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schrieb am 08.05.07 11:44:50
Die Prokon Unternehmensgruppe verweigert die Zahlungen an ihre
Anleger, obwohl es laut Prospekt eine Ausschüttungsgarantie gibt.
Angeblich erlitt die Firma Ertragseinbußen, da der Wind für die
erstellten Windparkanlagen nicht entsprechend blies!
Die Prokon Unternehmensgruppe hat im Jahr 2004 den Prokon New
Energie Fonds V KG aufgelegt. Im dazugehörenden Emissionsprospekt
wird mit einer Beteiligung für die Anleger geworben, mit der sie
als Kommanditisten dem Fonds beitreten können.
Laut Prospekt sollte es eine Ausschüttungsgarantie von genau dieser
Prokon Energiesysteme GmbH geben, die bei nicht ausreichender
Liquidität die hohen Zinsen, sowie gegebenenfalls die Rückzahlung
der Einlagen sichern sollte. Man könnte deshalb diese
Ausschüttungsgarantie, die faktisch aus Anlegergeldern gezahlt
wurde, als Einlagenrückerstattung sehen. Falls sich diese Zahlungen
dann tatsächlich als Umgehung des Verbotes der Einlagenrückgewähr
herausstellen, müssten die Kommanditisten im Insolvenzfall des
Fonds die Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückzahlen.
Die Prokon Unternehmensgruppe weist auf die schwierige
Marktsituation hin, kann Zahlungen an die Kommanditisten nicht
leisten... (Auszug aus OpenPR)
Weiß jemand mehr darüber? Ist die Ausschüttung erfolgt?
schrieb am 08.05.07 11:59:14
Antwort auf Beitrag Nr.:
29.208.710 von anlegerflop_de am 08.05.07
11:44:50@anlegerflop_de
netter Name ;-)
"(Auszug aus OpenPR)"
Gibt es da des guten Stils halber einen Link dazu ?
Grüße K1
-----------------------------------
Auf der Webseite der Prokon heißt es wie folgt:
PROKON Windenergiefonds: Ausschüttungen in voller Höhe
ausgezahlt
02.05.2007
Mit seiner Ausschüttungsgarantie sichert PROKON den Anlegern seiner
Windenergiefonds die Ausschüttungen auch dann zu, wenn der Wind
hinter den Erwartungen zurückbleibt.
In Deutschland wird seit mehreren Jahren ein
unterdurchschnittliches Windangebot verzeichnet. Dadurch mussten
landesweit sämtliche Windparks entsprechend geringere Erträge
hinnehmen. Für viele Anleger bedeutete dies, dass die
prognostizierten Ausschüttungen ausblieben oder nur zum Teil
ausgezahlt werden konnten.
Besser ging es da den PROKON Anlegern, die eine
Ausschüttungsgarantie abgeschlossen haben. Sie erhielten im Rahmen
dieses Sicherheitskonzeptes, das in der Branche einzigartig ist,
die prognostizierten Ausschüttungen für jedes Jahr in voller Höhe.
Insgesamt hat PROKON im Rahmen der Ausschüttungsgarantie mehr als
9,6 Mio. Euro an die Anleger ausgezahlt.
Die Ausschüttungsgarantie ist für die Anleger kostenlos und gilt
jeweils ab der Inbetriebnahme des Windparks.
http://www.prokon-energiesysteme.de/news/070502_fondsASG.htm…
schrieb am 08.05.07 12:38:16
Antwort auf Beitrag Nr.:
29.208.710 von anlegerflop_de am 08.05.07
11:44:50http://openpr.de/news/125100/PROKON-verweigert-Zahlungen-aus-der-Ausschuettungsgarantie.html
Bitt´scheen
schrieb am 08.05.07 12:47:42
Antwort auf Beitrag Nr.:
29.208.710 von anlegerflop_de am 08.05.07
11:44:50Der New Energy Fonds V besteht zu einem großen
Teil aus Erweiterungen von bereits bestehenden Parks. Bereits im
Jahr 2004 konnte man z.B. schon deutlich erkennen dass z.b. der WP
Hakenstedt I eindeutig die Prognosen nicht erfüllt. Es gibt zwei
Möglichkeiten:
Entweder ist die Prognose zu hoch oder der Standort taugt
nichts.
Wenn man dann in der nächsten Ausbaustufe in den gleichen
(schlechten) Standort investiert dann sollte man sich später nicht
wundern.
Ein Projekt das nicht vom Windertrag sondern von Garantiezahlungen
lebt, ist langfristig nicht tragfähig.
schrieb am 08.05.07 12:50:00
Antwort auf Beitrag Nr.:
29.209.865 von anlegerflop_de am 08.05.07
12:38:16Die opernPR Meldung ist vom 14.3.2007. Die
Meldung von Prokon (siehe mein Posting #2) ist auf der Prokon
Webseite nicht so schwer zu finden und datiert vom 3.5.2007. Sie
scheint demzufolge neuer zu sein.
Grüße K1
P.S. Die verschiedenen Prokons (Nord, Energiesysteme etc.) nicht
durcheinanderbringen - sind unterschiedliche Unternehmensgruppen.
schrieb am 08.05.07 22:11:53
schrieb am 09.05.07 19:59:25
Hallo, Bekannte und ich selbst sind an mehreren Prokon-Fonds
beteiligt. Es gab Verzögerungen bei der Auszahlung der
Garantiezahlungen, da Prokon das Geld wohl für Anzahlungen von
Anlagen brauchte und letztes Jahr ein unterdurchschnittliches
Windjahr war.
Wir haben aber alle Garantiezahlungen erhalten.
Prokon hat gut gehende und weniger gut gehende Windparks. Was ein
Stück weit an der Natur der Sache (Windrichtungsschwankungen u. ä.)
liegt. Damit haben aber etliche Windprojektierer zu kämpfen.
Der Januar war ein Spitzenmonat, womit Prokon nach 2-3 Jahren wohl
dieses Jahr nicht für die Ausschüttungsgarantie gerade stehen muss,
sondern aus heutiger Sicht sogar Überschüsse aus den
Mehrertragsbeteiligungen (im Gegenzug zu dem Risiko des
Windminderertrages) erhält.
Das Konzept ist denke ich bis jetzt ok, da es Planungssicherheit
für die Investoren bietet. Zudem sind viele Windpark günstig
fremdfinanziert, was unterdurchschnittliche Windjahre auch zum Teil
ausgleichen sollte.
schrieb am 13.05.07 23:08:44
PROKON ist selber erstaunlich offen mit den Problemen, die
Zahlungen aus der Garantie zu leisten umgegangen.
Neben der bereits erwähnten Meldung auf der Homepage, dass alle
Zahlungen (inzwischen) in voller Höhe gezahlt wurden, gibt es dort
auch noch eine ältere, wo sie eingestehen, dass sie ca. 2 Mio. noch
nicht auszahlen konnten.
Bei mir selber war es so, dass sie Ende Januar mitgeteilt hatten,
dass nicht klar wäre, wann sie zahlen... und 2 Wochen später kam
das Geld;-)
Dass dieses Jahr offenbar wohl ein gutes Windjahr werden wird (der
Januar war einfach genial und jetzt im Mai sieht es auch schon
wieder gut aus), dürfte für deutliche Entspannung bei PROKON
sorgen... da kann das Geld tatsächlich direkt in den Projekten
erwirtschaftet werden und braucht nicht über die Garantie zu
kommen.
Natürlich gibt es entsprechend auch für alle anderen Windprojekte,
wo die Anleger bisher mangels Ausschüttungsgarantien weniger als
prospektiert bekamen, den positiven Effekt in diesem Jahr.
schrieb am 19.05.07 12:04:21
Na, jetzt versuchen sie sich aber wohl echt rauszuwinden. Angeblich
beanstandet das Bafin die Garantien wegen Verstoß gegen § 1 Abs. 1
Satz 2 Nr. 1 KWG (Einlagengeschäft wegen unbedingter Rückzahlung
der Einlagen über die Garantie). Laut einem mir vorliegenden
Geschäftsbericht wird für 2006 letztmalig gezahlt. Wer wegen der
Aufhebung der Zahlungsverpflichtung der Garantiegeber seine
Beteiligung nicht weiter fortführen will kann diese zum
Verkehrswert an Prokon zum 31.12.07 zurückveräussern.
Grüße K1
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