aktie wieder anspringen. Die Aktie ist wegen Weng gestiegen und gefallen weil die Artnet HV ausgefallen ist, also Weng keinen Fuß bei Artnet setzen konnte. Und was sagst du Realist. Genau das Gegenteil. Du verdrehst wieder alles absichtlich. So blöd bist du nämlich nicht.
      artnet | 5,850 €
      Avatar
      schrieb am 16.09.20 19:07:10
      Beitrag Nr. 1.886 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.099.446 von Straßenkoeter am 16.09.20 16:17:36
      Generationswechsel bei Artnet ?
      Der Generationswechsel bei Artnet wie Rüdiger Weng es fordert ist schon sehr amüsant 😆

      Von 80 Jahren auf Weng seine 60 Jahre.

      Er braucht ja sicherlich noch 10 Jahre mit seiner eigenen 6 Mitarbeiter AG, um endlich mal seinen ständig propagierten Wachstumskurs zu erreichen. Immerhin hat er ca. 300 Aktionäre im „ Fanbuch“ eingetragen. Der Rest gehört ihm persönlich bzw. seinen 2 Onlineshops. Für mich ist die WengFineArt AG ein „Ein Mann“ Familienunternehmen, wobei Rüdiger Weng als ALLEINVORSTAND agiert. Mit seinen mehr als 70% kann er machen was er will. Da fällt mir gleich das Wort „ Gutsherrenart“ ein welches er hier bei Artnet propagiert hat.


      Als nur das Wort Rüder Weng hier fiel stürzte der Kurs von Artnet von 9 auf 5,50 € ...... 😂

      Er selbst sagte, dass er nicht wüste in welchem Bereich Artnet Kosten einsparen könnte.

      Was sind die Absichten des Herrn Weng....??? Richtig.... sich gesund stoßen an Artnet....

      Einer Wahl des Herrn Weng und Wöhrl in den Aufsichtsrat der Artnet AG sollte man sich reiflich überlegen.

      P.S. Von der Aktie der Weng Fine Art AG wurde heute wieder mal nicht EIN Stück gehandelt. !!!!

      Ich denke er sollte erst mal in seiner eigenen Firma etwas auf die Beine stellen bevor er Ziel und Planlos
      bei Artnet einsteigt.
      artnet | 5,700 €
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