Stehen die Weltbörsen vor einem Crash ??? (Seite 20027)
eröffnet am 01.08.07 21:18:51 von
neuester Beitrag 02.06.24 08:46:20 von
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Georg Schramm Must See!!!!
Die haben meiner Meinung nach recht:
Die Spanien-Rettung - Appell an die Deutschen
http://www.kraftzeitung.net/news/ausland/der-spanische-appel…
Die Spanien-Rettung - Appell an die Deutschen
http://www.kraftzeitung.net/news/ausland/der-spanische-appel…
Zitat von wuscheler: Wer ihn noch nicht kennt, hier der Auszug aus dem Vertrag von Maastricht zum aktuellen Thema:
Kapitel 4
Der Kapital- und Zahlungsverkehr
Art. 56 (ex-Art. 73b)
Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen ff. des Kapitalverkehrs ff. zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.
...
Art. 56 Abs. 1 verbietet alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten selbst und zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Gegenstand der Kapitalverkehrsfreiheit ist mithin ausschließlich der grenzüberschreitende Kapitalverkehr und nicht etwa der rein innerstaatliche Kapitalverkehr.
...
Ein Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit liegt auch dann vor, wenn inländische Vorschriften die Ausfuhr von Hartgeld, Banknoten und Inhaberschecks einer vorherigen Genehmigungspflicht unterwerfen.
...
http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.…
In einem Rechtsstaat leben wir definitiv nicht mehr.
Das sollte jedem spätestens seit Verabschiedung des ESM klar sein.
Sinn und Zweck des Euros sind damit tot.
Wo sind die Qualitaetsmedien die diese EU nun in der Luft zerreissen ?
Was macht der zypriotische Oberstaatsanwalt ausser auf seine fette Pension zu warten ?
Wer ihn noch nicht kennt, hier der Auszug aus dem Vertrag von Maastricht zum aktuellen Thema:
Kapitel 4
Der Kapital- und Zahlungsverkehr
Art. 56 (ex-Art. 73b)
Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen ff. des Kapitalverkehrs ff. zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.
...
Art. 56 Abs. 1 verbietet alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten selbst und zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Gegenstand der Kapitalverkehrsfreiheit ist mithin ausschließlich der grenzüberschreitende Kapitalverkehr und nicht etwa der rein innerstaatliche Kapitalverkehr.
...
Ein Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit liegt auch dann vor, wenn inländische Vorschriften die Ausfuhr von Hartgeld, Banknoten und Inhaberschecks einer vorherigen Genehmigungspflicht unterwerfen.
...
http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.…
In einem Rechtsstaat leben wir definitiv nicht mehr.
Das sollte jedem spätestens seit Verabschiedung des ESM klar sein.
Sinn und Zweck des Euros sind damit tot.
Kapitel 4
Der Kapital- und Zahlungsverkehr
Art. 56 (ex-Art. 73b)
Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen ff. des Kapitalverkehrs ff. zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.
...
Art. 56 Abs. 1 verbietet alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten selbst und zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Gegenstand der Kapitalverkehrsfreiheit ist mithin ausschließlich der grenzüberschreitende Kapitalverkehr und nicht etwa der rein innerstaatliche Kapitalverkehr.
...
Ein Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit liegt auch dann vor, wenn inländische Vorschriften die Ausfuhr von Hartgeld, Banknoten und Inhaberschecks einer vorherigen Genehmigungspflicht unterwerfen.
...
http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.…
In einem Rechtsstaat leben wir definitiv nicht mehr.
Das sollte jedem spätestens seit Verabschiedung des ESM klar sein.
Sinn und Zweck des Euros sind damit tot.
Zitat von wuscheler:Zitat von greenanke: Frauen haben es gerne, wenn sie gut versorgt sind.
Okay ... Kompromissvorschlag:
Frauen haben es gerne, wenn sie gut versorgt sind und dazu noch ausgiebig shoppen gehen können.
Klar, und dafür suchen sie sich einen Liebeskasper, der das gerne bezahlt.
Für die anderen Dinge suchen sie sich dann einen richtigen Mann.
Du siehst dat jaaanz falsch, für unseren Grandseigneur is dat doch ´nen Klacks, zahlt er doch von seinen üppig sprießenden Gewinnen bei eon und der Delegom.
Zitat von greenanke: Frauen haben es gerne, wenn sie gut versorgt sind.
Okay ... Kompromissvorschlag:
Frauen haben es gerne, wenn sie gut versorgt sind und dazu noch ausgiebig shoppen gehen können.
Klar, und dafür suchen sie sich einen Liebeskasper, der das gerne bezahlt.
Für die anderen Dinge suchen sie sich dann einen richtigen Mann.
Zitat von seb262: Auf der Seite des grössten Klatschblatts Deutschland ist ein Foto mit 5 LKW Container zu sehen Wert 5 Mrd......
Ist doch lächerich Deutschland hat über 2 Bio. in den Miesen man das wäre ein Autokorso :-) Geschweige denn in den USA .....
Man kann sich es echt nicht vorstellen..........
Doch.... ...hier klicken...
Stay cool, buy Gold, more Silver
Gruß M,
....und solche Betrüger/Lügner wollen das Volk "führen".
Im EU Parlament glänzte diese Vorzeigefrau mit häufiger Abwesenheit.
Doktortitel-Streit: Plagiat von Koch-Mehrin war keine Bagatelle
28.03.2013, 16:50 Uhr | dapd, dpa
Silvana Koch-Mehrin hat bei ihrer Doktorarbeit "wiederholt und planmäßig" getäuscht. (Quelle: dapd)
Die FDP-Politikerin Koch-Mehrin ist zu Recht ihren Doktor-Titel los, meint das VerwaltungsgerichtKarlsruhe. Nach dessen Feststellung hat die Politikerin wiederholt und planmäßig getäuscht. Der Streit ist damit aber noch nicht zu Ende.
Das Gericht bestätigt in seiner schriftlichen Urteilsbegründung die Entscheidung der Universität Heidelberg aus dem Jahr 2011. Die Hochschule habe völlig zu Recht gehandelt. Eine grundsätzlich denkbare Bagatellschwelle sei in diesem Fall bei Weitem überschritten worden, schreibt das Gericht.
"Wiederholt und planmäßig" getäuscht
Die Politikern habe nicht nur einzelne Sätze, sondern erhebliche, teilweise mehrseitige Passagen - zum Teil samt Fußnoten - aus fremden Texten übernommen, ohne dies hinreichend kenntlich zu machen. Dies lasse den Schluss zu, dass die Klägerin "wiederholt und planmäßig" getäuscht habe.
Koch-Mehrin kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einlegen.
Nur Teilgeständnis von Koch-Mehrin
Die Universität Heidelberg hatte der EU-Parlamentarierin im Juni 2011 den Titel aberkannt. Bei der Überprüfung ihrer Doktorarbeit über die "Lateinische Münzunion 1865-1927" hatte der Kommissionsausschuss auf 80 Seiten 125 Plagiate gefunden.
Die 42 Jahre alte Politikerin hatte "Mängel an Quellennachweisen" eingestanden, aber darauf verwiesen, dass diese bereits bei der Abgabe ihrer Arbeit vor 13 Jahren bekannt gewesen seien. Koch-Mehrins Anwalt, Christian Birnbaum, hatte bei der Aberkennung des Titels durch die Uni auch Verfahrensfehler gerügt.
Auch das Verfahren war rechtens
Das Verwaltungsgericht konnte hingegen keine formalen Fehler erkennen. Der Promotionsausschuss sei ordnungsgemäß zusammengesetzt gewesen. Auch in der Sache wies das Gericht die Einwände der Klägerin gegen den Plagiatsvorwurf zurück. Der Hinweis auf umfangreiche eigene Recherchen und darauf, dass zentrale Ergebnisse der Arbeit auf ihrer eigenen wissenschaftlichen Leistung beruhten, müsse nicht beachtet werden.
Aus Sicht des Gerichts hat der Promotionsausschuss ausreichend mildere Mittel als den Entzug des Doktortitels geprüft, etwa die Chance auf Nachbesserung der Arbeit.
Er habe die öffentlichen Interessen an der Entziehung des Doktorgrades höher bewertet habe als die erheblichen Nachteile, die die Entscheidung für die Klägerin beruflich und gesellschaftlich nach sich ziehe. Das sei rechtlich nicht zu beanstanden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.
Quelle: dapd, dpa
Im EU Parlament glänzte diese Vorzeigefrau mit häufiger Abwesenheit.
Doktortitel-Streit: Plagiat von Koch-Mehrin war keine Bagatelle
28.03.2013, 16:50 Uhr | dapd, dpa
Silvana Koch-Mehrin hat bei ihrer Doktorarbeit "wiederholt und planmäßig" getäuscht. (Quelle: dapd)
Die FDP-Politikerin Koch-Mehrin ist zu Recht ihren Doktor-Titel los, meint das VerwaltungsgerichtKarlsruhe. Nach dessen Feststellung hat die Politikerin wiederholt und planmäßig getäuscht. Der Streit ist damit aber noch nicht zu Ende.
Das Gericht bestätigt in seiner schriftlichen Urteilsbegründung die Entscheidung der Universität Heidelberg aus dem Jahr 2011. Die Hochschule habe völlig zu Recht gehandelt. Eine grundsätzlich denkbare Bagatellschwelle sei in diesem Fall bei Weitem überschritten worden, schreibt das Gericht.
"Wiederholt und planmäßig" getäuscht
Die Politikern habe nicht nur einzelne Sätze, sondern erhebliche, teilweise mehrseitige Passagen - zum Teil samt Fußnoten - aus fremden Texten übernommen, ohne dies hinreichend kenntlich zu machen. Dies lasse den Schluss zu, dass die Klägerin "wiederholt und planmäßig" getäuscht habe.
Koch-Mehrin kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einlegen.
Nur Teilgeständnis von Koch-Mehrin
Die Universität Heidelberg hatte der EU-Parlamentarierin im Juni 2011 den Titel aberkannt. Bei der Überprüfung ihrer Doktorarbeit über die "Lateinische Münzunion 1865-1927" hatte der Kommissionsausschuss auf 80 Seiten 125 Plagiate gefunden.
Die 42 Jahre alte Politikerin hatte "Mängel an Quellennachweisen" eingestanden, aber darauf verwiesen, dass diese bereits bei der Abgabe ihrer Arbeit vor 13 Jahren bekannt gewesen seien. Koch-Mehrins Anwalt, Christian Birnbaum, hatte bei der Aberkennung des Titels durch die Uni auch Verfahrensfehler gerügt.
Auch das Verfahren war rechtens
Das Verwaltungsgericht konnte hingegen keine formalen Fehler erkennen. Der Promotionsausschuss sei ordnungsgemäß zusammengesetzt gewesen. Auch in der Sache wies das Gericht die Einwände der Klägerin gegen den Plagiatsvorwurf zurück. Der Hinweis auf umfangreiche eigene Recherchen und darauf, dass zentrale Ergebnisse der Arbeit auf ihrer eigenen wissenschaftlichen Leistung beruhten, müsse nicht beachtet werden.
Aus Sicht des Gerichts hat der Promotionsausschuss ausreichend mildere Mittel als den Entzug des Doktortitels geprüft, etwa die Chance auf Nachbesserung der Arbeit.
Er habe die öffentlichen Interessen an der Entziehung des Doktorgrades höher bewertet habe als die erheblichen Nachteile, die die Entscheidung für die Klägerin beruflich und gesellschaftlich nach sich ziehe. Das sei rechtlich nicht zu beanstanden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.
Quelle: dapd, dpa
Frauen haben es gerne, wenn sie gut versorgt sind.
Okay ... Kompromissvorschlag:
Frauen haben es gerne, wenn sie gut versorgt sind und dazu noch ausgiebig shoppen gehen können.
Auch wieder falsch, ne,ne,ne, wie soll dat nur noch enden mit Dir?
Frauen haben es gerne, wenn man(n) es ihnen gut besorgt.
Okay ... Kompromissvorschlag:
Frauen haben es gerne, wenn sie gut versorgt sind und dazu noch ausgiebig shoppen gehen können.
Auch wieder falsch, ne,ne,ne, wie soll dat nur noch enden mit Dir?
Frauen haben es gerne, wenn man(n) es ihnen gut besorgt.
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