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    Nawaro AG (Biogas Park Penkun) vor der pleite? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.02.09 11:08:55 von
    neuester Beitrag 10.06.09 10:49:24 von
    Beiträge: 12
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      schrieb am 20.02.09 11:08:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nawaro Ag (Geno Bioenergie 1) kurz vor der Pleite?
      20.02.2009

      | Energie: Erneuerbare Energie

      Agrar-Landwirtschaft
      Betreiber von Biogasanlagen unterliegen in Karlsruhe
      Karlsruhe - Die Betreiber von Biogasanlagen haben vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten.
      Betreiber von Biogasanlagen unterliegen in KarlsruheDie Karlsruher Richter lehnten am Donnerstag einen Eilantrag gegen die faktische Kürzung der Einspeisevergütung zum Jahresanfang ab. Wegen einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden nebeneinander errichtete Biogas-Meiler seither als eine einzige Anlage angesehen. Damit kann nicht mehr jeder einzelne Meiler von den erhöhten Vergütungssätzen profitieren. Bis 150 Kilowatt werden deutlich höhere und auf einer zweiten Stufe bis 500 Kilowatt noch leicht erhöhte Sätze gezahlt.

      Dagegen hatte ein großer Bioenergiepark aus Penkun an der deutsch- polnischen Grenze geklagt. Dort sind zwischen Ende 2006 und Ende 2007 insgesamt 40 solcher Meiler mit je 500 Kilowatt in Betrieb genommen worden. Vor der Änderung wurde jeder einzelne als Anlage eingestuft, was in der Summe zu einer deutlich höheren Vergütung führte. Mit der Novelle werden alle Penkun-Meiler als eine einzige Großanlage eingestuft. Weil die neuen Vorschriften auch auf bereits bestehende Anlagen angewendet werden, sieht der Betreiber, die Leipziger Nawaro AG, den Bioenergiepark in seiner Existenz bedroht. (Az: 1 BvR 3076/08 - Beschluss vom 18. Februar 2009)

      Eine Begründung des vorläufigen Eilbeschlusses steht noch aus, allerdings war die Entscheidung im ersten Senat umstritten: Drei der acht Richter stimmten dagegen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte die Entscheidung. Das Gesetz habe klargestellt, dass das sogenannte Anlagen-Splitting unzulässig sei, teilte er in Berlin mit. Aus Sicht der Regierung sei dies bereits nach der früheren Fassung des EEG nicht erlaubt gewesen. In Penkun wird im industriellen Maßstab Mais, Gülle und Getreide zu Strom verarbeitet. Bundesweit sind nach Angaben des Branchenverbandes Biogas 250 Anlagen von der Gesetzesänderung betroffen. (dpa)

      Betreiber von Penkun mit Klage vor Verfassungsgericht gescheitert
      (20.02.09)

      Die Leipziger Nawaro AG und die Betreibergesellschaft des Bioenergieparks Penkun haben vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Die Karlsruher Richter haben den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die faktische Kürzung der Einspeisevergütung zum Jahresanfang abgelehnt. Nach der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden seit Jahresanfang nebeneinander errichtete Biogas-Anlagen als eine einzige Groß-Anlage gewertet und kommen damit nicht mehr in den Genuss der erhöhten Vergütungssätze für kleinere Anlagen. Dagegen hatten u.a. die Betreibergesellschft des Bioenergieparks Penkun geklagt. Dort sind zwischen Ende 2006 und Ende 2007 insgesamt 40 solcher Biogasanlagen mit einer Leistung von jeweils 500 KW in Betrieb genommen worden.
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      schrieb am 23.02.09 14:49:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zitat aus der Ostseezeitung vom 16.02.09:

      Biogas-Erzeuger klagen gegen neues Gesetz

      Penkun/Leipzig (dpa) Mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wollen Betreiber großer Biogasanlagen in Deutschland eine Gesetzesänderung der Bundesregierung rückgängig machen. „Wenn das nicht gelingt, müssen wir die weltweit größte Anlage, in der Mais und Gülle in industriellem Maßstab zu Strom verarbeitet wird, im März abschalten“, sagte der Vorstand der Nawaro BioEnergie AG (Leipzig) Felix Hess heute.

      Die Anlage, die aus Mais und Gülle 20 Megawatt Strom erzeugen kann, arbeitet im vorpommerschen Penkun. Laut Hess sind bundesweit 250 solcher Anlagen betroffen. Neben Nawaro gebe es zwei weitere Kläger in Karlsruhe, eine erste Entscheidung werde bis Anfang März erwartet.

      Hintergrund sind Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 1. Januar 2009, die Nawaro einen Umsatzrückgang von 48 Prozent beschert haben, wie aus einem Gutachten der IHK Neubrandenburg hervorgeht. So werde die Anlage in Penkun, die aus 40 Kesseln mit je 0,5 Megawatt Leistung besteht, rückwirkend anders eingestuft. Dadurch nehme Nawaro jährlich rund 16 Millionen Euro weniger ein. Von einer Insolvenz würden nicht nur die Anlage in Penkun allein, sondern auch die BioEnergie AG in Leipzig, rund 5000 Kleinanleger sowie Arbeitsplätze im Umfeld der Anlage betroffen sein, hieß es.
      Avatar
      schrieb am 23.02.09 15:00:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat aus einem anderen Forum:

      "Auswirkungen des BVG Urteils zur Einspeisevergütung

      Als Insider der BRANCHE kann ich nur feststellen:

      Durch das Urteil des BVG gibt es endlich eine Korrektur der wahnwitzigen Auswüchse einer Branche. Die Entwickler von solchen Biogasparks hatten weder die Umwelt noch nachhaltige Anlegerrenditen im Sinn. Das Ziel der Parks war ausschließlich die Maximierung der Projektentwickler- und Fondsverwaltervergütungen.

      Nicht nur zufällig haben auch die Unternehmen der hier dikutierten Unternehmen ENVITEC AG & SCHMACK AG davon erheblich profitiert. Die Anlagen beider Hersteller waren immer im Vergleich zu anderen erheblich überteuert und dazu aufgrund der schlechteren Anlagenstruktur deutlich leistungsschwächer als die von anderen Biogasanlagenherstellern und -entwicklern.

      Aufgrund unserer langfristigen Auswertung haben die auch in den Biogaspark verbauten Standard-Anlagen von Schmack & Envitec einen um 15 - 30 % geringeren Gesamtwirkungsgrad (Output an Elektr. Energie i.V. zu Input an organischer Substanz) als andere BGAs nicht börsennotierter Unternehmen. Biogas Nord AG baut im Vergleich eine deutlich effizientere Anlagenstruktur als die beiden o.a.. Die Nähe der beiden börsennotierten Hersteller zu den Entwicklern der Biogasparks hat m.E. die Struktur und Grösse der Parks erheblich geprägt.

      Envitec und Schmack haben mehr als 75 % der durch die engere Auslegung des Anlagenbegriffes betroffenen 250 Biogasanlagen in den Parks gebaut bzw. geliefert. Es darf vermutet werden, das die konzeptionellen Anfänge dieser Parks auch aus den Führungsetagen von RUHE und SCHMACK geprägt wurden.

      Insbesondere da ja die NAWARO AG aber auch andere Parkinitiatoren das Argument immer wiederholen, das ja keine leistungsfähigeren Anlagen als die 500 KW Muster damals verfügbar waren. Andere BGA-Hersteller hatten dagegen schon immer deutlich größere Anlagentypen im Programm, diese wurde dann aber ja bekannterweise nicht bei der Ausführung berücksichtigt.

      Ich kenne genügend Landwirte, die mit solchen Angeboten der Ansiedlung von Biogasparks in den Jahren 2004 bis 2006 überhäuft wurden.

      Ich kann nur allen Anlegern der NAWARO AG empfehlen, noch ein paar Euro gemeinsam in den Hand zu nehmen und einen erfahreren Anlegerschutzanwalt zu beauftragen. Vielleicht gelingt es dem ja auch, noch etwas mehr Licht in die enge Verzahnung dieser Branchenauswüchse hineinzubringen.

      Für mich steht mit dem BVG Urteil auf jeden Fall fest:

      - die BIOGASBRANCHE hat gewonnen (mit Ausnahme von Schmack & Envitec)
      - die Umwelt wird gewinnen, da das Substrat der Grossprojekte für sinnvolleren Einsatz wie bspw. auch für die Biogaseinspeisung wieder zur Verfügung stehen wird
      - die Landwirte haben gewonnen, da die Konkurrenz um Flächen auch zu unvernünftigen Flächenkosten in den betroffenen Regionen geführt hat, wirklich Tierhaltungsbetriebe um Fläche mit BGA´s kämpfen mussten
      - eine Vergütungs / Subventionsgerechtigkeit wiederhergestellt wurde, ein Landwirt bekommt auch nicht mehr Förderungsmittel, wenn er einen geplanten Schweinestall von 5000 Mastschweinen in 5 Einheiten von jeweils 1000 Mastschweinen aufteilt.(M.E. sind die Vergütungsregelungen des EEG subventionserheblich, also könnte man auch den § 42 AO in die Diskussion hineinbringen, denn warum hat man 40 x 500 KW und nicht 4 x 5 MW gebaut.)

      Allen ein schönes Wochenende

      vom Biogaslandwirt
      Avatar
      schrieb am 28.03.09 22:40:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Warum sollte den hier der Gesetzgeber eine unrühmliche Ausnahme machen? Er hat auch die ganze Biodieselbranche offenen Auges in den Ruin getrieben, weil dieses Thema dem Wähler wegen der Tank oder Teller Diskussion nicht mehr zu vermitteln war.
      Ein weiteres Unheil droht auch der KWK-Vergütung. Alibianwendungen wie in Penkun werden nicht mehr unterstützt und war auch so nie im Sinn des Gesetztgebers gewesen.
      Solche Anlagen in dieser Größe funktionieren wirtschaftlich nur, wenn das Biogas auf Erdgasqualität aufbereitet wird und extern unter EEG-Bedingungen eingesetzt wird.
      Dann waren zumindest die hohen Investitionen in biogas-BHKW umsonst, statt dessen wird nun eine Aufberetiungsanlage nachgerüstet werden. Es fragt sich nur, wer trägt die Kosten?
      Avatar
      schrieb am 30.03.09 14:01:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bioenergiepark Güstrow produziert ab Juni erstes Biomethan
      Güstrow (ddp-nrd) Ungeachtet der drohenden Insolvenz ihres
      Bioenergieparks in Penkun (Uecker-Randow-Kreis) hat die Nawaro AG
      am Montag ihren Bioenergiepark bei Güstrow in Betrieb genommen.


      Güstrow (ddp-nrd). Ungeachtet der drohenden Insolvenz ihres Bioenergieparks
      in Penkun (Uecker-Randow-Kreis) hat die Nawaro AG am Montag ihren Bioenergiepark bei Güstrow in Betrieb genommen.
      «Die vier Fermenter des ersten Moduls werden seit heute aufgeheizt», sagte der für den Bau und Betrieb der Anlagen zuständige Direktor der Nawaro Engineering GmbH, Eckhard Pratsch, am Montag der Nachrichtenagentur ddp. Ziel sei es, planmäßig ab 1. Juni 2009 Biomethan in das ostdeutsche Erdgasnetz einzuspeisen, sagte Pratsch. Einen entsprechenden Rahmenvertrag haben die Nawaro Bioenergiepark Güstrow GmbH und Verbundnetz Gas (VNG), Leipzig am 7. Januar dieses Jahres unterzeichnet.

      Am Standort bei Güstrow baut die Nawaro AG seit 2008 einen etwa 100 Millionen Euro teuren Bioenergiepark, der mit 20 Fermentern genauso groß ist wie das Werk bei Penkun. Im Gegensatz zu Penkun soll jedoch keine Verstromung des Biogases erfolgen, die sich nach der Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) zum 1. Januar 2009 für solche großen Anlagen nicht mehr rechnen würde. Die Güstrower Anlage soll bei vollem Betrieb ab 2010 stattdessen jährlich 46 Millionen Kubikmeter gereinigtes Biogas ins Erdgasfernleitungsnetz einspeisen.

      Bezüglich des Bioenergieparks Penkun hofft Pratsch noch immer auf eine politische Entscheidung, die der Nawaro AG Bestandsschutz gewährt. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Politik in Kauf nehmen würde, dass ein Kohlendioxid-neutrales 20-MW-Kraftwerk wieder vom Netz genommen wird, sagte Pratsch. Damit würde die Umweltpolitik der Bundesregierung an Glaubwürdigkeit verlieren. Gleichzeitig dementierte Pratsch eine Einstellung der Produktion in Penkun. Das Werk werde bis zur Entscheidung der Klage gegen die Bundesregierung weiter arbeiten.

      ddp/off/muc

      Url zum Artikel: http://www.ad-hoc-news.de/bioenergiepark-guestrow-produziert…
      <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


      Anmerkung von mir:
      Die Insolvenz bedeutet meiner Einschätzung nach nicht, das das 20 MW-Kraftwerk "vom Netz genommen wird".
      Der Insolvenzverwalter wird die Anlagen wohl weiter laufen lassen.
      Es spricht kaum etwas dafür, die Anlagen nach Insolvenz einfach für immer abzuschalten.
      Irgendjemand wir die Anlagen preiswert übernehmen und sie dann mit Gewinn weiter laufen lassen können.
      Die Anleger und Banken werden jedoch weitgehend auf ihre Geld verzichten müssen.

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      Avatar
      schrieb am 30.03.09 17:03:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.879.411 von Merrill am 30.03.09 14:01:21Seh ich auch so. Für ein ordentlich laufendes Kraftwerk wird sich schon ein Käufer finden. Die Frage ist natürlich zu welchem Preis. Des einen Leid, des anderen Freud.

      Sonnige Grüße
      Avatar
      schrieb am 06.05.09 13:40:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das Problem: 5600 Kleinanleger stehen werden von der Pleite betroffen sein.

      Es ist an der Zeit gegen die Parktiken von Doric Asset Finance und den Abzockern vom Schlag der dortigen Manager vorzugehen. Die haben schon bevor der Vertrieb begonnen hat davon gewusst, dass die Gestaltung nicht in Ordnung ist und haben die Anleger nicht darüber informiert.

      Ist jemandem bekannt, ob bereits Klagen wegen Penkun laufen?
      Ich bin gerade dabei zum Anwalt zu gehen.
      Wer macht mit bei einer Klage?
      Gibt es ein weiteres Forum das sich damit befasst??
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 11:15:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Nawaro AG legt gerade einen neuen Fond auf, wieder ist sie eine die erste in einem technischen und finanziellen Hochrisikosegment, diesmal mit der IGB.

      http://www.igb-ag.de/pages/bioenergie.html
      http://blogs.wallstreet-online.de/669-umweltfonds-hochrentab…
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 16:53:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.618.360 von Agrarwissenschaftler am 20.02.09 11:08:55In Stiftung Warentest von Juni 09:


      "Nawaro Bioenergie AG Biogas-Fonds in Schwierigkeiten
      Um Verluste zu vermeiden, wurden 29 der 40 Biogasanlagen des Bioenergie Park Klarsee in Penkun abgeschaltet.

      finanztest 06/2009

      Rund 5 500 Anleger, die mit 100 Millionen Euro den Bau des Bioenergie Park Klarsee in Penkun in Mecklenburg-Vorpommern finanziert haben, erhalten 2009 keine Ausschüttungen. Das teilte Matthias Böhm, Geschäftsführer des Frankfurter Fondsinitiators Doric Asset Finance, mit. Ob die Investition in die Biogasanlage überhaupt eine Rendite bringen wird, ist fraglich.

      Grund sind geringere Einspeisevergütungen für den in solchen Anlagen erzeugten Strom, die durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) seit Jahresbeginn gelten. Mehrere Kleinanlagen gelten jetzt als Großanlage, wenn sie „in unmittelbarer räumlicher Nähe“ stehen. Penkun erhält nun etwa 45 Prozent geringere Vergütungen.

      Eine Verfassungsbeschwerde von Anlagenbetreiber Nawaro und Doric ist gescheitert."
      Avatar
      schrieb am 21.05.09 17:37:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Da User "quasselmaul" leider bislang nicht antwortet:

      Auch ich suche geschädigte Anleger des Fonds:

      GENO Bioenergie 1

      - wurde vermutlich exklusiv über Volks und -Raiffeisenbanken vertrieben
      - die Zeichung der Anteile fand größtenteils ca. Ende 2006, Anfang 2007 statt
      - es gibt Fristen, die eingehalten werden müssen

      Bitte melden bei

      mail232425@gmx.de

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 23.05.09 20:54:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.227.750 von Gebnieauf am 21.05.09 17:37:15Hier haben nicht nur die Banken geschlampt. Der Fond war von Anfang an auf maximalen Output für die Initiatoren/Betreiber ohne Rücksicht auf die Zeichner hin konzipiert und hat mit einem Wust von Material um sich gehauen und parallel viel Remmidemmi entfacht. Schon bei Auflage hatten einige den Eindruck, das ganze surfe hart am Rande ehrbarer kaufmännischer Sitten: http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1062680-1-10/geno…
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 10:49:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      Schaut mal hier:
      Gold aus Stroh funktioniert nur im Märchen
      Pressemitteilung vom 26.5.2009

      Biogasanlage in Penkun - Tausenden Anlegern drohen massive Verluste

      Bremen, Hamburg. Etwa 5.500 Anlegern, die ihr Geld in die Biogasanlage „Penkun“ investiert haben, drohen beträchtliche Verluste.

      Diese Anleger haben sich mit insgesamt 100 Millionen EURO an der „GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG“ als Kommanditisten beteiligt. Mit dem Anlegerkapital wurde die „weltgrößte“ Biogasanlage finanziert. Den Anlegern wurden hohe Renditen versprochen. Insgesamt 11 Prozent auf das eingesetzte Kapital sollten die Anleger per Anno erhalten. Daraus wird wohl nichts.

      Bestens verdient haben allerdings die Volks- und Raiffeisenbanken, die nach KWAG vorliegenden Dokumenten 7,00 bis 8,15 Prozent Provision für den Vertrieb erhalten haben.

      Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens von der Kanzlei KWAG: „Investitionen in „Öko-Fonds“ sind gerade sehr angesagt. Unter dem grünen Mäntelchen verbirgt sich häufig aber „Mist“ im schlechtesten Sinn des Wortes.“

      So auch bei dem „Bioenergie Fonds“, dem nun das Aus droht, weil die prospektierten Renditen, die sich letztlich aus Einspeisevergütungen in das öffentliche Stromnetz errechnen und sich u. a. nach der Größe der Biogasanlage richten, nicht erreicht werden können. Der beabsichtigte „Clou“ bei der Biogasanlage in Penkun erweist sich nun nämlich als tückische Falle für die Anleger.

      Die Fondsinitiatoren hatten darauf gesetzt, höhere Einspeisevergütungen dadurch zu erlangen, dass man die Anlage nicht als eine Großanlage, sondern mit 40 Einzelanlagen zu je 500 KW rechnet.

      Dieses stellt eine ganz offensichtliche Umgehung der Regelungen aus dem „Energie-Einspeisegesetz“ (EEG) dar. Denn schon in der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf zu § 3 EEG in der Fassung 2004 heißt es unmissverständlich:

      „Die Regelung des Abs. 2 dient auch dazu, die dem Gesetzeszweck widersprechende Umgehung der für die Vergütungshöhe geltenden Leistungsschwellen durch Aufteilung in kleinere Einheiten zu verhindern. Dabei soll es darauf ankommen, ob die Stromerzeugung auf dem Einsatz gleichartiger Energieträger (d. h. der jeweiligen Arten von erneuerbaren Energien im Sinne dieses Gesetzes) beruht.“ (BGBL. 2004 I, S. 1918).

      Die NAWARO BioEnergie AG als Betreiberin der Biogasanlage in Penkun hatte mit viel TamTam das Bundesverfassungsgericht angerufen, ist aber dort mittlerweile ebenso gescheitert wie auch vor der Clearingstelle für erneuerbare Energien. Es bleibt der Eindruck, man wolle von den eigentlichen Ursachen für den drohenden Verlust ablenken:

      KWAG, die bereits einige Zeichner des Fonds vertreten, halten diese Taktik für bewusst gewählt, um potentiell verärgerte Anleger von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen abzuhalten:

      Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens: „Uns liegen Informationen vor, nach denen das gesamte Fondskonstrukt von Anfang an nicht funktionieren konnte. Dies liegt nicht nur in der Tatsache begründet, dass der Anlagenbegriff des EEG bewusst umgangen wurde, um eine höhere Einspeisevergütung zu erzielen, sondern u. a. auch darin, dass der für die Produktion des Biogases notwendige „Input“, nämlich über 300.000 Tonnen Mais und Getreide jährlich, in der Region gar nicht zu beschaffen war.

      Darüber hinaus ist das Konstrukt des Fonds bereits undurchsichtig: Rechtsanwalt Ahrens: „Nach unserer Prüfung fehlt es bereits an der Plausibilität des Prospektes: Bekanntermaßen sind die von der GENO Bioenergie I. errichteten Biogasanlagen an die NAWARO BioEnergie Park »Klarsee« GmbH, das dazugehörige Düngemittelwerk an die NAWARO BioDünger Werk »Klarsee« GmbH, beides Tochterunternehmen der NAWARO BioEnergie AG, verleast worden.

      Hierbei weist der Prospekt die Besonderheit auf, dass darüber, ob die prospektierten Leasingraten von den Betreibern überhaupt erwirtschaftet werden können, keine belastbaren Aussagen gemacht werden.

      Die Kommanditanteile sind nach unserer Kenntnis über Raiffeisen- und Volksbanken vertrieben worden. Bei den uns zur Prüfung vorgelegten Vorgängen ist bereits festzustellen, dass eklatante Beratungsfehler im Hinblick auf die vorvertraglichen Aufklärungspflichten des Vertriebs mehr als wahrscheinlich sind. Daneben besteht nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe eine Verpflichtung des Vertriebs, erhaltene Rückvergütungen, sogenannte Kick-Backs, offenzulegen. Darunter sind Provisionen zu verstehen, die der Vertrieb für die Vermittlung der Beteiligung erhält, die er dem Anleger aber nicht offenbart.“

      KWAG liegen Unterlagen vor, aus denen sich eine Provision der Banken, die in den Vertrieb eingeschaltet waren, von 7 bis 8,15 Prozent ergibt. Diese Provisionen sind den Anlegern nicht offenbart worden, obwohl eine diesbezügliche Verpflichtung nach der Rechtsprechung des BGH besteht.

      jha/26.5.2009

      Hier die Ergebnisse des größten Biogasstromparks der Welt, auf der Suche nach neuen Geschäftsfeldern ist die IGB Nawaro fündig geworden und erklärt sich zum weltgrößten Biogas-Netzeinspeiser.


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