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    ESCADA - Eine Mode-Edelmarke wird zum Ramschpreis bewertet (Seite 152)

    eröffnet am 16.04.08 16:54:00 von
    neuester Beitrag 18.05.24 11:11:25 von
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      schrieb am 24.11.09 17:46:32
      Beitrag Nr. 4.511 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.445.903 von Cocodrillo am 24.11.09 15:56:02Laut Escada umfasst der Vertrag die Übertragung "aller wesentlichen zum operativen Geschäftsbetrieb" gehörenden Vermögensgegenstände sowie die Anteile an Tochtergesellschaften des Konzerns. Die Aktien der Escada AG werden dagegen nicht übernommen, so dass das Geschäft voraussichtlich zu Lasten der bisherigen Aktionäre geht.
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      schrieb am 24.11.09 15:56:02
      Beitrag Nr. 4.510 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.442.801 von dg6nds am 24.11.09 09:35:06habe in meinem posting schon darauf hingewisen, daß merkwürdigerweise NICHT, wie z. B. bei LB praktiziert, ein Sperrcode der Depotbank bei der Anmeldung zur Forderungstabelle anzugeben war. Danach gehandelte Anleihen waren demnach NICHT gemeldet (liegen aber immer noch bei 10%, seltsam, nicht ?)

      ALSO, wer bei Escada angemeldet HAT und DANACH seine Bestände weiterverscherbelt, schafft zumindest bis zum 22.12.09 Durcheinander (ggf. Doppelmeldungen durch den neuen Gläubiger). Der Ablauf deutet jedoch darauf hin, daß keine Handelssperre geplant ist (die Frage habe ich trotzdem an den IV gestellt). Zudem gibt es auch nach dem 22.12.09 noch die Möglichkeit der (kostenpflichtigen) Nachmeldung. Der Kurs dürfte also nicht notwendigerweise weiter absinken. Falls Mittal oder ein ihmWwohlgesonnener die freien Stücke einsammelt, spielt ihm die Entwicklung in die Hände. Die sind dann schon mal aus der Streitmasse raus und wenn er auf diese Weise die Mehrheit erreicht, kann er am 26.1.09 die Marschrichtung zumindest grob bestimmen. Noch sieht es nicht so aus, selbst wenn 80% aller Käufe bei ihm gelandet sein sollten.
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      schrieb am 24.11.09 09:37:12
      Beitrag Nr. 4.509 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.424.817 von token1 am 20.11.09 10:50:17wünsche allen weiterhin frohes Zocken

      Die Frage ist, wer alles zu den Zockern gehört? Auch wenn hier im Forum sofort mit Steinigung gedroht wird, wenn Optionen der Aktie jenseits der verbalen Sterbehilfe hier im Thread diskutiert werden will, würde mich dennoch interessieren, in welcher Konstellation Aktienkäufe im großen Stil geschehen können, ohne dass dies als Festbesitz gemeldet werden muss.

      Aktuell befinden sich über 90 % der Escada-Aktien zu einem in Anbetracht der desolaten Lage erstaunlich hohen Wert derzeit in Streubesitz. Dennoch kann es möglich sein, dass sich unter dem anonymen Deckmantel des "Streubesitzes" einige dicke Brocken gebündelt haben, die in Besitz von Treuhandgesellschaften sind - s. Definition unten.
      Dazu kommt, dass das deutsche Recht auf internationaler Ebene als diffiziel im Sinne von intransparent und indifferent gilt, wenn es um die jursitische Unterschiedung zwischen Trusts und Treuhändern geht - vor allem wenn die Nebelbome Insolenz geworfen wurde :rolleyes::rolleyes::rolleyes:


      Definition "Streubesitz" laut Deutsche Börse AG
      Für die Ermittlung des Streubesitzanteils (so genannter "Free Float") für die Gewichtung der jeweiligen Aktien-Gattung eines Unternehmens in den Indizes gilt folgende Definition:

      1. Alle Anteile eines Anteilseigners, die kumuliert mindestens 5 Prozent des auf eine Aktiengattung entfallenden Grundkapitals einer Gesellschaft ausmachen, gelten als Festbesitz. Als Anteile eines Anteilseigners gelten auch Anteile,

      die die Familie (i. S. d. §15a WpHG) des Anteilseigners besitzt
      für die ein Pooling vereinbart wurde, an dem der Anteilseigner beteiligt ist
      die von einem Dritten für Rechnung des Anteilseigners verwaltet oder verwahrt werden
      die einem Unternehmen gehören, das der Anteilseigner i. S. d. § 22 Abs. 3 WpHG kontrolliert.

      2. Als Festbesitz gelten – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – auch alle Anteile eines Anteilseigners, die einer gesetzlichen oder vertraglichen Sperrfrist von mindestens sechs Monaten hinsichtlich ihrer Veräußerung durch den Anteilseigner unterliegen. Dies gilt nur für die Zeit während der Sperrfrist. Die Anteile i. S. d. Satzes 1 zählen zu den Anteilen für die Berechnung nach Ziffer 1.


      3. Nicht als Festbesitz gelten – sofern der Anteil 25 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreitet – alle Anteile, die von

      Vermögensverwaltern und Treuhandgesellschaften
      Fonds und Pensionsfonds



      Kapitalanlagegesellschaften oder ausländischen Investmentgesellschaften in ihrem jeweiligen Sondervermögen
      mit kurzfristigen Anlagestrategien gehalten werden.

      Dies gilt nicht, soweit diese Anteile nach Ziffer 1 verwaltet oder verwahrt werden oder für Wagniskapitalgesellschaften (so genannte "Venture Capital-Gesellschaften") oder ähnlichen Zwecken dienende Vermögen. Die Anteile i. S. d. Satzes 1 zählen nicht zu den Anteilen für die Berechnung nach Ziffer 1.

      Die Kriterien nach Ziffer 1 bis 3 finden auch auf Aktiengattungen, die Fremdbesitzbeschränkungen unterliegen, uneingeschränkt Anwendung.


      Quelle: Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse (Version 6.5, März 2008)
      Avatar
      schrieb am 24.11.09 09:35:06
      Beitrag Nr. 4.508 ()
      Weiss jmd. mehr ob der Handel der WA am 22.12. eingestellt wird?

      Es können nämlich nur bis 22.12. Ansprüche aus der WA geltend gemacht werden. Wer sich nciht drum kümmert verschenkt das Geld aus der Insolvenzmasse.

      Sollte die WA nach dem 22.12. weitergehandelt werden dürfte dieser Kurs Richtung 0 abstürzen da die gehandelte WA nicht mehr fristgerecht angemeldet werden kann. Somit dürfte die WA nach dem 22.12. wertlos werden.

      Ist das so? Weiss jmd. mehr ?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 23.11.09 14:47:36
      Beitrag Nr. 4.507 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.437.344 von Bauglir am 23.11.09 13:55:35richtig erkannt. Das Zauberwort heißt "Untreue" (§266 StGB). Entsteht der Verdacht, daß Gerloff das Vermögen der Gläubiger leichtfertig verschleudert hat oder zumindestens seiner Vermögensbetreuungspflicht mißbräuchlich nicht nachgekommen sein sollte, so werden sich sicher einige streitbare Gläubiger und geldgierige Anlegeranwälte bereit finden, einen Rehctsstreit vom Zaun zu brechen, der auf die Rückabwicklung des Geschäfts abzielt und im Endefffekt eine erhebliche und für Mittal nachteilige Verzögerung des Geschäftsabschlusses zur Folge hat.
      Bei einem Kaufpreis, der die Gläubiger schlechter wegkommen läßt als mit dem abgelehnten Sälzer-Angebot dürfte die Gefahr recht hoch sein.

      Dabei spielt es, wie so oft im Leben, kaum eine Rolle, ob die Gläubiger Recht bekommen könnten. Das Druckmittel liegt in der Zeit. Und Zeit muß man nun einmal auch "bezahlen".

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      schrieb am 23.11.09 13:55:35
      Beitrag Nr. 4.506 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.437.219 von Bauglir am 23.11.09 13:39:20Okay, die Antwort auf mein eigenes Statement lautet natürlich: Die Gläubiger werden nur zustimmen wenn durch den Kaufpreis eine bestimmte Insolvenzquote gewährleistet ist.
      Avatar
      schrieb am 23.11.09 13:39:20
      Beitrag Nr. 4.505 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.436.899 von Cocodrillo am 23.11.09 13:01:03Hi Cocodrillo,

      ich kann Deine Argumentation gut nachvollziehen, gebe allerdings zu bedenken dass die Verhandlungsposition der Anleihegläubiger stets nur vor dem Hintergrund dessen gesehen werden kann was letztlich an Masse vorhanden sein wird - sie können sich auf den Kopf stellen und 50% Quote fordern, wenn aber der Insolvenzverwalter nur 20% zu verteilen hat hilft ihnen ihr Veto herzlich wenig.
      Avatar
      schrieb am 23.11.09 13:01:03
      Beitrag Nr. 4.504 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.431.593 von Elrond am 21.11.09 16:14:44Womit ich beim Thema Anlegerschutz angelangt bin: Denn Regierung und Aufsichtsbehörden brachten emsig entsprechende Gesetze auf den Weg, die letztlich vor allem als Resultat zur Gängelung von Journalisten und Analysten führten, ohne nennenswerte Ergebnisse.

      Nette Überlegung, nur scheitern alle Ansätze an der Überheblichkeit genau derer, die hier geschützt werden sollen. Wovor ? vor ihrer eigenen Gier ? Es gab genügend seriöse Informationen über die Wertlosigkeit der Escada Aktie und auch hier im board frühzeitige und fundierte Infos über Escada.

      Hat das die versammelte Zockergemeinde zu etwas anderem veranlasst, als die "Informanten" zu verhöhnen oder ihnen Eigeninteresse zu unterstellen ? Nein!

      Daher betrachte ich weitergehenden Anlegerschutz als zweifelhaft, da es am grundübel nichts ändert. Zocker glauben immer, schlauer zu sein als andere.

      Zu den Kursbewegungen der Anleihe:
      Was dürfte vor allem Gerloff und Mittal klar sein ? Für die ausstehenden Anleihen wird ein Betrag X fällig. Unterhalb einer bestimmten Größe wird es erhebliche Problem geben und der von vielen FÄSCHLICHERWEISE in trockenen Tüchern gesehene Deal dürfte gewaltig ins Trudeln geraten, sich zumindest auf Jahre verzögern. Diejenigen hier, die seit Monaten immer nur nach dem Wieso fragen, empfehle ich die Anleihebedingungen aufmerksam zu lesen und sich daran zu erinnern, wie Sälzer mit seinem Rettungsversuch baden ging (auch das wurde vorhergesagt, und dafür mußte man nicht etwa Hellseher sein, sondern sich nur etwas mit den Verhältnissen beschäftigen). Also wird Mittal gut daran tun, soviel wie möglich von der Anleihe vor der Gläubigerversammlung einzusammeln, möglichst billig und von von den "zittrigen Händen". Es scheint zu funktionieren. Wenn er auf diese Weise zusammen mit ihm wohlgesonnenen Anleihegläubigern die 80% oder sogar die 90%-Schwelle überschreitet, dann, ja dann kann er mit kleinem Geld die lästigen restlichen Gläubiger loswerden. Die hier so zahlreich versammelten Schlaumeier sollten jetzt nicht loskrakeelen, daß ja nicht Mittal die Gläubiger entschädigen muß. Natürlich MUSS er nicht, was wahrscheinlich passiert, wenn er es nicht tut, steht oben bzw. in den Anleihebedingungen.
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      schrieb am 23.11.09 12:15:07
      Beitrag Nr. 4.503 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.436.163 von Bauglir am 23.11.09 11:14:15Wieso? steht doch alles auf schwarz und weiß geschrieben.

      Mit dem Verkauf des operativen Geschäfts an die Familie Mittal wurden bereits vor knapp zwei Wochen die wichtigsten Weichen für die Zukunft des insolventen Modekonzerns Escada AG gestellt. Noch sind aber nicht alle Einzelheiten geregelt.

      So meldete die Escada Deutschland Vertriebs GmbH am Montag Insolvenz an. Die hundertprozentige Tochter der Escada AG war „aufgrund potentieller Haftungsrisiken“ nicht Bestandteil des Mittal-Deals gewesen. Einige Tochtergesellschaften fungieren als Garantiegeber für eine Anleihe des Konzerns, deren Geschäfte sind daher bislang nicht verkauft worden.

      Das Amtsgericht München bestellte am Dienstag Christian Gerloff zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Gesellschaft. Der Münchener Rechtsanwalt ist auch Insolvenzverwalter des Mutterkonzerns und hatte dort die Vereinbarung mit der indischen Stahl-Dynastie eingefädelt. Für die deutsche Vertriebstochter ist nun dasselbe Verfahren geplant, das bereits bei der Escada AG zur Anwendung kam: „Das operative Geschäft der Escada Deutschland Vertriebs GmbH soll kurzfristig im Wege eines sogenannten Asset Deals übertragen werden,“ kündigte das Unternehmen an.
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      schrieb am 23.11.09 11:14:15
      Beitrag Nr. 4.502 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.435.738 von dg6nds am 23.11.09 10:10:55Da inzwischen die Nachrichtenlage allgemein bekannt sein sollte spiegelt der Kurs schlicht die Einschätzung der Marktteilnehmer darüber wider was für die Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren zu holen ist. Ob sich diese Einschätzung bewahrheitet steht freilich auf einem anderen Blatt. Hierüber gehen die Meinungen offensichtlich weit auseinander (das sieht man ja allein schon in der Schätzung des Preises für die bereits verkauften Unternehmensteile, hier geistern in der Presse Zahlen zwischen 30 und 80 Mio. EUR und mehr herum).
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