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    7C Solarparken AG (Seite 653)

    eröffnet am 28.01.08 19:01:40 von
    neuester Beitrag 13.05.24 16:23:34 von
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      schrieb am 19.01.13 19:16:47
      Beitrag Nr. 5.822 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.041.237 von honigbaer am 19.01.13 19:05:28so schaut´s offenbar aus! Wer in sich geht und darüber nachdenkt, dem zwingt sich eine solche Interpretation auf...
      Avatar
      schrieb am 19.01.13 19:11:34
      Beitrag Nr. 5.821 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.041.086 von honigbaer am 19.01.13 17:46:04Geschäftszweige, die nichts zum Unternehmenswert beitragen, könnten in den Augen neuer Aktionäre überflüssig sein.

      Es wäre Schade, wenn dazu nur neue Aktionäre in der Lage wären, das festzustellen.
      Alles was bei 10 oder 20 Mio Umsatz nicht zum Unternehmenswert beiträgt, gehört abgeschafft und ist natürlich überflüssig.


      Zukunftspläne hat Colexon vielleicht mit dem 7C Management besprochen, aber doch nicht mit den 7C Aktionären. Und wenn, was hindert die 7C Aktionäre, ihre Meinung über einzelne Colexongeschäftszweige jederzeit zu ändern?


      Meinungen änderen sich, Zukunftspläne auch - und all das bei neuen, alten Aktionären, neuen, alten Vorständen, neuen, alten Aufsichtsräten. Nichts schützt dich davor - ob mit oder ohne Übernahme/Übergabe.

      "Wenn, aber, könnte" - da bleibe ich lieber beim Indikativ.

      Anfechtungsklagen gab es übrigens bei der Renewagy-Übernahme auch - hat ein paar 100 Tsd. gekostet - eine aufschiebende Wirkung hatte es auf die Übernahme auch nicht. Hat ja fast Präzedenzwirkung das damalige Vorgehen.
      Avatar
      schrieb am 19.01.13 19:05:28
      Beitrag Nr. 5.820 ()
      Als "Postwurfsendung" wird gar nichts verteilt, wenn, dann werden die HV-Unterlagen auf Anforderung an Aktionäre zugesendet, aber eben erklärtermaßen nicht das Wertgutachten. Ist eine heikle Angelegenheit mit dem Wertgutachten, ich glaube nicht, dass da auf gut Glück jemand mal kurz Einsicht nehmen darf. Da kann man eher auf der Internetseite Colexon-leaks schauen. Es wäre halt ein Entgegenkommen, wenn man den Aktionären Abschrift gewähren würde, macht man aber nicht.

      Die Sacheinbringung ist nach meinem Kenntnisstand die einzige Kapitalerhöhung, deren Zeichnung 7C bei Colexon zugesagt hat. Ob Deine Aussage zu Kapitalerhöhungen sich auf andere Hedgefonds oder andere Aktiengesellschaften bezog, kann ich nicht zwischen den Zeilen lesen, es kann bei Colexon nur um die vorgeschlagene Sacheinbringung gehen.

      Wenn 7C die Sache etwas sportlicher anginge, würde es ja vielleicht für eine Kapitalerhöhung oder ein Kaufangebot oder ein Pflichtangebot (nach Überschreiten der 30%) reichen. Aber das bietet 7C überhaupt nicht an. Die erklären sogar unverblümt, dass ihnen Colexon-Aktien einen Euro Mindestausgabepreis nicht wert sind. Also von Vertrauensbeweis kann meines Erachtens keine Rede sein, es geht hier vielmehr um Geringschätzung und Schnäppchenjagd. Und gegen einen Anteilserwerb ist ja nichts einzuwenden und bei einer Kapitalerhöhung entscheiden die Aktionäre jeder für sich, ob er zeichnet. Nur mit dem Vorschlag einer Verschmelzung hat man sich nunmal in die Verlegenheit gebracht, dass die freien Aktionäre Verwässerungseffekten ausgesetzt werden sollen, die ja offensichtlich nicht von allen Aktionären akzeptiert werden.
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      Avatar
      schrieb am 19.01.13 18:17:40
      Beitrag Nr. 5.819 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.041.086 von honigbaer am 19.01.13 17:46:04ganz schöne verquer, was Du hier vorträgst, von wegen normale Kapitalerhöhung und alles wird durchgewunken.

      Und wir sind uns ja bestimmt einig, dass es bei der Colexon Beschlussvorlage nicht um das zeichnen einer Kapitalerhöhung geht, sondern dass 7C eine Sacheinbringung unter Ausschluss des Bezugsrechts der anderen Aktionäre macht und 7Cs Anteilseigner hierfür eine Mehrheitsbeteiligung an Colexon erwerben.

      Korrekt.

      Dann antworte nicht zu überhastet, denn ich zitierte DICH in folgendem, anderen Zusammenhang:

      honigbaer: Zu der Idee, später weiteres Kapital für weiteres Wachstum einwerben zu wollen, steht das im Widerspruch.
      smiti: Colexon wird seit langem wieder in der Lage sein, dass Kapital bei seinen eigenen Aktionären einzuwerben.

      honigbaer: Wenn 7C in Hedgefonds-Manier angreift, wird man kaum das nötige Vertrauen gewinnen können, um Colexon in eine erfreuliche Zukunft als Publikumsgesellschaft zu führen.
      smiti: Wenn Aktionäre eines Unternehmens Kapitalerhöhungen zeichen, dann kann das sehr wohl als vertrauensbildene Maßnahme auch für den Kapitalmarkt betrachtet werden. ...

      Als bitte noch mal nachlesen, worauf ich erwiderte.


      Da könnte man das Gutachten den Aktionären aber auch vorab zuschicken, damit sie das in Ruhe prüfen können. Haben denn die 7C Aktionäre schon Gelegenheit gehabt, dieses Gutachten einzusehen, als sie sich für die Fusion ausgesprochen haben? Sind hier Aktionäre gleicher als andere? Erfahren indirekte Aktionäre mehr als direkte?
      Warum diese Unterstellung, dass anderen Aktionären andere Rechte eingeräumt werden. Ich gehe davon aus, dass du auch jetzt schon - unter Nachweis des Anteilsbesitzes und in den Geschäftsräumen der Gesellschaften Einsicht nehmen kannst. Es als Postwurfsendung zu verteilen, davon halte ich nichts.
      Avatar
      schrieb am 19.01.13 18:14:06
      Beitrag Nr. 5.818 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.041.105 von honigbaer am 19.01.13 17:57:54Ich kann mir nicht vorstellen, dass Hars den ganzen Zirkus mit der a.o. HV als Testlauf sieht, da ist sicher zuviel Aufwand damit verbunden.

      Da Hars und die Belgier sich seit vielen Jahren aus dem Geschäft kennen, ist da eher anzunehmen, dass hier eine Vielzahl von Planspielen durchgespielt wurde, bevor man mit der ganzen Geschichte an die Öffentlichkeit ging. Dabei wurde mit den Belgiern der Deal haarklein durchgegangen. Welche Zusagen Hars hier hat, jedenfalls hängt er dann vollkommen an deren Rockzipfel, denn die planen ja den AR mit 2 eigenen Leuten zu besetzen. Vor diesem Hintergrund wäre die Durchsetzung der Sonderprüfung besonders wünschenswert, da alle Berechnungen mit belgischen Vorzeichen vorgenommen wurden.

      Jedenfalls rechnet die Verwaltung, dass die vielen kleinen Aktionäre nicht in der Lage sind, ihre Interessen zu bündeln. Vielleicht sollte man der SdK sein Stimmrecht geben um einen Hebel zu bekommen!!!

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      schrieb am 19.01.13 17:57:54
      Beitrag Nr. 5.817 ()
      Zitat von smiti: ...
      Es ist eine Wette gegen den Sinn für die Realitäten, der sich während der Versammlung breit machen wird.


      Realitäten, die man erst noch schaffen muss, erweisen sich gelegentlich als Luftschlösser. Turbodein liegt wahrscheinlich richtig, notfalls sieht man das einfach als Testlauf, was möglich ist. Und was nicht nur die Lottozahlen anbelangt, man kann nicht immer Dusel haben, das weiß man in Belgien auch.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 19.01.13 17:54:47
      Beitrag Nr. 5.816 ()
      Die Kommentare zum erwarteten Ablauf der a.o. HV sind nicht sehr optimistisch. Vielleicht seid Ihr mehr realistisch. Ich habe da immer noch einen Funken Hoffnung, dass für die Minderheitsaktionäre was rauszuholen ist. Natürlich hat der Viba-Ergänzungsantrag so keine Chance. Doch das ganze wird ja als Paket abgestimmt, d.h., die Verwaltung braucht 75% der anwesenden Stimmen für die Kapitalmaßnahmen. Viba hat sich, die Bestellung des SdK-Anwaltes läßt darauf schließen, bestimmt Gedanken gemacht und rechnet mit Unterstützung von weiteren Aktionären um entweder die Sonderprüfung durchzusetzen oder in Verhandlungen das Austauschverhältnis deutlich zu verbessern. Wie weit da die Belgier mitgehen oder ob sie dann abspringen, bleibt abzuwarten, aber sie sind ja schon mit 23% soweit im boot, dass es für sie auch kein Zurück mehr gibt.
      Avatar
      schrieb am 19.01.13 17:46:04
      Beitrag Nr. 5.815 ()
      @ smiti Also ich finde, das ist eine ganz schöne verquer, was Du hier vorträgst, von wegen normale Kapitalerhöhung und alles wird durchgewunken.

      Zitat von smiti: ...
      Wenn Aktionäre eines Unternehmens Kapitalerhöhungen zeichen, dann kann das sehr wohl als vertrauensbildene Maßnahme auch für den Kapitalmarkt betrachtet werden. Wobei ich Publikum und Kapitalmarkt nicht mit der Masse kreuz und quer herumsäuselnder Klein- und Kleinstaktionäre gleichsetze, die, weil sie ohnehin selten Kapital nachschiessen, immer nur den u.U. verwässerden Effekt überbewerten.


      Bei allen Schmähungen, viele Klein- und Kleinstaktionäre erweisen den Firmen, an denen sie beteiligt sind, mehr Treue, als die ganzen institutionellen Anleger, die ihr Kapital mal hier, mal dort einsetzen, immer auf der Suche nach einem schnellen Gewinn aus einer Zeichnung bei einer Privatplatzierung. Und wir sind uns ja bestimmt einig, dass es bei der Colexon Beschlussvorlage nicht um das zeichnen einer Kapitalerhöhung geht, sondern dass 7C eine Sacheinbringung unter Ausschluss des Bezugsrechts der anderen Aktionäre macht und 7Cs Anteilseigner hierfür eine Mehrheitsbeteiligung an Colexon erwerben.

      Zitat von smiti: ... Einsicht in das Gutachten nehmen (es geht halt nur den interessierten Eigentümer des Unternehmens etwas an, weshalb auch ich gegen eine Veröffentlichung bin) und dann abstimmen.


      Da könnte man das Gutachten den Aktionären aber auch vorab zuschicken, damit sie das in Ruhe prüfen können. Haben denn die 7C Aktionäre schon Gelegenheit gehabt, dieses Gutachten einzusehen, als sie sich für die Fusion ausgesprochen haben? Sind hier Aktionäre gleicher als andere? Erfahren indirekte Aktionäre mehr als direkte?

      Zitat von smiti: ... Vielleicht wird noch etwas herumgefeilscht, vielleicht springt für die Colexon-Aktionäre noch etwas heraus - der "Bewertungsspielraum" könnte das möglich machen.
      Und dannach passiert nichts, ausser das die beiden Unternehmen zusammengehen.


      Auch wenn man eine HV Mehrheit für den Zusammenschluss bekommt, muss man mit Anfechtungsklagen rechnen. Und ob in so einem Fall das Freigabeverfahren letztlich den Weg frei macht, ist fraglich. Es wird ja keine kwh weniger eingespeist, wenn die Verschmelzung nicht schnell genug eingetragen wird. Schlimmstenfalls kriegen vermutlich ein paar Colexon-Mitarbeiter die Kündigung ein paar Monate später, als erwartet. Das erlebt man ja oft, dass die langgesuchten Synergien sich letztlich im Personalbereich finden. Geschäftszweige, die nichts zum Unternehmenswert beitragen, könnten in den Augen neuer Aktionäre überflüssig sein. Zukunftspläne hat Colexon vielleicht mit dem 7C Management besprochen, aber doch nicht mit den 7C Aktionären. Und wenn, was hindert die 7C Aktionäre, ihre Meinung über einzelne Colexongeschäftszweige jederzeit zu ändern?

      Und wenn das Ergebnis einer mögliche Sonderprüfung vorliegt, sieht man gegebenenfalls klarer.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.13 17:31:57
      Beitrag Nr. 5.814 ()
      mich interessiert das neue Datum für den schiefgegangenen Weltuntergang! ;-)
      Avatar
      schrieb am 19.01.13 16:35:37
      Beitrag Nr. 5.813 ()
      Zitat von Bjoern2544: es lohnt sich im Grund immer, gegen Wahrsager zu wetten....


      Wenn du gern wettest, dann sage ich dir auch die Lottozahlen voraus. :D

      Es ist eine Wette gegen den Sinn für die Realitäten, der sich während der Versammlung breit machen wird.
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