Antwort auf Beitrag Nr.:
34.434.373 von raps46 am 03.07.08
20:41:49Axel Springer Aktiengesellschaft
Berlin
Bekanntmachung der Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
gemäß § 246 Abs. 4 Aktiengesetz
Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 Aktiengesetz geben wir Folgendes
bekannt:
Der Aktionär Dr. Oliver Krauß hat gegen die auf der
Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. April 2008 gefassten
Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns),
Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung des Vorstands), Tagesordnungspunkt
4 (Entlastung des Aufsichtsrats) und Tagesordnungspunkt 7
(besondere Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Zusammenhang mit dem
Unternehmensbeteiligungsprogramm) Anfechtungsklage erhoben.
Der Aktionär Klaus E.H. Zapf hat gegen den auf der Hauptversammlung
der Gesellschaft am 24. April 2008 gefassten Beschluss zu
Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung des Vorstands) Anfechtungsklage,
hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben.
Die Klagen sind bei der Kammer für Handelssachen 98 des
Landgerichts Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, unter dem
verbundenen Aktenzeichen 98 O 49/08 anhängig. Ein Termin zur
mündlichen Verhandlung wurde noch nicht anberaumt.
Berlin, im Juli 2007
Axel Springer Aktiengesellschaft
Der Vorstand