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    Diskussionen zu iQPower durch Fusion die iQPower Licensing und nun die iQ International (Seite 9127)

    eröffnet am 14.05.07 12:29:33 von
    neuester Beitrag 07.02.24 11:59:06 von
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      Avatar
      schrieb am 31.03.09 21:49:38
      Beitrag Nr. 11.618 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.891.915 von caipirina1 am 31.03.09 21:28:51Warum beschäftigst Du dich nach wie vor so intensiv mit IQ Power wo du keine Aktien vom Unternehmen besitzt?

      das karussell dreht sich immer rund herum.

      das gefühl bei mir wird bestärkt.
      im westen nichts neues --
      Verliebte Aktionäre auf dem Kriegspfad

      http://boerse.ard.de/content.jsp?go=meldung&key=dokument_247…


      Biochemisch lahmgelegt
      Verliebte sehen die Welt mit anderen Augen und nehmen nur selektiv wahr. Forscher haben wissenschaftlich nachgewiesen: Beim großen Gefühl der Liebe sind nur die Gehirnareale für Emotionen und Glücksgefühle aktiv. Andere Bereiche sind nahezu komplett lahmgelegt. Unter anderem die Hirnregionen, die für Angst und Problemlösungen gebraucht werden.

      An der Börse ist das äußerst schädlich. Schon Börsen-Altmeister André Kostolany hatte gewarnt: "Man darf sich in eine Aktie nie verlieben und muss sich von ihr leicht trennen können, wenn SOS gerufen wird."
      Avatar
      schrieb am 31.03.09 21:48:58
      Beitrag Nr. 11.617 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.891.915 von caipirina1 am 31.03.09 21:28:51Wie können "Fachleute" eine schon eine Analyse erstellen, wenn der
      Insolvenzverwalter erst die Verbindlichkeiten eruieren muss?

      Wenn man sich alle Optionen offen lässt, kann man unmöglich wissen, wieviel Millionen man braucht.
      Es kommt darauf an, für welche Option man sich entscheidet (Insolvenz?, Management? Batterie? etc, s.o.!)
      Avatar
      schrieb am 31.03.09 21:28:51
      Beitrag Nr. 11.616 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.891.750 von Stilles_Wasser am 31.03.09 21:12:19Geh mal davon aus das diese Analyse von Fachleuten kommt!!!

      Es hat also keinen Grund hier rum zu unken.

      Was an Verbindlichkeiten da ist wird der IV eruieren.

      Es wird von vielen Optionen gesprochen um sich alle Möglichkeiten offen zu halten, ist ja wohl verständlich oder?

      Beantworte uns doch mal eine Frage die für dich leicht zu beantworten ist.


      Warum beschäftigst Du dich nach wie vor so intensiv mit IQ Power wo du keine Aktien vom Unternehmen besitzt?
      Avatar
      schrieb am 31.03.09 21:27:33
      Beitrag Nr. 11.615 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.890.727 von EcCo65HH am 31.03.09 19:18:59Hi EcCo,

      anhand Deiner Auflistung aus dem Depatisnet bin ich tatsächlich ganz schön in den Arsch gekniffen und muss dass jetzt einfach mal so stehen lassen.

      Leider habe ich keinen Zugriff mehr auf Quellen, in denen von einer speziellen Bleirezeptur die Rede war.

      So muss ich mich jetzt hier einfach geschlagen geben, möchte jedoch zumindest darauf hinweisen, dass es mir fernliegt Lügen zu verbreiten.
      Avatar
      schrieb am 31.03.09 21:12:19
      Beitrag Nr. 11.614 ()
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die AG "wiederbelebt" wird.
      9 Millionen sind ein Haufen Geld - besonders in der gegenwärtigen weltweiten Finanzkrise.

      Die Antworten von bjoernemann sind mir zu unbestimmt.
      Es wird von vielen Möglichkeiten/Optionen gesprochen.
      Ein klares Konzept kann ich nicht erkennen.
      Zuviele Fragen sind für mich offen:

      Lässt man die AG nun insolvent gehen, oder führt man sie fort?
      Wie kommt man gerade auf 9 Millionen EUR?
      Die Kosten dürften anders sein wenn man die AG fortführt, als wenn man einen Neustart nach einer Radikalkur /Insolvenz macht.
      Behält man die alte Führungsriege, oder trennt man sich von ihr?(Abfindungen?)

      Wenn man die Insolvenz anstrebt, für einen radikalen Neuanfang, was haben die Altaktionäre von der Aktion?

      Was soll mit den 9 Millionen konkret bezahlt werden, wieviel für Verbindlichkeiten, Gehälter, wieviel für Produktionsmittel, Marketing, Entwicklung?

      Mit welchen Batterien will man überhaupt Geld verdienen? Status, Cold, Heat oder mit Billigbatterien? Mit Industriebatterien, mit LKW-Batterien - oder mit allem zusammen? Oder gibt man LKW- und Industriebatterien auf? Haben dann aber die alten Umsatzplanungen von IQ noch eine Bedeutung?
      Ganz unterschiedliche Kundengruppen müssten angesprochen werden, je nachdem was man produziert.

      Produziert man überhaupt selbst oder lässt man produzieren?
      In welchem Land?

      Oder doch nur die Patente vermarkten?

      Welche Befugnise hat der Anwalt, die über eine Kontaktaufnahme/Intersssensvertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter hinausgehen?

      Wie schnell will der Insolvenzverwalter Geld sehen, d.h. in wieviel Tagen/Wochen müssten die 9 Mio auf dem Tisch liegen?
      Bisher wird im Forum nur zu unverbindlichen Zusagen aufgerufen.

      Soviele Fragen.

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      schrieb am 31.03.09 19:58:59
      Beitrag Nr. 11.613 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.890.727 von EcCo65HH am 31.03.09 19:18:59:D

      vielleicht ist es wieder so geheim, dass man es nicht mal beim patentamt angeledet hat:kiss:

      so wie ich es verstanden habe konnte man das blei einsparen, da man den strömungswinkel in der batterie hat. bedingt durch die säuredurchmischung verhindert man angeblich, dass das blei altert.und schon spart man das sog. angstblei ein.
      die heizung soll bei kalten temperaturen dafür sorgen, dass die batterie schneller lädt.
      und dann die isolierung, die beides von o.g. zum vorteil gerreicht-
      von spezialblei, das ist mir auch neu
      Avatar
      schrieb am 31.03.09 19:18:59
      Beitrag Nr. 11.612 ()
      :D Schon shyze, MAMUEBA, wenn man das alles im Depatisnet einfach nachlesen kann und so einfach der Lüge überführt werden kann.

      Es gibt also für Bleipaste/ Gitter Patente oder Patentanmeldungen ? Ich kann da leider nix sehen.


      lfd.Nr. Veröffentlichungs-Nummer und Bezeichnung
      1 CN000101040191A [EN] Vehicle battery arrangement comprising electronic components
      2 DE202006020293U1 [DE] Nachrüstbausatz zur Betriebszustandsüberwachung einer Fahrzeugbatterie
      3 DE202006020292U1 [DE] Vorrichtung zur Batteriezustandsüberwachung
      4 DE202006020291U1 [DE] Batteriehalterung
      5 DE202006020197U1 [DE] Flüssigelektrolytbatterie mit thermischer Durchmischung und Überhitzungsschutz
      6 DE102007021841A1 [DE] Flüssigelektrolytbatterie mit Konvektionsbeschleunigungsanordnung
      7 DE102006038053A1 [DE] Batterieheizvorrichtung
      8 DE102006038052A1 [DE] Flüssigelektrolytbatterie mit Elektrolytdurchmischung mittels Konvektionsströmung
      9 DE102006038051B3 [DE] Flüssigelektrolytbatterie mit Mehrkanal-Durchmischung
      10 DE102006038050A1 [DE] Flüssigelektrolytbatterie mit Elektrolytfüllstandsmessung
      11 DE102006038049A1 [DE] Vorrichtung zur Batteriezustandsüberwachung [EN] Starting battery`s
      12 DE102006038048A1 [DE] Nachrüstbausatz zur Batteriezustandsüberwachung einer Fahrzeugbatterie
      13 DE102006038047A1 [DE] Verfahren zur Herstellung einer Flüssigelektrolytbatterie
      14 DE102006038046A1 [DE] Verfahren zur Erhöhung der Startsicherheit der Brennkraftmaschine
      15 DE102006038045A1 [DE] Batteriehalterung
      16 DE102006021602A1 [DE] Flüssigelektrolytbatterie mit Überhitzungsschutz
      17 DE102006021601A1 [DE] Batterie mit Elektrolytdurchmischungsvorrichtung
      18 DE102006021585B3 [DE] Batterie mit Elektrolytdurchmischungsvorrichtung
      19 DE102006021584A1 [DE] Flüssigelektrolytbatterie mit dynamischer und thermischer Durchmischung
      20 DE102006021583B3 [DE] Flüssigelektrolytbatterie mit dynamischer Durchmischung und Überhitzungsschutz
      21 DE102006021578B3 [DE] Batterie mit Elektrolytdurchmischungsvorrichtung
      22 DE102006021576B3 [DE] Batterie mit Elektrolytdurchmischungsvorrichtung
      23 DE102005032495A1 [DE] Fahrzeugbatterieanordnung mit Elektronikkomponenten [EN] Vehicle
      24 DE102005032494A1 [DE] Vorrichtung zum Betreiben von Mehrkreisbordnetzsystemen in Kraftfahrzeugen
      25 EP000002030281A2 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIEHEIZUNGSANORDNUNG [EN] LIQUID ELECTROLYTE
      26 EP000002030267A2 [DE] BATTERIE MIT ELEKTROLYTDURCHMISCHUNGSVORRICHTUNG
      27 EP000002027618A2 [DE] BATTERIE MIT ELEKTROLYTDURCHMISCHUNGSVORRICHTUNG
      28 EP000002022126A1 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIEHEIZUNGSANORDNUNG MIT DURCHMISCHUNGSVORRICHTUNG
      29 EP000002022125A2 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIE MIT DYNAMISCHER DURCHMISCHUNG UND ÜBERHITZUNGSSCHUTZ
      30 EP000001774352B1 [DE] FAHRZEUGBATTERIEANORDNUNG MIT ELEKTRONIKKOMPONENTEN [EN] VEHICLE
      31 EP000001774352A1 [DE] FAHRZEUGBATTERIEANORDNUNG MIT ELEKTRONIKKOMPONENTEN [EN] VEHICLE
      32 KR102007092696AA [EN] VEHICLE BATTERY ARRANGEMENT COMPRISING ELECTRONIC COMPONENTS
      33 WO002008019678A3 [DE] BATTERIEHALTERUNG [EN] BATTERY SUPPORT [FR] SUPPORT DE BATTERIE
      34 WO002008019678A2 [DE] BATTERIEHALTERUNG [EN] BATTERY SUPPORT [FR] SUPPORT DE BATTERIE
      35 WO002008019677A3 [DE] VORRICHTUNG ZUR ERHÖHUNG DER STARTSICHERHEIT EINES FAHRZEUGS MIT
      36 WO002008019677A2 [DE] VORRICHTUNG ZUR ERHÖHUNG DER STARTSICHERHEIT EINES FAHRZEUGS MIT
      37 WO002008019676A3 [DE] VERFAHREN ZUR HERSTELLUNG EINER FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIE
      38 WO002008019676A2 [DE] VERFAHREN ZUR HERSTELLUNG EINER FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIE
      39 WO002008019675A3 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIE MIT ELEKTROLYTFÜLLSTANDSMESSUNG
      40 WO002008019675A2 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIE MIT ELEKTROLYTFÜLLSTANDSMESSUNG
      41 WO002008019674A3 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIE MIT ELEKTROLYTDURCHMISCHUNG MITTELS KONVEKTIONSSTRÖMUNG
      42 WO002008019674A2 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIE MIT ELEKTROLYTDURCHMISCHUNG MITTELS KONVEKTIONSSTRÖMUNG
      43 WO002008019673A3 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIE MIT MEHRKANAL-DURCHMISCHUNG
      44 WO002008019673A2 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIE MIT MEHRKANAL-DURCHMISCHUNG
      45 WO002008019672A1 [DE] BATTERIEHEIZVORRICHTUNG [EN] BATTERY HEATING DEVICE
      46 WO002007128298A3 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIE MIT KONVEKTIONSBESCHLEUNIGUNGSANORDNUNG
      47 WO002007128298A2 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIE MIT KONVEKTIONSBESCHLEUNIGUNGSANORDNUNG
      48 WO002007128297A1 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIEHEIZUNGSANORDNUNG MIT DURCHMISCHUNGSVORRICHTUNG
      49 WO002007128296A3 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIE MIT DYNAMISCHER DURCHMISCHUNG UND ÜBERHITZUNGSSCHUTZ
      50 WO002007128296A2 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIE MIT DYNAMISCHER DURCHMISCHUNG UND ÜBERHITZUNGSSCHUTZ
      51 WO002007128295A3 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIEHEIZUNGSANORDNUNG
      52 WO002007128295A2 [DE] FLÜSSIGELEKTROLYTBATTERIEHEIZUNGSANORDNUNG
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      55 WO002007128293A3 [DE] BATTERIE MIT ELEKTROLYTDURCHMISCHUNGSVORRICHTUNG
      56 WO002007128293A2 [DE] BATTERIE MIT ELEKTROLYTDURCHMISCHUNGSVORRICHTUNG
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      59 WO002007128291A3 [DE] BATTERIE MIT ELEKTROLYTDURCHMISCHUNGSVORRICHTUNG
      60 WO002007128291A2 [DE] BATTERIE MIT ELEKTROLYTDURCHMISCHUNGSVORRICHTUNG
      61 WO002006005314A1 [DE] VORRICHTUNG ZUM BETREIBEN VON MEHRKREISBORDNETZSYSTEMEN IN EINEM
      62 WO002006005313A1 [DE] FAHRZEUGBATTERIEANORDNUNG MIT ELEKTRONIKKOMPONENTEN
      Avatar
      schrieb am 31.03.09 17:46:27
      Beitrag Nr. 11.611 ()
      ich kann es drehen wie ich will. zunächst kommt nichts vernünftiges raus, wenn die IG eine wiederbelebung der in konkurs gegangenen AG mit ihren alten strukturen anstrebt.
      wenn das produkt wirklich so gut ist, wie es iq power herausgestellt hat, dann kommt für mich nur ein lizenzverkauf in frage.
      richtig ist dabei, dass man auch eine vergangenheitsbewältigung macht und dadurch evt. rechtlichen nutzen für die aktionäre finden kann.

      doch allein mir fehlt eigentlich der glaube, dass sich jemand für eine lizenzgabe interessiert. Wenn das jedoch positiv so wäre und die patente sind wertvoll, hätten sicherlich hände danach gegriffen.
      vielleicht kommt es doch noch.?

      eine vernünftige serienfertigung aufzubauen mit einem flächendeckenden vertriebssystem wird sicherlich nicht gelingen mit dem potenzial was zur verfügung stehen könnte.
      für mich wäre interessant zu wissen, was mit REHA, mit den miltäroptionen, mit den angeblichen rahmenverträgen passiert ist.
      Avatar
      schrieb am 31.03.09 16:48:06
      Beitrag Nr. 11.610 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.888.708 von mamueba am 31.03.09 15:54:28Gehen wir mal an den Anfang der Diskussion....

      Hi EcCo,

      wenn Du Dich ernsthaft mit IQ befasst hättest, dann wüßtest Du, dass unsere Batterien aufgrund der Bleirezeptur, des Strömungswinkels, der Isolierung und der intelligenten Flächenheizung, den herkömmlichen Batterien in den Größen L3-L5 auch mit weniger Ampere überlegen sind.


      Ich habe daraufhin behauptet, dass es kein Zauberblei gibt. Auf Deine Unterstellung, dass ich nicht informiert wäre habe ich die Beschreibung des Produkts von der IQP-Site reinkopiert (die das Zauberblei nicht erwähnt - aber vielleicht ist es ja auch unsichtbar)

      Wenn man schon anderen unterstellt, dass andere keine Ahnung haben, sollte man auch die Beweise hierfür vorlegen können.

      Du kannst natürlich jetzt jedes Wort meiner Postings auf die Goldwaage legen und darüber philosophieren, ob eine Schuld besteht oder nicht. Im Übrigen handelt es sich hierbei um eine Redewendung und nicht um die Darstellung einer Rechtsbeziehung - Du "schuldest" mir nichts - ich würde Dir im Übrigen auch nichts geben, was ich wieder zurück haben wollte. Deiner Glaubwürdigkeit "schuldest" Du in meinen Augen jedoch schon etwas - entweder einen Beweis oder ein schlichtes "da habe ich mich vertan"
      Avatar
      schrieb am 31.03.09 15:54:28
      Beitrag Nr. 11.609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.888.466 von CuB4 am 31.03.09 15:27:35Schuldig bin ich dir rein garnichts, CuB4, um das mal festzuhalten!

      Meines Wissens gibt es keinen Testbericht zur SPEZ. BLEIREZEPTUR, wohl aber die PATENTANMELDUNGEN(en). Wozu sollte das auch dienen? Was fängt man mir einer Bleirezeptur allein an?
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