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    Volkswagen Vorzüge interessanter als Stämme ? (Seite 2019)

    eröffnet am 31.10.07 09:48:07 von
    neuester Beitrag 29.04.24 15:00:04 von
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      schrieb am 13.11.08 15:03:06
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.937.628 von Valueandi am 13.11.08 13:22:00Habe mir eben den Gesetzesentwurf angeschaut: echt übel. Die Damen Merkel & Zypries wollen nach dem Motto, versuchen wir es einmal, das Gesetz verabschieden. Es wird eine Protokollnotiz geben, nach welcher die Regierung das Gesetz wieder kassieren will, wenn die EU ein Verletzungsverfahren gegen die BRD einleitet. Armes Deutschland, womit haben wir solche Politiker verdient?

      Jedenfalls ist nach altem wie nach neuem VW-Gesetz die Geschichte nicht so einfach: Die Umwandlung der Vorzüge in Stämme erfordert das Vorliegen der gleichen Voraussetzungen, wie der Abschluss eines Beherrschungsvertrages, eine Kapitalerhöung oder irgend eine andere Satzungsänderung. An Porsches Stelle würde ich das Thema auf die Tagesordnung der nächsten HV bringen und dann -im Falle EU-widriger Zählweise, klagen. das sollte schneller gehen als das Gezerre zwischen EU und Regierung.

      Gruß LK
      Avatar
      schrieb am 13.11.08 13:22:00
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.936.910 von Labskaus am 13.11.08 11:57:36Heute abend ist doch wenn ich mich nicht täusche die Abstimmung zum VW gesetz oder ??

      Für mich ist nahezu sicher das das VW Gesetz druchgeht. Die Merkel und Wullff sind dafür,die Roten sowieso.

      Porsche hat wieder keine Chance auf eine übernahme unter regulären bedingungen.
      Es geht nur wenn der Anteil Niedersachens auf unter 20 % verwässert wird, durch eine kapitalerhöhung. Da bei den Stämmen die KE durch Niedersachsen gezeichnet würde,gehts nur über die versteckte KE durch die Wandlung der Vorzüge in STämme. Hier würde sich Porsche die Stücke vorher sichern,wenn sie die optionenn nicht schon im Sack haben.

      Das Gesetz stärkt daher den Vorzugsaktionär massiv.Ich sehs positiv.
      Avatar
      schrieb am 13.11.08 11:57:36
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.936.275 von petermaennchen am 13.11.08 10:43:01ad 1: stimmt. Auch deswegen ist es für Porsche sinnvoll, sich gehörig mit Vorzugsaktien einzudecken. Ich habe lediglich behauptet, dass es bei den Vorzügen auf das Quorum nicht ankommt.

      ad 2: Das geht nach dem Wortlaut der Satzung tatsächlich nicht. Allerdings ist das Höchststimmrecht gerade in Kombination mit der 4/5 Regelung für Satzungsänderungen imho sicher unwirksam. Nur, wer stellt das Abstimmungsergebnis (und damit die Rechtskonformität der Stimmenzählung) fest? :rolleyes: Selbst wenn Herr Piech "gegen" Porsche zählen sollte (er hat ja schon einmal so etwas ähnliches gemacht) kann Porsche flugs mit einer Anfechtung zu den ordentlichen Gerichten, die das höherrangige EU-Recht zu beachten haben :cool:

      Und zu § 24 der Satzung. Das ist eine Ausnahmevorschrift. Die sind nun mal eng auszulegen. Ein konzertiertes Abstimmungsverhalten ist halt keine Aktienübertragung und insofern hat Porsche nichts zu befürchten.

      Es grüßt der schwarze Schwan
      Avatar
      schrieb am 13.11.08 10:43:01
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.929.294 von Labskaus am 12.11.08 19:33:50zu (i): Haelt PAH keine Vorzuege, wuerde sich bei einer Umwandlung auch ihr Anteil an VW verringern. Das wuerde dem Ziel, mit > 75 % ein Beherrschungsverhaeltnis herbeizufuehren, entgegen laufen.

      zu (ii): Fuer die Umwandlung bedarf es der qualifizierten Mehrheit. Das sind bei VW 80 % (Paragraph 26 (2) der Satzung). Wie soll das bitte gehen, wenn Niedersachsen 20 % kontrolliert?

      Wenn PAH sich ein ,,Abstimmverhalten'' garantieren laesst (wozu auch immer), wuerde das wohl gegen Paragraph 24 der VW-Satzung verstossen.

      Was nu?
      Avatar
      schrieb am 13.11.08 00:15:28
      Beitrag Nr. 138 ()
      12.11.2008/20:10:19



      FOKUS 1-EU droht mit verschärftem Verfahren wegen VW-Gesetz


      Berlin, 12. Nov (Reuters) - Im Streit um das VW<VOWG.DE>-Gesetz hat die EU-Kommission ein schärferes Vorgehen gegen die Bundesregierung noch dieses Jahr angedroht. "Wir werden die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland noch vor Weihnachten einleiten", sagte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe) laut Vorabbericht. Damit rückt eine zweite Klage der EU-Kommission gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) näher. Die Kommission könnte sie dem Bericht zufolge bereits in zwei Monaten einreichen, sollte die Bundesregierung ihre Novelle des VW-Gesetzes nicht ändern.

      Eine Änderung ist nicht zu erwarten, da am Donnerstag der Bundestag der Neufassung zustimmen dürfte. VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh bekräftigte seine Forderung, das neue VW-Gesetz unangetastet zu lassen. Er gehe davon aus, dass es mit EU-Recht vereinbar sei. McCreevy sei "einer der Brandstifter, die uns mit ihrem neoliberalen Kurs direkt in die Finanzkrise geführt haben", sagte Osterloh. "Wir können nur hoffen, dass die anderen EU-Kommissare verstanden haben, dass es ein Weiter So nicht geben darf, und deshalb das VW-Gesetz unangetastet lassen."

      Die Bundesregierung hatte das VW-Gesetz, das dem zweitgrößten VW-Eigner Niedersachsen ein Veto-Recht bei wichtigen Unternehmensentscheidungen lässt, nach dem EuGH-Urteil vom vergangenen Herbst geändert. Der EuGH hatte zentrale Punkte des Gesetzes gekippt. So darf der Stimmrechtsanteil eines einzelnen Aktionärs nicht länger auf 20 Prozent begrenzt werden. Das betrifft vor allem den Hauptaktionär Porsche<PSHG_p.DE>. Zudem dürfen Bund und Niedersachsen nicht mehr je zwei Aufsichtsratsmitglieder stellen, die Sperrminorität von 20 Prozent soll abgeschafft werden. Der Entwurf der Bundesregierung für ein neues VW-Gesetz erfüllt zwar die beiden ersten Punkte, erhält aber die Sperrminorität.

      Porsche will das VW-Gesetz abgeschafft sehen: Nur wenn die Sperrminorität auf 25 Prozent angehoben würde, hätte der Sportwagenbauer die Chance, einen Beherrschungsvertrag durchzusetzen. Der volle Durchgriff des Porsche-Managements auf VW wäre dann gesichert.

      (Reporterin: Sabine Ehrhardt, redigiert Martin Zwiebelberg)

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      schrieb am 12.11.08 22:48:58
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.931.916 von Labskaus am 12.11.08 22:37:50...der Zwillingsbruder von WW
      Avatar
      schrieb am 12.11.08 22:37:50
      Beitrag Nr. 136 ()
      ... aber wer ist H.Härter?
      Avatar
      schrieb am 12.11.08 22:36:48
      Beitrag Nr. 135 ()
      @lingen:

      ja, Du hast recht mit den 80%. § 26 II hatte ich glatt überlesen. Allerdings ist diese Regelung in Kombination mit dem Höchststimmrecht echt krass und imho dürfte das ziemlich sicher durch Brüssel gekippt werden

      Gruß LK
      Avatar
      schrieb am 12.11.08 21:54:27
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.930.538 von Dr_Harmonie am 12.11.08 20:57:27Derzeit sind für eine Satzungsänderung (und damit mutmaßlich auf für die Wandlung der VZ-Aktien) mindestens 80% der Stimmen auf der HV notwendig, nicht 75% (Link hatte ich vorhin gepostet, §26 Abs. 2). Unter diesen Voraussetzungen gilt aber: Für die Umwandlung der Vorzugs- in Stammaktien benötigt man jeweils genausoviele Stimmrechte, wie auch für die Beherrschung der Gesellschaft erforderlich sind, d.h. der Erwerb von Vorzugsaktien bietet im Übernahmekampf keinen Vorteil, gleich ob die Sperrminorität bei 20% bleibt oder wie erwartet durch Intervention aus Brüssel auf 25% steigt.
      Wenn die Übernahme klappt, gibts für die Vorzugsaktie einen warmen Händedruck von H. Härter...
      Avatar
      schrieb am 12.11.08 20:57:27
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.928.207 von petermaennchen am 12.11.08 18:19:21zu den Berechnungen Abstimmungen hat labskaus alles gesagt.

      Wieso soll es da Sinn manchen, zusaetzlich die Vorzuege zu kaufen?
      Alles steht und fällt mit Brüssel. Die Vorzüge haben bei einer Beherrschung Anspruch auf Garantiedividende, bei Squeeze out Anrecht auf angemessene Abfindung. Bei einem Eigenkapital je St/Vz von knapp 100 Euro, einem Gewinn je St/Vz von 10-12 Euro dürfte es richtig schwer werden für Porsche unter 100 zu squeezen und unter 3-5 EUR Garantiedividende aus der Sache rauszukommen.

      Es macht daher einfach ökonomisch Sinn für Porsche Volkswagen Vorzüge zu kaufen. Weil die richtig günstig sind. Man sich Garantiedividende sparen kann bzw. sie an sich selbst ausschütten und beim Squeeze out geht keine Aktie unter 100 übern Tresen. Da wäre es halt günstig, sich die Teile für unter 30 zu sichern.

      Ob Porsche einen Plan "B" hat, falls das VW Gesetz bestehen bleibt, vermag ich nicht zu beurteilen. Mein Gefühl sagt mir, da ist noch was. Eine zweite strategische Linie, falls die erste zerschossen wird durch die Politik.
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