Neuste Beiträge aus: Club-Besteuerung nach 2009
Anzahl Beiträge: 27
Aufrufe gesamt: 10.790
Aufrufe heute: 3
Diskussionsnr.: 1.126.435
Beitrag schreiben
Ansicht
-
Chronologische Sortierung
-
500 Beiträge pro Seite
schrieb am 18.05.09 13:26:55
Antwort auf Beitrag Nr.:
37.146.107 von widluk am 11.05.09
17:27:48der DSW gibt den Hinweis auf sbroker
(Sparkassen-Onlinebroker)
http://www.dsw-info.de/Depotbank-fuer-Investmentclubs.1133.0.html
Als wir das letzte Mal wechseln mussten (SOMMER 2007), waren
daneben Dresdner Online Depot, Commerbank, Baader
Wertpapierhandelsbank (Ansprechpartner Dt. Wertpapier BeratungsAG)
und etrade bereit, uns aufzunehmen.
Es ist auch immer von dem Berater in der eigenen Filialbank
abhängig... einige Investmentclubs sind meines Wissens bei Volks-
und Raiffeisenbanken (die hier in München uns aber nicht
aufgenommen hätten). Auch bei der Deutschen Bank / maxblue gab es
mal eine Möglichkeit...
Also wenn man sich nicht sofort für sbroker entscheiden will, ist
eine längere nervenaufreibende Recherche gefragt...
schrieb am 11.05.09 17:27:48
Hallo,
ich plane gerade mit Freunden einen Investmentclub zu gründen und
würde mich dafür interessieren, welche Bank sich da anbieten würde.
Habt ihr diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht?
Wir würden uns freuen, wenn wir ein gemeinsames Depot führen
könnten und auch von der Bank gut betreut werden würden. Kennt ihr
Banken, die viel in dieser Hinsicht machen?
Vielen Dank für die hilfreichen Tipps!
Viele Grüße,
widluk
schrieb am 30.04.09 18:19:25
Für die Abgeltungssteuer gibt es eine wirklich gute Software und
meines Erachtens auch die einzig richtig funktionierende bei der
TeamInvest.
Einige der großen Clubs haben sie bereits installiert und sind sehr
zufrieden. Lenz & Partner hat die Aktualisierung scheinbar ganz
eingestellt und die FIVV AG vertröstet ihre Clubs auch immer
wieder.
Beste Grüße
Ralf
schrieb am 20.03.09 10:28:46
Antwort auf Beitrag Nr.:
36.754.665 von HBXF am 12.03.09
17:48:12Ich verwende teaminvest wegen der
Abgeltungssteuer... allerdings parallel zu meiner eigenen
Clubverwaltungssoftware.
Teaminvest (eine Webanwendung) konnte keine wöchentliche Abrechnung
machen und bezieht die Aktienkurse von der Stuttgarter Börse, wenn
ich mich recht erinnere... was zu leichten Abweichungen von den
Werten führen kann, die in meinem Depotauszug angezeigt werden.
schrieb am 12.03.09 17:48:12
Hat schon irgendjemand aus der Investmentclub-Szene Erfahrung mit
der Clubverwaltungssoftware von teaminvest und/oder DWB
Clubmanager?
schrieb am 28.10.08 17:37:54
"...Jedes Mitglied muss die gleichen Mitbestimmungsrechte haben.
Ansonsten läuft der Club Gefahr, unter die Aufsicht des
Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BaKred) gestellt zu
werden. Dies aber hätte arbeits- und zeitaufwändige
Konsequenzen...."
http://www.dsw-info.de/Geschaeftsfuehrung.319.0.html
Die aufsichtspflichtigen Geschäfte können auch andere entgeltlich
übernehmen, z.B. http://www.fivv.de/index.php?id=42
schrieb am 27.10.08 23:44:06
Halli hallo,
passt nicht ganz in diesen Thread, aber ich habe eine dringende
Frage, die mir bsiher nicht einmal zwei RA beantworten konnten.
Angenommen man gründet einen kleinen IC. Er ist so ausgelegt, dass
die Geschäftsführung alles erledigt - auch die
Anlageentscheidungen. Die Mitglieder zahlen nur ein und er arbeitet
dann mit dem Vermögen.
Welche erlaubnispflichtige Dienstleistung nach §1 KWG liegt dann
vor?
a) Finanzkommissionsgeschäft ( Er kauft im eigenen Namen, aber auf
fremde Rechnung)
b) Finanzportfolioverwaltung
c) Eigenhandel (Kauf auf eigene Rechnung als Dienstleistung)
Ich steige da nicht so richtig durch. Also
Finanzportfolioverwaltung wohl auf jeden fall, wenn er aber etwas
kauft, ist das dann Eigenhandel oder ein
Finanzkommissionsgeschäft?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar..
schrieb am 21.10.08 22:29:46
... mit Österreich kenne ich mich nicht aus...
von DSW gibt es folgende Informationen:
www.dsw-info.de
http://www.dsw-info.de/Clubs-und-Abgeltungssteuer.1348.0.html
http://www.dsw-info.de/Softwareloesungen.1349.0.html
schrieb am 18.10.08 23:31:51
Hallo,
wäre es nicht denkbar, dass ein IC sein Depot in Östereich
führt?
Dort wird für Deutsche doch keine Abgeltungssteuer einbehalten.
Sollte ein IC-Mitglied dann ausscheiden oder Teilauszahlungen aus
dem IC entnehmen, muss dieser dann nur seinen persönlichen Gewinn
beim deutschen Finanzamt veranlagen. Der IC selbst unterläge damit
überhaupt nicht dem deutschen Steuerrecht.
Dieser Gedanke ist vielleicht ein bisschen weit hergeholt. Aber
vielleicht ist diese Idee
1. legal
2. regelkonform
3. realisierbar?
Kennt sich jemand damit aus - und man könnte das auch umsetzen?
Gruß RM
schrieb am 06.10.08 15:51:11
Antwort auf Beitrag Nr.:
35.295.352 von pic1976 am 26.09.08
17:02:02\"...dafür bekommt er eine Bescheinigung vom
club, die den einbehaltenen anteil an seinen Gewinnen
darlegt...\"
Ich war gestern auf dem teaminvest - Workshop. Es war sehr
interessant.
Danach ist das zitierte Vorgehen nicht möglich, weil eine
GbR-Gesellschafterauszahlung steuerrechtlich wie ein anteiliger
Verkauf aller Wertpapiere zählt, für die der Gesellschafter
persönlich steuerpflichtig ist (dies muß in der nächsten
persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden). Diese
Abgeltungssteuerzahlung kann der Investmentclub für den
Gesellschafter nicht leisten.
Wenn danach (evtl. erst mehrere Jahre später) im Investmentclub ein
Wertpapier verkauft wird, zieht die Bank die Abgeltungssteuer ab.
Falls durch die frühere Gesellschafterauszahlung doppelt
Abgeltungssteuer abgeführt wird, kann der Investmentclub dies in
der Club-Steuererklärung (einheitliche und gesonderte Feststellung)
geltend machen, so daß die anderen Gesellschafter über ihre eigene
folgende Einkommensteuererklärung die doppelt gezahlte
Abgeltungssteuer zurückbekommen. Hierfür ist es nicht erforderlich,
daß der ausbezahlte Gesellschafter seine Einkommensteuererklärung
schon abgegeben hat. Für die Rückerstattung muß der Investmentclub
in den entsprechenden Abrechnungszeitpunkten die anteiligen
Buchgewinne und Abgeltungssteuerzahlungen auf jeden Gesellschafter
aufteilen können.
schrieb am 26.09.08 17:02:02
Antwort auf Beitrag Nr.:
34.513.379 von TWC am 15.07.08
17:52:03Hallo,
ich bin folgender Meinung:
Im Ergebnis muss ein dieses Mitglied die ihm zuzurechnenden
Kursgewinne in der persönlichen Veranlagung sofort versteuern.
--- dafür bekommt er eine Bescheinigung vom club, die den
einbehaltenen anteil an seinen Gewinnen darlegt.
wenn das finanzamt, dann mehr wissen will, kann es beim
club-finanzamt nachfragen.
- Werden zu einem späteren Zeitpunkt Wertpapiere veräußert, kennt
die Bank nur die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufswert und
wird auf einen Gewinn 25% AbgSt abführen.
-richtig ----
Dies führt aber zu einer Doppelbesteuerung, da ein Teil des
Kursgewinns ja bereits durch das ausgeschiedene Mitglied versteuert
wurde.
-----------------nicht unbedingt wenn das finanzamt die
Bescheinigung des clubs
akzeptiert.-----------------------------
andersherum gibt es meiner meinung nach Probleme, da viele Personen
ihre steuererklärung erst nach jahren abgeben und der club
hinterherlaufen muss, die nachweise vom ausgeschiedenen mitglied zu
bekommen.
gruss TL
schrieb am 25.09.08 09:42:07
Antwort auf Beitrag Nr.:
34.894.643 von fhaagen am 28.08.08
17:03:58Hallo,
für interessierte Investmentclubs veranstalten wir am Sonntag, 5.
Oktober an der Ludwig-Maximilians-Universität München einen
kostenlosen Workshop zum Thema Investmentclubs und die
Abgeltungsteuer. Weitere Informationen finden Sie unter
www.teaminvest.de/workshop.html .
schrieb am 28.08.08 17:03:58
Antwort auf Beitrag Nr.:
34.567.649 von Eva-Invest am 23.07.08
11:18:14Hallo,
wir haben es uns in den letzten Wochen zur Aufgabe gemacht, eine
Softwarelösung zu entwickeln, mit der Investmentclubs auch nach
Einführung der Abgeltungsteuer ihren Club ohne größeren Aufwand
weiterführen können. Mehr Informationen finden Sie unter
www.teaminvest.de. Auf dieser Seite können Sie auch
Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Wir werden Sie dann ab sofort über
aktuelle Entwicklungen Rund um das Thema TeamInvest,
Investmentclubs und die Abgeltungsteuer informieren.
schrieb am 23.07.08 11:18:14
Antwort auf Beitrag Nr.:
28.981.939 von BruderGrimm am 25.04.07
08:45:08Wie ist es aber mit denn Verstuern wenn die
Gewinne aus dem Ausland nach Deutschland Transferiert werden??
schrieb am 15.07.08 17:52:03
Ich zitiere Dr. Florian Haagen aus www.xing.com / Investmentclub
Media > Forums > Steuerliche Behandlung von Investmentclubs -
Re^16: Abgeltungssteuer und kleinere Investmentclubs
"Hallo Zusammen,
wir haben uns an unserem Lehrstuhl in den letzten Wochen
ausführlich mit der Abgeltungsteuer für Investmentclubs
beschäftigt. Kurz zusammengefasst sind wir zu folgenden Ergebnissen
gekommen:
- Insbesondere das Ausscheiden eines Gesellschafters wird für
Investmentclubs zur Herausforderung. Denn das Ausscheiden eines
Gesellschafters aus einer GbR wird mit der unmittelbaren
Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter gleichgestellt. Das
bedeutet, dass ein ausscheidendes Mitglied steuerlich so gestellt
wird, als würde es seinem Anteil entsprechend die Wertpapiere des
Investmentclubs verkaufen. Im Ergebnis muss ein dieses Mitglied die
ihm zuzurechnenden Kursgewinne in der persönlichen Veranlagung
sofort versteuern. Dies kann auch nicht vom Club (z.B. durch einen
Einbehalt des Abgeltungsteueranteils) übernommen werden.
- Werden zu einem späteren Zeitpunkt Wertpapiere veräußert, kennt
die Bank nur die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufswert und
wird auf einen Gewinn 25% AbgSt abführen. (Kirchensteuer kann für
GbRs nicht abgeführt werden). Dies führt aber zu einer
Doppelbesteuerung, da ein Teil des Kursgewinns ja bereits durch das
ausgeschiedene Mitglied versteuert wurde. Daher muss der
Investmentclub nach dem Verkauf eines Wertpapiers die zuviel
bezahlte AbgSt am Jahresende zurückfordern.
- Für die Rückforderung wird es notwendig sein, den
steuerpflichtigen Kursgewinn eines Wertpapierverkaufs jedem
einzelnen (aktuellen und ausgeschiedenen) Mitglied zuzuordnen.
Ansonsten kann das Finanzamt keine Rückerstattung vornehmen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass Investmentclubs entweder einen
Ausstieg kategorisch ausschließen (das dürfte aber keine
erstrebenswerte Lösung darstellen) oder Kursgewinne/-verluste
müssen jeden Monat protokolliert und den einzelnen Mitglieder
zugeschlüsselt werden.
Unserer Ansicht nach lässt sich dieses Problem nicht ohne großen
Mehraufwand bei der Verwaltung lösen. Da wir auch bei mehrmaligen
Nachfragen bei den bisherigen Softwareanbietern keine
zufriedenstellende Antwort erhalten haben, haben wir selbst
begonnen eine Software zu entwickeln, die wir den Investmentclubs
zur Verfügung stellen möchten. Wir hoffen, dass wir damit weiteren
Clubauflösungen entgegenwirken können.
Falls Interesse an einer solchen Softwarelösung besteht, bitte ich
um eine kurze Rückmeldung an haagen@bwl.lmu.de . Auch über
fachliche Anregungen würde ich mich sehr freuen."
und in Re^18: Abgeltungssteuer und kleinere Investmentclubs
"Hallo Herr Roßmanith,
nach gegenwärtigem Planungsstand soll unsere Software die
Clubverwaltung erleichtern sowie die Abgeltungsteuerproblematik
lösen. Unser Ziel ist es, die Weiterführung eines Investmentclubs
ohne Mehraufwand in der Verwaltung zu ermöglichen. Den genauen
Umfang der Software haben wir aber noch nicht abschließend
beschlossen, so dass wir für Anregungen sehr dankbar sind. Unser
Ziel ist es, vor allem auch für kleine Clubs eine erschwingliche
Lösung anzubieten.
Für weitere Anregungen oder Fragen stehe ich gerne zur Verfügung."
schrieb am 02.04.08 14:49:36
Antwort auf Beitrag Nr.:
33.540.536 von TWC am 04.03.08
05:38:39Hallo TWC,
wir werden wie in punkt 4 von Dir erwähnt beim Jashresabschluss
vorgehen.
Falls jemand austritt, wird eine "Auseinandersetzungsbilanz
"erstellt.
In dieser stehen die Anschaffungspreise und Kurse des momentanen
Depotbestandes drin.
Davon wird bei positiver Differenz(Gewinn) von jedem Posten 25% des
Gewinnes abgezogen.
Der ermittelte Wert wird dann vom auszahlungsbetrag
(Depotwert)abgezogen .Fertisch.
gruss thomas
schrieb am 04.03.08 05:38:39
Die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (
www.dsw-info.de ) hat mir auf meine Anfrage bezüglich
Investmentclubs und Abgeltungssteuer geantwortet, hier Auszüge
davon:
...
Aktuell werden mehrere Lösungen diskutiert. Dies sind:
1.Vollständige Ignorierung der Abgeltungssteuer.
2.Pauschale, 25-prozentige „Bestrafung“ desjenigen, der aus dem
Club austreten möchte. (Diese Version ist mittelbar bereits in den
meisten IC-Verträgen in der Form verankert, dass derjenige, der
kündigt, auch die Kosten etwaiger Verkaufe etc. zu tragen hat.)
3.Individuelle Zuordnung von Erträgen, gezahlten Steuern unter
Berücksichtigung der Eintritts- und Einzahlungszeitpunkte und damit
der Ermittlung der jeweils steuerpflichtigen Kursgewinne des
ausscheidenden Mitglieds. (=Führung von individuellen
Rückstellungskonten)
4.Zuordnung von Erträgen und Dividenden und der gezahlten
Abgeltungssteuer auf der Basis der jeweils zugeteilten Units (NICHT
pro Gesellschafter), aber unter Vernachlässigung des Einzahlungs-
und Eintrittszeitpunktes.
5.Nutzung einer geeigneten Software, die die Zuordnung von Erträgen
als einbehaltene Steuern individuell vornimmt.
...
Wir sind bereits mit der Firma Lenz + Partner (MarketMaker) im
Gespräch und gehen davon aus, dass noch im 1. Halbjahr 2008 eine
entsprechende Software fertig gestellt sein wird.
...
Die Mitglieder aller Clubs müssen sich jedoch darüber im Klaren
sein, dass eine Abgeltungssteuer nur dann im Wege einer möglichen
Günstigerprüfung vom Fiskus rückerstattet wird, wenn die
entsprechenden Beträge vom Club auch tatsächlich abgeführt wurden.
Wird die Berechnung der auf das einzelne Mitglied entfallenden
Abgeltungssteuer also auf der Basis noch nicht erfolgter
Gewinnrealisierungen vorgenommen, wird es dem ausscheidenden
Mitglied nicht möglich sein, über den Weg einer Steuererklärung
eine Teilrückerstattung zu erlangen.
...
schrieb am 14.02.08 11:20:33
bei Lenz+Partner (market maker, Software auch zur
Investmentclub-Verwaltung) wissen sie scheinbar auch noch nichts
Genaues:
"Vielen Dank für Ihre Anfrage.Leider kann ich Ihnen noch keine
genauen Informationen bezüglich des Updates für die Abgeltungsteuer
mitteilen."
schrieb am 11.02.08 19:04:00
Details zur Abgeltungssteuer siehe u.a.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer
Für die Abrechnung im Investmentclub:
Zinsen, Dividenen usw. machen sich nicht in einer veränderten
Abrechnung bemerkbar (weil die Abgeltungssteuer bei Eintritt des
z.B. Dividendentermins abgezogen wird).
Kursgewinne verlangen eine veränderte Abrechnung: Weil die
Kursgewinne von Tag zu Tag anfallen, aber die Abgeltungssteuer erst
bei Verkauf abgezogen wird, muß bei Auszahlungen an Gesellschafter
die anteilige Abgeltungssteuer, die bei einem Verkauf anfallen
würde, abgezogen werden. Vereinfacht ausgedrückt gilt für
Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 gekauft werden, die alte
Regelung.
Unsere selbstprogrammierte Software erfasst bisher nur den
Gesamtdepotwert (Wert Depot + Wert Konto). Ab 2009 muß die
Abrechnungssoftware jede einzelne Position im Depot erfassen und
für jede einzelne Position im Depot z.B. eine Checkbox
Abgeltungssteuer[X] anbieten. Bei Positionen, die nicht der
Abgeltungssteuer unterliegen(z.b. Kauf vor 1.1.2009), wird der
aktuelle Kurs genommen. Bei Abgeltungssteuer-Positionen wird vom
Kursgewinn die Abgeltungssteuer rechnerisch abgezogen. Nur dieser
verminderte Kursgewinn geht in die jeweilige Ermittlung der
Anteilswerte ein.
Neben der Abrechnung ändert sich nichts, es müssen insbesondere
keine 'Rückstellungen' in irgendeiner Form gebildet werden. Solange
Kursgewinne da sind, kann die Abgeltungssteuer daraus gezahlt
werden. Wenn sich die Kursgewinne in Luft auflösen, muß bei Verkauf
auch keine Abgeltungssteuer mehr gezahlt werden.
Offene Fragen: Sollte von den
Abgeltungssteuer-Kursgewinn-Positionen die
Abgeltungssteuer-Kursverlust-Positionen abgezogen werden? - Ich
denke nicht, weil die Kursverluste vielleicht erst nach den
Kursgewinnen realisiert werden...
Wenn jemand Denkfehler entdeckt oder Verbesserungsvorschläge hat,
wäre ich für eine Anmerkung sehr dankbar.
Ich habe eine Mail an den DSW geschrieben... wenn ich Informationen
erhalte, werde ich sie posten.
schrieb am 26.11.07 20:37:55
Antwort auf Beitrag Nr.:
29.818.265 von nicclub am 11.06.07
12:24:06@ nicclub
Hast Du in der Zwischenzeit von Eurem Software-Anbieter gehört,
wie die Probleme ab 2009 abwicklungstechnisch gelöst werden
können?
schrieb am 22.08.07 12:23:23
Das Problem liese sich wie folgt lösen:
Der Club wird analog einem Investmentfonds von der Steuer
freigestellt und jeder versteuert individuell beim Verkauf der
Anteile. In diesem Fall muß der Club die Steuer an das Finanzamt
abführen. Eine andere Lösung wäre unpraktikabel aus den vorher
genannten Gründen, zuml ja nicht dirket mit Einstieg neue Aktien
gekauft werden. Es ist ja ein vorhandenes depot da und die Einlage
wird erst mal in Liquidität gesteckt und dann sinnvoll investiert.
schrieb am 28.06.07 10:37:07
Wann das Depot eröffnet wird, dürfte keine Rolle spielen; das
betrifft ja auch Ein- und Austritte nach 2009. Das Problem entsteht
künftig bei jeder Ein- oder Auszahlung eines Mitgliedes. Ich
vermute mal, dass man bei einer monatlichen Ermittlung der
Anteilswerte auch monatlich den Gewinn und Verlust jeder einzelnen
Aktie errechnen müsste, "virtuell" 25% des Gewinns abziehen und
dann nur noch dieses Ergebnis als Clubergebnis ausweisen könnte
(und natürlich auch bei einer Auszahlung auszahlen könnte). Wer das
nicht macht, baut ein Schneeballsystem auf, oder wie seht Ihr das?
schrieb am 27.06.07 20:18:35
....wäre denn ein 2., im Januar 2009 eröffnetes Depot eine
Lösung?
Im 1. Depot werden dann ab Januar 2009 keine Anteile mehr
verbucht!
So lassen sich auch Ein u Austritte besser rechnen!!
Nur so ein Gedanke.
Gruß
Les_Flics
schrieb am 11.06.07 12:24:06
Das Problem ließe sich folgendermaßen lösen: Wenn ein Mitglied
austritt, wird die offene Steuerschuld für das Depot des Clubs
ermittelt. Dann wird der Anteil des ausscheidenden Mitgliedes
berechnet und bei der Auszahlung in Abzug gebracht.
Ich denke das aber die Club-Software das übernehmen wird. Ich werde
mal bei unserem Anbieter anfragen.
schrieb am 03.05.07 15:31:42
Ich denke, das siehst Du falsch. Wenn Du künftig eine Aktie für 100
Euro kaufst und sie auf 200 steigt, wird ja die Bank errechnen,
dass Du 100 Euro Gewinn gemacht hast und 25 Euro direkt ans
Finanzamt überweisen, 175 an Dich. Das Problem bei Clubs wird nur
sein, dass ja Mitglieder zwischendurch ein- und aussteigen: Wenn
also die Aktie im ersten Jahr um 100 Euro steigt und dann 3 Jahre
nicht mehr, werden beim Verkauf nach 4 Jahren 25 Euro Steuer
fällig. Ist aber ein Mitglied bereits nach 2 Jahren ausgestiegen,
hat es die Performance mitgenommen (und ausbezahlt bekommen); die
25 Euro müssen dann die nach 4 Jahren verbliebenen Mitglieder
übernehmen...
schrieb am 25.04.07 09:03:16
guten morgrn,
das wird doch sicher so sein, das man die gewinne/verluste in der
einkommensteuer so angibt wie auch jetzt!!!
das ist sicher anders als bei den dividenden,
stell dir vor du kauft eine aktie zu 1000EUR und verkauft
dann zu 900EUR - ich glaube nicht das die banken anfangen verluste
gegen gewinne und kosten für jeden trade auszurechnen!?
oder sehe ich das falsch?
schrieb am 25.04.07 08:45:08
Hat sich jemand schon mal Gedanken zur 25%-Pauschalsteuer ab 2009
gemacht? Wenn die Bank dann beim Verkauf 25% des Gewinns ans
Finanzamt abführt, würden ja Clubmitglieder, die in einer Phase
aussteigen, in der keine/wenige Verkäufe erfolgten, an einer
positiven Wertentwicklung teilhaben, ohne aber Steuern zahlen zu
müssen. Die 25% würden bei den zum Schluss verbliebenen Mitgliedern
hängen bleiben - oder mache ich da einen Denkfehler bzw. wie lösen
Fonds das Problem?
[ Seite: 1, 2, 3, neuster Beitrag ]
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben