COLONIA - Fundamentaler Kauf - Kursziel 200 ?! (Seite 3)
eröffnet am 22.02.06 10:53:25 von
neuester Beitrag 30.08.23 16:29:38 von
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Vermutlich keine Neuigkeiten vom Gericht.
Die HV Einladung für Dienstag, dem 20. August 2019, um 11:00 Uhr,
im Hause der Gesellschaft
Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, war im Bundesanzeiger.
Kurs 8,15 Geld, 8,25 Brief (WKN 633800)
TAG gibt im Geschäftsbericht 2018 an, man habe 84,1% an TAG Colonia mit 248.905 TEuro Eigenkapital. In der AR Sitzung von TAG vom 14.12.2018 habe man sich mit der Übertragung von Aktien der TAG Colonia auf einen weiteren Mitinvestor befasst.
Den Geschäftsbericht von TAG Colonia selbst hatte ich glaube ich lettes Jahr schon vergeblich gesucht. Die haben keine Homepage und legen den Bericht nur aus oder senden ihn laut HV Einladung auf Anforderung zu. Oder übersehe ich etwas?
Die HV Einladung für Dienstag, dem 20. August 2019, um 11:00 Uhr,
im Hause der Gesellschaft
Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, war im Bundesanzeiger.
Kurs 8,15 Geld, 8,25 Brief (WKN 633800)
TAG gibt im Geschäftsbericht 2018 an, man habe 84,1% an TAG Colonia mit 248.905 TEuro Eigenkapital. In der AR Sitzung von TAG vom 14.12.2018 habe man sich mit der Übertragung von Aktien der TAG Colonia auf einen weiteren Mitinvestor befasst.
Den Geschäftsbericht von TAG Colonia selbst hatte ich glaube ich lettes Jahr schon vergeblich gesucht. Die haben keine Homepage und legen den Bericht nur aus oder senden ihn laut HV Einladung auf Anforderung zu. Oder übersehe ich etwas?
Gibt es was neues vom LG Hamburg ?
Still ist es hier
Immerhin "steuerfrei" die 2,4% Dividendenrendite.
Aber der Dividendenabschlag hat sich nichtmal im Kurs bemerkbar gemacht, der immer noch mehr als 10% über der Barabfindung liegt.
Dividendenbekanntmachung aus dem Bundesanzeiger:
Am 3. Werktag nach der am 18. Juli 2017 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ist die von der TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 15. Juli 2016 für das Geschäftsjahr 2016 an außenstehende Aktionäre zu zahlende Garantiedividende in Höhe von EUR 0,20 fällig.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 21. Juli 2017 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die Depotbanken. Zahlstelle ist die UNICREDIT BANK AG.
Die Dividende wird in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet. Es erfolgt kein Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende in der Regel nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden.
Die Ausschüttung gilt als Rückgewähr von Einlagen und mindert – nach Auffassung der Finanzverwaltung – die Anschaffungskosten der Aktien.
Hamburg, im Juli 2017
Aber der Dividendenabschlag hat sich nichtmal im Kurs bemerkbar gemacht, der immer noch mehr als 10% über der Barabfindung liegt.
Dividendenbekanntmachung aus dem Bundesanzeiger:
Am 3. Werktag nach der am 18. Juli 2017 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ist die von der TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 15. Juli 2016 für das Geschäftsjahr 2016 an außenstehende Aktionäre zu zahlende Garantiedividende in Höhe von EUR 0,20 fällig.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 21. Juli 2017 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die Depotbanken. Zahlstelle ist die UNICREDIT BANK AG.
Die Dividende wird in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet. Es erfolgt kein Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende in der Regel nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden.
Die Ausschüttung gilt als Rückgewähr von Einlagen und mindert – nach Auffassung der Finanzverwaltung – die Anschaffungskosten der Aktien.
Hamburg, im Juli 2017
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.033.891 von user78 am 29.05.17 10:24:17aber nur 2,4% oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.033.873 von R-BgO am 29.05.17 10:22:30Echt, aber es gibt doch eine Garantiedividende.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.539.660 von R-BgO am 15.03.17 12:36:34
IR ist auch nicht erreichbar,
bin raus für immer
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.539.490 von R-BgO am 15.03.17 12:09:03
wird direkt auf die TAG-Seite umgeleitet...
und die in den BAnz-Veröffentlichungen genannte
www.colonia.agwird direkt auf die TAG-Seite umgeleitet...
Haben die noch eine Webseite?
www.cre.ag
antwortet lt. Google nicht (mehr)...
www.cre.ag
antwortet lt. Google nicht (mehr)...
Umwandlungen von AGs in KG oder GmbH kommen selten vor, deshalb ist vielen Anlegern nicht ekannt, dass man in diesen Fällen Widerspruch zu Protokoll geben muss, um eine Barabfindung zu erhalten. Aber das ist ja hier erstmal nicht der Fall, mit dem Beherrschungsvertrag hat der Hauptaktionär die nötige Kontrolle, ob später ein Squeeze-out oder etwas anderes kommt, bleibt abzuwarten.
Das Spruchverfahren wird sicher länger dauern, insofern wird man wohl auch nach September 2017 noch aktien andienen können. Jedenfalls gilt $305 Absatz 4:
Die Verpflichtung zum Erwerb der Aktien kann befristet werden. Die Frist endet frühestens zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Vertrags im Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist. Ist ein Antrag auf Bestimmung des Ausgleichs oder der Abfindung durch das in § 2 des Spruchverfahrensgesetzes bestimmte Gericht gestellt worden, so endet die Frist frühestens zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist.
Also nach Ende des Spruchverfahrens bleiben jedenfalls noch zwei Monate, um sich auf Basis des Ausgangs des Spruchverfahrens für oder gegen die Barabfindung zu entscheiden.
An eine Mindeststückzahl ist das Recht zur Andienung der Aktien nicht gebunden und im Gesetz ist auch keine Rede davon, dass der Schuldner der Barabfindung sich wochen- oder gar monatelang Zeit mit der Abwicklung lassen dürfte. Man sollte jedenfalls die zügige abwicklung Zug und Zug verlangen. Schließlich läuft man ja Gefahr, dass der Schuldner inzwischen insolvent wird, und die Bezahlung eigener Rechnungen oder Miete kann man auch nicht unter Hinweis auf Abwicklungszyklen für Überweisungen aufschieben.
Erfahrungsgemäß muss die Abwicklung bei anderen Firmen nicht länger als 14 Tage dauern. Wenn TAG bei Colonia großen Aktionären eine schnelle Abwicklung zusichern und kleine Aktionäre warten lassen will, wäre das ziemlich unfair und eine neue Variante, auf den Rechten der Kleinanleger herumzutrampeln.
Rechtliche Handhabe hat man gegen sowas aber wohl kaum.
Kann man nur beim Hauptaktionär auf der HV meckern und sich bei DSW und SdK beschweren.
Das Spruchverfahren wird sicher länger dauern, insofern wird man wohl auch nach September 2017 noch aktien andienen können. Jedenfalls gilt $305 Absatz 4:
Die Verpflichtung zum Erwerb der Aktien kann befristet werden. Die Frist endet frühestens zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Vertrags im Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist. Ist ein Antrag auf Bestimmung des Ausgleichs oder der Abfindung durch das in § 2 des Spruchverfahrensgesetzes bestimmte Gericht gestellt worden, so endet die Frist frühestens zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist.
Also nach Ende des Spruchverfahrens bleiben jedenfalls noch zwei Monate, um sich auf Basis des Ausgangs des Spruchverfahrens für oder gegen die Barabfindung zu entscheiden.
An eine Mindeststückzahl ist das Recht zur Andienung der Aktien nicht gebunden und im Gesetz ist auch keine Rede davon, dass der Schuldner der Barabfindung sich wochen- oder gar monatelang Zeit mit der Abwicklung lassen dürfte. Man sollte jedenfalls die zügige abwicklung Zug und Zug verlangen. Schließlich läuft man ja Gefahr, dass der Schuldner inzwischen insolvent wird, und die Bezahlung eigener Rechnungen oder Miete kann man auch nicht unter Hinweis auf Abwicklungszyklen für Überweisungen aufschieben.
Erfahrungsgemäß muss die Abwicklung bei anderen Firmen nicht länger als 14 Tage dauern. Wenn TAG bei Colonia großen Aktionären eine schnelle Abwicklung zusichern und kleine Aktionäre warten lassen will, wäre das ziemlich unfair und eine neue Variante, auf den Rechten der Kleinanleger herumzutrampeln.
Rechtliche Handhabe hat man gegen sowas aber wohl kaum.
Kann man nur beim Hauptaktionär auf der HV meckern und sich bei DSW und SdK beschweren.