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    Ein gutes Depot --> Jupp Zupp muß Finanzminister werden!! (Seite 152)

    eröffnet am 21.08.07 20:23:01 von
    neuester Beitrag 30.12.23 18:47:16 von
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      schrieb am 17.07.11 14:02:47
      Beitrag Nr. 303 ()
      von: WKN Wert am 01.01.11* Aktueller Wert G+V
      DWS - BRIC Aktien Fonds A0DP7P 225,58 205,16 90,95%
      Pioneer Öko Tec Fonds AOMJ48 162,46 155,07 95,45%
      UBS Rare Earth Basket UB9REE 121,21 133,5 110,14%
      Axel Springer 550135 40,75 31,47 77,23%
      BASF BASF11 60,01 67,73 112,86%
      Bauer 516810 28,30 29,19 103,14%
      Bilfinger & Berger 590900 62,38 68,06 109,11%
      Brigitte Bijou 522950 109,50 75,00 68,49%
      Ceotronics 540740 1,95 1,70 87,18%
      Centrotec Sustainable 540750 15,94 20,43 128,17%
      Comdirect 542800 7,24 7,31 100,97%
      Crop Energie 803200 5,68 6,17 108,63%
      Dr. Hönle 515710 11,64 12,45 106,96%
      Energiekontor Aktie 531350 4,12 5,58 135,44%
      E.ON 761440 22,87 18,49 80,85%
      Freenet A0Z2ZZ 8,74 8,30 94,97%
      Fuchs Petrolub 579043 36,78 38,84 105,60%
      Heiderlberger Druckmaschinen 731400 3,69 2,23 60,43%
      Heidelberg Cement 604700 46,80 41,15 87,93%
      Hornbach 608440 52,17 52,80 101,21%
      INIT 575980 14,90 19,50 130,87%
      Lynas 871899 1,61 1,46 90,68%
      MAN 593703 60,00 59,97 99,95%
      Münchner Rück 842022 113,39 100,93 89,01%
      MVV Energie A0H52F 27,81 26,71 96,04%
      Oerlikon 863037 5,58 6,19 110,93%
      Park & Bellheimer Brauereien 690200 1,00 1,25 125,00%
      Pfeiffer Vakuum 691660 87,56 81,15 92,68%
      Renault 893113 43,31 36,86 85,11%
      RWE Vz 703714 47,49 33,35 70,23%
      Schloss Wachenheim 722900 8,00 7,15 89,38%
      Shell A0ER6S 25,04 25,17 100,52%
      SNP Software 720370 86,50 63,76 73,71%
      Südzucker 729700 19,69 25,81 131,08%
      Tenneco 928670 30,83 30,49 98,90%
      Umweltbank 557080 17,28 25,26 146,18%
      USU A0BVU2 4,94 4,93 99,80%
      Zwack Unicum A0DK5W 46,71 53,83 115,24%
      WMF Vz 780303 24,30 25,75 105,97%
      #DIV/0!

      Summe 1.693,75 1.610,15 100,44%

      * Bzw. bei Kauf Jahresergebniss: + 0,44 % + Dividenden

      Ein Plus von 0,44%, obwohl jetzt fast alle Werte ex. Dividende sind.
      Ich lasse die Dividenden der Einfachheit halber nicht in das rechnerische Jahresergebniss einfließen.
      -> Kapitalerhalt und rund 5% Dividende

      Bei Fuchs gab es einen Aktiensplitt 1:3

      Hornbach Baumarkt neu hinzu
      Avatar
      schrieb am 13.07.11 19:44:54
      Beitrag Nr. 302 ()
      Hab mir gerade ein paar Hornbach Aktien gekauft. HORNBACH-BAUMARKT AG INHABER-AKTIEN O.N.
      Sozusagen als Vortrag fürs Rentner Dasein, die HV soll so gut sein :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.07.11 19:49:55
      Beitrag Nr. 301 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.737.280 von betterthantherest am 04.07.11 11:20:2512:0 für die Schweiz. Mindestens.
      Avatar
      schrieb am 04.07.11 11:20:25
      Beitrag Nr. 300 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.731.636 von MdBJuppZupp am 01.07.11 19:37:58Ich habe mal gelesen, die Schweizer wären im Rentenalter tendenziell überversorgt. Im Umkehrschluss könnte man auch früher aufhören zu arbeiten. Dies dürfte zudem leichter fallen, weil die Abzüge geringer ausfallen und man sich so ein eigenes Vermögenspolster aufbauen kann.

      Die Lohnnebenkosten in der Schweiz teilen sich zur Zeit (2011) folgendermaßen auf[4]:

      gesetzliche Rentenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung (AHV/IV/EO): 5.15 % (weitere 5.15 % trägt der Arbeitnehmer). Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige am 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahres, für Nichterwerbsttätige am 1. Januar nach Vollendung ihres 20. Alterjahres (der Mindestbeitrag beläuft sich zur Zeit auf Fr. 475.- pro Jahr). Selbständigerwerbende zahlen für sich selber reduzierte Beiträge (bei einem Einkommen von Fr. 55'700.- und höher 9.5 %, für Einkommen unter Fr. 55'700.- gelten abgestufte, reduzierte Sätze, die bei einem Einkommen von mindestens Fr. 9'300 nur noch 5.223 % betragen). Zusätzlich zu den AHV-Beiträgen kommen Verwaltungskosten, die je nach AHV-Kasse (es gibt Verbandskassen die günstigere Konditionen bieten als die kantonalen Kassen), zwischen 0.05% und 0.2% der Lohnsumme betragen. Diese Verwaltungskosten trägt immer der Arbeitgeber.
      Arbeitslosenversicherung (ALV): 1.1 % auf Löhne bis Fr. 126'000.- (weitere 1.1 % trägt der Arbeitnehmer bei). Für Lohnteile über Fr. 126'000.- bis zu einer Grenze von Fr. 315'000.- beträgt der Beitragssatz an die ALV 1 % des massgebenden Jahreslohnes (maximal Fr. 1'890.-). Auf Lohnteilen von über Fr. 315'000 werden keine ALV-Beiträge erhoben. Selbständigerwerbende mit Einzelfirmen sind nicht pflichtig, hier ist auch ein freiwilliger Abschluss der öffentlichen AL-Versicherung nicht möglich.
      Unfallversicherung (UVG/NBU): Der Arbeitgeber bezahlt die Prämien für Betriebsunfälle und Berufskrankheiten, der Arbeitnehmer die für Freizeitunfälle (NBU). Beide Versicherungen sind aber zwingend für alle Angestellte, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, Die NBU-Prämien werden dem Arbeitnehmer deswegen direkt vom Lohn abgezogen. Die Prämien sind von der Branche und vom Risiko abhängig (Im Durchschnitt 0.4 % für die UVG und 3 % für die NBU). Selbständigerwerbende sind nicht UVG/NBU-pflichtig, ein freiwilliger Anschluss ist zwar möglich, aber sehr teuer, die Prämien sind oft doppelt so hoch wie die der Angestellten selbst.
      Krankentaggeld-Versicherung (KTG): Ein Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung ist für den Arbeitgeber freiwillig, jedoch kann und darf er die Hälfte dieser Kosten dem Arbeitnehmer übertragen, ein gesetzlicher Anreiz, das Unternehmer-Risiko bei einem Ausfall des Arbeitnehmers zu mindern. Die Prämien sind teilweise recht hoch, zwischen 1.3 und 3 % der Bruttolohnsumme, wobei Selbständigerwerbende deutlich mehr bezahlen.
      Krankenversicherung (KVG): Diese ist in der Schweiz unabhängig vom Arbeitsverhältnis geregelt und obligatorisch für alle Einwohner. Die Prämien werden pro Kopf und Risiko-Gruppe erhoben, sind also vom Erwerbs-Einkommen unabhängig und daher im direkten Vergleich bereits ab einem Brutto-Einkommen von ca. Fr. 40'000.- pro Jahr massiv tiefer als in Deutschland. Bei niedrigen Einkommen gewähren die Kantone eine unterschiedlich hohe Prämienvergünstigung von bis zu 50% der zu zahlenden Prämien, die allerdings von den betroffenen Personen jedes Jahr neu beantragt werden muss.
      Pensionskasse (2. Säule): Jeder Arbeitgeber muss für seine Angestellten einen Pensionskassen-Anschluss vorweisen können, die Arbeitnehmer selbst haben keine Wahlmöglichkeit. Die Pensionskassen selbst sind meistens Versicherungen und Sammelstiftungen, können aber bei größeren Firmen auch dem Unternehmen angeschlossene Stiftungen sein. Es besteht Versicherungspflicht für alle Angestellten ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem das 18. Altersjahr vollendet wird, und deren Brutto-Einkommen pro Arbeitsverhältnis über Fr. 20'880.- im Jahr liegt. Bis zum vollendeten 24. Altersjahr werden nur Risikoleistungen für Invalidität und Todesfall versichert. Nachher kommt eine Alterskapitalbildung hinzu. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem Alter und liegt zwischen 2.5 % bei unter 25-jährigen (Risikoversicherung) und über 20 % bei über 55-jährigen (Risikoversicherung und Alterskapitalbildung). Obligatorisch versichert ist jeweils nur der Lohnanteil bis zu Fr. 83'520.- pro Jahr abzüglich eines Koordinationsabzugs von 24360.- Fr. Die Prämien tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig je zur Hälfte, der Arbeitgeberanteil kann je nach Kanton, Arbeitgeber und gewählter Pensionskasse zwischen 1/2 und 2/3 liegen. Für das Kader einer juristischen Person (AG und GmbH) werden oftmals verbesserte, auf die ganze Lohnsumme bezogene Kaderversicherungen angeboten. Selbständigerwerbende können sich freiwillig der Pensionskasse ihrer Angestellten anschließen, sich aber nicht wie bei einer juristischen Person selber besser stellen als die Angestellten. Hier gelten für Angestellte und das Kader die gleichen Prämienhöhen und prozentualen Anteile.
      Familienzulagen: sind kantonal geregelt, weshalb die Beitragshöhe kantonal unterschiedlich ist (Beiträge 0.1 bis 4.0 % der Bruttolohnsumme). Einzig für landwirtschaftliche Betriebe gilt eine Regelung auf Bundesebene (Beiträge 2 % des Einkommens). Selbständigerwerbende sind je nach Kantonszugehörigkeit pflichtig oder nicht pflichtig, eine Änderung dieser Regelung auf Bundes-Ebene ist aber in Sicht (Stand März 2011).

      Die vom Arbeitgeber aufzubringenden Lohnnebenkosten liegen somit je nach Branche und Alter des Angestellten zwischen ca. 7.7 und 16.2 %. Etwa derselbe Anteil wird dem Arbeitnehmer vom Bruttolohn abgezogen. Da es für die AHV keine Beitragsbemessungsgrenze wie in Deutschland gibt, sind die prozentualen Sozialabgaben bei niedrigen Löhnen nicht höher als bei höheren Löhnen, wenn man die vom Arbeitnehmer selbst getragene pro Kopf-Prämie der gesetzlichen Krankenversicherung nicht berücksichtigt. Darüber hinaus sind die Beitragssätze in der Schweiz tiefer und stabiler als in Deutschland.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnnebenkosten#Situation_in_de…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.07.11 19:37:58
      Beitrag Nr. 299 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.727.814 von betterthantherest am 01.07.11 09:49:57Das dürfte einiges mehr sein. Aber mit 52 denke ich mehr an die Altersteilzeit und Rente mit 58 als an Wechsel ;)
      2 Antworten

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      schrieb am 01.07.11 09:49:57
      Beitrag Nr. 298 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.725.676 von MdBJuppZupp am 30.06.11 20:17:33Ich weiß von einer Sekretärin, die hier in der Schweiz 65CHF in der Stunde verdient. Zum aktuellen Umrechnungskurs sind das über 50€.

      Das Beispiel mit der Deutschen Ärztin, die hier das Doppelte bei halber Arbeitsleistung verdient, hast du ja sicher schon mitbekommen.

      Du kannst dir wahrscheinlich gut ausmalen, was man mit einer höheren Qualifikation verdienen kann und das Ganze zudem noch bei geringeren Abzügen.

      Die Arbeitslosenquote liegt hier bei unter 3%. Da sollte es nicht so schwer sein einen gut bezahlten Job zu bekommen.

      Einen Versuch könnte es wert sein. Würde mich echt interessieren, was für dich im Vergleich zu Deutschland in der Schweiz drinnen wäre.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.06.11 20:17:33
      Beitrag Nr. 297 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.724.038 von betterthantherest am 30.06.11 16:07:58Das hast du gut gemacht.Ist aber nicht so einfach für jemanden, der auf Einkünfte aus nichtselbststädiger Arbeit angewiesen ist. ;)
      Klar, könnte mich mal bewerben. Hier ein paar Namen:

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      AGEA | Ajax | Albar | Arbenz | Belcar | Berna | Carville | Cegga | Cree | Diavolino | Dufaux | Egg & Egli | Enzmann | Excelsior | Felber | Filipinetti | Fischer | Gryff | Leblanc | Martini | Monteverdi | Orca | Peraves | Pic-Pic | Popp | Rapid | Rinspeed | SAG | Saurer | Sbarro | Sigma | Soletta | Speidel | Stella | Swiss Buggy | Thury-Nussberg | Tribelhorn | Turicum | Twike | Weber | ZL (Zedel)
      :laugh:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.06.11 16:07:58
      Beitrag Nr. 296 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.712.549 von MdBJuppZupp am 28.06.11 19:43:56Meine persönliche Steuerreform hat wenigstens funktioniert.



      Kirchhoff sehe ich auf dem richtigen Weg, aber wirkliche Steuerreformen haben in Deutschland doch keine Chance. Also was soll`s.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.06.11 12:59:59
      Beitrag Nr. 295 ()
      Gestern Abend gekauft: Bauer (Wiedereinstieg) und USU Software.
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 19:43:56
      Beitrag Nr. 294 ()
      Bierdeckelsteuererklärung. Was ist davon zu halten??

      Steuerreform: Die Vorschläge von Paul Kirchhof
      Einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent vorgeschlagen

      Während die Koalition über Steuersenkungen streitet, legt Staatsrechtler Paul Kirchhof ein neues Konzept für Steuervereinfachungen vor: Statt tausender Einzelregelungen soll es nur noch ein Gesetz geben, und einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent.

      Nach den Vorstellungen von Paul Kirchhof soll das deutsche Steuerrecht radikal vereinfacht werden. Sein Entwurf für ein "Bundessteuergesetzbuch" hält es für möglich, das bisherige Steuerrecht mit tausenden Einzelregelungen auf ein einziges Gesetz mit 146 Paragraphen zurechtzustutzen. Die Reform sei aufkommensneutral, sagte Kirchhof. "Der Staat soll vor und nach der Reform die gleiche Summe bekommen - aber die Gesamtlast wird gerechter auf viele Schultern verteilt." Die wichtigsten Vorschläge im Überblick:

      Einkommenssteuer: Für Einkommenssteuerzahler sieht Kirchhof einen einheitlichen Steursatz von 25 Prozent vor. Dieser Steuersatz solle für natürliche Personen genauso gelten wie für Personengesellschaften und Körperschaften. Für niedrige Einkommen soll es Freibeträge geben: Die ersten 10.000 Euro bleiben steuerfrei, dann steigt die Steuerlast in zwei Stufen an, erst ab 20.000 Euro werden die vollen 25 Prozent fällig. Für Kinder soll es einen Freibetrag von je 8.000 Euro geben.

      Die jetzige Unterscheidung zwischen den Steuersätzen von 15 Prozent (Körperschaftssteuer), 25 Prozent (privates Kapitalvermögen) und 14 bis 45 Prozent (Einkommenssteuer) würden entfallen. Arbeitseinkommen würden nicht mehr höher besteuert als Kapitalerträge. Sämtliche Ausnahmen sollten gestrichen werden.

      Erbschaftssteuer: Als zweite Steuer sieht Kirchhof eine Erbschafts- und Schenkungssteuer vor. Hier soll der einheitliche Satz von zehn Prozent gelten. Eine Erbschaft unter Eheleuten soll steuerfrei frei sein, für Kinder sieht er einen Freibetrag von 400.000 Euro vor, für andere 50.000 Euro. Für Hausrat kommen 20.000 Euro hinzu.

      Umsatzsteuer: Hier soll alles mit einem Federstreich einfacher werden. Es gibt nach dem Modell kein Vorsteuerabzug bei zwischenunternehmerischen Umsätzen mehr. Stattdessen wird die Leistung beim Endkunden belastet. Laut Medienberichten soll bei der Umsatzsteuer der Einheitssatz bei 19 Prozent liegen.

      Verbrauchssteuer: Der Verbrauch von Produkten, durch die der Allgemeinheit Kosten entstehen, wird schließlich in Form der Verbrauchssteuer besteuert. Dazu zählen Verbrauchssteuern auf Energie, Tabak und Alkohol. Alle übrigen Verbrauchssteuern will er abschaffen. Dabei werden die bisherigen Verkehrssteuern in die Umsatzsteuer integriert.
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