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    DCI AG explodiert und keiner merkts (Seite 351)

    eröffnet am 13.09.06 19:06:49 von
    neuester Beitrag 22.05.24 19:28:09 von
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      schrieb am 14.09.16 17:18:51
      Beitrag Nr. 13.047 ()
      gesetzentwurf
      das müsste doch für dci interessant sein oder?



      Aktuell: Das Bundeskabinett hat am 14.09.2016 den Regierungsentwurf verabschiedet. Mehr zum Regierungsentwurf in den Deloitte Tax-News

      In der Bundesregierung wird derzeit ein Referentenentwurf des BMF zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften diskutiert. Ein neuer § 8d KStG-E soll Unternehmen unter bestimmten Bedingungen den Erhalt ansonsten untergehender nicht genutzter Verluste ermöglichen.
      Hintergrund

      Kommt es zu einem schädlichen Beteiligungserwerb i. S. v. § 8c Abs. 1 S. 1 KStG gehen nicht genutzte Verluste grundsätzlich anteilig – bzw. bei einen schädlichen Beteiligungserwerb von mehr als 50% komplett – unter. Für bestimmte konzerninterne Umstrukturierungen gibt es eine Ausnahme (Konzernklausel, § 8c Abs. 1 S. 5 KStG, neu gefasst durch das Steueränderungsgesetz 2015 vom 02.11.2015, siehe Deloitte Tax-News (Referentenentwurf)). Gleiches gilt bei Vorliegen von im Inland steuerpflichtigen stillen Reserven (Stille-Reserven-Klausel, § 8c Abs. 1 S. 6-9 KStG, eingefügt durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009, siehe Deloitte Tax-News). Mit dem vom BMF entworfenen Referentenentwurf für ein Gesetz „zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ soll die Möglichkeit des Verlusterhalts ausgeweitet werden.
      Aktuelle Entwicklung

      Durch Einführung eines neuen § 8d KStG-E soll auch für Unternehmen, bei denen weder die Konzernklausel noch die Stille-Reserven-Klausel einschlägig ist, nicht genutzte Verluste trotz eines qualifizierten schädlichen Anteilseignerwechsels unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin nutzbar sein. Dieser „gerettete“ Verlustvortrag wird als „fortführungsgebundener Verlustvortrag“ bezeichnet.

      Die Voraussetzungen für die Bildung und weitere Nutzung eines „fortführungsgebundenen Verlustvortrages“ sind:

      Schädlicher Beteiligungserwerb i.S.d. § 8c KStG
      Es muss im relevanten Wirtschaftsjahr ein schädlicher Beteiligungserwerb i.S.d. § 8c KStG vorliegen.

      Antrag
      Mit der Steuererklärung für die Veranlagung des Wirtschaftsjahres, in das der schädliche Beteiligungserwerb fällt, ist ein Antrag auf Nichtanwendung von § 8c KStG zu stellen (vgl. § 8d Abs. 1 S. 1, 3 -neu- KStG-E).

      Gleichbleibender Geschäftsbetrieb
      Der Geschäftsbetrieb muss seit Gründung der Körperschaft oder zumindest seit Beginn des dritten Wirtschaftsjahres vor dem Wirtschaftsjahr des schädlichen Beteiligungserwerbs (z. B. Beginn des WJ 13 bei schädlichen Beteiligungserwerb im WJ 16) gleich geblieben sein; zudem darf in dieser Zeit kein Ereignis im Sinne von § 8d Abs. 2 - neu - KStG-E (s. u.) stattgefunden haben (vgl. § 8d Abs. 1 S. 1 -neu- KStG-E). Der Geschäftsbetrieb umfasst die von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragenen, nachhaltigen, sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Betätigungen der Körperschaft (vgl. § 8d Abs. 1 S. 2 -neu- KStG-E).

      Feststellung, Abgrenzung und Vorrang des „fortführungsgebundenen Verlustvortrags“
      Der zum Schluss des Veranlagungszeitraums, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt, verbleibende gesamte Verlustvortrag (auch bei einem schädlichen Beteiligungserwerb von mehr als 25 Prozent und nicht mehr als 50 Prozent) wird zum fortführungsgebundenen Verlust (vgl. § 8d Abs. 1 S. 5 -neu- KStG-E); dieser ist gesondert festzustellen; § 10d Abs. 4 EStG gilt entsprechend (vgl. § 8d Abs. 1 S. 4 -neu- KStG-E).
      Der „fortführungsgebundene Verlustvortrag“ ist vorrangig vor dem Verlustvortrag gem. § 10d Abs. 4 EStG abzuziehen (vgl. § 8d Abs. 1 S. 6 -neu- KStG-E).

      Wegfall des fortführungsgebundenen Verlustvortrags (§ 8d Abs. 2 -neu- KStG-E)
      Bei Einstellung des Geschäftsbetriebs, geht der nach § 8d Abs. 1 -neu- KStG-E festgestellte „fortführungsgebundene Verlustvortrag“ unter; die Stille-Reserven-Klausel (§ 8c Abs. 1 S. 6 bis 9 KStG) gilt entsprechend.
      Der festgestellte „fortführungsgebundene Verlustvortrag“ geht ferner unter, wenn

      der Geschäftsbetrieb ruhend gestellt wird,
      der Geschäftsbetrieb einer andersartigen Zweckbestimmung zugeführt wird,
      die Körperschaft einen zusätzlichen Geschäftsbetrieb aufnimmt,
      die Körperschaft sich an einer Mitunternehmerschaft beteiligt,
      die Körperschaft die Stellung eines Organträgers im Sinne des § 14 Abs. 1 KStG einnimmt oder
      auf die Körperschaft Wirtschaftsgüter übertragen werden, die sie zu einem geringeren als dem gemeinen Wert ansetzt.

      Begleitende Änderungen
      § 8a Abs. 1 S. 3 -neu- KStG-E: der Antrag nach § 8d - neu - KStG soll auch für Zinsvorträge nach § 4h Abs. 1 S. 5 EStG gelten
      § 10a S. 10 -neu- GewStG-E: Anwendung der Neuregelung auch für Zwecke der Gewerbesteuer

      Inkrafttreten / Anwendung

      Inkrafttreten des Gesetzes (rückwirkend) zum 01.01.2016
      Erstmalige Anwendung von § 8d -neu- KStG-E sowie § 10a S. 10 -neu- GewStG-E auf schädliche Beteiligungserwerbe im Sinne des § 8c KStG, die nach dem 31.12.2015 erfolgen

      Weiteres Vorgehen

      Die Kabinettsbefassung ist für den 14.09.2016 vorgesehen, es ist vorgesehen, dass das Gesetzgebungsverfahren noch bis zum Ende des Jahres 2016 abgeschlossen wird. Hierzu wäre eine zügige Zustimmung der Länder erforderlich. Dies ist derzeit noch nicht abzusehen. Ein Abschluss des parlamentarischen Verfahrens könnte mit der abschließenden Befassung des Bundesrates am 16.12.2016 erfolgen.
      Weitere Fundstellen

      Steueränderungsgesetz 2015 vom 02.11.2015, BGBl. I 2015, S. 1834, siehe Deloitte Tax-News (Referentenentwurf))
      Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009, BGBl. I 2009, S. 3950, siehe Deloitte Tax-News


      Englische Zusammenfassung
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      Avatar
      schrieb am 13.09.16 19:57:04
      Beitrag Nr. 13.046 ()
      Konnte nur das aus 2011 finden auf der sc Networks seite



      Am Mai 3, 2011 in Agenturreferenzen, Referenz von rkapfer Kommentare deaktiviert

      Die DCI AG ist mit 60 Mitarbeitern fest etabliert als Experte im Bereich Online-Marketing und einer der innovativsten Lösungsanbieter dieser Branche. So hat die DCI AG das Wide Area Infoboard – kurz WAi – entwickelt, eine weltweit einzigartige und patentgeschützte Technologie, die Informationen wie z.B. Werbebotschaften oder Aktionen binnen Sekunden automatisiert im Internet verbreitet und publiziert. Für ihr E-Mail Marketing nutzt die DCI AG das Produkt EVALANCHE von SC-Networks. Über die Infrastruktur von SC-Networks werden mehrere Millionen E-Mails im Monat versendet.
      Avatar
      schrieb am 13.09.16 08:52:11
      Beitrag Nr. 13.045 ()
      Kann mir einer erklären in welchem Zusammenhang die SC Networks GmbH(Email Marketing)und die DCI AG stehen?
      Die Adresse ist ja identisch.
      Ich weiß auch dass SC den Wai Ticker integriert hat,und DCI Evalanche vertreibt.Allerdings ist SC Networks seit der Gründung auf einem stetigen Wachstumspfad,die DCI AG hat keine Umsatzsteigerungen geschafft.
      Ist SC Networks ein Mieter von Herr Mohr?
      Avatar
      schrieb am 10.09.16 19:58:22
      Beitrag Nr. 13.044 ()
      Hi Alemanninio :-)
      Wir werden uns im November treffen und weitere Schritte besprechen. Fakt ist allerdings,dass wir über die "Informationspolitik" (Geschäftsführung ) sehr enttäuscht sind.
      Zur Zeit halten viele noch still....am Markt werden kaum Stücke gehandelt. Wir verkaufen definitiv keine Anteile.Mit dem Kauf halten wir uns ( bei keinen neuen Informationen ) auch noch zurück. Herr Mohr hatte im Dezember 2015 mal sinngemäß gepostet....das es in 2016 mit DCI richtig los gehen würde. Tja...da hat er noch 3 Monate Zeit....LG Braver-Mann
      Avatar
      schrieb am 09.09.16 19:48:50
      Beitrag Nr. 13.043 ()
      Hi braver man,gibt es denn schon Pläne,wann du und deine Freunde weiter aufstocken?
      Die 5€ fände ich schön nochmal angebracht und angemessen..

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      Avatar
      schrieb am 08.09.16 22:37:45
      Beitrag Nr. 13.042 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.240.142 von Alemanninio am 08.09.16 22:27:26Meister Mohr wird es schon machen - schließlich gibt es ja noch Hr.Neubacher,der sich bestimmt mächtig ins Zeug legt,was den Vertrieb angeht.

      Top Leute - Top Performance.

      Ihr werdet noch sehen !!
      Avatar
      schrieb am 08.09.16 22:27:26
      Beitrag Nr. 13.041 ()
      Der plugilo Artikel mit investorensuche etc. ist jetzt auch schon wieder 4monate her...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.09.16 21:14:58
      Beitrag Nr. 13.040 ()
      PETRONIUS ES GIBT SCHLIMMERES! !!!!!
      Ich/Wir warten ab! EVENTUELL KOMMT ER MAL WIEDER! :-)
      Herr Mohr muss einfach mal ein Zeichen nach 16 Jahren setzen!! LG Braver-Mann
      Avatar
      schrieb am 05.09.16 20:51:21
      Beitrag Nr. 13.039 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.211.633 von Ruegener am 05.09.16 19:31:41SALVE!

      Also wenn man Telefonnummern auf der Konzernseite haben will, dann braucht man auch Personen dafür. Ok. Drei Vorstände/Geschäftsführer. Ne Sekretärin und ein Key-Account.....Und was dann??? Weniger Angestellte als Chefs???? Lösung: Ex-Mitarbeiter einfach auf der Seite lassen und Eindruck schinden.

      Hallo? Bitte den Head of Lead Target. Ist der im Hause?
      Oh, leider gerade auf Geschäftsreise bei unseren (potenziell 1000!, erinnert ihr euch) Mitarbeitern in Vietnam.
      Wann ist der denn mal wieder da?
      Au, das wird schwer. Muss den Vertriebsvorstand in den Büros in San Franciso unterstützen wegen der Präsentation.
      He? Was für eine Präsentation?

      Na die Präsentation für die Investoren. Der Vorstand ist ein echter Fuchs, der leiert Millionen aus den Investoren raus....Läuft aber jetzt doch eher zweigleisig. New York UND Singapur....

      Lead Target??? Brauch man sowas bei so nem Lebenswandel noch?


      Hahaha.
      Petronius
      Avatar
      schrieb am 05.09.16 19:31:41
      Beitrag Nr. 13.038 ()
      Ist ja kaum vorstellbar dass 15 Monate nach verlassen des Unternehmens niemand bemerkt hat dass es die Person mit dieser Stellung unter der Tel. Nr.im Unternehmen nicht mehr gibt.Ein Medienunternehmen das anderen Unternehmen zeigen will wie Marketing funktioniert.....und es nicht schafft die eigene Webseite zu aktualisieren.
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