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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 16575)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
    Beiträge: 166.150
    ID: 1.140.904
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      Avatar
      schrieb am 29.06.08 10:08:43
      Beitrag Nr. 410 ()
      Ein Aufsichtrat hat am 27.06. Wirecard - Aktien für 399.000 € gekauft. Ich hoffe doch, dass dieser sich in der Firma auskennt, und er nicht so viel Kohle versemmeln will.
      Avatar
      schrieb am 29.06.08 08:33:09
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor
      Avatar
      schrieb am 28.06.08 23:42:20
      Beitrag Nr. 408 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.398.281 von whitebridge am 28.06.08 23:10:07Wo Rauch ist, da ist auch Feuer.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.06.08 23:10:07
      Beitrag Nr. 407 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.398.158 von Cortado am 28.06.08 22:11:30na wart halt mal auf montag! aber wie ich dich kenne bist du auch schon auf long umgestiegen :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.06.08 22:11:30
      Beitrag Nr. 406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.398.142 von xylophon am 28.06.08 22:00:53Gäbe es eine Short-Attacke und keine Rechtfertigung für das neue Kursniveau, wo bleibt dann die überfällige Long-Attacke?

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      Avatar
      schrieb am 28.06.08 22:00:53
      Beitrag Nr. 405 ()
      Ich finde das im Augenblick wirklich extrem spannend, was mit der Aktie passiert.

      Hab im Verlauf des Abends mal ein bißchen in Thielert-Thread rumgestöbert, da die Aktie hier erwähnt wurde, wo auch laut "Markt-Manipulation" geschriehen wurde und wo das Unternehmen jetzt ist, wissen die meisten.

      Ich behaupte nicht, dass Wirecard eine zweite Thielert ist. Im Gegenteil, sie werden auf jeden Fall reale Umsätze schreiben und reale Kunde haben. Die Frage ist HIER nur, wie profitabel das Ganze ist.
      Der Vergleich zu Thielert (der dortige Thread ist spannend wie ein Krimi) bezieht sich nur auf die Arguementionslinie des Vorstandes: die Arguemente gleichen sich aufs Haar. Statt sich mit der berechtigten fundamentalen Kritik auseinander zu setzen, die schon länger laut wird, geht es nur um angebliche Short-Attacken und ähliche Verschwörungstheorien.

      Leider ist das ein schlechts Zeichen.
      Avatar
      schrieb am 28.06.08 21:40:34
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor
      Avatar
      schrieb am 28.06.08 21:00:10
      Beitrag Nr. 403 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.396.923 von memyselfandi007 am 28.06.08 14:15:08Mit der BAFin kann man schon deshalb nicht groß bei den vermeintlichen Adressaten Säbel rasseln, weil sich der Vorwurf auf Marktmanipulation (§ 20a WpHG Verbot der Marktmanipulation) richtet. Ein Verstoß gegen § 20a WpHG stellte eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet würde, § 39 WpHG.

      Wenn man die anderen Ankündigungen bzgl. straf- und zivilrechtlichem Vorgehen liest, dann dürften damit wohl die §§ 186, 187 StGB (üble Nachrede/ Verleumdung) und zivilrechtlich damit die deliktische Haftung z.B. nach §§ 823 Abs. 2, 826 BGB gemeint sein. Das wären, wenn die Tatbestandsmerkmale erfüllt sein sollten, allerdings scharfe Schwerter. Wie gesagt, wenn...

      Wer sich z.B. hier bei WO kritisch mit einer börsennotierten AG auseinandersetzt und sich an die Regeln im Board hält, hat nichts zu befürchten.

      In diesem Sinne - auf eine spannende Diskussion.
      Avatar
      schrieb am 28.06.08 20:39:15
      Beitrag Nr. 402 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.396.923 von memyselfandi007 am 28.06.08 14:15:08Man muss gar nicht so weit blättern. Selbst ein Blick in IAS 1 hätte schon Aufschluss gegeben.

      Die Begründung mit angeblichen IAS-Zwängen ist und bleibt schlicht Nonsens. Damit kann man vielleicht ein paar schlecht ausgebildete Analysten beeindrucken, aber das war es dann auch schon.

      Der CFO muss sich das Intransparenz-Problem als hausgemacht ans Revers heften.
      Avatar
      schrieb am 28.06.08 20:31:45
      Beitrag Nr. 401 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.397.337 von memyselfandi007 am 28.06.08 16:51:05So ist es.

      Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bedeutet lediglich eine Umqualifizierung von Beträgen aus der Kapitalrücklage in das Grundkapital. Das hat keinen Einfluss auf die Höhe des Eigenkapitals, den Unternehmenswert oder die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden liquiden Mittel.
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